20110510_SV_012

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2011-05-10
Erscheinungsdatum 2011-05-10
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STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 10. Mai 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 12. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. Mai nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch (ab 13.45 Uhr); Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Lothar Ladner, Lorüns; Bgm Bertram Luger, Stallehr (ab 14.25 Uhr); Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Mag. Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 13.30 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister sowie die Zuhörer und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Information zum Projekt „familieplus“ durch Herrn Matthias Mathis; 2. Information durch Herrn Mag Manfred Entner, VSV, zum Montafoner Familienbewegungstag (14.00 Uhr); 3. Erfassung der Nächtigungen in Zweitwohnsitzen – Festlegung einer montafonweit einheitlichen Regelung (14.30 Uhr); 4. Beitritt zur Montafon Nordic Sportzentrum GmbH; 5. Genehmigung der Niederschrift der 11. Standessitzung vom 12.04. 2011; 6. Berichte; 7. Allfälliges; __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 1 von 8 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende begrüßt Herrn Matthias Mathis als Projektleiter des Projektes „familieplus“ bei der Sitzung und bedankt sich für die Teilnahme und Information zu diesem vom Land Vorarlberg im Rahmen des Programmes „kinder-, jugend-und familienfreundliche Gemeinden“ gestarteten Projektes. Anhand einer Präsentation informiert Herr Mathis die Standesbürgermeister im Detail über das Projekt „familieplus“, bei welchem ein österreichweit einzigartiges Angebot im Rahmen der Initiative der Landesregierung „Kinder in die Mitte – Miteinander der Generationen“ entwickelt wurde und sich an den bekannten Prozessen wie bei den e5- Gemeinden im Energiebereich orientiert. Am Programm familiengerechte Gemeinde haben 78 der 96 Vorarlberger Gemeinden bereits teilgenommen, womit etwa 94 % der Vorarlberger Bevölkerung erreicht werden können. Im Programm „familieplus“ befinden sich bereits einige Gemeinden wie Rankweil, Ludesch, Hörbranz, Feldkirch etc. in der Umsetzung, weitere Gemeinden wie beispielsweise Dornbirn, Hohenems, Bezau haben die Absicht zur Umsetzung des Projektes konkret signalisiert. Die erste externe Bewertung für die teilnehmenden Gemeinden wird im Herbst 2012 erfolgen. Herr Mathis weist insbesondere darauf hin, dass für die Teilnahme ein offizieller Beschluss der Gemeindevertretung notwendig ist und von der Gemeinde je nach Kategorie ein Jahresbeitrag zu entrichten ist, welcher auf Antrag von der Gemeindeentwicklung des Landes je nach Finanzkraft noch gestützt wird. Im Detail informiert Herr Mathis über die Verpflichtungen für die Gemeinden, den Programmablauf sowie die Programmelemente mit deren Zielgruppen und die Handlungsfelder. Herr Mathis weist besonders darauf hin, dass sich den Gemeinden eine Reihe von Möglichkeiten zur Aktivität im Bereich Kinder, Jugend und Familie bieten, sei es durch Schaffung kindergerechter Lebensräume, durch Informationen und Öffentlichkeitsarbeit aber auch durch Installierung von Anreizsystemen wie Förderungen und Prämien etc. Sofern von der Gemeinde ein Antrag auf Auszeichnung gestellt wird, wird die interne Bewertung von einer unabhängigen Kommission überprüft und in diesem Zuge die Summe aller Punkte der umgesetzten Maßnahmen ermittelt, wobei die Auszeichnung in einem dem e5Gemeinden nachempfundenen Stufensystem erfolgt. Herr Mathis stellt zudem fest, dass er für weitergehende Informationen in den Gemeindevertretungen zur Verfügung steht und bedankt sich bei den Bürgermeistern für die Möglichkeit der Präsentation des Projektes auf Talschaftsebene. Herr Mathis spricht zudem den Wunsch einer Umsetzung auf Talschaftsebene aus, da sich damit eine ganze Region an diesem Projekt beteiligen könnte. In einzelnen Wortmeldungen wird allerdings auf die sehr unterschiedlichen Strukturen in den Gemeinden hingewiesen. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende beim Referenten für die interessanten und umfassenden Informationen und stellt fest, dass eine Entscheidung für eine Umsetzung auf Gemeindeebene zu treffen ist, wobei eine talschaftsweite Umsetzung begrüßt würde. __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 2 von 8 Pkt. 2.) Der Vorsitzende begrüßt den Referenten, Herrn Mag. Manfred Entner, vom Vorarlberger Sportverband – ASVÖ, welcher die Bürgermeister mittels Präsentation ausführlich über den für 1. Oktober 2011 im Aktivpark in Schruns geplanten Familiensporttag informiert, zu welchem alle im Sportbereich tätigen Vereine in der Talschaft eingeladen werden. Zum Vorarlberger Sportverband (VSV) informiert Mag. Entner, dass diese Organisation die Ansprechstelle für etwa 600 Sportvereine in Vorarlberg mit 50 Sportarten und ca. 75.000 Sportlern und Funktionären ist und die Sportvereine in zahlreichen Anliegen unterstützt. Im Rahmen des Familiensporttages soll den Sportvereinen die Möglichkeit geboten werden, ihr Angebot einem breiten Publikum zu präsentieren und einen sportlichen Nachmittag für die Familien zu organisieren. Zur Vorbereitung des Familiensporttages ist für den 16. Juni im Haus des Gastes in Schruns ein Informationsabend geplant, wozu an sämtliche Sportvereine in den Gemeinden im Wege der Gemeinde oder eventuell des Standes Montafon eine Einladung ausgesandt werden soll. Geplant ist zudem die Herausgabe eines talschaftsweiten Folders, in welchem sämtliche Sportvereine mit den Vereinsdaten enthalten sind. Zur Frage der Einbindung weiterer Vereine außerhalb des Sportbereiches wie z.B. im Bereich der Musikkapellen, Feuerwehrjugend etc. stellt Mag. Entner fest, dass diese Einbindung vorstellbar ist und bei konkretem Interesse dahingehend weitere Abklärungen erfolgen werden. Zur Frage einer Weiterführung des Familiensporttages bestätigt Mag. Entner die grundsätzliche Absicht einer Weiterführung, welche allerdings auch von der Klärung der Finanzierungsfrage abhängig ist. Ein Wechsel der Veranstaltungsorte ist durchaus denkbar, der Veranstaltungsort im laufenden Jahr im Aktivpark in Schruns bietet laut Feststellung von Mag. Entner allerdings den Vorteil der Wetterunabhängigkeit. Hinsichtlich des Durchführungszeitpunktes im Herbst wird von Mag. Entner festgehalten, dass dieser Termin vor allem auf den Beginn des Vereinsjahres abgestimmt wurde. Zusammenfassend wird die Durchführung des 1. Familiensporttages von den Bürgermeistern begrüßt und positiv gesehen, wozu auch die weitere mediale Unterstützung durch Information in Gemeindemedien bzw. Internetauftritten zugesichert wird. Hinsichtlich der Zustellung der Informationsschreiben an die Sportvereine erfolgen die weiteren Abklärungen direkt zwischen dem VSV und der Standesverwaltung. Pkt. 3.) Der Vorsitzende begrüßt GF Arno Fricke von Montafon Tourismus, GF Manuel Bitschnau von Schruns-Tschagguns Tourismus sowie Gemeindesekretär Dr. Oswald Huber von der Marktgemeinde Schruns bei der Sitzung. GF Fricke informiert über die in den vergangenen Wochen in der Arbeitsgruppe „Meldewesen“ geführten Diskussionen und Abklärungen, welche entsprechende Vorschläge für eine einheitliche Erfassung und Abwicklung von Nächtigungen in Zweitwohnsitzen in allen Gemeinden ausgearbeitet hat. Beabsichtigt ist, dass alle Ferienwohnungsbesitzer mittels einheitlichem Informationsschreiben informiert werden, dass für Ferienwohnungen, für welche eine Zweitwohnsitzabgabe entrichtet wird und diese auch dritten Personen für einen vorübergehenden Aufenthalt überlassen werden, die Meldedaten dieser Personen unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 48 Stunden nach der Ankunft und nach der Abreise des jeweiligen __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 3 von 8 Gastes an die Gemeinde bzw. Tourismusinformation zu übermitteln sind. Für diese Meldung sind die aufgelegten Vordrucke (Gästekarten) bzw. das elektronische Gästemeldewesen (Meldeclient Feratel) zu verwenden. Es können somit Gästekarten für alle Gäste ausschließlich für die Dauer des Aufenthaltes ausgestellt werden. Die Ausstellung von Dauergästekarten - wie in einzelnen Gemeinden bislang gehandhabt - für Eigentümer von Ferienwohnungen ist künftig nicht mehr möglich. Auf Grund der Entrichtung der Zweitwohnsitzabgabe wird jedoch die Gästetaxe nicht verrechnet. Gemeindesekretär Dr. Huber informiert im Detail über die juristische Durchleuchtung der Materie, welche sich rechtlich recht komplex darstellt, da gesetzliche Bestimmungen sowohl auf Basis des Meldegesetzes, den Gästetaxordnungen in den Gemeinden (mit Rechnungslegungspflicht) und der Tourismusstatistikverordnung des Bundes zu berücksichtigen sind. Erschwerend kommt laut Aussage von Dr. Huber hinzu, dass die Definition „Gast“ in den genannten gesetzlichen Bestimmungen unterschiedlich ist, weshalb zur Abklärung auch die Sicherheitsdirektion sowie in weiterer Folge das Bundesministerium eingeschaltet wurden. Hinsichtlich einer weiteren Anfrage zur Behandlung von Familienangehörigen ist bis zum Sitzungstage von der Sicherheitsdirektion noch keine Rückmeldung eingelangt. In der Diskussion wird zudem mehrfach die Notwendigkeit angesprochen, dass auch hinsichtlich Ermäßigungen bzw. Sondergenehmigungen wie z.B. für Reiseleiter und Busfahrer, Wegwarte etc. zur Erarbeitung einer talschaftsweit einheitlichen Vorgangsweise noch weitere Abklärungen nötig sind, welche in der genannten Arbeitsgruppe in einem nächsten Schritt erfolgen werden. In der Diskussion wird vom Vorsitzenden die Notwendigkeit einer verstärkten Kontrolle der Gästekarte angesprochen, zumal erfahrungsgemäß auch von Seiten der Bergbahnen Ermäßigungen ohne Vorweis von Gästekarten gewährt werden. Von GF Bitschnau wird festgehalten, dass im Vordergrund der neuen Regelung nicht die Ferienwohnungsbesitzer selbst stehen, sondern die Gäste, an welche die Wohnungen weiter vermietet werden. Die neue Regelung soll mit Beginn der Sommersaison eingeführt werden, wozu auch verstärkte Kontrollen geplant sind. Hingewiesen wird besonders auf den Umstand, dass durch die Verwendung der Gästekarte den Anforderungen des Meldegesetzes und der Rechnungslegung wie auch den statistischen Vorgaben nach dem Bundesstatistikgesetz entsprochen werden kann. Weitergehende Überlegungen in Richtung Anhebung der Attraktivität der Gästekarte werden in den Gremien von Montafon Tourismus ebenfalls angestellt. Von Bgm Wachter wird in der Diskussion die Frage der Pauschalierung der Nächtigungen in Ferienwohnungen auch im Zusammenhang mit dem Raumplanungsgesetz angesprochen. Dr. Huber stellt dazu fest, dass in den gesetzlichen Grundlagen des Meldegesetzes und des Raumplanungsgesetzes teils unterschiedliche Begrifflichkeiten zur Ferienwohnung enthalten sind und daher ein Zusammenspiel zwischen gebührenrechtlichen Aspekten und raumplanungsrechtlichen Fragen als sehr schwierig zu beurteilen ist. Bgm Netzer spricht die Notwendigkeit einer gleichen Handhabung in allen Gemeinden an, da diese Daten sowohl aus statischen Gesichtspunkten von Bedeutung sind, andererseits aber auch bei diversen Finanzierungsschlüsseln auf Talschaftsebene Einfluss haben und somit nur eine talschaftsweit einheitliche Vorgangsweise für die angesprochenen Zwecke auch objektive Grundlagen zur Verfügung stellt. Als besondere Thematik wird zudem noch die Frage der „kalten Betten „ angesprochen, wozu im Wege der geplanten Erhebung der Nächtigungen in Zweitwohnsitzen künftig ebenfalls weitere Erkenntnisse für die Diskussion gewonnen werden können. __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 4 von 8 Zusammenfassend wird basierend auf dem einvernehmlich definierten Ziel der Erfassung aller Nächtigungen in Ferienwohnungen von den Standesbürgermeistern einstimmig festgehalten, dass das von der Arbeitsgruppe ausgearbeitete Informationsschreiben noch im Verlaufe Mai allen Zweitwohnsitzinhabern im Wege der jeweiligen Gemeinde zugestellt wird. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert im Detail über den nun auf Basis einer weiteren Besprechung mit Notar Dr. Richard Forster und den Vertretern der Finanzabteilung und der Vermögensabteilung des Landes vorliegenden Entwurf des Gesellschaftsvertrages für die Montafon Nordic Sportzentrum GmbH. Von Seiten des Standes Montafon haben an der Besprechung neben dem Vorsitzenden die Bürgermeister Bitschnau , Netzer und Tschanhenz sowie der Standessekretär teilgenommen. Von Notar Dr. Forster wurde zudem informiert, dass im Zusammenhang mit der geplanten Einbringung der Grundstücke durch die Gemeinde Tschagguns auch aus grunderwerbssteuerlicher Sicht darauf geachtet werden sollte, dass diese Einbringung in den Anwendungsbereich des Umgründungssteuergesetzes fällt und damit eine zwingende Voraussetzung für eine Gegenleistung in Form von neuen Anteilen verbunden ist. Vom Notar wird somit vorgeschlagen, zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung den Anteil der Gemeinde Tschagguns an der Stammeinlage entgegen der ursprünglich geplanten Höhe von 10 % mit 5 % festzulegen und die dadurch freiwerdenden Anteile anteilsmäßig dem Stand Montafon und dem Land Vorarlberg zuzuordnen. Wenn die Gemeinde Tschagguns in weiterer Folge nach Vorliegen der definitiven Größe der Liegenschaften diese in die Gesellschaft einbringt, werden die Geschäftsanteile mit einer Stammeinlage von EUR 1.167, 00 des Landes sowie EUR 583, 00 des Standes Montafon wieder an die Gemeinde Tschagguns übertragen, so dass dann deren Gesellschaftsanteil bei der ursprünglich vereinbarten Höhe von 10 % liegt. Dieser Anteil steht auch in Relation zum Wert der einzubringenden Grundstücke sowie zu dem vom Stand Montafon aufzubringenden Investitionsbeitrag. Gemäß dem nun vorliegenden geänderten Entwurf des Gesellschaftsvertrages liegt die Stammeinlage des Landes bei 63, 33 %, jene des Standes Montafon bei 31, 67 % und jene der Gemeinde Tschagguns bei 5 %. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Dauer errichtet, deren Zweck ist die Errichtung, der Betrieb (entweder selbst oder durch Dritte) und die Instandhaltung eines Nordischen Zentrums im Montafon mit Schisprung-, Langlauf- und Biathlonanlagen samt geeigneten Trainingsanlagen. Die Bestellung eines Aufsichtsrates mit insgesamt acht Mitgliedern, wovon vier vom Land Vorarlberg zu entsenden sind, können die Gesellschafter vornehmen und ist auf Basis der bisherigen Verhandlungen vorgesehen. Erwähnt wird weiteres, dass Beschlüsse in der Generalversammlung mit zweidrittel Mehrheit zu fassen sind, bei Abtrettung von Geschäftsanteilen ist eine Zustimmung von zumindest 80 % der abgegebenen Stimmen erforderlich. Im Hinblick auf mögliche weitere Standortgemeinden mit Sportanlagen ist eine Bestimmung dahingehend enthalten, dass für diese Gemeinden (St. Gallenkirch und/oder Gaschurn) eine Abtretung eines Geschäftsanteiles in Höhe von EUR 1.750, 00, (5%) vom Anteil des Standes Montafon zwingend vorgesehen ist, wozu ein von der jeweiligen Gemeinde einseitig annehmbares verbindliches Abtretungsanbot abgeschlossen wird. Damit verbunden ist auch die Berechtigung zur Entsendung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates mit gleichzeitiger Verringerung der Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder des Standes Montafon. __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 5 von 8 In der umfassenden Diskussion zum Entwurf des Gesellschaftsvertrages wird von Bgm Vallaster die Frage des künftigen Betriebes und der Instandhaltung der Anlagen angesprochen, zu welcher auf Basis der bisherigen Verhandlungen von Talschaftsseite immer die klare Haltung ausgesprochen ist, dass damit eine Belastung der Talschaft nicht verbunden sein darf. Bgm Vallaster fordert daher eine schriftliche Zusicherung des Landes vor Unterfertigung des Gesellschaftsvertrages, dass der Talschaft aus dem Betrieb und der Instandhaltung der Schanzenanlagen keine finanziellen Belastungen erwachsen werden. Bgm Wachter schließt sich dieser Haltung an und sieht grundsätzlich keine Notwendigkeit zur Gründung einer Gesellschaft mit Beteiligung des Standes Montafon bzw. weiterer Gemeinden, zumal hinsichtlich des von der Talschaft aufzubringenden Investitionsbetrages von 1, 5 Mio EUR bereits die nötigen Gemeindevertretungsbeschlüsse vorliegen. Er äußert zudem Bedenken hinsichtlich der formalen Zulässigkeit eines Beitrittes des Standes Montafon zur geplanten Gesellschaft. Vom anwesenden VizeBgm Elmar Egg, (auch Geschäftsführer des Schulsport-Zentrums in Tschagguns) wird über die ursprünglich geplante Idee der Abwicklung des Projektes über die gemeindeeigene Immobiliengesellschaft informiert, im Rahmen welcher auch die bisherigen Vergaben für Vorleistungen stets unter der Voraussetzung erfolgt sind, dass die Finanzierung von dritter Seite gesichert ist. Eine ähnliche Lösung sieht VizeBgm Egg auch für die zu gründende Gesellschaft als möglich an, wie auch hinsichtlich des künftigen Betriebes und der Instandhaltung der Anlagen entsprechende vertragliche Vereinbarungen mit dem Land abgeschlossen werden wie dies auch beim Vorarlberger Schulsport-Zentrum in Tschagguns seit Bestehen umgesetzt ist. In der ausführlichen Diskussion wird vom Vorsitzenden wie auch in mehreren Wortmeldungen der Standesbürgermeister unter gesamttalschaftlicher Betrachtung des Projektes und den damit verbundenen Vorteilen der Nutzen für die Talschaft insbesondere auch in Richtung einer Attraktivierung der Nordischen Sportarten hervor gehoben. Es wird auch eine moralische Verpflichtung der Talschaft in Richtung einer Beteiligung an der Gesellschaft gesehen, zumal mit einer Beteiligung auch Mitspracherechte verbunden sind. Auf Basis der vorliegenden Informationen wird über Antrag des Vorsitzenden der Beitritt zur „Montafon Nordic Sportzentrum GmbH“ auf Basis des vorliegenden Gesellschaftsvertrages als Gesellschafter mit Einbringung einer Stammeinlage zum Zeitpunkt der Gesellschaftsgründung in Höhe von 11.083 EUR stimmenmehrheitlich mit Gegenstimme durch Bgm Wachter beschlossen. Den vorliegenden Abtretungsanboten an die Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch wird ebenfalls stimmenmehrheitlich mit Gegenstimme durch Bgm Wachter die Zustimmung erteilt. Bgm Wachter stellt zu seiner Gegenstimme fest, dass er bei positiver Meinungsbildung in der Gemeindevertretung Vandans seine Zustimmung nachreichen werde. Pkt. 5.) Die allen Standesvertretern per Email übermittelte Niederschrift der 11. Standessitzung vom 12. April 2011 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 6 von 8 Pkt. 6 – Berichte: Der Vorsitzende berichtet wie folgt: a) Bei der Informationsveranstaltung der Diözese am 12. April wurde auf Grund des sich abzeichnenden Priestermangels über das Konzept der Diözese für Zusammenschlüsse im Zeitraum bis zum Jahr 2025 informiert, wobei für das Montafon nachstehende Besetzungen geplant sind: • Bartholomäberg mit Innerberg und Jetzmunt sowie St. Anton mit einem Pfarrer; • Schruns, Tschagguns mit Latschau, Silbertal sowie Vandans mit Gantschier zwei Pfarrer mit 0, 8 Pastoralassistenten; • St. Gallenkirch mit Gortipohl und Gargellen sowie Gaschurn mit Partenen ein Pfarrer mit 0, 2 Pastoralassistenten; b) Zur Anfrage der Landjugend Montafon um ein Sponsoring für Softshell-Jacken mit aufgedrucktem Logo der Alpenszene Montafon wird aus präjudiziellen Überlegungen keine Möglichkeit einer Mitfinanzierung gesehen. c) Der Vorsitzende weist nochmals auf den Termin mit dem Illwerkevorstand am 11. Mai hin, bei welchem über aktuelle Projekte des Konzerns, wie insbesondere das Obervermuntwerk II und das Illwerkezentrum Montafon, informiert wird. d) Im Rahmen der Vortragsreihe „Vorarlberger Landstände“ hält MMag. Michael Kasper am 1. Juni um 17.00 Uhr im Landesarchiv in Bregenz einen Vortrag mit dem Titel „Vom Stand Montafon zum Stand Montafon“, wozu die Bürgermeister ausdrücklich eingeladen werden. e) Der Vorsitzende erinnert nochmals an die von Altbürgermeisterkollege Willi Säly ausgesprochene Einladung am 27. Mai beim Maisäßhaus im Silbertal. f) Der Vorsitzende weist auf einen von Frau Thaler-Zugg geplanten Informationsabend am 29. Juni in St. Gallenkirch zum Thema „gebietsfremde Pflanzenarten“ hin und stellt dazu fest, dass zB auch die zunehmende Verbreitung des Riesen-Bärenklau‘s im Montafon problematisch zu sehen ist und eine Gefährdung der heimischen Pflanzenwelt bedeutet. Pkt. 7 – Allfälliges: a) Von VizeBgm Michael Zimmermann von Vandans wurde auf den in Teilabschnitten des Radweges Montafon schlechten Zustand hingewiesen, weshalb von ihm neuerlich ein durchgehendes Ausmähen vorgeschlagen wird. Konkret spricht VizeBgm Zimmermann die bei der Montafonerbahn vorhandenen maschinellen Möglichkeiten an und ersucht um weitere Abklärungen. Bgm Luger sichert als Vorstand der Montafonerbahn AG zu, die weiteren Veranlassungen und Abklärungen zu treffen. Der Vorsitzende informiert ebenfalls über seine in dieser Angelegenheit unternommenen Gespräche mit den zuständigen Mitarbeitern der Montafonerbahn AG und sieht durchaus eine Möglichkeit der Umsetzung gegen Weiterverrechnung der anfallenden Kosten an die jeweilige Gemeinde. __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 7 von 8 b) Mitarbeiter Mag. Maier weist auf das im Rahmen der Veranstaltungen „Jahr des Waldes“ am 15. Mai im Kloster Gauenstein um 10.30 Uhr aufgeführte Klarinetten-Konzert „Holz im Wald“ hin und lädt die Standesbürgermeister dazu ein. c) Bgm Bitschnau berichtet über den sehr gut besuchten Informationsabend in Latschau zur Einführung einer Reformpädagogik–Klasse, wozu nach Vorliegen der definitiven Anmeldungen die weiteren Abklärungen mit der Schulbehörde für die Umsetzung erfolgen werden. Problematisch wird angesprochen, dass von den Eltern teils reguläre Schüler der Volksschule Latschau abgezogen werden und damit insgesamt die Gefahr der Auflassung von Schulklassen besteht. d) Bgm Hueber informiert über Gespräche mit dem Gemeindeverband in Richtung Einschaltung von Fachbüros zur Aufzeigung von Möglichkeiten der Budgetkonsolidierung, wozu er an die Bürgermeisterkollegen die Anfrage nach einer talweiten Lösung richtet. Dieses Thema wird bei der nächsten Steuerungsgruppensitzung unter Teilnahme von Vertretern des Gemeindeverbandes näher erörtert. e) Bgm Hueber informiert nochmals über die Situation bei der Platzfrage für die Montafoner Pferdesporttage, wozu nach Umfrage bei den Standesbürgermeistern aktuell keine neuen Informationen in Richtung einer Alternativlösung vorliegen. f) Bgm Netzer spricht nochmals die Thematik der kinderärztlichen Versorgung in der Talschaft an, wozu auch von Seiten der Allgemeinmediziner neuerliche Bestrebungen zu weiteren Sicherstellung dieses Angebotes übernommen wurden. Vom Vorsitzenden wird dazu auf das bereits terminisierte Gespräch mit Vertretern des Landes, der Krankenhausbetriebsgesellschaft, der Gebietskrankenkasse und der Ärzteschaft am 13. Mai unter Teilnahme von Landestatthalter Mag. Markus Wallner verwiesen. g) Der Vorsitzende informiert über die Gesprächsrunde mit Vertretern diversere Interessensgruppen zur Fahrplangestaltung für die kommende Fahrplanperiode ab Dezember 2011, wozu noch bis zum 25. Mai Wünsche und Anliegen vorgebracht werde können, welche in weiterer Folge auf Umsetzbarkeit und Finanzierbarkeit mit den Vertretern der mbsbus GmbH sowie des Verkehrsverbundes geprüft werden. h) Bgm Tschanhenz informiert, dass die Auslieferung der Drehleiter im Juli erfolgen wird und diese vorerst bis zur Realisierung der Unterbringung im neuen Feuerwehrgerätehaus in St. Gallenkirch beim Landesfeuerwerhrverband untergebracht ist, um dort die Einschulung des Bedienpersonales vorzunehmen. i) Von Bgm Netzer wird die Thematik der teilweise nicht widmungsgemäßen Nutzung von Maisäßhäusern angesprochen, wozu von ihm unter Zuhilfenahme der Informationen aus dem KLIM weitere Abklärungen vorgeschlagen werden. Von Mitarbeiter Mag. Maier wird dazu informiert, dass im Verlaufe Oktober zur Thematik Maisäßnutzungen auch eine Informationsveranstaltung im Prättigau mit Einbeziehung der Raumplanungsabteilung und der Agrarbezirksbehörde geplant ist. Ende der Sitzung 16.25 Uhr; Schruns, 11. Mai 2011; Schriftführer Standesvertretung __________________________________________________________________________________ 12. Standessitzung: 10.05. 2011 Seite 8 von 8