20030415_SV_027

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2003-04-15
Erscheinungsdatum 2003-04-15
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STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. April 2003 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 27. Standessitzung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. April 2003 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bgm Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Bertram Luger, Stallehr; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans (ab 14.15 Uhr); VizeBgm Peter Battlogg, Lorüns; Entschuldigt: Schriftführer: Bgm Lothar Ladner, Lorüns; Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt die Beschlussfähigkeit gemäß Standesstatut fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Aussprache mit Herrn Kasper Pfister, Geschäftsführer der Vorarlberger Pflegemanagement und Consultung GmbH, zur künftigen Entwicklung im Pflegebereich im Montafon; 2.) Genehmigung der Niederschrift der 26. Standessitzung vom 11.03.2003; 3.) 4.) 5.) 6.) Künftige Abwicklung der Meldekontrollen; Änderung der Ferienordnung an den Montafoner Pflichtschulen; Berichte; Allfälliges; 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1 Der Vorsitzende begrüßt Herrn Kasper Pfister, Geschäftsführer der Vorarlberger Pflegemanagement und Consulting GmbH, im Kreise der Standesbürgermeister. Mit kurzen Worten geht der Vorsitzende nochmals auf die Tatsache ein, dass mit der Realisierung des Sozialzentrums Außermontafon der erste Schritt eines Konzeptes zur Schaffung der erforderlichen Pflegeeinrichtungen im Bereich der Außermontafoner Gemeinden gesetzt wird und weist zusätzlich darauf hin, dass bedingt durch die Altersentwicklung für die künftige Entwicklung rechtzeitig die nötigen Weichenstellungen und Entscheidungen mit den Gemeinden herbei zu führen sind. Er weist auch darauf hin, dass vom Bürgermeisterkollegen Vallaster in der vergangenen Sitzung diese Anregung ausgesprochen wurde und nun in einem weiteren Gespräch mit dem Geschäftführer der Vorarlberger Pflegemanagement und Consulting GmbH als Fachmann die Dinge aus seiner Sicht erörtert werden sollen. Herr Pfister bedankt sich für die Einladung zur heutigen Sitzung und Information im Kreise der Standesbürgermeister und geht ganz kurz auf seine neue Tätigkeit als Geschäftsführer der Vlbg. Pflegemanangemt und Consulting GmbH ein. Pfister war bis dahin Geschäftführer der St. Anna-Hilfe und in dieser Funktion auch ganz maßgeblich mit der Umsetzung des Sozialzentrums Außermontafon betreut, bis er im vergangenen Jahr die neue Funktion angetreten hat. Vom Vlbg. Gemeindeverband wurde im September des Vorjahres diese Stelle ausgeschrieben, zumal bereits seit längerer Zeit im Rahmen des Gemeindeverbandes Überlegungen zu Gründung einer eigenen Gesellschaft mit dem Ziel zur Betreuung der Gemeindeeinrichtungen im Pflegebereich, aber auch im Hinblick auf die Privatisierung mit Auslagerung solcher Einrichtungen angestellt wurden. Die Hauptaufgabe richtet sich vor allem dahingehend, eine Verbindung des öffentlichen Auftrages mit den Möglichkeiten einer privaten Einbindung zu prüfen. Auch die Entwicklungen im Bereich des Sozialfonds und vor allem die Tatsache der Deckelung der Pflegetarife durch das Land führen zu einem zunehmenden Kostendruck, so dass auch aus dieser Richtung nötige Überlegungen anzustellen sind. Am 1. Dezember 2002 hat Pfister die Geschäftführertätigkeit bei der gemeinnützigen Vorarlberger Pflegemanagement GmbH, welche eine 100% Tochter des Gemeindeverbandes ist, angetreten. Zusätzlich wurde eine zweite Gesellschaft gegründet, an welcher er persönlich mit 60% und der Gemeindeverband mit 40% beteiligt ist. Die Entscheidungsfindung in dieser Gesellschaft ist nur mit 2/3 Mehrheit möglich, so dass keine Alleinentscheidungen sowohl von Pfister persönlich als auch durch den Gemeindeverband erfolgen können. Der Nutzen der zweiten Gesellschaft ist in den Vorteilen der klassischen privaten Gesellschaft zu sehen, für welche einfach diverse öffentliche Vorgaben und Auflagen nicht gelten (z.B. Anwendung des Vergaberechtes). Dies hat zB den Vorteil, dass für das Pflegeheim Braz, mit dessen Errichtung diese Gesellschaft beauftragt ist, keine europaweite Ausschreibung erfolgen muss. Eine weitere wesentliche Aufgabe dieser Gesellschaft ist darin zu sehen, auch außerhalb des Bundeslandes Vorarlberg tätig zu sein, wie zB in der Beschaffung von Finanzmitteln, aber auch insgesamt den Kommunen das entsprechende Know-how auf diesem Sektor anzubieten. Momentan liegt der Aufgabenschwerpunkt in der Errichtung des Pflegeheimes in Innerbraz und dessen künftiger Betrieb. Mit der Gemeinde wurde ein Baurechtsvertrag abgeschlossen, wobei die Gemeinde das jederzeitige Recht hat, zu den Gestehungskosten das Objekt zurück zu erwerben. Das Ziel generell liegt darin, dass die Gemeinde Eigentümer der Immobilie bleibt. 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 2 - Als weitere wesentliche Aufgabe wird die Beratungsfunktion der Gesellschaft genannt, im Rahmen welcher zB für Feldkirch, Dornbirn und Bregenz bereits Konzepte und Analysen erstellt wurden, aber auch für weitere Gemeinden wie zB Hittisau, Bezau, Kennelbach, Rankweil, Alberschwende etc bereits Vorgespräche für die Errichtung von Pflegeheimen und die Erstellung von Konzepten sondiert werden. Der Hauptauftrag der Gesellschaft ist darin zu sehen, den Gemeinden Dienstleistungen anzubieten und dies vor allem im Bereich von Beratungen, Analysen, Konzepterstellungen, aber auch im Bau und Betrieb von Alten- und Pflegeeinrichtungen. Wichtig ist auch die Vermittlungsfunktion mit den Landesdienststellen, wo es insgesamt um konzeptionelle Fragen aber auch um Fragen der Finanzierung etc wie zB KIS (Kosteninformationssystem), ATLs (Aktivitäten des täglichen Lebens) etc geht. Laut Pfister ist konkreter Handlungsbedarf an mehreren Standorten in Vorarlberg gegeben, die demographische Entwicklung wird künftig an die Gesellschaft zusätzliche Anforderungen stellen, aber auch die finanziellen Erfordernisse sind in diesem Zusammenhang nicht außer Acht zu lassen. Um den künftigen Anforderungen gewachsen zu sein, müssen laut Pfister die ambulanten Dienste weiter ausgebaut werden, da die derzeitigen Systeme zB im Hinblick auf Nachtbetreuung, Wochenendhilfe usw auf Grenzen stoßen und andererseits die Strukturen sich künftig verändern werden und der Bedarf zunehmen wird. Nach den Vorgaben des Landes sind bis zum Jahre 2010 die jetzigen Heimplätze in Pflegeplätze umzubauen, da Insassen der Pflegestufen 1 bis 4 künftig nicht mehr in Heimen betreut werden sollen, sondern ihre Betreuung im Rahmen des betreuten Wohnens unter Einbindung der ambulanten Dienste abgedeckt werden muss. Der zunehmende Anteil der Altersdemenz führt dazu, dass die Betreuung dieser Menschen im häuslichen Bereich nicht mehr abgedeckt werden kann und dafür bedingt durch die Altersentwicklung (geburtenstarke Jahrgänge) künftig zunehmend Pflegeentrichtungen zu schaffen sind. Das Ziel muss laut Pfister in der Nutzung von Synergien und eine stärkere Vernetzung der klassischen Dienste wie Hauskrankenpflege, mobile Hilfsdienste und den stationären Pflegeheimen liegen, da damit Leerlaufzeiten durch gegenseitige Aushilfe vermieden, aber auch eine wesentlich effizientere Personaleinsatzplanung möglich sind. Die Pflege wird künftig stärkeren Kritereien eines Qualitätsmanagements unterliegen müssen, zumal auch von den gesetzlichen Vorgaben wie etwa hinsichtlich der Pflegedokumentation, klare Anforderungen gestellt sind. Pfister weist beispielsweise darauf hin, dass das Seniorenheim Bartholomäberg weder hinsichtlich der baulichen Anforderungen noch der pflegerischen Ansprüche den gesetzlichen Vorgaben entspricht und hier immer ein latentes Risiko für den Betreiber gegeben ist Er informiert zusätzlich, dass auf Bundesebene der Entwurf einer § 15a Vereinbarung mit den Ländern in Ausarbeitung ist, auf Basis welcher das Berufsbild der diplomierten Altenpflegeausbildung geschaffen werden soll. Bgm Vallaster weist in seiner Wortmeldung darauf hin, dass die Vorgaben der Politik teils realitätsfremd sind, wenn zB künftig Pflegestufen 1 bis 4 nicht mehr in Altersheimen untergebracht werden sollen. Aus dem Landesrechnungshofbericht könne entnommen werden, dass derzeit ca 35 % der Heiminsassen in den Stufen 1 bis 3 eingestuft sind. Er weist auch darauf hin, dass das Pflegeheimgesetz hohe Anforderungen an die Heimbetreiber stellt und diese in den laufenden Tarifen nicht mehr untergebracht werden können, andererseits aber vom Land die Pfegetarife nach oben begrenzt werden. Trotz gesetzlicher Vorgaben ist die Abdeckung des diplomierten Personalbedarfes nicht möglich, auch von Ausbildungsseite her fehlen die erforderlichen Kapazitäten. Eine besondere Problematik ist auch die Deckelung der Pflegetarife, so dass künftig von den Kommunen zusätzliche Kosten zu tragen sein werden und damit auch Gefahr besteht, dass sich immer weniger Kommunen solche Einrichtungen leisten können. 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 3 - Bgm Vallaster sieht die besondere Problematik darin, dass die gesetzlichen Grundlagen vielfach am „grünen Tisch“ ohne Einbindung der Erfahrungen der Heimbetreuung geschaffen werden und sieht in diesem Bereich eine wesentliche Aufgabe der Pflegemanagement GmbH, in den Gesprächen auf Landesebene auf diese Problematik hinzuweisen und die Anliegen der Gemeinden zu vertreten. Nach Ansicht von Pfister werden diverse Vorgaben künftig sicher zu überdenken sein, von der Einrichtung spezieller Demenzeinrichtungen in größerem Ausmaß werde auf Grund neuester wissenschaftlicher Erkenntnisse abgegangen. Vielmehr sollen im Bereich von Pflegeheimen eigene Stationen für demenzerkrankte Insassen geschaffen werden. Gegen Überlegungen zur Errichtung einer Demenzstation beim Seniorenheim Bartholomäberg spricht sich Pfister negativ aus, da dies sowohl hinsichtlich der Größe des Heimes als auch der zu erwartenden Kosten und den gegebenen Einrichtungen im Umfeld als nicht zweckmäßig und zielführend anzusehen ist. Eine Möglichkeit könnte sein, für die eigenen Bürger die nötigen Einrichtungen zu schaffen und dies kann durchaus auch in Richtung des betreuten Wohnens gehen, womit die Vorgaben des Heimgesetzes nicht anzuwenden sind. Die Einführung des KIS wird in Vorarlberg bereits in 3 Einrichtungen getestet, womit künftig die Einstufung in die Pflegestufen auf Basis der ATLs erfolgen wird. Aus den Erfahrungen geht hervor, das ca 30 bis 40 % der Zeit für die sogenannte indirekte Pflege aufzubringen ist und der Zwang zur Dokumentation der Pflegeleistungen künftig gegeben ist. Pfister weist auch auf die Rechtssprechung hin, wonach nur das zählt, was auch dokumentiert ist. Die Philosophie geht heute klar in die Richtung, Menschen so lange als möglich in häuslicher Umgebung mit Einbindung der ambulanten Dienste zu betreuen, so dass künftig in Pflegeheimen ein hoher Anteil krankenhausorientierter Strukturen gegeben sein wird und die Aufenthaltszeiten gegenüber heute sich verkürzen werden. Mit dieser Entwicklung gewinnt auch die Dokumentation der Leistungen zunehmend an Bedeutung. Bgm Rudigier informiert kurz über das vor etwa 15 Jahren erbaute Pflegeheim der Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn, in welchem derzeit 13 Heimplätze untergebracht sind. Als besondere Problematik spricht er die Tatsache an, dass auf Grundlage gesetzlicher Vorgaben die 40% Abgangsdeckung durch Land und Herkunftsgemeinde nicht mehr anrechenbar sind und damit der finanzielle Aufwand für die Gemeinde stark zunimmt, andererseits mit der Deckelung kein höherer Tarif verrechnet werden darf. Es ist nicht einzusehen, dass die Gemeinde jetzt dafür bestraft werden soll, dass damals gemäß den Vorgaben des Landes das Pflegeheim errichtet wurde. Pfister mach aufmerksam, dass gemäß den Vorgaben des Landes eine künftige Mindestgröße der Altenbetreuungseinrichtungen von 30 Betten gegeben sein muss und dies auch unter dem Aspekt eines wirtschaftlichen Betriebes eine Untergrenze darstellt. Einheiten mit geringerer Bettenanzahl erwirtschaften lediglich geringere Erlöse, andererseits können aber die Fixkosten vor allem im Personalbereich nicht bzw nur marginal reduziert werden. Bgm Wachter vertritt in seiner Wortmeldung die Meinung, dass die künftige Entwicklung nicht vorhersehbar ist und auch die Prognosen in der seinerzeitigen Simma und Partnerstudie nicht eingetreten sind. Nach seiner Überzeugung soll die Diskussion über weitere Einrichtungen sicher geführt werden, warnt aber vor voreiligen Entscheidung und ist überzeugt, dass das Gesamtsystem in der jetzigen Form künftig nicht mehr finanzierbar sein wird (Stichworte: Pflegegeld, Änderung Arbeitsmarktstruktur, Sozialfonds, Diskussion Sterbehilfe etc). Er ist der Meinung dass jede Gemeinde für ihre Bürger ein betreutes Wohnen anbieten soll. Aus seiner Erfahrung als Bürgermeister kann eindeutig nachgewiesen werden, dass die Bürger im hohen Alter heute wesentlicher rüstiger sind als noch vor einigen Jahren und dies sicher auch 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 4 - auf die medizinisch bessere Versorgung zurück zu führen ist. Er ist der Überzeugung, dass 1 Pflegeheim für die Talschaft ausreichen wird müssen, da alles andere künftig nicht mehr finanzierbar ist. Dies muss allerdings auch mit einem weiteren Ausbau der ambulanten Dienste einher gehen. Mit dem Sozialzentrum Außermontafon ist eine erste Stufe geschaffen, weshalb jetzt die künftige Entwicklung abzuwarten ist. Lt Pfister liegt gemäß dem regionalen Bedarfs- und Entwicklungsplan 2000 – 2020 der Bedarf an Pflegheimplätzen im Montafon im Jahr 2002 bei 74 und wird bis zum Jahr 2010 auf 105 und im Jahr 2015 auf 120 ansteigen. Die bestehenden Altersheimbetten im Montafon sollten gemäß den Vorgaben des Landes in den nächsten Jahren in Pflegebetten umgewandelt werden. Zusammenfassend sind die Standesbürgermeister der Meinung, dass mit der Errichtung des Sozialzentrums Außermontafon ein erster wichtiger Schritt gesetzt ist und Gedanken für die künftige Entwicklung in erster Linie im Bereich der bestehenden Strukturen wie Seniorenheim Bartholomäberg, Pflegeheim St. Gallenkirch und privates Seniorenheim von Schmid Darinka in Vandans in die weiteren Überlegungen anzustellen sind. Es herrscht die grundsätzliche Meinung, dass im Rahmen weiterer Diskussionen und Erhebungen rechtzeitig die erforderlichen Grundsatzbeschlüsse und Weichenstellungen für die weitere Vorgangsweise in den kommenden Jahren und Jahrzehnten zu treffen sind. Pkt. 2 Die allen Standesvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 26. Sitzung wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen und Änderungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 3 Der Vorsitzende weist auf die mediale Berichterstattung in den vergangenen Wochen im Falle Klostertal aber auch in der Gemeinde St. Gallenkirch zu Durchführung der Meldekontrollen hin. Er informiert, dass der jetzige Meldekontrollor Lingg Johann seit Sommer 1992 die Meldekontrollen zum Teil im Rahmen eines Dienstverhältnisses, teils aber auch im Rahmen des von ihm geführten Betriebes durchführt. Nach den gesetzlichen Vorgaben ist eine Übertragung hochheitlicher Aufgaben an private Unternehmen rechtlich nicht zulässig, worauf auch seitens der Behörde aufmerksam gemacht wurde. Insgesamt wird vom Vorsitzenden die jetzige Abwicklung als nicht mehr zielführend beurteilt, zumal auch im Bereich der Kontrolltätigkeit selbst gewisse Unstimmigkeiten gegeben sind. Zu beachten ist insbesondere, dass auf Basis der jetzt durchgeführten Kontrollen im Falle von Strafanzeigen und Verwaltungsverfahren die Gefahr besteht, dass solche Anzeigen mangels gesetzlicher Grundlagen rechtlich nicht wirksam sind. Vom Vorsitzenden wird neben Lingg der Vorschlag unterbreitet, das allenfalls die Kontrollen künftig durch Axel Steindorfer aus Feldkirch erfolgen könnten, welcher derzeit bei dem Marktgemeinde Schruns für die Parkraumüberwachung zuständig ist. Dies könnte im Rahmen eines Dienstverhältnisses über den Stand Montafon mit Weiterverrechnung nach tatsächlichem Aufwand an die Gemeinden abgewickelt wird. 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 5 - In der Diskussion sind die Standesbürgermeister der einhelligen Meinung, dass künftig die Kontrollen ausschließlich auf Basis der rechtlichen Grundlagen im Rahmen eines Dienstverhältnisses vorgenommen werden und dazu die Standesverwaltung zur Vornahme der weiteren Abklärungen und Erhebung der damit verbundenen Kosten für die Gemeinden beauftragt wird. In diesem Zusammenhang werden unter Hinweis auf die mit den Geschäftsführern Montafoner Seilbahngesellschaften geführte Diskussion bezüglich der Ausgabe von pässen gegen Meldenachweis die Bürgermeister Fritz Rudigier, Bitschnau Guntram Gerhard Blaas als Vertreter des Standes Montafon in diese Arbeitsgruppen nominiert. Anliegen ist an den Skipool nochmals schriftlich heranzutragen. der Skiund Das Pkt. 4 Hinsichtlich der von der Volksschule Tschagguns ausgegangenen Anregung einer Verkürzung der Sommerferien um eine Woche und die Einschiebung dieser Woche vor dem 1. November informiert der Vorsitzende über die zwischenzeitlich beim Stand Montafon bzw den Bürgermeistern eingelangten Rückmeldungen wie folgt: VS Gantschier: VS Schruns: HS Schruns-Dorf: HS Schruns-Grüt: VS Vandans: VS Tschagguns: VS St. Gallenkirch und Poly: HS Innermontafon: VS Gaschurn und Partenen: VS St. Anton: VS Silbertal: HPSZ Vandans: VS Gortipohl 2 dagegen, 3 dafür, Einführung ab dem Schuljahr 2004/05 11 dagegen, 1 dafür eher dafür 8 dagegen, 13 dafür, 6 neutral mit 11 Stimmen einstimmig abgelehnt 71 % positiv negativ eher zustimmende Haltung eher positiv Ablehnung mit ca. 80 bis 90 % eher vorstellbar schießt sich einer talschaftsweiten Lösung an, aus pädagogischen Überlegungen eher skeptisch gesehen Elternbefragung mit 26 dafür, 3 dagegen In Anbetracht der Tatsache der völlig unterschiedlichen Haltungen der einzelnen Pflichtschulen des Tales muss eine Umsetzung dieses Anliegens als momentan nicht durchführbar beurteilt werden. Laut Aussage von Bgm Bitschnau wurde von Landesrat Mag Stemer eine positive Erledigung seitens des Landes bzw des Landesschulrates nur für den Fall für möglich erachtet, dass in der Talschaft eine einheitliche Meinungsbildung zu diesem Anliegen gegeben ist. Die Standesbürgermeister sind der Meinung, dass die Thematik im Kreise der Direktorenkonferenz bei Bedarf näher verfolgt werden soll. 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 6 - Pkt. 5 – Berichte: a) b) c) d) e) f) g) Für das Projekt Talschaftsgeschichte Montafon wurde von der Landesregierung das Übereinkommen für die Jahre 2003 und 2004 verlängert und zu den veranschlagten Projektskosten der EU-cofinanzierbaren Teile von 41.000, -- EUR eine Förderung eine 60 % aus EFRE – Mitteln und Landesmitteln zugesichert. Mit Schreiben vom 18.03.03 wurde von der Agrarbezirksbehörde die Förderungszusage für das EU-Leader+ Projekt „Wasser reichen“ zugestellt. Zu den veranschlagten Projektskosten von 80.326, -- EUR werden EU Mittel sowie Bundes/Landesmittel in Höhe von 52.212, -- EUR (65 %) gewährt. Das Projekt ist bis 31.10.2005 fertig zu stellen. Der Antrag für das Leader+ Projekt „Wasserstollen“ wurde am 01. April mit Gesamtkosten von 85.750, -- EUR eingebracht (Bericht in der Standessitzung am 11. Februar 2003); Die Ausgaben neuer Aktien (Euro-Umstellung) durch die Montafonerbahn AG soll in Anbetracht der damit verbundenen Kosten von 30.000, -- EUR nicht erfolgen, worüber die nächste Hauptversammlung zu entscheiden hat. Der alte Aktienbestand soll erhalten bleiben und die durch die Euro-Umstellung bedingte Änderung des Aktiennennbetrages durch Abstempelung der Aktie mit dem neuem Nennbetrag (Aktie über EUR 8, -- bzw. Sammelaktie über 10 Aktien á EUR 8, --) berichtigt werden. Am 7. April war Dipl. Ing. Karl G Doutlik, seit 2002 Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Österreich, zu Besuch beim Stand Montafon und konnte dabei über die Umsetzung der laufenden EU-Leader+ Projekte informiert werden. Von der Vlbg. Illwerke AG wurden zur Gesamtumsetzung des Leader+ Programms folgende Sponsorbeiträge zugesichert: • je 20.000, -- EUR Barleistung jährlich für 5 Jahre, beginnend ab 2003; • je 10.000, -- EUR Leistungen jährlich in Form von Sach- und Expertenleistungen für 5 Jahre ab 2003; • je 10.000, -- EUR Barleistungen jährlich für das Projekt Öffentlichkeitsarbeit für 3 Jahre ab 2003; Von Bgm Bitschnau wird unter Hinweis auf die Berichterstattung in den Medien zur geplanten Erkundung von Thermalwasser durch Netzer Ewald die Meinung vertreten, dass in dieser wichtigen Angelegenheit die Talschaft eingebunden werden muss. Er informiert kurz über eine Kontaktnahme mit DI Stefan Dönz von der Firma Geotek, von welcher als erste Stufe eine genaue Erhebung der vorhandenen Daten sowie eine geologisch-hydrogeologisch-tektonische Detailkartierung und Neuinterpretation der vorhandenen geophysikalischen Daten des in Frage kommenden Gebietes vorgeschlagen wird. Die Kosten für eine erste Erkundungsphase werden mit etwa 25.000, -- EUR veranschlagt. Zur weiteren Vorgangsweise in dieser Sache wird vereinbart, die Details in der kommenden Standessitzung mit DI Stefan Dönz unter Beiziehung des Geologen der Vlbg Illwerke AG näher zu erörtern und entsprechende Beschlüsse zu fassen. 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Seite - 7 - Pkt. 6 – Allfälliges Bgm Rudigier ersucht um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur künftigen Durchführung der Starnacht im Montafon für die Standessitzung im Mai, da bis dahin die vertraglichen Details vorliegen sollten und darüber eine entsprechende Beschlussfassung in der Standesvertretung nötig ist. Ende der Sitzung 16.30 Uhr Im Anschluss an die Sitzung informieren die Vorstandsdirektoren Dr Ludwig Summer und Dr Leo Wagner von der Vlbg Illwerke AG und die leitenden Mitarbeiter Dr Christoph Germann, DI Dr Ernst Pürer, DI Hannes Wiederin, DI Markus Buda und Mag Jakob Nezter über aktuelle Angelegenheiten aus dem Unternehmen. Schruns, am 16. April 2003 Schriftführer: 27. Standessitzung: 15.04. 2003 Standesvertretung: Seite - 8 -