19930601_SV_017

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1993-06-01
Erscheinungsdatum 1993-06-01
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT Tagesordnung 1. Musikschule Montafon - Beratung über Erweiterung und organisatorische Maßnahmen; 2. Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung vom 6.04.1993; 3. Berichte des Vorsitzenden; 4. Vorlage des weiteren Planentwurfes für Betriebs- und Verwaltungsgebäude; aufgenommen am 1. Juni 1993 anläßlich der 17. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 24. Mai nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Einen besonderen Willkommensgruß entbietet er Musikschuldirektor Georg Morre, der zur Behandlung von TOP 1 an der Sitzung teilnimmt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Musikschule Montafon - Beratung über Erweiterung und organisatorische Maßnahmen; 2. Genehmigung der Niederschrift über die 16. Sitzung vom 06.04.1993; 3. Berichte des Vorsitzenden; 4. Vorlage des weiteren Planentwurfes für Betriebs- und Verwaltungsgebäude; 5. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Von Bgm. Wekerle werden die vom Musikschuldirektor Georg Morre mit Schreiben vom 14. April 1993 allen musikschulbeschickenden Gemeinden bereits zur Kenntnis gebrachten Anliegen nochmals erläutert, welche in erster Linie die Erweiterung der Musikschule Montafon durch Ausbau des Dachgeschoßes im jetzigen Gebäude am Grütweg, die Teilung der Unterrichtszeit des Gruppenunterrichtes in zwei sogenannte "Kurzstunden" von jeweils 30 Minuten sowie eine Neuregelung der Überstundenabgeltung für die Musikschullehrer betreffen. Nach dem ursprünglichen Vorschlag der Marktgemeinde Schruns sollte durch den Ausbau des Dachgeschoßes keine Ausweitung des Mietvertrages mit der Raiffeisenbank Montafon erfolgen, da von der Raiffeisenbank Montafon als Hauseigentümerin die gebäudebezogenen Aufwendungen finanziert werden sollten, während die Inneneinrichtung durch die musikschulbeschickenden Gemeinden erfolgen würde. Auf Grund den Beratungen in den zuständigen Gremien der Raiffeisenbank Montafon teilt Bürgermeister Wekerle mit, daß von der Raiffeisenbank Montafon vor allem aus Überlegungen als Eigentümer des Objektes die gebäudebezogenen Investitionen selbst getätigt werden und andererseits die dafür aufgewendeten Kosten im Rahmen einer Anpassung der Miete an die Gemeinden weiterverrechnet werden soll. Seitens der Bank wird darauf verwiesen, daß der derzeitige Mietzins sehr günstig liegt und eine indirekte Förderung der Gemeinden darstellt, weshalb eine zusätzliche Förderung nicht mehr möglich ist. Nach derzeitiger Kostenschätzung betragen die Investitionskosten ca. S 1 Mio., woraus sich eine monatliche Miete von S 10.500, -- zuzüglich Umsatzsteuer errechnet. Dies entspricht in etwa einer Verdoppelung der bisherigen Miete, was jedoch bei Umrechnung auf die Nutzfläche auch weiterhin noch einen äußerst günstigen Quadratmetersatz ergibt. Von Dir. Morre werden die wesentlichsten Zahlen des Musikschulbetriebes wie folgt vorgelegt: Schuljahr 1993 Gesamtschülerzahl Lehrer Wochenstunden Schuljahr 1994 447 474 20 (davon 7 hauptamtlich) 350 343 19 Dir. Morre stellt fest, daß eine Prognose über die künftige Entwicklung der Schülerzahlen sehr schwer möglich ist, grundsätzlich werden jedoch Neuanmeldungen nur zur Schulbeginn entgegengenommen. Gegenüber früheren Jahren ist derzeit eine Warteliste für die Aufnahme von Musikschülern nicht gegeben. Die Frage der Aufnahmekapazitäten, insbesondere eine Beschränkung der Schüleranzahl ist nach Meinung von Dir. Morre sehr schwer zu beantworten, insbesondere wer und nach welchen Kriterien man eine diesbezügliche Festlegung vornehmen soll. Aus Sicht des Schulbetriebes ist eine in etwa gleichbleibende Schülerzahl wünschenswert. Zu den Betriebskosten anderer Musikschulen des Landes werden von Dir. Morre nach durchgeführten Erhebungen folgende Abgangsbeträge genannt: -3- Musikschule Bludenz ca. S 10.000/pro Schüler Musikschule Bregenz ca. S 8.076/pro Schüler Musikschule Feldkirch ca. S 5.900/pro Schüler (bei den letztgenannten handelt es sich um Näherungswerte, welche von Dir. Morre aus der Einnahmen/Ausgabengegenüberstellung ermittelt sind). Von Dir. Morre wird weiters ein kurzer Überblick über das Angebot an der Musikschule und die div. Veranstaltungen erteilt, ein genauer Überblick soll in dem in Aussicht gestellten Jahresberichten erteilt werden. Zu den Jahresberichten stellt Dir. Morre fest, daß aus zeitlichen Gründen und div. Verpflichtungen in den vergangenen Jahren dieselben nicht termingerecht vorgelegt werden konnten. Dir. Morre begründet nochmals die bereits schriftlich vorgebrachten Wünsche nach Ausbau des Dachgeschoßes, durch welchen wertvolle und dringend benötigte Räumlichkeiten geschaffen werden könnten. Es wird darauf verwiesen, daß in der Beratung am 21. Jänner 1992 die Notwendigkeit zum Ausbau des Dachgeschoßes von den schulbeschickenden Gemeinden bereits grundsätzlich bejaht wurde, konkrete Entscheidungen zwischenzeitlich jedoch nicht gefallen sind. Insgesamt werden die bisherigen Investitionen mit ca. S 1, 5 Mio im Jahre 1987 für den Ausbau des im Eigentum der Raiffeisenbank Montafon befindlichen Hauses am Grütweg und den dadurch gegenüber bis dahin erhöhten Mietkosten im Vergleich zu Investitionen für andere Musikschulen (Leiblachtal ca. 9 Mio., Renovierung Volksschule Mitte in Bludenz) als recht günstig beurteilt. Es wird auch darauf verwiesen, daß von Landesseite die Förderung zum Personalaufwand von 33 auf 37% erhöht wurde und im Montafon neben dem Bregenzerwald die höchsten Schulgebühren vorgeschrieben werden. Zur Ausweitung der Kurzstunde auf 30 Minuten (bisher 25 Minuten) werden von Dir. Morre die aus schulischer Sicht maßgeblichen Beweggründe nochmals erläutert und insbesondere die daraus resultierenden organisatorischen Vorteile hervorgehoben. In Summe würde sich durch diese Änderung die Wochenstundenzahl um 5-6 Stunden erhöhen, andererseits ist jedoch auch in Hinblick auf die Tarifgestaltung eine Besserstellung gegenüber dem Einzelunterricht gegeben. Von Dir. Morre wird auch die gegenüber anderen Schulen gegebene Schlechterstellung bei der Überstundenentlohnung hervorgehoben, welche nicht auf Basis der Lehrverpflichtung mit 26 Stunden sondern auf Basis der 40-Stundenwoche abgerechnet wird. Dadurch ergibt sich für die Überstundenentlohnung ein niedrigerer Satz als für eine normale Unterrichtsstunde. Es wird daher ersucht, für die Überstundenabgeltung als Faktor 1/26 plus 50% Überstundenzuschlag heranzuziehen und damit eine Gleichstellung mit Regelungen an anderen Musikschulen herbeizuführen. Dir. Morre weist weiters daraufhin, daß die Überstunden nur während der Schulzeit bezahlt werden (10 Monate) und durch die Mehrstundenleistungen auch zusätzliche Anstellungen von Personal und damit verbundene Lohnkosten und Sozialabgaben eingespart werden können. Bgm. Wekerle informiert über die derzeit gültigen Tarife sowie auch die bereits ab dem Schuljahr September 1993 beschlossene Anhebung um 5%. -4- Die Elternbeiträge werden wie folgt mitgeteilt: ab September 1993 Elementarunterricht Vierer-Gruppe Dreier-Gruppe Zweier-Gruppe Einzelunterricht S S S S S 800, 1100, 1100, 1600, 2100, - " " " " S S S S S 840, 1155, 1155, 1680, 2205, - Für Erwachsene gelangt der doppelte Tarif zur Verrechnung, mit Ausnahme für aktive Mitglieder vom Blasmusiken, Chören und Organisten (einfacher Tarif). Im Jahr 1992 erfolgte folgende Abgangsverumlagung auf die Gemeinden: Schüler Abgang Bartholomäberg 53 293.291, 45 Gaschurn 24 132.811, 22 St. Anton 28 154.946, 43 St. Gallenkirch 36 199.216, 83 Silbertal 27 149.412, 63 Stallehr 2 11.067, 60 Tschagguns 101 558.913, 90 Vandans 72 398.433, 67 Schruns 131 724.927.93 __________________________________________________ Summe 474 2.623.021, 66 Durch den Ausbau des Dachgeschoßes würde sich eine Erhöhung des Abganges um ca. S 400, — pro Schüler von zuletzt S 5.533 auf ca. S 6.000, — pro Schüler ergeben. Zur Anfrage der Qualifikation der Musikschullehrer berichtet Dir. Morre, daß bis auf wenige Fächer (z.B. Akkordeon) in Zukunft keine ungeprüften Lehrer (Abschluß des Konservatoriums oder gleichartige Ausbildung) tätig sein werden und derzeit auch eine Einstufung ungeprüfter Lehrer in der Verwendungsgruppe c nach dem Gemeindebedienstetengesetz erfolgt. Bgm. Wachter stellt in seiner Wortmeldung fest, daß die Musikschule Montafon nicht in Frage gestellt werden soll und ein ausdrückliches Bekenntnis zu dieser Institution ausgesprochen wird. Es wird jedoch die Meinung vertreten, daß die Aufwände ein Ausmaß erreichen, welche sich mit den ursprünglichen Vorstellungen vielfach überschneiden und von der Gemeinde Vandans bereits ca. S 400.000 pro Jahr aufzubringen sind. Die Entscheidungen wurden in der Vergangenheit auch von der Gemeinde Vandans mitgetragen, es wird jedoch jetzt die Meinung vertreten, daß von den schulerhaltenden Gemeinden der Mut zu einer Änderung in Zukunft aufgebracht werden soll. Insbesondere ist an eine Änderung des Elternbeitrages gedacht, wobei der Beitrag von S 2.100 für den Einzelunterricht als keineswegs unerschwinglich eingestuft wird. Die jetzige Situation mit der Notwendigkeit zum Ausbau des Dachgeschoßes wird als günstige Gelegenheit für eine Anhebung des Beitragssatzes beurteilt. Hinsichtlich der Einführung der Kurzstunde wie auch einer Anpassung der Überstundenregelung bestehen auch von der Gemeinde Vandans keine Einwände. -5- Nach Meinung von Bgm. Wachter könnten durch eine entsprechende Anhebung der Elternbeiträge die Eltern dazu bewegt werden, daß der Besuch der Musikschule durch ein Kind eher überdacht wird. Es erhebe sich die Frage, wieso die Gemeinde bei verschiedenen Einrichtungen horrende öffentliche Mittel beisteuern soll. Vandans sieht sich finanziell nicht mehr in der Lage, weitere Steigerungen zu tragen. Bgm. Wekerle stellt dazu fest, daß die Elternbeiträge für die Musikschule Montafon bereits landesweit im Spitzenfeld liegen und der Tarif für den Einzelunterricht vor einigen Jahren von S 1.700 auf S 2.100 angehoben wurde, sowie für Erwachsene der doppelte Tarif verrechnet wird. Desgleichen sollen die Tarife ab September 1993 um 5% erhöht werden und in Zukunft entsprechend den Indexveränderungen laufend angehoben werden. Bgm. Wekerle befürchtet bei einer zu starken Anhebung der Tarife, daß damit der Musikschulbesuch für Kinder von Eltern der unteren Einkommensklassen erschwert und besser Verdienende dadurch bevorzugt werden. Er schlägt daher vor, im Personalbereich der Musikschule keine weiteren Ausweitungen vorzunehmen. Insgesamt wird die Musikschule für die Jugend als sehr wichtig beurteilt und eine Unterstützung dieser qualitativ sehr wertvollen Ausbildung für die Jugend auch als Aufgabe der öffentlichen Hand dargestellt, weshalb eine neuerliche drastische Anhebung der Musikschultarife von Bgm. Wekerle negativ beurteilt wird. Von Bgm. Luger wird eine Anhebung des Tarifs für den Einzelunterricht auf S 2.500 im Vergleich zum Tarif für den Gruppenunterricht mit S 1.600 (Kurzstunde) als vorstellbar und möglich beurteilt. Die Anfrage nach der Rechtspersönlichkeit der Musikschule Montafon wird von Bgm. Wekerle dahingehend beantwortet, daß es sich hierbei um keinen Gemeindeverband nach dem Gemeindegesetz handelt und die Verwaltung seit Betriebsaufnahme durch die Marktgemeinde Schruns erfolgt. Die Musikschullehrer sind Angestellte der Marktgemeinde Schruns und scheinen auch im dortigen Dienstpostenplan auf. Wesentliche Fragen den Musikschulbetrieb betreffend wurden auch in der Vergangenheit gemeinsam beraten und entschieden bzw. wiederholt auch im Rahmen des Standes Montafon beraten. Es wird eindeutig auch festgestellt, daß die Gemeinden Lorüns und Stallehr wie alle übrigen Montafoner Gemeinden behandelt werden und für Kinder aus den genannten Gemeinden ebenfalls dieselben Tarife zur Verrechnung gelangen. Im Falle des Besuches der Musikschule durch Kinder von auswärtigen Gemeinden werden kostendeckende Tarife verrechnet. Bgm. Wachter beurteilt die unterschiedliche Förderungspraxis für verschiedene Freizeitaktivitäten im Vergleich zum Besuch der Musikschule Montafon und den dafür von den Gemeinden aufzubringenden Beiträgen als nicht gerechtfertigt, wobei von ihm beispielsweise die Sportarten Tennis und Schifahren erwähnt werden, für welche von den Gemeinden keine Förderungsbeiträge aufgebracht werden. Er weist nochmals darauf hin, daß in Summe die Musikschulbeiträge für die Gemeinde Vandans bereits Ausmaße annehmen, die nur mehr schwer finanzierbar sind, weshalb jede Gelegenheit zu einer drastischen Anhebung der Elternbeiträge wahrgenommen werden müsse. Vom Vorsitzenden wird zur Musikschule Montafon und insbesondere zu ihrer Bedeutung für die Jugend auch in Hinblick auf die Charakterbildung und das spätere Leben ein ausdrückliches Bekenntnis abgelegt. -6- Bgm. Sandrell begrüßt die Einführung der Kurzstunde und weist hinsichtlich der vorgeschlagenen Änderung bei der Überstundenabgeltung auch auf die unklaren rechtlichen Grundlagen hinsichtlich des Besoldungsschemas für die Musikschullehrer hin. Während einerseits für die Entlohnung und Einstufung die Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes Grundlage bilden, werden andererseits hinsichtlich Ferienregelung die Bestimmungen des Lehrerbesoldungsschemas angewandt. Dazu wird von Musikschuldirektor Morre auf die in den vergangenen Jahren wiederholt unternommenen Bemühungen zur Schaffung einheitlicher Regelungen im Rahmen des Musikschulwerkes verwiesen, was allerdings auf Grund den unterschiedlichen Voraussetzungen bei den einzelnen Musikschulen im Lande als sehr schwierig beurteilt wird. Bgm. Sandrell bekennt sich gleichfalls zur Notwendigkeit einer sparsameren Förderung von Vereinen in der Gemeinde und spricht sich persönlich ebenfalls für eine teilweise Anhebung der Tarife aus, wobei jedoch innerhalb der Gemeinde zum Ausgleich von Ungerechtigkeiten eine Zuschußregelung für Mehrkinderfamilien bzw. einkommensschwache Familien ausgearbeitet werden sollte. Im Rahmen der sehr ausführlichen Diskussion wird vom Vorsitzenden dringend ersucht, eine zu starke Anhebung der Tarife gründlich zu überlegen, bevor darüber definitive Beschlüsse gefaßt werden. Der Besuch der Musikschule durch die Jugend wird als äußerst sinnvolle Freizeitgestaltung mit persönlichkeitsbildenden Maßnahmen von hoher pädagogischer Bedeutung eingestuft und von ihm auch eine Gleichstellung mit anderen Freizeitbetätigungen, vor allem Sport, als nicht zulässig erachtet wird. Eine Infragestellung von gesamttalschaftlichen Einrichtungen und die sich daraus ergebenden Konsequenzen müssen sehr gut überlegt werden, um nicht in der Bevölkerung Verunsicherung und neue Benachteiligungen herbeizuführen. Nach sehr ausführlicher Beratung wird von der Standesvertretung das einhellige Bekenntnis zum Ausbau des Dachgeschoßes abgegeben, wobei die Baumaßnahmen durch die Raiffeisenbank Montafon als Hauseigentümerin (mit Ausnahme der Einrichtungen) getätigt werden und dafür eine monatliche Miete von S 10.500 + Umsatzsteuer den musikschulbeschickenden Gemeinden verrechnet wird. Gegen die Einführung der Kurzstunde mit 30 Minuten wird einvernehmlich kein Einwand erhoben und die neue Regelung ab dem kommenden Schuljahr festgelegt. Zur Frage der Überstundenabgeltung wird als Kompromißregelung entgegen der bisherigen Berechnungsgrundlage von 1/40 ab dem neuen Schuljahr ein Faktor zur Überstundenermittlung von 1/35 des Grundlohnes + Überstundenzuschlag 50% festgelegt. Es besteht Einvernehmen darüber, daß in Zukunft die Musikschultarife kontinuierlich über den Index angehoben werden, wobei andererseits eine talschaftsweit gültige Regelung für den Härteausgleich vor allem für Mehrkinderfamilien und Familien mit niedrigerem Einkommen geschaffen werden soll. Diesbezügliche Vorschläge werden von der Marktgemeinde Schruns zur weiteren Beratung ausgearbeitet. Hinsichtlich des Ausbaues des Dachgeschoßes wird vereinbart, daß durch die Gemeinden binnen 14 Tagen nach Information und Beratung in den Gemeindevorständen eine Rückmeldung an die Marktgemeinde Schruns erfolgt. -7- Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei Dir. Morre für seine Ausführungen und seinen Einsatz für die Musikschule Montafon, welcher sich seinerseits mit dem Dank für die heutige Gelegenheit zur Information um 15.50 Uhr verabschiedet. Pkt. 2.) Die Niederschrift über die 16. Sitzung der Standesvertretung vom 6. April 1993, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 3. - Berichte des Vorsitzenden: 1. Am Vormittag wurde im Rahmen einer Pressekonferenz der von Peter Rudigier aus Schruns zusammengestellte Montafoner Behindertenführer vorgestellt, in welchem nach umfangreichen Erhebungen in den vergangenen Jahren sämtliche behindertengerechten Einrichtungen in den Standesgemeinden sowie weitere Angaben dazu enthalten sind. Die Gesamtkosten dafür betragen ca. S 29.000, wovon laut früheren Zusagen S 25.000 durch den Stand Montafon aufgebracht werden. Der Beitrag des Standes Montafon ist auch im Voranschlag 1993 enthalten. Die Restkosten werden durch den Tourismusverband Montafon finanziert, welcher auch den Vertrieb über die örtlichen Verkehrsämter organisiert. 2. Der Vorsitzende informiert die Standesvertretung über die von der Montafoner Hochjochbahnen geplante Absicht zur Erstellung eines Schitunnels vom Seetal in den Bereich der Bergstation des Seebliga-Schleppliftes, welcher vor allem für schwächere Schifahrer die Möglichkeit zu einem Ausweichen des Sennihanges bietet. Für die Schiroute durch das Seetal sollen keine Geländeveränderungen erfolgen, lediglich das Einfahrtsportal in den Tunnel ist sichtbar. Die Bauarbeiten und Ausbrucharbeiten für den Tunnel erfolgen vom Seebliga-Gebiet aus, sodaß auch dafür im Bereich des Seetales keine baulichen Maßnahmen gesetzt werden müssen. Der Tunnel selbst wird während des Winters mit einer Schneefahrbahn versehen, weist ein Gefälle von 4% auf und ist beleuchtet. Der Vorsitzende berichtet dazu auch über eine Rücksprache mit Bezirkshauptmann Dr. Walser, welcher seitens der Behörde eine eher positive Haltung zum Vorhaben signalisiert habe, wobei jedoch noch verschiedene Gutachten (sportliches Gutachten, Umweltschutz etc) ausständig sind. Da möglicherweise zu diesem Vorhaben auch in der Bevölkerung eine Diskussion zu erwarten ist, soll der Standesausschuß bereits frühzeitig vom Vorhaben informiert werden. Es kann ausdrücklich festgestellt werden, daß durch dieses Vorhaben keine Erhöhungen der Frequenz, sondern lediglich Qualitätsverbesserungen und eine höhere Sicherheit für die Schifahrer erreicht wird. Insbesondere auch der Wegfall der WangAbfahrt infolge den in den vergangenen Jahren vorgenommenen Lawinenverbauungen erfordert aus sicherheitstechnischen Überlegungen eine zweite Verbindung, da derzeit der Sennigrat die einzige Verbindung von weitläufigen und schneereichen Grasjoch-Gebiet zum Kapellgebiet darstellt. Bekanntlich ist diese für mittlere Schifahrer schwierige Abfahrt infolge der hohen Frequenzen oft überfordert, was insbesondere auch im Winter mit wenig Schnee oder starken Schneeverfrachtungen gravierende negative Folgen nach sich zieht. -8- Es wird daraufhingewiesen, daß von der Hochjochbahn-Gesellschaft im Herbst 1990 bei der Behörde um die Genehmigung einer Beschneiungsanlage für die Sennigrat-Abfahrt angesucht wurde, welche im Falle einer Genehmigung des beantragten Schitunnel-Projektes hinfällig wird und daher der Antrag von der Gesellschaft zurückgezogen wird. Als weitere Vorteile des Schitunnels kann auch die Verlegung des Abwasserkanales durch die AV-Sektion Worms von der Wormser Hütte erwähnt werden, womit auch für diesen Gastronomiebetrieb eine den heutigen Anforderungen entsprechende Abwasserentsorgung gewährleistet werden kann. Schließlich kann durch den Tunnel auch ein Zusammenschluß der Stromversorgung der Montafonerbahn AG und der Vorarlberger Illwerke AG mittels Verkabelung herbeigeführt werden, womit auch eine höhere Betriebssicherheit der Schianlagen gewährleistet werden kann. Insbesondere der Freileitungsteil Tanafreida war in den vergangenen Jahren schon mehrmals unterbrochen. Der Vorsitzende stellt abschließend fest, daß die Standesvertretung auch im Sinne des Vorarlberger Tourismuskonzeptes von den Vorhaben informiert wird, da andererseits das im Jahre 1980 erarbeitete Fremdenverkehrskonzept für das Montafon auf einen ungefähren Zeitraum von 7 Jahren festgelegt wurde. Insgesamt wird der geplante Schitunnel von der Standesvertretung unter Berücksichtigung der angeführten Argumente positiv beurteilt und gegen dessen Realisierung keine Bedenken aus Sicht der Gesamttalschaft ausgesprochen. 3. Als Termin für die bereits im Vorjahr beabsichtigte Begehung der WaldWeide-Trennung in der Alpe Salonien wird Freitag, der 25. Juni bekanntgegeben. Eine genaue Einladung ergeht gesondert. 4. Von Prof. Besch wird vorgeschlagen, eine Besichtigung des öffentlichen Verkehrs in Davos in Hinblick auf die laufenden Untersuchungen für den ÖPNV im Montafon vorzunehmen, wobei als Termine der 28. Juni oder 1. Juli 1993 vorgeschlagen werden. Nach endgültiger Terminfixierung werden die Standesbürgermeister davon in Kenntnis gesetzt, wobei der Vorsitzende die Kollegen Bürgermeister nach Möglichkeit um Teilnahme ersucht. 5. Die Landesregierung hat für die 3. Rate (von 5 Raten) zum 3. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn in Höhe von S 4.660.920 am 18. Mai die Förderungszusage für besondere Bedarfszuweisungen in Höhe von S 2.475.520 (lt. seinerzeitiger Förderungszusage) übermittelt. 6. Im Rahmen des Konzertes der Militärmusik Vorarlberg und der Tiroler Kaiserjäger am 22. Mai 1993 im Festspielhaus in Bregenz unter der Leitung von Oberstleutnant Hendl wurde der Marsch "Silvretta" als Eigenkomposition uraufgeführt und der Vorarlberger Illwerke AG sowie dem Stand Montafon gewidmet. Von der Vorarlberger Illwerke AG wurde im eigenen Namen wie auch namens des Standes Montafon ein Bild von Roland Haas mit dem Piz Buin im Wert von S 35.000 überreicht, wozu vom Stand Montafon ein Kostenbeitrag geleistet wird. Dies wird von der Standesvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. -9- Am 24. Juni 1993 findet um 19.30 Uhr im Montafonerhof in Tschagguns die Eröffnung einer Ausstellung von Werken der Behinderten aus der Beschützenden Werkstätte der Caritas statt, welche unter Anleitung und Mithilfe von Roland Haas erstellt wurden. Vom Stand Montafon wird zu den anfallenden Kosten für die Eröffnung und Einladung von ca. S 12.000 ein Beitrag von 50% geleistet, was von der Standesvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen wird. 8. Dem Viehzuchtverein Silbertal wurde zum 70-jährigen Bestandsjubiläum, welches am 25. September 1993 gefeiert wird, eine Glocke zum Preis von S 3.700 spendiert. 9. Der Vorsitzende berichtet kurz über die am 13. April stattgefundene Sitzung zum Thema "Tourismus im Montafon" und dessen Zielvorstellungen, an welcher auch mehrere Bürgermeister teilgenommen haben. Eine Zielformulierung erscheint insbesondere auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß gerade für den Sommertourismus dringend Investitionen nötig sind, sehr wichtig. Eine verstärkte Zusammenarbeit der Talschaft wird in Anbetracht der für eine einzelne Gemeinde nicht finanzierbaren Investitionen von immer größerer Bedeutung. Im Zuge dieser Sitzung wurde auch von der Seilbahnwirtschaft deponiert, daß die Seilbahnen infrastrukturelle Voraussetzungen, wie dies für den Wintertourismus in den vergangenen Jahren geschehen ist, von ihr nicht finanziert werden können. Im Rahmen dieser Sitzung wurde auch der Verkehrsausschuß Montafon neu aktiviert, welcher bereits am 17. Juni zur nächsten Beratung über Fragen des öffentlichen Verkehrs in der Talschaft zusammentreten wird. Daran wird auch Prof. Besch teilnehmen, welcher ebenfalls an der Ausarbeitung von Vorschlägen für die Organisation des ÖV in der Talschaft auf Grund des von der Landesregierung erteilten Auftrages beschäftigt ist. 10. Mit Weltcupsiegerin Anita Wachter soll in Bälde die weitere Abklärung über die von der Talschaft zugesicherte Finanzierung der Decke im Wohnzimmer in ihrem Eigenheim in Bartholomäberg erfolgen. Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird der vom Architektenehepaar Schwärzler-Ganahl erstellte Vorentwurf für das künftige Betriebs- und Verwaltungsgebäude des Standes Montafon im Detail vorgestellt. Die innere Raumeinteilung und Organisation wurde in mehreren Besprechungen zwischen Verwaltung und Architektenehepaar, in welche auch die Vertreter des Montafon-Tourismus eingebunden waren, konkretisiert und abgeklärt. Der vorliegende Planentwurf wird von der Standesvertretung positiv zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende bringt auch zur Kenntnis, daß bezüglich der künftigen Vertragsgestaltung bereits Gespräche mit dem Rechtsanwalt aufgenommen wurden und ein diesbezüglicher Entwurf ausgearbeitet wird. Vom Architektenehepaar werden bis Ende Juni die weiteren Planungen vorangetrieben, wobei insbesondere auch hinsichtlich der Ansicht intensive Überlegungen und die weiteren Pläne erstellt werden. Gleichfalls wird die Kostenschätzung für das Projekt erarbeitet, wobei hinsichtlich der Heizungsfrage (Hackschnitzelheizung) die nötigen technischen Abklärungen durch das Architektenehepaar mit Dipl. Ing. Prautsch aus Schruns erfolgen. -10- Die Planunterlagen, Finanzierungsplan und die rechtliche Konstruktion zwischen den einzelnen Körperschaften sollen bis Ende Juni zur weiteren Vorlage an die Standesvertretung ausgearbeitet werden, wobei der Vorsitzende die Kollegen Bürgermeister ersucht, die Gemeindevertretungen zur Vermeidung von unnötigen Verzögerungen noch vor der Sommerpause zu informieren. Der vorliegende Planentwurf sowie die dargestellte Vorgangsweise wird von der Standesvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 4. - Allfälliges: Bgm. Vallaster bedauert die Einstellung der Dampfsonderfahrten durch die Montafonerbahn. Dazu wird von Bgm. Sandrell in seiner Eigenschaft als Vorsitzender des Aufsichtsrates festgestellt, daß von der Montafonerbahn ein Maximalbetrag von S 120.000, — zu den mit ca. einer halben Million veranschlagten Sanierungskosten für die Dampflokomotive aufgebracht werden kann. Nach umfangreichen Rücksprachen und Verhandlungen mit weiteren Interessenten konnten die restlichen Mittel jedoch nicht aufgebracht werden. Bgm. Sandrell bedankt sich beim Vorsitzenden nochmals für seinen Einsatz im Zusammenhang mit der Diskussion um den Abtrag des Versettlaliftes in Gaschurn, für welchen nun der definitive Bescheid über die Belassung der Anlage eingetroffen ist. Bgm. Sandrell spricht in diesem Zusammenhang weiters Herrn Landesrat Türtscher einen aufrichtigen Dank für seine Mithilfe aus. Zur Frage der geplanten Installierung einer Reservierungszentrale im Montafon Tourismus berichtet Bgm. Sandrell, daß sich die Verkehrsamtsleiter bei einer kürzlich stattgefundenen Sitzung gegen eine Reservierung und Buchung für die einzelnen Hotels durch die Zentrale ausgesprochen haben. Bgm. Sandrell weist auf die enormen Belastungen der Gemeinden aus der Sozialhilfe hin und vertritt dazu die Meinung, daß vielfach eine recht großzügige Handhabung von Unterstützungen unter dem Titel der Sozialhilfe festgestellt werden müsse. Er vertritt dazu die Meinung, daß diesbezüglich ein Vorstoß beim Gemeindeverband erfolgen soll. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.00 Uhr mit dem Dank für die Mitarbeit und Teilnahme die Sitzung. Schruns, am 3. Juni 1993 Schriftführer: Standesvertretung: