19900529_SV_001

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1990-05-29
Erscheinungsdatum 1990-05-29
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. Mai 1990 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der konstituierenden Sitzung des Standesausschusses nach den Gemeindevertretungswahlen vom 1. April 1990. Aufgrund der Einladung vom 18. Mai 1990 nehmen an der auf heute 10.00 Uhr einberufenen konstituierenden Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Elmar Galehr, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Standesrepräsentant eröffnet um 10.10 Uhr die konstituierende Sitzung des Standesausschusses und begrüßt die vollzählig anwesenden Kollegen Bürgermeister des Tales. Den wiedergewählten Kollegen gratuliert der Vorsitzende zu ihrer Wiederwahl, ganz besonders jedoch begrüßt er die vier neuen Bürgermeister Elmar Galehr von Tschagguns, Martin Vallaster von Bartholomäberg, Lothar Ladner von Lorüns und Bertram Luger von Stallehr. Er gratuliert ihnen zu ihrer Wahl und wünscht ihnen für ihre bevorstehenden Aufgaben viel Erfolg in ihren Gemeinden und verleiht der Hoffnung auf eine sachliche und konstruktive Zusammenarbeit im Standesausschuß im Interesse des Tales Ausdruck. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben. Zu Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Wahl des Standesrepräsentanten; 2. Wahl des Stellvertreters des Standesrepräsentanten; 3. Bestellung des Ausschusses zur Gebarungsüberprüfung; 4. Genehmigung der Niederschrift der 23. Standessitzung vom 13. März 1990; -2- 5. Berichte und Vorschau; 6. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Bürgermeister Heinrich Sandrell als Stellvertreter übernimmt während der Wahl des Standesrepräsentanten den Vorsitz. Bgm. Sandrell berichtet dem Standesausschuß, daß er in Vorgesprächen den bisherigen Standesrepräsentanten LAbg. Mag. Siegmund Stemer ersucht hat, sich neuerlich für das Amt des Standesrepräsentanten zur Verfügung zu stellen. Trotz seiner vielfältigen anderweitigen Verpflichtungen und die Übernahme neuer Funktionen in jüngster Zeit wird von Bgm. Sandrell der bisherige Standesrepräsentant aufgrund der in den vergangenen Jahren geleisteten Arbeit und seines Einsatzes für die Talschaft als die geeignetste Person für die weitere Ausübung des Amtes des Standesrepräsentanten beurteilt. Bgm. Sandrell stellt daher den Antrag an den Standesausschuß, LAbg. Bgm. Mag. Siegmund Stemer neuerlich zum Standesrepräsentanten für dieses Legislaturperiode zu wählen. Von Bgm. Wachter wird dazu festgestellt, daß die Ämterkumulierung durch den bisherigen Standesrepräsentanten nicht im Sinne der Talschaft gelegen sein kann und vielfältige Probleme zur Lösung anstehen. Eine Ausübung der Funktionen als Bürgermeister von St. Anton i.M., als Landtagsabgeordneter, Clubobmann der ÖVP, Bezirksparteiobmann und schließlich Standesrepräsentant bedeute eine Überforderung und lasse nicht die nötige Zeit, um die anstehenden Probleme im Sinne der Talschaft einer Lösung zuzuführen. Bgm. Wachter stellt daher den Antrag, den Kollegen Bgm. Fritz Rudigier von St. Gallenkirch zum Standesrepräsentanten zu wählen. Zu diesem Antrag berichtet Bgm. Sandrell als Vorsitzender, daß der Standesrepräsentant aufgrund seiner Berufung zum Clubobmann bereits die Administration in der Schule aufgegeben und daher keine schulischen Pflichten mehr zu erfüllen hat. Nach seiner Überzeugung wird es ihm daher auch in Zukunft möglich sein, aufgrund dieser freigewordenen Zeit weiterhin das Amt des Standesrepräsentanten im Sinne der Talschaft und der anstehenden Probleme auszuüben. Bgm. Sandrell weist auch darauf hin, daß dem Standesrepräsentanten mit dem Sekretär und dem Betriebsleiter ausgezeichnete Mitarbeiter zur Verfügung stehen und damit die Bewältigung der anstehenden Aufgaben in der Zukunft gewährleistet ist. Wenngleich die Funktion des Clubobmannes sicherlich mit einem enormen Arbeitsumfang verbunden ist, so wird die Übernahme dieser Funktion wie auch die Ausübung des Landtagsmandates -3- durch den Standesrepräsentanten für die Talschaft als Vorteil beurteilt, zumal damit auch wichtige Kontakte zu den Landesdienststellen bestehen und ausgeschöpft werden können. Bgm. Fritz Rudigier äußert gleichfalls gewisse Bedenken an der Vielzahl der Aufgaben des Standesrepräsentanten. Aus eigener Erfahrung könne er bestätigen, daß er als Landtagsabgeordneter und Bgm. von St. Gallenkirch kaum in der Lage war, diese beiden Funktionen voll auszuüben. Während seiner Funktionsperiode habe er sicherlich das Amt des Bürgermeisters voll ausgeübt, nicht aber jenes des Landtagsabgeordneten so ausüben können, wie dies wünschenswert gewesen wäre. Wenngleich die Aufgaben eines Bürgermeisters der Gemeinde St. Anton i.M. nicht mit seinem Fall verglichen werden könne, so müsse noch in Anbetracht der weiteren Funktionen diese Ämterkumulierung als nicht zweckmäßig beurteilt werden. Bgm. Rudigier erklärt zum Vorschlag von Bgm. Wachter, für das Amt des Standesrepräsentanten nicht zur Verfügung zu stehen. Er ersucht um Verständnis, daß er aus innerer Überzeugung den Vorschlag zur neuerlichen Wahl von Bgm. Stemer zum Standesrepräsentanten nicht zustimmen könne, da er diese Haltung innerhalb der eigenen Partei in anderen Fällen konsequent vertreten habe. Bgm. Rudigier stellt ausdrücklich fest, daß seine Ablehnung nicht gegen die Person des Standesrepräsentanten gerichtet ist, sondern ausschließlich in seiner vorhin dargelegten Überzeugung begründet ist. Bgm. Rudigier schlägt seinerseits als Kandidaten zum Standesrepräsentanten Bgm. Wachter vor, welcher bereits in seiner früheren Wortmeldung ausdrücklich die Ablehnung eines solchen Vorschlages bekundet hat. Im Verlaufe der sehr ausführlichen und sachlichen Diskussion werden die vorgebrachten Bedenken sehr eingehend beraten. Von den übrigen Mitgliedern des Standesausschusses wird jedoch die einhellige Meinung vertreten, daß der bisherige Standesrepräsentant sicherlich die besten Voraussetzungen mitbringt, weiterhin das Amt der Standesrepräsentanten auszuüben. Sein bisheriger Einsatz für die Talschaft und seine Leistungen in vielen Bereichen des Standes Montafon und des Forstfonds, aber auch sein Organisationstalent sowie die verwaltungsmäßigen Rahmenbedingungen der Standesverwaltung bilden die Voraussetzungen, daß auch weiterhin durch Bgm. Stemer die Funktion des Standesrepräsentanten ausgeübt werden kann. Sein Mandat als Landtagsabgeordneter, aber auch die Funktion des Clubobmannes werden als für die Talschaft vorteilhaft beurteilt, was durch viele Entscheidungen in der Vergangenheit auch bestätigt wird. Vom Standesrepräsentanten wird diese Diskussion im Standesausschuß und das Aufzeigen der Bedenken ausdrücklich begrüßt. Seine Entscheidung zur Übernahme des Clubobmannes habe er sich nach einer intensiven Überlegung nicht leicht gemacht. Es dürfe aber nicht übersehen werden, daß das Amt des Clubobmannes und Landtagsabgeordneten vielfach dasselbe Arbeitsfeld betreffen. Von seinen schulischen Verpflichtungen wurde er aufgrund der Ausübung des Landtagsmandates gänzlich außer Dienst gestellt, weshalb ihm aus diesem Umstand ca. 15-20 -4- Wochenstunden zur Verfügung stehen. Mit Ausnahme des Mittwoch werde er in Zukunft jeden Vormittag für Aufgaben der Gemeinde und des Standes Montafon zur Verfügung stehen, während nachmittags vorwiegend die Arbeit im Landtag erfolgt. Die Ämterkumulierung dürfe bei den Überlegungen sicherlich nicht übersehen werden, die Übernahme des Clubobmannes bedeutet aber andererseits sowohl persönlich als auch für die Talschaft eine Auszeichnung. Durch die Ausnützung der Möglichkeiten der Delegation und einen angepaßten persönlichen Arbeitsstil wird es in Zusammenarbeit mit den Mitarbeitern auch in Zukunft möglich sein, das Amt des Standesrepräsentanten zum Wohle der Talschaft auszuüben. Sollte er in Zukunft aus Gründen der Arbeitsüberlastung den Eindruck gewinnen, diese Funktion nicht mehr im erforderlichen Ausmaß ausfüllen zu können, werde er rechtzeitig die entsprechenden Konsequenzen daraus ziehen. Der Standesrepräsentant bezeichnet die Probleme in der Talschaft als vielfältig und schwierig zu lösen. Dies erfordert umso mehr eine Gemeinsamkeit und Geschlossenheit nach außen, um für die Talschaft befriedigende Ergebnisse zu erreichen. Nach einer sehr ausführlichen Beratung wird über den von Bgm. Sandrell eingangs gestellten Antrag die Abstimmung vorgenommen, wozu der Standessekretär zum Stimmenzähler nominiert wird. Die schriftliche Abstimmung gibt folgendes Ergebnis: Abgegeben: davon ungültig: 10 Stimmen 1 Stimme (leer) Von den gültigen Stimmen entfallen auf: Bgm. Mag. Siegmund Stemer: Bgm. Fritz Rudigier: Bgm. Burkhard Wachter: 7 Stimmen 1 Stimme 1 Stimme Der Vorsitzende gratuliert namens des Standesausschußes dem wiedergewählten Standesrepräsentanten zu seiner neuerlichen Wahl und wünscht ihm bei der Lösung der anstehenden Aufgaben recht viel Erfolg. Bgm. Mag. Siegmund Stemer erklärt sich bereit, das Amt des Standesrepräsentanten anzunehmen und bedankt sich bei den Standesvertretern für das ihm entgegengebrachte Vertrauen. Er ersucht die anwesenden Kollegen Bürgermeister bei den künftigen Diskussionen zu den anstehenden Problemen um sachliche und konstruktive Zusammenarbeit, wobei von ihm als größter Wunsch ein geschlossenes Auftreten der Talschaft nach außen hin ausgesprochen wird. Für den weiteren Sitzungsverlauf übernimmt der wiedergewählte Standesrepräsentant den Vorsitz. Pkt. 2.) Zur Wahl des Vertreters des Standesrepräsentanten schlägt der Vorsitzende den bisherigen Stellvertreter Bgm. Heinrich Sandrell aus Gaschurn zur Wiederwahl vor. Bgm. Sandrell hat diese Funktion mit entsprechendem Einsatz für die Talschaft -5- ausgeübt, gleichzeitig wird mit seiner Wiederwahl auch einer langjährigen Tradition zur Wahl des Stellvertreters aus dem anderen Talschaftsteil nachgekommen. Die schriftliche Abstimmung erbringt nachstehendes Ergebnis: Abgegeben: davon ungültig: 10 Stimmen 1 Stimme (leer) Auf Bgm. Heinrich Sandrell entfallen 9 Stimmen Der Vorsitzende gratuliert Kollegen Sandrell zu seiner Wiederwahl zum Stellvertreter des Standesrepräsentanten und hofft auf weitere sachliche und gute Zusammenarbeit bei der Lösung der anstehenden Probleme des Tales. Bgm. Sandrell bedankt sich seinerseits für das ausgesprochene Vertrauen und versichert, weiterhin ebenfalls mit ganzer Kraft bei der Bewältigung der anstehenden Aufgaben mitzuarbeiten. Pkt. 3.) Als Mitglieder in den Ausschuß zur Gebarungsüberprüfung werden über Vorschlag des Vorsitzenden einstimmig nachstehende Bürgermeister gewählt: Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch Bürgermeister Elmar Galehr, Tschagguns Pkt. 4.) Die Niederschrift über die 23. Standessitzung vom 13. März 1990, welche allen Standesvertretern bereits seit längerer Zeit zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5.) Zu den künftigen Sitzungsterminen schlägt der Vorsitzende vor, jeweils den 1. Dienstagnachmittag im Monat für Sitzungen bzw. Beratungen im Rahmen des Standes Montafon, des Forstfonds bzw. des Abwasserverbandes Montafon zu reservieren. Als Sitzungsbeginn wird 14.15 Uhr in Vorschlag gebracht, nach Möglichkeit sollten die Sitzungen bis spätestens 17.30 Uhr beendet sein. Diesem Vorschlag wird von allen Anwesenden einhellig zugestimmt, seitens der Verwaltung wird die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hievon in Kenntnis gesetzt und gleichzeitig ersucht, bei der Festsetzung von Terminen für Verhandlungen darauf Rücksicht zu nehmen. Berichte: a) Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß im Gemeindegebiet Bartholomäberg ein weiteres Teilstück des Radwegenetzes fertiggestellt wurde. -6- Von Bgm. Wachter wird ebenfalls berichtet, daß die Asphaltierung des ersten Teilstückes des Radwegenetzes in Auftrag gegeben wurde. Bgm. Rudigier berichtet dazu gleichfalls, daß im Gemeindegebiet St. Gallenkirch ca. 2 km des Radweges bereits fertiggestellt sind und die Arbeiten für die nächsten 2 km in Angriff genommen wurden. Bis Ende Juni werden somit 4-5 km zur Verfügung stehen. Der Vorsitzende berichtet weiters über die bisherigen Gespräche zur Verlegung der Holzbrücke in Lorüns im Zuge des Radwegenetzes und deren Wiederaufbau im Bereich der Landbrücke zwischen Tschagguns und Schruns. Diesbezüglich soll in Bälde mit den betroffenen Bürgermeistern eine weitere Besprechung stattfinden. Zusammenfassend bedankt sich der Vorsitzende bei den Bürgermeistern für ihren Einsatz zur Realisierung eines durchgehenden Radwegenetzes und ersucht gleichzeitig, auch in Zukunft dieses Projekt weiter zu betreiben bzw. fertigzustellen. Zur Anfrage von Bgm. Galehr betreffend die Asphaltierung des Radwegenetzes wird berichtet, daß aus Gründen der Instandhaltung, aber auch im Interesse der Sicherheit der Radfahrer und der Akzeptanz des Radwegenetzes auch vom Bezirkshauptmann eine Asphaltierung befürwortet und unterstützt wird. Die letzte Entscheidung hierüber liegt jedoch bei den jeweiligen Gemeinden, da teils auch nicht asphaltierte Radwege befürwortet werden. Der Vorsitzende gibt weiters bekannt, daß ein Ansuchen an die Vorarlberger Illwerke AG auf Gewährung von Förderungsbeiträgen für das Radwegenetz gerichtet wurde, da die Vorarlberger 111werke mit der Silvretta-Hochalpenstraße zweifelsohne auch als Mitverursacher des Verkehrsaufkommens während den Sommermonaten gilt. Diesbezüglich wurde vom Vorstand mündlich eine grundsätzlich wohlwollende Erledigung zugesichert, die endgültige Entscheidung hierüber ist jedoch noch ausständig. b) Von der Montafonerbahn AG wurde die Streckenbegradigung in Lorüns abgeschlossen, womit die Möglichkeit zur Befahrung der Strecke der Montafonerbahn auch mit Garnituren der österreichischen Bundesbahnen gegeben ist. In diesem Zusammenhang wird vorgeschlagen, in Anbetracht der Leistungen der Gemeinden im Rahmen der beiden Sonderinvestitionsprogramme die Streckenbegradigung in Lorüns sowie die abgeschlossene Generalsanierung einer Triebwagengarnitur durch die Werkstätte der Montafonerbahn AG den Gemeinden vorzustellen und die Öffentlichkeit darüber entsprechend zu informieren c) Die "Montafoner Sommerkonzerte 1990" wurden im Rahmen einer Pressekonferenz der Öffentlichkeit vorgestellt und die Schwerpunkte erläutert. Der Beginn ist mit dem Konzert in der Wallfahrtskirche Tschagguns zu Pfingsten fixiert. -7- Vom Vorsitzenden wird nachstehende Vorschau erteilt: a) In Sachen Verkehrsproblematik soll ca. Ende Juni 1990 eine weitere Gesamtbesprechung stattfinden, bei welcher die bisher von den einzelnen Arbeitskreisen ausgearbeiteten Lösungsvorschläge beraten werden sollen. b) Eine weitere Besprechung zur Organisation der Flugrettung soll gleichfalls in Bälde stattfinden. c) Zur Errichtung einer Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums im ehemaligen Frühmeßhaus in Gaschurn mit dem Ausstellungsschwerpunkt" Fremdenverkehr" wurden bereits Förderungsansuchen an verschiedene Stellen gerichtet. Verschiedene Vorarbeiten wurden von der Gemeinde Gaschurn bereits in Angriff genommen. Nach den derzeitigen Planungen des Heimatschutzvereines sollte mit der Einrichtung des Museums im Herbst dieses Jahres begonnen werden können. d) Die Frage des Umbaues und der Erweiterung des Rettungsheimes in Bludenz soll zur Gewährleistung einer einheitlichen Vorgangsweise in der Talschaft bei der kommenden Standessitzung beraten werden. Der Bezirkshauptmann wird hierüber durch den Stand Montafon in Kenntnis gesetzt werden. e) Der Vorsitzende berichtet, daß zur weiteren Verbesserung des Angebotes der Montafonerbahn AG im Rahmen eines 3. Sonderinvestitionsprogrammes weitere Maßnahmen gesetzt werden sollen. Diesbezüglich liegt zu einem Investitionsvolumen von 132 Millionen Schilling ein Grundsatzbeschluß zur Mitfinanzierung durch das Land bereits vor. Derzeit sind mit dem Bund Verhandlungen im Gange, wie bei den beiden vorangegangenen Sonderinvestitionsprogrammen ebenfalls Förderungsbeiträge in Höhe von 50% zu erreichen. In diesem Zusammenhang beantragt Bgm. Wachter, daß hinkünftig zur Frage der Verkabelung von Stromleitungen bzw. Fernsehleitungen durch die Montafonerbahn AG klare Richtlinien ausgearbeitet sollen, welche im Standesausschuß zu beraten sind. Seitens der Gemeinde Vandans wird dies als Voraussetzung für eine Zustimmung zu einem 3. Sonderinvestitionsprogramm gefordert. Aus aktuellem Anlaß weist auch Bgm. Galehr auf diese Problematik hin, da derzeit im Ortszentrum von Tschagguns Grabarbeiten vorgenommen werden. Der Standesausschuß vertritt hiezu die einhellige Meinung, daß in Anbetracht der doch beträchtlichen Leistungen der Gemeinden im Rahmen der Sonderinvestitionsprogramme auch seitens der Führung der Montafonerbahn AG gegenüber den Belangen der Gemeinden mehr Flexibilität und Entgegenkommen gezeigt werden muß, zumal die Verkabelung von Strom- und Fernsehleitungen auch im Interesse der Ortsbildgestaltung gelegen ist. Der Vorsitzende wird diesbezüglich beauftragt, mit dem Vorstand der Montafonerbahn AG in Verhandlung zu treten. -8- Vom Vorsitzenden wird weiters auf den Heimfallzeitpunkt des Bahnbetriebes an den Bund zum 31.12.1994 hingewiesen. Nach dem derzeitigen Wissensstand dürfte seitens des Bundes kein allzu großes Interesse an der Übernahme des Bahnbetriebes gegeben sein. Von Bgm. Sandrell als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG wird dazu weiters bekanntgegeben, daß zur Beratung in dieser Frage die Entscheidung in einem ähnlich gelagerten Fall in der Steiermark abgewartet werden soll. Pkt. 6 - Allfälliges: Vom Sekretär werden die Bürgermeister ersucht, die Vertreter der Gemeinden in die Mitgliederversammlung des Abwasserverbandes Montafon baldmöglichst bekanntzugeben. Gleichfalls wird ersucht, die mit Schreiben vom 7. Mai erbetene Übernahme der Haftung für das Darlehen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds für die Abwasserreinigungsanlage baldmöglichst durch Beschluß der Gemeindevertretung herbeizuführen und die Haftungserklärung an die Standesverwaltung zurückzusenden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen mehr erfolgen schließt der Vorsitzende um 11.35 Uhr die konstituierende Standessitzung und dankt allen für ihre Teilnahme. Schruns, 30. Mai 1990 Der Schriftführer: DIE STANDESVERTRETUNG