19891128_SV_021

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1989-11-28
Erscheinungsdatum 1989-11-28
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 28. November 1989 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 21. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 20. November 1989 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, ßartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Vizebürgermeister Karl Battlogg, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Schriftführer: StandesSekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 20. Sitzung vom 16. November 1989; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Errichtung einer Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn mit Schwerpunkt Fremdenverkehr; 4. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1990 und des Dienstpostenplanes; 5. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 20. Sitzung vom 16. November 1989, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß über den Abtrag und den Wiederaufbau der Holzbrücke in Lorüns am kommenden Donnerstag ein Lokalaugenschein mit Ing. Grasmugg erfolgt, der insbesondere Erfahrungen auf dem Gebiet des Abtrages und Wiederaufbaues von alten Brücken hat. b) Unter Hinweis auf die Beratungen in der vergangenen Standessitzung berichtet der Vorsitzende, daß über die weitere Aufbewahrung der Grundbücher beim Bezirksgericht Montafon ein entsprechendes Schreiben an den Präsidenten des Landesgerichtes Feldkirch ergangen ist. c) Zur Frage der Auflassung der Verkehrsposten bei der Bezirkshauptmannschaft berichtet der Vorsitzende, daß lt. Mitteilung des Herrn Landesstatthalters die diesbezüglichen Bestrebungen vorerst gestoppt sind und in der Angelegenheit weitere Gespräche stattfinden. d) Der Vorsitzende weist kurz auf die am 17. November 1989 stattgefundene Besprechung betreffend die Verkehrsproblematik im Montafon hin, bei welcher eine überaus sachliche und zufriedenstellende Diskussion erfolgt ist. Zur weiteren Bearbeitung des Problemkreises wurden 3 Arbeitsgruppen gebildet, wobei weiterhin im Rahmen des Standes Montafon die erforderlichen Koordinationsgespräche stattfinden sollen. e) Der Vorsitzende gibt bekannt, daß von der Montafonerbahn AG eine Einladung auf den 7. Dezember 1989 auf 9.30 Uhr im Aufenthaltsraum der Bahnwerkstätte in Schruns eingelangt ist, bei welcher von Dipl.-Ing. Dietmar Zierl die von ihm erstellte Diplomarbeit über die Verlängerung der Montafonerbahn vorgestellt und diskutiert wird. f) Der Vorsitzende berichtet weiters, daß er vom Leiter des Vereins für Sachwalterschaft beim Institut für Sozialdienste gebeten wurde, anläßlich einer Standessitzung die neuen Bestimmungen und die damit zusammenhängende Thematik zu erörtern. Dabei würde auch von DDr. Dünser als zuständigem Außerstreitrichter das Thema "Sachwalterschaft aus Sicht des zuständigen Bezirksgerichtes" beleuchtet. -3- Pkt. 3.) Eingangs wird den Anwesenden das Konzept des Heimatschutzvereines im Tale Montafon betreffend die Errichtung eines Museums über die Entwicklung des Fremdenverkehrs im Montafon in Gaschurn übergeben, welches als Expositur des Montafoner Heimatmuseums betrieben werden könnte. Die Außenstelle des Heimatmuseums soll in dem um ca. 1850 erbauten "Frühmesserhaus", welches dem Walsertyp angehört und weitgehend unverfälscht ist, eingerichtet werden. Von Dr. Rachbauer vom Vorarlberger Landesmuseum wurde bereits im Jahre 1988 das Gebäude als vorzüglich geeignet beurteilt und die Errichtung einer solchen Außenstelle mit dem Schwerpunkt "Geschichte des Fremdenverkehrs in Vorarlberg, dargestellt am Beispiel Montafon" befürwortet. Nach der vorliegenden Kostenschätzung des Heimatschutzvereines, welche teils auf Angeboten beruht, würden die Baukosten S 1.550.000 und die Einrichtungskosten zusätzlich S 265.000, -- betragen. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, daß nach grober Durchsicht der Kostenschätzung sowie Rücksprache mit Bgm. Sandrell eine Reduktion dieser Kostenschätzung um ca. 1/3 möglich sein müßte, da seitens der Gemeinde Gaschurn umfangreiche Adaptierungsarbeiten in Eigenregie vorgenommen werden könnten. Grundsätzlich wird die Idee vom Vorsitzenden, aber auch von den zuständigen Landesstellen befürwortet, wobei insbesondere die Idee zur Errichtung einer Expositur vom Vorstand des Heimatschutzvereines Montafon begrüßt wird, da damit eine Schwerpunktbildung zum Thema Fremdenverkehr ermöglicht würde. In dieser Außenstelle könnte vielfältiges, sehenswertes Sammelgut, welches bereits im Archiv des Heimatmuseums vorhanden ist, ausgestellt werden, zusätzlich könnten auch Ausstellungsstücke aus der Volkskunst in diese Außenstelle miteingebunden werden. Bgm. Sandrell berichtet dazu, daß seitens der Gemeinde Gaschurn bereits seit dem Jahre 1985 Verhandlungen mit dem Vorstand des Heimatschutzvereines erfolgt sind und im Jahre 1986 ein diesbezügliches Ansuchen an das Land ergangen ist. Von Landesseite wird die Grundsatzlinie vertreten, daß nicht in jeder Talschaft mehrere Museen eingerichtet sondern eine Spezialisierung auf Fachgebiete vorgenommen wird. Im Einvernehmen mit dem Heimatschutzverein wurde daher der Vorschlag unterbreitet, eine Außenstelle mit dem Schwerpunkt Fremdenverkehr, welcher gerade für die Talschaft besondere Bedeutung aufweist, in dem erwähnten Haus in Gaschurn zu installieren. -4- Das Haus, welches der Pfarre gehört, wurde von der Gemeinde langfristig gepachtet und die zur Erhaltung der Gebäudesubstanz nötigen Dacharbeiten bereits durchgeführt. Bgm. Sandrell sichert zu, daß von der Gemeinde verschiedenste Arbeiten in Eigenregie vorgenommen würden, womit sich die veranschlagten Gesamtkosten um ca. 1/3 reduzieren würden. Er schlägt vor, das Gebäude durch den Standesausschuß an Ort und Stelle zu besichtigen, um sich vom beabsichtigten Verwendungszweck eingehend zu informieren. Zur endgültigen Abklärung der Frage einer Landesförderung sind weitere Gespräche erforderlich, wobei vom Vorsitzenden diesbezüglich bereits entsprechende Vorstöße unternommen wurden. Gesprächsweise wurde diesbezüglich von den zuständigen Beamten beim Land eine Förderung von maximal 1/3 der Gesamtkosten für möglich beurteilt. Bgm. Sandrell berichtet abschließend, daß von der Gemeinde Gaschurn für die Erhaltung der Lukas-Tschofen-Stube insgesamt ca. S 2 Millionen investiert wurden, womit wertvolles Kulturgut für die Talschaft gesichert werden konnte. Bgm. Rudigier beurteilt die Idee grundsätzlich positiv, für die weitere Beurteilung und endgültige Beschlußfassung sind jedoch konkrete Angaben über den Kostenaufwand und die damit verbundene Finanzierung erforderlich. Er stellt fest, daß grundsätzlich in allen Gemeinden erhaltungswürdige Objekte vorhanden wären und erhebt die Frage nach der weiteren Vorgangsweise in ähnlichen Fällen. Bgm. Wekerle befürwortet die Bestrebungen des Heimatschutzvereines gleichfalls, weist andererseits jedoch auf die enormen Belastungen der Gemeinden aus dem Budget 1990 hin. Er beurteilt die Abklärung der Finanzierungsfrage gleichfalls als Voraussetzung für eine endgültige Beschlußfassung, wobei eine Mitfinanzierung des Standes Montafon nur im Rahmen einer Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums als möglich beurteilt wird. Bgm. Sandrell äußert Verständnis für die Bedenken der Gemeinden und stellt grundsätzlich fest, daß seitens der Gemeinde Gaschurn die Einrichtung dieser Außenstelle auf jeden Fall erfolgen wird, wobei für die Finanzierung auch weitere Partner in der Talschaft gesucht werden müssen. Gesprächsweise werden von ihm die Seilbahngesellschaften und die Vorarlberger Illwerke AG genannt. Vom Vorsitzenden wird auf das vom Land in Aussicht gestellte Museumskonzept für das Jahr 1990 verwiesen, in welchem insbesondere die Errichtung von Talschaftsmuseen, wie dies im Montafon bereits der Fall ist, im Vordergrund steht. Daneben könnten zu gewissen Schwerpunkten, wie beispielsweise Fremdenverkehr, weitere Außenstellen errichtet werden. -5- Aus Sicht des Tales wird die Idee sehr begrüßt, wobei zur endgültigen Beschlußfassung weitere Gespräche und Abklärungen sowohl mit der Gemeinde Gaschurn über den Anteil der Eigenleistungen, als auch mit dem Land über die Förderungsmöglichkeiten und den bereits angedeuteten weiteren Finanzierungspartnern erfolgen müssen. Bgm. Wekerle schlägt vor, den Beitrag des Standes Montafon mit einer Obergrenze zu fixieren und weist andererseits auch auf die Abklärung der Frage der Betriebskosten bzw. auch der künftigen Führung der Außenstelle hin. Nach eingehender Beratung wird von der Standesvertretung die vorgeschlagene Idee zur Errichtung einer Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn mit dem aufgezeigten Schwerpunkt grundsätzlich positiv befürwortet, weshalb für die weitere Beratung die konkreten Zahlen für den Adaptierungsaufwand und die Finanzierung, sowie auch für die Förderung zu erarbeiten sind. Bgm. Sandrell sichert zu, auch die Frage der Mitfinanzierung durch die Seilbahngesellschaften und die Vorarlberger Illwerke AG mit den betroffenen Stellen abzuklären, gleichfalls wird überprüft, welche Leistungen von der Gemeinde Gaschurn in Eigenregie erbracht werden können. Vom Vorsitzenden wird zugesichert, die Förderungsfrage bei den zuständigen Landesstellen abzuklären. Pkt. 4.) Vom Buchhalter wird der Voranschlag 1990, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, erörtert und zu den wesentlichsten Voranschlagsstellen die notwendigen Erläuterungen erteilt. Im Unterabschnitt Standesverwaltung sind gegenüber dem Vorjahr keine gravierenden Änderungen enthalten, bei der Bauverwaltung und Raumplanung sind mit S 50.000, -- ein Kostenbeitrag für eine allfällige Verkehrsstudie bzw. für Untersuchungen im Zusammenhang mit der Wiederverwendung der Holzbrücke in Lorüns im Rahmen des Montafoner Radwegenetzes enthalten. Bei der Errichtung der Museumsgebäude sind S 1, 1 Millionen für die Adaptierung der Milchtrinkstube sowie weitere S 400.000, -- für erforderliche Ausbauten beim Heimatmuseum in Schruns und einen allfälligen Beitrag für die Außenstelle in Gaschurn enthalten. Einnahmenseitig ist die Darlehensaufnahme von S 600.000, -- für die Adaptierung der Milchtrinkstube und Mieteinnahmen von S 200.000, -- als Mietzinsvorauszahlung des Silvretta Centers sowie S 230.000, -- aus Mieteinnahmen lt. dem seinerzeitigem Beschluß über die Verwendung der Milchtrinkstube ausgewiesen. -6- Im Unterabschnitt Heimatpflege sind Förderungsbeiträge von S 150.000, -- veranschlagt, wovon S 108.000, -- dem Heimatschutzverein, S 20.000, -- für die Jungbläserausbildung und der Rest für anderweitige Zwecke wie beispielsweise der Fahrtkostenzuschuß für das Schülerorchester der Musikschule Montafon zum Jugendkapellenwettbewerb in Villach enthalten. Bei den Montafoner Sommerkonzerten wurde der Konzertrahmen im bisherigen Umfang berücksichtigt. Zur Familienhelferin wird vom Sekretär berichtet, daß gemäß früherer Beratungen mit verschiedenen Bewerberinnen Gespräche über eine Beschäftigung während der Karenzzeit der Familienhelferin Mangard geführt wurden. Insbesondere Frl. Scherrer aus Tschagguns, welche bis ca. Juni 1990 im Klostertal als Aushilfe eingesetzt ist, zeigt Interesse an einer anschließenden Einstellung beim Stand Montafon. Weiters hat sich auch Frl. Bruggmüller aus Gaschurn, welche derzeit bis ca. Ende des kommenden Jahres in Deutschland ihr Praktikum absolviert, an einer Beschäftigung im Montafon interessiert. Schließlich wäre auch Tabernig Christine, welche derzeit bei der Caritas eingesetzt ist, an einer Beschäftigung im Montafon interessiert. Die Abdeckung der dringendsten Einsätze erfolgt derzeit in Koordination mit der Caritas, wobei ab Juni des kommenden Jahres Frl. Scherrer vorerst vorübergehend als Familienhelferin beschäftigt werden soll. Dieser Bericht wird von der Standesvertretung zur Kenntnis genommen. Entsprechend der Erläuterung sind im Voranschlag die Geldbezüge der Familienhelferin für ein halbes Jahr mit S 142.000, -- und der Kostenbeitrag für Einsätze auswärtiger Familienhelferinnen mit S 110.000, -- ausgewiesen. Einnahmenseitig sind unter den Kostenbeiträgen der Gemeinden der Sockel bei trag mit S 4, 70 je Einwohner und die restlichen Einnahmen entsprechend den getätigten Einsätzen in den Gemeinden ausgewiesen. Für das Gesellschafterdarlehen an die Montafonerbahn AG im Rahmen des 2. Sonderinvestitionsprogrammes sind S 7.769.000, entsprechend den im seinerzeitigen Konzept enthaltenen Jahresquoten 1989 und 1990 ausgewiesen. Diesbezüglich wird vom Vorsitzenden nochmals darauf hingewiesen, daß aufgrund den erfolgten Bestellungen für die Anschaffung moderner Trieb- und Steuerwägen auftragsgemäß zu Beginn und am Ende des kommenden Jahres die entsprechenden Zahlungen fällig sind. Von dem Beitrag des Standes Montafon erhalten die Gemeinden jeweils lt. Zusage des Landes die anteiligen Bedarfszuweisungen, welche an die Gemeinden direkt zur Auszahlung gelangen. Vom Buchhalter werden weiters die Beilagen über den Schuldendienst sowie über die aus dem Voranschlag resultierenden Verumlagungen an die Standesgemeinden eingehend erläutert. -7- Vom Vorsitzenden wird der Dienstpostenplan für das Jahr 1990 erläutert und hiezu folgende Anträge gestellt: a) Dem Gemeindesteuerprüfer, welcher seit dem 12.09.1983 beschäftigt ist, aufgrund seiner Qualifikation, seiner Ausbildung und seines Einsatzes eine Beförderung in die Dienstpostengruppe c/2 zu gewähren. b) Dem StandesSekretär, welcher seit 1.01.1976 beim Stand Montafon angestellt ist und dem Buchhalter, welcher seit dem 16.08.1982 die Buchhaltungsgeschäfte abwickelt, aufgrund ihrer Qualifikation und ihres weit über dem normal liegenden Einsatzes eine außerordentliche Vorrückung per 1.01.1990 zu gewähren. c) Dem Buchhalter Vergud und der Schreibkraft Zudrell für die anstrengende und täglich mehrstündige Bildschirmarbeit an der EDV-Anlage eine Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit in Höhe von 4% des Grundgehaltes zuzuerkennen. Im Verlaufe der ausführlichen Beratung wird von Bgm. Sandrell die Qualifikation der Mitarbeiter ausdrücklich bestätigt, hinsichtlich der Gewährung einer Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit werden jedoch Bedenken bezüglich den Folgewirkungen bei den Gemeinden geäußert. Bgm. Wachter stellt grundsätzlich fest, daß keine Einwände gegen die betroffenen Personen bestehen, aufgrund der Tatsache, daß diese Beförderungen und Vorrückungen nicht ausdrücklich in der Tagesordnung enthalten sind, wird jedoch der Antrag auf Vertagung dieser Entscheidung gestellt, damit eine Befassung im Personalausschuß in der Gemeinde erfolgen kann. Vom Vorsitzenden wird dazu festgestellt, daß diese Entscheidung sinnvollerweise im Rahmen des Dienstpostenplanes zu beraten ist, wobei er unter Hinweis auf die Qualifikation und die sachliche Begründung die eingangs vorgebrachten Anträge aufrechterhält. Eine Vertagung wird nicht erforderlich beurteilt, weil die Voraussetzungen aufgrund den Einstufungen und des Lebensalters der Bediensteten gegeben sind. Die Begründungen zur Gewährung einer außerordentlichen Vorrückung an den StandesSekretär und den Buchhalter sind in der überdurchschnittlichen Arbeitsleistung gelegen, was von ihm in der Eigenschaft als Standesrepräsentant aufgrund der häufigen Zusammenarbeit am besten beurteilt werden kann. Von Bgm. Säly wird der vom Vorsitzenden vorgebrachte Antrag unterstützt, wobei er sich hinsichtlich einer Gewährung einer Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit anstelle eines prozentuellen Zuschlages zum Grundgehalt für einen Fixbetrag ausspricht. -8- Von Bgm. Wekerle wird zur besseren Transparenz künftiger Entscheidungen eine genaue Angabe der Geburtsdaten, des Einstellungsdatums, der Einstufung und früherer Vorrückungen als weitere Beilage zum Dienstpostenplan verlangt. Nach eingehender Beratung werden vom Vorsitzenden nachstehende Anträge gestellt: a) Dem Gemeindesteuerprüfer Peter Mathies aufgrund seiner Qualifikation und Ausbildung und der bisherigen Leistungen eine Beförderung zu gewähren und am 1.1.1990 von der Dienstpostengruppe cl in c2 zu überstellen; b) Dem Standessekretär Mag. Vallaster und dem Buchhalter Vergud für Ihren überdurchschnittlichen Arbeitseinsatz eine außerordentliche Vorrückung per 1.1.1990 zuzuerkennen; c) Dem Buchhalter Vergud eine Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit in Höhe von S 500, -- monatlich und der Schreibkraft Zudrell eine Erschwerniszulage für Bildschirmarbeit von S 400, -- monatlich zu gewähren; Den vorgebrachten Anträgen des Vorsitzenden wird stimmenmehrheitlich mit Stimmenthaltung durch Bgm. Wachter stattgegeben, wobei Bgm. Wachter auf die bereits eingangs angeführte Begründung hinweist. Der Dienstpostenplan in der vorliegenden Fassung wird über Antrag des Vorsitzenden gleichfalls stimmenmehrheitlich mit Stimmenthaltung durch Bgm. Wachter genehmigt. Bgm. Wachter weist nochmals auf seine Begründung hin. Schließlich wird der Voranschlag für das Jahr 1990 über Antrag des Vorsitzenden mit den nachstehend angeführten Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S S 10.595.000 900.000 Gesamteinnahmen S 11.495.000 ============ Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S S Gesamtausgaben S 11.495.000 ============ 2.183.000 9.312.000 Die Finanzkraft wird mit S 2.795.000, entsprechend 50% der Einnahmen des Voranschlages des Vorjahres, festgestellt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.15 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme die Standessitzung. Schruns, 28. November 1989 Schriftführer: DIE STANDESVERTRETUNG