19840717_SV_016

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1984-07-17
Erscheinungsdatum 1984-07-17
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Juli 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 16. Sitzung der STANDESVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 11. Juli 1984 nehmen an der auf heute 8.45 einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Georg Amann, Silbertal; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Vizebürgermeister Eduard Stemer, St. Anton; Entschuldigt: Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Sekr. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.15 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß § 8 des Standesstatutes die Beschlußfähigkeit fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 15. Sitzung vom 24. Jänner 1984; 2.) Vorlage und Genehmigung der Jahresrechnung 1983; 3.) Gewerbesteuer Vorarlberger Illwerke AG Beratung über Änderung der Zuordnung des Zerlegungskriteriums "Schulbesuch"; 4.) Beratung des Satzungsentwurfes der Landesregierung für den Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds; 5.) Berichte - Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 16. Sitzung vom 24. Jänner 1984 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. -2- Pkt. 2.) Nachdem mit der Sitzungseinladung jedem Standesvertreter ein Exemplar der Jahresrechnung 198 3 übermittelt wurde, kann auf eine Verlesung sämtlicher Haushaltstellen verzichtet werden. Durch den Sachbearbeiter Vergud werden die einzelnen Haushaltabschnitte im Wesentlichen vorgetragen und hiezu die notwendigen Erläuterungen erteilt. Die Jahresrechnung 1983 schließt mit nachstehenden Gesamtsummen ab: Ausgaben der Erfolsgebarung Ausgaben der Vermögengsgebarung S 2.325.224, 51 S 5.019.170, 66 ______________ GESAMTAUSGABEN S 7.344.395, 17 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 6.774.395, 17 S 570.000, -______________ GESAMTEINNAHMEN S 7.344.395, 17 ______________ 0, -============== Die Jahresrechnung 1983 schließt somit ausgeglichen ab, wobei die zum Ausgleich erforderliche Standesumlage in Höhe von S 1.565.627, 15 auf der Einnahmenseite enthalten ist. In der Standesumlage ist der Investitionsbeitrag der Gemeinden an die Montafonerbahn AG in Höhe von S 847.400, — mitenthalten, desgleichen der restliche Baukostenanteil zur Gesamtsanierung des Bezirksgerichtes in Höhe von S 350.000, —. Im Jahre 1983 wurde wiederum ein Gemeindesteuerprüfer bestellt, welcher nach der Einschulung in den Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch im Einsatz war. Die Überschreitung bei den Repräsentationskosten ist durch die Feierlichkeiten anläßlich der Eröffnung des generalsanierten Gerichtsgebäudes bedingt. Im Museumsgebäude wurde mit den Vorarbeiten zum Einbau neuer Fenster im Altbau begonnen, die Fertigstellung erfolgte erst im Verlaufe des Jahres 1984. Der Verkauf des Montafoner Heimatbuches bewegt sich auch im Jahre 1983 im üblichen Rahmen und beträgt 340 Stück, sodaß für die Tilgung des aufgenommenen Darlehens über den Zinsaufwand S 49.856, — erwirtschaftet werden konnten. Die Montafoner Sommerkonzerte konnten sich auch im Jahre 1983 eines regen Interesses seitens der Gäste und Einheimischen erfreuen, was sich auch im finanziellen Ergebnis niederschlägt. Die Familienhelferin befindet sich seit 15. Juli 1983 im Karenzurlaub und wird mit 3. September dieses Jahres ihren Dienst wieder antreten. Es wird angeregt, dies in der Talschaft wieder entsprechend zu publizieren, um die Inanspruchnahme bei Notfällen zu ermöglichen. Die Alpgebäude auf der Alpe Valisera wurden mit neuer Schindeleindeckung versehen, wobei noch Restarbeiten im Verlaufe dieses Jahres vorgenommen werden müssen. -3- Die Generalsanierungsarbeiten für das Bezirksgericht Montafon wurden abgeschlossen. Aufgrund der am 11.4.1984 durch die Vertreter des Bundes in Schruns vorgenommenen Überprüfung der Schlußrechnung betragen die Gesamtkosten S 6.237.686, 90 netto, wovon durch die Standesgemeinden insgesamt S 500.000, — aufgebracht wurden. Die Mietzinsvorauszahlung durch den Bund in Höhe von S 5.73 7.686, 90 wurde dem Stand Montafon vollständig zur Verfügung gestellt. Die auf die Mietzinsvorauszählung entfallende jährliche Umsatzsteuer in Höhe von S 5.796, -- wird vereinbarungsgemäß durch die Justizverwaltung refundiert. Nach eingehender Beratung und Beantwortung der verschiedenen Anfragen wird vom Vorsitzenden der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 25.4. 1984 vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung 1983 mit dem Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Standesverwaltung zur Kenntnis gebracht. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben und die Jahresrechnung 1983 mit Gesamtausgaben und Gesamteinnahmen von jeweils S 7.344.395, 17 genehmigt und der Verwaltung die Entlastung erteilt sowie der Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 3.) Der Vorsitzende erläutert kurz den derzeit bestehenden Zerlegungsschlüssel für die Gewerbesteuerleistungen der Vorarlberger Illwerke AG an die hebeberechtigten Gemeinden, wonach die Gewerbesteuer auf die Gemeinden nach den Zerlegungskriterien Dienstsitz, Wohnsitz der Belegschaftsmitglieder, Schulbesuch der Kinder der Bediensteten und dem Anlagekapital in den einzelnen Gemeinden auf die hebeberechtigten Gemeinden aufgeteilt wird. Unter dem Zerlegungskriterium Schulbesuch werden die Kinder unter 15 Jahren der Illwerkebediensteten in den Betriebsgemeinden erfaßt und denselben für die Zerlegung der Gewerbesteuer zugerechnet. Der Vorsitzende führt weiter aus, daß beim Zerlegungskriterium Schulbesuch verschiedene Betriebsgemeinden bereits mehrfach auf die Probleme bezüglich der Zuordnung des Schulbesuches der Illwerke-Kinder im Zusammenhang mit den Gemeinschaftsschulanlagen hingewiesen haben und diesbezüglich von den betroffenen Gemeinden eine Änderung in der Zuordnung begehrt wird. Die derzeit geltende Zuordnung aufgrund der Vereinbarung aus dem Jahre 1963 berücksichtigt nicht, daß Gemeinschaftsschulanlagen von mehreren Gemeinden gemeinschaftlich betrieben werden, sodaß nicht einzusehen ist, daß den Standortgemeinden weiterhin auch jene Gewerbesteueranteile zur Verfügung gestellt werden, welche auf Illwerke Kinder von umliegenden Betriebsgemeinden entfallen. Die Illwerke haben darauf hingewiesen, daß eine Änderung des bestehenden Zerlegungsschlüssels grundsätzlich nur im Rahmen des Gewerbesteuergesetzes durch das Finanzamt erfolgen kann, eine Änderung der Zuordnung der Illwerke-Schulkinder zur Berücksichtigung von Gemeinschaftsschulanlagen, wie Hauptschulen Schruns, Hauptschule Gortipohl und Sonderschule Vandans könnten die Illwerke mit Zustimmung der betroffenen Gemeinden von sich aus vornehmen. Seitens der Gemeinde Vandans wurde mit Schreiben vom 2.2.1984 an den Stand Montafon der Wunsch geäußert, die Frage der -4- Berücksichtigung des Schulortes bei der Gewerbesteuerzerlegung in einer gemeinsamen Aussprache einer Erledigung zuzuführen, nachdem mit der Inbetriebnahme der Hauptschule Schruns-Grüt im Jahre 1978 und mit Bildung des Hauptschulverbandes