20041214_SV_043

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:06
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2004-12-14
Erscheinungsdatum 2004-12-14
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STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. Dezember 2004 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 43. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 06. Dezember nehmen an der auf 9.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Lothar Ladner, Lorüns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Bertram Luger, Stallehr; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; VizeBgm Mag Christian Witter, Gaschurn; Entschuldigt: Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Weitere Teilnehmer: Mitarbeiter Andreas Neuhauser und Dr Andreas Rudigier; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.30 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister sowie den zu Tagesordnungspunkt 1 anwesenden Vertreter des Landes, Herr Peter Hämmerle, Leiter der Abt IVa, und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. Aussprache und Abstimmung der weiteren Bedarfsentwicklung für Pflegebetten im Montafon mit dem Vertreter des Landes, Herr Peter Hämmerle, Abt IVa; Vorstellung des Konzeptes zum Auf- und Ausbau der nachhaltigen Partnerschaften in der alpinen Genussregion im Montafon durch Reinhard Lechner (ab 11.00 Uhr); Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2005 samt Dienstpostenplan; Antrag des WSV Tschagguns um Unterstützung für die Ausstellung „Wintersport einst und jetzt“ Genehmigung der Niederschrift der 42. Standessitzung vom 30.11. 2004; Berichte; Allfälliges; 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Einleitend geht der Vorsitzende nochmals kurz auf die in der letzten Sitzung geführte Diskussion ein, wonach von Landesseite eine grundsätzliche Meinungsbildung und Zustimmung zum Antrag der Gemeinde St. Gallenkirch auf Erweiterung des bestehenden Pflegeheimes auf eine Gesamtbettenzahl vom 30 Plätzen erwartet wird. Ganz generell wird vom Vorsitzenden festgehalten, dass in einer solchen Grundsatzentscheidung der Talschaft die bestehenden Einrichtungen in Schruns, Bartholomäberg und Vandans mit einbezogen werden müssen und diese Grundsatzentscheidung der Talschaft zum konkreten Ansuchen der Gemeinde und St. Gallenkirch nur auf Basis eines Gesamtkonzeptes für die künftige Bedarfsentwicklung in der Talschaft vorstellbar ist. Herr Hämmerle informiert die Standesvertretung ausführlich über den Bestand und die Bedarfsprognose aus Sicht des Amtes der Vorarlberger Landesregierung unter Einbeziehung der bestehenden Einrichtungen wie das neu erbaute und von der St. Anna-Hilfe betriebene Sozialzentrum in Schruns, das ebenfalls von der St. Anna Hilfe übernommene Altersheim in Bartholomäberg, das Pflegeheim der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn, das noch von den Ordensschwestern betriebene Heim Maria Hilf in St. Gallenkirch und das von Frau Schmidt auf privater Basis geführte Seniorenheim in Vandans. Zum Standard der einzelnen Einrichtungen wird informiert, dass das neuerbaute Sozialzentrum in Schruns mit 46 Pflegebetten voll pflegetauglich ist, im Altersheim Bartholomäberg im jetzigen Ausbaustand 6 Pflegeplätze als Außenstelle des Hauses in Schruns eingerichtet sind und im Heim selbst aber diverse Investitionen notwendig sind. Das Pflegeheim in St. Gallenkirch mit 13 Pflegebetten weist auf Grund der niedrigen Bettenanzahl einen hohen jährlichen Abgang aus und ist in dieser Form wirtschaftlich künftig nicht mehr zu führen. Das private Seniorenheim von Frau Schmidt in Vandans wurde ohne öffentliche Mittel errichtet, laut Aussage von Herrn Hämmerle wären zusätzlich 17 Pflegeplätze möglich, da die bestehenden Standards weitgehend den Anforderungen entsprechen, problematisch beurteilt wird allerdings die ohne Verschulden der Betreiberin eingetretene Finanzstruktur in Folge eines im Zuge der Bauausführung eingetretenen Konkurses des Generalunternehmers. Angeblich soll durch weitere Grundverkäufe eine Konsolierung der Finanzstruktur angestrebt werden. Zur aktuellen Entwicklung wird vom Vertreter des Landes ausgeführt, dass der Neubau eines Pflegeheimes mit 30 Plätzen in St. Gallenkirch, welches auch die Mindestgröße laut Heimgesetz für eine Landesförderung ist, für die Versorgung der hinteren Talschaft als notwendig beurteilt wird und daher ein Ausbau auf 30 Plätze auch aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen als sinnvoll eingestuft wird. Für die Gemeinde St. Gallenkirch besteht die Problematik, dass seit der Herausnahme der Pflegeheime aus der Spitalsfinanzierung und dem damit einhergehenden Wegfall der Abgangsdeckung durch das Land von den beiden St. Gallenkirch und Gaschurn ein jährlicher Abgang in der Höhe von ca 70.000, - EUR zu tragen ist, welcher auch durch Effizienzsteigerungen bzw Kooperationen nur minimal reduziert werden kann. Frau Schmidt hat bei der Behörde bereits einen Antrag nach § 16 Pflegeheimgesetz auf Genehmigung von 17 zusätzlichen Pflegeplätzen eingebracht, das dazu notwendige Behördenverfahren ist im Gange. 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 2 - Das Altersheim Bartholomäberg wurde mit 1. Juli von der St. Anna-Hilfe übernommen, welche zwischenzeitlich ebenfalls bereits verschiedene Nutzungskonzepte vorgelegt hat, unter anderem auch Überlegungen in Richtung Neubau eines Pflegeheimes mit 30 Plätzen. Laut Information von Bgm Rudigier wird auch der Orden im Altersheim Maria Hilf ab dem Jahre 2007 infolge Personalmangel keine Pflegeplätze mehr anbieten können. Einschränkend kommt dazu, dass gemäß der bestehenden Vereinbarung in diesem Heim nur Pfleglinge aus der Gemeinde St. Gallenkirch aufgenommen werden konnten. Zusammenfassend wird vom Vertreter der Landesregierung Herr Hämmerle festgestellt, dass mit den bestehenden Einrichtungen auf Basis der vorliegenden Bestands- und Bedarfsprognosen auch der künftige Bedarf in der Talschaft abgedeckt werden kann und eine Neuerrichtung von zusätzlichen Einrichtungen nicht notwendig ist und von Landesseite auch nicht gefördert würde. Bgm Rudigier weist nochmals auf die von den Gemeindevertretungen St. Gallenkirch und Gaschurn vorliegenden Grundsatzbeschlüsse zur gemeinsamen Errichtung eines Pflegeheimes mit einer Größe von 30 Pflegeplätzen hin, da die jetzige Situation für die Gemeinden als Betreiber finanziell nicht mehr länger tragbar ist und die derzeitige Kostensituation auch durch Effizienzsteigerungen nur marginal beeinflusst werden kann. Bgm Rudigier richtet die dringende Bitte an die Außermontafoner Gemeinden, dieses Anliegen der Innerfratte nicht zu behindern und im Rahmen einer möglichst raschen Grundsatzentscheidung die weitere Umsetzung zu ermöglichen und damit auch dem Land gegenüber als Förderungsgeber die Zustimmung zu dieser Vorgangsweise zu signalisieren. Bgm Wachter informiert dahingehend, dass beim Seniorenheim Schmidt durch beabsichtigte Grundverkäufe eine finanzielle Konsolidierung in Aussicht steht und das Heim auch voll ausgelastet ist. Auch er beurteilt eine talschaftsweite Abstimmung als wichtig, damit die bestehenden Strukturen auch künftig entsprechend ausgelastet werden können. Bgm Vallaster hebt besonders die talschaftsweite Betrachtung dieser Thematik hervor, da nach seiner Überzeugung eine gegenseitige Ergänzung der bestehenden Einrichtungen künftig notwendig ist und nur durch eine talschaftsweite Zusammenarbeit aller Träger auch im Interesse der öffentlichen Hand eine Optimierung der Betriebskosten möglich ist. Beispielsweise kann er sich für das Altersheim Bartholomäberg einen Schwerpunkt im Bereich Demenzbetreuung vorstellen, wozu allerdings eine Abstimmung im Rahmen einer Bedarfsplanung in der gesamten Talschaft notwendig ist. Ausdrücklich warnt Bgm Vallaster vor ähnlichen Situationen wie bei der seinerzeitigen Standortdiskussion im Klostertal bzw in den Gemeinden Thüringen und Ludesch. Er hebt zudem hervor, dass im Zuge der Errichtung des Sozialzentrums in Schruns im Zusammenhang mit der Finanzierung der Grundbeistellung von den hier beteiligten Gemeinden auch der Gemeinde Bartholomäberg bei einem nächsten notwendigen Schritt zur Bedarfsabdeckung eine ähnliche Konstruktion beim Altersheim Bartholomäberg grundsätzlich zugesichert wurde. Vom Bgm Rudigier wird auf die Notwendigkeit einer raschen Entscheidung sowohl aus finanzieller als auch aus zeitlicher Sicht verwiesen, wie von ihm auf die Tatsache verweisen wird, dass noch weitere Einrichtungen wie der Krankenpflegeverein, das Angebot Essen auf Räder etc in das Pflegeheim integriert sind. 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 3 - Für ihn ist eine Zusammenarbeit auf Talschaftsebene mit den bestehenden Einrichtungen grundsätzlich vorstellbar, eine definitive Entscheidung über die künftige Betreibersituation ist von der Gemeindevertretung allerdings erst zu fassen. Im Moment steht die angesprochene Grundsatzentscheidung zur Realisierung des Neubaues für 30 Pflegeplätze im Vordergrund. Von Bgm Vallaster wird zusätzlich auf die Ausführungen im Rechnungshofbericht über die Finanzierung der Pflegeheime durch das Land Vorarlberg aus dem Jahre 2002 verwiesen, in welchem von Experten als optimale Betriebsgroße Einrichtungen mit 60 Betten genannt werden. Aber auch durch die Führung von kleineren Pflegeheimen wie jene mit der Mindestgröße von 30 Betten im Verbund können lt Rechnungshofbericht beträchtliche Kosteneinsparungen von bis zu 7.300 pro Pflegebett und Jahr erzielt werden. Die jetzige Grundsatzentscheidung beurteilt Bgm Vallaster als Weichenstellung für die nächsten 20 bis 30 Jahre im Bereich der Versorgung in der Talschaft, welche durch die bestehenden Einrichtungen auf Basis eines konkret definierten Bedarfkonzeptes abgedeckt werden kann und muss. Laut Aussage von Bgm Vallaster wäre es für die Gemeinde Bartholomäberg im Einvernehmen mit der St. Anna-Hilfe überhaupt kein Problem, beim Land ebenfalls einen Antrag auf Errichtung eines Pflegeheimes mit 30 Plätzen einzubringen. Er sieht eine solche Vorgangsweise allerdings als nicht im Interesse der Talschaft gelegen. Vielmehr sieht er die unbedingte Notwendigkeit für die bestehenden Einrichtungen das künftige Zusammenspiel mit Schwerpunktsetzung gegenseitig abzustimmen, bevor von der Talschaft aus kurzfristigen Überlegungen Grundsatzerklärungen abgegeben werden können. Die künftigen Kooperationen innerhalb der bestehenden Einrichtungen im Tal werden maßgeblich auf die Kostenstruktur und damit auf die Bereitstellung von öffentlichen Mitteln Einfluss nehmen. VizeBgm Mag Wittwer schließt sich den Ausführungen von Bgm Rudigier grundsätzlich an und verweist ebenfalls auf den Grundsatzbeschluss der Gemeindevertretung Gaschurn zur gemeinsamen Errichtung des neuen Pflegeheimes mit 30 Betten beim bestehenden Standort in St. Gallenkirch. Nach seiner Überzeugung ist die Betriebsweise in weiterer Folge zu klären, nach seiner Auffassung sind allerdings die nötigen Entscheidungen vom Land zu treffen dies insbesondere auch mit dem Hinweis auf die bevorstehenden Gemeindevertretungswahlen im April des kommenden Jahres. Diese Ansicht und Verhaltensweise wird vom Vorsitzenden im Einvernehmen mit mehreren Standesvertretern dezidiert zurück gewiesen und als nicht im Sinne der Talschaft und einer gemeinsamen aufeinander abgestimmten Entscheidungen in wichtigen Talschaftsfragen angesehen. Eine Entscheidung zu dieser wichtigen Sachfrage kann nur durch die Bürgermeister nach Vorliegen objektiver Unterlagen in Abstimmung mit den Landesstellen erfolgen. Von Hämmerle wird aus Sicht des Landes festgestellt, dass ein Weiterbestand aller Einrichtung möglich sein sollte, jedoch bei einer allfälligen Notwendigkeit einer Entscheidungsabwägung zwischen den Standorten St. Gallenkirch und Bartholomäberg zumindest auf Beamtenebene dem Standort St. Gallenkirch der Vorrang eingeräumt würde. Zusammenfassend wird vereinbart, dass über Initiative des Landes im Verlaufe Jänner 2005 unter Beteiligung der betroffenen Gemeinden und der Betreiber der bestehenden Einrichtungen das künftige Bedarfskonzept einer grundsätzlichen Abstimmung zugeführt wird, damit in weiterer Folge auf Basis dieses Konzeptes auch die Grundsatzentscheidung für die Realisierung des Erweiterungsprojektes in St. Gallenkirch durch die Talschaft abgeben werden kann. 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 4 - Pkt. 2 Der Vorsitzende begrüßt Herrn Reinhard Lechner, Obmann des Agrarproduktevereins Wien, bei der Sitzung. In einer rückblickenden Kurzzusammenfassung geht er auf die bisherigen Aktivitäten zur Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte und die Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Verarbeitungsbetrieben und Gastronomie in den letzten Jahren ein und die dafür von der Talschaft bereits aufgewendete Ausgaben in Höhe von ca. 39.000, -EUR sowie die dazu gewährten Förderungen von Bund, Land und EU. Für ihn sind vor allem auch Überlegungen in Richtung Erhalt der Kulturlandschaft anzustellen, da dies unabdingbar für eine Markenregion Montafon ist. Lechner erläutert im Detail das den Standesbürgermeistern bereits übermittelte Konzept für einen „Auf- und Ausbau nachhaltiger Partnerschaften in der Alpinen Genuss–Region Montafon“, welches auf einer nachhaltige Kooperation rund um die Produktion und die Verarbeitung bäuerlicher Rohprodukte im Montafon und in weiterer Folge die Integration regionaler kulinarischer Kostbarkeiten in die touristischen Angebote beinhaltet. Das Ziel soll in der Sicherung und im Ausbau der regionalen Wertschöpfung in den Bereichen der bäuerlichen Produktion vor allem bei Kalbfleisch, aber auch bei anderen Landwirtschaftsprodukten und deren regionalen Verarbeitung und Vermarktung liegen. Gemäß vorliegendem Konzept soll nach Erarbeiten eines Maßnahmenkataloges in Arbeitsgruppen unter Einbeziehung der betroffenen Partner wie Landwirte, Metzger, Gastronomie und Talschaftsorganisationen in einer weiteren Phase ab Jänner bis Juni des kommenden Jahres ein Umsetzungskonzept und darauf in einer 2. Phase die Markteinführung im Herbst 2005 stattfinden. Auf Basis des geschätzten Arbeitsaufwandes wird für die Erarbeitung und Umsetzung dieses Konzeptes von Lechner ein Honorar in Höhe von 40.000, -- netto entsprechend einem etwa 50 %-igen Arbeitsverhältnis erwartet. In der ausführlichen Diskussion werden auch unter Hinweis auf zahlreiche Diskussionen zu dieser Thematik in der Vergangenheit mehrfach die Meinungen dahingehend vertreten, dass durch die Ausarbeitung eines neuen Konzeptes eine zufriedenstellende Lösung der bestehenden Probleme nicht zu erwarten ist. Das von Lechner aufgezeigte Konzept einer Genussregion wird sehr kritisch gesehen, zumal dadurch außer dem Vorliegen einer weiteren Studie konkrete und langfristig machbare Lösungsansätze nicht gesehen und erwartet werden. Dies bestätigen auch Bemühungen in anderen Bundesländern konkret in der Genussregion Weststeiermark, welche laut eingeholten Informationen de fakto nicht existent ist. In der Diskussion wird nochmals auf das mehrfach den Vertretern der Landwirtschaft unterbreitete Angebot zur Unterstützung für die Anstellung eines Mitarbeiters zB auf Maschinenringbasis eingegangen, welcher als konkreter Ansprechpartner zwischen Produzenten und Konsumenten die nötigen Kontakte vor Ort knüpft und die Koordination zwischen Anbieter, Verarbeiter und Abnehmer vornimmt, allenfalls auch unter Einbindung der auf Landesebene im Wege der Landwirtschaftskammer bereits bestehenden Vermarktungsschiene. Von Lechner wird in der Diskussion vorgeschlagen, im Rahmen einer 1. Phase bis Ende Jänner 2005 unter Einbindung der genannten Arbeitsgruppen einen Maßnahmenkatalog zu erarbeiten, um im Anschluss daran die Entscheidung für die weitere Umsetzung des 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 5 - Konzeptes zu treffen. Diesen ersten Schritt könnte er um ein Honorar von 4.000, -- EUR umsetzen. Bgm Bitschnau spricht sich konkret für die Umsetzung dieses ersten Schrittes zu den angebotenen Konditionen aus, wobei von ihm insbesondere auch der Erhalt der Kulturlandschaft in der Talschaft als ganz wesentliches Kriterium für die weiteren Überlegungen angesehen wird. Er könnte sich auch als Aufhänger für die Tourismusregion eine eigene „Montafonmarke“ auf dem Angebotssektor der landwirtschaftlichen Produkte durchaus vorstellen, ähnlich wie dies im Bregenzerwald mit der Käsestraße in den letzten Jahren umgesetzt wurde. Von VizeBgm Mag Wittwer werden die in Gaschurn schon seit längerer Zeit von seiner Schwester Veronika Wittwer angestellten Überlegungen zum Aufbau einer auf Internet basierenden Plattform für die Angebots- und Nachfrageseite vorgestellt, welche im Rahmen eines EU Leader+ Projektes umgesetzt wird. Ziel dieses Projektes ist die Schaffung einer Kommunikationsplattform, auf welcher Angebote und Nachfrage landwirtschaftlicher Produkte und Dienstleistungen unkompliziert an einen breiten Interessentenkreis heran getragen werden können. Bei positiven Erfahrungen und entsprechender Akzeptanz dieses Systems von Anbietern und Nachfragern ist es durchaus vorstellbar, dieses System auch auf andere Gemeinden bzw auf die Talschaft auszuweiten. Nach ausführlicher Diskussion wird zusammenfassend die Erstellung einer neuerlichen Studie im aufgezeigten Sinne als nicht zielführend eingestuft und daher von einer Auftragserteilung stimmenmehrheitlich (Gegenstimme durch Bgm Bitschnau) Abstand genommen. Vielmehr wird die Meinung vertreten, diese Frage in den Strategieentwicklungsprozess „Zukunft Montafon“ einzubinden und in weiterer Folge nach Anlaufen des Projektes in Gaschurn allenfalls Überlegungen für eine Übertragung dieses Modells auf die Talschaft anzustellen. Pkt. 3 Im Beisein des Buchhalters Peter Mathies erläutert der Vorsitzende den mit der Sitzungseinladung bereits übermittelten Voranschlagsentwurf 2005 und führt insbesondere aus, dass die gegenüber dem Vorjahr enthaltene Erhöhung der Standesumlage mit der 2. Rate für das 5. mittelfristige Investitionsprogramm der Montafonerbahn AG, den Ausgaben zum Projekt Talschaftsgeschichte, insbesondere die Vorarbeiten für die Bände 1 bis 4 und mit dem von der Talschaft aufzubringenden Eigenmittelanteil für den Montafoner Sommer begründet ist. In einer ausführlichen Wortmeldung erläutert Mitarbeiter Dr Andreas Rudigier seine auf Basis des Dienstvertrages 2000 vereinbarten Zuständigkeiten und auch deren laufende Ausweitungen in den vergangenen Jahren. Im Besonderen wird von ihm auf das Projekt Talschaftsgeschichte verwiesen, welches gemäß damaligen Vereinbarungen und Beschlüssen als Modulsystem konzipiert ist und daher die Möglichkeit zu einer jederzeitigen Änderung der Module gegeben ist. Dr Rudigier weist aber auch auf die zahlreichen sonstigen Dienstleistungen, seine Übernahme der Funktion des Obmannes des Heimatschutzvereines, den zunehmenden Bedarf an Öffentlichkeitsarbeit, seine Teilnahme an verschiedenen Gremien und den damit verbundenen organisatorischen Aufwand im Büro des Heimatmuseums hin. Konkret wird von ihm angesprochen, dass der mit den umfangreichen Tätigkeiten verbundene Büroaufwand mit dem jetzigem Beschäftigungsausmaß der Mitarbeiterin Karin 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 6 - Valasek im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung nicht mehr abgedeckt werden kann und daher von ihm die dringende Bitte nach einer Ausweitung des Beschäftigungsumfanges auf monatlich 50 Stunden zur Diskussion gestellt wird. Die Frage einer möglichen Anstellung der ehemaligen Mitarbeiterin des Standes Montafon Frau Karin Valasek findet in der Diskussion aus dienstrechtlichen wie auch aus organisatorischen Überlegungen keine Zustimmung. In Anbetracht der von Dr Rudigier aufgezeigter Situation wird schließlich einer Übernahme der mit einer Anstellung der Mitarbeiterin Frau Karin Valasek beim Heimatschutzverein verbundenen Mehrkosten von ca 4.000, -- EUR (inkl. Dienstgeberbeiträgen) mit einem Beschäftigungsausmaß von 50 Wochenstunden zugestimmt. Der Voranschlag 2005 wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang Gesamtausgaben 1.630.400, -312.900, -1.943.300, -114.100, -2.057.400, -- Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahme der Haushaltsgebarung Abgang Gesamteinnahmen 1.873.300, -70.000, -1.93.300, -114.100, -2.057.400, -- Dem Dienstpostenplan wird in der vorgelegten Fassung ebenfalls einstimmig zugestimmt, die Finanzkraft wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages des Vorjahres mit 892.450, -- EUR festgestellt. VizeBgm Mag Wittwer erteilt seine Zustimmungen vorbehaltlich der Zustimmung durch die Gemeindevertretung Gaschurn. Pkt. 4 Zum Antrag des WSV Tschagguns um Unterstützung für die Ausstellung „Wintersport einst und jetzt“ informiert Bgm Bitschnau über die von der Gemeinde dafür aufgebrachten Kosten für die Ausstellungsräumlichkeiten im Umfang von ca 35.000, -- und die vom Wintersportverein aufgewendeten Ausgaben für die Ausstellung selbst von ca 10.000, -sowie die dazu im Wege des Skipools gewährte Unterstützung. Von Bgm Bitschnau wird eine weitere Unterstützung durch die Talschaft nicht mehr als notwendig beurteilt. Pkt. 5 Die allen Standesvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 42. Standessitzung vom 30.11.2004 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Seite - 7 - Pkt. 6 – Berichte: Der Vorsitzende informiert über eine Vorsprache von Frau Ulrike Ammann als Vertreterin der Pfadfindergruppe Montafon, wonach die bereits in verschiedenen Gemeinden gegründete Gruppe „Royal Rangers“ mit einer Ausrichtung in die religiöse Richtung der „Pfingstgemeinde“ mit der Pfadfinderorganisation trotz Namensgleichheit nichts zu tun hat. Pkt. 7 – Allfälliges: Keine Wortmeldungen; Abschließend wünscht der Vorsitzende allen Standesvertretern und Mitarbeitern sowie deren Familien besinnliche Weihnachtsfeiertage und alles Gute für das Neue Jahr. Ende der Sitzung: 13.00 Uhr. Schruns, 15. Dezember 2004 Schriftführer: 43. Standessitzung: 14.12. 2004 Standesvertretung: Seite - 8 -