19880517_SV_015

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1988-05-17
Erscheinungsdatum 1988-05-17
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Mai 1988 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 15. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 9. Mai nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Wegen anderweitigen Verpflichtungen sind entschuldigt: Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Standessitzung, begrüßt die anwesenden Standesvertreter und stellt gemäß § 8 des Standesstatutes die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Dem Antrag des Vorsitzenden, einen weiteren Behandlungsgegenstand in die Tagesordnung aufzunehmen, wird einstimmig stattgegeben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 14. Sitzung vom 1. März 1988; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Festsetzung der Erwachsenenbeiträge für die Musikschule Montafon; 4. Montafoner Handwerksausstellung - Übernahme einer Ausfallshaftung; 5. Einsatz eines Meldekontrollors; 6. Realisierung des Montafoner Radwegenetzes; -2- 7. Weiterer Ausbau des Montafoner Heimatmuseums; Erweiterung der Tagesordnung: 8. Empfehlung an die Gemeinden zur Unterstützung der von der IBR/IPV-Seuche betroffenen Landwirte; 9. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 14. Sitzung vom 1. März 1988, welche allen Standesvertretern bereits seit längerer Zeit zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwände bzw. Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 - Berichte des Vorsitzenden: Für die Behelfsbrücken in Lorüns wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz im Wege einer Verordnung die derzeit mit 28 Tonnen bestehende Gewichtsbeschränkung auf 38 Tonnen angehoben. Nach dem Hochwasser im Frühjahr werden die Behelfsbrücken mit Betonpfeilern unterjocht, damit die erwähnte Gewichtsanhebung möglich ist. Zur Verkehrskontrolle werden zwei Radarboxen im Bereich der B 188 aufgestellt. Eine Radarbox ist in Gantschier (Bereich Kirche-Kuppe vor Fußgängerübergang) und eine weitere für den Bereich der Hauptschule in Gortipohl vorgesehen. Da jedoch nur ein Radargerät zur Verfügung steht, kann der Einsatz der beiden Radarboxen lediglich abwechselnd vorgenommen werden. Der Vorsitzende richtet an Bgm. Wekerle als Aufsichtsratsvorsitzender der Montafonerbahn AG den Appell, weiterhin alle Möglichkeiten zur dringend notwendigen Erneuerung der Bahnbrücke in Lorüns auszuschöpfen und diesbezüglich Einverständnis mit der Gemeinde Lorüns herzustellen. Bekanntlich sind nach der im Jahr 1989 notwendigen neuerlichen Überprüfung der Eisenbahnbrücke hinsichtlich deren Tragfähigkeit und deren Zustandes Probleme zu erwarten. Bgm. Wekerle bestätigt, daß verschiedene Sanierungsmaßnahmen notwendig sein werden, mit den Landes- und Bundesdienststellen erfolgen laufend Verhandlungen über die weitere Projektierung. Unabhängig davon ist das eisenbahnrechtliche Genehmigungsverfahren zur Erneuerung der Bahnbrücke beim Ministerium beantragt. Die in der Presse angekündigte Einstellung des Bahnbetriebes kann laut Aussage von Bgm. Wekerle sicherlich ausgeschlossen werden. -3- Die Umdeckung des Daches beim Bezirksgericht wurde mit Gesamtkosten von ca. S 374.000, -- netto abgerechnet, Mehrkosten gegenüber der Kostenschätzung sind durch die Notwendigkeit zur Sanierung der beiden Kamine mit Gesamtkosten von ca. S 44.000, -- angefallen. Vom Vorsitzenden wird eine von der Gemeinde Höchst entworfene Müllfibel vorgestellt. Diesbezüglich wurden bereits ähnliche Vorschläge in früheren Standessitzungen beraten, von der Marktgemeinde Schruns existiert ebenfalls ein ähnliches Konzept, welches allerdings aufgrund vorhandener Ideen der Raumplanungsstelle nicht weiter verfolgt wurde. Der Vorsitzende wird in dieser Sache mit der Raumplanungsstelle bei der Landesregierung Kontakt aufnehmen, um die weitere Vorgangsweise festlegen zu können. Der Vorsitzende berichtet über die Bemühungen der Caritas zur Errichtung einer Außenstelle der Beschützenden Werkstätte im Montafon. Diesbezüglich wird von der Vorarlberger Illwerke das ehemalige Bahndirektionsgebäude saniert und der Caritas für den erwähnten Zweck zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Finanzierung der notwendigen Einrichtung ist von der Caritas ein Antrag an die Standesgemeinden bzw. an das Land angekündigt. Der "Arbeitskreis B-188" ist am 23. März 1988 zu seiner 1. Beratung zusammengetroffen, wobei vorwiegend das Vorprojekt 1987 näher erörtert und verschiedene Lösungsansätze diskutiert wurden. Zu den verschiedenen Vorschlägen liegt von Dipl. Ing. Tauber eine umfangreiche Stellungnahme vor, welche den Mitgliedern des Arbeitskreises mit der Einladung zur nächsten Sitzung zur Kenntnisnahme übermittelt werden soll. Von der Bezirkshauptmannschaft ist für den 19. Mai 1988 eine Verhandlung zur Erweiterung der Mülldeponie Böschistobel ausgeschrieben. Diesbezüglich teilt der Vorsitzende mit, daß er den Herrn Bezirkshauptmann auf die Probleme aufmerksam gemacht habe, die sich für die Gemeinden mit dem Entfall der Sperrgut abfuhr auch im Frühjahr ergeben. Vom Obersten Agrarsenat wurde mit Erkenntnis vom 4. Mai 1988 dem vom Proponentenkomitee eingebrachten Devolutionsantrag (= Übergang der Entscheidungspflicht vom Landesagrarsenat an den Obersten Agrarsenat) nicht stattgegeben. Nach Ansicht des Obersten Agrarsenates kann dem Landesagrarsenat für die Verzögerung kein Verschulden angelastet werden, viel mehr erachtet der Oberste Agrarsenat es als zielführend, daß der Landesagrarsenat mit seiner Entscheidung bis zur Erledigung der eingebrachten Verwaltungsgerichtshofbeschwerde zuwartet. Pkt. 3.) Der Vorsitzende erörtert nochmals kurz die bereits in der vergangenen Standessitzung bzw. auch die von Herrn Musikschuldirektor Morre vorgebrachten Argumente betreffend die Festsetzung der Beiträge für Erwachsene für den Besuch der Musikschule. -4- Da die Einschreibung für das Schuljahr 1988/89 bereits im Juni vorgenommen wird, muß bis zu diesem Zeitpunkt eine klare Entscheidung getroffen werden. Der Vorsitzende vertritt die Meinung, daß die Einhebung eines kostendeckenden Tarifes von den Erwachsenen als nicht gerechtfertigt beurteilt werden kann, da seiner Meinung nach der Besuch der Musikschule mit einem anderen Hobby, vor allem in Hinsicht auch auf die Hausmusik bzw. Jugendförderung, nicht ganz vergleichbar ist. Ein mit S 8.600, -eingehobener kostendeckender Tarif pro Unterrichtsjahr würde auch wesentlich über dem sich bei S 4.500, -- bis S 5.500, -- bewegenden Landesdurchschnitt liegen. Nach reiflicher Überlegung würde er eine Anhebung der Erwachsenentarife auf die doppelte Höhe des derzeit geltenden Jugendtarifes vorschlagen, wobei jedoch selbstverständlich seitens jeder Gemeinde im Einzelfall Förderungsbeiträge gewährt werden könnten. Bgm. Bitschnau spricht sich ebenfalls für eine klare Regelung der Erwachsenenbeiträge in Form der Verdoppelung der bisherigen Jugendbeiträge aus. Bgm. Wachter beurteilt die Einhebung nicht kostendeckender Tarife für die Gemeinden als nicht vertretbar, zumal immer weitere Aufgaben von den Gemeinden wahrgenommen und die hiefür erforderlichen finanziellen Mittel aufgebracht werden müssen. Er legt ein klares Bekenntnis zum Bestand der Musikschule ab, bezeichnet es jedoch als unvertretbar, daß Erwachsene keine kostendeckenden Tarife entrichten müssen. Auch der Musikschulbesuch durch Erwachsene müsse wie andere Freizeitbeschäftigungen als Hobby eingestuft werden. Bgm. Wekerle bringt ein neuerliches Schreiben von Musikschuldirektor Morre zur Kenntnis, worin er zur angesprochenen Diskussion nochmals weitere Gedanken einbringt. Insbesondere weist Direktor Morre darauf hin, daß eine bestimmte Anzahl Erwachsener in der Musikschule auch für das musikalische Leistungsniveau von Vorteil ist. Direktor Morre sieht auch große Probleme bei der klaren Definition für Ausnahmeregelungen. Er würde in Anlehnung an andere Musikschulen einen Beitrag von S 4.500, -- für alle Erwachsenen vorschlagen, wobei nur mehr aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen, aktive Chorleiter bzw. aktive Organisten ausgenommen werden sollten. Unter Abwägung der Vor- und Nachteile der verschiedenen Möglichkeiten, vor allem aber auch in Hinblick auf die Probleme bei der Entscheidung über Ausnahmen wird über Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Empfehlung an die Marktgemeinde Schruns beschlossen, ab dem Jahr 1988/89 die Tarife für Erwachsene für den Besuch der Musikschule in der doppelten Höhe des Jugendtarifes festzusetzen, wobei Ausnahmen nur mehr für aktive Chorleiter, aktive Organisten und aktive Mitglieder von Blasmusikvereinen gewährt werden. Zusätzliche Förderungen bleiben den Gemeinden selbstverständlich überlassen. -5- Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über die von der Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Vandans vom 12. bis 21. August 1988 veranstaltete 1. Montafoner Handwerksausstellung in Vandans. Bis heute liegen bereits über 40 Anmeldungen Montafoner Handwerker zur Teilnahme vor. Die vorliegende Kostenschätzung weist bei geschätzten Einnahmen von S 860.000, -- und Ausgaben von S 830.000, -- einen Überschuß von ca. S 30.000, -- auf. Da zur Finanzierung der Vorbereitungsarbeiten die Aufnahme eines Kredites erforderlich wird, bittet die Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Vandans den Stand Montafon um Übernahme einer Bürgschaft in Höhe von S 200.000, --. Weiters ersuchen Sie um Übernahme der Kosten für das Eröffnungsbankett am 12. August. Sowohl vom Vorsitzenden wie auch von Bgm. Wachter werden die Initiativen zur Veranstaltung der 1. Montafoner Handwerksausstellung auch aus Sicht der Gesamttalschaft befürwortet und das vorliegende Ansuchen in Hinblick auf die mit der Veranstaltung für die Talschaft verbundene Werbung befürwortet. Auf Antrag des Vorsitzenden wird somit einstimmig beschlossen, der Wirtschafts- und Werbegemeinschaft Vandans für die 1. Montafoner Handwerksausstellung zur Aufnahme eines Kredites in der Höhe von S 200.000, -- die Bürgschaft zu übernehmen. Gleichfalls wird einstimmig beschlossen, zu den Kosten des Eröffnungsbankettes einen Beitrag in Höhe von S 10.000, -- zu leisten. Pkt. 5.) Der Vorsitzende berichtet über die mit den Bewerbern als Meldekontrollore stattgefundenen Aussprachen. Letztlich wurde nur mehr von Herrn Hämmerle Jürgen aus Dornbirn, der beim Bezirksgericht Dornbirn in der Exekutionsabteilung tätig ist, weiterhin Interesse für die Tätigkeit als Meldekontrollor bekundet. Allerdings ist eine hauptberufliche Beschäftigung nicht möglich, da er diese Kontrolltätigkeit lediglich in seiner Freizeit bzw. während seines Urlaubes vornehmen könnte. Es wird jedoch darauf verwiesen, daß aufgrund seiner Tätigkeit in der Exekutionsabteilung ziemliche Flexibilität beim Einsatz gegeben wäre. Von den Anwesenden wird nach wie vor großes Interesse an der Aufnahme der Kontrolltätigkeit in den Sommermonaten bekundet, der von den Gemeinden St. Gallenkirch bzw. Gaschurn angekündigten Anstellung eines eigenen Kontrollors für ihre Gemeindegebiete werden keine größeren Bedenken entgegen gebracht. -6- Zur Frage der Entlohnung wird die allgemeine Auffassung vertreten, daß insbesondere der Fahrtaufwand vom Wohn- zum Dienstort im Rahmen eines Pauschales abgegolten werden müßte. Der Vorsitzende wird somit beauftragt, mit dem Bewerber vor allem in Hinblick auf die Entlohnung und die zeitlichen Möglichkeiten zum Einsatz ein weiteres Gespräch zu führen. Die definitive Zusage der Gemeinden könnte dann kurzfristig im Wege eines Umlaufbeschlusses eingeholt werden. Bezüglich der Kostenverumlagung wird ähnlich der Finanzierung der Familienhelferin die Einhebung eines Sockelbeitrages und die Verumlagung des Restaufwandes nach tatsächlichen Einsatzstunden auf die Gemeinden vorgeschlagen. Pkt. 6.) Der Vorsitzende weist auf den Aktenvermerk vom 9. März über die mit Herrn Landesrat Grabher, Bezirkshauptmann Dr. Walser und Hofrat Dr. Feuerstein stattgefundene Besprechung zur Realisierung des Montafoner Radwegenetzes hin. Gleichzeitig berichtet er auch über das Ergebnis der Verhandlung vom 16. Mai betreffend die Erteilung der erforderlichen Bewilligungen zur Errichtung des Radwanderweges von der gedeckten Holzbrücke bis zur Vandanser Kapelle in Vandans bzw. der zum gleichen Termin anberaumten neuerlichen Verhandlung über ein bereits errichtetes Teilstück des Radwegenetzes. Die erwähnten Verhandlungen wurden im wesentlichen positiv abgeschlossen, sodaß die beantragten Bewilligungen in Bälde erwartet werden können und der Realisierung dieses Teilstückes durch die Gemeinde Vandans nichts mehr im Wege steht. Der Vorsitzende ersucht die Kollegen Vallaster und Wekerle in ihren Bereichen die erforderlichen Zustimmungen der betroffenen Grundeigentümer einzuholen, damit die Fortführung des Radwegenetzes vor allem im Teilbereich Schruns ebenfalls in Bälde realisiert werden kann. Für den Teilbereich des Frattetobels wurde vom Herrn Bezirkshauptmann ein Vorprüfungsverfahren unter Beiziehung der benötigten Sachverständigen zugesichert. Da das Radwegenetz sowohl in den bereits vorhandenen Teilbereichen des Montafons wie auch ganz generell im Oberland auf reges Interesse stößt, ersucht der Vorsitzende die Gemeinden, die Idee des Montafoner Radwegenetzes weiterhin zu unterstützen und die erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen zu treffen. Die vom Land zugesicherten Förderungsmittel können erst bei Vorliegen der erforderlichen behördlichen Bewilligungen (Landschaftsschutzbescheid) in Anspruch genommen werden. -7- Pkt. 7.) Der Vorsitzende berichtet über die bisher vergebenen Arbeiten zur Restaurierung der nach dem Auszug der Musikschule nun für Museumszwecke zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten des Altbaues des Montafoner Heimatmuseums. Aufgrund den vorgenommenen Ausschreibungen dürften die Sanierungskosten ca. S 450.000 netto betragen. Darin sind enthalten verschiedene Baumeisterarbeiten (Sanierung Wand- und Deckenputze, Erstellung eines Kreuzgiebels im 2. OG), Malerarbeiten, Zimmermannsarbeiten mit Bodenerneuerungen, Einbau von Stiegengeländern, diverse Abbrucharbeiten), Erneuerung der Elektroinstallationen , Sanierung von Parkettfußböden sowie die Erweiterung der Alarmanlage. Die Sanierungsarbeiten müssen in den kommenden Wochen abgeschlossen werden, da für Mitte Juni aus Anlaß der in Schruns stattfindenden Tagung der internationalen Hemingway-Gesellschaft durch den Heimatschutzverein eine Hemingway-Ausstellung gestaltet wird. Diese Berichte werden von der Standesvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. Pkt. 8.) Die vorliegenden Ergebnisse der IBR/IPV - Untersuchung des Viehbestandes im Montafon werden vom Vorsitzenden laut den Angaben der Veterinärabteilung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wie folgt bekanntgegeben: untersuchte Tiere Bart holomäberg 572 pos. Reagenten 19 3, 32% Schruns Silbertal 360 6 203 0 Tschagguns 330 10 Vandans St. Anton 150 23 Lorüns St. Gallenkirch Gaschurn 1, 67 3, 03 0 1 4, 35 15 1 6, 67 358 11 3, 07 244 24 9, 84 Stallehr 0 0 ______________________________________________________ MONTAFON 2.255 72 3, 19% ====================================================== Vom Vorsitzenden wird vorgeschlagen, den betroffenen Landwirten neben der Landesförderung zur Abgeltung des ihnen mit der Ausmerzung positiver Reagenten entstehenden Schadens eine zusätzliche Förderung aus Gemeindemitteln in Höhe von S 2.000 je Stück zu gewähren. In den Gemeinden Bartholomäberg und St. Gallenkirch wurde zwischenzeitlich ein diesbezüglicher Beschluß bereits gefaßt. -8- Der Antrag des Vorsitzenden wird einhellig angenommen und die Empfehlung an die Standesgemeinden abgegeben, den betroffenen Landwirten eine zusätzliche Gemeindeförderung von S 2.000 je befallenes Stück Vieh zu gewähren. Pkt. 9. - Allfälliges: Zur Diskussion um die Sanierung der alten Pfarrkirche in Vandans stellt Bürgermeister Bitschnau fest, daß er die von verschiedenen Seiten geforderte Sanierung auf Grund des bekanntlich äußerst desolaten Zustandes nicht unterstützen kann. Die auch von Mitgliedern des Heimatschutzvereines angekündigte finanzielle Unterstützung scheint nicht ganz verständlich, zumal ja diese Mittel über die Standesgemeinden aufgebracht werden müßten. Bürgermeister Wachter schließt sich dieser Auffassung ebenfalls vollinhaltlich an. Zur Anfrage der weiteren Vorgangsweise betreffend Errichtung einer Außenstelle des Heimatmuseums in Gaschurn berichtet der Vorsitzende, daß diesbezüglich möglicherweise die Errichtung eines Tourismus- bzw. Fremdenverkehrsmuseums ins Auge gefasst wird. Vorerst ist ein Gutachten von Dr. Rachbauer abzuwarten. Bezüglich der Möglichkeit der Anschaffung einer Lukas Tschofen-Stube aus dem Jahre um 1680 soll hinsichtlich deren historischen Bedeutung ebenfalls ein Gutachten von Dr. Rachbauer vorgelegt werden. Sofern dies finanziell bewerkstelligt werden könnte, wäre der Heimatschutzverein am Erwerb dieser sehr wertvollen Stube äußerst interessiert, um sie im Heimatmuseum einbauen zu können. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.15 Uhr die Standessitzung und dankt allen Standesvertretern für die Teilnahme und Mitarbeit. Schruns, am 18.05.1988 Schriftführer Standesvertretung