19840124_SV_015

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Letzte Änderung 24.05.2021, 09:56
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1984-01-24
Erscheinungsdatum 1984-01-24
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. Jänner 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 15. Sitzung der STANDESVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 12. Jänner 1984 nehmen an der auf heute 9.00 Uhr festgesetzten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg Bürgermeister Georg Ammann, Silbertal Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Vizebürgermeister Eduard Stemer, St. Anton Festgehalten wird, daß es sich tatsächlich um die 15. Standessitzung handelt, und nicht wie in der Einladung angeführt, um die 16. Sitzung der Standesvertretung. Sinngemäß ist Punkt 1. der Tagesordnung zu ändern. Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die 15. Sitzung der STANDESVERTRETUNG, begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit gemäß § 8 des Standesstatutes fest. Im Namen der anwesenden Bürgermeister gratuliert der Vorsitzende Bürgermeister Oskar Vonier aus Vandans zur Vollendung des 50. Lebensjahres sowie Bürgermeister Heinrich Sandrell aus Gaschurn zur Vollendung des 33. Lebensjahres und wünscht ihnen alles Gute für ihre weitere Zukunft. Die Anwesenden schließen sich den Glückwünschen an. TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 14. Sitzung vom 26.7.1983; 2.) Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1984; 3.) Diskussion über die seit 1. Jänner 1984 geltende Verordnung zum Personenstandsgesetz; 4.) Ansuchen der Fa. Multi-marking, Wien um Erlaubnis zur kommerziellen Verwendung des Standeswappens; 5.) Eröffnung einer Zahnarztpraxis im Räume Schruns durch Dr. Amon G. Sander aus Schruns; 6.) Berichte und Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 14. Standessitzung vom 26.7.1983 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Durch den Sachbearbeiter Peter Vergud wird der von der Verwaltung erstellte Entwurf des Voranschlages 1984 in den wesentlichsten Haushaltstellen vorgetragen und hiezu die erforderlichen Erläuterungen erteilt. Auf eine gänzliche Verlesung aller Haushaltsstellen wird verzichtet, da den Mitgliedern der Standesvertretung zu Beginn der Sitzung ein Exemplar des Voranschlagsentwurfes übergeben wird. Der Voranschlag 1984 weist nachstehende Gesamtsummen auf: AUSGABEN der Erfolgsgebarung AUSGABEN der Vermögensgebarung S 1.354.700, — S 2.488.900, — _____________ GESAMTAUSGABEN S 3.843.600, — ------------- EINNAHMEN der Erfolgsgebarung EINNAHMEN der Vermögensgebarung S 3.803.600, -S 40.000, -______________ GESAMTEINNAHMEN S 3.843.600, -============== Der Voranschlag 1984 schließt somit bei Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von je S 3.843.600, — ausgeglichen ab. Die für den Ausgleich erforderliche Standesumlage beträgt S 2.025.000, -- und ist auf der Einnahmenseite enthalten, wobei die Höhe der Standesumlage durch die im Jahre 1984 fällige weitere Rate des Gesellschafterdarlehens des Standes Montafon an die Montafonerbahn AG in Schruns in Höhe von S 1.588.000, — mitenthalten ist. Für die Instandhaltung des Standesgebäudes sind S 40.000, — enthalten, da im oberen Stock ein Büro für den Gemeindesteuerprüfer eingerichtet und die erforderlichen Büromöbelanschaffungen vorgenommen werden. Für den weiteren Ausbau bzw. Adaptierung des Altbaues des Museumsgebäudes sind S 3 05.000, -- vorgesehen, wobei neben der Fertigstellung des Einbaues neuer Fenster auch die Anbringung der alten Decken- und Wandtäfer in der Stube und den beiden Kammern vorgesehen sind. Damit wäre vorerst der Ausbau des Altbaues beendet. Weitere Adaptierungsarbeiten sind erst dann möglich, wenn auch die derzeit von der Musikschule verwendeten Räumlichkeiten frei sind. Um die Gewährung eines weiteren Landesbeitrages