19961015_SV_013

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Letzte Änderung 24.05.2021, 09:57
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1996-10-15
Erscheinungsdatum 1996-10-15
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Oktober 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 13. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. Oktober 1996 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns Bürgermeister LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Vizebürgermeister Siegfried Fritz, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Weiters begrüßt er Herrn Theo Kremmel vom Amt der Vlbg. Landesregierung, der zur Beratung zur Realisierung des Sozialzentrums Außermontafon an der Sitzung teilnimmt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. 2. 3. 4. Genehmigung der Niederschrift der 12. Standessitzung vom 17.09.1996; Information zur Realisierung des Sozialzentrums Außermontafon; Berichte des Vorsitzenden; Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 12. Standessitzung vom 17. September 1996, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende erläutert nochmals kurz die bereits vor mehr als 2 Jahren in der Sache der Realisierung eines Sozialzentrums Außermontafon geführten Gespräche und Informationen und informiert in diesem Zusammenhang auch über betriebliche Probleme im Altersheim der Marktgemeinde Schruns, welches aufgrund seines Alters und seiner Ausstattung den heutigen Anforderungen in keiner Weise mehr entspricht. Für die Chronisch-Krankenstation der Marktgemeinde Schruns wurde bis 31.12. 1998 eine befristete Betriebsbewilligung erteilt. Aufgrund den gesellschaftlichen Entwicklungen (wie beispielsweise kleinere Haushaltsgrößen, Scheidungszahlen, Einführung des Pflegegeldes etc.) wird eine Veränderung in der Betreuung älterer Mitbürger dahingehend eintreten, daß Pflegeeinrichtungen erst mit zunehmender Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen werden und diese somit aufgrund der künftigen Altersentwicklung zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Die Gemeinden sind daher aufgerufen, rechtzeitig die nötigen Entscheidungen und Vorbereitungen zu treffen, zumal ab der Jahrtausendwende der Anteil der älteren Mitbürger stark steigen wird. Zur geplanten Rechtsform für das Sozialzentrum Schruns wird vom Vorsitzenden informiert, daß für die Errichtung dieses Sozialzentrums die Gründung eines Gemeindeverbandes als Rechtsträger geplant ist, von welchem in weiterer Folge der Betrieb des Sozialzentums an eine eigene BetriebsGmbH übergeben werden sollte. Der Vorsitzende übergibt den Anwesenden eine Übersicht über die geplante Finanzierung des Sozialzentrums, in welcher die nun überarbeiteten Möglichkeiten der Finanzierung bei angenommenen Gesamtbaukosten von 90 Mio. wie folgt aufgezeigt sind: 1. Ausgangsdaten: Bettenanzahl: 45; Kosten pro Bett: 2.000.000, - S davon entfallen auf Einrichtung: 500.000, - S Wonnbaudarlehen: 6.300, - S/m2, m2-pro Bett: 50 (incl. Nebenräume). -3- 2. Finanzierung: ________________________________________________________________________ Gesamtbaukosten 90.000.000, 00 Bedarfszuweisungen -22.500.000, 00 25% der Gesamtkosten KRAZAF-Zuschuß -13.500.000, 00 30% der Kosten, max. 300.000 pro Bett Finanzierungsrest 54.000.000, 00 Wohnbaudarlehen -14.175.000, 00 Summe aller Darlehen darf nicht mehr als Darlehen frei finanzierbar -30.825.000, 00 50% der Gesamtbaukosten betragen Eigenmittelaufbringung 9.000.000, 00 ________________________________________________________________________ Für die Aufbringung der Eigenmittel wird folgender Vorschlag unterbreitet: Gesamtsumme S 9.000.000, -Anteil der Standortgemeinde 20% -S 1.800.000.-Zwischensumme S 7.200.000, -- davon entfallen auf: Marktgemeinde Schruns Vandans Tschagguns Bartholomäberg Silbertal St. Anton S 2.300.000, -S 1.370.000, -S 1.370.000, -S 1.300.000, -S 500.000, -S 360.000, -- 18 Betten 6 Betten 6 Betten 6 Betten 2 Betten 2 Betten Als Standort wäre der Bereich des jetzigen Josefsheimareals in Schruns vorgesehen, wobei das Altersheim und das ehemalige Isolierhaus sehr wahrscheinlich abgebrochen werden müßten. Generell wird vom Vorsitzenden festgehalten, daß nach heutigen Erkenntnissen ein Standort im Dorfzentrum gefunden werden sollte, da damit eine Einbindung in das Dorfgeschehen gewährleistet ist. Nach bisherigen Erfahrungen würde sich unter Zugrundelegen der angeführten Finanzierungskosten ein Tagsatz bei Vollpflege von etwa S 1.350, -- bis S 1.400, - ergeben. Nach Aussage von Theo Kremmel ist die Grundsatzfrage, ob der Bedarf an Pflegebetten überhaupt erforderlich ist, aufgrund den vorliegenden Konzepten, den Erfahrungen und der bekannten Entwicklung der Bevölkerungspyramide mit dem Anteil an älteren Mitbürgern eindeutig mit ja zu beantworten. Aus wirtschaftlichen Überlegungen sind in Hinblick auf die wirtschaftliche Führung und die Personalauslastung als optimale Größen Stationen mit 15-18 Betten anzustreben. Im vorliegenden Konzept sind 3 Stationen mit je 15 Betten geplant, wobei in Abhängigkeit des Bedarfes auch eine etappenweise Inbetriebnahme der einzelnen Stationen möglich ist. Weiters ist auch die Möglichkeit gegeben, im Baukastensystem spätere Erweiterungen - falls erforderlich - vorzunehmen. Aufgrund der derzeitigen Situation kann jedoch mit hoher Sicherheit angenommen werden, daß bis zum Zeitpunkt der Fertigstellung des Sozialzentrums Außermontafon in Schruns in etwa 2-3 Jahren auch die nötige Auslastung gegeben ist, zumal in den angrenzenden Regionen wie Klostertal und Raum Bludenz entweder überhaupt kein Angebot oder ein nur sehr eingeschränktes vorhanden ist. -4- Theo Kremmel informiert weiters ausführlich über die Möglichkeiten der Altenbetreuung durch ambulante Dienste wie Krankenpflegevereine, mobile Hilfsdienste etc., welche sowohl aus sozialen wie auch aus finanziellen Überlegungen in der Altenbetreuung verstärkt eingebunden werden müssen. Aufgrund den heutigen Anforderungen wird die Nachfrage nach Altenheimbetten in der jetzigen Form (zB wie Bartholomäberg) stark rückläufig sein, da bedingt durch die gute Wohnversorgung und in Kombination mit den Möglichkeiten der ambulanten Diensten die Notwendigkeit zur Aufnahme in ein Pflegeheim erst bei höherem Pflegebedarf gegeben ist. Theo Kremmel erläutert insgesamt die Entwicklung auf dem sozialen Bereich seit Inkrafttreten des Sozialhilfegesetzes 1972 und den damaligen Konzepten und weist beispielsweise auf die Entwicklung in der Valduna mit ursprünglich 350 Pflegebetten hin, welche zum heutigen Zeitpunkt aufgrund der Verlagerung der Versorgung nach außen lediglich noch über 70 Betten verfugt. Die im Zuge der Diskussion teilweise vorgebrachte Befürchtung, daß das geplante Sozialzentrum Außermontafon nicht ausgelastet werden könnte, wird von Theo Kremmel aufgrund den Erfahrungen und den vorliegenden Fakten als unbegründet beurteilt. Auch die Befürchtung, daß die hohen Kosten der Pflegeheime von den Bewohnern in Zukunft nicht mehr aufgebracht werden könnten, ist unter dem Blickwinkel der mit 40% relativ hohen Quote von Selbstzahlern wie auch unter dem Aspekt der im Falle einer Spitalsunterbringung wesentlich höheren Kosten zu sehen. Die Gemeinden werden auf Grund der Tatsache, daß in den kommenden Jahren der Bedarf stark zunehmen wird, entsprechende Konzepte erarbeiten und umsetzen müssen. Auf Anfrage wird von Bgm. Wachter informiert, daß der von Frau Schmid längere Zeit geplante Neubau eines Alters- u. Pflegeheimes in Vandans im Moment nicht mehr aktuell ist. Aufgrund der eingehenden Diskussion vertreten die Standesbürgermeister die einhellige Meinung, daß künftig die nötigen Einrichtungen für die Altenbetreuung in Form des geplanten Sozialzentrums Schruns geschaffen werden müssen und zur weiteren Beratung und Entscheidung die erforderlichen Entscheidungsunterlagen durch die Marktgemeinde Schruns als Standortgemeinde erarbeitet und zur Verfügung gestellt werden sollen. Es wird einhellig erwartet, daß durch die Gemeindevertretung Schruns ein entsprechender Grundsatzbeschluß für die Umsetzung des Sozialzentrums gefaßt wird. Auf Grund der Beratungen im Jahre 1994 liegen von allen Gemeinden bereits Grundsatzbeschlüsse hinsichtlich einer Mitbeteiligung am geplanten Sozialzentrum vor. Über Ersuchen werden von Theo Kremmel die erst kürzlich allen Gemeinden zugesandten neuen Förderungsrichtlinien für die Förderung von mobilen Hilfsdiensten erläutert. Demnach kann den mobilen Hilfsdiensten für die Abdeckung div. Gemeinkosten im Zuge der Organisation des mobilen Hilfsdienstes auf Basis der tatsächlich geleisteten Stunden unter Zugrundelegen eines Richtsatzes von S 40, — pro Einsatzstunde eine Förderung in Höhe von S 24, — je Helferstunde aus Landesmitteln sowie in Höhe von S 16, — aus Gemeindemitteln gewährt werden. Mit der Umsetzung dieser Förderungsrichtlinien soll eine koordinierte, landesweit gleichartige Entwicklung beim Auf- und Ausbau dieser Dienste im notwendigen Umfang unterstützt und den Anbietern auch die notwendige grundlegende Planbarkeit und Finanzierungssicherheit für ihre Dienste gewährleistet werden. -5- Durch diese Entlastung im Bereich der Gemeinkosten und der Organisation kann auch die Arbeit der ehrenamtlichen Funktionäre wesentlich erleichtert werden. Theo Kremmel weist nochmals darauf hin, daß durch die Verlagerung von Pflegediensten nach außen in Form der mobilen Hilfsdienste, Krankenpflegevereine, Familienhilfe etc. unter vielfacher Mitwirkung ehrenamtlicher Funktionäre eine starke finanzielle Entlastung der Gemeinden bei den sozialen Kosten erreicht werden kann. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Theo Kremmel für die ausführliche Information und Unterstützung. Pkt. 3.) - Berichte des Vorsitzenden: 1. Unter Hinweis auf die Vorschreibung der Landesregierung vom 30. September 1996 über die Mitfinanzierung der Drogenberatungsstelle „Do it yourself in Bludenz ersucht der Vorsitzende um eine einheitliche Vorgangsweise in der Talschaft. Dazu informiert Bgm. Wachter, daß von der Gemeinde Vandans zwischenzeitlich ihr Anteil zur Anweisung gebracht wurde. Bgm. Bitschnau sichert gleichfalls eine nochmalige Beratung in den zuständigen Gemeindegremien zu, ebenso soll in der Marktgemeinde Schruns darüber nochmals beraten werden. Aufgrund der auch für das Montafon nicht in Abrede zu stellenden Tatsache, daß diese Sozialeinrichtung von Talbewohnern in Anspruch genommen werden muß, ersucht der Vorsitzende um die Übernahme des mit erwähntem Schreiben bekanntgegebenen Finanzierungsanteiles. 2. Am 30. November 1996 wird im Polytechnischen Lehrgang in Gantschier das Ergebnis der Befragung im Rahmen der Jugendrahmenplanung Montafon öffentlich präsentiert. 3. Den Standesbürgermeistern wird eine Informationsbroschüre des IFSBeratungsstelle Bludenz zur weiteren Verwendung übergeben. 4. Für den Radweg Montafon liegen für den Teilbereich des Zusammenschlusses Innerfratte im Bereich Innere Mauren mit Errichtung eines Steges über die Ill nun die Zustimmungen von den betroffenen Grundeigentümern vor. 5. Die Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans plant in der 2. Augustwoche 1998 die Durchführung der 3. Montafoner Handwerksausstellung. 6. Der Standessekretär informiert über ein Gespräch mit Pfarrer Dr. Bitschnau, Erich Konzett und Musikschuldirektor Georg Morre, anläßlich welchem die weitere Organisation der Montafoner Sommerkonzerte und damit die Aufführung von Konzerten in Kirchenräumen unter Einhaltung der Richtlinien der Österr. Bischofskonferenz für konzertante Aufführungen besprochen wurde. Demnach sind künftig diese Richtlinien dem jeweiligen Künstler mit dem Auftrag zu übergeben, daß deren Einhaltung zu befolgen ist und somit beim Konzert die Elemente eines Wortgottesdienstes (zB in Form von Gebet, Lesung oder Gesang) einzubinden sind. -6- Durch den Künstler ist anchließend mit dem Pfarrer und in weiterer Folge mit dem kirchenmusikalischen Referenten Erich Konzert zwecks Programmgestaltung und Abklärung der weiteren Vorgangsweise Kontakt aufzunehmen, so daß erst nach Vorliegen dieser Abklärungen die Zustimmung zur Benützung des Kirchenraumes durch den Pfarrer erteilt werden kann. Diese restriktive Auslegung der diözesanen Richtlinien wird im Zuge der Diskussion als unverständlich beurteilt. Grundsätzlich wird jedoch festgehalten, daß die Montafoner Sommerkonzerte auch in Zukunft veranstaltet werden sollen und erforderlichenfalls auf andere Veranstaltungsräume ausgewichen werden muß. 7. Am 19. November findet um 14.00 Uhr im Sitzungssaal des Standes Montafon die Präsentation des Zwischenergebnisses über eine Neustrukturierung des Montafon Tourismus statt. 8. Vom LAbg. Christian Hörl wurde der Vorsitzende um Intervention in Sachen Errichtung des Einkaufzentrums in Bludenz ersucht, zumal bei der Umsetzung diverse Probleme (zB Baugrubensicherung, Anrainerprobleme, Verkehrserschließung etc.) auftreten. Dazu wird die einhellige Meinung vertreten, daß die Frage der Raumplanung bereits seit längerer Zeit abgeschlossen ist und die Schwierigkeiten im Zuge der Bauabwicklung in die ausschließliche Zuständigkeit der Stadt Bludenz fallen. 9. Der Vorsitzende übergibt eine Aufstellung über 3 Varianten für die Bildung von Rücklagen für dringend notwendige Sanierungsmaßnahmen bei den Hauptschulen SchrunsDorf und Grüt. Nach kurzer Beratung wird einhellig festgelegt, daß der Vorschlag 2 mit der Größenordnung von S 1 Mio. im Voranschlag des Hauptschulverbandes Außermontafon zu berücksichtigen ist. 10. Mit dem FIS-Delegierten Kurt Hoch konnte ein Termin für den 4. November zur Besprechung der weiteren Vorgangsweise für die Durchführung eines Weltcuprennens am Golm vereinbart werden. In diesem Zusammenhang wird weiters ausführlich über die Absicht der Veranstaltung eines 4. FIS-Rennens im Jänner 1997 am Hochjoch diskutiert und auf die bisherigen Stellungnahmen der jeweiligen Finanzierungspartner verwiesen. Es wird nochmals festgehalten, daß ursprünglich die Abhaltung von 2 FISRennen als Voraussetzung für die Durchführung von Weltcuprennen vereinbart wurde, zwischenzeitlich jedoch bereits ein 3. FIS-Rennen übernommen wurde. Bgm. Bitschnau wehrt sich in diesem Zusammenhang gegen den von einzelnen WSV-Vertretern an ihn gerichteten Vorwurf der Jugendfeindlichkeit unter Hinweis auf die bekannten Tatsachen und die Beschlußfassungen im Stand Montafon. Er schlägt in diesem Zusammenhang vor, die Finanzierung des 4. FIS-Rennens im Rahmen der Standesumlage abzuwickeln, da die Nachwuchsförderung im Schisport ein gesamttalschaftliches Anliegen darstellt. Bgm. Mag. Stemer weist in diesem Zusammenhang auf die Tatsache hin, daß durch den Standort des Schulschiheimes in der Gemeinde Tschagguns, für welches auch hohe öffentliche Förderungsmittel aufgewendet wurden, ein Beitrag der Gemeinde Tschagguns für die Veranstaltung der FIS-Rennen durchaus als berechtigt angesehen werden darf. -7- Im Zuge der anschließenden Diskussion wird im Interesse der Jugend- und Nachwuchsförderung für den Schisport einstimmig beschlossen, für die Veranstaltung des 4. FIS-Rennens am Hochjoch aus dem Talschaftsfonds einen Beitrag in Höhe von S 150.000, — zur Verfügung zu stellen. Diese Beitragsgewährung erfolgt unter der Auflage, daß auch von den Montafoner Bergbahnen ein Beitrag in Höhe von ca. S 60.000, — dafür aufgebracht wird. 11. Am 27. Oktober wird um 14.00 Uhr der Naturlehrpfad Rodunderwald, welcher gemeinsam von der Vlbg. Illwerke AG und dem Stand Montafon errichtet wurde, offiziell eröffnet. 12. Bgm. Ladner informiert, daß die Gemeindevertretung Lorüns in der vergangenen Sitzung die Zustimmung zur Mitfinanzierung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes für die Montafonerbahn erteilt hat. In diesem Zusammenhang wird von Bgm. Fritz Rudigier nochmals die ursprüngliche Vorgangsweise zur Herbeiführung einer Zustimmung und die mangelnde Information über das 4. Sonderinvestitionsprogramm kritisiert. Nach seiner Meinung ist die Frage der Notwendigkeit bisher zuwenig dokumentiert und z.T. ein sehr lockerer Umgang mit hohen Investitionsmitteln festzustellen. Aus Sicht der Gemeinde St. Gallenkirch muß festgehalten werden, daß die Gemeinde als Nichtbahnanrainer-Gemeinde nur geringe Vorteile aus der Attraktivitätssteigerung des Bahnbetriebes erzielt, andererseits jedoch im Bereich des öffentlichen Verkehres in den vergangenen Jahren keine Verbesserungen eingetreten sind bzw. im Falle von Verbesserungen die Gemeinde zusätzliche Mittel aufzubringen hätte. Bgm. Bitschnau kritisiert gleichfalls die von Vorstandsdirektor Schapler in seinem Antwortschreiben sehr allgemein und wenig konkret gehaltenen Aussagen, auf deren Basis von ihm eine Beschlußfassung durch die Gemeindevertretung Tschagguns für nicht möglich beurteilt wird. In diesem Zusammenhang wird nochmals festgehalten, daß die im Rahmen der vergangenen Standessitzung beschlossenen Forderungen des Standes Montafon als Hauptaktionär an den Aufsichtsratsvorsitzenden mit dem dringenden Ersuchen um Beratung im Aufsichtsrat und Erteilung entsprechender Anweisungen an den Vorstand für deren Umsetzung herangetragen werden müssen. Eine gemeinsame Sitzung des Aufsichtsrates mit den Standesbürgermeistern wird für zweckmäßig erachtet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme um 16.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 16.10.1996 Der Schriftführer: Standesvertretung