19880301_SV_014

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:10
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1998-03-01
Erscheinungsdatum 1998-03-01
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 1. März 1988 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 14. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 19. Februar nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Aufgrund der vor der Standessitzung erfolgten Besprechung betreffend Koordination des Empfanges der Olympiasiegerin Anita Wachter eröffnet der Vorsitzende um 15.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt nochmals die anwesenden Standesvertreter und stellt gemäß § 8 des Standesstatutes die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, 2 weitere Tagesordnungspunkte aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende -2- TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 13. Sitzung vom 27. November 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Weitere Beratung zur Festlegung der Erwachsenenbeiträge für Musikschulbesuch; 4. Ausschreibungsergebnisse bezüglich Meldekontrollor; 5. Vorlage u. Genehmigung der Jahresrechnung 1987; 6. Montafoner Bundesstraße B-188 - Installierung eines Arbeitskreises; 7. Weitere Beratung zum Radwegekonzept; Erweiterung der Tagesordnung: 8. Vergabe der Dachdeckerarbeiten für das Bezirksgericht Montafon; 9. Festlegung des Ablösebetrages für die Gemeinde St. Gallenkirch und den Stand Montafon aus Anlaß des Ausscheidens aus der EDV-Verarbeitungsregion Montafon; 10. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 13. Standessitzung vom 27. November 1987, welche allen Standesvertretern bereits seit längerer Zeit zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. -3- Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: Die Auswertungen über das Forschungsprojekt zum Thema "Das Spannungsfeld von technischem geprägtem und naturorientiertem Tourismus" von Dr. Haimayer sind derzeit im Gange, das erste Zwischenergebnis kann in einem Monat erwartet werden. Der Vorsitzende berichtet über ein Ersuchen des Herrn Bezirkshauptmannes, wonach eine Stellungnahme des Standes Montafon zur Aufstellung einer Radarbox an der B-188 gebeten wird. Als mögliche Standorte werden angeführt: - Bereich Bereich Bereich Bereich Bereich Bereich Ortsdurchfahrt Lorüns Bahnhofsbereich St. Anton Volksschule - Kirche Gantschier Gantschier - Gebr. Brugger Rhätikonkreuzung Gortipohl Bürgermeister Wekerle stellt dazu fest, daß unter Berücksichtigung der Unfallhäufigkeit die Aufstellung einer Radarbox im Bereich Schwimmbad vorstellbar ist, Bürgermeister Rudigier würde weiters eine Aufstellung im Bereich der Volksschule Gortipohl wünschen. Seitens des Standes Montafon wird die Aufstellung der geplanten Radarbox im Bereich Gantschier befürwortet, es wird jedoch gebeten, nach Möglichkeit insgesamt 3 Standorte im Montafon für die Aufstellung einer Radarbox vorzusehen, wobei eine davon auch im Bereich der Hauptschule Gortipohl stationiert werden sollte, eine weitere im Bereich Ortsdurchfahrt St. Anton. Unter Hinweis auf die bereits in einigen Gemeinden (Lustenau, Dalaas, Dornbirn, Koblach und Rankweil) beschlossene zusätzliche Förderung der Nachrüst-Katalysatoren stellt der Vorsitzende eine diesbezügliche Förderung in der Talschaft ebenfalls zur Diskussion. Er weist auf die in der Zeitschrift "Energie und Umwelt aktuell" gegen Ende des Vorjahres veröffentlichten Untersuchungen hin, welche den Bürgermeistern zugegangen sind und stellt fest, daß ihm angesichts dieses Artikels Bedenken an der Sinnhaftigkeit dieser Nachrüst-Katalysatoren bzw. des Katalysators überhaupt aufgekommen sind, sofern die in diesem Bericht gemachten Aussagen der Wahrheit entsprechen, was von kompetenter Seite überprüft werden sollte. -4- Im angeführten Bericht werden die Nachteile des Katalysators aufgelistet, wie der Ausstoß neuer Gifte vor allem auch Blausäure und Platinaerosole, welche zu schweren Schädigungen führen können. Aus den angeführten Überlegungen wird eine zusätzliche Förderung des Nachrüst-Kat vorerst nicht behandelt, zumal auch bei Anschaffung eines Neuwagens keine zusätzliche Förderung gegeben ist, vielmehr wird auch für den Katalysator im Neuwagen die 32%ige Luxussteuer eingehoben. Andererseits muß aber auch bemerkt werden, daß durch den Katalysator eine erhebliche Reduktion verschiedener Schadstoffe wie z.B. Kohlenmonoxyd, Stickoxyde, Kohlenwasserstoffe, Schwefeldioxyd und die in weitere Folge durch Einwirkung von ultraviolettem Licht entstehenden Fotooxydantien erreicht wird. Aufgrund der widersprechenden Aussagen verschiedener Wissenschaftler wird daher vorerst von einer Empfehlung an die Gemeinden zur Förderung des Nachrüst-Kat abgesehen, solange auf wissenschaftlicher Ebene die immer wieder aufgezeigten Nachteile nicht ausgeräumt werden können. Deshalb sollen weitere Informationen von fachlich berufenen Institutionen (z.B. TU Wien, ÖAMTC) zur Prüfung des Wahrheitsgehaltes des angesprochenen Berichtes und somit zur Entscheidungsfindung bei der Förderungsfrage eingeholt werden. Der Vorsitzende berichtet über das bisher vorliegende Zwischenergebnis betreffend die Untersuchung des Viehbestandes auf IBR/IPV. Die Untersuchungen sind bereits in nachstehenden Gemeinden abgeschlossen, wobei folgendes Ergebnis vorliegt: Anzahl Schruns Silbertal 360 203 Vandans Tschagguns St. Anton Lorüns Reagenten 6 0 150 0 330 10 23 1 15 1 _________________ 1081 18 Nach den Förderungsrichtlinien erhalten die Landwirte bei Seuchenbefall für die Schlachtung einer Elitekuh S 8.500, —, einer HB-Kuh S 5.500, — und einer nicht Herdebuch-Kuh S 4.000, --. -5- Bei Härtefällen (= 30% Anteil und mehr an Reagenten) wird je nach finanzieller Situation des einzelnen Betriebes von der Landesregierung eine Sonderbeihilfe gewährt. Angesichts des trotz des Schlachterlöses (geschätzt mit ca. S 8.000 bis S 9.000) und der Förderung für den einzelnen Landwirt erwachsenden Verlustes bringt der Vorsitzende den Vorschlag einer zusätzlichen Förderung durch die Gemeinden bzw. allenfalls über den Stand Montafon in Diskussion. Die Standesvertreter schließen sich dem Vorschlag des Vorsitzenden nach zusätzlicher Förderung grundsätzlich an, eine Beschlußfassung über eine bestimmte Höhe des Zuschusses wird jedoch aus verschiedenen Überlegungen (insbesondere Qualitätsunterschiede und finanzielle Situation des einzelnen Betriebes) für nicht zweckmäßig erachtet. Es wird somit einstimmig vereinbart, vorerst das Vorliegen des Gesamtergebnisses in der Talschaft abzuwarten. Für eine Förderung sind die besonderen finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnisse des betroffenen Betriebes zu berücksichtigen und die diesbezüglichen Erhebungen durch die jeweilige Gemeinde vorzunehmen. Nachdem die Abwicklung der Landesförderung über die Landwirtschaftskammer bzw. den Braunviehzuchtverband und die Landesregierung erfolgt, sollen nähere Angaben über den jeweils für den Landwirt eintretenden Verlust dort eingeholt werden. Der Vorsitzende berichtet über das Ergebnis der am 4.2. stattgefundenen Besprechung betreffend die Vornahme von straßenbaulichen und verkehrspolizeilichen Maßnahmen im Bereich der oberen Lorünser Illbücke der B-188. Nach mehreren Interventionen und Vorsprachen konnte nun über Intervention des Vorsitzenden erreicht werden, daß die Gewichtsbeschränkung der rechten (taleinwärts) erstellten Behelfsbrücke durch Einbau eines Mitteljoches auf 38 t angehoben werden kann. Damit kann einem von mehreren Stellen wiederholt vorgebrachten Wunsch der Talschaft teilweise entsprochen und den betroffenen Frachtern in der Talschaft über Ansuchen eine Ausnahmebewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz erteilt werden. Von den Bürgermeistern Ladner und Wachter wurde zudem die Zustimmung zur fallweisen Umleitung von Sondertransporten über 38 t über die Venser-Straße erteilt. -6- Dazu wird auch berichtet, daß im Zusammenhang mit der Realisierung des Radwegenetzes im Bereich der Gemeinde Vandans das Verbot des Befahrens der Venser Straße zwischen der Abzweigung dieser Gemeindestraße von der B-188 in Lorüns bis zur Venser Kirche in Vandans in beiden Fahrtrichtungen mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen zum Zwecke der land- und forstwirtschaftlichen bzw. jagdlichen Nutzung und der Zufahrt bis zur ARA Montafon erlassen wird. Bürgermeister Wachter spricht in diesem Zusammenhang dem Standesrepräsentanten den Dank für seinen Einsatz in dieser Angelegenheit aus. Für die Abwicklung der Montafoner Sommerkonzerte wurde von der Landesregierung wiederum ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 50.000 zugesichert. Gleichfalls liegt vom ORF-Landesstudio Vorarlberg die Zusage vor, das Konzert am 23. Juli in der Pfarrkirche Schruns und am 7. August in der Pfarrkirche Bartholomäberg aufzuzeichnen. Die Voranschläge 1988 des Standes Montafon und des Forstfonds wurden von der Vorarlberger Landesregierung ohne Einwände genehmigt. Vom 12. bis zum 19. August 1988 wird in Vandans die erste Montafoner Handwerksausstellung, welche von der Wirtschaftsgemeinschaft Vandans organisiert wird, abgehalten. Auf das den Gemeinden im Jänner übermittelte Gemeindevorsorgemodell der Vorarlberger Landesversicherung für eine mögliche Finanzierung von Beamtenruhegenußansprüchen wird mangels Bedarf in den Gemeinden nicht näher eingegangen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die in der vergangenen Sitzung beschlossene Festlegung der Erwachsenenbeiträge für den Besuch der Musikschule teils heftige Emotionen hervorgerufen hat und weist in diesem Zusammenhang auch auf die an alle Bürgermeister ergangene Stellungnahme des Musikschulleiters Georg Morre hin. Der derzeit mit S 8.600 festgesetzte Jahresbeitrag für Erwachsene (mit Ausnahme von Organisten, Chorleitern und Blasmusikern) wird vielfach von den Betroffenen als überhöht und nicht den Zielsetzungen einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung (Förderung der Hausmusik etc.) entsprechend beurteilt. -7- Unter Berücksichtigung der in der Zwischenzeit vorgebrachten Argumente schlägt der Vorsitzende daher vor, die erwähnte Beschlußfassung nochmals zu überdenken, wobei er sich als Jahresbeitrag einen Gesamtbetrag in Höhe von ca. S 5.000 bis S 6.000 vorstellen könnte. Dadurch wäre einerseits eine merkliche Abstufung gegenüber den Beiträgen für Jugendliche gegeben, andererseits dürfte ein Beitrag in dieser Höhe als zumutbar angesehen werden. Bürgermeister Wekerle macht den Vorschlag, einen Zuschlag für die Erwachsenen einzuheben, er weist allerdings auch darauf hin, daß im Gemeindevorstand Schruns teils auch die bereits beschlossene Regelung mit einem Jahresbetrag für 1988 von S 8.600, -- für durchaus zumutbar beurteilt wird. Bürgermeister Wachter kann sich der Einhebung nichtkostendeckender Tarife für Erwachsene ebenfalls nicht anschließen, da diese Freizeitbeschäftigung als Hobby eingestuft werden kann und dafür eine Mitfinanzierung durch die öffentliche Hand nicht verantwortet werden können. Verschiedentlich wird auch der Vorschlag gemacht, den Betroffenen seitens der jeweiligen Gemeinde einen Förderungsbeitrag zu gewähren. Vom Vorsitzenden wird diese Vorgangsweise nicht befürwortet, da für ihn nur ein gemeinsames Vorgehen in der gesamten Talschaft vorstellbar ist. Nach ausführlicher Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden folgende Vorgangsweise einstimmig beschlossen: a) Für das laufende Schuljahr 1987/88 wird keine Änderung vorgenommen, d.h. daß für den Besuch durch Erwachsene kein zusätzlicher Beitrag eingehoben wird. b) Über die Festsetzung der Erwachsenentarife für das Schuljahr 1988/89 wird zeitgerecht (ca. Juni) eine neuerliche Beratung und Beschlußfassung vorgenommen, wobei den Gemeinden für ihre Beratungen die Empfehlung abgegeben wird, für Erwachsene den doppelten Tarif einzuheben. -8- Pkt. 4.) Auf die Ausschreibung zur Anstellung eines Meldekontrollors für die Überprüfung der Gästemeldungen sind insgesamt 9 Bewerbungen eingegangen. Eine detaillierte Übersicht über die vorliegenden Bewerbungen wird den Anwesenden übergeben. Im Zuge der Beratung wird, wie bereits bei der vergangenen Standessitzung ebenfalls ausgeführt, die grundsätzliche Meinung vertreten, daß zur Vornahme dieser Kontrollen möglichst wenig Kontakt mit den Fremdenverkehrsbetrieben gegeben sein sollte. Es wird daher vorgeschlagen, mit den Bewerbern Schelling Johannes aus Feldkirch und Hämmerle Jürgen aus Dornbirn ein persönliches Gespräch zu führen, um die näheren Vorstellungen zu konkretisieren. Die endgültige Entscheidung soll in der kommenden Standessitzung getroffen werden, wobei eine Anstellung ab der Sommersaison vorgesehen ist. Pkt. 5.) Der Rechnungsabschluß 1987, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Vergud ausführlich vorgetragen und die wichtigsten Abweichungen zu den Voranschlagsansätzen erläutert. Die Überschreitung bei den Positionen verschiedene Ausgaben und Einnahmen in der Standesverwaltung ist durch die Abwicklung der Kosten für die Verabschiedung des Herrn Bezirkshauptmannes Dr. Bargehr begründet, desgleichen ist auch der Beitrag in Höhe von S 30.000 an Dr. Haimayer für seine Studie berücksichtigt. Beim Montafoner Heimatmuseum wurde der künstlerische Nachlaß des Schrunser Malers Hans Bertle um S 275.000 angekauft, weshalb hier auf der Ausgabenseite sowie auf der Einnahmenseite bei den Kostenbeiträgen der Gemeinden und Landesbeiträgen die entsprechenden Überschreitungen begründet sind. Für den Verkauf des Montafoner Heimatbuches (197 Stück) wurden Einnahmen von S 57.072, 74 erzielt, woraus die auf der Ausgabenseite ausgewiesenen Darlehenstilgungen und Schuldzinsen resultieren. Das diesbezügliche Darlehen ist zum Jahresende noch mit S 489.346, — aushaftend. -9- Für die Abwicklung der Montafoner Jungbürgerfeier wurden S 99.067, 92 aufgewendet, die Rückersätze der Gemeinden wurden jedoch nicht vorgeschrieben, da die hiefür angefallenen Kosten im Rahmen der Standesumlage vereinnahmt werden. Die Unterschreitung beim Bezirksgericht (Gebäudeinstandhaltung - Abgaben und Gebühren) sowie auf der Einnahmenseite sind durch die Nichtherstellung des Kanalanschlusses begründet, da die diesbezüglichen Voraussetzungen im Jahre 1987 nicht geschaffen werden konnten. Aufgrund des vorläufigen Jahresergebnisses wurde ebenfalls das Darlehen an den Forstfonds (für allgemeine Aufgaben) zur Gänze getilgt, weshalb eine Überschreitung ausgabenseitig von S 120.000 ausgewiesen ist. Bürgermeister Bitschnau bringt den Bericht des Prüfungsausschusses über die am 17. Februar 1988 vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung 1987 mit dem Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Standesverwaltung vollinhaltlich zur Kenntnis. Nachdem die weiteren vorgebrachten Anfragen erschöpfend beantwortet sind, stellt der Vorsitzende nachstehende Anträge: 1. Die Jahresrechnung 1987 mit nachstehenden Gesamtsummen zu genehmigen: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung 2.245.493, 14 50.000, 00 ____________ GESAMTEINNAHMEN 2.295.493, 14 ============ Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung 1.745.562, 14 549.931, 00 ____________ GESAMTAUSGABEN 2.295.493, 14 ============ 2. Den Bericht des Überprüfungsausschusses zu genehmigen und der Standesverwaltung die Entlastung zu erteilen; Den beiden Anträgen wird einhellige Zustimmung erteilt, der Vorsitzende spricht den Bediensteten den Dank für die sorgfältige Arbeit aus. -10- Pkt. 6.) Der Vorsitzende erörtert nochmals kurz seine Beweggründe zur Installierung eines Arbeitsausschusses für die weiteren Beratungen und Erörterungen zur Lösung der Verkehrsproblematik im Bereich St. Anton bis Schruns. Für die Umfahrung Lorüns liegt ein generelles Projekt vor, leider fehlt bisher allerdings die definitive Zusage des Ministeriums für die Vornahme der weiteren Detailplanungen durch das Land. Diesem Arbeitsausschuß gehören neben den Bürgermeistern der 5 betroffenen Gemeinden nachfolgende von den Gemeindevertretungen nominierte Vertreter an: Gemeindevertreter Gebhard Bitschnau, Bartholomäberg; Gemeindevertreter DDr. Heiner Bertle, Schruns; Vizebürgermeister Sigfried Fleisch, Tschagguns; Gemeinderat Kurt Vonier, St. Anton; Gemeinderat Hermann Lorünser, Vandans; Der Vorsitzende gibt bekannt, daß er die Einberufung dieses Arbeitsausschusses in den kommenden Wochen beabsichtige. Er vertritt die Auffassung, daß die anstehenden Probleme in diesem Gremium objektiv und eingehend diskutiert und nach Möglichkeit geklärt werden sollen, ohne daß vor dem Vorliegen konkreter und einvernehmlicher Ergebnisse weitere Informationen an die Presse bzw. auch an die Landesstraßenplanungsstelle herangetragen werden sollten. Pkt. 7.) Die Trassenführung für das Radwegekonzept ist im Bereich Lorüns bis in den Bereich Frattetobel sowie vom Bereich Abzweigung Gargellner Straße bis nach Gaschurn im wesentlichen bereits konkretisiert. Im Bereich Vandans wie auch im Bereich St. Gallenkirch-Gaschurn sind bereits einige Vorarbeiten getroffen, seitens der Gemeinden wird eine rasche Realisierung dieser Teilbereiche gewünscht. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß am 9.3. in der erwähnten Angelegenheit eine Aussprache mit Herrn Landesrat Grabher sowie Hofrat Feuerstein und Hofrat Bohle von der Landesregierung vorgesehen ist. -11- Der Vorsitzende wird dazu beauftragt, die Wünsche der Montafoner Gemeinden vorzutragen, wobei insbesondere auf eine abschnittsweise Realisierung des Radwegenetzes sowohl im Außermontafon als auch im Innermontafon hingewirkt werden soll, da die Verbindungsstrecke im Bereich des Frattetobels noch näherer Untersuchungen bedarf. Gleichzeitig soll auf eine generelle Förderungszusage des Landes zur Mitfinanzierung dieses Radwegenetzes hingearbeitet werden. Pkt. 8.) Den Anwesenden wird eine Anbotsauswertung über die Ausschreibung der Dachdeckerarbeiten für das Bezirksgericht Montafon übergeben. Dazu wird berichtet, daß von Dr. Kaltenhauser vom Bundesdenkmalamt eine Umdeckung des Daches mit Verwendung der noch brauchbaren Dachziegel gefordert wird. Laut Aussage von Baumeister Haumer kann nach Mitteilung von Fachleuten mit einer Verwendung von maximal 25% der vorhandenen Dachziegel gerechnet werden. Nach nochmaliger Besichtigung an Ort und Stelle mit den 3 Billigstbieterfirmen ergibt sich somit für die beiden Varianten nachstehendes Nettoangebotsergebnis: Eindeckung Umdeckung Fa. Stemer, Schruns Fa. Heller, Bartholomäberg Fa. Lins, Altenstadt S 328.358, — S 330.922, — S 322.089, — S 289.742, — S 316.197, — S 303.425, — Die Standesvertretung kann sich grundsätzlich für den von Dr. Kaltenhauser vorgebrachten Wunsch nicht erwärmen, zumal mit einem nur geringen Anteil an wiederverwendbaren Ziegeln gerechnet werden muß und damit für die Folgejähre erhöhte Instandhaltungskosten verbunden sind. Nach eingehender Beratung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, dem Wunsch des Bundesdenkmalamtes soweit wie möglich nachzukommen und die Variante Dachumdeckung an die Fa. Stemer zum Nettoangebotspreis von S 289.742, — netto zu vergeben. Die Auswahl der wiederverwendbaren Ziegel ist jedoch nach strengen Kriterien vorzunehmen, damit erhöhte Instandhaltungskosten zumindest für die ersten 10 Jahre möglichst vermieden werden können. -12- Pkt. 10.) Bürgermeister Rudigier berichtet, daß die Gemeinde St. Gallenkirch zwischenzeitlich eine eigene EDV-Anlage bestellt hat. Nach weiteren Beratungen in den Gemeindegremien sei St. Gallenkirch nunmehr bereit, den von der Marktgemeinde Schruns angebotenen Ablösebetrag für die beiden ausscheidenden Partner St. Gallenkirch und Stand Montafon in Höhe von je S 38.000 anzuerkennen. Mit Ausnahme der Gemeinde Tschagguns wurde von den anderen Gemeinden diesem Vorschlag bereits früher zugestimmt. Dazu teilt Bürgermeister Bitschnau mit, daß seitens der Gemeinde Tschagguns im Interesse einer einvernehmlichen Lösung nunmehr diesem Vorschlag ebenfalls die Zustimmung erteilt wird. Vom Vorsitzenden wie auch von Bürgermeister Rudigier werden für den Stand Montafon bzw. für die Gemeinde St. Gallenkirch der aus Anlaß des Ausscheidens aus der EDV Verarbeitungsregion Schruns angebotene Ablösebetrag von je S 38.000 zuzüglich Mwst. zustimmend zur Kenntnis genommen. Seitens des Standes Montafon wird zur Verwertung der vorhandenen Hardware Kontakt mit den Gemeinden bzw. mit dem Gemeinderechenzentrum aufgenommen. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.45 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit und Teilnahme die Standessitzung. Schruns, 2. März 1988 Schriftführer Standesvertretung