19870407_SV_009

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1987-04-07
Erscheinungsdatum 1987-04-07
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 7. April 1987 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 9. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 24. März 1987 nehmen an der auf heute 14.00 einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die erschienenen Standesvertreter und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Eingangs der Sitzung teilt der Vorsitzende mit, daß heute früh Altbürgermeister und Altstandesrepräsentant Peter Wachter aus Gaschurn gestorben ist. Zum Gedenken an den Verstorbenen erheben sich die Standesvertreter von ihren Sitzen. Bürgermeister Wachter war vom 3.5.1965 bis 11.6.1970 Standesrepräsentant und setzte sich ganz besonders für eine talschaftsweite Zusammenarbeit ein. Zur Behandlung steht folgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift über die 8. Sitzung vom 6. Februar 1987; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. a) Vorlage der Jahresrechnung 1986; b) Bericht des Prüfungsausschusses; c) Genehmigung der Jahresrechnung 1986; 4. Personalangelegenheiten; 5. Beratung zur Aktion "Durstlöscher"; 6. Abschluß eines Übereinkommens mit den Rechtsanwälten DR. Czinglar / Dr. Miller bezüglich Benützung des Gerichtsweges; 7. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 8. Standessitzung vom 6. Februar, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: Zur vorgesehenen Durchführung der Jungbürgerfeier für die Jahrgänge 1967 und 1968 (insgesamt 580 Jungbürger) berichtet der Vorsitzende über seine bisherigen Ermittlungen. Demnach würden die Bahnkosten ca. S 30.000, — und für das Schiff (Vorarlberg) ca. S 20.000, -- betragen. Hinzu kommen weitere Kosten für Musik und Essen, sodaß mit einem Aufwand von ca. S 250, -- bis S 300, - pro Jungbürger zu rechnen ist. Durch den Vorsitzenden werden weitere Erhebungen vor allem hinsichtlich der Abhaltung des Festaktes im Landhaus bzw. allenfalls im Kongreßzentrum in Bregenz vorgenommen. Die Jungbürgerfeier soll im Herbst abgehalten werden. Der Vorsitzende ersucht die Kollegen Bürgermeister bei ihren örtlichen Gemeindeinformationen vermehrt auf die beim Stand Montafon gegebene Möglichkeit der Anforderung der Familienhelferin hinzuweisen. Zum beabsichtigten Erwerb der Bertle-Bilder wird weiters berichtet, daß beim Land ein Ansuchen um Gewährung einer Beihilfe im Rahmen der Förderung des Montafoner Heimatmuseums eingebracht wurde. Eine Entscheidung ist bisher allerdings noch nicht gefallen. Bgm. Wekerle berichtet hiezu, daß die Marktgemeinde Schruns einen zusätzlichen Förderungsbeitrag von S 50.000 zur Verfügung stellt, wovon allerdings S 30.000 auf die Dauer von drei Jahren bei der Förderung des Heimatschutzvereines in Anrechnung gebracht werden. Die Standesvertretung ist der einhelligen Auffassung, daß für den Erwerb höchstens ein Betrag von S 180.000 in Frage kommt. Diese Obergrenze ist dem Antiquariat Montfort mitzuteilen. Gegen den Voranschlag 1987 des Standes Montafon wurde von der Landesregierung in der Sitzung am 17.2. 1987 kein Einwand erhoben. Am 14. Juni 1987 findet in Bartholomäberg aus Anlaß des 10 jährigen Bestandes der Montafoner Sommerkonzerte ein Festakt statt, zu welchem der Herr Landeshauptmann Dr. Keßler seine Teilnahme bereits zugesagt hat. Zu den anfallenden Kosten wurde vom Land ein zusätzlicher Förderungsbeitrag für Honorare und Druckkosten bis zu einer Obergrenze von S 25.000, — zugesichert. -3- Pkt. 3.) Der Vorsitzende stellt eingangs fest, daß der Rechnungsabschluß von der Verwaltung mit der Sitzungseinladung leider nicht übermittelt wurde und ersucht dieses Versehen zu entschuldigen. Der Rechnungsabschluß 1986 wird vom Sachbearbeiter Peter Vergud abschnittsweise vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den jeweiligen Haushaltsstellen erteilt. Die Jahresrechnung schließt mit nachstehenden Gesamtsummen ab: Ausgaben der Erfolgsgebarung: Ausgaben der Vermögensgebarung: S 1.435.581, 94 S 646.835, 75 ______________ GESAMTAUSGABEN S 2.082.417, 69 ============== Einnahmen der Erfolgsgebarung: Einnahmen der Vermögensgebarung: S 2.008.894, 21 S 73.523, 48 ______________ GESAMTEINNAHMEN S 2.082.417, 69 ============== Die zum Ausgleich erforderliche Standesumlage beträgt S 688.976, 38 und ist auf der Einnahmenseite enthalten. In diesem Betrag ist auch die letzte Rate des Standes Montafon für das 1. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG in Höhe von S 529. 625, -- mitinbegriffen. Das im Rahmen dieses Sonderinvestitionsprogrammmes gewährte Gesellschafterdarlehen beträgt somit insgesamt S 4.237.000, --. Weiters wird berichtet, daß auf Grund den auf Basis des Voranschlages 1986 erfolgten Vorschreibungen für die Stanumlage ein Betrag von S 289.673, 62 zuviel vereinnahmt wurde, welcher im Wege einer Rechnungsabgrenzung auf die diesjährige Standesumlage in Anrechnung gebracht wird. Diese Überzahlung resultiert im Wesentlichen aus nicht getätigten Investitionen beim Heimatmuseum sowie dem ebenfalls noch nicht durchgeführten Anschluß des Standesgebäudes an die Ortskanalisation, wofür die erforderlichen Voraussetzungen seitens der Marktgemeinde Schruns noch nicht geschaffen wurden. Ebenso sind bei der Instandhaltung des Alpweges Valisera erheblich geringere Ausgaben angefallen. Der nicht durch Einnahmen und Förderungsbeiträge des Landes und der Veranstaltungsgemeinden gedeckte Aufwand der Montafoner Sommerkonzerte beträgt S 11.988, 37 und wird über die Standesumlage abgedeckt. Die Kostenersätze für die Familienhelferin liegen mit S 100.985, 10 um ca. S 41.000, - über dem Voranschlagswert, was durch mehrere Einsätze mit kostendeckenden Tarifen bedingt ist. Aus diesem Grunde reduzieren sich auch die Beiträge der Gemeinden entsprechend. -4- An Montafoner Heimatbüchern wurden ca. 270 Stück verkauft, weshalb auch die Einnahmen bzw. die Darlehenstilgungen über dem Voranschlag liegen. Die beim Bezirksgericht Montafon ausgewiesenen Unterschreitungen sind gleichfalls durch die Nichtherstellung des Anschlusses an das Kanalnetz bedingt. Nach der ausführlichen Beratung wird der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 4. März vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung durch Bürgermeister Bitschnau zur Kenntnis gebracht mit dem gleichzeitigen Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung und Entlastung der Verwaltung. Über Antrag des Vorsitzenden wird auf Grund des vorliegenden Prüfungsberichtes die Jahresrechnung 1986 mit den eingangs angeführten Gesamtsummen stimmenmehrheitlich genehmigt und der Verwaltung die Entlastung erteilt sowie der Dank für die geleistete Arbeit ausgesprochen. Bgm. Wachter begründet seine Stimmenthaltung mit dem Hinweis der nicht erfolgten Zustellung des Rechnungsabschlusses mit der Sitzungseinladung, weist jedoch gleichzeitig darauf hin, daß dies in keinem sachlichen Zusammenhang mit der vorliegenden Jahresrechnung steht. Pkt. 4.) Der Vorsitzende regt an, auch dem Getränkesteuerprüfer eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des laufenden Bezuges zuzuerkennen. Im Zuge der Diskussion wird angeregt, daß die Getränkesteuerprüfungen in einem kontinuierlichen Rhythmus in den einzelnen Gemeinden durchzuführen sind (ca. alle drei Jahre) und vom Prüfer daher ein entsprechender Prüfungsplan zu erstellen ist. Gleichfalls ist ein monatlicher Einsatzbericht zu führen und der Verwaltung vorzulegen. Weiters wird angeregt, daß zur fachlichen Weiterbildung insbesonders in verfahrensrechtlichen Steuerfragen entsprechende Fortbildungsmöglichkeiten wahrgenommen werden sollten, eventuell auch in Zusammenarbeit mit anderen Prüfungsabteilungen bei Gemeinden bzw. Städten. Über Antrag des Vorsitzenden wird abschließend einstimmig beschlossen, dem Getränkesteuerprüfer ab 1. April 1987 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10% des Bezuges zu gewähren. Zur erfolgten Ausschreibung einer Bürokraft wird den Anwesenden eine Übersicht über die vorliegenden 8 Bewerbungen übergeben. Nach Durchsicht wird die einhellige Meinung vertreten, daß lediglich die 4 aus der Talschaft stammenden Bewerber in die engere Auswahl einbezogen werden sollen. Bgm. Wachter vertritt die Meinung, daß der Bewerberin Valasek aus Vandans auf Grund des Abschlusses der Handelsakademie und der derzeitigen Arbeitslosigkeit der Vorzug eingeräumt werden sollte. Dagegen wird großteils die Auffassung vertreten, daß für höherqualifizierte Bewerber die -5- ausgeschriebene Stelle nicht ihren Vorstellungen entsprechen wird, wobei noch die festgelegte Einstufung in der Verwendungsgruppe d zu berücksichtigten ist. Nach eingehender Beratung wird einhellig beschlossen, mit den aus der Talschaft stammenden Bewerberinnen (Valasek, Zudrell, Loretz und Rützler) ein Einstellungsgespräch zu führen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende berichtet, daß bereits in ca. 40 Gemeinden des Landes verbilligte Jugendgetränke bzw. Durstlöscher abgegeben werden und diese Aktionen auch vom Gemeindeverband und der Landesregierung unterstützt werden. In der Talschaft wurden ähnliche Förderungen bereits durch die Gemeinden Lorüns und Silbertal beschlossen. Die Förderungsmöglichkeiten bestehen einerseits in der Gewährung eines bestimmten Betrages pro verkauftem Aktionsgetränk oder in einem teilweisen Nachlaß der Getränkesteuer von alkoholfreien Getränken. Die Aktionen beziehen sich hauptsächlich auf die Getränke Apfelsaft gespritzt oder Spezi bzw. Colamix. Generell wird die in den meisten Betrieben herrschende Kalkulationspraxis, wonach alkoholfreie Getränke teurer sind als alkoholische, als unverständlich beurteilt. Im Sinne einer Förderung des Absatzes alkoholfreier Getränke und der vermehrten Annahme derselben durch die Jugend wäre als Idealvorstellung anzustreben, daß in allen Gastronomiebetrieben des Tales zwei spezielle Durstlöscher (1/2 l Apfelsaft gespritzt oder Spezi) zum Preis von S 20, — abgegeben werden. Diesbezüglich müßte auch eine Einbindung der Getränkelieferanten in Form einer Reduzierung ihres Verkaufspreises angestrebt werden. Hiezu wird berichtet, daß nach Rücksprache mit den Firmen Fohrenburg und Ganahl in Bludenz die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitarbeit bekundet wurde, konkrete Angaben über die Mitwirkung sind jedoch derzeit noch nicht möglich. Bgm. Rudigier stellt fest, daß die grundsätzliche Idee einer Eindämmung des Alkoholkonsums durch Jugendliche zu begrüßen ist, er sieht jedoch gerade in Fremdenverkehrsgemeinden Probleme bei der Durchführung und befürchtet eine nicht gerechtfertigte Förderung des Gastgewerbes. Abschließend ersucht der Vorsitzende die Kollegen Bürgermeister, die angestrebte Aktion mit den örtlichen Gastronomiebetrieben zu beraten und darauf hinzuwirken, daß zwei Getränke, wie bereits angeführt, zum Preis von S 20, — abgegeben werden. Bei den Getränkelieferanten wird erhoben, inwieweit ihrerseits diese Aktion im Rahmen einer Reduzierung des Verkaufspreises unterstützt wird. Allenfalls ist auch auf eine gesonderte Kennzeichnung der Aktionsgetränke hinzuwirken. -6- Pkt. 6.) Durch die Verwaltung wird zur Kenntnis gebracht, daß die Rechtsanwälte Dr. Czinglar und Dr. Miller um den Abschluß eines Übereinkommens für die Benützung des Gerichtsweges zum Haupteingang des Bargehrhauses ersuchen, welches im Sinne der seinerzeitigen Bauverhandlung zur Erlangung der Benützungsbewilligung bei der Baubehörde vorgelegt werden muß. Hiezu wird weiters ausgeführt, daß der seinerzeit vom Kirchplatz bestandene Hauptzugang im Zuge des Ausbaues zum Gerichtsweg verlegt wurde und gleichzeitig die Errichtung von Wohnungen im Dachgeschoß und den Rechtsanwaltskanzleien im 1. Obergeschoß eine weitergehende Benützung des Gerichtsweges erforderlich machen. Durch die Antragsteller wird die Rechtsmeinung vertreten, daß der Gerichtsweg als Privatstraße mit Öffentlichkeitscharakter zu qualifizieren ist und auf Grund der Benützung durch die Vorbesitzer dieses Recht auch den jetzigen Gebäudeeigentümern zusteht. Nach eingehender Beratung wird die grundsätzliche Meinung vertreten, daß das Geh- und Fahrrecht zum Gebäudeeingang nicht in Abrede gestellt werden kann, im diesbezüglichen Übereinkommen sind jedoch folgende Auflagen festzuhalten: a) die jederzeitige ungehinderte Zufahrt zum Standesgebäude bzw. zum Bezirksgericht muß gewährleistet sein; b) durch den Stand Montafon wird keinerlei Haftung für die Wegbenützung übernommen, was sich insbesonders auch auf das bis an die Grundgrenze errichtete Podest vor dem Haupteingang bezieht; c) die Antragsteller haben sich an den künftigen Instandhaltungskosten mit 10% zu beteiligen; Abschließend wird vom Vorsitzenden noch festgehalten, daß eine Unterfertigung des Übereinkommens erst nach ordentlicher Räumung der Baustelle vorgenommen wird. Bürgermeister Burkhard Wachter entfernt sich um 16.00 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen und entschuldigt sich für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 7.) Bgm. LAbg. Rudigier erkundigt sich nach der von der Ärzteschaft in Aussicht gestellten Installierung eines ärztlichen Notdienstes während den Sommermonaten in der Innerfratte. Hiezu stellt der Vorsitzende fest, daß beim Stand Montafon bisher keine konkreten Vorschläge eingetroffen sind, weshalb die Ärzte schriftlich aufgefordert werden sollen, noch vor Beginn der Sommersaison ihre diesbezüglichen Vorstellungen vorzulegen. Bgm. Wekerle berichtet über eine Vorsprache von Dr. Hirschfeld vom Energiesparverein und gibt bekannt, daß im Verlaufe des Herbstes wiederum ein Diskussionsabend in der Talschaft stattfinden soll. Die Gemeinden werden ersucht, bei der Information der Bevölkerung mitzuwirken. -7- Bgm. Wekerle berichtet weiters über einen Antrag des Kriegsopfer- und Zivilinvalidenverbandes, wonach diesem Personenkreis eine Ausnahmegenehmigung zur Benützung der Güterwege in der Talschaft erteilt werden möge. Hiezu wird grundsätzlich festgestellt, daß rechtlich die Agrarbezirksbehörde für die Güterweggenossenschaften zuständig ist. Die Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird nur dann möglich sein, wenn tatsächlich die Notwendigkeit zur Benützung eines Fahrzeuges gegeben ist. Es wird vorgeschlagen, die diesbezüglichen Regelungen durch die Organe der Güterweggenossenschaften vorzunehmen, wobei jeweils eine Entscheidung im Einzelfall getroffen werden soll. Die Möglichkeit einer generellen Erteilung einer Ausnahmebewilligung wird als nicht durchführbar erachtet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.30 Uhr die Sitzung und dankt allen Standesvertretern für die Teilnahme und Mitarbeit. Schruns, 8. April 1987 Schriftführer: Standesvertretung: