20100209_SV_051

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2010-02-09
Erscheinungsdatum 2010-02-09
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 09. Februar 2010 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 51. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 01. Februar nehmen an der auf 09.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm Arno Salzmann, Standesrepräsentant-Stellvertreter, St. Gallenkirch; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Lothar Lander, Lorüns; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Entschuldigt: Bgm Bertram Luger, Stallehr; Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 09.00 Uhr die Sitzung der Standesvertretung, begrüßt die Kollegen Standesbürgermeister und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Information der „Montessori Initiative Montafon“ zur Montessori-Pädagogik mit Frau Simone Grabher; 2.) Information zur „Offenen Jugendarbeit Montafon“ durch Frau Viola Karg (Leiterin JAM); 3.) Vorstellung des Konzeptes der 12. EYOF 2015 (Europäisches Olympisches WinterJugend-Festival 2015); 4.) Genehmigung der Niederschrift der 50. Standessitzung vom 12.01. 2010; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; 51. Standessitzung: 09.02. 2010 Seite 1 von 6 Erledigung der Tagesordnung Pkt 1.) Vor Eingang in die Diskussion begrüßt der Vorsitzende die Damen und Herren der Montessori Initiative Montafon (MIM) sowie Frau Bezirksschulinspektorin Karin Engstler und Frau Ender-Burger als Vertreterin der Montessori-Initiative in Hard. In einer kurzen Wortmeldung weist der Vorsitzende auf die bereits bei mehreren Veranstaltungen durch die Vertreterinnen der MIM übergebenen Unterlagen und Informationen hin, wobei grundsätzlich festgehalten wird, dass die Montessori-Pädagogik nicht als Konkurrenz zum sogenannten Regelunterricht gesehen werden darf. Dieses Angebot muss in das Regelschulwesen integriert werden und darf nicht eine Sonderstellung auf privater Basis nebenher einnehmen. Unter dem Generalmotto im Sinne von Maria Montessori „Die Aufgabe der Umgebung ist nicht das Kind zu formen, sondern ihm zu erlauben, sich zu offenbaren“, informieren die Damen und Herren der MIM, im Besonderen Frau Ender-Burger, über die Ziele und Absichten der Montessori-Pädagogik, nach welcher in erster Linie Kinder in ihrer Persönlichkeit respektiert werden sollen, ihnen achtsam zu begegnen ist und sie auf ihrem Entwicklungsweg liebevoll und hilfsbereit begleitet werden sollen. In diesem Umfeld sollen die Kinder ganz nach ihren persönlichen Bedürfnissen, Fähigkeiten und Interessen tätig werden können. Frau Ender-Burger informiert im Detail über die Montessori-Pädagogik in Hard, welche seit 10 Jahren angeboten wird und im nächsten Jahr bereits in 4 Klassen mit Jahrgangsdurchmischung unterrichtet wird. Zudem wird darauf hingewiesen, dass auch Integrationskinder mit einem erhöhten Förderbedarf eingebunden sind und aktuell in 2 Klassen mit 2 MontessoriPädagogen insgesamt 23 Schülerinnen und Schüler unterrichtet werden. Die Zusammenarbeit mit den Regelklassen funktioniert laut Darstellung ohne jegliche Probleme, wobei auch regelmäßige Treffen mit Volks- und Hauptschulen erfolgen sowie auch eine tolle und fruchtbringende Zusammenarbeit mit der Gemeinde gegeben ist. Besonders hingewiesen wird auf die Tatsache, dass eine starke soziale Durchmischung mit einem Anteil von ca. 40% an Migrationskindern vorliegt und dies auch an die Pädagogen besondere Anforderungen stellt. Das Montessori–Material für Volksschulen ist bereits gut erhältlich und im Rahmen der Schulbuchaktionen vorliegend, so dass unter diesem Titel für die Eltern keine zusätzlichen finanziellen Anforderungen auftreten. Einen hohen Stellenwert wird der Elternarbeit beigemessen, wobei die Anschaulichkeit der Arbeitsmaterialien und die entsprechende Aufbereitung für die unterschiedlichen Jahrgänge von großer Bedeutung sind. Eine besondere Herausforderung stellt auch der Überblick in Richtung Kontrolle und Erreichung des Lernzieles dar. Frau Ender-Burger informiert zusätzlich, dass bis zur dritten Klasse keine Noten gegeben werden und dies erst ab der vierten Klasse erfolgt, was aber nach ihrer persönlichen Beurteilung ebenfalls nicht nötig wäre. Eine besondere Bedeutung kommt den Semestergesprächen mit umfassender Information der Eltern unter Einbindung der Pädagogen und des Kindes zu. Grundprinzipien der Montessori-Pädagogik sind: 1. 2. 3. Vorbereitete Umgebung Lernmaterial Freie Wahl der Arbeit 51. Standessitzung: 09.02. 2010 Seite 2 von 6 4. 5. 6. 7. Bewegungsfreiheit Beachtung der sensitiven Phasen LehrerInnenrolle Soziale Erziehung Unter der vorbereiteten Umgebung versteht man das Prinzip der Selbstständigkeit und Unabhängigkeit des Kindes, welches eine Umgebung und Einrichtung verlangt, in der sich das Kind frei bewegen kann und sich in dieser Umgebung wohl fühlt und somit zum Lernen mit didaktischen Materialen angeregt wird. Jedes Material hat seinen festen Platz in einem offenen Regal und ist für das Kind leicht zugänglich (abgestuft nach Jahrgängen). Diese klare Anordnung der Lernmaterialen hilft dem Kind, sich im Schulzimmer richtig zu orientieren aber auch durch die äußere Ordnung eine eigene innere Ordnung zu finden. Das Montessori-Lernmaterial ist Bestandteil „Vorbereitete Umgebung“, wobei die Übungen des täglichen Lebens, die Sinnesmaterialien, die Materialien für die Bereiche Sprache, Mathematik und kosmische Erziehung die Bedürfnisse der Kinder in der Vorschulstufe bis hin zur Sekundarstufe decken. Durch den starken Anforderungscharakter des Lernmaterials soll das Kind Interesse an den vermittelten Lerngebieten finden und somit Motivation aus Neugierde und Freude am Umgang mit demselben entwickeln. Damit kann eine vollkommene Zuwendung des Kindes zu einer bestimmten Tätigkeit erreicht werden, wobei sich durch häufiges Wiederholen einer Übung auch ein nachhaltiger Lerneffekt einstellt. Wichtig ist auch im Sinne der Selbstkontrolle eine Förderung der Unabhängigkeit für das Kind, durch welches es selbst seine Fehler erkennen und korrigieren lernen soll. Unter dem Aspekt der Bewegungsfreiheit bewegen sich die Kinder während des Unterrichtes frei, was dem Bewegungsdrang der Kinder entgegen kommt und sie somit die von ihnen gewünschten Lernmaterialien selbst aus den Regalen holen und diese auch später dort hin wieder zurück bringen. Von Seiten der Lehrer und Lehrerinnen wird eine pädagogische Atmosphäre geschaffen, die dem Kind zu wachsender Unabhängigkeit und Selbstständigkeit verhilft, wobei sich die Lehrperson dem Kind nicht aufdrängt, sondern als Beobachter gezielt Hilfe zeigt wo dies notwendig ist. Eine entsprechende Erfahrung bei der Umsetzung des vorgeschriebenen Lehrplanes ist ebenso wichtige Voraussetzung für die Pädagogen. Zusammenfassend wird in der Montessori-Pädagogik auf die Besonderheit der Kinder Rücksicht genommen, wobei jedes einzelne Kind seine Eigenheit bewahren können soll, indem es durch selbständige Arbeit Zuversicht in sich selbst gewinnt und damit Selbstvertrauen und seine Persönlichkeit stärkt. Frau Bezirksschulinspektorin Engstler stellt in ihrer Wortmeldung fest, dass „Montessori-Pädagogik“ als eine besondere Art von Reformpädagogik in das Regelschulwesen integriert sein muss und diese Form im Bezirk Bludenz derzeit bei den Volksschulen Bludesch, BludenzMitte und in Nenzing bereits seit mehreren Jahren angeboten wird. Insbesondere auch im Hinblick auf kleinere Schulstandorte im Bezirk spricht sie aber auch die Gefahr einer möglichen Einschränkung bzw. gar Auflassung von Schulstandorten an, wenn durch Abwandern von Kindern in Montessori–Einrichtungen Schülerzahlen zurück gehen. Hingewiesen wird für von ihr auch auf die Forderung, dass Kindern in ihrer Wohnumgebung der Schulbesuch ermöglicht wird wie auch die Erfüllung des Lehrplanes eine klare Forderung der Schulbehörde darstellt. Ebenso wird von Frau Schulinspektorin Engstler auf die in den vergangenen Jahrzehnten vollzogenen Veränderungen in den gesellschaftlichen Strukturen hingewiesen, welche selbst51. Standessitzung: 09.02. 2010 Seite 3 von 6 verständlich auch starke Auswirkungen auf den Schulbereich und die Erziehung der Kinder mit sich bringen. Aus Sicht der Schulbehörde werden offene Fragen wie Klärung der Schulsprengel (Schulsprengelverordnung), Fragen der Kostentragung, Schulbusorganisation und Förderungen durch den Familienlastenausgleich (Finanzlandesdirektion) wie auch die Gewinnung von Pädagogen und Pädagoginnen mit besonderer Reformpädagogik-Ausbildung angesprochen. Von den Vertreterinnen der MIM wird auf die in den vergangenen öffentlichen Veranstaltungen erteilten Informationen und insbesondere auf das doch recht große Interesse seitens der Eltern an Montessori-Pädagogik im Kindergarten und Volksschulbereich als Wahlmöglichkeit der Kinder verwiesen. Bei entsprechendem Interesse soll möglichst ab dem Schuljahr 2011 Montessori-Pädagogik in der Talschaft angeboten werden. In der umfassenden Diskussion wird von Seiten der Bürgermeister in mehreren Wortmeldungen auf die Notwendigkeit der Integration der Montessori-Pädagogik bzw. von Reformpädagogik ganz generell in das Regelschulwesen als unabdingbare Voraussetzung hingewiesen, da aus Sicht der Gemeinden das Angebot von Montessori Pädagogik in Privatschulen in der Talschaft nicht vorstellbar ist. Die Problematik der Schulsprengelverordnung, insbesondere aber auch die Problematik für kleinere Schulen wie z.B. Lorüns und die damit verbundene Gefahr einer Reduktion der Schülerzahlen, verbunden in weiterer Folge mit möglichen Auflassungen von Schulstandorten, wird besonders betont und angesprochen, zumal eine Auflassung von Schulstandorten auch nachhaltig negative Auswirkungen auf das Gemeinwesen in der Gemeinde nach sich zieht. Bgm Netzer sieht die Initiative grundsätzlich positiv, vor allem auch im Hinblick auf die Chancengleichheit für alle Kinder, welche nach seiner Beurteilung nicht nur im Rahmen der Montessori-Pädagogik sondern auch durch andere Ansätze ermöglicht werden kann. Eine besondere Herausforderung sieht er in der Sensibilisierung des Lehrkörpers, welcher bereits in der Lehrerausbildung erfolgen müsse. Besondere Herausforderung sieht er auch in finanziellen und zeitlichen Anforderungen für die Eltern, wie von ihm eine Aufhebung der Schulsprengel als nicht vorstellbar beurteilt wird. Nach Beurteilung von Bgm Netzer sind nicht die Befindlichkeiten des Lehrkörpers maßgebend, sondern müssen neue Erkenntnisse in den Unterrichtsmethoden allen Kindern zugänglich sein. Als Resümee der umfassenden Diskussion wird einvernehmlich vereinbart, dass im Wege der Bezirksschulbehörde eine Erhebung des „status quo“ zum Interesse der Einführung des Angebotes der Montessori-Pädagogik ab dem Schuljahr 2011 erfolgt, wobei auch die Auswirkungen auf die bestehenden Schulstandorte untersucht werden. Frau Bezirksschulinspektorin Engstler spricht zusätzlich das Thema Ganztagesschule an, welches auf Grund des gesellschaftlichen Wandels auch für die Montafoner Gemeinden in den kommenden Jahren ein Thema sein werde und daher in diese Richtung auch rechtzeitig die nötigen Überlegungen anzustellen sind. Pkt 2.) In Folge Entschuldigung der Referentin wird die Behandlung des Tagesordnungspunktes vertagt. 51. Standessitzung: 09.02. 2010 Seite 4 von 6 Pkt 3.) Bgm Netzer informiert auf Basis des Bewerbungsdossiers im Detail über die Bewerbung der beiden Regionen Land Vorarlberg und Fürstentum Liechtenstein für die vom 28. Februar bis 07. März 2015 stattfindenden Olympischen Winter-Jugendspiele und erläutert das Konzept, die Finanzierung der Spiele, deren Vermarktungsprogramm mit den verschiedenen Wettbewerben wie Ski Alpin mit Super-G, Riesentorlauf und Slalom, Eishockey, Schispringen, Nordische Kombination und Biathlon, Snowboard, Langlaufbewerbe und Eiskunstlauf. Das Bewerbungsbudget ist mit 30.000 EUR beziffert, welches gemeinsam vom Land Vorarlberg und Fürstentum Liechtenstein aufgebracht werden. Das Budget für die Veranstaltungen 2015 selbst ist mit 3, 35 Mio. kalkuliert, wobei laut Aussage von Bgm Netzer nach jetzigem Informationsstand von der Talschaft keine Finanzierungsanteile aufzubringen sind. Für die EYOF 2015 bewirbt sich auch die Region Sarajewo, eine Entscheidung über die Zuerkennung der Jugend-Winterspiele 2015 wird im Herbst dieses Jahres erfolgen. Nach jetzt vorliegendem Informationsstand besteht doch eine gewisse Hoffnung, dass die beiden Regionen Vorarlberg und Liechtenstein den Zuschlag erhalten werden. In weiterer Folge sind dann die Investitionen in die Sportstätten insbesondere in das Schanzenzentrum Montafon in Tschagguns sowie die Anlagen für die Biathlon und Langlaufwettbewerbe im Hochmontafon zu tätigen. Nach Beurteilung von Bgm Bitschnau würde eine positive Entscheidung für Vorarlberg die Umsetzung des Schanzenzentrums in Tschagguns sicher zusätzlich beschleunigen. Unter Hinweis auf die Grundbeistellung durch die Gemeinde Tschagguns für das Schanzenzentrum wird von Bgm Bitschnau besonderer Wert darauf gelegt, dass bei der Nennung des Schanzenzentrums Montafon der Gemeindename Tschagguns verbunden ist. Bgm Säly ersucht im Zuge der Diskussion bei der Abklärung der notwendigen Unterbringungskapazitäten auch die umliegenden Gemeinden wie z.B. Silbertal und Bartholomäberg zu berücksichtigen. Zusammenfassend wird aus Talschaftssicht unter Berücksichtigung der Tourismusdestination Montafon und der Bedeutung des Wintersports in der Talschaft die Ausführung des 12. EYOF 2015 nochmals ausdrücklich begrüßt und als besondere Chance für das Montafon gesehen. Pkt 4.) Die allen Standesvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 50. Standessitzung vom 12.01. 2010 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 5 – Berichte: a) Der Vorsitzende weist neuerlich auf die besondere Verantwortung der Gemeinden für die Durchführung der Feuerbeschau hin, da insbesondere im Schadensfall z.B. bei Beherbergungsbetrieben, Ferienheimen etc. die besondere Verantwortung des Bürgermeisters in Richtung Einhaltung der gesetzlichen Bestimmung im Sinne der Feuerpolizeiordnung geprüft werde und bei Verstößen gegen diese Bestimmungen im Schadens- 51. Standessitzung: 09.02. 2010 Seite 5 von 6 fall neben strafrechtlichen Tatbeständen auch hohe Haftungsansprüche schlagend werden können. Pkt 6 – Allfälliges: a) Bgm Wachter regt für die neue Legislaturperiode der Gemeindevertretungen die Anstellung eines Verwaltungsjuristen beim Stand Montafon an, welcher den Gemeinden bei zahlreichen Rechtsfragen beistehen könnte. Im Besonderen wird von Bgm Wachter auf die zunehmende Komplexität der gesetzlichen Materien, aber auch die zunehmenden Berufungen gegen Bescheide der Gemeinden hingewiesen, wie auch die Prüfung von Verordnungen der Gemeinden etc. ein wichtiges Aufgabengebiet eines Verwaltungsjuristen sein könnte. In diesem Zusammenhang spricht der Vorsitzende auch die Nachfolgeregelung für den Standessekretär an, weshalb diese Fragen von der neuen Standesvertretung zu prüfen sein werden. Bgm Ladner informiert in diesem Zusammenhang zusätzlich, dass auch im Rahmen des Walgauforums das Thema einer juristischen Beratung der Gemeinden Gegenstand von Überlegungen darstellt. b) Bgm Salzmann informiert, dass nach Beurteilung der Kontrollabteilung der Landesregierung eine Darlehensaufnahme für die Anschaffung der Drehleiter samt notwendigen Gebäulichkeiten gerade noch genehmigt werden könne. Bgm Salzmann informiert zusätzlich, dass die Option für die Anschaffung der Drehleiter bis Ende Februar gültig ist und daher die Bestellung der Drehleiter bis zu diesem Zeitpunkt erfolgen muss. Die Lieferzeit liegt nach derzeitiger Information bei etwa 70 Wochen. Ende der Sitzung, 11.40 Uhr; Schruns, 10. Februar 2010; Schriftführer: 51. Standessitzung: 09.02. 2010 Standesvertretung: Seite 6 von 6