19870917_SV_012

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Letzte Änderung 24.05.2021, 09:54
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1987-09-17
Erscheinungsdatum 1987-09-17
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. September 1987 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 12. Standessitzung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 11.9.1987 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die heutige Standessitzung, begrüßt die anwesenden Standesvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit gemäß § 8 des Standesstatutes fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift, über die 11. Sitzung vom 15. Juni 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorschlag zur Neuwahl des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG; 4. Vorarlberger Illwerke AG - Wasserzins; 5. Stellungnahme zum Vorprojekt 1987 B 188, Baulos "Schruns St. Anton"; -2- 6. Abwicklung der Jungbürgerfeier 1987; 7. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 11. Standessitzung vom 15. Juni 1987, welche allen Standesvertretern vor längerer Zeit bereits zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß die beabsichtigte Schaffung einer Notariatskanzlei nun zum Erfolg geführt hat und die Schaffung eines Notariates genehmigt ist, wobei durch Notar Dr. Theoderich Fend aus Dornbirn eine Notariatskanzlei im Räume Schruns geschaffen wird. Am 22. September 1987 findet um 20.15 Uhr im Kultursaal im Haus des Gastes in Schruns durch Herrn Dr. Peter Haimayer vom Geographischen Institut der Universität Innsbruck zum Thema "Sanfter Tourismus - Schlagwort oder Chance?" ein Vortrag statt. Der Vorsitzende berichtet weiters kurz über die am 10. Juli stattgefundene Radwegbesichtigung im Räume Schruns bis in den Bereich Lorüns, wobei an dieser Besichtigung Hofrat Dipl. Ing. Bohle vom Amt der Landesregierung, Dr. Müller vom Naturschutz, Dr. Walser von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz sowie die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden teilgenommen haben. Die Realisierung des Radwegnetzes soll weiter verfolgt werden, wobei vom Bereich Lorüns bis in den Raum Schruns-Tschagguns die Trassenführung bereits ziemlich klar vorgegeben ist. Es ist weiter geplant, den Anschluß der Innerfratte vorzunehmen, wobei derzeit allerdings im Bereich Querung des Frattetobels noch keine konkreten Vorstellungen gegeben sind. Der Vorsitzende berichtet dazu weiters, daß von Landesseite vor einer generellen Behandlung des Radwegkonzeptes die grundsätzliche Trassenführung in der Talschaft vorgegeben sein muß. Bürgermeister Rudigier berichtet dazu weiters, daß aus Sicht der Gemeinde St. Gallenkirch Interesse an einem baldigen Baubeginn des Radwegnetzes im Bereich des Gemeindegebietes St. Gallenkirch bis Gaschurn gegeben ist. Die Voraussetzungen hiefür sind großteils geschaffen, da die Radwegroute auf der ehemaligen Materialbahntrasse der Vorarlberger Illwerke erstellt werden kann. -3- Er berichtet in diesem Zusammenhang, daß lt. jüngsten Aussagen von Dr. Beck eine Asphaltierung der Radwege für nicht mehr wünschenswert angesehen wird. Dazu vertritt er die Meinung, daß die Errichtung eines ordentlichen Radwegenetzes ohne Asphaltierung nicht vorstellbar ist, dies insbesonders in Berücksichtigung auch der künftigen Erhaltungskosten und der in der Talschaft gegebenen Witterungsverhältnisse. Im Verlaufe der Diskussion wird die einhellige Meinung vertreten, daß auch im Montafon eine Asphaltierung der Radwege, wie dies in anderen Landesteilen bereits gehandhabt wird, möglich sein muß. Hinsichtlich der Verwirklichung des Radwegenetzes in der Innerfratte wird einhellig festgehalten, daß diesbezüglich entsprechende Initiativen sowohl seitens der Gemeinde St. Gallenkirch als auch seitens des Standes Montafon bei den zuständigen Landesstellen vorgenommen werden sollen. Es ist vorstellbar, daß gleichzeitig die trassenmäßig ohne Schwierigkeiten zu errichtenden Teilstücke des künftigen Radwegnetzes Montafon sowohl in der Innerfratte als auch in der Außerfratte verwirklicht werden können, wenngleich der Zusammenschluß im Bereich des Frattetobels erst in späterer Folge geklärt werden kann. Am 21. Oktober findet die offizielle Übergabe der ältesten Montafonerkarte durch den Verlag Dorfpresse im Rahmen einer kleinen Pressekonferenz statt. Vom Bundesministerium für öffentliche Wirtschaft und Verkehr wurde bekanntgegeben, daß anfangs September die erste Rate des zweiten mittelfristigen Investitionsprogrammes für die Montafonerbahn in Höhe von S 5, 5 Mio. zur Anweisung gelangt ist. Der Förderungszuschuß wird unter der Voraussetzung gewährt, daß ein zumindest gleich hoher Zuschuß seitens der anderen an der Montafonerbahn AG interessierten Gebietskörperschaften zur Verfügung gestellt wird. Der diesbezügliche Nachweis ist bis 30. Juni 1988 zu erbringen. Für die Anschaffung der restlichen Sammlung der Bertle-Bilder wurde von der Landesregierung bereits eine erste Rate des zugesicherten Förderungsbeitrages von 50% in der Höhe von S 35.000, — überwiesen. Der restliche Förderungsbeitrag in Höhe von S 102.000, -- wird Anfang des kommenden Jahres zur Verfügung gestellt. Der Vorsitzende erkundigt sich nach den Vorstellungen bezüglich der Organisierung eines Standesausfluges. Aus aktuellem Anlaß (Katastrophen im Veltlintal) schlägt der Vorsitzende vor, eine Fahrt mit der Rätischen Bahn mit Besichtigung des Katastrophengebietes im Veltlintal zu organisieren. Diese Idee wird zustimmend zur Kenntnis genommen und der Vorsitzende beauftragt, die nötigen Vorbereitungen zu veranlassen. -4- Pkt. 3.) Der Vorsitzende weist auf die am 18. September stattfindende 72. ordentliche Hauptversammlung der Montafonerbahn AG hin, in deren Rahmen unter anderem auch die Neuwahl des Aufsichtsrates vorgenommen wird, weshalb in der heutigen Sitzung entsprechende Wahlvorschläge erarbeitet werden sollen. Gleichzeitig gibt der Vorsitzende bekannt, daß die Finanzierung des zweiten Sonderinvestitionsprogrammes nun nicht mehr im Wege der Kapitalaufstockung vorgenommen werden muß, sondern der Bund die von ihm zugesicherten Förderungsmittel als verlorene Subventionen wie beim ersten Sonderinvestitionsprogramm gewährt. Durch die Mitbeteiligung der weiteren Aktionäre sowie auch durch das Vorliegen der Gemeindevertretungsbeschlüsse über die Aufbringung ihrer anteiligen Mittel ist die Finanzierung des zweiten Sonderinvestitionsprogrammes im Umfange von S 55 Mio. gewährleistet. Dieses zweite, mittelfristige Sonderinvestitionsprogramm darf als für die Talschaft sehr positiv beurteilt werden, zumal hiefür gemessen am Gesamtaufwand lediglich ein geringer Prozentsatz der Mittel in der Talschaft selbst aufgebracht werden müssen. Bürgermeister Wekerle als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG berichtet über die am 2.9.1987 stattgefundene Aufsichtsratssitzung. Zur Finanzierung des zweiten Sonderinvestitionsprogrammes berichtet er weiters, daß die Forderung der Vorarlberger Illwerke AG nach Einbringung ihrer Mittel im Wege einer Kapitalauf Stockung im Zuge der Verhandlungen abgewendet, werden konnte. Es bedurfte dazu lediglich einer teilweisen Umschichtung der Mittel in der Weise, daß nunmehr S 50 Mio. für die Anschaffung von zwei 4-achsigen elektrischen Triebwagen mit 4-achsigem Steuerwagen und S 5 Mio. Investitionszuschüsse für die Brücken und Gleisbogensanierung für die Illbücken I und II in Lorüns reserviert werden. Diese Umschichtung war Voraussetzung, daß auch seitens der Vorarlberger Illwerke AG ihr Finanzierungsanteil als verlorener Zuschuß eingebracht werden kann, da für die Illwerke die Sanierung der Brücken zur Vornahme ihrer Schwertransporte ebenfalls erforderlich ist. Bürgermeister Wekerle erläutert sehr eingehend den vorliegenden Jahresabschluß 1986 und gibt detaillierte Auskünfte über den Bericht über die aufsichtsbehördliche Prüfung des Jahresabschlusses. Im Bahnbetrieb mußte bedauerlicherweise beim Personenverkehr im Vergleich zum Vorjahr wiederum ein Beförderungsrückgang von 4, 7%, beim Güterverkehr sogar um 36, 9% hingenommen werden. Dieser starke Rückgang im Güterverkehr ist im wesentlichen auf die Reduzierung der Zulieferungen von Bauhilfsstoffen an die Vorarlberger Zementwerke in Lorüns zurückzuführen. So betrug die Frachtbeförderung im Jahre 1979 noch beinahe 200.000 t, während sie im Jahre 1986 auf ca. 36.000 t gesunken ist. -5- Dies ist bedauerlicherweise großteils darauf zurückzuführen, daß die Zulieferung der Bauhilfsstoffe durch die Zementwerke mittels LKW vorgenommen werden muß, da die Tarifgestaltung der Bundesbahnen zu unbeweglich beurteilt werden muß. Eine tarifliche Einflußnahme durch die Montafonerbahn ist aufgrund ihres geringen Streckenanteiles nicht möglich. Die Eigenerzeugung von elektrischer Energie betrug im Berichtsjahr 1, 5 Mio. kWh, während der Fremdstrombezug mit 41, 6 Mio. kWh um ca. 1, 25% über dem Vorjahreswert liegt. Das Litzkraftwerk war im Jahre 1986 ca. 230 Tage in Betrieb, wobei dies aus der fehlenden Automation resultiert. Dadurch kann das Litzkraftwerk nur bei Normalwasserführung in Betrieb genommen werden, die fehlende Automation erfordert zudem einen relativ hohen Personalstand und damit verbunden auch entsprechende Kosten. Die Einnahmen aus dem Bahnbetrieb (Personen- und Güterverkehr) betragen ca. S 7, 5 Mio.. Unter Berücksichtigung der außerordentlichen Erträge (Anschlußkostenvergütung für Bahnhof Bludenz, Steuervergütungen u. a.) sowie der außerordentlichen Zuwendungen (Sozialtarifentschädigungen und Abgeltung von Subventionstarifen im Güterverkehr durch den Bund, Beförderungssteueräquivalent des Bundes) in Höhe von ca. S 8, 5 Mio. ergibt sich aus dem Bahnbetrieb ein Verlust von ca. S 8 Mio.. Aus den normalen Betriebseinnahmen in Höhe von S 7, 5 Mio. kann nicht einmal der Personalaufwand mit ca. S 12 Mio. gedeckt werden. Im Elektrizitätswerkbetrieb stehen Aufwendungen von S 73, 6 Mio. Einnahmen in Höhe von S 76, 2 Mio. entgegen. Unter Berücksichtigungen aller Aufwendungen und Einnahmen ergibt sich somit für das Geschäftsjahr 1986 ein Verlust in Höhe von S 5.290.429, 84, wobei jedoch festgestellt werden muß, daß der Jahresverlust von S 5, 3 Mio. ganz entscheidend durch die Rücklagenzuweisung von S 5 Mio. nach dem Energieförderungsgesetz beeinflußt wird. Grundsätzlich darf festgestellt werden, daß das Unternehmen derzeit schuldenfrei ist. Durch das bereits seit Jahren negative Betriebsergebnis des Bahnbetriebes müssen laufend Zuwendungen aus dem Elektrizitätswerkbetrieb vorgenommen werden, weshalb auch in diesem Bereich die erforderlichen Eigenmittel für Investitionen nicht zur Verfügung stehen. Es müssen daher alle Anstrengungen unternommen werden, die Ertragssituation im Bahnbetrieb zu verbessern. Diesbezüglich ist nach Durchführung des 2. Investitionsprogrammes zu erwarten, daß damit auch die Ausgabenseite wesentlich entlastet werden wird (geringerer Personalaufwand, verbunden mit Automatisierung). Abschließend wird weiters festgestellt, daß das unter Verantwortung des Vorstandsmitgliedes Gottfried Schapler geführte Rechnungswesen in Ordnung ist und aufgrund der pflichtgemäßen Prüfung der uneingeschränkte Prüfungsvermerk ausgestellt werden konnte. -6- Der Standesausschuß vertritt die einhellige Meinung, daß im Interesse der Aufrechterhaltung des öffentlichen Verkehres alle Bemühungen unternommen werden müssen, einerseits Kosteneinsparungen zu erreichen, andererseits aber auch weitere, öffentliche Subventionen (auch von Landesseite) zu erhalten. Bürgermeister Wekerle berichtet weiters sehr eingehend über die erfolgte Ausschreibung des Vorstandes und die vom Aufsichtsrat bereits vorgenommene Bestellung ab 1.1.1988. Aus den vorliegenden 4 Bewerbungen für die Position des Vorstandes wurde nach eingehender Beratung auch in Hinblick auf die Wahrung der Kontinuität auf Vorstandsebene das bereits tätige Vorstandsmitglied Gottfried Schapler als alleiniger Vorstand für die Dauer von 3 Jahren bestellt. Vorstand Schapler hat in seiner bisherigen Tätigkeit die ihm übertragenen Aufgaben im Bereich des Rechnungswesens zur vollsten Zufriedenheit des Unternehmens erfüllt und hat nun die Möglichkeit, als Alleinverantwortlicher seine Fähigkeiten auch bei anderen Führungsaufgaben unter Beweis zu stellen. Dieser Bericht wird vom Standesausschuß ebenfalls zustimmend zur Kenntnis genommen. Einer Anregung bzw. Bitte von Bürgermeister Rudigier nach Aushändigung eines Geschäftsberichtes an die Gemeinden wird einhellig zugestimmt. Von Bürgermeister Wekerle wird die Erledigung zugesichert. Zur bevorstehenden Neuwahl des Aufsichtsrates berichtet der Vorsitzende, daß dem Stand Montafon als Hauptaktionär drei Mitglieder im Aufsichtsrat zustehen. Der Stand Montafon als Hauptaktionär muß auch weiterhin eine große Einflußnahme im Aufsichtsrat besitzen und damit in die künftigen Entscheidungen wesentlich eingebunden sein. Nach seiner Auffassung wäre es nicht verständlich, wenn der Vorsitzende des Aufsichtsrates nicht aus der Talschaft käme. Es ist auch von Vorteil für das Unternehmen, wenn diese drei Personen so ausgewählt werden, daß neben der Vertretung der Talschaft (jeweils 1 Vertreter aus der Inner- und der Außerfratte) auch ein in betriebswirtschaftlichen und steuerrechtlichen Belangen versierter Fachmann beigezogen würde. Nach reichlicher Überlegung schlage er daher vor, Bürgermeister Wekerle wiederum als Aufsichtsratsvorsitzenden und Bürgermeister Sandrell als Stellvertreter zu wählen. Als weiteres Mitglied des Aufsichtsrates könne er sich den Steuerberater Dipl. Vw. Otmar Tschann aus Schruns vorstellen. Bürgermeister Vallaster als bereits seit vielen Jahren im Aufsichtsrat tätig gibt dazu bekannt, daß er sowohl den Standesrepräsentanten wie auch den Aufsichtsratsvorsitzenden von seinem Wunsch in Kenntnis gesetzt habe, ihn für eine weitere Funktionsperiode nicht mehr vorzuschlagen. Er könne den Wunsch, daß an seine Stelle ein entsprechender Fachmann nachrücke, nur begrüßen. -7- Im Zuge der ausführlichen Beratungen wird der Vorschlag des Vorsitzenden einhellig zustimmend zur Kenntnis genommen und die vorgeschlagene Vorgangsweise bei der bevorstehenden Neuwahl des Aufsichtsrates begrüßt. Über Antrag des Vorsitzenden wird damit einstimmig beschlossen, daß durch den Vorsitzenden bei der kommenden Generalversammlung als Vertreter des Hauptaktionärs zur Wahl des Aufsichtsrates vorgeschlagen wird, Bürgermeister Wekerle als Vorsitzenden des Aufsichtsrates, Bürgermeister Sandrell als dessen Stellvertreter und Steuerberater Dipl. Vw. Otmar Tschann als drittes Mitglied in den Aufsichtsrat zu wählen. Pkt. 4.) Zu den bisherigen Bemühungen zur Sicherung des von den Vorarlberger Illwerken an das Land abzuführenden Wasserzinses für die Talschaft stellt der Vorsitzende fest, daß diese bisher immer ohne Erfolg geblieben sind. Bereits in früheren Jahren wurden wiederholt Versuche unternommen, den Wasserzins für die Gemeinden sicherzustellen. Der Wasserzins selbst stellt eine Abgabe dar, die das Unternehmen für die Entnahme von Wasser für Energienutzungszwecke zu leisten hat. Im Nachbarland Tirol wird dieser Wasserzins aufgrund den früheren Verhandlungen von den Gemeinden vereinnahmt, eine ähnliche Regelung existiert auch in der Schweiz. Die zur Aufteilung des Wasserzinses herangezogene Größe errechnet sich in der Schweiz aus der entnommenen Wassermenge unter Berücksichtigung der Laufmeter und des Gefälles in den jeweiligen Gemeinden. Aus Sicht des Tales muß klar deponiert werden, daß durch die Wasserentnahmen aus dem Montafon ein wesentlicher Beitrag für die Energiesituation in Vorarlberg, damit aber auch für den im Vergleich zu anderen Bundesländern niedrigen Strompreis geleistet wird. Bei objektiver und nicht zu unterschätzender Würdigung der von den Vorarlberger Illwerken für die Talschaft erbrachten Leistungen und deren Beitrag für den Wohlstand in unserem Tal darf andererseits aber auch nicht unberücksichtigt bleiben, daß durch die energiewirtschaftliche Nutzung und dem damit in weiten Bereichen notwendigen Ertrag des Wassers aus dem Tal auch wesentliche Nachteile mitverbunden sind. Bereits bei den Verhandlungen zur Errichtung des Walgaukraftwerkes wurden mit dem damaligen Landesstatthalter Dr. Mandl Gespräche bezüglich des Wasserzinses geführt. Gleichfalls ist durch den LAbg. Bürgermeister Rudigier im Jahre 1986 eine Anfrage in dieser Sache an den Landesrat Dr. Lins vorgenommen worden. Alle bisherigen Bemühungen sind jedoch ohne Erfolg geblieben. Bürgermeister Rudigier bestätigt, daß auch die Bemühungen bei Landesstatthalter Dr. Mandl bisher ohne Erfolg geblieben sind. Aus Anlaß des Ressortwechsels habe er bei Landesrat Dr. Lins wiederum einen Anlauf unternommen und im Wege einer parlamentarischen Anfrage dessen Vorstellungen zur Übergabe des Wasserzinses an die Gemeinden zu erfahren ersucht. Leider sei dies auch ohne Erfolg geblieben und das Begehren unter dem Hinweis einer gleichen Behandlung aller Gemeinden abgelehnt worden. -8- Bürgermeister Rudigier vertritt die Meinung, daß gerade jetzt im Zuge der Diskussion bezüglich der Privatisierung wie auch des Rückkaufes von Illwerkeaktien durch das Land der Zeitpunkt gekommen wäre, dieses Begehren der Montafoner Gemeinden neuerlich an das Land heranzutragen. Unter Hinweis auf die Ausführungen des Vorsitzenden stellt auch Bürgermeister Rudigier fest, daß bei aller Anerkennung der von den Illwerken für die Talschaft erbrachten Leistungen nicht einzusehen ist, daß der Wasserzins vom Land vereinnahmt wird. Gerade die im Zuge des Ausbaues der unteren III von vielen Seiten gegebenen Widerstände zeigen auf, daß das Montafon in früheren Jahren ein fairer Verhandlungspartner der Illwerke war. Es darf aber auch darauf hingewiesen werden, daß die Vorteile aus der billigen und günstigen Energiegewinnung im Montafon für alle gegeben sind, die Belastungen aber nur das Tal selbst zu tragen hat. Er vertrete daher die Auffassung, daß nocheinmal ein einheitlicher Vorstoß der gesamten Talschaft in dieser Angelegenheit bei den Landesstellen vorgenommen werden sollte. Der Vorsitzende weist nochmals auf die bisherigen Ablehnungsgründe durch Landesrat Dr. Lins hin, welcher vor allem eine ungleiche Behandlung der Gemeinden befürchtet. Bei Berücksichtigung der Leitungslängen als Aufteilungskriterium würde sich zudem für die einzelnen Gemeinden nurmehr ein geringer Anteil am Wasserzins errechnen. Es ist nicht einzusehen, daß in der Talschaft ein Großteil des Wassers energiewirtschaftlich abgewirtschaftet wird und zu einem für alle Landesbürger günstigen Strompreis führt, andererseits aber die Belastungen nur die Talschaft zu tragen hat. Der Vorsitzende weist aber auch weiters auf die in den vergangenen Jahren durch die Vorarlberger Illwerke vorgenommenen Dividendenausschüttungen hin, wovon wiederum ca. 48% von der Landeskassa vereinnahmt werden konnten. Die von der Vorarlberger Illwerke für die Talschaft erbrachten Verdienste sowohl für die Gemeinden wie auch für die Bevölkerung und die gesamte Infrastruktur werden vorbehaltlos anerkannt. Er vertrete die Auffassung, daß ein neuer gemeinsamer Vorstoß mit neuen Argumenten (wie z. B. Hinweis auf die jetzige Waldsituation, Wildbach- und Lawinensituation, öffentlicher Verkehr und u. a.) zum Erfolg führen könnte. Sicherlich wäre es aber erfolglos, wenn nur die bisherigen Argumente neuerlich wieder vorgebracht würden. Im Zuge der ausführlichen Beratung ist der Standesausschuß einhellig der Meinung, daß der vom Vorsitzenden wie auch vom Bürgermeister Rudigier angeregte, neuerliche Vorstoß zur Sicherung des Wasserzinses für die Gemeinden mit allen Mitteln weiterverfolgt werden muß. Um jedoch das Vorbringen mit entsprechenden, schlagkräftigen Argumenten untermauern zu können, wird der Vorsitzende einhellig beauftragt, diesbezügliche weitere Erkundigungen einzuholen und einen entsprechenden Argumentationskatalog zu erstellen, wobei Bürgermeister Sandrell anregt, diesbezüglich auch entsprechende Fachleute zu konsultieren. -9- Zusammenfassend stellt der Vorsitzende abschließend fest, daß vorerst nur intern im Standesausschuß über diese Angelegenheit beraten werden soll und ein entsprechender Argumentationskatalog unter Beiziehung von Fachleuten erarbeitet wird. Dieser Entwurf soll in der kommenden Standessitzung neuerlich beraten und die weitere Vorgangsweise der Talschaft in der Angelegenheit festgelegt werden. Dies wird einstimmig zur Kenntnis genommen. Pkt. 5.) Infolge der fortgeschrittenen Zeit wird die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt auf die kommende Standessitzung vertagt. Pkt. 6.) Zur Abwicklung der Jungbürgerfeier für die Jahrgänge 1967 und 1968 (580 Jungbürger) berichtet der Vorsitzende über eine Rücksprache beim Herrn Landeshauptmann Dr. Purtscher. Leider konnte bis zum heutigen Tage eine Stellungnahme zum Ersuchen über die Abhaltung eines Festaktes im Foyer des Landtagsgebäudes in Bregenz nicht erreicht werden. Angeblich soll bereits in früheren Jahren aus präjudiziellen Gründen die Abhaltung einer Jungbürgerfeier im Landtagsgebäude abgelehnt worden sein. Wie bereits in früheren Beratungen berichtet, soll die Jungbürgerfeier im Anschluß an einen Festakt in Bregenz mit einer Bodenseerundfahrt mit Abendessen und Musik abgeschlossen werden. Laut Erkundigungen bei der Bodenseeschiffahrt sind Sonderfahrten jeweils über Anmeldung ohne weiteres möglich. Grundsätzlich vertritt der Standesausschuß die Meinung, daß die Jungbürgerfeier taleinheitlich abgehalten werden soll. Der Vorsitzende wird beauftragt, diesbezüglich weitere Erkundigungen und Vorbereitungen zu treffen. Nachdem keine Wortmeldungen erfolgen schließt der Vorsitzende um 17.00 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und die Mitarbeit die Standessitzung. Schruns, am 18. September 1987 Schriftführer: Die Standesvertretung