Außermontafon geänderte Voraussetzungen gegeben sind. Die Gemeinde Vandans hat bereits im Jahre 1978 zum Zeitpunkt der Bildung des Hauptschulverbandes mit Übernahme der beiden Hauptschulen Schruns-Dorf und Grüt in das Eigentum und die Verwaltung durch den Hauptschulverband eine Änderung des Zuordnungskriteriums Schulbesuch gefordert und seit diesem Zeitpunkt mehrfach darauf hingewiesen. Vor allem durch die Gemeinden Vandans, Tschagguns und Bartholomäberg, aber auch für den Hauptschulsprengel Innerfratte durch die Gemeinde Gaschurn (wie durch den Bürgermeister der Verwaltung bereits telefonisch mitgeteilt) wird die auch seit der Gründung des Hauptschulverbandes nach wie vor erfolgende Zuordnung der Illwerke-Kinder zur Standortgemeinde der Gemeinschaftsschulanlage als nicht mehr den Gegebenheiten entsprechend und als nicht gerechtfertigt empfunden, da andererseits diese Gemeinden für den Betriebsaufwand der Illwerke-Kinder aus ihren Gemeinden zur Gänze aufzukommen haben. Eine Änderung der Zuordnung des Zerlegungskriteriums Schulbesuch zu den hebeberechtigten Wohngemeinden der Illwerke-Kinder würde vor allem zu Lasten der Standortgemeinden der Gemeinschaftsschulanlagen Schruns und St. Gallenkirch bzw. für die Sonderschule zu Lasten der Gemeinde Vandans erfolgen und eine Reduzierung des Gewerbesteueraufkommens zur Folge haben. Bgm. Wekerle nimmt zu den vorgebrachten Ausführungen namens der Marktgemeinde Schruns als hauptsächlich von einer Änderung bei der Zuordnung des Schulbesuchskriteriums betroffene Gemeinde ausführlich Stellung und weist darauf hin, daß nicht nur die Änderung der Zuordnung des Schulbesuchskriteriums isoliert betrachtet werden darf, sondern daß dies im Gesamtzusammenhang zu beurteilen ist. Die Marktgemeinde Schruns hat jedenfalls bis heute aus dem Gewerbesteueraufkommen der Illwerke keinen Schilling zu Unrecht bezogen. Beim vorliegenden Sachverhalt darf nicht vergessen werden, daß der Hauptschulverband Außermontafon zum Zeitpunkt der Übernahme der Hauptschule Schruns-Dorf Eigentümer und Besitzer eines Schulgebäudes geworden ist, welches vorher im Wege eines anderen Aufteilungsschlüssels finanziert und betrieben worden ist. Bgm. Wekerle weist in diesem Zusammenhang nur beispielhaft auf die bisherigen Leistungen durch die Marktgemeinde Schruns hin. Für die erste Hauptschule aus den 50-er Jahren ist überhaupt keine Kostenzurechnung auf die umliegenden Gemeinden erfolgt. Im Jahre 1965 wurde die Hauptschule Schruns-Dorf eröffnet, wofür die Marktgemeinde Schruns einen Investitionskostenanteil von ca. 4, 6 Mio S getragen hat. Weiters hat die Marktgemeinde Schruns in den 10 Jahren (1964-1974) ca. 2, 5 Mio S für die Finanzierung des Bauvorhabens sowie für die Vorfinanzierung der Betriebskosten zusätzlich ca. S 220.000, — aufgebracht, insgesamt also ca. 7, 3 Mio S, , welche mit Übergabe der Hauptschule Schruns-Dorf in den Schulverband eingebracht werden müssen. Setzt man diese Leistungen der Marktgemeinde Schruns in Relation zu den durch die Zuordnung der Illwerke-Kinder erzielten Gewerbesteuermehrbeträgen, so würde sich eine Amortisationszeit von ca. 10 Jahren ergeben, womit die Marktgemeinde Schruns aus diesem Titel frühestens ab den Jahren 1987 bzw. 1988 zu Unrecht Gewerbesteuerbeträge vereinnahmen würde. -5- Für die Hauptschule Schruns-Grüt hat die Marktgemeinde Schruns ebenfalls S 3, 5 Mio an Eigenleistungen eingebracht, welche ebenfalls auf die anderen Verbandsgemeinden aufzuteilen wären. Nur beispielhaft weist Bgm. Wekerle noch auf andere Bereiche hin, wie z.B. den Sanitätsbereich, wo die Marktgemeinde Schruns als Rechtsträger des Krankenhauses durch den 20%-igen Selbstbehalt alljährlich enorme Abgänge zu tragen hat (ca. 300.000, — S p.a.). Ebenfalls beim Altersheim sind jährlich Abgänge aus Mitteln der Gemeinde abzudecken (ca. S 200.000, —), wobei ca. 50% der Heiminsassen aus anderen Gemeinden des Tales stammen. Daß der Marktgemeinde Schruns durch die Zurodnung der Illwerke-Kinder aus anderen Betriebsgemeinden zu Unrecht Gewerbesteueranteile ausbezahlt würden, wird durch Bgm. Wekerle entschieden zurückgewiesen. Daß auf lange Sicht eine Änderung des derzeitigen Zerlegungsschlüssels der Illwerke-Gewerbesteuer erforderlich ist, wird auch von der Marktgemeinde Schruns nicht in Abrede gestellt, über den Zeitpunkt einer Änderung desselben ist aber eine vorherige Einigung erforderlich. In Berücksichtigung der vorhin geschilderten Umstände kann dieser Zeitpunkt aus Sicht der Marktgemeinde Schruns erst ab dem Jahre 1987/88 gegeben sein, da bis dahin eine Amortisation der von der Marktgemeinde Schruns erbrachten Mehrleistungen im Zusammenhang mit der Übergabe der Hauptschule Schruns-Dorf an der Schulverband Außermontafon erfolgt ist. Durch den Vorsitzenden wird aus Sicht der Gemeinde Bartholomäberg festgestellt, daß die von der Marktgemeinde Schruns zusätzlich übernommenen Investitionsanteile eine Abgeltung des Standortvorteiles darstellen und somit nachträglich nicht mehr den anderen Verbandsgemeinden aufgerechnet werden können. Er weist gleichzeitig auch auf die von der Gemeinde Bartholomäberg als Trägerin des Altenheimes zu tragenden Abgänge hin, wobei auch hier zu berücksichtigen ist, daß die überwiegende Zahl der Heiminsassen aus anderen Gemeinden stammt. Der Vorsitzende macht weiters auf den Umstand der Kaufkraftzuwanderung aus den umliegenden Gemeinden aufmerksam, wodurch die Marktgemeinde Schruns auch erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielt. Bgm. Bitschnau schließt sich bezüglich der Kaufkraftzuwanderung den Ausführungen des Vorsitzenden an. De£ als Standortgemeinde der Hauptschule erwachsende Heimvorteil darf den anderen Verbandsgemeinden nicht nachträglich wieder angerechnet werden. Zudem bringen die Schulen der Marktgemeinde Schruns noch zusätzliche Vorteile, nur angeführt die Möglichkeit der Verwendung durch Vereine, und stellen unbestritten eine Möglichkeit zur Bereicherung des kulturellen Lebens in der Gemeinde Schruns dar. Bgm. Vonier weist nochmals darauf hin, daß bereits zum Zeitpunkt der Gründung des Hauptschulverbandes auf das anstehende Problem hingewiesen wurde und damals eine Regelung verlangt wurde. Die Gemeindevertretung Vandans hat bereits wiederholt eine Regelung des anstehenden Problems der Gewerbesteuerzerlegung urgiert, da seit 1978 durch die Verbandsgemeinden der Bau-und Betriebsaufwand für den Schulbesuch aus den Verbandsgemeinden voll bezahlt wird und somit eine Zurechnung von Gewerbesteuermitteln aus diesem Titel an die Standortgemeinde der Schulanlage ungerechtfertigt ist. Die Gemeinde Vandans wird, sofern nicht eine einvernehmliche Lösung dieses Problems in der Talschaft -6- möglich ist, an das Finanzamt als zuständige Behörde mit dem Antrag auf Entscheidung nach dem Gewerbesteuergesetz herantreten. Vizebürgermeister Stemer von St. Anton wie auch die anderen Bürgermeister der Nichtbetriebsgemeinden von Illwerkeanlagen (Lorüns und Silbertal) sind von dieser Problematik als nicht berechtigte Gemeinden nicht direkt betroffen, nach Beurteilung der im Verlaufe der Debatte vorgebrachten Erläuterungen scheinen sie eher einer Zuordnung des Schulbesuchskriteriums zu den Wohnsitzgemeinden der Illwerke-Kinder zuzuneigen. Vizebürgermeister Stemer macht die Anwesenden aufmerksam, daß die Gemeinde St. Anton nicht in der Lage ist, ihren Kindern aus gemeindeeigenen Steuereinnahmen den Schulbesuch zu ermöglichen. Sie würde sich als ebenfalls von der Illableitung belastete Gemeinde einen Anteil aus dem Gewerbesteueraufkommen der Illwerke erwarten. Diesem Begehren stehen derzeit allerdings die gesetzlichen Bestimmungen des Gewerbesteuergesetzes entgegen. Nach eingehender Debatte nimmt Bgm. Wekerle zum vorliegenden Sachverhalt nochmals ausführlich Stellung. Neben den bereits dargelegten Begründungen, bringt er zur Kenntnis, daß zum Zeitpunkt des Überganges des Schulgebäudes Dorf in den Schulverband, alle von der Marktgemeinde Schruns bis dahin erbrachten Leistungen eliminiert wurden. Eine Doppelverrechnung von Kosten ist nicht erfolgt. Auf lange Sicht muß eine andere Lösung für die GewerbesteuerZerlegung gefunden werden, der Zeitpunkt hiefür kann jedoch erst dann gegeben sein, wenn die Gemeinde Schruns aus diesem Titel zu Unrecht Gewerbesteueranteile vereinnahmen würde. Der Zeitpunt einer Änderung kann erst dann gegeben sein, wenn die aus der Bildung des Hauptschulverbandes erwachsenden Rechte und Lasten gleichmäßig zwischen den Verbandsgemeinden verteilt sind. Dieser Zeitpunkt läßt sich rein rechnerisch einwandfrei ermitteln. Daß die Marktgemeinde Schruns aus der KaufkraftZuwanderung aus den umliegenden Gemeinden Vorteile erzielt, wird durchaus zugegeben, die Marktgemeinde Schruns hat allerdings auch gewisse Leistungen dafür (Dienstleistungen u.a.) zu erbringen, die ebenfalls im Interesse der anderen Gemeinden gelegen sind. Ebenso gehen verschiedene Vorfinanzierungen z.B. für Staatsbürgerschaftsverband, Musikschule etc. ausschließlich zu Lasten der Marktgemeinde Schruns. Nachdem keine neuen Aspekte in die Diskussion eingebracht werden, stellt der Vorsitzende den Antrag über eine Änderung des Zerlegungskriterums Schulbesuch aus der Illwerkegewerbesteuer abzustimmen. Entgegen der bisher erfolgten Zuweisung der Illwerke-Kinder ist ab 1.1.1984 eine Zuordnung jener Kinder, welche Gemeinschaftsschulanlagen, somit die Hautpschule Dorf und Grüt in Schruns und die Sonderschule Vandans besuchen, zur Wohnsitzgemeinde dieser Kinder vorzunehmen, sofern diese Gemeinde auch Betriebsgemeinde nach dem Gewerbesteuergesetz ist. Diesem Antrag stimmen die Bürgermeister der Gemeinden Bartholomäberg, Tschagguns und Vandans zu. Die Bürgermeister der Gemeinden Schruns und St. Gallenkirch stimmen dagegen. Die Bürgermeister der Gemeinden St. Anton, Silbertal und Lorüns enthalten sich der Stimme. Somit gilt der Antrag nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes als abgelehnt. -7- Pkt. 4.) Infolge der fortgeschrittenen Zeit wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes einstimmig auf die nächste Sitzung vertagt. Pkt. 5. Berichte - Allfälliges: Am 6. Juni 1984 fand im Gemeindeamt Bürs die behördliche Vorbegutachtung des Ausbaues der Umfahrungsstraße Bludenz A 14 statt. Eine Kopie des diesbezüglichen Aktenvermerkes der BH Bludenz liegt der Niederschrift bei. Am 4. Juli 1984 hat die mündliche Verhandlung zur Erteilung der Landschaftsschutzbewilligung, der wasserrechtlichen Bewilligung und der Rodungsbewilligung für den Ausbau der Silvrettastraße B 188 im Baulos "Lorüns-Illbrücke mit Rampen" stattgefunden. Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 12.00 Uhr die Sitzung. Schruns, 18. Juli 1984 Schriftführer: Standesausschuß: