20160614_SV_013

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2016-06-14
Erscheinungsdatum 2016-06-14
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Standd Montafoon A-6780 Scchruns - Vorarlberg Montafoneerstraße 21 T +43 (0)55556 72132, F 72132-9 info@stannd-montafon.aat www.stannd-montafon.at DVR: 04333659 Zl./Bearb. : SM004.1/20 016/bm NIED DERSCH HRIFT aufgenoommen am 14. Juni 201 16 im Sitzun ungssaal dess Standes Montafon anllässlich der 13. Sitzung der Standeesvertretung g in der laufe fenden Funk ktionsperiod de. Auf Gruund der Einnladung vom m 6. Juni nehhmen an deer auf 13.30 Uhr einberu rufenen Stan ndessitzung teiil: bert Bitschnnau, Tschag gguns Standessrepräsentannt Bgm Herb Standessrepräsentannt-Stv. Bgm m Martin Nettzer, MSc, Gaschurn G Bgm DII (FH) Jürgeen Kuster, MBA, M Schruuns Bgm Loothar Ladneer, Lorüns Bgm Joosef Lechthaaler, St. Galllenkirch Bgm Ingg Matthias Luger, Stalllehr Bgm Raaimund Schhuler, St. An nton Bgm M Martin Vallasster, Bartholomäberg (aab 14:45 Uh hr) Vize-Bggm Michaell Zimmermaann, Vandan ans Bgm Thhomas Zudrrell, Silbertaal m Burkhard Wachter, V Vandans Entschuuldigt: Bgm Weiteree Sitzungsteeilnehmer: Toni T Meznaar Peter P Mathiies zu TOP5 5 Schriftfü führer: Standessekr S retär Mag Bernhard B Maaier Der Vorrsitzende erröffnet um 13.30 1 Uhr ddie Standesssitzung, begrüßt die Koollegen Bürg germeister und Zuhörer. Füür den entscchuldigten B Burkhard Wachter W ist Vize-Bgm V M Michael Zim mmermann annwesend. Er stellt gemäß Standessstatut die Beeschlussfäh higkeit fest uund ersucht um Aufnahm me des zusäätzlichen Beeratungsgeggenstandes „Kostenübe „ ernahme fürr zusätzlichee Betreuungspersonen im i Kinderw werkstättli M Montafon“. Gegen G die geänderte g Taagesordnun ng wird nach Um mfrage keinn Einwand erhoben, e zurr Erledigung g steht somit nachsteheende 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 2 von 9 Tagesordnung 1.) EU-Leader Projekt “Nachnutzung Gerichtsgebäude” 2.) EU-Leader Projekt “Werkzeugkoffer Maisäßsanierung” 3.) Aufnahme der Gemeinde St. Anton in die Vereinbarung zum ärztlichen Bereitschaftsdienst durch Reha-Klinik Montafon 4.) Pflichtenheft Machbarkeitsstudie „Bahnausbau Montafon“ und Beschlussfassung zum Finanzierungsanteil des Standes 5.) Rechnungsabschluss 2015 a. Vorlage des Rechnungsabschlusses 2015 b. Vorlage des Prüfberichtes c. Beschlussfassung zu a) und b) 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 12. Standessitzung am 10.05.2016 7.) Berichte 8.) Kostenübernahme für zusätzliche Betreuungspersonen im Kinderwerkstättli Montafon 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende erläutert den Hintergrund für das geplante EU-Leader Projekt „Nachnutzung Gerichtsgebäude“ und ersucht den Standessekretär um Vorstellung des Projekt-Vorhabens. Dieser informiert, dass im Rahmen dieses Projektes Klarheit über die weitere Nutzung des über 250 Jahre alten Gerichtsgebäudes in Schruns erlangt werden soll. Das historisch, symbolträchtige und regionalpolitisch äußerst bedeutungsvolle denkmalgeschützte Bauwerk soll einer dem Standort und den Bedürfnissen des Tales und der Gemeinde Schruns angepassten Nutzung zugeführt werden. In einem ersten Schritt ist ein Beteiligungsprozess vorgesehen, in welchem Vorstellungen und Ideen für die Nachnutzung entwickelt werden sollen. Aus den verschiedenen Ideen sollen weiters zwei bis drei Nutzungsvarianten ausgewählt und für diese eine Kosten-Nutzen-Betrachtung erstellt werden. Auf dieser Grundlage wird vom Standesausschuss sodann die Entscheidung für die Bestvariante getroffen, für welche im Rahmen des geplanten Projektes dann auch die Einreichplanung umgesetzt werden soll. Mit dem gelungenen Beispiel „Haus Montafon“ besitzt das Montafon bereits Erfahrung mit übergemeindlicher Kooperation hinsichtlich Gebäudenutzung. Mit dieser positiven Erfahrung und mit dem Know How im Gepäck möchte das Montafon eine weitere Einrichtung mit regionaler Strahlkraft entwickeln. Die veranschlagten Gesamtkosten betragen € 107.235, -, wobei Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 3 von 9 bei positiver Förderzusage durch die Leader-Förderstelle der Eigenmittelanteil bei ca. € 45.000, - zu liegen kommt. Bgm Netzer merkt an, dass sich die Nachnutzung selbst finanzieren sollte und dass bei der Variantenauswahl nur jene näher betrachtet werden sollen, welche auch seitens der Bürgermeister gewünscht sind. Der Standessekretär hält dazu fest, dass diesem Wunsch durch die Zusammensetzung der Gruppe ohnehin Rechnung getragen wird. Bgm Netzer fordert, dass der Kosten-Nutzen-Aspekt in der Projektbeschreibung noch stärker betont wird. Er erkundigt sich, ob in diesem Projekt etwas speziell für die Gemeinde Schruns berücksichtigt werden muss und auch welchen Standortbeitrag die Gemeinde Schruns beisteuert. Bgm Kuster hält fest, dass das Gebäude im Masterplan berücksichtigt ist und sich auf Grund einer geänderten Nutzung hieraus derzeit kein Handlungsbedarf ergibt. Die Leistung eines zusätzlichen Standort-Beitrages kann sich Bgm Kuster zum jetzigen Zeitpunkt nicht vorstellen. Wenn das Ergebnis des Prozesses für Schruns einen hohen Nutzen stiftet, ist ein Standort-Beitrag zum einem späteren Zeitpunkt aber denkbar. Er wird diesen Wunsch in die Gemeindevertretung Schruns mitnehmen. Auf Anfrage von Bgm Lechthaler hinsichtlich Beteiligung konkretisiert der Standessekretär, dass es sich um einen kompakten Prozess mit namentlich genannten Teilnehmern handeln soll. Unter der Vorgabe, dass der Kosten-Nutzen-Aspekt noch stärker betont wird, wird auf Antrag des Vorsitzenden die Einreichung und die Umsetzung des EU-Leader-Projektes „Nachnutzung Gerichtsgebäude“ mit einem Eigenmittel-Anteil von € 45.000, - einstimmig genehmigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende erläutert den Hintergrund und die Entstehungsgeschichte des Projektes „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ und ersucht den Standessekretär um Vorstellung des Vorhabens. Dieses Projekt ist als Fortsetzung der Bemühungen um die Maisäß-Erhaltung im Montafon zu sehen. Nachdem die Novellierung des Raumplanungsgesetzes zahlreiche Sanierungs-, Umnuztungs- bzw. Adaptierungsmaßnahmen im Maisäßbereich erwarten lässt, soll mit diesem Werkzeugkoffer eine Wegleitung für qualitätvolle und regionaltypische Bauweisen geschaffen werden. Vorgesehen ist die Dokumentation von qualitativ hochwertigen Sanierungs- und Umbau-Beispielen, welche in einem Art Handbuch zusammengefasst werden. Weiters sollen in Kooperation mit regionalen Handwerksbetrieben anhand von zwei Beispielen auch konkrete Maßnahmen umgesetzt und dokumentiert bzw. im Rahmen von Veranstaltungen vermittelt werden. Bgm Netzer schlägt vor, das Projekt um einen Teil für Gemeinden zu ergänzen, welche Grundlagen und Verordnungsentwürfe für die Maisäßausweisung und allfällige Bebauungspläne in Form einer modularen Mustervereinbarung zur Verfügung stellt. Nach kurzer Diskussion wird die Einreichung und die Umsetzung des Projektes „Werkzeugkoffer Maisäßsanierung“ unter Berücksichtigung dieses Erweiterungswunsches mit einem Eigenmittelanteil von € 25.000, - einstimmig genehmigt. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 4 von 9 Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert über den bestehenden Vertrag vom 15. April 2013, welcher zwischen den Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns, Silbertal, Tschagguns, St. Gallenkirch und Vandans mit der Rehabilitationsklinik im Montafon Betriebs-GmbH über die ärztliche Versorgung (Bereitschaftsdienst) an Wochentagen abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag ist seitens der Rehabilitationsklinik im Montafon Betriebs-GmbH oder auch jeder einzelnen Gemeinde jährlich zum Jahresende kündbar, sofern die Vertragspartner spätestens bis zum 30. Juni eines Jahres den Austrittswunsch bekanntgeben. Ansonsten verlängert sich dieser Vertrag automatisch und auf unbestimmte Zeit. Die Gemeinde St. Anton tritt diesem aufrechten Vertragsverhältnis bei und übernimmt hiermit auch alle damit enthaltenen Rechten und Pflichten per 30. Juni 2016 bei. Die Entschädigungszahlung sowie der Aufbringung gem. vereinbarten Schlüssel bleiben gleich. In der bisher geübten Praxis wurden Einwohner der Gemeinde St. Anton ebenfalls behandelt. Somit kommt dieser Miteinbeziehung der Gemeinde St. Anton im Montafon einer formellen Richtigstellung der gelebten Praxis gleich. Auf Anfrage erläutert der Standessekretär das Fördersystems des Landes und vor allem der Neuerungen, welche sich auf Grund des Angebotes vom Roten Kreuz ergeben haben. Künftig sollte allenfalls eine ähnliche Vereinbarung wie für den Bereitschaftsdienst auch für die Totenbeschau im Tal mit den niedergelassenen Ärzten abgeschlossen werden. Bgm Schuler ergänzt, dass der ehemalige Gemeindearzt Dr Nigsch den Bereitschaftsdienst selbst wahrnehmen wollte. Seine Nachfolgerin möchte den Wochentag-Bereitschaftsdienst aber gerne über die Reha-Klinik abwickeln. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Vorschlag, die Gemeinde St. Anton mit denselben Rechten und Pflichten wie die bereits bisherigen Vertragsgemeinden in den Vertrag mit der Rehabilitationsklinik im Montafon Betriebs-GmbH mitaufzunehmen, einstimmige Zustimmung erteilt. Die Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr beteiligen sich nicht an der Abstimmung, da sie keine Vertragsparteien im gegenständlichen Vertrag sind. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert über das bereits am Vormittag in der Standesberatung vorgestellte Pflichtenheft zur Machbarkeitsstudie Bahnausbau Montafon. Wie vereinbart sollen inhaltlich noch einige Ergänzungen eingearbeitet werden. Er findet es als wichtiges Signal, die Finanzierung gemäß den Vorgesprächen mit dem Land heute zu beschließen. Die inhaltliche Ausformulierung der Ausschreibungsunterlagen wird nochmals beraten. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Beteiligung des Standes mit 20% der maximal veranschlagten Gesamtsumme von € 130.000, - netto von der Standesvertretung einstimmig genehmigt. Pkt. 5.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den gemäß § 78 Gemeindegesetz allen Standesvertretern zeitgerecht zugestellten Rechnungsabschluss 2015 des Gemeindeverbandes Standes Montafon. Dieser schließt mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 5 von 9 von € 7.500.058, 62 und weist einen kleinen Überschuss von € 3.772, 55 auf, welcher der Haushaltsausgleichsrücklage zugeführt wurde. Der Vorsitzende erkundigt sich, ob es Fragen zu den Abweichungslisten im Anhang gibt. Bgm Netzer bemängelt, dass die Repräsentationskosten der Standesvertretung überschritten wurden. Der Standessekretär erläutert die Details der Studienreise und verweist darauf, dass diese so nicht geplant war und deshalb bei der Erstellung des Voranschlages nicht entsprechend vorgesehen wurde. Bgm Netzer verweist darauf, dass überall gespart werden muss und eine solche Studienreise mit zu hohen Kosten und geringem Selbstbehalt nicht durchgeführt werden sollte, wenn sie nicht entsprechend veranschlagt wurde. Buchhalter Mathies Peter erläutert die Rücklagen-Bewegungen. Nachdem keine weitere Fragen gestellt werden, bringt Bgm Ladner in seiner Funktion als Mitglied des Prüfungsausschusses auf Ersuchen des Vorsitzenden den Bericht über die am 1. Juni 2016 in Anwendung der Bestimmungen des § 52 Gemeindegesetz 1985vorgenommene Überprüfung des Rechnungsabschlusses vollinhaltlich zur Kenntnis. Der Schuldenstand reduzierte sich 2015 um die geleisteten Tilgungen in Höhe von € 247.847, 20. Der Gesamtschuldendienst beträgt für 2015 € 266.631, 98. Im Jahr 2015 erfolgten keine Darlehensaufnahmen. Das vorgesehen Darlehen für die Publikation des 3. Bandes der Montafoner Geschichte wurde um ein Jahr verschoben, da die Vorarbeiten noch nicht abgeschlossen sind. Folgende Klarstellungen und Anregungen wurden seitens der Prüfer gemacht: 2/010000-827000 Kostenersätze Verwaltungspersonal 2/380000-807000 Verkaufserlöse (Talschaftsgeschichte) 1/010000-642000 Rechts- und Beratungskosten 1/649100-729000 Sonstige Ausgaben Hier sind die Rückersätze von Forstfonds und Abwasserverband für die Aufwände des Standes für das Verwaltungspersonal verbucht. Die Mindereinnnahmen von € 11.079, 58 sind auf eine kürzere Dienstdauer einer Mitarbeiterin und eine falsche Kalkulation der DG-Abgaben zurückzuführen Die Prüfer merken positiv an, dass die Verkaufserlöse für Bücher der Montafoner Talschaftsgeschichte auf € 10.849, 84 gesteigert werden konnten. Im Vorjahr betrug der Erlös gerade einmal € 2.107, 63. Die Kostenüberschreitung ist auf die aufwändige Vertragserrichtung der Untermietverträge im Haus Montafon zurückzuführen. In dieser Haushaltsstelle sind unter anderem die Aufwände für die Einstiegstellen verbucht. Die Prüfer regen an, die Abrechnung nach Fertigstellung der Beschriftung baldmöglichst vorzunehmen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Rechnungsabschluss 2015 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt und dem vorgelegten Bericht des Prüfungsausschusses mit Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 6 von 9 dem Antrag auf Entlastung der Standesverwaltung sowie der Organe des Standes Montafon einstimmig die Zustimmung erteilt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltsgebarung Vortrag Gebarungsabgang Gesamtausgaben 6.852.006, 66 544.741, 01 7.396.747, 67 103.310, 95 7.500.058, 62 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Einnahmen der Haushaltsgebarung Entnahme aus Kassabeständen (Abgang) Gesamteinnahmen 7.235.158, 72 264.899, 90 7.500.058, 62 7.500.058, 62 Abschließend spricht der Vorsitzende namens der Standesvertretung dem Verwaltungspersonal einen Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und die fristgerechte Vorlage des Rechnungsabschlusses aus. Pkt. 6.) Die Niederschrift der 12. Standessitzung vom 10.05.2016 wurde allen Standesvertretern per E-Mail übermittelt und wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 8.) (Erweiterung der Tagesordnung) Der Vorsitzende begrüßt Marketá Gallová (Obfrau), Niki Sander (Geschäftsleitung) und Birgit Ogris (Kassierin) vom Kinderwerkstättli Montafon. Frau Ogris stellt die neue Geschäftsführerin und die neue Obfrau vor und informiert, dass Frau Cornelia Schlatter nach 20 Jahren ehrenamtlicher Tätigkeit schon länger das Amt übergeben wollte und nun geeignete Nachfolgerinnen gefunden hat. Sie formuliert die Notwendigkeit, auf Grund der Vorgaben des Landes und der sich ändernden Altersstruktur (immer jüngere Kinder) in den Betreuungsgruppen eine zusätzliche dritte Betreuerin anzustellen. In einer Gruppe befinden sich zwölf Kinder. Derzeit gibt es noch zwei Betreuerinnen pro Gruppe. Um die Vorgaben des Landes zu erfüllen, muss im Kinderwerkstättli St. Gallenkirch an allen fünf Tagen eine dritte Betreuerin präsent sein. In Schruns sind für die erste Gruppe an allen fünf Tagen und für die zweite Gruppe an drei Tagen je eine dritte Betreuerin erforderlich. Auf Anfrage von Bgm Netzer, ob Eltern mit jüngeren Kindern höhere Beiträge bezahlen, verneint Frau Ogris. Derzeit zahlen alle Eltern gleich hohe Beträge. Ab Herbst 2016 kommt aber die soziale Staffelung. Bgm Netzer erkundigt sich nach den Kriterien. Frau Ogris informiert, dass Berufstätigkeit, Alter und Position auf der Warteliste derzeit die Kriterien für den Betreuungsbedarf definieren. Die Elternteile müssen eine Arbeitsbestätigung vorlegen und derzeit sind eigentlich nur für die Berufstätigen ausreichend Betreuungsplätze vorhanden. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 7 von 9 Frau Gallová informiert über mehrere Personalwechsel und Krankenstände im Team, wodurch es zu einem Engpass kam. Auf Anfrage von Herrn Netzer wird informiert, dass berufstätige Eltern auch im Folgejahr einen Platz für ihr Kind erhalten, um Planungssicherheit für die Berufstätigkeit zu erlangen. Bei der sozialen Staffelung müssen die Eltern auf die Institution zugehen und ihr Einkommen nachweisen. Der Träger ist nicht verpflichtet, die Angaben zu prüfen. Aus Sicht von Bgm Netzer müsste eigentlich die Gemeinde diese Prüfung vornehmen. Frau Ogris weist darauf hin, dass das Land hinkünftig nur die soziale Staffelung abdeckt und es durch den Tarifkorridor zu Finanzierungslücken kommen kann. Auf Anfrage von Herrn Kuster nach der Länge der Wartelisten berichtet Frau Ogris, dass ca. 10-15 Mütter nicht die gewünschten Betreuungstage erhalten. Für Bgm Vallaster ist die Ausweitung der Nachmittags-Öffnungszeiten das nächste Ziel. In Gantschier gibt es bereits jetzt schon genug Anmeldungen für den zweiten Nachmittag. Nach Auskunft von Frau Ogris beträgt der Stundensatz € 4, 8 pro Betreuungsstunde. Auf Anfrage des Standessekretärs wird informiert, dass dieser Wert stark schwankt und somit auch ein schwieriger Anhaltspunkt beispielsweise für das EKIZ darstellt. Bgm Netzer meint, dass die Elternbeiträge zumindest valorisiert werden sollten. Bgm Vallaster schlägt vor, einen Empfehlungsbeschluss an den Verein zu richten, wonach die Elternbeiträge künftig kontinuierlich valorisiert werden sollten. Diesem Vorschlag schließt sich auch Bgm Kuster an. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Übernahme der Kosten für die vorgeschlagenen dritten Betreuerinnen, welche wie dargestellt mit maximal € 37.300, - pro Jahr angegeben werden, einstimmig angenommen. In einem zweiten Beschluss wird auf Antrag des Vorsitzenden die Empfehlung an den Verein Kinderwerkstättli Montafon ausgesprochen, künftig die Elternbeiträge jährlich zu valorisieren. Auch dieser Antrag wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Vertreterinnen für ihre Arbeit und ihr Engagement. Pkt. 7.) – Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet über das Gespräch mit Präsident Schröder vom OLG Innsbruck hinsichtlich der Auflösung des Mietvertrages für das BG Montafon und fasst das Ergebnis der Besprechung wie folgt zusammen: Bis zum Zeitpunkt der Schließung am 30. Juni 2017 muss der Gerichtsbetrieb aufrecht sein. Es erfolgt keine wie im Mietvertrag vorgesehene Eigentumsübertragung, sondern eine alternative einvernehmliche Vertragsauflösung. Die Neuberechnung des Refundierungsbetrages von der Mietvorauszahlung wurde mit € 125.237, 36 von allen Seiten akzeptiert und wird von Land und Stand getragen. Offen war noch die Art und Weise, wie das Objekt von der Mieterin zurückzustellen ist. Hierzu finden sich in den alten Verträgen keinerlei Anhaltspunkte. Vereinbart wurde nun, dass eine Kosten-Schätzung über die erforderlichen Rückstellungsarbeiten (z.B. Lücken im Parkett-Boden bei Einbauten, Sanierung von Putzschäden nach Ausbau) für alle Räumlichkeiten im EG und OG1 erstellt wird. Basierend auf dieser Kostenschätzung werden die Maßnahmen dann seitens der Justiz in Auftrag gegeben oder ein Refundierungsbeitrag festgelegt, welche die Justiz an den Stand nach der Schließung leistet. b) Der Vorsitzende berichtet, dass die die Anpassung der Satzung der Montafonerbahn AG im Sinne der Besprechungen mit dem Standessausschuss bei der nächsten Hauptversammlung durchgeführt wird. Auf Initiative des Standesausschuss (Anregung durch Bgm Martin Netzer) ist geplant, in der Aufsichtsratsitzung am 30. Juni 2016 die Satzungsanpassung zur Erweiterung des Unternehmenszweckes zu beschließen und Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Standessitzung: 14.06.2016 Seite 8 von 9 dann der Hauptversammlung am 6. Juli 2016 zur Beschlussfassung vorzulegen. Bgm Netzer kritisiert, dass ihm dieses Schriftstück nicht persönlich zugestellt wurde. Er weist auch darauf hin, dass es sich entgegen der Darstellung im Schreiben nicht um eine Anregung, sondern um eine Kritik seinerseits gehandelt hat. Schließlich ist aus seiner Sicht ist die nun vorgeschlagene Ausweitung des Unternehmenszwecks zu weit gefasst. Bgm Kuster findet es gut, dass mit der geplanten Anpassung der Unternehmenszweck nun deutlich weiter gefasst ist. c) Der Vorsitzende informiert weiters, dass die Stellenausschreibung für die Nachbesetzung der Stelle von Marion Ebster für den Aufgabenbereich Projektmanagement und Regionalentwicklung im Juni ausgeschrieben wird. d) Der Vorsitzende berichtet, dass der Folgeauftrag zur Weiterführung des Prozesses Raumentwicklung Montafon für das beschlossene Konsolidierungsjahr 2016-2017 an das Büro Kairos vergeben wurde. e) Die Vorbereitungen für den Regionalbericht 2015 laufen auf Hochtouren. Das Druckwerk soll bis Ferienbeginn in den Montafoner Haushalten sein. f) Bzgl. der Teilnahme am Gemeindetag informiert der Vorsitzende, dass die Organisation über Bgm Lechthaler läuft. Pkt. 9.) – Allfälliges: a) Bgm Vallaster berichtet über die Ausstellung „bergauf bergab“ über im Landesmuseum in Bregenz. Die Ausstellung war über die Wintermonate im Bergbaumuseum Bochum zu sehen. Der Kurator berichtete, dass während des 20-jährigen Bestehens des Bergbaumuseums Bochum keine Ausstellung so hohe Besucherzahlen aufwies. Das ist ein Beweis für die besonders hochwertige und interessante Ausstellung über die Ergebnisse des Forschungsprojektes HIMAT zum historischen Bergbau. Er empfiehlt den Besuch der Ausstellung, welche bis Ende Oktober läuft. b) Bgm Zudrell informiert über die geplante Ausstellung zu 20 Jahren Bergbaumuseum Silbertal, bei welcher auch der Bergknappenaltar vom Kristberg erstmals öffentlich gezeigt werden sollte. c) Bgm Netzer berichtet über das im Zuge des Projektes Kinder- und Schülerinnenbetreuung aufgetauchte Erfordernis, die Kinder für die Mittags- und Nachmittagsbetreuung an andere Standorte mit Hilfe des ÖV zu transportieren. Der Standessekretär informiert, dass hierzu bereits eine Anfrage an den VVV gestellt wurde, wie diese Schüler in die SLF-Förderung einbezogen werden können. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 13. Stanndessitzung: 14.06.2016 Ende deer Sitzung, 16.00 1 Uhr; Schrunss, 27. Juni 2016; 2 Schriftfführer: Seitee 9 von 9 Standesaausschuss: Stand Moontafon Monttafonerstraße 21 A-6780 S Schruns www w.stand-montafon.at Tel: +43((0)5556/721322-0 Fax: +43(0)5556/721332-9 E-Mail:iinfo@stand-m montafon.at D DVR 0433659