19941206_SV_028

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 10:09
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1994-12-06
Erscheinungsdatum 1994-12-06
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. Dezember 1994 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 28. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 29. November nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden auf Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren Tagesordnungspunkt wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 27. Sitzung vom 8., 15. und 24.11.1994; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1995 samt Dienstpostenplan; Erweiterung der Tagesordnung: 4. Abschluß eines Pachtvertrages mit der Republik Österreich (vertreten durch das Landeswasserbauamt) zur Benützung des öffentlichen Wassergutes „Mühlbach" als Zufahrt zum Betriebs- und Verwaltungsgebäude; 5. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung; Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 27. Standessitzung vom 8. mit Fortsetzung am 15. und 24. November 1994, welchen allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß vom Obmann des Viehzuchtvereines Schruns ein Ansuchen auf Änderung der Richtlinien für die Zuerkennung der Wanderglocken des Standes Montafon bei den Viehprämierungen dahingehend vorgebracht wurde, daß die Zuerkennung der Wanderglocke nicht nur im Falle einer dreimaligen Erreichung des 1. Ranges in der jeweiligen Prämierungskategorie ohne Unterbrechung erfolgen kann, sondern auch bei Erreichung des 1. Ranges mit Unterbrechungen in einem bestimmten Zeitraum. Von der Standesvertretung wird zu diesem Anliegen eine grundsätzlich positive Haltung eingenommen, da die Wanderglocken des Standes Montafon, welche bei den Viehprämierungen in den Gemeinden St. Gallenkirch, Schruns und Bartholomäberg zur Verfügung gestellt werden, eine symbolische Anerkennung für die Leistungen der heimischen Landwirte darstellen sollen. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Wunsch des Viehzuchtvereines Schruns dahingehend Rechnung getragen, daß künftig die Zuerkennung der Wanderglocke bei dreimaliger Erreichung des 1. Ranges in der jeweiligen Prämierungskategorie auch mit Unterbrechungen innerhalb eines Zeitraumes von 10 Jahren erfolgt. b) Vom Vorsitzenden wird informiert, daß die Jagdpachtperiode für die Eigenjagd Valisera (und Schmalzberg des Forstfonds) mit 31.03.1995 ausläuft und daher bereits jetzt eine grundsätzliche Meinungsbildung über die Vorgangsweise für die weitere Verpachtung vorgenommen werden sollte. Unter Hinweis auf die bereits früher erfolgten Informationen wird nochmals zur Kenntnis gebracht, daß seit der laufenden Jagdpachtperiode eine Änderung der Jagdgesellschaft dahingehend erfolgt ist, daß aus der Gesellschaft drei Mitpächter ausgeschieden sind und nun die Herren Helmut Winkler aus St. Gallenkirch und Herr Geoffry Häeberlin aus der Schweiz die Eigenjagd gepachtet haben. Herr Häberlin hat sein grundsätzliches Interesse an einer weiteren Pachtung dieser Eigenjagden bekundet, worüber noch im Dezember mit ihm ein Gespräch stattfinden wird. In Anbetracht der bestehenden Pachthöhe und der Tatsache, daß beim bisherigen Jagdbetrieb keine Probleme gegeben sind, wird eine freihändige Vergabe zu den bisherigen Pachtbedingungen von der Standesvertretung grundsätzlich für möglich erachtet. Bei einem entsprechenden Ergebnis des in Aussicht genommenen Gespräches mit dem Jagdpächter soll eine definitive Entscheidung in dieser Angelegenheit rechtzeitig gefällt werden. -3- c) Der Vorsitzende berichtet über die am Sitzungstage erfolgten Pressemeldungen über die Auflassung der Landwirtschaftsschule Gauenstein nach Ablauf des laufenden Schuljahres, da der Orden der Dominikanerinnen aus Ilanz sowohl aus personellen als auch wirtschaftlichen Überlegungen die landwirtschaftliche Haushaltungsschule nicht mehr weiterführen kann. Dazu haben in den vergangenen Wochen mit den Vertretern des Ordens und dem Land intensive Gespräche stattgefunden, welche allerdings trotz Bemühungen seitens des Landes auf Grund den vom Orden gestellten Bedingungen leider ohne Erfolg geblieben sind. Neben den Personalkosten, Betriebskosten, Lehr- und Lernmitteln sowie laufenden Investitionen wurde vom Orden für das Schulgebäude eine Monatsmiete zwischen S 190.000, -- bis S 200.000, -- (entsprechend einer Jahresmiete von ca. S 2, 3 Mio.) gefordert, was insgesamt umgelegt auf die Schülerinnen einen Betrag von ca. S 250.000, — ergeben würde. Derzeit besuchen in der 1. Klasse 31 und in der 2. Klasse 8 Schülerinnen diese Schule, wovon 6 Schülerinnen aus dem Montafon stammen. In Anbetracht der hohen Pachtforderungen und nach Vornahme einer KostenNutzenPrüfung sieht sich das Land zu einer Übernahme der Schule nicht in der Lage. Neben der Anstellung von neuem Lehrpersonal müßte auch der Lehrplan und die gesamte Struktur geändert und erhebliche Investitionen getätigt werden. Die Schließung der Schule zum Ende des laufenden Schuljahres ist daher nicht mehr zu verhindern. Vom Land wurde die Haushaltungsschule Gauenstein in den vergangenen 5 Jahren mit insgesamt 7 Mio. Schilling gefördert. Hinsichtlich des Lehrpersonals ist jedoch sichergestellt, daß die Lehrerinnen und Lehrer in anderen Schulstellen untergebracht werden können. Gleichzeitig ist aufgrund von Gesprächen mit dem Bund sichergestellt, daß im Bundesschulzentrum in Bludenz eine einjährige Haushaltungsschule (als Ersatz für das 9. Schuljahr für Mädchen) ab 1995/96 geschaffen wird. In der landwirtschaftlichen Berufsschule in Hohenems wird weiters ein zweijähriger Schultyp in Form der bisherigen Haushaltungsschule angeboten, womit aus Sicht des Bundeslandes Vorarlberg dieser Schultyp auch weiterhin gegeben ist. Festgestellt wird auch, daß ein starker Rückgang der Schülerzahlen in der landwirtschaftlichen Haushaltungsschule Gauenstein mit Eröffnung des Polytechnischen Lehrganges Außermontafons festzustellen war. Pkt. 3.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Voranschlagsentwurf 1995, welcher bereits mit der Sitzungseinladung allen Standesvertretern übermittelt wurde, vorgetragen und die wesentlichen Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltsstellen erteilt. In der Gruppe 01 Standesverwaltung sind für die Anschaffung eines Laptops für den Gemeindesteuerprüfer S 45.000, — veranschlagt, da das jetzige Gerät den technischen Anforderungen sowohl hinsichtlich Speicherkapazität als auch Software nicht mehr entspricht. Dazu wird vom Vorsitzenden unter Hinweis auf den Dienstpostenplan vorgeschlagen, den Gemeindesteuerprüfer von der Verwendungsgruppe c2 in die Verwendungsgruppe b1 zu überstellen, da dies sowohl in Hinblick auf seine Ausbildung und die in den vergangenen Jahren vorgenommene Weiterbildung wie auch auf das erweiterte Aufgabengebiet im Zusammenhang -4- mit der Prüfungstätigkeit hinsichtlich des Fremdenverkehrsförderungsbeitrages als gerechtfertigt anzusehen ist. Hingewiesen wird weiters auch darauf, daß Steuerprüfer bei anderen Gemeinden und Städten des Landes großteils ebenfalls in der Verwendungsgruppe b eingestuft sind. Unter den sonstigen Förderungsbeiträgen ist der Förderungsbeitrag für die Arbeiterkammerbibliothek in Höhe von S 100.000, -- aufgrund des Besprechungsergebnisses mit Kammeramtsdirektor Mag. Peter enthalten. Für die Radwegförderung an die Gemeinden sind S 700.000, — veranschlagt, wozu von der Vorarlberger Illwerke AG die restliche Rate in Höhe von S 500.000, — einnahmenseitig vorgesehen ist. Dazu wird vom Vorsitzenden festgehalten, daß aufgrund den von der Vorarlberger Illwerke AG gemachten Auflagen eine Ausbezahlung der restlichen Rate nur dann möglich ist, wenn auch die noch bestehenden Lücken für ein durchgehendes Montafoner Radwegenetzes im kommenden Jahr geschlossen werden können. Die Sportförderungen sind mit S 170.000, — für den Jugendcup und das FISRennen am Hochjoch in Schruns aufgrund bereits gefaßter Beschlüsse im Budget 1995 veranschlagt. Von den Förderungsbeiträgen für die Heimatpflege in Höhe von S 480.000, — entfallen S 300.000, — auf den Heimatschutzverein, welcher sowohl für den Betrieb des Heimatmuseums als auch die Restaurierung von rätoromanischen Fresken an verschiedenen Wohnhäusern in der Talschaft auf Grund den bisherigen Beratungen zur Verfügung gestellt werden. Die Montafoner Sommerkonzerte werden auch im Jahr 1995 in etwa im bisherigen Umfange veranstaltet, und sind mit einem Gesamtrahmen von ca. S 379.000, — vorgesehen. Die Gesamtausgaben für die Heimhilfe betragen S 668.000, --, wobei diesbezüglich die Einstellung einer weiteren Familienhelferin im Laufe des Jahres 1995 geplant ist. Dazu ergibt sich eine grundsätzliche Diskussion, wobei aufgrund der bisherigen Nachfrage und den Erfahrungen der vergangenen Jahre vielfach mehrere Einsatzanforderungen eintreffen, welche nur teilweise mit Aushilfen über die CARITAS abgedeckt werden können. Es ist daher im kommenden Jahr die erforderliche Ausschreibung vorzunehmen, wobei nach Möglichkeit die Anstellung einer teilzeitbeschäftigten Familienhelferin beabsichtigt ist. Einnahmenseitig sind die Kostenersätze für den Einsatz der Familienhelferin um den Index anzuheben, gleichfalls wird der Sockelbeitrag der Gemeinden für die Beschäftigung der Familienhelferin auf S 6, —/Einwohner erhöht, im Falle der Anstellung einer zweiten Familienhelferin wird ein Sockelbeitrag in Höhe von S 10, —/Einwohner verumlagt. Für die Montafonerbahn ist als letzte Rate im Rahmen der 3. Sonderinvestitionsprogrammes ein Betrag von S 4.661.000, — vorgesehen, wozu den Gemeinden aufgrund der vorliegenden Förderungszusage besondere Bedarfszuweisungen vom Land refundiert werden. Im Rahmen des neu im Voranschlag enthaltenen Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds sind Förderungsbeiträge in Höhe von S 3 Mio. veranschlagt, wovon S 2 Mio. an den Forstbetrieb für infrastrukturelle Maßnahmen im Zuge der Waldbewirtschaftung in den Standeswaldungen zum Schutz von Illwerkeanlagen verwendet werden, während S 500.000, — für die Sanierung des Dampfkessels für die Dampfzugsonderfahrten durch die Montafonerbahn sowie S 500.000, — für weitere noch nicht konkret beschlossene Förderungen vorgesehen sind. -5- Hinsichtlich des jetzigen Standesgebäudes wird über Vorschlag des Vorsitzenden einvernehmlich vereinbart, zu Beginn des kommenden Jahres den Interessentenkreis für eine Anmietung der Räumlichkeiten abzugrenzen, um in weiterer Folge die nötigen Gespräche bezüglich notwendigen Sanierungen in die Wege zu leiten. Grundsätzlich wird von der Standesvertretung ein Verkauf des Objektes für nicht zweckmäßig beurteilt, weshalb die Bemühungen in Richtung Vermietung in die Wege zu leiten sind. Der Vorsitzende berichtet über eine kürzlich mit Vertretern des Heimatschutzvereines erfolgte Aussprache, wobei die Themenbereiche Sanierung von Fresken, weitere Investitionen im Heimatmuseum in Schruns im Bereich des 2. Obergeschosses im Neubau sowie die Überdachung im Innenhof des Museums wie auch personelle Aspekte über die künftige Vereinsführung und Museumsbetreuung diskutiert wurden. Von Bgm. Sandrell wird in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG informiert, daß bereits Überlegungen und Vorbereitungen zur Umsetzung eines 4. Sonderinvestitionsprogrammes für die Montafonerbahn AG stattfinden, weshalb er die Standesgemeinden bereits jetzt um eine wohlwollende Behandlung dieses weiteren Anliegens in den kommenden Jahren ersucht. Nachdem keine weiteren Anfragen erfolgen, wird der Voranschlag 1995 mit nachstehenden Gesamtsummen über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung 7.898.000, -- S Ausgaben der Vermögensgebarung 4.915.000, -- S GESAMTAUSGABEN 12.813.000, -- S Einnahmen der Erfolgsgebarung 12.813.000, -- S Einnahmen der Vermögensgebarung 0, -- S GESAMTEINNAHMEN 12.813.000, -- S Die für den Ausgleich der Gebarung erforderliche Standesumlage beträgt somit 5.961.000, -- S, wobei 4.661.000, — auf das Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn entfallen. Dem Dienstpostenplan wird über Antrag des Vorsitzenden gleichfalls die einstimmige Zustimmung erteilt und die Überstellung des Gemeindesteuerprüfers von der Verwendungsgruppe c2/10 in die neue Verwendungsgruppe b1/10 ab 1.1.1995 genehmigt. Der Schaffung eines weiteren Dienstpostens für die Anstellung einer Familienhelferin, möglichst teilzeitbeschäftigt, wird gleichfalls die Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft wird entsprechend 50% der Einnahmen des Voranschlages des Vorjahres mit S 5.006.500, - festgestellt. Pkt. 4.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß im Zuge der Errichtung einer Brücke über den Mühlbach als Nebenzufahrt zum Betriebs- und Verwaltungsgebäude vom Landeswasserbauamt in der Eigenschaft als Verwalterin des öffentlichen Wassergutes namens der Republik Österreich der Entwurf eines Pachtvertrages vorgelegt wurde, mit welchem die näheren Bedingungen für die Errichtung dieser Brücke und die künftige Instandhaltung derselben geregelt -6- werden müssen. Im vorliegenden Entwurf des Pachtvertrages ist für die Einräumung der erforderlichen Rechte ein Pachtzins in Höhe von jährlich S 450, -- zuzüglich Umsatzsteuer wertgesichert enthalten. Dazu vertritt die Standesvertretung im Rahmen der Diskussion die einhellige Meinung, daß in Anbetracht der eingeräumten Nutzungsmöglichkeiten dieser Pachtzins als zu hoch einzustufen ist, weshalb der Vorsitzende ersucht wird, mit dem Landeswasserbauamt in dieser Angelegenheit neuerlich Kontakt aufzunehmen. Ansonsten wird dem vorliegenden Pachtvertrag die einstimmige Zustimmung erteilt. Vom Vorsitzenden konnte aufgrund von neuerlichen Gesprächen zwischenzeitlich ein Pachtzins in Höhe von S 100, —jährlich vereinbart werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 15.30 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit die Standessitzung und lädt die Standesvertreter nach Beendigung der anschließend einberufenen Forstfondssitzung aus Anlaß der bevorstehenden Feiertage zu einem Imbiß ein. Schruns, 7. Dezember 1994 Schriftführer: Standesvertretung: