19920910_SV_012

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:22
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1992-09-10
Erscheinungsdatum 1992-09-10
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. September 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 12. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 1. September nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.45 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Der verspätete Beginn der Standessitzung ist durch den Umstand bedingt, daß vormittags mit Herrn Landesrat Grabher eine Besichtigung der bisherigen Ausbauten und der noch fehlenden Lücken des Montafoner Radwegenetzes mit anschließender Abschlußbesprechung stattgefunden hat. Zur Tagesordnung wird von Bürgermeister Wachter der Antrag gestellt, einen weiteren Behandlungsgegenstand zum Thema "Überlassung des Wasserzinses an die Gemeinden des Montafons" aufzunehmen. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 11. Sitzung vom 19. Mai 1992; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorschlag für die Neubestellung des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG in der Generalversammlung am 15.9.1992; -2- 4. Antrag der Montafoner Alpmeister auf Einhebung eines Alpschillings für die Alpförderung mit Beratung landwirtschaftlicher Probleme in der Talschaft; 5. Antrag der Justizverwaltung auf Eigentumsübertragung beim Gerichtsgebäude; 6. Antrag des Montafoner Schwimmclubs Schruns-Tschagguns auf Gewährung einer Förderung; 7. Ansuchen des Heimatschutzvereines um Übernahme einer Ausfallshaftung für die Herausgabe des Kunstbandes Bertle; 8. Krankenhaus Maria Rast - Sozialkonzept Montafon; 9. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Bürgermeister Wachter erläutert zu seinem Antrag auf Erweiterung der Tagesordnung, daß aus aktuellem Anlaß über die laufende Diskussion zur Überlassung des Wasserzinses an die Montafoner Gemeinden auch die Standesvertretung nochmals die Abgeordneten der Talschaft durch einhelligen Beschluß zu einem vehementen Unterstützen dieser ebenfalls von allen Fraktionen des Landtags unterstützten Forderung stärken sollten. Vom Vorsitzenden wird dazu berichtet, daß von ihm bereits wiederholte Kontakte mit Landesrat Dr. Lins, aber auch mit anderen Stellen des Landes dazu erfolgt sind und die Forderung von ihm als Talschaftsvertreter auf Grund der einstimmigen Resolution vom März 1992 bei der Landesregierung vorgebracht wurde bzw. derzeit laufend auch Kontakte in diese Richtung sattfinden. Er ersucht allerdings, auf Grund laufender Gespräche mit dem Vorstand der Illwerke in Sachen Überlassung weiterer Finanzmittel für die Gewässerreinhaltung um eine gewisse Zurückhaltung in der öffentlichen Diskussion. Der Vorsitzende gibt dazu bekannt, daß auf Grund von Vorsprachen durch ihn, aber auch durch die Bürgermeister Rudigier und Sandrell von der Vorarlberger Illwerke die Bereitschaft zu einer weiteren jährlichen Zahlung für die Gewässerreinhaltung gegeben ist und in den nächsten Wochen die konkrete Zusage dazu erfolgen wird. Die Leistung erfolgt in Fortsetzung der vor 10 Jahren erfolgen Zahlung im Zusammenhang mit dem Bau des Walgaukraftwerkes. Im Rahmen der ausführlichen Diskussion wird von allen Talschaftsbürgermeistern im Sinne der bereits im März 1992 einstimmig beschlossenen Resolution nochmals die außerordentliche Bedeutung des Unternehmens "Vorarlberger Illwerke AG" für die Talschaft einhellig als überaus wertvoll und wichtig hervorgehoben. Gerade auch in Zusammenhang mit der laufenden Diskussion um die Übertragung der Aktienmehrheit an das Land wird die Wichtigkeit des Unternehmens für das Montafon und die damit geforderte Mitsprache durch die Talschaft wiederum bekräftigt. Die Talschaftsbürgermeister sind der einhelligen Auffassung, daß die Vorarlberger Illwerke auch in Zukunft nicht nur auf dem Sektor der Energiewirtschaft, sondern in weiteren technologischen Bereichen zur Schaffung intelligenter Produkte tätig sein sollte. Es wird -3- ausdrücklich betont, daß gerade dieses Unternehmen sowohl die finanziellen aus auch die technologischen und personellen Kapazitäten für die Entwicklung neuer Produkte besitzt, wovon für die künftige Beschäftigungsstruktur in der Talschaft wertvolle Impulse erwartet werden dürfen. Die in letzter Zeit erhobene Forderung nach Überlassung des Wasserzinses bzw. eines Teiles davon durch das Land an die Talschaftsgemeinden wird von allen Standesbürgermeistern ausdrücklich unterstützt. Der Vorsitzende ersucht die Kollegen Bürgermeister sehr eindringlich, das Thema Wasserzins nicht zum Gegenstand parteipolitischer Argumentationen zu machen, da diese Forderung mit sachlichen Argumenten unterlegt werden kann. Dieses Anliegen wird von ihm als Talschaftsvertreter unabhängig von anderen Funktionen auch auf Grund der einstimmig gefaßten Resolution vom März 1992 sehr vehement beim Land Vorarlberg vorgebracht. Von allen Bürgermeistern wird die einhellige Auffassung ausgesprochen, daß zum jetzigen Zeitpunkt eine günstige Gelegenheit gegeben ist, dem bereits seit Jahrzehnten vorgebrachten Anliegen nach Überlassung des Wasserzinses zum Durchbruch zu verhelfen. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Steuerleistungen der Vorarlberger Illwerke an die Betriebsgemeinden nicht in Zusammenhang mit dem Wasserzins zu sehen sind, da auch andere Gemeinden des Landes aus Betriebsansiedlungen auf Grund den geltenden Steuergesetzen Einnahmen erzielen. Das Anliegen Wasserzins kann mit sachlichen Argumenten untermauert werden, da gerade durch die Wasserkraftnutzung zur Stromerzeugung unbestritten im Bereiche der Gewässerreinhaltung und des Wasserhaushaltes Belastungen für die Gemeinden verbunden sind, durch welche den Talschaftsgemeinden im Vergleich zu anderen Gemeinden zusätzliche Nachteile und Aufgaben erwachsen. Nach sehr umfassender, sachlicher und eingehender Diskussion wird von der Standesvertretung die hohe Bedeutung der Vorarlberger 111werke für das Montafon und seine Bevölkerung ausdrücklich hervorgehoben und gewürdigt. Die Abgeordneten der Talschaft, und zwar Standesrepräsentant Mag. Siegi Stemer, Ing. Manfred Vallaster und der designierte Abgeordnete Mag. Siegfried Neyer werden einstimmig ersucht und aufgefordert, die Forderung nach Überlassung des Wasserzinses an die Talgemeinden aus den bekannten sachlichen Argumenten mit aller Vehemenz beim Land Vorarlberg zu vertreten und im Falle einer Abstimmung im Vorarlberger Landtag zu unterstützen. Die bereits im März 1992 von der Standesvertretung ebenfalls einstimmig gefaßte Resolution wird nochmals ausdrücklich bestätigt. Vom Vorsitzenden wird nochmals darauf hingewiesen, daß im Zusammenhang mit der Aktienübertragung sowohl von Landeshauptmann Dr. Purtscher als auch vom Landesfinanzreferenten Dr. Lins verbindliche Zusagen nach einer Einbindung der Talschaft in die Entscheidungsgremien des Unternehmens vorliegen. Gleichfalls ist bei einer Aktienübertragung an das Land auch eine Mitbeteiligung der Talschaft bzw. der Betriebsgemeinden grundsätzlich in Aussicht gestellt. -4- Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 11. Standes Sitzung vom 19. Mai 1992, welch allen Standesbürgermeistern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: 1. Dem Landesgildenwart für Vorarlberg wurde aus Anlaß der Ausgabe der Sonderpostmarke "Votivbild aus der Venserkapelle" ein Unterstützungsbeitrag von S 3.000, — gewährt. Im Rahmen dieser Veranstaltung findet gleichzeitig auch in der Zeit vom 18. bis 20. September 1992 das 30. internationale Bodenseetreffen der Philatelisten um den Bodensee statt. 2. Für die Beschäftigung der Familienhelferin wurde ein Landesbeitrag in Höhe von S 117.800, — einschließlich des Zuschlages für finanzschwache Gemeinden gewährt. 3. In den letzten Monaten haben wiederum weitere Gespräche zur Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Tourismus, insbesondere zum Ziele der Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte, unter Teilnahme des Vorsitzenden stattgefunden. Vom Junglandwirt Daniel Mangeng aus Tschagguns ist die Schaffung einer kleineren Kühl- und Schlachtmöglichkeit beabsichtigt, womit den Landwirten aus dem Raum Tschagguns und Umgebung die Möglichkeit geboten wird, ihre in der Landwirtschaft produzierten Fleischprodukte besser vermarkten zu können. Von Daniel Mangeng konnten bereits recht erfolgversprechende Kontakte in diese Richtung angeknüpft werden. Zur Unterstützung dieses Vorhabens wird in den kommenden Tagen ein Antrag auf Innovationsförderung beim Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft eingereicht, wobei von Nationalrat Ing. Erich Schwärzler dieses Vorhaben bei den zuständigen Stellen in Wien sehr aktiv unterstützt wird. 4. Für die Verkehrsstudie Montafon einschließlich den benötigten Berichten sind Gesamtkosten von S 549.000, — incl. Ust. angefallen. Der diesbezügliche Förderungsantrag wurde bei der Landesregierung eingereicht. 5. Am 24.7 1992 wurde Lingg Johannes als Meldekontrollor beim Stand Montafon angestellt. Seit Anstellung wurden bis Ende August insgesamt 104, 5 Stunden Kontrolltätigkeiten in den Gemeinden Bartholomäberg, Gaschurn, Schruns und Vandans durchgeführt. Dazu wird von den Bürgermeistern der genannten Gemeinden ihre äußerste Zufriedenheit mit der Kontrolltätigkeit von Herrn Lingg ausgesprochen. 6. Die Bezirkshauptmannschaft Bludenz hat mit Bescheid vom 20.7.1992 festgestellt, daß die Radwegbrücke zwischen Schruns-Tschagguns bescheidgemäß verlegt worden ist. -5- 7. Von der Landesregierung wurde mitgeteilt, daß für die Sanierung der Litzbrücke im Rahmen des Montafoner Radwegenetzes ein Förderungsbeitrag von 80% gewährt wird. Dazu wird vom Vorsitzenden weiters zur Kenntnis gebracht, daß die Asphaltierung des an die Litzbrücke anschließenden Teilstückes bis zur Latschauerstraße mit je einer Fahrbahn in beide Fahrtrichtungen fertiggestellt ist. Die Anbringung des noch fehlenden Gummibandes im Bereich der Eisenbahnschienen soll in der kommenden Woche erfolgen. Von der Vorarlberger Illwerke wurden die zur Asphaltierung im Bereich der Schienen nötigen Vorarbeiten (Anbringung eines Z-Profiles) unentgeltlich durchgeführt, sodaß lediglich die Materialkosten hie für zu tragen sind. Somit kann den Radfahrern in Bälde ein weiteres Teilstück zur Verfügung gestellt werden, womit dem gefährlichen Verkehrsknotenpunkt bei der Rhätikonkreuzung ausgewichen werden kann. 8. Für das Litzkraftwerk der Montafonerbahn wurde von der Landesregierung mit Bescheid vom 19.7.1992 die wasserrechtliche Bewilligung auf die Dauer von 50 Jahren ab Inbetriebnahme des Kraftwerkes erteilt. Durch dieses Kraftwerk kann die Eigenstromerzeugung der Montafonerbahn von derzeit 5% auf künftig ca. 50% erhöht werden. 9. Für die Durchführung des Wettbewerbes für das künftige Betriebs- und Verwaltungsgebäude des Standes Montafon einschließlich Montafon-Tourismus sind die Vorarbeiten im Gange, sodaß Ende September bis Anfang Oktober der Wettbewerb zur Erlangung von Entwürfen für dieses Projekt gestartet werden kann. Die Bauarbeiten sollen im Frühjahr 1993 begonnen werden. Von Bürgermeister Wekerle wird dazu berichtet, daß von Ing. Fitz als verkehrstechnischem Sachverständigen der Landesregierung vorerst nur eine Anbindung von der Bundesstraße im Bereich der Grundstücke des Standes Montafon für notwendig erachtet und die Verlegung der Ortstafel in den Bereich Schwimmbadkreuzung mit dem Hinweis auf die noch nicht vorhandene Bebauung entlang der Bundesstraße vorerst abgelehnt wird. Diesbezüglich wird der Vorsitzende ersucht, die nötigen Abklärungen mit dem Landesstraßenbauamt im Sinne der bereits früher erfolgten Gespräche vorzunehmen. 10. Die Gemeinde Tschagguns hat zur Kenntnis gebracht, daß die Bemühungen zum Erhalt der Sesselbahn Grabs einen recht erfolgreichen Verlauf nehmen und durch die Übernahme des Gasthauses Grabs durch einen neuen Besitzer auch dessen Weiterbestand gesichert ist. Von Bürgermeister Bitschnau wird dazu berichtet, daß die Gemeinde Tschagguns sich am Kauf der Seilbahn mit einem Betrag von S 1, 5 Mio. beteiligt, während der restliche Kaufpreis von S 1, 2 Mio. von privaten Interessenten aufgebracht werden soll. Der dazu erforderliche Gesellschaftsvertrag soll in den nächsten Wochen unterzeichnet werden. Es ist beabsichtigt, die Seilbahn auch während des Winters in Betrieb zu nehmen, wobei bei schlechten Schneeverhältnissen an den Betrieb einer Rodelbahn und die Anbietung von Wandermöglichkeiten gedacht ist. -6- 11. Das Tourismusmuseum in Gaschurn, welches österreichweit auch das erste Museum mit diesem Schwerpunkt darstellt, wird am 4. Oktober 1992 offiziell eröffnet. Bürgermeister Sandrell ersucht aus diesem Anlaß die Kollegen Bürgermeister, auch die Vizebürgermeister und Mitglieder der Gemeindevorstände zu dieser Eröffnung einzuladen. Für die aus diesem Anlaß beschlossene Herausgabe einer Broschüre mit Museumsführer sind lt. vorliegendem Angebot bei einer Auflage von 10.000 Stück Gesamtkosten von S 157.000, — zuzüglich Ust. aufzubringen. Dazu wird von Bgm. Sandrell bestätigt, daß auch seitens der Gemeinde Gaschurn ein Beitrag zu dieser Broschüre geleistet wird, sodaß der Aufwand des Standes Montafon bei ca. S 120.000, — bis S 130.000, — liegen wird. Diese Vorgangsweise wird von der Standesvertretung zustimmend zur Kenntnis genommen. 12. Vom Vorsitzenden wird mit Bedauern festgestellt, daß es trotz intensiven Bemühungen während den letzten Monaten nicht möglich war, die Voraussetzungen für den Weiterbestand der Geburtenstation im Josefsheim zu schaffen. Dazu wird von Bgm. Wekerle ein ausführlicher Bericht über die Aktivitäten in den vergangenen Monaten erteilt. Trotz österreichweiter Ausschreibung mit Gesamtkosten von über S 100.000, — konnte das für den Betrieb der Wochenstation benötigte Personal nicht gefunden werden. Von der Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns wurde dazu auch der Dienstpostenplan erweitert und die Vornahme von weiteren Investitionen, insbesondere die Anschaffung eines Ultraschallgerätes, beschlossen. Vom Land wird jedoch diese Anschaffung abgelehnt, da die erforderliche Auslastung nicht gewährleistet ist. Sowohl der Vorsitzende als auch Bgm. Wekerle bestätigen, daß es trotz intensiven Bemühungen nicht gelungen ist, einen Facharzt bzw. eine Fachärztin für Gynäkologie zu finden. In persönlichen Gesprächen mit möglichen Interessenten wurde von diesen der klare Standpunkt geäußert, daß von ihnen für eine Niederlassung jene Anforderungen erwartet werden, wie sie an einem qualifizierten Spital mit OP-Raum und erforderlichem Personal, Anästhesist, technische und materielle Infrastruktur etc. gegeben sind. Das geänderte Risikoverhalten, die sozialen Strukturen wie auch der medizinische Fortschritt lassen momentan keine Bereitschaft von Jungärzten zu einer Niederlassung in Schruns erkennen. Von Jungärzten wird aber auch künftig nicht nur eine Betreuung der werdenden Mutter bis zur Geburt, sondern auch die weitere medizinische Betreuung erwartet, für welche die technischen Voraussetzungen für Maßnahmen im operativen Bereich vorhanden sein müssen. Obwohl Bgm. Wekerle persönlich den Erhalt der Wochenstation ausdrücklich befürwortet und unterstützt, sah sich die Gemeindevertretung Schruns auf Grund den vorhandenden Tatsachen nicht in der Lage, die Wochenstation weiterhin zu betreiben. Neben dem in erster Linie fehlenden Personal und der Tatsache, daß sich kein Jungarzt bzw. Jungärztin zur Niederlassung bereit erklärt, sind auch finanzielle Aspekte und die geringe Auslastung der Wochenstation zu berücksichtigen. -7- Gleichfalls weist Bgm. Wekerle auf den enormen Druck bei der Nachfrage nach Chronischkrankenbetten hin. Insbesondere von Bgm. Bitschnau wird mit Befremden festgestellt, daß die Schließung ohne Rücksprache mit den umliegenden Gemeinden erfolgt ist und damit durch die Gemeindevertretung Schruns ein "Stück Talschaft" aufgegeben wurde. Er äußert die Überzeugung, daß die benötigten finanziellen Mittel in der Höhe von ca. S 1 Mio. von den umliegenden Gemeinden sicherlich aufgebracht worden wären. Es wird jedoch nochmals darauf hingewiesen, daß die Geburtshilfestation nicht aus finanziellen, sondern aus personellen und anderen Gründen gescheitert ist. 13. Am 6. November 1992 findet in Schruns ein Regionaltag zu Sozialfragen statt, bei welchem von Fachleuten der Landesregierung Fragen der Gesundheitsförderung in Gemeinde und Region, der Jugend- und Freizeitarbeit, der Familienbegleitung und zur präventiven Bearbeitung des Suchtproblems erörert und bearbeitet werden. Die Kollegen Bürgermeister werden dazu ersucht, der Standesverwaltung Ansprechpartner in den Gemeinden für diese Veranstaltung bekannt zu geben. Pkt. 3.) Für die anläßlich der am 15.9.1992 stattfindende 77. ordentliche Hauptversammlung der Montafonerbahn AG vorzunehmende Neuwahl des Aufsichtsrates wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, die vom Stand Montafon bisher entsandten Aufsichtsratsmitglieder Bgm. Heinrich Sandrell, Dipl.Vw. Otmar Tschann und Dipl. Ing. Willi Gantner wiederum zu nominieren. Der Vorsitzende bringt dazu zur Kenntnis, daß die drei Genannten ihre Bereitschaft erklärt haben, auch weiterhin ein Aufsichtsratsmandat im Falle einer Wiederwahl auszuüben. Von der Standesvertretung wird dieser Vorschlag einhellig unterstützt, zumal die Mitglieder des Aufsichtsrates ihre Funktion zum Wohle des Unternehmens und im Sinne des Standes Montafon als Hauptaktionär ausgeübt haben. Auch in Anbetracht der bisherigen Entscheidungen im Zusammenhang mit der Anschaffung einer weiteren Triebwagengarnitur und dem Neubau des Litzkraftwerkes wird eine Kontinuität in der Zusammensetzung des Aufsichtsrates für vorteilhaft beurteilt. Bgm. Sandrell erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit im Aufsichtsrat, er schlägt jedoch vor, als Vorsitzenden in Zukunft einen Vertreter aus dem Räume Schruns als dem Sitz des Unternehmens zu nominieren. Dieser Wunsch wird grundsätzlich zur Kenntnis genommen, die Entscheidung über die Bestellung des Vorsitzenden des Aufsichtsrates liegt jedoch beim Aufsichtsrat selbst. Über Antrag des Vorsitzenden werden somit Bgm. Heinrich Sandrell, Dipl.Vw. Otmar Tschann und Dipl. Ing. Willi Gantner einstimmig (Stimmenthaltung durch Bgm. Sandrell) als Vertreter des Standes Montafon für die Neuwahl des Aufsichtsrates anläßlich der Hauptversammlung am 15.9.1992 vorgeschlagen. -8- Die Standesvertretung spricht den Aufsichtsratsmitgliedern einen ausdrücklichen Dank für ihre Tätigkeit zum Wohle des Unternehmens und für ihre Bereitschaft zur weiteren Mitarbeit im Aufsichtsrat aus. Pkt. 4.) Unter Hinweis auf das bereits im Vorjahr stattgefundene Gespräch mit den Montafoner Alpmeistern in Schruns wird vom Vorsitzenden der im Juli 1992 schriftlich eingebrachte Antrag zur Kenntnis gebracht. Nach diesem Antrag soll von allen Gemeinden des Montafons mit der Gästetaxe für die Sommernächtigungen ein Alpschilling eingehoben werden , der zweckgebunden den Montafoner Alpen zur Verfügung gestellt wird. Die Berechtigung dieses Anliegens und die dazu angeführten Begründungen werden von den Bürgermeistern ausdrücklich bestätigt, wobei jedoch auf Grund den sehr unterschiedlichen Voraussetzungen in den einzelnen Alpen, aber auch hinsichtlich der Landwirtschaftsförderung durch die Gemeinden eine talschaftsweit einheitliche Regelung sehr kritisch und nicht durchführbar beurteilt wird. Insbesondere hinsichtlich der Feststellung der Förderungswürdigkeit der einzelnen Alpen, aber auch der Aufteilung der Mittel aus einem all fälligen Alpschilling werden bei einer talschaftsweiten Lösung große Bedenken geäußert. Die Standesvertretung spricht sich grundsätzlich für eine Hilfe für finanziell benachteiligte Alpen aus und bestätigt ausdrücklich die Berechtigung des vorgebrachten Anliegens. Nachdem eine talschafsweit einheitliche Vorgangsweise aus den erwähnten Bedenken für nicht durchführbar beurteilt wird, wird von den Talschaftsbürgermeister in Aussicht gestellt, daß über dieses Anliegen in den Gemeinden beraten wird, wozu von den betreffenden Alpen ein direktes Ansuchen an die jeweilige Gemeinde zu richten ist. Pkt. 5.) Vom Vorsitzenden wird das Schreiben des Bundesministerium für Justiz vom 13.7.1992 zur Kenntnis gebracht, worin das Interesse an der Übertragung der im Mietvertrag vom Dezember 1981 angeführten Liegenschaften auf Grundlage dieses Vertrages in das Bundeseigentum bekundet wird. Der Vorsitzende informiert dazu über das an die Justizverwaltung ergangene Antwortschreiben, in welchem insbesondere um eine Konkretisierung der näheren Vorstellungen und Bedingungen für eine Eigentumsübertragung ersucht wird. Grundsätzlich wird die Auffassung vertreten, daß zur Vornahme weiterer Gespräche eine Schätzung des an die Justizverwaltung zu übergebenden Besitzes erforderlich sein wird. Diese Stellungnahme wird von der Standesvertretung einhellig zur Kenntnis genommen. Zur Frage der Erneuerung der Heizung im Gerichtsgebäude wird vom Vorsitzenden berichtet, daß von der Justizverwaltung wider Erwarten eine Kostenbeteiligung unter Hinweis auf den bestehenden Mietvertrag abgelehnt wurde. Diese Mitteilung wird von der Standesvertretung mit Befremden zur Kenntnis genommen, zumal in den diesbezüglichen Vorgesprächen von maßgeblichen Vertretern der Justizverwaltung -9- eine Kostenbeteiligung von 50% in Aussicht gestellt wurde, wie dies bei Investitionsvorhaben in den vergangenen Jahren auch gehandhabt wurde. Nachdem in dieser Angelegenheit weitere Rückfragen beim Justizministerium in Wien anhängig sind, welches seinerseits auch eine Stellungnahme der Finanzprokuratur einholt, wird die Erneuerung der Heizung vorerst bis zur endgültigen Abklärung der Finanzierung zurückgestellt. Pkt. 6.) Dem Ansuchen des Montafoner Schwimmclubs Schruns-Tschagguns um eine Kostenübernahme für ca. 40 Mittagessen ohne Getränke für die im Jänner 1993 stattfindende Tagung der Internationalen Arbeitsgemeinschaft der Bodensee-Schwimmvereine in Schruns wird dahingehend stattgegeben, daß für den beantragen Zweck ein einmaliger Förderungsbeitrag von S 6.000, — einstimmig bewilligt wird. Pkt. 7.) Vom Heimatschutzverein wurde das Ansuchen an den Stand Montafon gerichtet, für die Finanzierung der Herausgabe des Kunstbandes Bertle für den noch offenen Finanzierungsbetrag in Höhe von S 300.000, — eine Ausfallshaftung zu übernehmen, da sich die Vorstandsmitglieder nicht in der Lage sehen, für diesen Betrag privat zu haften. In Anbetracht der bereits getätigten Vorarbeiten und auch den bisher angefallenen Kosten von ca. S 160.000, — wäre ein allfälliger Stopp für dieses Projekt nicht zu verantworten. Es wird darauf verwiesen, daß im Zuge der Subskription für dieses Werk bis zum heutigen Zeitpunkt die Abnahme von ca. 500 Bänden bereits sichergestellt ist. Von der Standes Vertretung werden zur Übernahme einer Ausfallshaftung von S 300.000, — erhebliche Bedenken geäußert, weshalb der Vorsitzende beauftragt wird, in Zusammenarbeit mit dem Heimatschutzverein weitere Gespräche über Finanzierungsmöglichkeiten und Förderungen von Landesseite vorzunehmen. Der Vorsitzende wird grundsätzlich ermächtigt, im Bedarfsfall die Zusage für eine Ausfallshaftung bis zu einem Höchstbetrag von S 100.000, — vorzunehmen. Pkt. 8.) (Beratung erfolgt nach TO 4, da Bgm. Wekerle ab 17.00 während TO 5 wegen anderweitigen Verpflichtungen die Sitzung verläßt) Der Vorsitzende weist darauf hin, daß soziale Belange von der Kindheit bis in das Alter in Zukunft für die Öffentlichkeit zunehmend an Bedeutung gewinnen werden. Er spricht sich daher für die Erarbeitung eines umfassenden Sozialkonzeptes aus, mit welchem die soziale Entwicklung in den nächsten 30 - 40 Jahren aufgezeigt und die daraus resultierenden Maßnahmen für die Öffentlichkeit von Fachleuten beurteilt und aufgezeigt werden sollten. Die Erstellung einer solchen Sozialstudie würde auch von Landesrat Mayer als Sozialreferent der Landesregierung befürwortet, weshalb auch die Bereitstellung von Förderungsmitteln in Aussicht gestellt ist. Grundsätzlich wird die Idee des Vorsitzenden und die Wichtigkeit eines solchen Konzeptes -10- von der Standesvertretung zustimmend beurteilt, weshalb der Vorsitzende für die weiteren Entscheidungen ersucht wird, die nötigen Abklärungen hinsichtlich Abwicklung, Kosten und Finanzierung mit Förderungsmöglichkeiten vorzunehmen. Bezüglich der künftigen Verwendung des Krankenhauses Maria Rast in Schruns wird nochmals auf die bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz im Frühjahr erfolgte Besprechung verwiesen. Die Notwendigkeit zur Errichtung von Chronischkrankenbetten in der Außerfratte ist seitens der Bürgermeister unbestritten, da die tägliche Nachfrage nach einer solchen Einrichtung die Notwendigkeit klar aufzeigt. Es wird allgemein die Auffassung vertreten, daß die nun vorhandenen Möglichkeiten und Chancen im Zusammenhang mit einem Umbau und einer Neukonzeption des Krankenhauses Maria Rast in Koordination mit dem Land Vorarlberg unbedingt wahrgenommen werden müssen. Nach dem vorliegenden Konzept betragen die Gesamtkosten ca. S 35, 8 Mio., wovon ca. S 19, 0 Mio auf den Chronischkrankenbereich mit 14 Betten entfallen. Vor allem auch die Kombination im Verbund mit dem geplanten Leichtkrankenhaus unter der Führung des Landes wird als ideal eingestuft. Die Bürgermeister Rudigier und Sandrell sind an einer Beteiligung im Chronischkrankenbereich nicht interessiert, da von den Gemeinden St. Gallenkrich und Gaschurn durch den Bau einer eigenen Chronischkrankenstation die vorhandene Nachfrage abgedeckt werden kann. Sie sprechen sich aber auch einhellig für den Erhalt des Krankenhauses Maria Rast als Leichtkrankenhaus für die gesamte Talschaft aus, da damit auch eine medizinische Betreuung der Innerfratte, vor allem im Internen Bereich, gewährleistet ist. Die Standesvertretung spricht sich einhellig für den Erhalt des Krankenhauses Maria Rast aus, wie dies in den bisherigen Vorgesprächen mit den Vertretern des Landes bereits grundsätzlich abgeklärt ist. Der Vorsitzende stellt fest, daß für die weiteren Beratungen und Entscheidungen durch die Gemeindevertretungen die genauen Kosten und Förderungen für die einzelnen Gemeinden von den zuständigen Abteilungen der Landesregierung ausgearbeitet werden. Gleichfalls werden die nötigen Vertragsentwürfe für die Gründung eines geplanten Gemeindeverbandes erstellt. Diese Unterlagen sollen den Gemeinden in den kommenden Wochen zur weiteren Beratung und Entscheidung zur Verfügung gestellt werden. Pkt. 9.) Bgm. Wachter informiert, daß für das Heilpädagogische Schulzentrum in Vandans für die notwendigen Adaptierungsarbeiten Gesamtkosten von S 100.000, — anfallen, wozu derzeit Abklärungen bei der Landesregierung hinsichtlich der Gewährung einer Förderung erfolgen. Grundsätzlich ist eine Förderung von 30% in Aussicht gestellt, die Verumlagung der Restkosten soll auf Basis des im Jahre 1987 vereinbarten Verumlagungsschlüssels für die Sonderschule erfolgen. Von den anwesenden Bürgermeistern wird dieser Bericht und die geplante Vorgangsweise zur Kenntnis genommen. -11- Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.45 die Standessitzung und bedankt sich für die Teilnahme und die sachliche Mitarbeit. Schruns, am 11. September 1992 Schriftführer: Standesvertretung: