19921203_SV_013

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:14
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1992-12-03
Erscheinungsdatum 1992-12-03
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 3. Dezember 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 13. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 23. November nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Vzbgm. Franz Egele, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg (ab 14.40 Uhr) Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn (ab 15.00 Uhr) Entschuldigt: Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Bürgermeister Burkhard Wachter Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch, Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG: 1. Genehmigung der Niederschrift über die 12. Sitzung vom 10.9.1992; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Heizungssanierung Gerichtsgebäude; 4. Übernahme einer Kostenbeteiligung für AK-Bibliothek in Schruns; 5. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1993 samt Dienstpostenplan 6. Antrag des Viehzuchtvereines St. Gallenkirch auf Beistellung einer weiteren Wanderglocke; 7. Allfälliges; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Standessitzung und begrüßt die erschienenen Standesvertreter. Nachdem die Beschlußfähigkeit lt. Standesstatut noch nicht gegeben ist, werden vom Vorsitzenden die Berichte unter TO 2 zur Kenntnis gebracht. -2- Über Ersuchen von Bgm. Ladner wird das vom Verein "Do it yourself" in Bludenz an die Gemeinden des Bezirkes gerichtete Schreiben mit dem Ersuchen um Förderung der Anlauf- und Beratungsstelle für Drogenabhängige zur Herbeiführung einer einheitlichen Vorgangsweise in der Talschaft beraten. Von den Bürgermeistern wird dazu das grundsätzliche Bekenntnis ausgesprochen, derartige Hilfseinrichtungen zur Beratung und Betreuung Drogenabhängiger zu unterstützen. Bgm. Wekerle berichtet über Beratungen im Rahmen des Gemeindeverbandes. Der Verein "Do it yourself ist ein Verein auf freiwilliger Basis, von welchem ein Antrag an die Stadt Bludenz und die Gemeinden Bürs und Nenzing auf Übernahme des Sachaufwandes gestellt wurde. An das Land wurde weiters der Antrag auf Übernahme des Personalaufwandes im Ausmaß von ca. S 1, 3 Mio. gerichtet, welcher von Landesseite mit der Aussicht auf eine positive Erledigung im Rahmen eines Gesamtkonzeptes behandelt wird, wobei die finanziellen Mittel aus dem Sozialhilfetopf (Drogenbereich) bereitgestellt werden sollen. Von den Gemeinden Bürs und Nenzing wurde ein zusätzlicher Antrag beim Gemeindeverband eingebracht. Im Rahmen der diesbezüglichen Beratungen des Gemeindeverbandes wurde vorerst beschlossen, daß zur Erlangung eines Gesamtkonzeptes über Anlauf- und Beratungsstellen im Drogenbereich die erforderlichen Abklärungen mit dem Land vorgenommen werden müssen. Dieser Vorgangsweise schließen sich die anwesenden Bürgermeister einhellig an, wobei der Vorsitzende beauftragt wird, ein diesbezügliches Schreiben an das Land Vorarlberg zu richten. Die Gesamtabklärung der Beratungsmöglichkeiten im Drogenbereich im Land wird für zweckmäßig erachtet, da damit die Gefahr von Doppelgleisigkeiten vermieden und ein zweckmäßiger Einsatz der bereitgestellten Mittel gewährleistet werden kann. Grundsätzlich wird das Problem nicht ignoriert und die Bereitschaft zur Unterstützung bekundet. Von einigen Bürgermeistern wird berichtet, daß ihrerseits Unterstützungsbeiträge dem Forschungsinstitut für die Prophylaxe der Suchtkrankheiten an der Universität Innsbruck unter der Leitung von Univ. Prof. Dr. Hinterhuber bereitgestellt wurden. Im Verlaufe der Beratungen wird von den Anwesenden auch die hohe Belastung der Gemeinden aus dem Sozialhilfebereich angesprochen, welche im Vergleich zu Städten für Fremdenverkehrsgemeinden mit durchschnittlich 25-32% des Aufkommens der Ertragsanteile überproportional zu Buche schlägt. Diesbezüglich wird die allgemeine Ansicht vertreten, daß beim Land diese Ungleichmäßigkeit aufgezeigt werden soll, da gerade Fremdenverkehrsgemeinden durch Einrechnung des Getränkesteueraufkommens in die Finanzkraftberechnung benachteiligt werden. Vom Vorsitzenden wird dazu auf die jüngste Untersuchung über die Gemeindeförderung in Österreich verwiesen, nach welcher das Land Vorarlberg eine Spitzenstellung einnimmt. Er weist auch auf die Tatsache hin, daß nach dem Sozialhilfegesetz die Aufwendungen von den Gemeinden wohl zu 75% zu tragen wären, in der Realität jedoch bei allen Sozialhilfeleistungen 59% vom Land erbracht werden. Verbesserungen der Lastenverteilung werden in Arbeitsgruppen derzeit zwischen Gemeindeverband und Land beraten. Unter Hinweis auf jüngste Medienberichte über mögliche Verzögerungen bei der Ortsentlastung Lorüns wird vom Vorsitzenden nochmals das derzeit vorliegende Projekt erläutert. Nach diesem Projekt würde im Bereich der bestehenden B-188 zum Zwecke der Zufahrt zum Gemeindegebiet ein Rückbau erfolgen, anschließend die Errichtung einer Lärmschutzwand und im Anschluß daran zuerst die Bahn und die neue B-188 -3- errichtet werden. Nach jahrelangen Verhandlungen und Planungen mußte schließlich von der Gemeinde Lorüns in Anbetracht der Realität die Tatsache zur Kenntnis genommen werden, daß ein Beharren auf der Tunnelvariante keine Aussichten auf eine Lösung der Verkehrsprobleme bringt. Bgm. Ladner berichtet über die im August 1992 durch Landesrat Grabher erfolgte Projektsvorstellung, wozu von der Gemeinde eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben wurde. Bgm. Vallaster nimmt ab 14.40 Uhr an der Sitzung teil. Vom Vorsitzenden wird nun gem. Standesstatut die Beschlußfähigkeit der Standesvertretung festgestellt. Die jüngsten Pressemeldungen über mögliche weitere Verzögerungen bei der Planung der Ortsentlastung werden von den Gemeindemandataren in Lorüns mit großer Sorge beobachtet, zumal bisher von Landesrat Grabher eine zügige Abwicklung des Behördenverfahrens in Aussicht gestellt wurde. Von der Gemeinde Lorüns wird eine Vorbegutachtung unter Beiziehung der Sachverständigen an Ort und Stelle gefordert. Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß im Bundesstraßenprogramm die Ortsentlastung Lorüns mit S 170 Mio. veranschlagt ist, wobei für das Jahr 1993 bereits Planungsansätze von einigen Millionen enthalten sind. Von der Standesvertretung wird der einhellige Appell an die Landesregierung gerichtet, die reduzierte Ortsentlastung Lorüns zügig zu planen, um weitere Verzögerungen im Interesse der Bewohner zu vermeiden. In diesem Zusammenhang wird auch die Forderung erhoben, die im Verkehrskonzept Montafon angerissenen Ortsentlastungen von St. Anton, Bartholomäberg und St. Gallenkirch weiter zu untersuchen. Für den Bereich Lorüns wird Landesrat Grabher nochmals ersucht, mit allen Betroffenen an Ort und Stelle baldmöglichst ein Vorprüfungsverfahren durchzuführen. Von Bgm. Bitschnau wird die Realisierung der Ortsentlastung Lorüns eher skeptisch beurteilt, da nach Aussagen von Landesrat Grabher keine finanziellen Mittel dafür vorhanden sind und in nächster Zeit auch nicht in Aussicht stünden. Von der Standesvertretung wird auch kritisiert, daß die ursprünglich als Übergangslösung errichteten Behelfsbrücken in Lorüns bereits seit mehreren Jahren in Betrieb sind. Auch aus diesen Überlegungen wird ein zügiges Vorantreiben der Planungen vehement gefordert, da im Zuge der Errichtung der Ortsentlastung Lorüns auch diese Frage einer Lösung zugeführt werden könnte. Da für andere Bundestraßenprojekte (z.B Passürtunnel im Klostertal mit ca. S 350 Mio) die erforderlichen Geldmittel vorhanden sind, kann für ein weiteres Hinauszögern dieses berechtigten Anliegens der Gesamttalschaft kein Verständnis aufgebracht werden. 3. Vom Standesrepräsentanten wird die Anregung unterbreitet, daß von den Gemeinden ebenfalls eine Förderung von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung erfolgen sollte. Eine vom Energiesparverein durchgeführte Erhebung hat aufgezeigt, daß bereits ca. 50% aller Vorarlberger Gemeinden eine derartige Förderung gewährt, wobei darunter auch Montafoner Gemeinden sind. Die Anregung wird von der Standesvertretung grundsätzlich positiv aufgenommen, zumal diese Form der Warmwasseraufbereitung aus Gründen des Umweltschutzes unterstützt werden soll. Von der Standesvertretung wird daher die einhellige Empfehlung an die Gemeinden ausgesprochen, für den Einbau von Solaranlagen zur Warmwasseraufbereitung ebenfalls eine zusätzliche Förderung in Höhe von 2025% der Landesförderung zu gewähren. Bgm. Sandrell nimmt ab 15.00 Uhr an der Sitzung teil. -4- Um 15.30 Uhr nimmt über Einladung des Vorsitzenden der Verkehrsplaner Dipl. Ing. Martin Besch zur Beratung über weitere Vorgangsweisen zur Umsetzung des Verkehrskonzeptes Montafon an der Sitzung teil. Der Vorsitzende führt dazu aus, daß als erster Schritt Verbesserungen im öffentlichen Personennahverkehr in Bälde in Angriff genommen werden sollten, damit weitere Verbesserungen der Fahrplangestaltung von Bahn und Post aber auch im Bereich der Tagesrandzeiten erreicht werden können. Von Dipl. Ing. Besch wird eingangs seiner Ausführungen darauf verwiesen, daß momentan gerade für Verbesserungen auf dem öffentlichen Verkehrsbereich von allen Seiten eine positive Stimmung gegeben ist und diese Situation unbedingt genützt werden sollte. Dipl. Ing. Besch warnt jedoch davor, im Bereich des öffentlichen Verkehrs umfangreiche Konzepte auszuarbeiten, sondern schlägt vor, daß zuerst sichtbare Zeichen gesetzt werden müssen, um die vorhandenen Lücken zu schließen. Offensichtliche Mängel sollten mit einem minimalen Planungsaufwand einer Lösung zugeführt werden, wobei Maßnahmen mit einem finanziell vertretbaren Rahmen vorerst im Vordergrund zu stehen haben. Nach der Schließung und Verbesserung offensichtlich vorhandener Lücken im bestehenden Angebot des öffentlichen Verkehrs sind die vorhandenen Lücken in den Tagesrand- und Abendstunden durch Errichtung eines Bedarfsverkehrs zu untersuchen. Als dritter Schritt sollte schließlich eine detailliertere Angebotsplanung mit konkreten Untersuchungen zur Definition der Ziele im Bereich des öffentlichen Verkehrs in die Wege geleitet werden. Vom Vorsitzenden wird zur Kenntnis gebracht, daß nach Rücksprache mit den zuständigen Landesstellen die Bereitschaft zur weitgehenden Übernahme der dafür anfallenden Kosten durch das Land signalisiert wurde. Es wird darauf hingewiesen, daß auch in anderen Regionen des Landes bereits Aufträge zur Durchführung von Angebotsplanungen erteilt sind und von Landesstatthalter Dr. Sausgruber eine rasche Auftragsvergabe auch für das Montafon befürwortet werde. Von Dipl. Ing. Besch wird die Meinung geäußert, daß neben der Optimierung und Verbesserung des bestehenden Angebotes durch die Post die Abdeckung zusätzlich erforderlicher Angebote von privaten Unternehmen abgedeckt werden sollten. Nach sehr ausführlicher Diskussion werden von der Standesvertretung die Bemühungen zur Vornahme weiterer Planungen im Bereich des öffentlichen Verkehrs einhellig befürwortet und der Vorsitzende ermächtigt, die weiteren Abklärungen mit den zuständigen Landesstellen rasch vorzunehmen. Dipl. Ing. Besch wird ersucht, zur Vornahme von Detailabklärungen direkt mit den zuständigen Landesstellen in Verbindung zu treten. Dazu sollen vom Verkehrsplanungsbüro zunächst die bestehenden Verbindungen von Montafonerbahn und Postautolinien auf Verbesserungen geprüft und Vorschläge dazu erarbeitet werden. Vorrangig sollen die Lücken im bestehenden Angebot unter Berücksichtigung des Pendler-, Skibus-, Schüler- und Werksverkehrs mit dem Ziel eines bedarfsgerechten Angebotes untersucht werden und die Montafoner Omnibusund Taxiunternehmen in die Angebotsplanung miteinbezogen werden. Vom Vorsitzenden wird ein Schreiben der Vorarlberger Illwerke AG vom August 1992 zum Gesamtverkehrskonzept Montafon betreffend die SilvrettaHochalpenstraße zur Kenntnis gebracht. Von der Vorarlberger Illwerke AG wird insbesondere darauf verwiesen, daß im Zuge von Erneuerungsarbeiten für die Druckrohrleitung Vermunt eine neue -5- Transporteinrichtung geplant wird und diesem Zusammenhang um eine verbindliche und langfristig gültige Stellungnahme zu den von Dipl. Ing. Besch aufgezeigten Varianten betreffend die Silvretta-Hochalpenstraße ersucht wird. Zu den aufgezeigten Möglichkeiten in Form einer gänzlichen Sperre für den Individualverkehr, einer Sperre für bestimmte Fahrzeugarten, von verschiedenen Varianten über die Tarifgestaltung im Mautbereich findet eine ausführliche Diskussion statt. Bgm. Sandrell berichtet dazu auch über umfangreiche Beratungen in den Gemeindegremien Gaschurn in Zusammenarbeit mit der Vorarlberger Illwerke AG. Eine gänzliche Sperre wird derzeit von den Gemeindeverantwortlichen nicht befürwortet. Auf Grund der Vielschichtigkeit dieses Problems, von welchem nicht nur die Gemeinde Gaschurn, sondern die gesamte Talschaft betroffen ist, sollen entsprechende Untersuchungen und weitere konkrete Umsetzungsvorschläge auch in die weitere Angebotsplanung von Dipl. Ing. Besch miteinfließen. Zu den in letzter Zeit erfolgten Bemühungen zur Einrichtung eines Anrufsammeltaxis mit zentraler Funkleitstelle im Land wird von Dipl. Ing. Besch auf Anfrage festgestellt, daß mit der Installierung einer zentralen Funkleitstelle allein noch keine Verbesserungen gegeben ist. Von den Bürgermeistern werden die im vorliegenden Konzept aufgezeigten Mitfinanzierungen der Regionen sehr skeptisch beurteilt, zumal diesbezüglich für die Gemeinden enorme Belastungen die Folge sind. Von Dipl. Ing. Besch wird berichtet, daß das Anrufsammeltaxi im Klostertal, welches von einer privaten Firma betrieben wird, bisher klaglos funktioniert und die finanzielle Beteiligung der Gemeinden sich in einem durchaus vertretbaren Rahmen hält. Für Dipl. Ing. Besch wäre eine ähnliche Einrichtung auch für das Montafon vorstellbar. 5. Der Vorsitzende berichtet über eine Vorsprache des Obmannes des Hundesportvereines Montafon mit dem Ersuchen, daß die Gemeinden bei der Suche nach einem geeignetem Platz behilflich sein mögen. Gleichfalls wurde das Ersuchen um Vereinheitlichung der Hundetaxe in den Montafoner Gemeinden vorgebracht. Von Bürgermeister Sandrell wird dazu berichtet, daß eine von der Gemeinde Gaschurn zur Verfügung gestellte Fläche von der Raumplanungsabteilung des Landes die erforderliche Widmung nicht erhalten hat. 6. Von der Landesregierung wurde mit Schreiben vom 16. 09. 1992 mitgeteilt, daß der Bestand der Einsesselbahn Versettla für den Sommerbetrieb den Zielsetzungen des "Konzeptes" für den Aufbau der touristischen Aufstiegshilfen" nicht widerspricht. 7. Die Ärztekammer für Vorarlberg teilt mit Schreiben vom 10. 09. 1992 mit, daß dem Antrag des Standes Montafon auf Schaffung einer zweiten Planstelle für einen Facharzt für Frauenheilkunde im Montafon nicht stattgegeben werden kann, da derzeit in Bludenz immer noch eine freie Planstelle unbesetzt ist. 8. Der Vorsitzende bringt zur Kenntnis, daß der mit der Fam. Kraft für den Maisäß und die Alpe Valisera abgeschlossene Pachtvertrag mit 31. März 1992 abgelaufen ist und von der Fam. Kraft das Ersuchen um Verlängerung des Pachtvertrages vorgebracht wurde. Vom Vorsitzenden wird dazu zur Kenntnis gebracht, daß in den vergangenen Jahren mit den Pächtern keinerlei Probleme aufgetreten sind und von diesen auch div. Investitionen vorgenommen wurden. Über Ersuchen des Vorsitzenden wird von der Standesvertretung einer unbefristeten Verlängerung des vorliegenden Pachtvertrages einstimmig die Zustimmung erteilt, wobei im Sinne des bisherigen Pachtvertrages seitens der Verpächterin -6- das Recht vorbehalten wird, eine Kündigung des Pachtvertrages jährlich vorzunehmen, wenn die Interessen des Besitzers es erfordern sollten. Über die Frage, ob die Voraussetzungen für eine Kündigung gegeben sind, entscheidet der Standesausschuß, eine Kündigung ist aber spätestens bis 31.10. des laufenden Jahres dem Pächter mittels eingeschriebenen Briefes zuzustellen. 9. Zu der am 22.09.1992 in Schorns erfolgten Besprechung über die Organisation des Winterdienstes auf Bundes- und Landesstraßen im Montafon wird den Anwesenden das diesbezügliche Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 23.11.1992 samt Beilagen des Landesstraßenbauamtes zur Kenntnis übergeben. 10. Von der Landesregierung wurde für die Sanierung der Litzbrücke im Rahmen des Montafoner Radwegenetzes ein Förderungsbeitrag von 80% gewährt. Für die weiteren Arbeiten und die Asphaltierung des Radweges zwischen Litzbrücke und Latschauerstraße wurde ein Förderungsbeitrag in Höhe von 50% der anfallenden Kosten zugesichert. Dazu wird der Vorsitzende ersucht, bei Landesrat Grabher eine nochmalige Vorsprache mit dem Antrag auf Aufstockung dieses Förderungssatzes vorzunehmen, da diesem Teilstück zur Umfahrung der gefährlichen Rhätikonkreuzung eine wichtige Bedeutung im Rahmen des Radwegenetzes zukommt. Die nicht durch Förderungsmittel gedeckten Restkosten sind von der Marktgemeinde Schruns zu tragen. 11. Vom Vorsitzenden wird der Aktenvermerk von Landesrat Grabher über die Besichtigung des Montafoner Radwegenetzes am 10.09.1992 auszugsweise zur Kenntnis gebracht und die Gemeinden ersucht, die weiteren Restplanungen im Jahre 1993 zügig voranzutreiben. Dazu wird auch der Vorschlag von Vorder Franz zur Erstellung einer Radwegbrücke über die Ill kurz erörtert, aufgrund den vorhandenen Absichten zur Weiterführung des Radwegenetzes in Richtung Innerfratte durch den alten Straßentunnel und die anschließende Weiterführung entlang der Bundesstraße bis zum "Montafonerhüsli" wird eine Realisierung einer Radwegbrücke für eher unwahrscheinlich beurteilt. Neben technischen Bedenken werden auch finanzielle Aspekte angeführt. 12. Der von Schwester Bernardis vom Krankenpflegeverein vorgebrachte Wunsch nach einer Aussprache im Kreise der Bürgermeister zu den Themen Familienhilfe, Physikotherapie und Logopädin für Erwachsene wird zur Kenntnis gebracht. Die Aussprache soll im Rahmen einer späteren Standessitzung erfolgen. 13. Die Wirtschafts- und Gewerbegemeinschaft Vandans hat mitgeteilt, daß die 2. Montafoner Handwerksausstellung vom 13.-22. August 1993 in Vandans stattfindet. 14. Über Anfrage wird von den Gemeinden Bartholomäberg, Vandans, Schruns, Tschagguns und Gaschurn das Interesse bekundet, in der kommenden Wintersaison weitere Meldekontrollen durch die Fa. Securop vorzunehmen. Mit der Prüfungstätigkeit soll in der 52. Kalenderwoche begonnen werden. -7- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 12. Sitzung vom 10. September 1992, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 3.) Unter Hinweis auf die bereits in den vergangenen Sitzungen erfolgten Beratungen zur Erneuerung der Heizung im Gerichtsgebäude wird vom Standessekretär über die am 15. Oktober mit Dr. Rück vom Oberlandesgericht Innsbruck stattgefundene Aussprache berichtet. Von der Justizverwaltung wird auf Grund einer Stellungnahme der Finanzprokuratur grundsätzlich unter Bezugnahme auf Pkt. 13 des mit der Justizverwaltung abgeschlossenen Mietvertrages festgestellt, daß sämtliche Erhaltungsarbeiten am Gebäude mit Ausnahme von kleineren Instandhaltungsarbeiten vom Stand Montafon zu tragen sind. Der Einbau einer neuen Heizung fällt nach Rechtsbeurteilung der Finanzprokuratur unter diesen Tatbestand. Von Dr. Rück wurde das Angebot unterbreitet, dem Stand Montafon für die Heizungserneuerung letztmalig einen Kostenbeitrag von S 50.000 zur Verfügung zu stellen, sofern künftig bei ähnlichen Instandhaltungsarbeiten am Gebäude, die in die Zuständigkeit des Standes Montafon fallen, möglichst keine weiteren Anträge bzw. Forderungen an den Bund gestellt werden. Es wird weiters der am 26. November eingelangte Überprüfungsbericht der Bundesgebäudeverwaltung für Tirol und Vorarlberg in Innsbruck über eine neuerliche Prüfung der Heizung durch den Energiesonderbeauftragten zur Kenntnis gebracht. Im vorliegenden Prüfungsbericht wird die Feststellung gemacht, daß an der Feuerungsanlage keine besseren Betriebswerte mehr erreichbar sind, weshalb der Austausch der Heizung neuerlich vorgeschlagen wird. Auf Grund des vorliegenden Sachverhaltes wird von der Standesvertretung über Antrag des Vorsitzenden die Annahme des Kostenzuschusses von S 50.000 für die Heizungserneuerung unter den genannten Auflagen einstimmig beschlossen. Die Heizungserneuerung soll im Frühjahr 1993 in Zusammenarbeit mit dem Landeshochbauamt Feldkirch veranlaßt werden. Pkt. 4.) Zu dem über Antrag von Bgm. Wekerle aufgenommenen Tagesordnungspunkt zur Übernahme einer Kostenbeteiligung für die Arbeiterkammerbibliothek in Schruns wird vom Vorsitzenden nochmals auf die bereits bekannten Sachverhalte verwiesen. Zwischenzeitlich wurden ca. 540 Unterschriften von Lesern vorgelegt, von welchen ein weiterer Bestand bzw. die Erhaltung der Bibliothek gefordert wird. Bgm. Wekerle berichtet dazu über ein Telefonat mit Arbeiterkammerdirektor Dr. Peter, in welchem auf Unterstützungsbeiträge durch Gemeinden an anderen Standorten des Landes in Höhe von S 10, -- je Einwohner hingewiesen wurde. Von der Standesvertretung wird mehrheitlich der Bestand der Arbeiterbibliothek befürwortet und die grundsätzliche Bereitschaft zur Leistung eines Kostenbeitrages bekundet. Bgm. Bitschnau kann sich für die Gemeinde Tschagguns eine Kostenbeteiligung nicht vorstellen, da -8- in der Gemeinde eine eigene Bücherei vorhanden sei. Diese Ansicht wird von den übrigen Standesvertretern nicht geteilt, zumal in der Arbeiterkammerbibliothek eine große Auswahl im Fach- und Sachbuchbereich gegeben ist und die vorhandenen Mitgliederzahlen auch eine recht starke Inanspruchnahme durch Bürger der Gemeinde Tschagguns dokumentieren. Von der Standesvertretung wird die grundsätzliche Bereitschaft zur Unterstützung bekundet, wobei von Bgm. Wekerle auch die Übernahme eines Sockelbeitrages durch die Marktgemeinde Schruns als Standortgemeinde in Aussicht gestellt wird. Der Arbeiterkammer soll nochmals mitgeteilt werden, daß eine Beantwortung des bereits im Juni an sie gerichteten Schreibens erwartet wird, insbesondere auch zum Vorschlag auf Erhöhung der Ausleihgebühren. Pkt. 5.) Der Voranschlag 1993 samt Dienstpostenplan, welcher allen Standesvertretern mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Peter Vergud erläutert. Für die Förderung des öffentlichen Personen- und Nahverkehrs ist ein Ansatz von S 200.000 aufgenommen, wobei diesbezüglich jedoch noch keine konkreten Vorstellungen für die Ausgabe enthalten sind. Als Baukostenanteil für das geplante Betriebs- und Verwaltungsgebäude ist ein Ansatz von S 500.000 aufgenommen. Für die Gemeinde Gaschurn ist ein Förderungsbeitrag zum Tourismusmuseum Gaschurn in Höhe von S 150.000 veranschlagt, welcher nach Abrechnung der Einrichtung und Rückfluß der zugesicherten Förderungsmittel zur Auszahlung gelangen soll. Über die Leistung eines weiteren Beitrages an die Gemeinde Gaschurn soll in einer der nächsten Sitzungen nach Vorlage der endgültigen Gesamtabrechnung beraten werden. Die Montafoner Sommerkonzerte sind im bisherigen Umfange mit Gesamtausgaben von S 354.000 veranschlagt. Für den Bereich der Heimhilfe für die Beschäftigung einer Familienhelferin sind Ausgaben von S 428.000 vorgesehen und für die Erstellung eines Sozialkonzeptes Montafon S 100.000. Diesbezüglich sind noch weitere Erhebungen und Abklärungen vorgesehen. Für das 3. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG ist die 3. Rate des Standes Montafon in Höhe von S 4.661.000 veranschlagt Dazu wird nach eingehender Beratung festgestellt, daß die Verumlagung dieses Beitrages an die Gemeinden auf Grund den der Beschlußfassung in den Gemeindevertretungen zugrundegelegten Einwohnerzahlen (lt. Volkszählung 1981) und den daraus errechneten Fixbeiträgen zu erfolgen hat. Nach ausführlicher Beratung und Beantwortung verschiedener Anfragen wird über Antrag des Vorsitzenden der Voranschlag 1993 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung GESAMTEINNAHMEN S 8.808.000 S 1.000 S 8.809.000 -9- Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN S 3.553.000 S 5.256.000 S 8.809.000 Der Dienstpostenplan wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft wird mit S 4.366.500, entsprechend 50% der Einnahmen des Voranschlages 1992 festgestellt. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei der Verwaltung für die termingerechte Erstellung des Voranschlages 1993. Vom Vorsitzenden wird das Ansuchen des Viehzuchtvereines St. Gallenkirch auf Beistellung einer weiteren Wanderglocke für die Kategorie Dauerleistungskühe vorgebracht. Dazu wird vom Standessekretär über das Ergebnis der diesjährigen Viehprämierungen berichtet, auf Grund dessen je eine Wanderglocke in Bartholomäberg, Schruns und St. Gallenkirch übergeben werden konnte. Auf Grund der Tatsache, daß in der Kategorie Dauerleistungskühe nur ein verhältnismäßig geringer Auftrieb erfolgt, wird der Anschaffung einer weiteren Wanderglocke nicht stattgegeben. Die bereits im Vorjahr zugesicherte Beistellung einer Wanderglocke für die Kategorie Erstmelken bei der Prämierung in Schruns wird von der Standesvertretung einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Viehzuchtvereine sollen nochmals mittels eigenem Schreiben auf die geltenden über die Richtlinien zur Vergabe der Wanderglocken des Standes Montafon informiert werden. Pkt. 7. - Anfälliges: 1. Bürgermeister Säly bringt zur Kenntnis, daß demnächst die Schlußabrechnung für das Rettungsheim in Bludenz den Gemeinden vorgelegt wird. Gegenüber der Kostenschätzung ist eine geringfügige Kostenüberschreitung von ca. S 190.000, -- eingetreten, welche durch Preissteigerungen und Qualitätsverbesserungen bei verschiedenen Anschaffungen begründet ist. Diese Überschreitung kann durch Gewährung eines zusätzlichen Sondernachlasses durch den Generalunternehmer Fa. Rinderer in Höhe von 1% weitgehend abgedeckt werden. Namens des Standesausschusses spricht der Vorsitzende Bgm. Säly einen aufrichtigen Dank für seine Mitarbeit als Mitglied des Bauausschusses aus. 2. Unter Hinweis auf verschiedene Pressemeldungen der Vergangenheit wird vom Vorsitzenden das Thema Wasserzins zur Beratung gebracht. Der Vorsitzende stellt dazu fest, daß von ihm das einhellige Begehren der Talschaft nach Überlassen des Wasserzinses nach wie vor sehr vehement bei den zuständigen Landesstellen, insbesondere bei Landesrat Lins -10- betrieben wird. Die im Zusammenhang mit der Berufung der Gemeinde Vandans stattfindende öffentliche Diskussion über die Gewerbesteuerzerlegung läßt jedoch leider vielfach eine sachliche Diskussion nicht mehr zu. Ungeachtet der auch von anderen Regionen zwischenzeitlich erhobenen Forderung nach Teilnahme am Wasserzins wird von der Standesvertretung einhellig die Meinung vertreten, daß ein Großteil des Wasserzinses ausschließlich der Talschaft zusteht, da auch im Montafon die Wasserentnahmen für die Energiegewinnung stattfinden. Bgm. Wekerle schlägt vor, daß trotz der momentan schwierigen Situation von Landesseite die Möglichkeit bestünde, einen Teil des geforderten Geldes dem Stand Montafon zur Veranlagung auf einem Sonderkonto zu übergeben. Die Frage der Aufteilung und Verwendung für Talschaftsprojekte könnte in einem weiteren Schritt erfolgen. Insgesamt wird die durch die Berufung der Gemeinde Vandans gegen den Gewerbesteuerzerlegungsbescheid eingetretene breite Diskussion als negativ eingestuft, wobei vor allem von Bgm. Sandrell der Vorschlag zur Herbeiführung einer einvernehmlichen Regelung nochmals unterbreitet wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 19.00 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Sitzung. Schruns, am 4. Dezember 1992 Der Schriftführer: Die Standesvertretung