19960917_SV_012

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1996-09-17
Erscheinungsdatum 1996-09-17
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. September 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 12. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. September 1996 nehmen an der auf 10.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns Bürgermeister LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; (ab 11.05 Uhr) Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 10.30 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren Punkt wird einstimmig stattgegeben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 11. Standessitzung vom 16. Juli 1996; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Mitfinanzierung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG; 4. Mitfinanzierung der FIS-Rennen 1997 (Erweiterung der Tagesordnung); 5. Allfälliges; -2- Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 11. Standessitzung vom 16. Juli 1996, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: 1. Für die Aufarbeitung der Geschichte des Bergbaues hat das Land Vorarlberg eine Ziel5b-Förderung in Höhe von max. 50% - insgesamt max. S 300.000, — für die Kosten der Stollenöffnungen, der Restaurierung der Knappenhütte, des Wegebaues und der Beschilderung genehmigt. Die Förderung wird unter der Auflage gewährt, daß der Stand Montafon einen finanziellen Beitrag in mindestens gleicher Höhe einbringt und dadurch die nationale Cofinanzierung der vom Land Vorarlberg genehmigten EU-Mitteln gewährt ist. Dazu wird nochmals berichtet, daß die Mitfinanzierung dieses Talschaftsprojektes bereits durch frühere Beschlußfassungen durch die Standesvertretung abgedeckt ist. 2. Der Vorstand der Montafonerbahn AG wurde unter Hinweis auf die Beratungen in der vergangenen Standessitzung ersucht, Maßnahmen für eine Beseitigung der Gefahrenquellen beim Bahnübergang zur Musikschule aufzuzeigen. Dazu wird vom Vorsitzenden die schriftliche Stellungnahme vom 25. Juli inhaltlich zur Kenntnis gebracht, wonach wegen der geringen Straßenbreite nur die Errichtung einer Lichtzeichenanlage in Frage kommen kann. Eine Schrankenanlage an diesem Standort würde bei Nichtbeachtung des Schrankenschließens infolge der fehlenden Fluchtmöglichkeit zum Einsperren der Verkehrsteilnehmer führen. Die Errichtungskosten der Lichtzeichenanlage betragen nach Erfahrungswelten ca. S 2, 4 Mio. einschließlich Kabellegungen und Schalthaus. Vom Vorstand der Montafonerbahn AG wird darauf hingewiesen, daß bauliche Umgestaltungen der Verkehrswege vom Bundesministerium für Verkehr anzuordnen sind, wenn dies zur besseren Abwicklung des sich kreuzenden Verkehrs erforderlich und den Verkehrsträgern wirtschaftlich zumutbar ist. Lt. Mitteilung wurden in den vergangenen Jahren bei der Errichtung derartiger Sicherungsanlagen die Kosten überwiegend vom Straßenerhalter getragen und die Eisenbahn dazu angehalten, die laufenden Instandhaltungskosten zu übernehmen, welche sich bezogen auf eine Lebensdauer der Anlage von ca. 25 Jahren in etwa an der Höhe der Errichtungskosten bewegen. Über die Meinung der Standesvertretung und die Notwendigkeit zur Errichtung von Sicherungsanlagen wurde auch der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG, Bürgermeister Heinrich Sandrell, mit dem Ersuchen um Beratung im Aufsichtsrat befaßt. 3. Für die Beschäftigung der Familienhelferinnen des Standes Montafon wurde für das laufende Jahr vom Land ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 254.464, -- gewährt. 4. Über Wunsch von Roland Haas wird den Standesbürgermeistern der von ihm für das Jahr 1997 erstellte Kalender mit Montafon-Aquarellen vorgestellt und dabei die Möglichkeit angesprochen, diesen Kalender zum Preis von S 198, -- (ab 10 Stück S 165, -) incl. 10% Ust. bei Roland Haas zu beziehen. -3- 5. Der Verkauf des alten Standesgebäudes ist zur Gänze abgewickelt, der Kaufpreis wurde von den Käufern prompt bezahlt. 6. Dem Kunstforum Montafon wurde im Sinne des Beschlusses vom 30. Jänner 1996 für die einmaligen Investitionskosten ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 100.000, -- aus dem Talschaftsfonds zur Verfügung gestellt. Die nachgewiesenen Einrichtungskosten liegen bei ca. 206.000, - Schilling. Dem Stand Montafon wurde beschlußgemäß eine Ausfertigung der von der Sicherheitsdirektion nicht beeinspruchten Vereinsstatuten übergeben. Über Ersuchen des Standes Montafon wurde von der Landesregierung ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 16.610, -- unter dem Titel „Schaffung von Kulturräumen" zur Verfügung gestellt, welcher gleichfalls dem Kunstforum weitergeleitet wird. 7. Von der Vlbg. Autorengesellschaft wurde für die Herausgabe eines Buches mit dem Titel „Ein Vorarlberger Dorf in Brasilien" der Wunsch um Gewährung eines Druckkostenbeitrages bzw. die Übernahme von Exemplaren dieser Veröffentlichung vorgebracht. Im Mittelpunkt dieses Buches steht das Siedlungsprojekt in Sao Paulo, wo sich vor 75 Jahren die ersten Auswanderer u.a. auch die Familien Schoder und Dünser aus Vandans, Theodor Durig aus Schruns etc. niedergelassen haben. Dem Ankauf von 5 Exemplaren zum Preis von je S 250, — wird einstimmig zugestimmt. 8. Von der Kulturmanagement Häusle GmbH in München wird Anfang Oktober im Architekturverlag Hatje (Stuttgart) das Buchprojekt „Panoramablicke - die Golmerbahn im Montafon" herausgegeben. In diesem Buch mit einem Umfang von ca. 100 Seiten, für welches die Vorarlberger Illwerke als Herausgeber und einer der Hauptsponsoren zeichnet, sind attraktive Beiträge z.B. von Dr. Wolfgang Kos (ORF) über Designtrends in den Alpen oder von Gerhard Ulimann über die Architektur, weiters von Dr. Ulrike Längle etc. enthalten. Das Buch wird die gesamte Region einer interessierten Zielgruppe bekanntmachen. Der Modellcharakter der Golmerbahn wird neben kunst- und architekturinteressierten Personen auch Tourismus-Zielgruppen ansprechen, da die Golmerbahn ein gelungenes Beispiel des Zusammenwirkens technischer, wirtschaftlicher und kreativer Kräfte darstellt. Der Übernahme von 5 Exemplaren zum Preis von S 350, — wird einstimmig zugestimmt. 9. Der Standessekretär berichtet über die vom 3.-12. 9. 1996 durch das Finanzamt Feldkirch beim Stand Montafon und beim Forstfonds erfolgte Betriebsprüfung mit Schwerpunkt „Umsatzsteuerabfuhr, Vorsteuerabzug und Körperschaftssteuer" für den Zeitraum 1993 bis 1995. Feststellungen beim Politischen Stand Montafon: Beim Verkauf des Heimatbuches sind auch die sonstigen Erlöse aus Verkäufen diverser Bücher und der Montafonkarte umsatzsteuerpflichtig, da nur eine Gesamtbetrachtung dieses Wirtschaftszweiges als Betrieb gewerblicher Art möglich ist. Die Nachzahlung an Umsatzsteuer beträgt ca. S 3.300, —. Hinsichtlich der Körperschaftssteuer aus Buchverkäufen als eigener Betrieb gewerblicher Art konnte unter Berücksichtigung der Aufwendungen (Bearbeitungskosten, anteilige Gebäude-AFA, EDV etc.) nachgewiesen werden, daß kein Gewinn erzielt wird, womit auch keine Körperschaftssteuer anfallt. -4- Beim Bezirksgericht stellen die Kostenersätze der Justizverwaltung für Versicherung und Abgaben sowie der für die Heizungssanierung erhaltene Beitrag in Höhe von S 50.000, -ein Entgelt § 4 UStG dar und sind somit umsatzsteuerpflichtig. Die Nachforderung aus diesem Titel in der Höhe von ca. S 14.000, -- wird unter Hinweis auf die Feststellungen der Betriebsprüfung von der Justizverwaltung zurückgefordert. Feststellungen beim Stand Montafon-Forstfonds: Beim Neubau des Betriebs- u. Verwaltungsgebäudes ist für den Anteil des Hoheitsbereiches des Standes Montafon die Vorsteuer anteilig zu kürzen. Das Ausmaß der Kürzung ist auf Basis der Nutzflächen und der Berücksichtigung der vereinbarten Betriebskostenaufteilung von 60:15:25 erfolgt, wobei der betriebliche Anteil des Politischen Standes Montafon aus den Summen der Rechnungsabschlüsse der jeweiligen Unterabschnitte (Heimatmuseum, Heimatpflege, Sommerkonzerte, Alpe Valisera und Bezirksgericht) im Verhältnis von 11% betrieblich zu 89% hoheitlichem Anteil ermittelt wurde. Aus dieser Berechnung konnte schließlich im Einvernehmen mit dem Betriebsprüfer der Anteil für die Vorsteuerkorrektur mit 4, 33% festgelegt werden, woraus sich eine Vorsteuerkorrektur in Höhe von ca S 250.000 ergeben wird. Als Folge dieser Maßnahme sind die Mietzahlungen des Politischen Standes Montafon an den Forstfonds als Innenumsätze zu werten und somit nicht umsatzsteuerpflichtig, andererseits kann für den betrieblichen Anteil des Standes Montafon an den Betriebskostenersätzen an den Forstfonds der Vorsteuerabzug vorgenommen werden. Bei den Instandhaltungen der Kraftfahrzeuge steht für Personenkraftwagen ein Vorsteuerabzug nicht zu, da es sich nicht um Fiskal-LKW handelt. Die zuviel verrechnete Vorsteuer in Höhe von S 53.000, - ist zu refundieren. Aus Korrekturen bei zuwenig verrechneter Vorsteuer für zwei Rechnungen erfolgt ein Guthaben von ca. S 12.000, -. Die ursprünglich vom Prüfer vertretene Meinung, daß Wildschadensvergütungen bei Eigenjagden als Entgelt zu werten und somit umsatzsteuerpflichtig sind, konnte nach interner Abklärung mit dem Finanzamt widerlegt werden, da es sich dabei um echte Schadenersätze handelt, welche zu keinem Leistungsaustausch fuhren. Im Rahmen einer Besprechung mit Herrn Nachbauer als Gruppenleiter des Finanzamtes Feldkirch konnte die Rechtsmeinung des Standes Montafon, wonach unter Hinweis auf die höchstgerichtlichen Entscheidungen beim Stand Montafon keine Agrargemeinschaft vorliegt, nochmals bekräftigt werden. Für den Forstfonds hat dies rechtlich zur Folge, daß dieser nicht unter die Bestimmungen des Körperschaftssteuergesetzes fallt, wonach seit 1994 die entgeltliche Überlassung von Grundstücken zu anderen als landu. forstwirtschaftlichen Zwecken durch Personengemeinschaften in den Angelegenheiten der Bodenreform (Art. 12 Abs. 1, Z.3, Bundes-Verfassungsgesetz) der Körperschaftssteuer gem. § 2 Abs. 2 Z. 3 Körperschaftssteuergesetz unterliegen. Somit sind die Einnahmen aus der entgeltlichen Überlassung von Grundstücken zu anderen als land- u. forstwirtschaftlichen Zwecken, im wesentlichen die Dienstbarkeitsentgelte von Seilbahnen und sonstigen Dienstbarkeitsberechtigten, nicht der Körperschaftssteuer von 34% zu unterwerfen. -5- Weitere Unsicherheiten im Zusammenhang mit anderen Einnahmen sind damit ebenfalls nicht mehr von Bedeutung. Allein aus den Dienstbarkeitsentgelten für den Prüfungszeitraum hätte sich eine Nachzahlung in Höhe von ca. S 780.000, -- ergeben. Diese Tatsache, daß aufgrund der gegebenen Rechtsnatur des Standes Montafon, wonach keine Agrargemeinschaft im Sinne des Flurverfassungsrechtes vorliegt, keine Körperschaftssteuerpflicht gegeben ist, wird von den Standesbürgermeistern mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. 10. Der Vorsitzende berichtet über die weiteren Schritte zur Errichtung des Radwegenetzes im Bereich der Marktgemeinde Schruns, wonach nun mit den Grundeigentümern eine vertragliche Lösung für möglich erscheint. Zur Vermeidung der umfangreichen Sanierungskosten für den Tunnel sowie Steinschlagsicherungsmaßnahmen ist auch aus Überlegungen des Sicherheitsaspektes geplant, einen Steg über die Ill zu erstellen und die Weiterführung des Radweges auf Tschaggunser Gemeindegebiet weiterzuführen. Damit ist auch die Möglichkeit einer Anbindung der Parzelle „Innere Mauren" in Tschagguns gegeben. Bgm. Bitschnau informiert dazu über die Bestrebungen zur Errichtung eines Postautoumkehrplatzes und begrüßt aus Sicht der Gemeinde Tschagguns die vorliegende Variante, da damit auch die Parzelle „Innere Mauren" optimal erschlossen werden könnte. Laut Aussage von Herrn Moosbrugger als Sachbearbeiter in der Landesregierung wurde der geplante Steg bereits in das Projekt aufgenommen. 11. Für den 8. oder 9. November ist die Präsentation des 1. Zwischenergebnisses für die Jugendrahmenplanung Montafon vorgesehen. Anfang Oktober soll in allen Gemeinden die Jugendbefragung erfolgen. 12. Der Vorsitzende informiert über eine Vorsprache von DI Hannes Wiederin zu nachstehenden Punkten: a) DI Wiederin hat eine umfangreiche Abklärung der Fahrpläne für eine Verbesserung der öffentlichen Verkehrsverbindungen für Schüler aus den Talschaften Montafon, Klostertal und Brandnertal in den Bereich Feldkirch und Rankweil vorgenommen. Sofern mit der ÖBB eine Weiterführung des von Landeck kommenden Personenzuges ab Bludenz als Schnellzug bis nach Rankweil erreicht werden kann, könnte eine optimale Verkehrsverbindung mit den bereits bestehenden Postautolinien herbeigeführt werden. Aus gesamttalschaftlicher Sicht werden diese Überlegungen positiv aufgenommen und die Verwaltung beauftragt, eine diesbezügliche Eingabe bei der Landesregierung mit dem Ersuchen um Abklärung der Mehrkosten und Aufbringung der finanziellen Mittel im Rahmen des Verkehrsverbundes Vorarlberg vorzunehmen. b) DI Wiederin weist neuerlich auf die personelle Situation im Heimatschutzverein hin. Der Aufgabenumfang und die derzeit gegebene ehrenamtliche Tätigkeit der Vorstandsmitglieder läßt in Zukunft einen geordneten Betrieb in der bisherigen Form nicht mehr zu. Vom Heimatschutzverein wird nochmals deponiert, daß nach ihrer Meinung die Aufgabenbewältigung in Zukunft ohne Anstellung eines Fachmannes nicht mehr möglich sein wird. Im Zuge der kurzen Diskussion ist sich die Standesvertretung der Problematik grundsätzlich bewußt, weshalb für die Herbeiführung der erforderlichen Entscheidungen weitere Überlegungen anzustellen sind. -6- c) Vom Heimatschutzverein wird vorgeschlagen, Überlegungen zur Erhaltung des alten Kraftwerkes der Montafonerbahn AG anzustellen, da dieses Kraftwerk sowohl aus technischer Sicht wie auch aus historischen Überlegungen für die Zukunft erhalten werden sollte. Aspekte des Tourismus sind dabei nicht zu vergessen. Grundsätzlich wird die Idee positiv beurteilt, allerdings sind ohne Vorliegen der finanziellen Größenordnung Entscheidungen nicht möglich. Überlegungen wären auch dahingehend anzustellen, inwieweit einzelne Maschinenteile im Neubau des Kraftwerkes untergebracht werden könnten. Für weitere Beratungen sind von der Montafonerbahn die für eine Erhaltung des alten Kraftwerkes anfallenden Kosten zu erheben. 13. Bgm. Bitschnau regt an, in Hinblick auf die Jahrtausendwende ein umfassendes Werk über die Talschaftsgeschichte herauszugeben, zumal vielfaltige Unterlagen und Quellen vorhanden wären. Als möglicher Autor dafür wird Prof. Tschaikner vorgeschlagen. Die Idee wird von der Standesvertretung positiv aufgenommen, zumal bis zu diesem Zeitpunkt auch die 2. Auflage des Montafoner Heimatbuches vergriffen sein wird. Zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise ist mit Prof. Dr. Tschaikner Kontakt aufzunehmen. 14. Dem Österr. Bergrettungsdienst wurde für das Abschlußturnier für die Lawinenhunde, welches alle 5 Jahre im Montafon ausgetragen wird, ein Förderungsbeitrag von S 7.000, -gewährt. Pkt. 3.) Der Vorsitzende berichtet eingangs der Behandlung zum 4. Sonderinvestitionsprogramm, daß von der Gemeinde Gaschurn bereits im Februar d.J. dem Sonderinvestitionsprogramm in der vorliegenden Fassung mit Beschluß der Gemeindevertretung zugestimmt wurde, sofern auch von den übrigen Standesgemeinden ohne Abänderung des vorliegenden Finanzierungsschlüssels eine Zustimmung erfolgt. Der Vorsitzende faßt nochmals kurz die bisherigen Beratungen für eine Mitfinanzierung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG zusammen, wobei auf die von Vorstand Gottfried Schapler bereits in der Standessitzung am 30. Jänner 1996 erfolgten Informationen hingewiesen wird. Generell wird nochmals betont, daß bei einem Investitionsvolumen von S 146 Mio. lediglich ca. S 11, 6 Mio. oder 7, 95% von der Talschaft selbst aufzubringen sind, während der Rest von Bund, Land und Vorarlberger Illwerken finanziert wird. Es wird weiters nochmals auf die Bedeutung der Montafonerbahn als wichtiger Arbeitgeber in der Talschaft und die Wertsteigerung des Unternehmens durch die Sonderinvestitionsprogramme verwiesen. Im Zuge der ausführlichen Beratungen wird von Bgm. Rudigier nochmals auf die von ihm bereits in der Vergangenheit vorgebrachte Kritik bei der Vorgangsweise zur Herbeiführung der Beschlußfassung durch die Gemeindevertretungen verwiesen. Bgm. Bitschnau weist auf die gespannte finanzielle Situation in den Gemeindehaushalten hin und stellt fest, daß die Investitionen in der Vergangenheit den gewünschten Erfolg nicht gebracht haben, da eine durchgehende Verkehrsverbindung in den Bodenseeraum trotz zweigleisigem Ausbau der Bahnstrecke Bregenz-Bludenz und früheren Zusagen der Montafonerbahn bisher -7- nicht realisiert werden konnte. Weiters werden von ihm nochmals detaillierte Unterlagen über die bisherigen Investitionen im Rahmen der Sonderinvestitionsprogramme sowie auch fur das geplante 4. Sonderinvestitionsprogramm gefordert. Für eine Beschlußfassung zur Mitfinanzierung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes durch die Gemeindevertretung Tschagguns werden von Bgm. Bitschnau definitive Zusagen für Sicherungsmaßnahmen bei Bahnübergängen wie auch von durchgehenden Zugverbindungen in den Raum Bregenz gefordert. Andernfalls muß die Anschaffung von weiteren Triebfahrzeugen für die Abdeckung des Bahnverkehrs zwischen Schruns und Bludenz für nicht notwendig erachtet werden. Bgm. Mag. Sterner appelliert an alle Standesgemeinden um ihre Solidarität, zumal bekanntlich über 92% des Finanzierungsvolumens außerhalb der Talschaft aufgebracht werden können. Er weist auch daraufhin, daß die Personenbeförderung in den letzten 5 Jahren um 21% gesteigert werden konnte und diesbezüglich sicher noch zusätzliche Steigerungen möglich sind, sofern ein verstärktes zielbewußtes Marketing auch seitens der Montafonerbahn erfolgen wird. Im Zusammenhang mit der Mitfinanzierung und Zustimmung zum 4. Sonderinvestitionsprogramm werden vom Stand Montafon als Hauptaktionär nachstehende Forderungen an den Vorstand erhoben, welche Bestandteil der Empfehlung des Standes Montafon an die Standesgemeinden zur Mitfinanzierung des Sonderinvestitionsprogrammes bilden: a) Die Montafonerbahn hat in seiner Eigenschaft als Verkehrsunternehmen der Talschaft künftig die Funktion eines „Montafoner Verkehrsmanagements" zu übernehmen, dem für die Talschaft federführende Aufgaben für künftige Koordinationen zwischen Post und anderen Verkehrsunternehmen, Fahrplanabstimmungen sowie in Richtung Lückenschluß in Randzeiten (z.B. Sammeltaxi, Linientaxi etc.) zukommt. b) Neben der bereits vorgelegten Grobaufstellung für die geplanten weiteren Investitionen sind detaillierte Investitionsunterlagen für das 4. Sonderinvestitionsprogramm sowie für die bereits im Rahmen des vergangenen Programmes erfolgten Investitionen für die Beschlußfassung in den Gemeindevertretungen vorzulegen. Es wird weiters für zweckmäßig erachtet, daß durch den Vorstand der Montafonerbahn bei der Beratung in den Gemeindevertretungen weitergehende Informationen erteilt werden, sofern ein diesbezüglicher Wunsch gegeben ist. c) Die bekannten und wiederholt aufgezeigten Anrainerprobleme sind bei der Umsetzung des 4. Sonderinvestitionsprogrammes in befriedigendem Maße zu berücksichtigen und einer für alle Beteiligten vertretbaren Lösung zuzuführen. d) Ab der kommenden Sommersaison 1997 sind die Dampfzugsonderfahrten wieder einzuführen. Vom Vorstand sind die dazu erforderlichen Schritte unverzüglich in die Wege zu leiten. e) Künftig sind Zugsverbindungen durch die Montafonerbahn in den Bodenseeraum aufzunehmen, da die infrastrukturellen Voraussetzungen seitens der ÖBB durch den zweigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Bregenz-Bludenz gegeben sind. Dabei sind neben touristischen Aspekten auch Überlegungen hinsichtlich der Abdeckung des Schülerverkehrs, des Ausflugverkehrs der Talbevölkerung etc. anzustellen und zu berücksichtigen. -8- Von der Montafonerbahn werden nicht in direktem Zusammenhang mit dem Sonderinvestitionsprogramm auch weitere Überlegungen für Zukunftsmöglichkeiten im Bereich des Kabelfernsehens, Datenübermittlung etc. unter Einbindung des bereits bestehenden Netzes der Montafonerbahn erwartet. Die Standesvertretung spricht die einhellige Empfehlung an die Standesgemeinden aus, dem 4. Sonderinvestitionsprogramm in der vorliegenden Form die Zustimmung zu erteilen. Dem Vorstand der Montafonerbahn AG wird vom Stand Montafon als Hauptaktionär der Auftrag erteilt, die vorangeführten Forderungen zu erfüllen und definitive Zusagen für eine Umsetzung abzugeben. Pkt. 4. (Erweiterung der TO): Der Vorsitzende informiert über Gespräche mit Dir. Peter Both, wonach die Abhaltung des FIS-Rennens im Jänner 1997 bereits im Veranstaltungskalender fixiert ist. Sowohl aus Überlegungen der Nachwuchsförderung wie auch insgesamt unter Berücksichtigung verschiedener Aspekte des Schisportes wird die Austragung eines weiteren FIS-Rennens für wichtig erachtet, wenngleich die Werbewirksamkeit nicht im erwarteten Umfange gegeben ist. In diesem Zusammenhang werden auch die Vorstellungen für die Austragung von Weltcuprennen diskutiert, wobei aus Sicht der Talschaft durch die neue Golmerbahn die Frage der Transportmöglichkeiten in das Schigebiet geklärt wären. Trotz wiederholten Zusagen war zur Abklärung verschiedener Fragen mit dem FIS-Koordinator für Damenweltcuprennen, Kurt Hoch, bisher eine Besprechung nicht möglich. Nach neuesten Zusagen soll bis spätestens Ende September eine Aussprache mit ihm möglich sein. Bgm. Bitschnau wiederholt nochmals seine bereits früher vorgebrachte Stellungnahme, daß nach der Abhaltung von 2 FIS-Rennen die Durchführung von Weltcup-Rennen am Golm zugesichert wurde. Nach seiner Meinung sollten auch Überlegungen dahingehend angestellt werden, daß das Montafon allenfalls als Ausfallsort für die Durchführung von Weltcuprennen einspringen könnte. Von der Gemeinde Tschagguns wird eine Mitfinanzierung eines 4. FISRennens ohne definitive Zusage zur Austragung eines Weltcup-Rennens im Jahre 1998 bzw. 1999 für nicht möglich beurteilt. Die Standesvertretung erklärt sich grundsätzlich für eine Mitfinanzierung im bisherigen Rahmen für ein FIS-Rennen im Jänner 1997 am Hochjoch bereit, sofern auch von den übrigen Finanzierungspartnern die bisherige Finanzierung mitgetragen wird. Insbesondere wird auch erwartet, daß seitens der Seilbahnwirtschaft der anteilige Finanzierungsbeitrag übernommen wird, zumal der Ausübung des Schisport in der gesamten Region ein hoher Stellenwert zukommt. Für eine endgültige Entscheidung ist das Ergebnis des Gespräches mit dem FIS-Koordinator Hoch Ende September abzuwarten. Pkt. 5. - Allfälliges: a) Bgm. Wachter informiert, daß sich die Gemeinde Vandans aufgrund eines Grundsatzbeschlusses der Gemeindevertretung um eine Lösung für das Heilpädagogische Zentrum in Vandans bemühen wird. Derzeit erfolgt die Ausarbeitung des Raumprogrammes für die Volksschule und das Heilpädagogische Zentrum, welches bis voraussichtlich Ende September vorliegen wird. Anschließend können mit den schulbeschickenden Gemeinden die weiteren Beratungen aufgenommen werden. -9- b) Zur Anfrage über den aktuellen Stand in Sachen Härteausgleich berichtet Bgm. Mag. Stemer, daß die Abwicklung auf Beamtenebene in den Ministerien geklärt ist und lediglich die Freigabe der finanziellen Mittel durch Finanzminister Mag. Klima erfolgen muß. Die Auszahlung der Mittel ist über das Wirtschaftsministerium vorgesehen. Bgm. Rudigier bestätigt diese Aussagen und informiert zusätzlich, daß von ihm auch Bundeskanzler Dr. Vranitzky anläßlich des Besuches in St. Gallenkirch darauf angesprochen wurde. Es wird vereinbart, daß nach Eingang der Härteausgleichsmittel unverzüglich eine eigene Sitzung der Standesvertretung einberufen wird, in welcher die weitere Vorgangsweise insbesondere auch in Zusammenhang mit dem Rückbehalt eines Anteiles für den Talschaftsfonds beraten wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 12.30 Uhr die Standessitzung und bedankt sich für die Teilnahme. Die Mitglieder der Forstfondsvertretung sind nach dem gemeinsamen Mittagessen zu einer Waldbesichtigung im Bereich „Garfrescha-Willis Sita" in St. Gallenkirch eingeladen, anläßlich welcher vom Betriebsleiter die aktuellen Probleme der Waldbewirtschaftung in der Gemeinde St. Gallenkirch und die Notwendigkeit der Schaffung einer Mindesterschließung erörtert wird. Schruns, 18. September 1996 Der Schriftführer: Standesvertretung