19900125_SV_022

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1990-01-25
Erscheinungsdatum 1990-01-25
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Inhalt des Dokuments

-0- STAND MONTAFON 6780 SCHRUNS Poftfach 6 SCHRUNS, am 1990-02-01 VORARLBERG/ Fernruf 05556/2132 An alle Kollegen Bürgermeister des STANDES MONTAFON Sehr geehrte Kollegen ! In der Beilage wird die Niederschrift der 22. Standessitzung vom 25. Jänner zur gef. Kenntnisnahme übermittelt. Im Sinne der Beratungen wird um nachstehende Erledigungen bzw. Vormerkungen ersucht: a) Nach Möglichkeit geeignete Personen zur Übernahme von ehrenamtlichen Sachwalterschaften ausfindig zu machen und diese dem Verein für Sachwalterschaff beim Institut für Sozialdienste in Feldkirch, Marktplatz 10 bekanntzugeben oder der Standesverwaltung zur Weiterleitung mitzuteilen; b) Die Verhandlungen und Vorbereitungen zur Weiterführung des Radwegenetzes im Sinne der Beratungen intensiv weiter zu betreiben; c) Unter Hinweis auf das Schreiben der Marktgemeinde Schruns die Frage einer Beteiligung an der geplanten Errichtung von Altersheimbetten und einer Chronisch-Krankenstation beim Altersheim in Schruns in den Gemeindegremien zu beraten und diesbezügliche Überlegungen zur künftigen Entwicklung anzustellen (sofern nicht in einzelnen Gemeinden bereits derartige Einrichtungen bestehen); d) Terminvormerkung: Montag, 19. Februar 1990: Veranstaltung der Montafonerbahn AG mit Dipl. Ing Zirl zur Frage der Weiterführung der Montafonerbahnlinie; eine gesonderte Einladung hiezu erfolgt in den nächsten Tagen; Ich ersuche alle Kollegen Bürgermeister um ihre Mitarbeit und verbleibe mit freundlichen Grüßen Der Standesrepräsentant -1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 25. Jänner 1990 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 22. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 17. Jänner 1989 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Willi Bitschnau, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gleichfalls begrüßt er auch Herrn Ottmar Krämer und Frau Mag. Rainer vom Verein für Sachwalterschaff beim Institut für Sozialdienste sowie Herrn DDr. Felix Dünser als Richter des Bezirksgerichtes Montafon, welche zur Information zu Pkt. 3 der Tagesordnung über die Sachwalterschaft anwesend sind. Ganz besonders begrüßt der Vorsitzende Herrn Bgm. Willi Bitschnau aus Stallehr, welcher als Nachfolger von Bgm. Josef Schwärzler seit Dezember des Vorjahres im Amt ist. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, im Einvernehmen mit den Standesvertretern wird die Behandlung des Tagesordnungspunktes 3 vorgezogen. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 21. Sitzung vom 28.11.1989; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Information des Vereines für Sachwalterschaft; 4. Ansuchen der Volkshochschule Bludenz um Unterstützung; 5. Weitere Beratung zum Montafoner Radwegenetz; 6. Beratung zur Frage "Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen" (Antrag der Marktgemeinde Schruns); 7. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 21. Sitzung vom 28.11.1989, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 - Berichte: a) Am 16. Jänner fand die Besprechung für die Koordination der Montafoner Sommerkonzerte 1990 statt, worüber nach endgültiger Termin- und Programmfixierung den Gemeinden das diesbezügliche Konzertprogramm zugehen wird. b) Der Vorsitzende berichtet über die erst kürzlich stattgefundene Fahrplankonferenz im Amt der Vlbg. Landesregierung, anläßlich welcher von ihm der von der Gemeinde Gaschurn vorgebrachte Wunsch einer verbesserten Abendverbindung nach Gaschurn und Partenen nochmals vorgebracht wurde. Mit Befremden mußte bei dieser Besprechung festgestellt werden, daß das bereits früher hiezu abgesandte Schreiben den bei der Fahrplankonferenz anwesenden Herren nicht bekannt war. Weiters wurde auch die von der Montafonerbahn bereits wiederholt aufgeworfene Frage der parallelen Führung einer Buslinie zur Bahnlinie zwischen Schruns und Bludenz neuerlich zur Diskussion gestellt. Bgm. Rudigier unterstützt die Forderung nach einer entsprechenden Abendverbindung ins Innermontafon gleichfalls, wobei eine stärkere Mitwirkung der Post "vor Ort" erforderlich wäre. Gleichfalls wird auch die teils mangelnde Flexibilität der Post bemängelt, wobei insbesondere die Frage nach der Verwendung von kleineren Fahrzeugen für verschiedene Seitenlinien wie z.B. nach Gargellen im Falle einer geringeren Inanspruchnahme durch die Bevölkerung angesprochen wird. Diesbezüglich ist die Standesvertretung der einhelligen Meinung, daß von der Post ein entsprechendes Angebot der Bevölkerung zur Verfügung gestellt werden muß, da nur dann die Annahme desselben beurteilt werden kann. Diesbezüglich sollen seitens der Standesverwaltung weitere Interventionen bei den zuständigen Stellen erfolgen. c) Der Vorsitzende verweist nochmals auf den Termin am 30.1.1990 beim Amt der Vlbg. Landesregierung, bei welchem über die Straßensituation B-188 im äußeren Montafon diskutiert werden soll. -3- d) Der Vorsitzende weist nochmals auf die am 26. Jänner 1990 in der Zimba in Schruns über Einladung von Herrn Landesrat Türtscher stattfindende Besprechung zur Alpbewirtschaftung hin. Hiezu wird von Bgm. Wekerle bekanntgegeben, daß angeblich verschiedentliche Meinungen zur Förderung der Alpwirtschaft durch Einführung eines "Alpschillings" als Zuschlag zur Kurtaxe vorhanden sind, welcher insbesondere Alpen ohne entsprechende Nebeneinnahmen (Jagdpacht, Dienstbarkeitsentgelte von Seilbahnen) zur Verfügung gestellt werden soll. Hiezu wird vom Vorsitzenden berichtet, daß im Amt der Vlbg. Landesregierung bereits seit längerer Zeit ebenfalls Überlegungen zur Förderung von Alpen, welche nicht durch Wege erschlossen sind, im Sinne einer Erschwernisabgeltung angestellt werden. e) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß die in der Besprechung am 17.11.1989 zur Montafoner Verkehrsproblematik installierten Arbeitskreise in nächster Zeit zusammentreten werden, um entsprechende Vorschläge zum Bereich Tourismusverkehr und öffentlicher Verkehr/Werksverkehr zu erarbeiten. Die Ergebnisse sollen in einer weiteren Besprechung im Rahmen des Standes Montafon bzw. im erweiterten Gremium des Arbeitskreises "Verkehrsproblematik Montafon" weiter erörtert werden. In diesem Zusammenhang weist der Vorsitzende auch auf eine erst kürzlich ausgesandte Pressenotiz aus Anlaß einer Sitzung des SPÖ-Landtagsclubs in St. Gallenkirch hin, wo gleichfalls über die Verkehrsproblematik diskutiert wurde. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, daß von der Montafonerbahn AG am 19. Februar 1990 eine neuerliche Vorstellung der Studie von Dipl.-Ing. Zierl über die Verlängerung der Montafonerbahn erfolgen wird. Die Einladungen hiezu werden den Bürgermeistern sowie weiteren Personen in den nächsten Tagen zugehen. Bgm. Rudigier teilt hiezu mit, daß im Verlaufe des Frühjahrs von der SPÖ ein weiteres Expertengespräch mit Dipl.-Ing. Zier 1, Vertretern der Fremdenverkehrswirtschaft und weiteren Sachverständigen zur Verkehrsfrage und der Verlängerung der Montafonerbahn geplant ist. Pkt. 3.) Herr Krämer bedankt sich eingangs für die Gelegenheit zur Information zum Themenbereich Sachwalterschaft, da in diesem Bereich häufig Kontakte und Koordinationen mit den Gemeinden und den Bürgermeistern erforderlich sind. Der Verein für Sachwalterschaft ist dem Institut für Sozialdienste als eigene Fachgruppe angegliedert und wurde im Oktober 1985 installiert. -4- Das Institut für Sozialdienste als privater und parteipolitisch und konfessionell ungebundener Verein hat das oberste Ziel, den Menschen in allen Lebensfragen zu beraten und Hilfestellungen bei Problemen zu geben. Es ist eine Einrichtung der freien Wohlfahrtspflege und wurde 1970 ins Leben gerufen. Ein wesentliches Ziel des Vereines für Sachwalterschaff war von Beginn an, allen Bezirksgerichten in Vorarlberg den Einsatz hauptberuflicher und ehrenamtlicher Sachwalter anzubieten. Eine weitere zentrale Aufgabe liegt darin, die Anlaufstelle für die ehrenamtlichen Sachwalter zu sein, um die Werbung, Anleitung und Ausbildung von ehrenamtlichen Sachwaltern zu organisieren, damit diese den Gerichten zur Übernahme von Sachwalterschaften zur Verfügung gestellt werden können. Da gerade im Montafon ein zusätzlicher Bedarf von ehrenamtlichen Sachwaltern gegeben ist, dient die heutige Information insbesondere dazu, daß in den Gemeinden weitere Personen zur Übernahme solcher ehrenamtlicher Tätigkeiten gefunden werden können. DDr. Felix Dünser als zuständiger Außerstreitrichter des Bezirksgerichtes Montafon informiert sehr ausführlich über die gesetzlichen Bestimmungen der ehemaligen Entmündigungsordnung sowie die neuen gesetzlichen Regelungen aufgrund des Sachwalterrechtes, welches am 1.7.1984 in Kraft getreten ist. Gerade auf dem Bereich der Rechtsstellung psychisch kranker oder geistig behinderter Mitmenschen, die Betreuung derselben, die Verwaltung ihres Vermögens, die Vertretung ihrer Interessen in Rechtsfragen u.a. erfordert eine häufige Zusammenarbeit zwischen dem Bezirksgericht und den Gemeinden. Nach der Entmündigungsordnung aus dem Jahre 1916 gab es die Möglichkeit der vollen Entmündigung, d.h. daß die volle Handlungsfähigkeit dem Entmündigten entzogen wurde, bzw. die beschränkte Entmündigung mit Bei Stellung eines Beistandes für bestimmte Aufgabenbereiche. Aufgrund einer weltweit eingesetzten Diskussion über die Rechtsstellung psychisch kranker und geistig behinderter Menschen sowie die Psychiatriereform wurde schließlich im Jahre 1984 das neue Sachwalterrecht geschaffen. Neben der Schaffung einer neuen Therminologie (keine Entmündigung mehr, sondern Sachwalterbestellung) liegt das Grundanliegen des Gesetzes in der Rechtsfürsorge und der Hilfebeistellung für diese Mitbürger. Die Rechtsstellung des Betroffenen wurde wesentlich verbessert, was sich insbesondere im Verfahrensablauf wie folgt auswirkt: 1. Durch die Anhörung des Betroffenen; -5- 2. Ein Antragsrecht auf Entmündigung ist nicht mehr gegeben; die Einleitung des Verfahrens erfolgt aufgrund einer Information an das Gericht (z.B. Bezirkshauptmannschaft, Gemeinde, Verwandte, Notare im Zuge von Verlassenschaftsverfahren usw.) Antragstellung durch den Betroffenen selbst; 3. Ein Beschluß über die Einleitung eines Verfahrens muß dem Betroffenen zugestellt werden, wogegen er entsprechende Rechtsmittel einlegen kann; 4. Trotz Sachwalterbestellung ist der Betroffene selbst immer zu hören, wenn dies möglich ist. Grundsätzlich ist die Möglichkeit gegeben, einen Sachwalter für ganz bestimmte Aufgabenbereiche zu bestellen, wenn dies im Interesse des Betroffenen gelegen ist. Im Falle der Bestellung eines Sachwalters ist für verschiedene Handlungen, wie beispielsweise die Eheschließung, immer die Zustimmung des Gerichtes notwendig. Weiters kann ein Testament nur mündlich bei Gericht oder einem Notar gemacht werden. Trotz Bestellung eines Sachwalters ist das aktive Wahlrecht auf jeden Fall gegeben. Diesbezüglich sind aufgrund eines Verfassungsgerichtshoferkenntnisses teils rechtlich unklare Verhältnisse gegeben, welche in Zukunft durch weitere gesetzliche Bestimmungen, insbesondere auch in Hinblick auf die Gemeinde- bzw. Landtagswahlordnung geregelt werden müßten. Ein Sachwalter muß dem Gericht jährlich Rechnung legen, bestimmte Handlungen sind weiters nur mit einer pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung möglich. Gegenüber den alten Bestimmungen ist auch die Veröffentlichung der Sachwalterbestimmung weggefallen, da die Betreuung und die Hilfestellung für den Betroffenen im Vordergrund steht. Somit erhalten auch die Gemeinden keine Verständigung über die Sachwalterbestellung. DDr. Dünser weist gleichfalls auf das Problem hin, daß vielfach die Bereitschaft von Verwandten und Angehörigen teils auch aus familiären Gründen zur Übernahme der Sachwalterschaff nicht gegeben ist, weshalb in diesen Fällen auf den Verein für Sachwalterschaft zurückgegriffen werden muß. Er unterstützt daher gleichfalls das Anliegen des Vereines für Sachwalterschaff, in den Gemeinden weitere ehrenamtliche Sachwalter zu suchen. Frau Mag. Rainer, welche derzeit als hauptamtliche Sachwalterin für den Bereich Bludenz tätig ist, berichtet sehr ausführlich über ihre Erfahrungen. -6- Sie gibt bekannt, daß lediglich im Bereich des Gerichtsbezirkes Montafon derzeit kein ehrenamtliches Sachwalterteam installiert ist (nur 1 ehrenamtlicher Sachwalter), weshalb auch von ihr die Bürgermeister gebeten werden, nach geeigneten Personen in ihren Gemeinden Ausschau zu halten. Die ehrenamtlichen Sachwalter werden durch Informationsveranstaltungen und gemeinsame Besprechungen auf ihre Aufgaben vorbereitet, wobei auch die konkreten Fälle jeweils vorgestellt und gemeinsam erläutert werden. Als Aufwandsersatz für anfallende Spesen erhält der ehrenamtliche Sachwalter einen Betrag von S 500, -- pro Monat. Herr Krämer weist weiters auf die gesetzlichen Bestimmungen hin, wonach im Bedarfsfalle jeder Staatsbürger zur Übernahme einer Sachwalterschaff verpflichtet werden kann. Er ersucht daher die Bürgermeister, geeignete Personen in den Gemeinden zu suchen und sie zur grundsätzlichen Bereitschaft zur Übernahme von Sachwalterschaffen zu bewegen. Die weitere Einschulung und Information wird im Anschluß dann vom Verein für Sachwalterschaff vorgenommen. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei den Referenten für ihre Ausführungen und ersucht gleichfalls die Kollegen Bürgermeister, den Verein für Sachwalterschaff in dieser wichtigen Aufgabe zu unterstützen und bei der Suche nach ehrenamtlichen Mitarbeitern behilflich zu sein. Herr Ottmar Krämer und Frau Mag. Rainer sowie DDr. Dünser bedanken sich ihrerseits für die Gelegenheit zur heutigen Information und verabschieden sich um 15.30 Uhr. Pkt. 4.) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß über das Marktgemeindeamt Schruns ein Subventionsansuchen der Volkshochschule Bludenz eingelangt ist, durch welche neben einem vielfältigen Kursangebot im laufenden Jahr speziell auch im Rahmen einer Außenstelle in Schruns Veranstaltungen mit talschaftsbezogenen Themen angeboten werden. Nachdem die Volkshochschule Bludenz als gemeinnütziger Verein auf Subventionen der öffentlichen Hand angewiesen ist, ergeht auch das Ersuchen an die Gemeinden des Montafons um entsprechende Unterstützung. Im Rahmen der Diskussion wird die inhaltliche Abstimmung verschiedener Veranstaltungen auf das Montafon sehr begrüßt und das Bemühen der Volkshochschule Bludenz zu einer ansprechenden und niveauvollen Betätigung der Bevölkerung in der Freizeit befürwortet. Bemängelt wird grundsätzlich, daß die Einbindung der Gemeinden erst im nachhinein im Wege eines Subventionsansuchens erfolgt. -7- Bgm. Wekerle teilt mit, daß seitens der Marktgemeinde Schruns die Bereitschaft gegeben ist, die erforderlichen Kursräume bereitzustellen. In Anerkennung des Wertes dieses Weiterbildungsangebotes wird schließlich für den Betrieb der Außenstelle Montafon vorerst befristet für das Jahr 1990 ein einmaliger Förderungsbeitrag in Höhe von S 30.000, -- einstimmig bewilligt, wobei dem Stand Montafon nach Ablauf des Sommer Semesters ein Rechenschaftsbericht sowie die Statistik über die Besucherfrequenzen zu übergeben ist. Pkt. 5.) Eingangs werden vom Vorsitzenden die bisherigen Aktivitäten zur Realisierung des Montafoner Radwegenetzes zusammengefaßt. In der Gemeinde Vandans wurde der erste Abschnitt bereits fertiggestellt, lt. Mitteilung von Bgm. Wachter wird die Asphaltierung dieses 1, 8 km langen Teilstückes von der Venser Kirche bis zur Illbücke im laufenden Jahr vorgenommen. Gleichfalls ist die Weiterführung auf einer Länge von weiteren 700 m unter der Zufahrt Vandans (Illbücke) bis zum Umschlagplatz in diesem Jahr vorgesehen. Bgm. Vallaster gibt ebenfalls bekannt, daß im Bereich Gantschier im Anschluß an den Radweg in Vandans die Weiterführung auf dem Gemeindegebiet Bartholomäberg erfolgt. Bgm. Wekerle berichtet, daß im Zuge der Anhebung des rechtsseitigen Illdammes auch über die Radwegtrassierung Überlegungen zur Realisierung dieses Teilstückes angestellt werden. Im Bereich der Rhätikonkreuzung in Tschagguns werden gleichfalls Überlegungen zur Mitverwendung der Brücke der Materialbahntrasse der Vorarlberger Illwerke vorgenommen, da dadurch eine gefahrlose Radwegführung in diesem Verkehrsbereich ermöglicht werden könnte. Diesbezüglich sollen weitere Kontakte mit den Vlbg. Illwerken hergestellt werden. Die Weiterführung auf Gemeindegebiet Tschagguns ist bis zum Alpenbad Montafon und anschließend über die Zelfenstraße bis zur Landbrücke ebenfalls geklärt. Vom Vorsitzenden werden in diesem Zusammenhang die in den letzten Wochen stattgefundenen Bemühungen zur Wiederaufstellung der Holzbrücke in Lorüns als Radwegbrücke zur Querung der Ill bei der Landbrücke bekanntgegeben. Hiezu wurde von Ingenieur Grasmugg aufgrund eines stattgefundenen Lokalaugenscheines bekanntgegeben, daß ihm aus Überlastung die Erstellung eines Angebotes für den Abtrag und den Wiederaufbau dieser Brücke nicht möglich ist. Aufgrund weiterer Bemühungen wurde schließlich von der Fa. Gebrüder Brugger aus Schruns eine Kostenberechnung für den Abbruch und die Wiederaufstellung dieser Holzbrücke erstellt, wobei hiefür Gesamtkosten von S 1.637.000, -- einschließlich USt. ermittelt wurden. -8- Von den Bürgermeistern der betroffenen Gemeinden Schruns und Tschagguns wird hiezu festgestellt, daß sie nicht bereit sind, zur Erhaltung dieser Brücke zusätzliche Kosten im Rahmen des Radwegenetzes zu übernehmen. Diesbezüglich sind mit den zuständigen Landesstellen weitere Gespräche über die Förderungsmöglichkeiten zu führen. Die Weiterführung auf dem Gemeindegebiet Schruns bis in den Bereich des Frattetobels ist ebenfalls grundsätzlich vorgegeben und ohne größere Probleme realisierbar. Von Bgm. Rudigier wird berichtet, daß im laufenden Jahr die Weiterführung bis zur Säge Marlin geplant ist, sodaß in ca. 3 Jahren der Zusammenschluß mit dem Radwegenetz in der Nachbargemeinde Gaschurn ermöglicht wird. Der Anschluß an das Radwegenetz im Bereich des Frattetobels (Gemeindegebiet Schruns) soll als letzter Teilabschnitt realisiert werden. Bgm. Sandrell gibt bekannt, daß mit dem Bau des ersten Teilabschnittes ab der Gemeindegrenze St. Gallenkirch im laufenden Jahr begonnen wird. Er berichtet auch über aufgetretene Probleme, vor allem mit Landwirten, bei der Trassenführung auf der ehemaligen Materialbahntrasse der Vlbg. Illwerke, welche sich im Eigentum des Landes Vorarlberg befindet. Vom Vorsitzenden wird abschließend bekanntgegeben, daß vom Bezirkshauptmann die Unterstützung zur Asphaltierung des Radwegenetzes zugesichert wurde, da dies aus Gründen der Instandhaltung sowie der Annahme des Radwegenetzes von der Bevölkerung als unbedingt erforderlich beurteilt wird. Der Vorsitzende bedankt sich weiters bei den Kollegen Bürgermeistern für die Aktivitäten zur Realisierung eines Montafoner Radwegenetzes, welches somit etappenweise bis in einigen Jahren realisiert werden wird. Pkt. 6.) Bgm. Wekerle erläutert unter Hinweis auf das vom Marktgemeindeamt Schruns im November des Vorjahres an die Gemeinden ergangene Schreiben die Absichten der Marktgemeinde Schruns, das im Jahr 1956/57 errichtete Altersheim zu sanieren, da sowohl bauliche wie auch funktionelle Mängel gegeben sind. Zur Bedarfsplanung wurde hiezu vom Land eine Studie über die Versorgung alter und pflegebedürftiger Menschen in Schruns und den Nachbargemeinden ausgearbeitet. Aufgrund dieser Studie ist bis zum Jahre 2000 mit einem Bedarf an 5-10 Pflegebetten für die Marktgemeinde Schruns zu rechnen. Bgm. Wekerle gibt dazu bekannt, daß die grundsätzliche Stellungnahme der Nachbargemeinden eingeholt werden soll, inwieweit von den Nachbargemeinden ebenfalls Bedarf nach Schaffung von Pflegebetten und die Bereitschaft zur Mitbeteiligung an einem größeren Projekt in Schruns gegeben ist. -9- Bgm. Wekerle berichtet weiters, daß eine Abdeckung des Bedarfes für die Marktgemeinde Schruns mit dem bisherigen Bauvolumen möglich ist, im Falle der Beteiligung von Nachbargemeinden jedoch eine Vergrößerung des Objektes notwendig wird. Für die Marktgemeinde Schruns stellt die Entscheidung der Nachbargemeinden eine wesentliche Vorfrage für die weiteren Planungen und Beratungen dar. Zur gesamthaften Beurteilung der weiteren Entwicklung ist auch der vom Land Vorarlberg seit Jahresbeginn eingeführte Pflegezuschuß, andererseits aber auch die Tätigkeit der Krankenpflegevereine mitzuberücksichtigen. Aufgrund dieser Entwicklungen muß allgemein festgestellt werden, daß alte Menschen vielfach erst im Falle der Pflegebedürftigkeit in ein Altersheim gebracht werden, was andererseits eine personalintensive Betreuung dieser Menschen nach sich zieht. Aus dieser Entwicklung wird der Bedarf an Pflegebetten in Zukunft sicherlich zunehmen, während andererseits auf dem Bereich der Altersheimbetten eher eine Entlastung zu erwarten sein wird. Die Schaffung von Pflegebetten ist auch aus Sicht des Betriebes des Gemeindekrankenhauses dringend erforderlich, da aufgrund des jetzt gegebenen hohen Anteiles an Pflegefällen im Krankenhausbetrieb sowohl in funktioneller als auch in personeller Sicht Probleme auftreten. Über Ersuchen des Vorsitzenden berichtet Bgm. Rudigier über die bisherigen Erfahrungen beim Betrieb der ChronischKrankenstation in St. Gallenkirch, welche bereits seit Beginn zu 100% ausgelastet ist. Gleichfalls sind laufend Anfragen aus verschiedenen Gemeinden des Bezirkes vorhanden, welche derzeit nicht abgedeckt werden könnten. Die in Diskussion stehende Schaffung einer Pflegeversicherung werde auch in Zukunft die vermehrte Schaffung von Pflegebetten nach sich ziehen. Zur Finanzierung der Pflegestation berichtet Bgm. Rudigier, daß aufgrund öffentlicher Förderungsmittel bei Gesamtinvestitionskosten von ca. S 16 Millionen ein Fremdkapitaleinsatz seitens der Gemeinde von ca. S 4, 5 Millionen erforderlich war. Die Betriebskosten liegen aufgrund der Personalintensität sehr hoch, wobei im ersten Jahr ein Abgang von ca. S 1, 6 Millionen zu verzeichnen war. Der jährliche Abgang anschließend liegt bei ca. S 400.000, -- bis S 500.000, --, wobei derzeit Tagsätze von S 910, -- (zuzüglich USt.) verrechnet werden. Nach weiterer ausführlicher Beratung ersucht Bgm. Wekerle die Kollegen, die Frage einer Mitbeteiligung durch die Nachbargemeinden in den örtlichen Gremien eingehend zu beraten und diesbezügliche Grundsatzentscheidungen herbeizuführen, da dies für die weitere Planung durch die Marktgemeinde Schruns eine wesentliche Vorfrage darstellt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.30 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die Sitzung. Schruns, 26. Jänner 1990 Der Schriftführer: DIE STANDESVERTRETUNG