wurde bei der Landesregierung angesucht, eine endgültige Zusage wird lt. Mitteilung nach Vorlage der Endabrechnung des Fenstereinbaues erfolgen. -3- Für den Verkauf des Heimatbuches sind S 90.000, -- (ca. 350 Stück) vorgesehen. Der allgemeine Verkaufspreis des Heimatbuches wird aufgrund der Erhöhung der Mehrwertsteuer um S 10, — auf S 430, — angehoben. Aus dem Verkaufserlös sind die mit der Finanzierung der 2. Auflage erwachsenden Kosten (Zinsen und Tilgungen) abzudecken. An Förderungsbeiträgen werden dem Heimatschutzverein für den Betrieb des Montafoner Heimatmuseum S 90.000, — in zwei Halbjahresraten bereitgestellt, dem Harmoniebund wird für die Jungbläserausbildung ebenfalls wiederum S 15.000, — überlassen. Weitere S 5.000, — Förderungsbeiträge sind für anderweitige Förderungsansuchen vorgesehen. Die Montafoner Sommerkonzerte werden in etwa im gleichen Rahmen wie im Vorjahr abgewickelt, die Gesamtausgaben hiefür betragen ca S 164.500, —. Für den Einsatz der Familienhelferin sind nur die anteiligen Ausgaben und Einnahmen berücksichtigt, da die Familienhelferin voraussichtlich erst nach Ende des Karenzjahres ab September 1984 im Einsatz sein wird. In diesem Zusammenhang wird von den Bürgermeistern der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn berichtet, daß diese beiden Gemeinden bestrebt sind, einen Altenpflegeverein mit Anstellung einer Krankenschwester zu gründen. Bisher ist jedoch seitens der Bevölkerung noch nicht das erhoffte Interesse gezeigt worden. Die Ausgaben für das Gesellschafterdarlehen des Standes Montafon an die Montafonerbahn AG in Schruns betragen aufgrund des 5-jährigen Sonderinvestitionsprogrammes für 1984 insgesamt S 1.588.000, — und erreichen damit die höchste Jahresquote. Die anteiligen zugesicherten besonderen Bedarfszuweisungen werden den Standesgemeinden direkt ausbezahlt. Bei den Alpgebäuden der Alpe Valisera sollen im Jahre 1984 die neue Schindeleindeckung fertiggestellt werden. Die Generalsanierung des Gerichtsgebäudes ist fertiggestellt, die Abwicklung der Schlußrechnung mit Ausbezahlung der noch ausstehenden Mietzinsvorauszahlung durch die Justizverwaltung wird in den kommenden Wochen vorgenommen. Durch den Vorsitzenden und die Verwaltung werden noch verschiedentlich vorgebrachte Anfragen zum Voranschlag beantwortet. Der Voranschlag 1984 mit den eingangs dieses TO. erwähnten Gesamtsummen wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und somit die Zustimmung zum vorgelegten Entwurf ohne Ergänzungen erteilt. Der Voranschlag ist gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes der Landesregierung zu übermitteln. Die verspätete Beschlußfassung ist auch auf Verzögerungen mit der EDV-Umstellung in der Verwaltung zurückzuführen. Pkt. 3.) Zu der seit Jahresbeginn geltenden Verordnung zum Personenstandsgesetz berichtet der Standessekretär, daß seitens der Gemeinden verschiedentlich Probleme in der Abwicklung aufgetreten sind. Bürgermeister Bitschnau berichtet hiezu, daß aufgrund der geltenden gesetzlichen Bestimmungen verschiedene Personenstandsfälle -4- (z.B. Geburten, Eheschließungen) nicht mehr wie bisher den Gemeinden durch das Standesamt bekanntgegeben werden. Dadurch entstehen für die Gemeinden in der Wahrnehmung der ihnen gesetzlich übertragenen Aufgaben in verschiedenen Bereichen unnötige Probleme. Sollte eine Abwicklung der diesbezüglichen Mitteilungen an die Gemeinden nicht mehr möglich sein, so würde sich die Gemeinde Tschagguns genötigt sehen, ihren Austritt aus dem Standesamtsverband Montafon zu erklären. Bgm. Vonier wünscht für die Berichterstattung in der Gemeindevertretung eine Aufgliederung der Kosten des Standesamtsverbandes. Diese Aufgliederung wird den Gemeinden durch die Marktgemeinde Schruns als Standortgemeinde des Standesamtsverbandes übermittelt. Bezüglich den Mitteilungen über Personenstandsfälle an die Gemeinden sagt Bürgermeister Wekerle eine gleiche Handhabung wie bisher zu, sodaß die Gemeinden auch in Zukunft über die ihre Gemeinde betreffenden Personenstandsfälle ohne zusätzliche Erhebungen in Kenntnis gesetzt werden. Die erforderlichen Anweisungen an den mit der Führung des Verbandes betrauten Dienstnehmer werden somit durch den Bürgermeister Wekerle vorgenommen. Pkt. 4.) Die Fa. Multi-marking, Wien hat mit Schreiben vom 21.12.1983 um die Erteilung der Erlaubnis zur Verwendung des Standeswappens für die Herstellung verschiedener Souvenierartikel angesucht. Ein Exemplar eines Stoffaufnähmusters, welches bereits vertrieben wird, wurde dem Ansuchen beigelegt, desgleichen wird um Übersendung einer Gestaltungsunterlage für das Standeswappen ersucht. Im Verlaufe der Debatte wird durch die Standesvertretung die einhellige Ansicht vertreten, daß die Erteilung einer Blancovollmacht zur kommerziellen Verwertung des Standeswappens nicht möglich ist, zumal auch bei Ansuchen aus der Talschaft bisher bei der Genehmigung zur Führung bzw. Verwendung des Standeswappens strenge Maßstäbe zugrunde gelegt wurden. Zur Führung des Standeswappens berichtet der Sekretär, daß die Berechtigung mit Wappenurkunde vom 15.12.1928 durch die Landesregierung wiederum erteilt wurde. Das Standeswappen selbst wurde dem Tale Montafon bereits im Jahre 1639 durch Kaiser Ferdinand III. verliehen. In der Wappenurkunde ist das Standeswappen wie folgt beschrieben: "Ein silberner Schild, in dem zwei verschränkte schwarze Schlüssel, deren Schließblätter nach auswärts gerichtet sind, erscheinen. Den Schild umgibt eine ornamentierte bronzefarbene Randeinfassung." Durch die Standesvertretung wird gegen eine vertretbare und dem jeweiligen Verwendungszweck entsprechende Verwertung des Standeswappens grundsätzlich kein Einwand erhoben. Die Fa. Multi-marking hat jedoch die gesamte Produktionspalette bekanntzugeben, mit welcher das Standeswappen kommerziell verwertet werden soll. Die Zustimmung zur Verwendung des Standeswappens wird für jeden Verwendungszweck nur gesondert nach Vorlage entsprechender Unterlagen erteilt. Das vorgelegte Muster kann in dieser Form (als Stoffaufnäher) verwendet werden, die richtigen Farben sind der Firma bekanntzugeben. -5- Die Fa. Multi-marking ist darauf hinzuweisen, daß eine nicht bewilligte Führung bzw. Verwendung des Standeswappens analog den Bestimmungen des Gemeindegesetzes verfolgt und bestraft werden müßten. Pkt. 5.) Dr. Amon Gerhard Sander aus Schruns hat dem Stand Montafon im Verlaufe des vergangenen Jahres mitgeteilt, daß er sein Medizinstudium beendet hat und am 1.3.1984 in Graz mit der Facharztausbildung als Zahnarzt beginnt. Er hat die Absicht bekanntgegeben, daß er im Räume Schruns die Eröffnung einer Zahnarztpraxis beabsichtigt und ersucht um Berücksichtigung seiner Interessen im Stellenplan. Bgm Wekerle berichtet hiezu, daß sowohl Dr. Sander als Dr. Küster (beide aus Schruns) bei ihm vorgesprochen und ihn ersucht haben, ihre Niederlassung als Zahnärzte im Räume Schruns zu befürworten. Weitergehende Wünsche insbesonders in finanzieller Hinsicht wurden bislang nicht vorgebracht. Der Wunsch von Dr. Sander nach Berücksichtigung im Stellenplan kann nur so verstanden werden, daß die Niederlassung weiterer Zahnärzte in der Talschaft seitens des Standes Montafon als auch der Marktgemeinde Schruns im Interesse der zahnärztlichen Versorgung der Bevölkerung bei der Gebietskrankenkasse und der Ärztekammer befürwortet werden. Durch die Standesvertretung wird allgemein die Ansicht vertreten, daß die Niederlassung weiterer Zahnärzte in der Talschaft durchaus vertretbar ist und daß somit diese Bestrebungen auch bei der Ärztekammer bzw. der Gebietskrankenkasse unterstützt werden können und sollen. Pkt. 6.) Der Vorsitzende berichtet über eine Entschließung mehrerer Unterlieger des Schattenwaldes in Silbertal, mit welcher sie ihrer Besorgnis über den Waldzustand Ausdruck geben. Bgm. Ammann schildert hiezu die Vorgänge in den vergangenen Jahren und bestätigt, daß der jetzige Waldzustand ernsthafte Bedenken über die Schutzfunktion dieses Waldes zuläßt. Im gemeinsamen Bemühen aller Beteiligten muß die Schutzfunktion des Schattenwaldes erhalten bleiben, wozu eine Wildfreihaltung (vor allem von Gamswild) unerläßlich ist. Hinsichtlich des beantragten Regulierungsverfahrens über den Forstfonds entwickelt sich eine kurze Debatte. Die Bürgermeister von St. Gallenkirch und Gaschurn berichten hiezu, daß Vertreter des Proponentenkommitees bei allen Bürgermeistern vorsprechen wollen, um ihre Ansichten über eine Regulierung bzw. die Änderungswünsche hinsichtlich der Verwaltung der Nutzungsrechte vorzubringen. Grundsätzlich wird von den anwesenden Bürgermeistern, ohne jetzt auf konkrete Vorstellungen einzugehen, eine Änderung des Holzbezugstatutes dahingehend für möglich gehalten, daß auch aus dem Kreis der Nutzungsberechtigten Vertreter in die Entscheidung hinsichtlich der Nutzungsrechte miteinbezogen werden. Diesbezügliche Vorstellungen mit Überarbeitung des Holzbezugsstatutes sollen in die Wege geleitet werden. -6- Bgm. Wekerle berichtet, daß im Verlaufe des Jahres 1984 ein weiterer praktischer Arzt eine Ordination als Vorgriff auf die Planstelle der Vorarlb. Gebietskrankenkasse für Dr. Nemecek eröffnen wird. Aufgrund der Überprüfung der Wähleranlegeblätter für die Arbeiterkammerwahlen wurde durch das Wahlbüro dem Stand Montafon mitgeteilt, daß gemäß § 5 (2) lit.a des Arbeiterkammergesetzes für die Bediensteten des Standes Montafon die Kammerzugehörigkeit nicht gegeben ist und somit auch keine Wahlpflicht besteht. Die diesbezügliche Bestimmung des Arbeiterkammergesetzes besagt, daß Dienstnehmer von Gebietskörperschaften, die in Vollziehung der Gesetze tätig sind, nicht den Arbeiterkammern angehören. Obwohl der Stand Montafon als Körperschaft des öffentlichen Rechts zu beurteilen ist, fallen die Voraussetzungen "Vollziehung der Gesetze" weg. Somit ist auch Kammerzugehörigkeit der Bediensteten gegeben. Hinzu kommt, daß bisher immer Wahlpflicht bestanden hat, ebenso wurde auch Kammerumlage entrichtet. Gegen die Entscheidung wird Einspruch erhoben. Mit Schreiben vom 24.10.1983 hat die Hypothekenbank des Landes Vorarlberg den Stand Montafon in Kenntnis gesetzt, daß bei Nichtbegleichung der offenen Zins- und Tilgungsraten durch die Montafoner Kapellbahn GmbH bis Ende des Jahre 1983 die Bürgen in der festgesetzten Reihenfolge in Anspruch genommen werden müßten. Hiezu berichten der Vorsitzende als auch Bgm. Ammann, daß auf Grund von Verhandlungen mit dem Land und den zuständigen Gremien der Gesellschaft eine Kapitalerhöhung zu Beginn des Jahres 1984 vorgenommen wird, wodurch die bestehenden Verbindlichkeiten abgedeckt werden können. Die Aufbringung der Kapitalerhöhung erfolgt in Anlehnung an die Stammeinlagen durch das Land Vorarlberg, die Gemeinde Silbertal und die Hochjochbahn GmbH. Zur finanziellen Situation der Montafoner Hochjochbahnen GmbH und den von der Gesellschaft ausgesprochenen Kündigungen von Dienstnehmern entwickelt sich eine ausführliche Debatte. Hiezu berichtet Bgm. Wekerle, daß unter Annahme einer gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung und Durchführung der gesetzten Einsparungsmaßnahmen in den kommenden Jahren ohne Kapitalzuführungen wieder ein ausgeglichenes bzw. positives Betriebsergebnis erwirtschaftet werden kann. Zum Schluß der Sitzung wird den Bürgermeistern eine Kopie der vor wenigen Tagen dem Stand Montafon übermittelten Satzungen des Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds zur Kenntnisnahme übergeben. Mit dem Dank an die Mitglieder der Standesvertretung für die Teilnahme schließt der Vorsitzende um 12.00 Uhr die Sitzung: Schruns, 25.1.1984 Schriftführer: STANDESAUSSCHUSS: