20000711_SV_003

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:29
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2000-07-11
Erscheinungsdatum 2000-07-11
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Juli 2000 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 3. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 04. Juli nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch (Standesrepräsentant-Stellvertreter); Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Lothar Ladner, Lorüns; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Bertram Luger, Stallehr; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, B-Berg; Vzbgm. Elmar Egg, Tschagguns; Entschuldigt: Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Zu TO-Pkt. 2 nehmen weiters die Herren Dir. Dr. Herbert Schmalhardt und Dr. Gerald Fleisch vom Vlbg. Landes-Rechnungshof sowie Prim. Dr. Bernd Knittel als Chefarzt des Landeskrankenhauses Maria Rast teil. Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Dem Antrag des Standesrepräsentanten um Aufnahme eines weiteren Tagesordnungspunktes zur Thematik EU-Förderungen wird einstimmig stattgegeben. Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister sowie die Herren des Landes-Rechnungshofes sowie Prim. Dr. Knittel und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Genehmigung der Niederschrift der 2. Standessitzung vom 13. Juni 2000; 2.) Information zum Bericht des Landes-Rechnungshofes über das Krankenhaus Maria Rast durch die Vertreter des Landes-Rechnungshofes; 3.) Festlegung der weiteren Vorgangsweise in Sachen EU-Förderungen (Erweiterung der TO); 4.) Berichte; 5.) Allfälliges; 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die allen Standesvertretern übermittelte Niederschrift der 2. Sitzung vom 13. Juni wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2) Der Vorsitzende begrüßt nochmals die Herren Dir. Dr. Herbert Schmalhard und Dr. Gerald Fleisch vom Landes-Rechnungshof und bedankt sich für ihre Bereitschaft zur Präsentation des Prüfungsergebnisses über das Krankenhaus Maria Rast im Standesausschuss. Weiters begrüßt er Herrn Prim. Dr. Bernd Knittel als Chefarzt des Landeskrankenhauses Maria Rast. Einleitend geht der Vorsitzende auf den besonderen Stellenwert des Krankenhauses Maria Rast für die medizinische Versorgung wie auch dessen besondere Bedeutung für die Nahversorgung der Talschaft ein und stellt nochmals fest, dass in den vergangenen Jahren im Zuge der mehrfachen Diskussionen über den Betrieb bzw. eine mögliche Auflassung des Krankenhauses Maria Rast seit Übernahme durch das Land die klare Position der Talschaft nach Erhalt dieser wichtigen medizinischen Einrichtung wiederholt deponiert wurde. Dr. Schmalhardt bezeichnet es eingangs seiner Ausführungen als Novität, dass die Prüfungsergebnisse des Landes-Rechnungshofes nicht nur im Landtag als Auftraggeber sondern auch im Kreise der Montafoner Bürgermeister als Vertreter einer betroffenen Region vorgetragen und zur Diskussion gestellt werden können. Er bedankt sich einleitend für die Einladung zur heutigen Sitzung und die Möglichkeit der Diskussion. Dr. Fleisch als Prüfer präsentiert in komprimierter Darstellung die wesentlichen Inhalte des Prüfungsberichtes, welcher den Standesbürgermeistern bereits in schriftlicher Form vorliegt. Die geprüfte Stelle ist die Vlbg. Krankenhausbetriebsgesellschaft, in deren Zuständigkeit auch das Projekt Um-/Zu- bzw. Neubau der internen Abteilung Maria Rast des Landeskrankenhauses Feldkirch fällt. In die Prüfung insgesamt haben auch Aspekte des Österr. Krankenanstaltenplanes, des Vlbg. Spitalplanes, der Zielkonzeption der Landesregierung sowie diverse interne Quellen Eingang gefunden. Speziell wird auf die bestehende Rechnungshofkritik verwiesen, dass zuletzt zu wenig geprüft wurde. Im konkreten Fall „Maria Rast“ ist die Möglichkeit, in ein laufendes Projekt im Sinne einer begleitenden Kontrolle einzusteigen, gegeben, welches vom Landesrechnungshof wahrgenommen wird und damit nicht erst im Nachhinein eine Prüfung erfolgt. Nachfolgend werden von Dr. Fleisch mittels Overhead-Folien die wesentlichsten Inhalte und Feststellungen aus dem Prüfungsbericht vorgestellt und erörtert: a) b) c) Maria Rast ist seit 1994 ein umstrittenes Projekt im Rahmen der Landeskrankenhausbetriebsgesellschaft; mehrere Versuche in den vergangenen Jahren, eine wirtschaftliche und zweckmäßige Lösung zu finden, sind gescheitert; Chance zu einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung der Region Montafon sollte genützt werden; 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 2 - Der Versorgungsauftrag für die Region muss klar definiert sein sowohl in Richtung • Krankenanstalten - stationärer und ambulanter Bereich • Pflegeeinrichtung • sonstige Sozialeinrichtungen. Die Spitalplanung gibt klare Vorgaben vor, ist allerdings nicht in allen Details ausreichend definiert: a) b) c) d) e) f) Klare gesetzliche Vorgaben sind gegeben; Keine dislozierten Einheiten; Entlastung der stationären Bereiche; Neu: Nachsorge und Remobilisation; Spitalsplan aus 1993: Überkapazität von 54 Betten (im Primärversorgungsbereich Maria Rast); Neuer Spitalsplan: Zur Definition des Bedarfes sind Vorgaben des Bundes noch ausständig - 30 Nachsorgebetten für Maria Rast; Wesentliche Eckdaten seit Übernahme des Krankenhauses Maria Rast durch das Land; • Dominikanerinnen haben unbezahlbare Arbeit geleistet; • Verpachtung an das Land ist aus finanziellen und personellen Gründen erfolgt - aus Pachtvertrag kann eine Betriebspflicht in dieser Form nicht heraus gelesen werden; • Das Objekt Maria Rast (Altbau) ist in dieser Form für eine Krankenanstalt nicht geeignet und bedingt teure Investitionskosten und hohe Folgekosten - feuerpolizeiliches und sicherheitstechnisches Risiko liegt vor; • unabhängige Architekten und Betriebsorganisation raten von Sanierung als Krankenanstalt ab; • Maria Rast wird derzeit als Abteilung der Schwerpunktkrankenanstalt Landeskrankenhaus Feldkirch genutzt mit ca. 30% der Patienten aus dem Montafon, davon geringer Teil krankenhausbedürftig und einem Abgang von 14 Mio ATS p.a.; • Zum derzeitigen Stand geht die Planungsphase zu Ende, ein Projektabbruch würde keine wesentlichen Folgekosten nach sich ziehen; • Landessanitätsrat als höchstes Beratungsgremium des Landes im Gesundheitswesen hat unaufgefordert und einstimmig eine negative Stellungnahme im Jahre 1999 abgegeben: „Jenseits aller politischen Rücksichtnahmen scheint der Betrieb von Maria Rast in dieser in der Öffentlichkeit diskutierten Größe aus fachlichen, wirtschaftlichen und juristischen Gründen nicht zweckmäßig und wird eine andere Lösung für die berechtigten Wünsche und Verpflichtungen anzustreben sein.“ • bisherige Versuche einer gemeinsamen Lösung mit ansäßigen Gesundheitseinrichtungen sind gescheitert; • Durch die Entscheidung im Jahr 2000 zur Realisierung das Gesundheits- und Sozialzentrums in der Nähe von Maria Rast sind geänderte Rahmenbedingungen gegeben; Der Landesrechnungshof sieht die Chance zu einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Lösung gegeben und schlägt vor, den Bedarf an Nachsorge- bzw. Pflegebetten im Montafon zu konkretisierung und diese im Rahmen einer gemeinsamen Lösung in vertrauter Umgebung zu realisieren und diesbezügliche Überlegungen anzustellen. 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 3 - Die Möglichkeit der Zusammenführung von Gesundheitseinrichtungen bietet nach Aussage des Landes-Rechnungshofes sowohl medizinische, pflegerische wie auch wirtschaftliche Vorteile, das derzeit geplante Projekt ist aber zu hinterfragen. Nach Ansicht des Landes-Rechnungshofes überwiegen die Vorteile für ein Gemeinschaftsprojekt deutlich: • Versorgung sicher gestellt • bedarfsgerechte Lösung • deutlich niedrigere Betriebskosten • geringere Investitionskosten • zeitgemäß und funktional • optimale Voraussetzung zur Vernetzung der Gesundheits- u. Sozialeinrichtungen der Region Nachteile: • Lösung des Pachtvertrages • verlorener Aufwand für Planung • Suche nach Alternativen für Erhalt des Objektes Die Rechnungshofbeamten bezeichnen es als historische Möglichkeit, die Sicherung der regionalen Versorgung im Montafon nach modernen Gesichtspunkten am zentralen Standort Schruns unter Einbindung der regionalen Dienstleister und der Vermeidung von dislozierten Einheiten sicherzustellen. Der Vorsitzende bedankt sich bei den Beamten des Landes-Rechnungshofes für die umfassende Darstellung des Prüfungsergebnisses und die Erläuterungen dazu. Prim. Dr. Knittel stellt insbesondere zur Feststellung des geringen Anteiles an wirklich krankenhausbedürftigen Patienten in Maria Rast fest, dass diese Aussage insofern zu relativieren ist, als das derzeitige Pflegeheim nur einen Teil dieser Aufgabe übernehmen kann. Derzeit wie in den vergangenen Jahren ist jedenfalls eine hoher Anteil krankenhausbedürftiger Patienten in Maria Rast untergebracht. In Richtung Funktionalität darf nicht nur die Talschaft Montafon gesehen werden, da z.B. ca. 50% der Patienten im Verwaltungsbezirk Bludenz ihren Wohnsitz haben, 25% aus dem Montafon und ca. 25% aus anderen Bereichen des Landes kommen und damit von Maria Rast auch eine überregionale Aufgabe wahrgenommen wird. Die im Prüfungsbericht enthaltene Erreichbarkeit in ca. 30 Minuten ist zu hinterfragen, zumal dies insbesondere während der Wintermonate für das Krankenhaus Maria Rast und schon gar nicht für das nächstgelegene Krankenhaus Bludenz sichergestellt ist. Das Krankenhaus Maria Rast erfüllt aber auch die Aufgabe einer medizinischen Basisversorgung für die Region ohne dabei intensivmedizinische Agenden wahrzunehmen. Weiters ist der Bereich der Phsychosomatik bei den weiteren Überlegungen als wesentlicher Aspekt nicht außer Acht zu lassen, zumal dieser Sektor in Vorarlberg zumindest im niederschwelligen Bereich derzeit nicht abgedeckt ist. Bgm. Rudigier weist in seiner Wortmeldung auf den Umstand hin, dass zum Zeitpunkt der Übernahme des Krankenhauses Maria Rast 1993 durch das Land damals von einer Lösung zumindest für die nächsten 30 Jahre gesprochen wurde und in weiterer Folge immer wieder Diskussionen über den weiteren Forstbestand aufgeflammt sind. 1997 wurde sogar von LR Dr. Bischof eine mögliche Schließung angesprochen und die Idee für die Nachsorge ca. 12 Betten beim Sozialzentrum zu integrieren in Diskussion gebracht. Bgm. Rudigier weist 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 4 - weiters auf die Bedeutung für den gesamten Bezirk Bludenz hin. Das Krankenhaus Maria Rast als Nachsorgeeinrichtung hat durch die leistungsorientierte Krankenstaltenfinanzierung und die damit bedingte Reduzierung der Aufenthaltsdauer der Patienten an Bedeutung gewonnen und erfüllt vielfach die Funktion eines Puffer zwischen dem Akutspital und dem Krankenpflegeverein. Bgm. Rudigier spricht auch die Beurteilung aus der politischen Situation im Hinblick auf die beim Krankenhaus Rankweil gegebenen Überkapazitäten an, deren Nutzung für das Krankenhaus Maria Rast für die Talschaft mit enormen Nachteilen sowohl auch in medizinischer als auch in wirtschaftlicher und arbeitsmarktpolitischer Hinsicht gegeben sind. Die Talschaft hat sich bisher stets uneingeschränkt zur Institution Maria Rast und deren Versorgungsauftrag für die Talschaft bekannt. Die baulichen Voraussetzungen waren schon zum Zeitpunkt der Übernahme durch das Land bekannt wie auch die Tatsache, dass zur weiteren Erhaltung des Betriebes Investitionen notwendig sind. Es steht außer Zweifel, das seitens der Talschaft unbedingt am Erhalt der Institution Maria Rast als Krankenanstalt in der jetzigen Form unabhängig von den baulichen Voraussetzungen festgehalten wird und eine Kombination mit dem Sozialzentrum mit einem hohen Maß an Misstrauen verbunden ist. Namens der Gemeinde St. Gallenkirch aber auch der gesamten Region Innermontafon stellt Bgm. Rudigier unmissverständlich fest, dass er sich sowohl persönlich als auch die gesamte Region mit aller Entschiedenheit gegen jeden Versuch der Infragestellung der Institution „Krankenhaus Maria Rast“ im bestehenden Umfang wehren werde. Der Vorsitzende weist in seiner Wortmeldung nochmals auf die in den vergangenen Jahren diskutierten mehrfachen Varianten im Zusammenhang mit dem Sozialzentrum Außermontafon und dem Josefsheim hin. Er weist auch auf die ablehnende Haltung des Landes hinsichtlich einer Situierung des Sozialzentrums am Standort Maria Rast und die damit mögliche Zusammenführung hin. Hinsichtlich Sozialzentrum findet bereits die 3. Planüberarbeitung mit dem Architekten statt. Nach jetzigem Planungs- und Informationsstand muss im Hinblick auf eine funktionelle und kostengünstige Umsetzung des Sozialzentrums Außermontafon festgestellt werden, dass der vorhandene Grund in der Größenordnung mit 5.000 m² dringend benötigt wird, um das erforderliche Raumprogramm in einer wirtschaftlichen und menschengerechten Lösung unter zu bringen. Neben der betriebswirtschaftlichen Denkweise ist auch die volkswirtschaftliche Seite in die Diskussion einzubinden und insbesondere das Anrecht der Region auf eine gesicherte Nahversorgung sowohl in medizinischer Hinsicht als auch im Blickrichtung Arbeitsplatzsituation und das damit verbundene Umfeld einzubinden. Er weist weiters darauf hin, dass in Gesprächen mit Herrn Pfister als künftiger Betreiber des Sozialzentrums Außermontafons verschiedene Synergiemöglichkeiten gesehen werden und diese in nächster Zeit konkretisiert werden sollen. Seitens der Talschaft wird sicher nicht die Erhaltung des Gebäudes Maria Rast in den Vordergrund gestellt, sondern die Erhaltung der Institution Maria Rast als Krankenanstalt im bisherigen Umfang mit ca. 50 Betten und den bestehenden medizinischen Nebeneinrichtungen. Von Prim. Dr. Knittel wird darauf verwiesen, dass durch das Defizit von Maria Rast für die Akutabteilungen der anderen Krankenhäuser des Landes die Möglichkeit zu einer wirtschaftlicheren Führung eröffnet wird und damit die Funktion von Maria Rast auch im Gesamtzusammenhang zu sehen ist. Er sieht durch den Rechnungshofbericht durchaus die Chance gegeben, eine optimale medizinische Versorgung im Tal zu definieren und in weiterer Folge auch Überlegungen für eine optimale Nutzung des bestehenden Gebäudes Maria Rast anstellen zu können. Dr. Schmalhardt bestätigt im Zuge der Diskussion mit den Standesbürgermeistern auch aus Sicht des Landes-Rechnungshofes ausdrücklich den Versorgungsauftrag für die Region, wobei allerdings nicht unbedingt am bestehenden Gebäude festgehalten werden sollte. Der 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 5 - Bedarf für die Region wird durchaus gesehen, die Realisierung im derzeitigen Objekt ist allerdings sehr kritisch zu hinterfragen und zu prüfen. Aus Sicht des Landes-Rechnungshofes ist eine Gesamtlösung anzustreben, um sowohl in Hinblick auf die Investitionskosten als auch auf die künftigen Betriebskosten eine optimale Lösung zu erarbeiten. Zum jetzigen Zeitpunkt wird die Wahrnehmung dieser Chance noch möglich sein, da der Rechnungshof zum Zeitpunkt der Planungsphase tätig ist und damit noch nicht vollendete Tatsachen gegeben sind. Dr. Schmalhardt sieht die jetzige Situation als Versuch zur einer Versachlichung der Diskussion und die Möglichkeit, Entscheidungen nochmals aufzurollen und zu überdenken. Sofern dies durch den Prüfbericht ausgelöst werden kann, sieht der Landes-Rechnungshof seinen Auftrag erfüllt. Die endgültige Entscheidung ist von den Entscheidungsträgern zu treffen, wobei die vom Landes-Rechnungshof aufgeworfenen Argumente einer eingehenden Prüfung unterzogen werden sollten. Zusammenfassend wird vom Standesausschuss einstimmig die Erhaltung der Institution Maria Rast als Krankenhaus im bisherigen Umfang gefordert, wobei die vom Landes-Rechnungshof angesprochenen Überlegungen bezüglich Ausnützung von Synergien raschest möglich einer weiteren Prüfung unterzogen werden. Bis spätestens Oktober dieses Jahres sollen dem Land die weiteren Argumente der Talschaft und das Ergebnis der zusätzlichen Prüfungen vorgelegt werden. Es wird erwartet, dass in weiterer Folge raschestmöglich die endgültige Entscheidung zur Umsetzung des Projektes und der Beginn der Bauarbeiten erfolgt. Der Vorsitzende verabschiedet um 15.30 Uhr die Beamten des Landes-Rechnungshofes und bedankt sich für ihren Bericht. Prim. Knittel informiert weiters, das z.B. im vergangenen Jahr 77 Patienten aus dem Krankenhaus Bludenz übernommen wurden. Er spricht aber auch die große Verunsicherung im Personal des Krankenhauses an, welches von sich aus eine Unterschriftenaktion zum Erhalt von Maria Rast gestartet hat, für welche bereits in einer Woche 848 Unterschriften gesammelt werden konnten. Insbesondere Bgm. Vallaster spricht sich für die rasche Aufnahme von konkreten Verhandlungen mit dem Grundnachbarn Ewald Netzer aus, da diese Vorfrage für weitere Überlegungen hinsichtlich einer möglichen Zusammenführung der beiden Einrichtungen Krankenhaus Maria Rast und Sozialzentrum Außermontafon eine unabdingbare Voraussetzung bildet. Der Standesausschuss beschließt einstimmig, die aus dem Prüfbericht resultierenden Fragen raschestmöglich abzuklären - so weit dies in der Talschaft geschehen kann. Die mit dem Grundnachbarn Ewald Netzer nötigen Verhandlungen sind von einem Verhandlungsteam bestehend aus dem Standesrepräsentanten und je einem Vertreter der Inner- und Außerfratte zu führen. Einstimmig stellt der Standesausschuss fest, dass bei allen weiteren Überlegungen zur Nutzung von Synergien auch im Falle einer Zusammenführung mit dem Sozialzentrum Außermontafon der Bestand des Krankenhauses Maria Rast im bestehenden Umfang samt den medizinischen Nebeneinrichtungen aus Sicht der Talschaft außer Diskussion steht und jedem Versuch einer Reduzierung des Aufgabenumfanges entschiedener Widerstand seitens der gesamten Talschaft entgegengebracht wird. Pkt. 3 – Erweiterung der Tagesordnung) Unter Hinweis auf die Tatsache der Ausweitung der Ziel 2neu-Gebiete im Montafon auf Grund der neuen EU-Förderkulisse spricht der Vorsitzende nochmals die dringende Notwen3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 6 - digkeit einer zielgerichteten Vorgangsweise der Talschaft zur Nutzung von Förderungsmöglichkeiten an. Es besteht kein Zweifel, dass in Anbetracht der Vielfältigkeit der Förderungsmöglichkeiten aber auch die Komplexität der gesamten Materie ein entsprechendes Fachbüro bzw. ein Koordinator mit Bezug zur Talschaft einzuschalten ist. Arno Fricke spricht dazu aus Sicht von Montafon Tourismus einige Themenbereiche für die weitere Sondierung von Fördermöglichkeiten nur ansatzweise wie folgt an: • • • • • • • Sagenwanderungen – Sagenspiele Volksmusiktage Schweizerischer und Österreichischer Bergbahnenverbund (Reduzierung von Fixkosten, Vereinheitlichung des Marketing, gemeinsamer Einkauf etc) Winterwanderwege Mountainbikerouten Telekommunikationsbereich Veranstaltungskooperation mit Motorpresse Stuttgart etc. Fricke informiert in kurzen Zügen über ein ausführliches Gespräch mit Partnern aus Graubünden, welche an einer überregionalen und grenzüberschreitenden Zusammenarbeit ebenfalls Interesse zeigen und dazu gleichfalls ein Beratungsbüro einschalten werden. In der Diskussion wird die Notwendigkeit zur Einschaltung eines Fachbüros einhellig gesehen und der Vorsitzende beauftragt, diesbezüglich weitere Überlegungen und Abklärungen vorzunehmen. Der Standesausschuss ist sich bewusst, dass dafür von der Talschaft auch die nötigen Mittel aufzubringen sind, um in weiterer Folge projektbezogene Förderungen aus den EUFördertöpfen ausschöpfen zu können. Pkt. 4 – Berichte: a) Im Zusammenhang mit der Neuregelung der Flugrettung mit Übertragung an den ÖMTC wurde von der Talschaft nochmals der Wunsch der Stationierung des Rettungshubschraubers auf Latschau beim Land deponiert. Sollte dies nicht möglich sein so wurde zumindest die Stationierung in der Kaserne Galina in Nenzing gefordert. b) Vom Bund wurde für die 2. Rate der Härteausgleichszahlung aus der 2. Vereinbarung lediglich der abgezinste Betrag zur Anweisung gebracht. Die erforderlichen Abklärungen zur Anweisung des Restbetrages mit den Dienststellen des Bundesministeriums sind im Gange. Vom Land Vorarlberg sind die Jahreszahlungen 2000 ebenfalls bereits eingelangt, sodass nach Eintreffen des Restbetrages von Bundesseite die Aufteilung an die VIW-Gemeinden vorgenommen wird, sofern der bereits wiederholt geforderte Nachweis über die widmungsgemäße Verwendung der Mittel aus dem Jahr 1999 erbracht ist. 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Seite - 7 - Pkt. 5 – Allfälliges: a) Bgm. Rudigier spricht den Themenbereich der gesetzlichen Regelungen für die Tourismusabgabe in Vorarlberg an und plädiert neuerlich, beim Land einen Vorstoß in Richtung Änderung in Anlehnung an die Tiroler und Salzburger Regelung zu unternehmen. In der Diskussion wird mehrfach festgestellt, dass die Ungleichbehandlung der Betriebe in Vorarlberg zwischen Tourismus- und Nicht-Tourismusgemeinden ungerechtfertigt ist und vielfach auch die Bedeutung des Tourismus von der Wirtschaftsseite nicht im erforderlichen Ausmaß erkannt wird. Es ist schwer erklärbar, dass gerade Betriebe mit hohem Wertschöpfungsanteil aus dem Tourismus (wie zB Getränkehersteller, Lebensmittelbetriebe, Seilbahnproduzenten etc.) von der Entrichtung der Tourismusabgabe befreit sind, da sich deren Betriebsstandort in einer Nicht-Tourismusgemeinde befindet. Durch diese Regelung wird eine Wettbewerbsverzerrung zwischen gleich gelagerten Betrieben gesehen. Tatsache ist weiteres, dass durch die Regelung in den anderen Bundesländern für die Tourismusdestinationen wesentlich höhere Finanzmittel zur Verfügung stehen und damit auch erhöhte Marketingaktivitäten wahrgenommen werden können. b) Bgm. Rudigier informiert über eine an ihn herangetragene Kritik betreffend die unzufriedenstellende Beschilderung im Zusammenhang mit den Bauarbeiten im Ortszentrum Schruns. Bgm. Lerch stimmt dieser Aussage zu und schlägt vor, die Postbusse aus der Innerfratte (Gargellen und Partenen) über den Bahnhof Tschagguns zu führen und damit dem Fahrgast mit entsprechender Ankündigung den nötigen Komfort zu bieten. Die jetzige Situation im Baustellenbereich mit Abfahrt der Busse beim Postamt Schruns und die Information für den Gast wird mehrfach als völlig unzureichend beurteilt. Der Vorsitzende wird dringend ersucht, raschestmöglich die nötigen Kontakte mit dem Postbusdienst und der Montafonerbahn herzustellen und eine zufrieden stellende Lösung herbeizuführen. Bgm. Vallaster befürworter dabei auch die Errichtung einer Informationsstelle beim Bahnhof Schruns, um den Gast vor Ort mit den nötigen Informationen zu versorgen. Ende der Sitzung 17.00 Uhr Schruns, 11. Juni 2000 Schriftführer 3. Standessitzung: 11.07. 2000 Standesausschuss Seite - 8 -