19950919_SV_003

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Letzte Änderung 24.05.2021, 09:58
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1995-09-19
Erscheinungsdatum 1995-09-19
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 19. September 1995 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 3. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 4. September sowie der am 12. September erforderlichen Verschiebung des Sitzungstermines nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 2. Standessitzung vom 11. Juli 1995; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Beteiligung an der Kapitalaufstockung der Montafoner Hochjochbahnen GmbH; 4. Anstellung einer 2. Familienhelferin; 5. Mitfinanzierung einer Jugendrahmenplanung Montafon; 6. Allfälliges; -2- Vor Eingang in die Tagesordnung berichtet der Vorsitzende, daß von der Montafonerbahn AG eine Petition auf Zulassung von Regionalfernsehen in Kabelnetzen mit der Bitte um Unterstützung übermittelt wurde. Diese Petition ist gleichzeitig auch an alle Gemeinden ergangen. Im kommenden Herbst befaßt sich der Verfassungsgerichtshof mit der Beschwerde von sieben Kabel-TV Unternehmungen (darunter auch der Montafonerbahn), die einen Antrag auf Genehmigung von aktiven Fernsehen in Kabelnetzen gestellt haben. Um auf politischer Ebene entsprechenden Druck zu erzeugen, wird diese Petition auf Zulassung von Regionalfernsehen an die zuständigen Bundesdienststellen weitergeleitet, damit ein weiterer Schritt zur Liberalisierung des Rundfunkrechtes erreicht werden kann. Auf Grund geltender EUBestimmungen ist das ORF-Monopol ab 1.1.1997 mit diesen nicht mehr vereinbar, so daß bis spätestens am 1.1.1997 neue gesetzliche Regelungen zu schaffen sind. Dem Vernehmen nach soll sich der Bundesgesetzgeber bereits im Herbst d.J. mit einer Novelle zum Rundfunkgesetz befassen, weshalb um Unterstützung in dieser Angelegenheit ersucht wird. Gegen die Unterfertigung dieser Petition durch den Stand Montafon wird von den Standesbürgermeistern kein Einwand erhoben. VIW-Härteausgleich: Der Vorsitzende informiert kurz über die am 13. September stattgefundene Aussprache mit den Bürgermeisterkollegen der VIW-Standortgemeinden Vorarlbergs in Sachen Härteausgleich für die Illwerke Gemeinden, für welchen seitens des Bundes und des Landes eine grundsätzliche Zusage bereits vorliegt. Bei der genannten Besprechung wurden die Bürgermeisterkollegen Dipl. Vw. Gasser, Bürgermeister Zimmermann aus Bürs, LAbg. Mag. Siegfried Neyer und der Standesrepräsentant als Verhandlungskomitee für die weiteren Gespräche mit Landesstatthalter Dr. Sausgruber nominiert. Zusammenfassend wird das Ergebnis dieser Besprechung vom Vorsitzenden nochmals wie folgt aufgelistet: 1.) Das geplante Härteausgleichspaket zwischen Bund und Land wird ohne Vorgriff auf den Wasserzins diskutiert, die Angelegenheit Wasserzins ist vorerst als unerledigt zu betrachten; 2.) Die Laufzeit der vom Land zu leistenden Rente soll entgegen dem vom Landesstatthalter bisher gemachten Vorschlag mit einer Laufzeit von 20 Jahren auf 15 Jahre reduziert werden; 3.) Mit dem Land ist eine Geldentwertung dahingehend zu vereinbaren, daß am Schluß der vom Land zu leistenden Zahlungen ein Barwert in derselben Höhe wie die vom Bund zugesicherte Zahlung erreicht wird; 4.) Die Zahlungen von Bund und Land dürfen auf die Finanzkraftberechnung zur Ermittlung der Landesumlage und Sozialhilfeumlage nicht angerechnet werden. Das vorgenannte Verhandlungskomitee ist beauftragt, diese Forderungen in den weiteren Gesprächen mit dem Landesstatthalter vorzubringen. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß von ihm für die Aufteilung des auf das Montafon entfallenden Anteiles des Härteausgleiches in Höhe von 81, 81% eine Zuwendung an den Talschaftsfonds in Höhe von 15% (1% pro Jahr - Endlaufzeit Jahr 2010) vorgeschlagen wird. -3- Grundsätzlich wird nochmals festgestellt, daß auf die angeführten Härteausgleichsmittel kein Rechtsanspruch besteht und diese nur aufgrund den erfolgreichen Verhandlungen auf politischer Ebene erreicht werden konnten. Die dabei von Bgm. Rudigier beim ehemaligen Finanzminister Dr. Lacina wie auch beim jetzigen Finanzminister Dr. Staribacher geführten Gespräche zur Erlangung einer Ausgleichszahlung werden vom Vorsitzenden ausdrücklich positiv erwähnt. Durch eine geplante Dotierung des Talschaftsfonds könnten wesentliche Impulsförderungen für die Talschaft initiiert werden, ohne daß damit zusätzliche Belastungen der Standesgemeinden über die Standesumlage erforderlich sind. Vom Vorsitzenden werden beispielsweise angeführt: * Aufarbeitung der Bergbaugeschichte in der Talschaft * Verbesserung des öffentlichen Personennahverkehrs, insbesondere in den Abendstunden * Förderungen im Bereich der Landwirtschaft, Impulse für Direktvermarktung (Bauernbörse etc.) * Maßnahmen im Bereich Arbeitsplatzsicherung und Betriebsansiedlung * Unterstützungen Familienhilfe, Altersversorgung, Sozialkonzept * Impulsförderungen auf dem Tourismussektor * Kulturarbeit (Kulturkeller Montafon) * Standeswaldsanierung - Sicherung des Lebensraumes etc. Zu dem vom Vorsitzenden eingebrachten Vorschlag über eine Dotierung des Talschaftsfonds, welcher den Bürgermeisterkollegen bei der genannten Besprechung in St. Anton bereits schriftlich übergeben wurde, wird im Zuge der Diskussion wie folgt Stellung bezogen: Bgm. Burkhard Wachter: Er beurteilt es als besonders wichtig, daß diese Zahlungen als Härteausgleich gesehen werden und in den Verhandlungen sowohl vom Finanzminister wie auch vom Landesstatthalter zum Ausdruck gebracht wurde, daß die VIW-Gemeinden durch den Steuerentfall überproportional betroffen sind, weshalb auch eine Aufteilung des Härteausgleiches im Verhältnis des Steuerentfalles vorgeschlagen wird. Von ihm wird es als nicht richtig beurteilt, daß diese Gemeinden pauschal noch weitere Zahlungen an den Talschaftsfonds zu leisten haben und die Härteausgleichszahlung direkt an die Gemeinden zur Gänze ausbezahlt werden muß. Aus Sicht der Gemeinde Vandans ist es nicht vorstellbar, daß ein Vorabzug an den Talschaftsfonds vorgenommen wird, zumal damit die vom Steuerentfall überproportional betroffenen Gemeinden nochmals zusätzlich belastet werden. Die Finanzierung überregionaler Projekte soll auch künftig nach Maßgabe der jeweiligen Beratungen im Standesausschuß entschieden werden. -4- Bgm. Dr. Erwin Bahl: Er unterstützt den vom Vorsitzenden vorgebrachte Vorschlag und stellt grundsätzlich fest, daß gemeindeübergreifenden Lösungen vielfach für die Gesamttalschaft günstiger sind und daher eine Dotierung des Talschaftsfonds als sinnvolle Lösung beurteilt werden muß. Er appelliert an die Solidarität der Standesgemeinden, zumal im Rahmen des Standesausschusses Entscheidungen vielfach flexibler als in den Gemeindevertretungen herbeigeführt werden können. Auch aufgrund der Tatsache, daß diese Härteausgleichsmittel in keinen Planungen vorgesehen sind, würde diese einzigartige Möglichkeit für eine Dotierung des Talschaftsfonds wesentlich erleichtern. Bgm. Heinrich Sandrell: Er zeigt sich über den von der Gemeinde Gaschurn zu leistenden Anteil an den Talschaftsfonds überrascht. Im Zuge seiner Wortmeldung spricht er auch an Bürgermeisterkollegen Fritz Rudigier, über dessen Initiative die Gespräche mit dem Finanzminister zustandegekommen sind, einen ausdrücklichen Dank aus und bedankt sich auch beim Standesrepräsentanten für die Koordination beim Finanzministerium und dem Land Vorarlberg. Eine Vorverteilung wird von ihm als nicht vorstellbar beurteilt, wenngleich die vom Standesrepräsentanten aufgezählten Aufgaben nicht in Abrede gestellt werden. Bei einer Dotierung des Talschaftsfonds sieht er die Gefahr, daß damit unverhältnismäßig viele Anträge auf Förderungen aus dem Talschaftsfonds befürchtet werden müssen. Aus Sicht der Gemeinde Gaschurn wird weiters festgestellt, daß die im Bereiche der Illwerke sich abzeichnende Entwicklung auf dem Personalsektor für Gaschurn äußerst drastisch zu beurteilen ist, da durch den absehbaren Personalabbau auch die Steuereinnahmen für den Gemeindehaushalt weiter zurückgehen werden. Sofern gemeinsame Projekte talschaftsweit realisiert werden, wird sich die Gemeinde Gaschurn so wie bisher auch künftig daran beteiligen. Bgm. Martin Vallaster: Der Gedanke einer Dotierung des Talschaftsfonds wird von ihm positiv bewertet, da damit die Basis für die Finanzierung überregionaler Projekte geschaffen werden kann. Insbesondere auf den Bereichen Tourismus und der Landwirtschaft werden Impulsförderungen für dringend notwendig erachtet. Die Tatsache, daß diese Härteausgleichszahlungen nicht erwartet sind, erleichtert seiner Meinung nach auch die Möglichkeit einer Zuwendung eines Teiles an den Talschaftsfonds. Bgm. Wilhelm Säly: Als nicht VIW-Standortgemeinde sind ihm die genauen Zahlen nicht bekannt, er würde jedoch eine Dotierung des Talschaftsfonds aus den bereits genannten Gründen positiv beurteilen und ersucht die VIW-Standortgemeinden um ihre Solidarität mit den mit unterdurchschnittlicher Finanzkraft ausgestatteten Gemeinden -5- Standesrepräsentant Mag. Siegi Stemer: Der Standesrepräsentant stellt unmißverständlich fest, daß er für diese Lösung kämpfen wird Er bedauert ausdrücklich, daß aus diesem konkreten Anlaß keinerlei Solidarität für Talschaftsanliegen gezeigt wird und äußert seine berechtigte Sorge, daß für den Fall einer Nichteinigung im Standesausschuß große Gefahr eines Scheiterns gegeben ist. Ausdrücklich wird vom Vorsitzenden auf die Vertraulichkeit dieser Beratungen verwiesen, da eine Lösung im Standesausschuß herbeigeführt werden muß und eine Diskussion dieser Frage in den Gemeindegremien vor einem endgültigen Abschluß mit Bund und Land mit Sicherheit zu keinem Ergebnis fuhren würde. Unter Hinweis auf die von Bgm. Wachter geäußerten Bedenken ist für den Vorsitzenden eine Änderung des Schlüssels durchaus denkbar, wobei auch die Höhe des Prozentsatzes vorerst als ein Diskussionsvorschlag zu werten ist. Sofern jedoch in den weiteren Beratungen festgestellt werden muß, daß in diesem Punkt keinerlei Solidarität der VIW-Gemeinden im Montafon gegeben ist, müßten ernsthaft auch weitere Konsequenzen seinerseits überlegt werden. Er richtet nochmals die inständige Bitte an alle Bürgermeisterkollegen, ihre Solidarität bei dieser wichtigen Frage zu beweisen und den von ihm gemachten Vorschlag - in korrigierter Form nochmals ernsthaft zu überdenken. Bgm. Sandrell entschuldigt sich um 15.00 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Noch vor dem Verlassen des Sitzungssaales durch Bgm. Sandrell wird vom Vorsitzenden mit Zustimmung der Bürgermeisterkollegen der nächste Termin für die Standessitzung mit 10. Oktober festgelegt. Bgm. Guntram Bitschnau: Von ihm wird der Abzug an den Talschaftsfonds in Höhe von 15% für nicht möglich beurteilt, da diese zusätzlichen Belastungen für die Gemeinden nicht vertretbar sind. Nachdem der Härteausgleich den Gemeinden zugesichert ist, vertritt er die Auffassung, daß gleichzeitig der Wasserzins mit aller Vehemenz beim Land einzufordern ist, wobei von ihm in diesem Zusammenhang die ernsthaften Bemühungen des Standesrepräsentanten für die Talschaft in Frage gestellt werden. Der Standesrepräsentant setzt sich gegen die von Bgm. Bitschnau getroffenen Feststellungen vehement zur Wehr und stellt nochmals fest, daß eine Verquickung des Wasserzinses mit dem Härteausgleich nicht gegeben ist. Unter Hinweis auf die Beratungen mit allen Standortbürgermeistern am 13.9. erinnert er an die einhellige Auffassung, daß bei realpolitischer Betrachtung zum jetzigen Zeitpunkt beide Forderungen nicht durchgesetzt werden können Der von Bgm. Bitschnau angesprochene mangelnde Einsatz bei den Landesstellen wird von ihm anhand mehrerer Beispiele eindeutig widerlegt, wobei sich mehrere Bürgermeisterkollegen dieser Aussage ausdrücklich anschließen. -6- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 2. Standessitzung vom 11. Juli 1995, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte des Vorsitzenden: a) Nach Umfrage wird festgestellt, daß von den Gemeinden Bartholomäberg, Silbertal, Schruns und St. Anton bereits Gemeindevertretungsbeschlüsse zum geänderten Finanzierungsmodus für die Aufbringung der Mittel für den Montafon Tourismus auf Basis des am 11. Juli 1995 im Anschluß an die Standessitzung einvernehmlich ausgehandelten Vorschlages mit 1/3 nach Nächtigungen und 2/3 nach Bemessungsgrundlage für den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag gefaßt sind. Die übrigen Standesgemeinden werden ersucht, ihre diesbezügliche Beschlußfassung möglichst noch bis Ende September vorzunehmen. b) Den Polytechnischen Lehrgang in Gantschier besuchen im laufenden Schuljahr 50 Schüler, so daß aufgrund des beträchtlichen Rückganges der Schülerzahlen freie Raumkapazitäten gegeben sind. Der Vorsitzende regt daher an, die Gesamtdiskussion über Schulprobleme (Poly, Heilpädagogisches Zentrum Vandans, Haushaltungsschule Gauenstein wie auch Landwirtschaftsschule) an den Bezirksschulinspektor Bertsch heranzutragen und in weiterer Folge eine gemeinsame Besprechung unter Beiziehung der betroffenen Stellen einzuberufen. Dieser Vorschlag wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Vom Gemeindeverband wurde mit Rundschreiben vom 1.8. 1995 auf die Mustervereinbarung für die künftigen Gemeindearztverträge und die zwischen Land, Gemeindeverband und Ärztekammer ausgehandelte Vereinbarung über die Finanzierung der Bereitschaftsdienste hingewiesen. In dieser Angelegenheit sollen in den kommenden Wochen über Einladung des Gemeindeverbandes in den einzelnen Sanitätssprengeln die weiteren Beratungen bzw. Informationen erfolgen. d) Von der Gebietskrankenkasse wurde mit Schreiben vom 18. Juli mitgeteilt, daß der beabsichtigte Ankauf und Umbau bzw. Neubau des Standesgebäudes in keinem vertretbaren Verhältnis zu den Kosten der Erweiterung und Sanierung des derzeitigen Verwaltungsgebäudes steht und das Raumangebot die Bedürfnisse der Krankenkasse bei weitem übersteigen würde. Damit ist auch mit einer Zustimmung des Hauptverbandes der Österr. Sozialversicherungsträger nicht zu erwarten, weshalb dieses Projekt von der Gebietskrankenkasse nicht mehr weiterverfolgt wird. In diesem Zusammenhang wird informiert, daß mit dem Besitzer des Hotels Taube als direkt angrenzender Nachbar Kontakt über einen möglichen Ankauf des Standesgebäudes aufgenommen wurde und in dieser Angelegenheit weitere Gespräche geplant sind. Von der Standesvertretung wird dieser Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen, wobei die weiteren Beratungen nach Vorliegen des Verhandlungsergebnisses im Rahmen des Standesausschusses erfolgen werden. -7- e) Am 21. Juli hat mit Vertretern des Heimatschutzvereines eine Begehung über den geplanten Bergknappenweg im Bereich Bartholomäberg-Silbertal stattgefunden. Weiters wurde dieses Projekt der Aufarbeitung der Bergbaugeschichte des Tales am 30. August der Frau Bundesministerin für Unterricht und Kunst, Elisabeth Gehrer, im Beisein ihres Kabinettschefs Dr. Mahringer vorgestellt. Von der Frau Bundesministerin wurde dabei die Prüfung einer Förderungsmöglichkeit durch das Ministerium zugesichert. In diesem Zusammenhang wird über die Herausgabe einer von Volksschuldirektor Emil Scheibenstock verfaßten Broschüre über die Bergbaugeschichte informiert. f) Unter Hinweis auf den einstimmigen Umlaufbeschluß vom 21. August wird nochmals informiert, daß die Vergaben für die Lieferung und den Einbau der Küchen im neuen Standesgebäude an die Fa. Gasser aus Wolfurt zum Nettopreis von S 289.117, — und für die Lieferung der Vorhänge an die Fa. Knapp aus Brand zum Nettopreis von S 192.822, — erfolgt sind. g) Zur Schaffung eines GTIS (geodätisch-technisches Informationssystem) durch die Vorarlberger Illwerke hat am 5. September die erste Zusammenkunft der Arbeitsgruppe stattgefunden, in welcher der Stand Montafon durch Förster Ing. Bernhard Maier vertreten ist. Die Arbeitsgruppe ist jetzt beauftragt, die Vorstellungen der einzelnen Institutionen zu konkretisieren, wobei bis Mitte November 1995 den Gemeinden die Tätigkeit der Arbeitsgruppe präsentiert werden soll. h) Unter Hinweis auf das von der Landesregierung den Gemeinden übermittelte Wanderwegekonzept wird von Verkehrsamtsdirektor Fiel aus Schruns angeregt, im Rahmen des Standes Montafon zur Umsetzung des Konzeptes auf regionale Ebene eine Zusammenarbeit bzw. Koordination vorzunehmen. In diesem Zusammenhang berichtet Bgm. Dr. Bahl über die bisher nach wie vor unbefriedigenden Verhandlungsergebnisse zur Realisierung des Teilstückes des Radweges im Schrunser Gemeindegebiet (Landbrücke bis Lafanegg), weshalb von ihm vorgeschlagen wird, andere Varianten einer Realisierung auf Tschaggunser Gemeindegebiet nochmals zu überprüfen. Es wird dazu vereinbart, daß von der Markgemeinde Schruns eine neuerliche Besprechung mit den betroffenen Gemeinden unter Einbindung des Bezirkshauptmannes erfolgen wird. In diesem Zusammenhang wird weiters das von Christian Fiel als Obmann des Reitclubes Montafon vorgebrachte Anliegen im Zusammenhang mit der Realisierung des Radwegenetzes, unbedingt auch einen Reitstreifen zu berücksichtigen, berichtet. i) Vom Verein 3. Welt Montafon wurde eine Ansuchen um Unterstützung einer Theateraufführung durch das Ensemble „Theatro vivo" aus Guatemala mit Gesamtkosten von S 16.000, -- eingereicht. Nach kurzer Beratung wird als Unterstützung dieser Theateraufführung im Rahmen der entwicklungspolitischen Informationsreihe des Vereins „Aktion 3. Welt Montafon" ein einmaliger Förderungsbeitrag in Höhe von S 5.000, — bewilligt. -8- j) Am 12. September hat seitens des Standesrepräsentanten mit dem Montafoner Taxiunternehmen eine Besprechung bzw. ein Gedankenaustausch zur Installierung eines Anrufsammeltaxis Montafon stattgefunden. k) Für die Entlastung der Ortsdurchfahrt in Lorüns wurde vom Bundesministerium die generelle Planung in Form der Tunnelvariante genehmigt, wobei in diesem Zusammenhang eine vertiefte Kosten-Nutzung-Analyse für die Tunnelvariante und die ortsseitige Bestandserweiterung anzustellen ist. Pkt. 3.) Zur geplanten Kapitalaufstockung bei den Montafoner Hochjochbahnen GmbH wird informiert, daß das von der Raiffeisen Zentralbank in Wien derzeitig gehaltene Stammkapital in Höhe von S 28 Mio. im Zuge der Änderung der Führungsebene an die Raiffeisenlandesbank Vorarlberg abgegeben werden soll. Diesbezüglich liegt eine Grundsatzzusage der Raiffeisenlandesbank zur Übernahme dieses Stammkapitals unter der Auflage vor, daß gleichzeitig mit der Übernahme eine Kapitalaufstockung in Höhe von 100% des Stammkapitales von derzeit S 82 Mio. zu erfolgen hat. Als Gründe für diese Kapitalaufstockung werden angeführt: a) eine Verbesserung der Finanzierungsstruktur und damit verbunden eine künftige Zinsentlastung, b) Absicherung der mittelfristigen Investitionsplanung und damit Sicherung der künftigen Konkurrenzfähigkeit und weiters Schaffung der Voraussetzung für eine mittelfristig geplante Dividendenpolitik. Im Rahmen der vergangenen Generalversammlung wurde die Kapitalaufstockung einstimmig beschlossen, so daß nun sämtliche Gesellschafter zur Zeichnung ihrer Gesellschaftsanteile im Ausmaß bis zu 100% eingeladen sind. Aufgrund einer bereits erfolgten Vorerhebung bei den Hauptgesellschaftern liegen bereits Zusagen in hohem Ausmaß (ca. 90%) zu einer Beteiligung an der geplanten Kapitalaufstockung vor. Festgehalten wird weiters, daß die betriebswirtschaftlichen Kennziffern durchaus mit jenen anderer Seilbahngesellschaften vergleichbar sind, eine deutliche Verbesserung der wirtschaftlichen Situation der Gesellschaft jedoch nur durch eine Kapitalaufstockung und der daraus resultierenden Zinsentlastung erreicht werden kann. Über Antrag des Vorsitzenden wird einer Teilnahme an der Kapitalaufstockung im Ausmaß des bestehenden Stammkapitals in Höhe von S 500.000, — einstimmig zugestimmt, wobei 50% dieses Betrages bis zum 31.10.1995 und 50% bis zum 31.3.1996 einzubezahlen sind. Die Finanzierung der Kapitalaufstockung erfolgt in Form einer Entnahme aus dem Talschaftsfonds. Pkt. 4.) Vom Standessekretär wird über das Ergebnis der Ausschreibung zur Anstellung einer 2. Familienhelferin berichtet und die Standesvertretung gleichzeitig über die derzeitige Auslastung der Familienhelferin informiert. -9- Auf die genannte Ausschreibung ist lediglich eine Bewerbung durch Frl. Elisabeth Wohlgenannt aus Dornbirn eingegangen, mit welcher zwischenzeitlich auch ein Vorstellungsgespräch geführt wurde. Im Zuge der Diskussion werden grundsätzlich Überlegungen hinsichtlich der Ausgaben auf dem Sozialsektor durch die Gemeinden angesprochen, allerdings wird die Förderung der Familien als wichtige Aufgabe der öffentlichen Hand eingestuft, so daß der im Voranschlag bereits grundsätzlich beschlossenen Anstellung einer 2. Familienhelferin die Zustimmung erteilt wird. Somit wird Frl. Wohlgenannt ab ca. Mitte Oktober nach den Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes mit Einstufung in der Gehaltsstufe c 1 / 2 zuzüglich einer Aufwandsentschädigung in Höhe von 13% vorerst befristet für ein Jahr als Familienhelferin angestellt. Dem Ansuchen um Übernahme eines Anteiles der Mietkosten für eine Wohnung in Schruns wird aus präjudiziellen Überlegungen nicht stattgegeben. Pkt. 5.) Zur Mitfinanzierung einer Jugendrahmenplanung wird vom Vorsitzenden auf die mit der vergangenen Sitzungsniederschrift bereits übermittelten Unterlagen verwiesen und von ihm neuerlich die Durchführung einer derartigen Planung unter aktiver Einbindung der Jugend der Talschaft befürwortet. Die Ausarbeitung einer derartigen Jugendrahmenplanung, in welche auch das Dekanat eingebunden werden soll, wird für die weiteren Entscheidungen durch die öffentliche Hand großteils für zweckmäßig und wichtig beurteilt. Teils werden auch Bedenken dahingehend geäußert, daß lediglich ein Konzept ausgearbeitet wird, dessen Umsetzung in der Folge nicht erfolgen kann bzw. damit auch die Gefahr verbunden ist, daß weitere Folgekosten für die öffentliche Hand erwachsen werden. Schließlich wird von der Standesvertretung einstimmig die Übernahme eines Kostenbeitrages in Höhe von max. S 100.000, — bewilligt und der Vorsitzende ermächtigt, mit den Initiatoren in diese Richtung weitere Verhandlungen zu führen. Von Bgm. Vallaster wird in diesem Zusammenhang eine Information über die Vorstellung ähnlicher Jugendarbeiten in anderen Gemeinden übergeben, wobei insbesondere auf die in der Gemeinde Buch am 17. November geplante Vorstellung eines ähnlichen Projektes hingewiesen wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen folgen, schließt der Vorsitzende um 16.50 Uhr die Standessitzung. Schruns, 20. September 1995 Schriftführer: Standesvertretung: