19830726_SV_014

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:08
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1983-07-26
Erscheinungsdatum 1983-07-26
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 26. Juli 1983 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 14. Sitzung der STANDESVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 20. Juli 1983 nehmen an der auf heute 8.30 festgesetzten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg als Vorsitzender; Bürgermeister Georg Amann, Silbertal; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn ab 10.30 Uhr; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Entschuldigt: Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Schriftführer: Sekr. Mag. Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 8.45 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschriften über die 12. Standessitzung vom 26. April 1983 und die 13. Standessitzung vom 24. Mai 1983; 2. Abbruch oder Renovierung der Waschhütte beim Gerichtsgebäude; 3. Eröffnungsfeierlichkeiten nach Abschluß der Generalsanierungsarbeiten beim Gerichtsgebäude; 4. Anschaffung eines Lichtschrankengerätes; 5. Heimatmuseum: a) Beratung über die Fassadengestaltung; b) Auftragsvergabe für Fenster im Altbau; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung einstimmig um nachstehende Punkte erweitert: -2- 6. Stellungnahme zur Einrichtung von familienrechtlichen Abteilungen bei den Bezirksgerichten; 7. Vorfinanzierung eines Teiles der Sanierungskosten des Gerichtsgebäude; 8. Ansuchen der Jungbauernschaft - Landjugend Montafon um Erlaubnis zur Verwendung des Standeswappens; 9. Berichte - Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschriften über die 12. Standessitzung vom 26. April 1983 und die 13. Standessitzung vom 24. Mai 1983 werden in der vorliegenden Form ohne Einwendungen genehmigt und gefertigt. Pkt. 2.) In letzter Zeit wurde vor allem von der Gerichtsvorsteherin, dem Heimatschutz- und Museumsverein als auch vom Kulturausschuß der Marktgemeinde Schruns eine Erhaltung der zum Gerichtsgebäude auf der Bp. 9 befindlichen Waschhütte befürwortet. Die Waschhütte ist in ihrer Art als einzigartig zu bezeichnen und stellt architektonisch einen harmonischen Abschluß zwischen Gerichtsgebäude und Standesgaragen dar. Bgm. Wekerle berichtet hiezu, daß seitens der Marktgemeinde Schruns ein Interesse an der Erhaltung besteht. Aus diesem Grunde würden im Rahmen des Kulturbudgets die Kosten der Sanierung der Außenfassade und des Daches übernommen werden. Die Kosten der Innensanierung mit Ausbau einer funktionstüchtigen Waschküche für Museumszwecke müßten hingegen vom Stand Montafon bzw. vom Heimatschutzverein getragen werden. Nachdem jedoch aufgrund des mit der Justizverwaltung abgeschlossenen Mietvertrages die Grundgrenze zwischen Justizverwaltung und Stand Montafon mitten durch das Gebäude verläuft und der Stand Montafon vertraglich zum Abbruch bis spätestens zum Zeitpunkt der Eigentumsübertragung des Gerichtsgebäudes an den Bund verpflichtet ist, würden im Falle einer Belassung der Waschhütte vertragliche Probleme mit der Justizverwaltung auftreten. Anläßlich einer am 15. Juli 1983 erfolgten Vorsprache durch den Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Dr. Zimmermann hat dieser erklärt, daß eine Zustimmung der Justizverwaltung zur Belassung der Waschhütte nur denkbar wäre, wenn dem Bund die dadurch verlorengegangene Grundfläche im Anschluß an das Gebäude wieder zurückgegeben würde. Über den Antrag des Standes Montafon um Bewilligung zum Abbruch der Waschhütte hat das Bundesdenkmalamt Wien mit Bescheid vom 5. Juli 1983 entschieden, daß an der Erhaltung -3- dieses Gebäudes ein öffentliches Interesse im Sinne der Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes nicht besteht, da es sich lediglich um einen reinen Zweckbau des 19. Jahrhunderts handelt, der keine geschichtliche, künstlerische oder sonst kulturelle Bedeutung besitzt. Wenn auch von der Bausubstanz gesehen eine Erhaltung anzustreben wäre, so muß andererseits auch die Beeinträchtigung des Standesbesitzes im Falle zukünftiger Baumaßnahmen in diesem Bereich in Erwägung gezogen werden. Zudem ist eine weitere Grundabtretung an den Bund nicht zu verantworten. Aus den erwähnten Gründen stellt Bgm. Vonier den Antrag, über den Abbruch der Waschhütte abzustimmen. Diesem Antrag wird stimmenmehrheitlich mit Gegenstimme durch Bgm. Wekerle für die Marktgemeinde Schruns stattgegeben. Somit ist der Abbruch der Waschhütte vorzunehmen. Pkt. 3.) Nach Abschluß der Generalsanierungsarbeiten ist die feierliche Eröffnung des Gerichtsgebäudes für Samstag, den 17. September 1983 um 10.00 Uhr festgesetzt. Zu diesem Anlaß haben der Landeshauptmann als auch der Justizminister ihre Teilnahme bereits zugesagt. In Vorgesprächen mit dem Landesgerichtspräsidenten, Dr. Schmid und mit dem Senatspräsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck, Dr. Zimmermann wurden bereits die grundsätzliche Abwicklung der Festlichkeiten und die Programmfolge abgesprochen. Der Festakt findet bei Schönwetter auf dem Vorplatz beim Gerichtsgebäude statt, bei Schlechtwetter wird dieser im Kultursaal im Haus des Gastes in Schruns abgehalten. Anschließend findet die kirchliche Weihe des Hauses statt und im Anschluß daran das gemeinsame Mittagessen im Löwenhotel in Schruns. Die musikalische Umrahmung der Feierlichkeiten wird durch die Harmoniemusik Schruns besorgt. Auf die Verfassung einer Festschrift muß aus zeitlichen Gründen verzichtet werden. Für die Feierlichkeiten sind durch die Verwaltung die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit die Einladungen zeitgerecht versendet werden können. Die weiteren organisatorischen Fragen sind ebenfalls abzuklären. Pkt. 4.) Aufgrund vermehrter Klagen über Geschwindigkeitsübertretungen und Nichteinhaltung des Nachtfahrverbotes wird seitens der Marktgemeinde Schruns die Anschaffung eines Lichtschrankengerätes (Radargerät) überprüft. Zur Feststellung, ob auch in anderen Gemeinden der Wunsch nach einer solchen Anschaffung besteht, soll diese Angelegenheit im Rahmen des Standes Montafon näher besprochen werden. Seitens der Marktgemeinde Schruns wurde die Anschaffung eines Radargerätes untersucht, welches mit wenig Personal schnell einsatzbereit und leicht zu bedienen ist. Das derzeit auf dem Markt erhältliche und den geforderten Voraus Setzungen entsprechende Gerät ist das Radargerät der Marke "ESO und wird in Deutschland hergestellt. Die Anschaffungskosten -4- betragen einschließlich der vollautomatischen Fotoausrüstung ca. S 500.000, — Der Einsatzbereich wäre in erster Linie auf Gemeindestraßen, vorgesehen, könnte aber auch im Einvernehmen mit dem zuständigen Gendarmerieposten auf Landesstraßen zum Einsatz kommen. Im Lande befinden sich derzeit beim Landesgendarmeriekommando 3 solche Geräte im Einsatz, sodaß nach dem Einsatzplan für das Montafon im Monat Juli nur eine Radarmessung vorgesehen ist. Das eigene Gerät könnte überall zum Einsatz kommen, wobei bei einer Geschwindigkeitsübertretung die Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde erfolgen müßte. Aufgrund von Erfahrungswerten ist mit einer Amortisation innerhalb von 3 Jahren zu rechnen. Nachdem auch in anderen Gemeinden teilweise dieselben Probleme vorhanden sind und daher ebenfalls Interesse an einer solchen Anschaffung besteht, sollen den Gemeinden seitens der Marktgemeinde Schruns nähere Unterlagen mit Kalkulationsberechnungen für die Einsatzkosten bei Verleihung zur Beratung in den zuständigen Organen übermittelt werden. Die endgültige Entscheidung über eine eventuelle Anschaffung des Radargerätes im Rahmen des Standes Montafon wird aufgrund der Stellungnahmen der anderen Gemeinden in einer späteren Sitzung getroffen. Pkt. 5.) Anläßlich der vergangenen Generalversammlung des Heimatschutz- und Museumsvereines wurde neuerlich die Frage einer Reromanisierung des alten Museumsgebäudes aufgeworfen. Da hiefür jedoch eine originale Ausführung und die Lage dieser Fenster am Haus nicht nachgewiesen werden können, müßte eine solche Reromanisierung ein Fantasieentwurf bleiben und könnte somit nicht dem Original entsprechen. Aus diesen Gründen lehnt auch des Bundesdenkmalamt eine solche Reromanisierung ab, der Vorstand des Heimatschutzvereins schließt sich ebenfalls dieser Ansicht an. Aus den erwähnten Gründen wird auch durch die Standesvertretung, ungeachtet der zusätzlichen Frage der Finanzierung einer Reromanisierung, eine solche nicht befürwortet. Da die derzeit im Altbau vorhandenen Fenster teils defekt sind und den heutigen Anforderungen nicht mehr entsprechen, wurde durch den Museumsverein die Lieferung und Montage neuer Fenster ausgeschrieben. Es sollen Fenster, wie sie ursprünglich bestanden haben, in die alten Fensterstöcke eingebaut werden. Je Fenster stock sind zwei Innenfenster mit je einem kleinen Drehflügel in den großen Flügeln vorgesehen, zusätzlich werden nicht bewegliche Außenfenster angebracht. Aufgrund der Ausschreibung wurde für die Lieferung dieser Fenster samt den dazu erforderlichen Fensterläden von drei Firmen ein Ange bot abgegeben. Die überprüfte Angebotssumme beträgt: Fa. Gebr. Brugger, Schruns S 143.960, — netto Fa. Kurt Walser, Schruns S 172.580, — netto Fa. Alois Vallaster, Schruns S 176.830, — netto Die Montage der Fenster erfolgt in Regie. -5- Da bei den Regiesätzen die Fa. Brugger mit S 210, -— bis 230, — für eine Gesellenstunde und S 100, — für eine Lehrlingsstunde ebenfalls Billigstbieter ist, wird die Lieferung und Montage der neuen Fenster einstimmig an die Fa. Gebr. Brugger, Schruns zu den vorangeführten Preisen vergeben. Mit Lieferung, Montage und Vornahme der zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht näher bekannten Fertigstellungsarbeiten ist mit Gesamtkosten von ca. S 250.000, -- zu rechnen. Die Finanzierung ist durch Entnahme aus der Rücklage und einen bereits zugesicherten Landesbeitrag sichergestellt. Pkt. 6.) Zum TO 6. berichtet Frau Dr. Ciresa, Gerichtsvorsteherin des Bezirksgerichtes Montafon, daß die Vereinigung der österr. Richter bemüht ist, bei allen Bezirksgerichten wiederum familienrechtliche Abteilungen einzuführen. Die Bürgermeister der betroffenen Gemeinden werden daher ersucht, diese Bestrebungen zu unterstützen, um dieser Forderung bei den zuständigen Stellen das erforderliche Gehör zu verschaffen. Durch die Schaffung dieser Zuständigkeiten bei Bezirksgerichten wäre es in Zukunft wiederum möglich, einvernehmliche Scheidungen, ab dem Jahre 1986 auch strittige Scheidungen, wie auch Streitigkeiten aus dem Familienverhältnis zwischen Ehegatten und Kindern zu erledigen bzw. zu versuchen eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen. Aufgrund der derzeitigen Zuständigkeitsverteilung ist für Scheidungsklagen das Bezirksgericht Bludenz zuständig, während für die damit im Zusammenhang stehenden vormundschaftsrechtlichen Angelegenheiten die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes Montafon gegeben ist. Für die rechtssuchende Bevölkerung bedeutet diese Trennung eine zusätzliche Erschwernis. Im Interesse einer bevölkerungsnahen Rechtsprechung wird die Forderung der österr. Richtervereinigung nach Schaffung von familienrechtlichen Abteilungen bei allen Bezirksgerichten und somit auch beim Bezirksgericht Montafon von den Bürgermeistern des Standes Montafon begrüßt und unterstützt. Die vorliegende Erklärung wird von allen Bürgermeistern unterfertigt. Pkt. 7.) Nach dem mit der Justizverwaltung abgeschlossenen Mietvertrag ist die letzte Rate der Mietzinsvorauszahlung nach Fertigstellung, Überprüfung und Genehmigung der Schlußabrechnung durch das Landeshochbauamt zur Zahlung fällig, frühestens jedoch im Jänner 1984. Nachdem mit den Fertigstellung der Sanierungsarbeiten im Verlaufe des Monats August zu rechnen ist, sind die noch ausstehenden Schlußrechnungen bis Ende September zu erwarten und zur Zahlung fällig. Damit wird ein Betrag von ca S 500.000, -- für die Dauer von voraussichtlich 5-6 Monaten vorzufinanzieren sein. Es wird dazu beschlossen, diese Vorfinanzierung durch Ausnützen eines Kreditrahmens beim Standeskonto vorzunehmen. Die Konditionen hiefür betragen 8, 5% Verzinsung p.a. ohne Verrechnung einer Überziehungsprovision. Die Abwicklung in der erwähnten Form wird einstimmig genehmigt. -6- Pkt. 8.) Dem mündlichen Ansuchen der Vorarlberger Jungbauernschaft Landjugend - der Talschaft Montafon um Genehmigung zur Verwendung des Standeswappens auf ihrem Geschäftspapier wird grundsätzlich stattgegeben. Der vorliegende Entwurf des Geschäftspapier ist hinsichtlich seines Briefkopfes graphisch etwas besser zu gestalten, die darin enthaltene Bezeichnung "Gebiet Montafon" ist in "Tal Montafon" oder einfach "Landjugend Montafon" umzubezeichnen. Eine kommerzielle Verwendung des Wappenemblems ist nicht gestattet, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 9. - Allfälliges) Bgm. Bitschnau berichtet, daß das von den Künstlern des "Pro Arte Streichquartetts" aus Salzburg anläßlich des Streichkonzertes in der Pfarrkirche Tschagguns am 17. Juli gezeigte Verhalten nicht ohne Widerspruch hingenommen werden kann. Durch die Künstler wurden der Volksaltar sowie sonstige kirchliche Gegenstände ohne Zustimmung beiseite gestellt. Das Verhalten gegenüber dem zuständigen Bürgermeister kann ebenfalls nicht hingenommen werden. Es muß betont werden, daß sich auch die Verhaltensweise der auftretenden Künstler dem äußeren Rahmen der Montafoner Sommerkonzerte anzupassen hat. Bei weiteren solchen Vorfällen ist die zukünftige Mitarbeit der Gemeinde Tschagguns und des Pfarramtes Tschagguns in Frage gestellt. Bgm. Wachter bringt vor, daß seitens der Gemeinde St. Gallenkirch der Wunsch nach einer Sanierung der auf Forstfondsbesitz befindlichen Materialentnahmestelle beim Kalkofenrank an der Gargellener-Straße besteht. Von den anwesenden Forstfondsvertretern wird darauf hingewiesen, daß aus dieser Entnahmestelle schon seit Jahren von verschiedenen Personen Material entnommen wurde und daher nicht einzusehen ist, daß der Forstfonds für die Sanierungskosten aufzukommen hat. Mit dem Dank an die Anwesenden schließt der Vorsitzende um 12.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 29.7.1983 Schriftführer: Standesvertretung: