19901108_GVE007

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Aktenzahl/Geschäftszahl 004-4
Letzte Änderung 25.05.2021, 22:46
Gemeinde Vandans
Bereich oeffentlich
Schlagworte: vandansvertretung
Dokumentdatum 1990-11-08
Erscheinungsdatum 1990-11-08
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Inhalt des Dokuments

-1GEMEINDEAMT VANDANS 8. November 1990 Niederschrift aufgenommen am 8. November 1990 im Sitzungssaal des Gemeindeamtes anläßlich der 7. Sitzung der Gemeindevertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 31.10.1990 nehmen an der auf heute, 20.00 Uhr, einberufenen Sitzung teil: Bgm. Burkhard Wachter als Vorsitzender, Vbgm. Franz Egele, GR Wolfgang Violand, GR Josef Tschofen, GV Ernst Schoder, GV Peter Scheider, GV Kurt Greber, GV Gerhard Stampfer, GV Manfred Blenke, GV Florentin Salzgeber, GV Gerlinde Linder, GV Elmar Kasper, GV Ernst Stejskal, GV Dr. Gernot Hämmerle, GV Manfred Vallaster, GV Franz Bitschnau, GV Peter Schapler sowie die Ersatzleute Alois Neher, Norbert Sartori, Günter Fritz und Karin Ganahl Entschuldigt: GV Rudolf Zudrell, GV Gerhard Bitschnau, GV Inge Dobler, GR Gottfried Schapler Schriftführer: GmdKassier Wolfgang Brunold Der Vorsitzende eröffnet um 20.05 Uhr die 7. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung, begrüßt die anwesenden Gemeindevertreter, die Ersatzleute sowie die Zuhörer und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, den Punkt 6.) von der Tagesordnung abzusetzen, wird einstimmig entsprochen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 6. Sitzung vom 27.9.1990 2. Entscheidung zum Ansuchen von a) Stefan und Andrea Jochum, Bludenz, Bahnhofstraße 9, um Genehmigung zum Anschluß an die Gemeinde-Ortswasserversorgung für einen Wohnhausneubau auf Gp. 1871/4 3. Beschlußfassung zu den Empfehlungen des Arbeitsausschusses für Raumplanung vom 30. Oktober 1990 4. Beratungen und Diskussion zum Vorhaben, mit der bundesdeutschen Stadt Heitersheim eine definitive Gemeindepartnerschaft einzugehen 5. Entscheidung zum Ansuchen der Sing- und Tanzgruppe Vandans um finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer neuen Musikkassette 6. Beratung und Diskussion zur künftigen Handhabung bei Verkabelungen von Freileitungen 7. Ansuchen der Montafonerbahn AG um Gewährung eines Kostenbeitrages zu den bereits getätigten Verkabelungen von Freileitungen 8. Entscheidung zum Antrag vom Bauausschuß "Alte Kirche" um Gewährung einer Teilzahlung in Höhe von S 900.000, -- -29. Entscheidung zum gemeinsamen Antrag der PAV bzw. ÖVP-Fraktion, dem Union Tennisclub Vandans gänzlich bzw. teilweise den derzeitigen Pachtzins zu erlassen 10. Diskussion bzw. ggf. Beschlußfassung zum Vorhaben, im Bereich der ehemaligen Mülldeponien Mustrigil und Vensertobel mittels Sonden Grundwasser-Kontrollen durchzuführen 11. Stellungnahme zum nicht dringlichen Beschluß des Vorarlberger Landtages betreffend ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes 12. Berichte und Allfälliges Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Niederschrift über die 6. öffentliche Sitzung der Gemeindevertretung vom 27.9.1990, welche allen Gemeindevertretern zeitgerecht zugegangen ist, wird einstimmig genehmigt. Über Antrag des Bürgermeisters erfolgt die Genehmigung einhellig unter der Bedingung, daß die Niederschrift im Pkt. 7) jedoch wie folgt ergänzt wird: Die Genehmigung erfolgt letztendlich unter der Bedingung, daß sich alle Montafoner Gemeinden an der Abgangsfinanzierung beteiligen. 2. Das Ansuchen um Genehmigung zum Anschluß an die Ortswasserversorgung der Gemeinde wird vom Bürgermeister erläutert. Sodann wird dem Antrag unter den Bedingungen der Wasserleitungs- und Gebührenordnung einstimmig entsprochen. 3. Anhand der Niederschrift über die 2. Sitzung des Arbeitsausschusses für Raumplanung sowie der den Ansuchen beigeschlossenen Planunterlagen erörtert der Vorsitzende die jeweiligen Anträge im Detail. Sodann ergeben sich zu den einzelnen Anträgen folgende Entscheidungen: a) Dem Ansuchen der Eheleute Gotthard und Aloisia Tschabrun, Vandans, Balzer 95, auf Umwidmung der Gp. 114/3 mit 795 m2 von forstwirtschaftlich genutzter Fläche in Freifläche-Sondergebiet/Holzlagerplatz wird einstimmig entsprochen. b) Ebenso wird dem Antrag der Vorarlberger Illwerke AG auf Umwidmung der Gp. 364/1 mit 33 m2 sowie der Bp. 844 mit 13 m2 von Baufläche-Wohngebiet in Freifläche-Sondergebiet/Trafostation einstimmig entsprochen. c) Das Ansuchen der Alpgenossenschaft Fahren-Ziersch auf Umwidmung von ca. 40 m2 (= Ausmaß der bestehenden Kellergeschoßmauern) von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Freifläche-Sondergebiet/Jagdunterkunft wird einstimmig genehmigt. d) Ebenso wird dem Antrag der Monika Mangeng, Vandans, Innervens 705, auf Umwidmung der Gp. 1851 mit 2466 m2 von Baufläche-Erwartungsland in Baufläche-Wohngebiet einstimmig die Genehmigung erteilt. e) Dem Ansuchen des Roman Tagwercher, Vandans, Dorf 399, auf Umwidmung einer Teilfläche von 113 m2 aus Gp. 867/1 der Agrargemeinschaft Schandang von Freifläche-Landwirtschaftsgebiet in Baufläche-Mischgebiet wird mit 20 : 1 Stimme (Gegenstimme: GV Elmar Kasper) entsprochen. -3- 4. Bürgermeister Wachter berichtet über die nunmehr bereits seit mehr als 3 Jahrzehnten bestehende Freundschaft mit der bundesdeutschen Stadt Heitersheim. Auch bestehe zwischen vielen Ortsvereinen hier und dort freundschaftliche Beziehungen. Nachdem auch vom Bürgermeister der Stadt Heitersheim eine verbindliche Gemeindepartnerschaft als wünschens- und erstrebenswert beurteilt worden ist, glaube er den Zeitpunkt als gekommen, diese jahrzehntelange Freundschaft mit einer offiziellen Partnerschaft zu besiegeln. In mehreren Debattenbeiträgen sprechen sich sodann die Sprecher aller Fraktionen für den Abschluß einer solchen Partnerschaft aus. Vor der Beschlußfassung in der Gemeindevertretung soll aber mit der Stadtverwaltung Heitersheim und dem dortigen Bürgermeister Kontakt aufgenommen und die dortigen Vorstellungen hiezu erkundet werden. 5. Das von der Sing- und Tanzgruppe Vandans am 18.10.1990 eingebrachte Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. Diesem zufolge bittet der Verein um die Gewährung eines zinslosen Darlehens. In der darauffolgenden Diskussion anerkennt die Gemeindevertretung die Notwendigkeit einer Hilfestellung und genehmigt einstimmig eine fünffache Vorauszahlung des Vereinsförderungsbeitrages, das sind S 30.000, —. Dieser Betrag soll noch heuer an die Sing- und Tanzgruppe überwiesen werden. In den Jahren 1991 bis 1995 wird keine Anweisung des alljährlichen Vereinsförderungsbeitrages erfolgen. 6. Bürgermeister Wachter berichtet, daß im Zusammenhang mit den Kanalbauarbeiten in der Untervenserstraße immer wieder der Wunsch von Anrainern geäußert werde, die bestehenden Freileitungen der Montafonerbahn AG zu verkabeln. Auch er trete aufgrund orts- und landschaftsbildlicher Überlegungen für eine weitestgehende Verkabelung aller Freileitungen ein. Entgegen der von der Vorarlberger Illwerke AG gehandhabten Praxis übernehme die Montafonerbahn AG jedoch keine Kosten für den Kabelgraben. Lediglich für die Materialkosten komme diese auf. Trotzdem, so seine Meinung, dürfe die Chance, diese Freileitungen im Zusammenhang mit den Kanalbauarbeiten zu verkabeln, nicht ungenützt verstrichen lassen werden. In der Folge entwickelt sich eine angeregte, zeitweise hitzige Debatte, wobei sich über die Verkabelung von Freileitungen eine grundsätzliche Einigung ergibt. Lediglich über die Vorgangsweise der Montafonerbahn, im besonderen über deren Nichtbereitschaft zur Finanzierung der Grabarbeiten, herrschen unterschiedliche Auffassungen. Bgm. Wachter resümiert letztlich, daß die Montafonerbahn AG nicht zur Verkabelung der Freileitungen gezwungen werden könne. Nachdem die Straße aber in 5 oder 10 Jahren nicht wieder aufgerissen werden könne, müsse man jetzt wohl oder übel diese zusätzlichen Grabkosten durch die Gemeinde übernehmen. Mit 19 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: SPÖ und PAV) genehmigt die Gemeindevertretung letztlich die Übernahme der Grabenkosten zur Verkabelung der Niederspannungsleitung entlang der Untervenserstraße. Weitere Verkabelungen sollen über Antrag von GV Manfred Vallaster nur nach vorheriger Begutachtung durch den Bauausschuß vorgenommen werden. -4- Sowohl der Vertreter der SPÖ als auch der PAV-Fraktion vertreten die Ansicht, daß die Verkabelung von Freileitungen unterstützt werden soll, es aber nicht einsehbar sei, daß die Kosten dafür von der Gemeinde übernommen werden sollen. 7. Das von der Montafonerbahn AG am 10.10.1990 an die Gemeinde Vandans gerichtete Ansuchen wird vom Vorsitzenden verlesen. In diesem wird mitgeteilt, daß in den letzten Jahren erhebliche Mittel zur Verbesserung der Stromversorgung aufgewendet worden sind und man außerstand ist, Aufwendungen, die nicht der Stromversorgung sondern der ortsbildnerischen Gestaltung dienen, aus eigenen Mitteln zu finanzieren. Deshalb bitte man um die Gewährung einer Zuwendung aus öffentlichen Mitteln. Von der Gemeindevertretung wird in Anerkennung der getätigten Verkabelungen im Bereich Glusavina eine Zuwendung in Höhe von S 175.000, — bewilligt. Die Entscheidung erfolgt mit 19 : 2 Stimmen (Gegenstimmen: SPÖ und PAV). 8. Über Ersuchen des Vorsitzenden erläutert GV Manfred Vallaster das Ansuchen des Bauausschusses um Ausbezahlung einer ersten Anzahlung. Seinen Ausführungen zufolge sei die Außensanierung weitestgehend abgeschlossen. Die ursprünglich geschätzten Sanierungskosten habe man dabei erfreulicherweise unterschreiten können. Nachdem die Gemeindevertretung bei Fertigstellung der Außensanierung eine Zuwendung von 1 Mio. Schilling beschlossen habe, ersuche er nun namens des Bauausschusses um Anweisung dieses Betrages. Mit Stichtag 5.11.1990 seien insgesamt Geldmittel in Höhe von S 2.031.071, 50 eingegangen. Diese seien resultierend aus einer Subvention des Landes in Höhe von S 750.000, —, einer Subvention des Bundesdenkmalamtes in Höhe von S 300.000, — , einer Subvention der Diözese in Höhe von S 325.000, — sowie diversen Spenden in Gesamthöhe von S 656.071, 50. An Ausgaben seien bislang S 1.836.463, 91 getätigt worden. Dies ergebe mit obgenanntem Stichtag ein Bankguthaben von S 194.607, 59. Natürlich seien dabei nicht alle geleisteten Arbeiten zur Gänze abgerechnet. Teilweise seien bis dato nur Anzahlungen geleistet worden. Nachdem also noch verschiedene Ausgaben zu erwarten seien, werde das zugesagte Geld der Gemeinde dringend benötigt. Namens der FPÖ-Fraktion ergreift nunmehr der Bürgermeister das Wort und erinnert an die seinerzeitige Beschlußfassung der Gemeindevertretung. Die Zusage der Gemeindevertretung sei unter den Bedingungen erfolgt, daß für die als unsicher bezeichneten Zuwendungen in Höhe von 2 Mio. Schilling eine Bankgarantie der Pfarre zu erbringen sei. Darüberhinaus habe man die Zuwendung der Gemeinde an das vertraglich gesicherte Benützungsrecht der alten Pfarrkirche als Aufbahrungshalle gebunden. Dieser Vertrag sei von der Gemeinde zwar vorgelegt, von der Diözese aber unerledigt abgewiesen worden. Folgedessen seien die von der Gemeindevertretung geforderten Voraussetzungen bis zum heutigen Tage nicht erfüllt worden. Bis zum Erfüllen dieser Bedingungen sei es nicht möglich, diese erste Anzahlung zu leisten. In der darauffolgenden Debatte ergeben sich aber keine neuen Aspekte. Sprecher der ÖVP-Fraktion und der PAV bringen zum Ausdruck, daß das Verhalten der FPÖ-Fraktion angesichts des Baufortschrittes einfach unverständlich sei. -5Die Bankgarantie könne aufgrund des Verhaltens der Diözese nicht erbracht werden. Man solle also von dieser Forderung Abstand nehmen, zumal diese bei der anzunehmenden Kostenunterschreitung ja nicht mehr benötigt werde. Nach einer beleidigenden Äußerung gegenüber GR Wolfgang Violand erteilt der Vorsitzende dem GV Manfred Vallaster einen Ordnungsruf. Mehrere Redner der FPÖ-Fraktion bringen ihr Bedauern über die Mißachtung der Bedingungen der Gemeindevertretung zum Ausdruck. Es gehe nicht an, daß diese Bedingungen der Gemeindevertretung einfach ignoriert werden. Wenn diese Bankgarantie voraussichtlich ja nicht zu tragen käme, verstehe man das Sträuben gegen die Beibringung erst recht nicht. Auch müsse man die Gemeinde verstehen, daß diese das Recht zur Mitbenützung der alten Pfarrkirche als Aufbahrungshalle vertraglich gesichert haben wolle. Nachdem keine neuen Fakten mehr zur Diskussion kommen beantragt der Vorsitzende die Ablehnung des Ansuchens zum gegenwärtigen Zeitpunkt. Diesem Antrag wird mit 14 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP und PAV) entsprochen. GR Wolfgang Violand hat an der Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes nicht teilgenommen und den Sitzungssaal während dieser Zeit verlassen. 9. Nach dem Verlesen des von den beiden Fraktionen PAV und ÖVP eingebrachten Antrages ersucht der Vorsitzende um Erläuterung des Antrages durch die Antragsteller. GV Elmar Kasper ergreift daraufhin das Wort und stellt fest, daß seiner Meinung nach der UTC Vandans im Vergleich zu anderen Ortsvereinen ungerecht behandelt werde. Kein anderer Ortsverein habe einen nur annähernd hohen Pachtzins an die Gemeinde zu leisten. Der Tennisclub Vandans leiste eine gute Vereinsarbeit und könne mit Stolz auf eine erfreuliche Entwicklung zurückblicken. Das Engagement des Vereines in den letzten Jahren könne nicht übersehen werden. GV Manfred Vallaster und GV Franz Bitschnau unterstreichen diese Anschauungen des Vorredners und bekräftigen das Bemühen, dem UTC Vandans den Pachtzins für die Tennisanlage ganz oder teilweise zu erlassen. Für die FPÖ-Fraktion nimmt sodann der Bürgermeister Stellung und gibt zu bedenken, daß im Jahre 1980 für die Errichtung der Tennisanlage rd. S 770.000, — aufgewendet worden seien. Darüberhinaus habe die Gemeinde im Jahre 1986 einen WC- und Duschcontainer um weitere S 110.000, — angeschafft. Im Jahre 1989 habe man dem Tennisclub einen Baukostenzuschuß zu den Plätzen 4 und 5 in Höhe von S 150.000, — bewilligt und im laufenden Jahre sei dem Tennisclub Vandans ein verlorener Baukostenzuschuß für das neue Clubheim in Höhe von S 971.700, — und ein zinsloses Darlehen von S 243.000, — bewilligt worden. Von einer ungerechten Behandlung könne also keine Rede sein, diese Anschuldigung müsse er schärfstens zurückweisen. Es sei zwar zutreffend, daß andere Vereine keine derartigen Pachtzinsen an die Gemeinde zu leisten hätten. Kein anderer Verein habe aber andernfalls nur annähernd die Möglichkeit, derartige Einnahmen zu erzielen. Sämtliche Einnahmen, also auch jene aus der Platzvermietung an Gäste und Nichtclubmitglieder, erhalte der Verein. Ein Vergleich mit anderen Ortsvereinen sei deshalb unzutreffend und nicht zielführend. Im Jahre 1986 sei mit dem Tennisclub ein Mietvertrag abgeschlossen worden; diesem liege ein Mietzins von S 30.000, — zugrunde. Angesichts des hinzugekommenen Pachtzinses für die Plätze 4 und 5 und die Indexsteigerungen seither ergebe sich nunmehr ein Pachtzins von S 36.000, —. -6- Er stelle daher den Antrag, dem Antrag auf gänzliche oder teilweise Erlassung des Pachtzinses nicht zu entsprechen. Dieser Antrag wird mit 15 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP und PAV) angenommen. 10. Bgm. Wachter berichtet in diesem Zusammenhang von zwischenzeitlich geführten Gesprächen mit dem Landeswasserbauamt Bregenz. Dort habe er auf den Umstand bestehender Altdeponien hingewiesen. Vom Landeswasserbauamt habe er die Auskunft erhalten, daß ihrerseits sogenannte Altlastenkontrollen stattfinden. Die ehemaligen Mülldeponien in Vandans seien aber derzeit in diesen Altlastenkontrollen nicht inbegriffen. Man werde daher eine Miteinbeziehung dieser Deponien prüfen. Die Gemeindevertretung ersucht den Bürgermeister mit entsprechendem Nachdruck diese Aufnahme in die Altlastenkontrolle zu erreichen, als daß auch für die Zukunft entsprechende Meßdaten und Beweise gegeben wären. 11. Der Vorsitzende erläutert in groben Umrissen den Beschluß des Vorarlberger Landtages vom 10.10.1990 über ein Gesetz über eine Änderung des Rettungsgesetzes. Namens der FPÖ-Fraktion stellt er daraufhin den Antrag, diesen Beschluß einer Volksabstimmung zu unterziehen, nachdem dieser seiner Meinung nach dem Gleichheitsgrundsatz hinsichtlich der zugelassenen Rettungsorganisationen widerspreche und den Gemeinden über die Fondsbeiträge hinaus beträchtliche Kosten bei Neu-, Zu- oder Umbauten von Rettungsheimen entstehen. Die Annahme des Antrages erfolgt mit 15 : 6 Stimmen (Gegenstimmen: ÖVP und PAV) 12. Der Vorsitzende berichtet, daß a) vom Union Tennisclub Vandans ein Dankschreiben eingegangen sei, in dem sich dieser für den gewährten Baukostenzuschuß und die Bewilligung eines zinslosen Darlehens bedanke; b) eine Verwendung und Zuleitung der Tschöppa-Quellen geprüft worden sei. Angesichts des "sehr weichen" Wassers werde aber von einer Beileitung zum Grundwasser Vens von der Vorarlberger Umweltschutzanstalt abgeraten. Nach Ansicht der Umweltschutzanstalt ergäbe sich ein Mischwasser, das im Vergleich zu dem im Pumpwerk Vens gewonnenen Grundwassers sowohl aus korrosionschemischer als auch hygienischer Sicht eine deutliche Verschlechterung ergäbe; c) das im Jahre 1982 an die Außermontafoner Gemeinden gewährte VIW-Geld in Höhe von 30 Mio. Schilling zur Errichtung von Abwasserbeseitigungsanlagen nunmehr nahezu aufgebraucht ist und die Gemeinde Vandans mit Ende des Jahres 1990 lediglich über einen Restbetrag in Höhe von ca. S 270.000, — noch verfüge; d) in der Streitsache Landhaus Platzer/Gemeinde Vandans am 19.10.1990 beim Landesgericht Feldkirch eine Verhandlung stattgefunden habe und gegen das Landhaus Platzer ein Versäumnisurteil gefällt worden sei. Die Prozeß- und Gerichtskosten habe ebenfalls die Fam. Platzer zu tragen. -7- Unter Pkt. "Allfälliges" ersucht GV Ernst Stejskal den Bürgermeister dafür Sorge zu tragen, daß die bei den Kanalbauarbeiten entfernten Grenzpunkte wieder ordnungsgemäß eingesetzt werden. Bgm. Wachter verspricht, auch weiterhin um eine Erledigung bemüht zu sein. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, dankt der Bürgermeister allen für das Kommen und die aktive Mitarbeit und schließt um 24.00 Uhr die Sitzung. F.d.R.d.A. Der Vorsitzende