19871127_SV_013

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Letzte Änderung 24.05.2021, 09:59
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1987-11-27
Erscheinungsdatum 1987-11-27
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 27. November 1987 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 13. Standessitzung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 16. November nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton als Vorsitzender; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Vizebürgermeister Wolfgang Violand, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die anwesenden Standesvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit gemäß § 8 des Standesstatutes fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung vom 17. September 1987; -2- 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Beratungen zur Anstellung eines regionalen Meldekontrollors; 4. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1988; 5. Antrag der Marktgemeinde Schruns auf Beschlußfassung zur Festsetzung der Erwachsenenbeiträge für die Musikschule Montafon; 6. Festlegung des Ablösebetrages für die Gemeinde St. Gallenkirch und den Stand Montafon aus Anlaß des Ausscheidens aus der EDV-Verarbeitungsregion Schruns; 7. Beratungen über Verbesserungen des Vorprojektes 1987 B-188; 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 12. Standessitzung vom 17. September 1987, welche allen Standesvertretern bereits vor längerer Zeit zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende berichtet über die am 18. November 1987 in Anwesenheit des Herrn Bezirkshauptmannes stattgefundene Besprechung in Schruns betreffend die Neuordnung der Vorwegweiser und Wegweiser an der B 188 sowie über die Reduzierung und systematische Anbringung von Hinweistafeln auf die Schigebiete bzw. Seilbahnen. Von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde in Zusammenarbeit mit dem Landesstraßenbauamt ein Konzept für einen Beschilderungsplan ausgearbeitet. -3- Vom Standesausschuß werden die vom Herrn Bezirkshauptmann unternommenen Bemühungen zur Neuordnung des Schilderwaldes zustimmend zur Kenntnis genommen, hinsichtlich des vorliegenden Entwurfes eines Gesamthinweisschildes am Taleingang sollen jedoch noch verschiedene Änderungen vorgenommen werden (z.B. Weglassung der Bezeichnungen Inner- und Außermontafon, Aufnahme der Gemeinden St. Anton und Bartholomäberg). Der Vorsitzende wird beauftragt, die diesbezüglichen Wünsche vorzubringen, gleichfalls wird der Wunsch geäußert, vor der endgültigen Festlegung dieser Gesamthinweistafel das Einvernehmen mit dem Stande Montafon herzustellen. Unter Bezugnahme auf die bereits in früheren Sitzungen stattgefundenen Beratungen bezüglich der Beschilderung der A 14 mit Anbringung der entsprechenden Hinweistafeln und ÜberkopfWegweiser für das Montafon wird der Vorsitzende weiters beauftragt, neuerlich auf die Realisierung der bereits zugesagten Beschilderung bei den zuständigen Stellen zu drängen. Der Vorsitzende bringt nochmals das bereits an alle Gemeinden ergangene Schreiben des Vorarlberger Gemeindeverbandes betreffend die Verkehrsüberwachung mit Geschwindigkeitsmessungen auf Gemeindestraßen zur Kenntnis. Bekanntlich würde von der Fa. Partsch aus Frastanz bei entsprechendem Interesse der Gemeinden diese Geschwindigkeitsmessung um S 875, -- + Nebenkosten vorgenommen werden. Die Gemeinden werden ersucht, Erklärungen bis längstens 10. Dezember der Geschäftsstelle des Gemeindeverbandes bekanntzugeben. Nach Umfrage wird festgestellt, daß zumindest seitens der Gemeinden St. Gallenkirch, Lorüns, Silbertal und Bartholomäberg kein Interesse an derartigen Geschwindigkeitsmessungen besteht, während die Marktgemeinde Schruns eine Beteiligung im Ausmaß von ca. 50 - 100 Stunden in Aussicht stellt. Der Vorsitzende berichtet, daß er vom Präsidenten des Schiclubs Montafon Dr. Sander über ein Schreiben des Verbandes Vorarlberger Schiläufer informiert wurde. Da immer wieder die Möglichkeit eintritt, daß in anderen Schiregionen witterungsbedingt Rennen abgesagt werden müssen, könnte das Montafon wiederum die Chance zur Durchführung eines Weltcuprennens erhalten. -4- Es erhebt sich die Frage, ob sich die Talschaft für derartige Weltcuprennen bewerben soll, wobei für die Durchführung eines Riesentorlaufes bzw. eines Super-G Gesamtkosten von ca. S 1.000.000, -- zu veranschlagen sind. Bürgermeister Bitschnau berichtet dazu, daß die Voraussetzungen im Bereich des Schigebietes Golm geschaffen sind. Es könnten somit alle Herrenbewerbe außer der Abfahrt durchgeführt werden. Von der organisatorischen Seite könnte die Abwicklung eines Weltcuprennens binnen 3 Tagen zugesichert werden. Im Zuge der ausführlichen Beratung wird festgehalten, daß mit den in den vergangenen Jahren bereits durchgeführten Europacuprennen die Voraussetzungen für Weltcuprennen gegeben sind. Grundsätzlich wird weiterhin Interesse bekundet, ein reguläres Herrenrennen im Weltcup zu erhalten, allerdings ist eine vorherige Abklärung der Finanzierung erforderlich. Der Vorsitzende wird beauftragt, Herrn Dr. Sander das grundsätzliche Interesse bekanntzugeben, gleichzeitig wird gebeten, die für die Entscheidung erforderlichen Unterlagen betreffend Finanzierung zu erarbeiten und bekanntzugeben. Gleichfalls sollen Kontakte mit dem Land, den Seilbahnunternehmen und der Vorarlberger Illwerke betreffend eine finanzielle Beteiligung aufgenommen werden. Der Vorsitzende berichtet über die bisher stattgefundenen Verhandlungen betreffend die Erweiterung der Mülldeponie Böschistobel. Als Ergebnis muß leider festgestellt werden, daß lt. den vorliegenden Kostenschätzungen mit einer Erhöhung des Tonagepreises von derzeit S 375, -- auf ca. S 475 pro Tonne gerechnet werden muß. Die Einlagerungsmenge ist mit 400.000 t auf die Dauer von 15 Jahren geschätzt. Gleichfalls weist er auf die von der Stadt Bludenz derzeit laufenden Verhandlungen mit dem Kloster sowie den Zementwerken betreffend Mergelabbau und Errichtung einer Mülldeponie im Räume Bludenz hin. Wie aus Pressemitteilungen der vergangenen Wochen bekannt ist, mehren sich diesbezüglich Widerstände aus der Bevölkerung, sodaß ein Ergebnis der Verhandlungen derzeit nicht abgeschätzt werden kann. -5- Aus Sicht der Talschaft sollte auf eine möglichst rasche Entscheidung betreffend eine mögliche Mülldeponie der Stadt Bludenz hingearbeitet werden, da bei einem allfälligen positiven Ausgang der Verhandlungen keine langfristigen Verträge mit der Fa. Ammann als Deponiebetreiber der Mülldeponie Böschis abgeschlossen würden. Gerade in Hinblick auf die zu erwartenden enormen Kosten für die Bevölkerung müssen alle Möglichkeiten der preisgünstigsten Müllentsorgung ausgeschöpft werden. Der Vorsitzende berichtet, daß im Rahmen einer Pressekonferenz das erste Exemplar der derzeit bekannten ältesten Montafonkarte von Pfarrer Gabriel Walser übergeben wurde. Er ersucht die Kollegen Bürgermeister für Ihre Gemeinden entsprechende Exemplare zu übernehmen. Der Vorsitzende berichtet über die am 25. November abgehaltene Besprechung betreffend die Fixierung der Sommerkonzerte 1988. Insgesamt wurden 18 Konzerte festgelegt, wovon 6 im Sanatorium Dr. Felbermayer in Gaschurn aufgeführt werden. Somit ist der Gesamtrahmen in etwa gleich wie im laufenden Jahr. Die Sommerkonzerte 1987 weisen bei Gesamtausgaben von S 192.423, 39 und Einnahmen von S 86.394, 56 einen Abgang von S 106.028, 83 auf, wobei der aus Anlaß des 10jährigen Bestandes abgehaltene Festakt in den Gesamtkosten bereits enthalten ist. Die Abgangsdeckung erfolgt durch eine Subvention der Landesregierung in Höhe von S 50.000, -- zuzüglich von S 19.486, -- für den Festakt, sowie durch die Beiträge der Veranstaltungsgemeinden in Höhe von S 36.000, -- während der restliche Abgang in Höhe von S 542, 83 im Rahmen der Standesumlage von allen Standesgemeinden getragen wird. Pkt. 3.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben des Geschäftsführers des Verkehrsverbandes Montafon zur Kenntnis, worin die Anstellung eines regionalen Meldekontrollors, ähnlich dem Getränkesteuerprüfer, vorgeschlagen wird. Als Beweggründe für eine regionale Meldekontrolle werden angeführt: -6- a) Es ist anzunehmen, daß der Trend auf Nächtigungsverluste aufgrund sinkender Aufenthaltsdauer sich fortsetzen wird. Sowohl im Sommer als auch im Winter gibt es deutliche Hinweise und Beweise dafür, daß die Anzahl der Kurzurlauber (1-4 Nächte) stark zunimmt. Laut eigenen Aussagen der Hoteliers werden diese Kurzurlauber jedoch nur zu einem sehr geringen Teil angemeldet, da das Risiko einer Kontrolle und den damit verbundenen Folgen relativ gering beurteilt wird. b) Diese Einnahmenausfälle konnten bisher nur durch stark expandierende Wintereinnahmen ausgeglichen werden, Zuwächse im bisherigen Umfange sind aber nicht mehr zu erwarten. c) Der auf die gesamte Talschaft hochgerechnete Einnahmenausfall wird mit mindestens S 3.000.000, — geschätzt. Dies ist mehr als dem Verkehrsverband Montafon insgesamt an Fremdenverkehrs-Förderungsbeiträgen der Gemeinden zur Verfügung steht. d) Ein weiteres Absinken der Nächtigungen bedeutet weniger Einnahmen und damit wahrscheinlich auch weniger Werbung, da der Verkehrsverband Montafon das Geld ausschließlich auf Nächtigungsbasis erhält. Zugleich wird die Regionalförderung der Landesregierung (ca. S 450.000, --) zu 50% nach dem Nächtigungsschlüssel vorgenommen. e) Ein (Nächtigungs-) Verlierer-Image könnte dem Montafon zusätzlich schaden. f) Durch die besonders schlechte Meldemoral einzelner Betriebe entsteht eine Wettbewerbsverzerrung unter den Betrieben, wobei eine objektive Kontrolle auch im Sinne von Steuergleichheit und Gerechtigkeit erforderlich ist. g) Allein das Wissen um einen regionalen Meldekontrollor würde die Meldemoral sicherlich anheben, wobei bei einer Anstellung über den Stand Montafon ein von den Gemeinden unabhängiger Einsatz möglich wäre. Bürgermeister Wekerle weist auf das bekannte Problem hin, daß die Meldemoral zunehmend sinkt, dies sicherlich auch in Hinblick auf die verstärkte Überwachung seitens der Sozialversicherungen und der Finanzbehörden. -7- Der bereits vorhandene Steuer- und Abgabendruck führt dazu, Abgaben verstärkt zu hinterziehen, vor allem auch wenn das Risiko im Rahmen einer Kontrolle ertappt zu werden als relativ gering eingestuft werden kann. Leider muß festgestellt werden, daß vor allem Kurzurlauber vielfach keine Gästekarte besitzen, weiters wird oft der Versuch des Nichtmeldens des Anreisetages unternommen. Für die Marktgemeinde Schruns wird geschätzt, daß ca. 15 - 20% der Gästenächtigungen nicht gemeldet sind. Bisherige Bemühungen zur Anstellung eines örtlichen Meldekontrollors sind immer wieder gescheitert, weshalb der Vorschlag des Einsatzes eines ortsunabhängigen Kontrollors im Rahmen der Verbandssitzung des Verkehrsverbandes unterbreitet wurde, um eine talschaftseinheitliche Lösung dieses Problems herbeizuführen. Bürgermeister Rudigier bestätigt gleichfalls die teils sehr schlechte Meldemoral und weist auf die Bemühungen der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn durch Anstellung eines gemeinsamen Meldekontrollors hin. Er befürwortet gleichfalls eine regionale Lösung, äußert jedoch Zweifel an der Organisation, da insbesondere in Hinblick auf die Zunahme der Kurzurlauber eine umfassende Kontrolle vor allem auch an Wochenenden nötig sein wird. Von den anderen Standesvertretern wird gleichfalls einhellig festgehalten, daß auch in Ihren Gemeinden dieses Problem des Nichtanmeldens der Gäste gegeben ist, der damit verbundene Einnahmenausfall wird übereinstimmend mit ca. 15 - 20% beziffert. Bürgermeister Bitschnau ist mit der derzeit vorgenommenen Regelung in der Gemeinde Tschagguns zufrieden, er würde sich aber im Falle einer regionalen Lösung selbstverständlich anschließen. Nach eingehender Beratung wird einhellig die Meinung vertreten, daß alle Möglichkeiten zur Anstellung eines regionalen Meldekontrollors ausgeschöpft werden sollen. Die Standesverwaltung wird einstimmig beauftragt, diesbezüglich weitere Informationen bei anderen Regionalverbänden (Kleinwalsertal, Bregenzerwald, Gemeindeverband usw.) einzuholen und die Anstellung eines regionalen Meldekontrollors auszuschreiben. -8- Die Entlohnung erfolgt nach dem Gemeindebedienstetengesetz, wobei zur Schaffung eines entsprechenden Anreizes die Gewährung einer Prämie in Aussicht gestellt, wird. Pkt. 4.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der von der Verwaltung erstellte Voranschlagsentwurf 1988 sehr ausführlich erörtert, eine postenweise Verlesung der einzelnen Voranschlagsstellen kann aufgrund des Umstandes, daß allen Standesvertretern der Entwurf mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, unterbleiben. Beim Unterabschnitt Standesvertretung weist der Vorsitzende in Hinblick auf die Entschädigung des Standesrepräsentanten auf den dieser Regelung zugrunde liegenden Beschluß aus dem Jahre 1922 hin, womit dem Standesrepräsentanten jeweils die Hälfte des Bezuges des Gemeindevorstehers der Marktgemeinde Schruns zuerkannt wurde. Abgesehen vom Umstand, daß sich seit dem seinerzeitigen Beschluß der Arbeitsumfang des Standesrepräsentanten wesentlich geändert und ausgeweitet hat, beurteilt er die Koppelung an die Bezugsregelung des Bürgermeisters der Marktgemeinde Schruns als nicht sinnvoll, zumal diesbezüglich keine Übereinstimmung mehr gegeben ist. Die Standesvertretung befürwortet grundsätzlich eine dem Aufwand entsprechende Entschädigung des Herrn Standesrepräsentanten, die endgültige Beschlußfassung soll in der kommenden Sitzung nach Vornahme weiterer Erhebungen vorgenommen werden. Unter Bezugnahme auf die Beratungen unter TOP 3 ist im Unterabschnitt Standesverwaltung die Haushaltsstelle 5201 Geldbezüge des Meldekontrollors neu aufzunehmen und mit einem Ansatz von S 1.000, — zu dotieren. Für den weiteren Ausbau des Altbaues des Montafoner Heimatmuseums sind S 500.000, — veranschlagt, weitere S 900.000, -- sind für den Ausbau der Milchtrinkstube vorgesehen. Diesbezüglich wird vom Vorsitzenden berichtet, daß anläßlich einer erst kürzlich stattgefundenen Aussprache mit dem Geschäftsführer der Konsumgenossenschaft Montafon die definitive Vorlage der Planung bis Jahresende urgiert wurde. -9- Der Antrag von Bürgermeister Sandrell zur Aufnahme eines Ansatzes für die Errichtung der Außenstelle des Heimatmuseums Gaschurn wird dahingehend erledigt, daß diesbezüglich ein Ansatz unter dem Abschnitt Förderungsbeiträge für Heimatpflege vorgesehen ist. Die Ausgaben und Einnahmen für die Montafoner Sommerkonzerte 1988 bewegen sich etwa im Rahmen des laufenden Jahres, die vorgenommenen Erhöhung des Fixbeitrages der Veranstaltungsgemeinden um S 1.000, -- auf nunmehr S 7.000, -- wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Beim Unterabschnitt Heimhilfe sind gegenüber dem Vorjahr ebenfalls keine wesentlichen Änderungen für die Beschäftigung der Familienhelferin enthalten, der Sockelbeitrag für die Grundfinanzierung der Familienhelferin wird einstimmig mit S 4, 50/Einwohner (entsprechend einem Betrag von S 69.000, --) festgelegt. Im Unterabschnitt medizinische Bereichsversorgung sind die Geldbezüge und die Rückersätze für den Gemeindearzt des Sanitätsverbandes der Gemeinden Schruns, Bartholomäberg, Tschagguns und Silbertal aufgenommen. Für das 2. Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG sind S 1.942.000, -- als 1. Rate des Standes Montafon veranschlagt, wozu den Gemeinden Bedarfszuweisungen je nach Finanzkraft gewährt werden. Bezüglich Instandhaltung des Gerichtsgebäudes berichtet der Vorsitzende über eine im September stattgefundene Besprechung mit Herrn Dr. Rück und Herrn Achleitner vom Oberlandesgericht Innsbruck im Beisein von Baumeister Haumer und eines Vertreters des Landeshochbauamtes. Bekanntlich mußte die im Winter vergangenen Jahres begonnene Anbringung von Schneehaken auf dem Dach des Gerichtsgebäudes abgebrochen werden, da der Zustand des Daches derartige Maßnahmen nicht mehr zuläßt. Bei der erwähnten Aussprache wurde vom Vorsitzenden die Meinung vertreten, daß die Kosten für die erforderliche Dachsanierung von der Justizverwaltung im Wege einer weiteren Mietzinsvorauszahlung zu refundieren sind. Dr. Rück hat damals seine Unterstützung des Anliegens des Standes Montafon bei den zuständigen Justizbehörden in Wien zugesichert. -10- Von Baumeister Haumer wurde eine Kostenschätzung für die Neuerstellung erarbeitet, wobei sich die Sanierungskosten mit kompletter Neueindeckung je nach Erstellung des Unterdaches zwischen 290.000, — und 350.000, — netto bewegen. Dazu wird weiters bekanntgegeben, daß vom Oberlandesgericht Innsbruck am 25. November telefonisch bekanntgegeben wurde, daß bei der ersten Vorlage der Kostenschätzung beim Ministerium unter Hinweis auf die Bestimmungen des Mietvertrages eine Mitfinanzierung abgelehnt wurde. Nach neuerlicher Urgenz wurde nunmehr dem Oberlandesgericht Innsbruck die Zusage erteilt, daß 50% der Kosten der Variante 2 (Neueindeckung mit Unterdach S 350.000, -- netto) im Rahmen einer weiteren Mietzinsvorauszahlung vom Bundesministerium für Justiz übernommen werden, vorausgesetzt, daß die Abwicklung noch im laufenden Jahr stattfindet. Aufgrund der finanziellen Situation des Bundesbudgets dürfe im kommenden Jahr mit einer Kostenbeteiligung nicht gerechnet werden. Vom Oberlandesgericht Innsbruck würde ein Zusatz zum Mietvertrag erstellt und der erwähnte Betrag als Mietzinsvorauszahlung noch 1987 zur Anweisung gebracht. Nach eingehender Beratung wird aufgrund des vorliegenden Sachverhaltes der im Voranschlag enthaltene Ansatz der Mietzinsvorauszahlung von S 240.000, — auf S 175.000, — reduziert, dem Oberlandesgericht Innsbruck ist das Einverständnis für die geschilderte Vorgangsweise mitzuteilen. Aufgrund den im Zuge der Beratungen vorgenommenen Änderungen errechnet sich nunmehr eine Standesumlage von S 2.952.000, --, worin das Gesellschaftsdarlehen an die Montafonerbahn AG mitenthalten ist. Die Beilage über die verschiedenen Verumlagungen an die Standesgemeinden, wie sich dieselben aufgrund des Voranschlages errechnen, wird zur Kenntnis genommen. Nach eingehender Beratung mit Beantwortung weiterer Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden jeweils einstimmig beschlossen: -11- a) Der Voranschlag für das Jahr 1988 wird mit nachstehenden Gesamtsummen genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung 4.689.000 1.052.000 _________ GESAMTEINNAHMEN 5.741.000 ========= Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung 2.351.000 3.390.000 _________ GESAMTAUSGABEN 5.741.000 ========= b) Der Dienstpostenplan lt. Beilage wird mit der Ergänzung der Aufnahme eines Meldekontrollors ebenfalls einstimmig genehmigt. c) Die Finanzkraft des Standes Montafon wird mit S 1.764.500, -- (50% der Gesamteinnahmen des Voranschlages des Vorjahres) festgestellt. Pkt. 5.) Bürgermeister Wekerle berichtet über die in der Verwaltungsausschußsitzung des Hauptschulverbandes Außermontafon erfolgte Beratung bezüglich der Festsetzung der Erwachsenenbeiträge für den Besuch der Musikschule Montafon. Aufgrund der Anfrage zweier Gemeinden wurde angeregt, die ermäßigte Beitragsleistung nur mehr Kindern und Jugendlichen (Bindung an die Voraussetzungen des Bezuges der Familienbeihilfe) sowie aktiven Mitgliedern der Harmoniemusikvereine des Tales zu gewähren. Laut Beschluß betragen die Gebühren für den Besuch der Musikschule Montafon ab 1.9.1987: Elementarunterricht S 600, 3/4er Gruppe S 800, 2er Gruppe S 1.150, Einzelunterricht S 1.500, -12- Beim Besuch mehrerer Kinder aus einer Familie wird für jedes weitere Kind ein Nachlaß von 25% gewährt. Nach ausführlicher Beratung wird von den Bürgermeistern von betroffenen Gemeinden (ohne Lorüns) einstimmig beschlossen, die ermäßigte Beitragsleistung nur mehr Kindern und Jugendlichen in Übereinstimmung mit dem Anspruch auf Familienbeihilfe, sowie aktiven Mitgliedern der Harmoniemusikvereine des Tales und Organisten, die öffentlich tätig sind, zu gewähren. Alle Erwachsenen, welche die vorangeführten Voraussetzungen nicht erfüllen, haben neben den eingangs erwähnten Gebühren je Semester zusätzlich den Abgang, der sich aus dem Betriebsergebnis des Vorjahres errechnet (derzeit ca. S 4.500, -- pro Jahr) zu entrichten. Pkt. 6.) Bürgermeister Rudigier ersucht, daß der Ablösebetrag für die Gemeinde St. Gallenkirch und den Stand Montafon aus Anlaß des Ausscheidens der EDV-Verarbeitungsregion Schruns nun endgültig festgelegt werden soll. Aufgrund den bisherigen Beratungen und Stellungnahmen der einzelnen Gemeinden ist eine endgültige Entscheidung leider immer noch nicht erfolgt. Bisher kann leider nur festgestellt werden, daß die Ablösevorstellungen der beiden ausscheidenden Partner sich nicht mit denjenigen der im Verband verbleibenden Gemeinden decken. Von Mag. Lenz vom Gemeinderechenzentrum wurde zu Beginn der diesbezüglichen Beratungen ein Ablösebetrag von ca. S 100.000, — erwähnt, während von der Marktgemeinde Schruns aufgrund einer Berechnung ein Betrag von S 38.000, — je ausscheidenden Partner angeboten wird. Von der Gemeinde Tschagguns wird die Zahlung eines Ablösebetrages abgelehnt, da nach Aussage von Bürgermeister Bitschnau die verbleibenden Gemeinden wesentlich erhöhte Wartungskosten (lt. Berechnung des Gemeindeamtes Tschagguns von 41% = S 19 .000, --/Jahr) zu tragen haben, gleichfalls müssen diese Gemeinden mit einer derzeit sicherlich nicht mehr auf dem neuesten technischen Stand befindlichen Anlage weiter arbeiten. -13- Bürgermeister Rudigier erklärt, daß das Ausscheiden der Gemeinde St. Gallenkirch aus organisatorischen Überlegungen erforderlich wird, da beispielsweise ein gleichzeitiges Arbeiten auf 2 Bildschirmen nicht möglich ist. Weiters kann trotz Bemühens der Zentrale in Schruns die gewünschte Flexibilität. in zeitlicher Hinsicht nicht gewährleistet werden. Vom Vorsitzenden wird aus Sicht des Standes Montafon ebenfalls festgehalten, daß der Ausstieg vor allem durch den Umstand begründet ist, daß die derzeit auf die Gemeindebedürfnisse abgestimmten EDV Programme für den Stand Montafon nur sehr eingeschränkt anwendbar sind. Vom Standessekretär wird weiters auf eine Stellungnahme des Gemeinderechenzentrums hingewiesen, worin als Grundlage zur Berechnung des Ablösebetrages bei Ausstieg der zum entsprechenden Zeitpunkt relevante Neuwert der Anlage herangezogen wird, da die Leistung dieser ständig gewarteten Anlage durchaus einer Neuanlage entspricht. Diese Vorgangsweise wird beispielsweise auch von der EDV Verarbeitungsregion Bludenz angewandt. Der Vorsitzende schlägt daher vor, daß sich die Gemeinden im Rahmen eines Kompromisses zwischen den beiden vorliegenden maximalen Vorstellungen (Gemeinde Tschagguns keine Ablöse / Gemeinderechenzentrum Obergrenze ca. S 100.000, --) einigen sollen. Im Zuge der ausführlichen Beratung einigen sich die Bürgermeister der Gemeinden Schruns, Bartholomäberg und Vandans darauf, daß der von der Marktgemeinde Schruns errechnete Ablösebetrag von S 76.000, — für beide ausscheidenden Partner grundsätzlich anerkannt wird, vorausgesetzt, daß dieser Vorschlag von allen noch im Verband verbleibenden Partnern zugestimmt wird. Bürgermeister Bitschnau lehnt unter Hinweis auf die bereits erwähnten Argumente die Zahlung eines Ablösebetrages nach wie vor ab. Da im Zuge der weiteren Beratung keine Annäherung der gegensätzlichen Standpunkte möglich wird, wird eine Entscheidung vorerst vertagt. -14- Pkt. 7.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben der Landesregierung zur Kenntnis, worin sie aufgrund der ablehnenden Haltung der Gemeinde Vandans zum Vorentwurf 1987 des Bauabschnittes Schruns - St. Anton mitteilt, weitere Planungen bis zur Änderung der Haltung der Gemeinde Vandans einzustellen. Bekanntlich hat die Gemeindevertretung Vandans in der Sitzung am 1. Oktober 1987 einstimmig beschlossen, daß eine Neutrassierung der B 188 in keiner Art und Weise mehr vertretbar ist. Was die teilweise Verlegung der Straße auf die linke Seite der Ill, also auf Gemeindegebiet Vandans betrifft, darf auch in Zukunft mit keiner Lösung und Zustimmung der Gemeinde Vandans gerechnet werden. Trotz Ablehnung der vorliegenden neuesten Variante wird jedoch nach wie vor Verständnis für die betroffenen Anrainer aufgebracht, die Bedürfnisse könnten jedoch mit punktuellen Verbesserungen befriedigt werden. Weiters fordert die Gemeindevertretung einen verstärkten Ausbau der öffentlichen Verkehrsmittel (Montafonerbahn). Der Vorsitzende stellt klar fest, daß trotz der ablehnenden Haltung einer Gemeinde nicht hingenommen werden kann, daß im Interesse der Entlastung der vom Durchzugsverkehr stark betroffenen Bevölkerung jede weitere Planung gestoppt wird. Wenn im Tal selbst keine Einigung erzielt wird, dann darf angesichts der derzeitigen Finanzsituation des Bundes sicherlich mit einer Realisierung in absehbarer Zeit nicht gerechnet werden. Eine weitere Verzögerung der notwendigen Planungen ist den betroffenen Anrainern nicht zuzumuten, weshalb der Vorsitzende vorschlägt, mit zukünftigen Projekten und Planungsentwürfen nicht eher in die Öffentlichkeit zu gehen, als intern im Standesausschuß eine Einigung in Aussicht steht. Bürgermeister Wekerle stellt fest, daß weitere Planungen nur dann sinnvoll sein werden, wenn Vandans seine grundsätzlich ablehnende Haltung aufhebt. Er schlägt vor, daß unter Beiziehung von Experten im kleinen Rahmen intern eine Linienführung gesucht werden soll, welche dann mit entsprechender Zustimmung aller betroffenen Gemeinden der Landesregierung zur weiteren Ausarbeitung vorgelegt werden sollte. -15- Der Vorsitzende bedauert die ablehnende Haltung der Gemeinde Vandans, welche teils auch als unverständlich beurteilt werden muß. Nicht alle Argumente der Ablehnung sind sachlich begründet. Die Anrainerbelastungen dürfen einfach nicht nur ignoriert werden, alle Gemeinden müßten von ihren Vorstellungen etwas abrücken und eine Lösung im Einvernehmen suchen. Vizebürgermeister Violand erörtert die Vorstellungen der Gemeinde Vandans und stellt fest, daß der Fremdenverkehr vermehrt auf Qualität abzustimmen ist. Die Gemeinde Vandans vertrete die Meinung, daß der Neubau einer Straße kein taugliches Mittel ist, den Tagestourismus einzubremsen. Vielfach werde bereits in Fremdenverkehrsbereichen über den Tagestourismus Klage geführt, es müßte daher auch von der Seilbahnwirtschaft teils eine andere Preispolitik betrieben werden. Mit Hinweis auf die Stellungnahmen der Marktgemeinde Schruns, könne Vandans die ablehnende Haltung nicht vorgeworfen werden, da ja Schruns selbst eine Trassierung auf Ihrem Gemeindegebiet ebenfalls vehement ablehnt. Bürgermeister Wekerle stellt dazu fest, daß ab der Rhätikonkreuzung talauswärts eine Trassenführung auf Schrunser Gemeindegebiet in weiten Bereichen in wertvollen landwirtschaftlichem Grund erfolgen müßte, wobei eine Ausweitung des Siedlungsraumes in den künftigen Jahren gleichfalls nicht ausgeschlossen werden kann. Die jetzige Variante würde im Bereich Vandans eher nicht so wertvollen landwirtschaftlichen Grund bzw. Siedlungsraum tangieren, da die Trassenführung im Bereich der Kraftwerksanlagen verläuft. Bei Abwägung aller Vor- und Nachteile muß die jetzige Variante als sicherlich jene mit den für alle beteiligten vertretbaren Nachteilen beurteilt werden. Bürgermeister Wekerle vertritt die Auffassung, daß nur dann eine Möglichkeit zur Erreichung einer gemeinsamen Lösung gegeben ist, wenn aus allen Gemeinden ein Ausschuß gebildet und unter Beiziehung von Experten Trassenvarianten untersucht werden. Nach Meinung von Vizebürgermeister Violand ist der Siedlungsraum im Bereich Gantschier und Vandans sicherlich nicht weiter entfernt als im Bereich Schruns. Er bekräftigt nochmals die Auffassung der Gemeinde Vandans, daß eine neue Straße nicht benötigt wird und mit punktuellen Maßnahmen die vorhandenen Engpässe beseitigt werden könnten. -16- Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß die sicherlich unzumutbaren Belastungen für die Anrainer nicht nur an einigen wenigen Winterwochenenden gegeben sind, sondern daß die Belastung vielmehr bereits zur Dauerbelastung geworden ist. Man muß berücksichtigen, daß ein Großteil des Verkehrsaufkommens bereits in der Talschaft selbst hervorgerufen wird und die Vollmotorisierung im Vergleich zu anderen Gebieten sowie auch aufgrund von Studien mit Sicherheit noch nicht erreicht sein wird. Nach ausführlicher Beratung richtet der Vorsitzende den eindringlichen Appell an Vizebürgermeister Violand, die erfolgte Beschlußfassung in der Gemeindevertretung Vandans nochmals zu überdenken und dafür zu sorgen, daß im Interesse der betroffenen Anrainer doch noch Gesprächsbereitschaft erhalten bleibt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme um 18.00 Uhr die Standessitzung. Schruns, am 30. November 1987 Schriftführer: Standesvertretung: