19891116_SV_020

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:30
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1989-11-16
Erscheinungsdatum 1989-11-16
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 16. November 1989 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 20. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 6. November 1989 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; (ab 14.30 Uhr) Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch;(bis 14.30 Uhr) Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Nicht erschienen: Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die anwesenden Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Er berichtet weiters, daß der Herr Bezirkshauptmann zur Beratung der Tagesordnungspunkte 3+4 etwas später erscheinen wird, weshalb die Beratung der anderen Tagesordnungspunkte vorgezogen werden soll, wogegen kein Einwand erhoben wird. Zur Behandlung steht somit folgende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 19. Sitzung vom 27.09.1989; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Organisation der Flugrettung für die kommende Wintersaison; 4. Verwendung der Holzbrücke in Lorüns im Zuge des Ausbaues des Montafoner Radwegenetzes; 5. Errichtung einer Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn mit Schwerpunkt Fremdenverkehr; 6. Umstellung des Grundbuches Montafon auf EDV-Verwendung der alten Grundbücher; 7. Ansuchen der Musikschule Montafon um finanzielle Unterstützung des Jugendkapellentreffens im Frühjahr 1990 in Villach; 8. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 19. Sitzung der Standesvertretung vom 27. September 1989, welche allen Standesvertretern bereits zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet über die 74. ordentliche Jahreshauptversammlung der Montafonerbahn AG vom 10. November 1989, anläßlich welcher die Jahresrechnung 1988 genehmigt und den Organen der Gesellschaft die Entlastung erteilt wurde. Im Bahnbereich weist das Ergebnis einen Abgang von ca. S 3, 23 Millionen aus, wobei aufgrund gesetzlicher Bestimmungen der Heimfallstock zusätzlich um ca. S 11, 5 Millionen aufgestockt werden mußte. Der Elektrizitätswerkbereich weist einen Überschuß von ca. S 9, 4 Millionen auf, sodaß auch, wie in den vergangenen Jahren wiederum beträchtliche Mittel zur Abgangsdeckung im Bahnbereich aus diesem Sektor aufgewendet werden mußten. Der Vorsitzende bringt weiters zur Kenntnis, daß entsprechend dem seinerzeitigen Beschluß der Standesvertretung Dipl.-Ing. Willi Gantner für den aus dem Aufsichtsrat ausscheidenden Bgm. Harald Wekerle in den Aufsichtsrat gewählt wurde. Er bringt weiters zur Kenntnis, daß für den 1. Dezember 1989 eine Besichtigung der neuen Triebwagengarnituren geplant ist. Weiters berichtet der Vorsitzende, daß die Bauarbeiten für die Streckenbegradigung in Lorüns und die Brückenerneuerung im Gange sind. Die Frage nach dem künftigen Aufsichtsratsvorsitzenden wird dahingehend beantwortet, daß dies eine autonome Entscheidung durch den Aufsichtsrat selbst ist. b) Vom Vorsitzenden wird über den Gang der Bauarbeiten beim Umbau der Milchtrinkstube berichtet, wobei er auch auf die zahlreichen Gespräche betreffend die Gestaltung der Außenfassade mit dem Planungsbüro, der Baubehörde und den Vertretern des Heimatschutzvereines hinweist. Die Verhandlungen über die Vertragsgestaltung mit der Konsumgenossenschaft Montafon sind im Sinne des seinerzeitigen Beschlusses abgeschlossen. c) Die Dachsanierung beim Altbau des Heimatmuseums wurde zwischenzeitlich ebenfalls beendet, wofür Gesamtkosten in Höhe von ca. S 450.000, -- netto angefallen sind. -3- Die beträchtlichen Kosten sind hauptsächlich durch die zusätzlich angefallenen Regiearbeiten, bedingt durch die vorhandene Dachunterkonstruktion, angefallen. Seitens des Landes liegt eine Grundsatzzusage zur Gewährung eines Förderungsbeitrages bereits seit längerer Zeit vor, weitere Gespräche mit den zuständigen Beamten wurden vom Vorsitzenden in den vergangenen Tagen geführt. d) Es wird weiters bekanntgegeben, daß der Kanalanschluß für das Standesgebäude in den vergangenen Monaten hergestellt wurde. e) Gleichfalls wurde der Kanalanschluß des Gerichtsgebäudes mit Gesamtkosten von ca. S 70.000, -- netto hergestellt. Ebenso wurden die Arbeiten zur Trockenlegung der Kellerräume im Einvernehmen mit dem Landeshochbauamt abgeschlossen. Die diesbezügliche Abrechnung liegt noch nicht vor. Der von der Justizverwaltung zugesicherte Kostenbeitrag in Höhe von S 90.000, -- ist bereits eingetroffen. Pkt. 5.) Nachdem Bgm. Sandrell an der Sitzung nicht teilnimmt, wird die Behandlung betreffend Errichtung einer Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn mit Schwerpunkt Fremdenverkehr vertagt. Pkt. 6.) Vom Standessekretär wird über den Stand der Umstellung des Grundbuches Montafon auf EDV berichtet, wobei darauf verwiesen wird, daß in den EDV-erstellten Grundbuchsauszügen teils geringere Informationen wie in den Grundbüchern aufscheinen. So wird beispielsweise darauf verwiesen, daß bei Bauparzellen keine Angabe der Gebäudeart (z.B. Stall, Scherm, Garage usw.) vorgenommen wird. Laut Vermessungsamt ist dies aufgrund des bundesweit eingesetzten EDV-Programmes nicht mehr möglich. Dazu wird bekanntgegeben, daß lt. Auskunft des Vermessungsamtes Bludenz die Gemeinden zur genauen Angabe von Straßenbezeichnungen und Hausnummern der Wohngebäude aufgefordert wurden, damit diese Informationen in den Kataster bzw. Grundbuchsdatenbank aufgenommen werden können. Gleichfalls muß in den EDV-mäßig erstellten Grundbuchsauszügen festgestellt werden, daß teils folio-Angaben nicht mehr aufgenommen werden, sodaß die Aushebung von Urkunden aus alten Verfachbüchern nur mit zusätzlicher Mühe möglich wird. -4- Zur Frage der Aufbewahrung der alten Grundbücher wird berichtet, daß lt. Rücksprache mit Herrn Amtsdirektor Spescha vom Landesgericht Feldkirch die Absicht besteht, sämtliche Grundbücher mit Ausnahme jenen des Bezirksgerichtes Bezau im ehemaligen Heizraum des Landesgerichtsgebäudes unterzubringen. Diesbezüglich sind allerdings erst die erforderlichen Umbauarbeiten vorzunehmen, gleichfalls wurden bisher noch keine definitiven Beschlüsse gefaßt. Lt. Amtsdirektor Spescha sind beim Bezirksgericht Montafon die erforderlichen Räumlichkeiten für eine Aufbewahrung der alten Grundbücher nicht gegeben, eine Aufbewahrung im Dachgeschoß des Gerichtsgebäudes soll aus statischen Gründen nicht möglich sein. Im Verlaufe der Beratungen spricht sich die Standesvertretung einhellig dafür aus, daß im Interesse der Bürgernähe unbedingt eine Aufbewahrung der Grundbücher im Gerichtsgebäude erfolgen soll, wobei auch die Frage einer Unterbringung in den Kellerräumen untersucht werden sollte. Der Vorsitzende wird einhellig beauftragt, den diesbezüglichen Wunsch der Talschaft bei den zuständigen Herren im Landesgericht zu deponieren. Pkt. 7.) Vom Vorsitzenden wird das Ansuchen der Musikschule Montafon auf Gewährung eines Fahrtkostenzuschusses für die Reise des Schülerblasorchesters der Musikschule zum JugendkapellenWettbewerb nach Villach zu Pfingsten 1990 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Unter dem Aspekt der Jugendförderung wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, einen Fahrtkostenzuschuß in der erbetenen Höhe von S 16.000, -- zu gewähren. Bgm. Rudigier entfernt sich um 14.30 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen. Um 14.30 Uhr begrüßt der Vorsitzende Herrn Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser und dankt ihm für die Bereitschaft an der weiteren Standessitzung teilzunehmen. Vor der weiteren Behandlung der Tagesordnung berichtet der Vorsitzende, daß in den letzten Tagen die Zustimmung des Wirtschaftsministeriums zur Anbringung der bereits wiederholt urgierten Überkopfwegweiser bei der Rheintalautobahn A 14, Umfahrung Bludenz-Anbindung Montafon bzw. Fahrtrichtung Klostertal eingetroffen ist. Lt. Hofrat Dipl.-Ing. Zerlauth wird mit den Fundamentierungsarbeiten für diese Verkehrszeichen unverzüglich begonnen, sodaß eine Installierung bis zu Beginn der kommenden Wintersaison ermöglicht wird. -5- Das ebenfalls bereits in mehreren Gesprächen geforderte elektro-optische Verkehrsinformationssystem wird lt. Aussage von Hofrat Zerlauth sowohl aus Kostengründen wie auch aus organisatorischen Überlegungen nicht montiert werden. Dazu werden vom Bezirkshauptmann weitere Informationen über die in den vergangenen Monaten stattgefundenen Gespräche erteilt, wobei er insbesondere auch auf das von der ASTAG in ihrem Wirkungsbereich bereits installierte Verkehrsinformationssystem zur Ankündigung von Verkehrsbehinderungen (z.B. bei Stau, Unfällen, Schneechaos, Lawinensituation usw.) hinweist. Insbesondere unter Hinweis auf die am 12. und 13. März 1988 aufgrund von Lawinenabgängen eingetretene Situation wurde von verschiedenen Stellen massive Kritik über die geringe Information der Verkehrsteilnehmer geäußert, wobei auch aus dem Tourismusbereich Kritik vorgebracht wurde. Bezirkshauptmann Dr. Walser zeigt sich überrascht, daß trotz früherer Zusagen des Landes zur Kostenübernahme eine Realisierung dieses elektro-optischen Verkehrsinformationssystemes nicht erfolgen soll, zumal dies aus Sicht der Behörde bei extremen Witterungssituationen, Lawinenabgängen und anderweitigen größeren Verkehrsunfällen sehr zu begrüßen wäre. Die Standesvertretung unterstützt die Bemühungen des Bezirkshauptmannes und würde eine Installierung dieses elektro-optischen Verkehrsinformationssystemes begrüßen. Eine Ankündigung tourismusbezogener Informationen wie z.B. Auslastung von Schigebieten ist aus Sicht der Talschaft noch nicht ausgereift und durchdiskutiert und müßte mit den Betroffenen näher erörtert werden. Laut Bezirkshauptmann wäre dieses System vorerst ausschließlich zur Ankündigung verkehrsbezogener Informationen gedacht. Der Vorsitzende berichtet weiters, daß lt. einem Gespräch mit Landesstatthalter Gasser keine großen Chancen mehr vorhanden sind, die geplante Auflassung der Verkehrsposten zu verhindern, zumal vom Rechnungshof diese Angelegenheit aufgegriffen wurde und in Vorarlberg als einzigem Bundesland noch bei den Bezirkshauptmannschaften dezentrale Verkehrsposten installiert sind. Die künftige Regelung mit zentraler Verkehrsüberwachung von Feldkirch aus wird vom Vorsitzenden aus Gründen der Verkehrssicherheit und eines effizienten Einsatzes als nicht zweckmäßig beurteilt. Vom Bezirkshauptmann wird über die Frage der Auflassung der Verkehrsposten sehr ausführlich über die bisher stattgefundenen Besprechungen berichtet, wobei er sein Befremden über die mangelnde Unterstützung der Bestrebungen der Bezirkshauptleute durch das Land ausspricht. Zur Überwachung des Verkehrsgeschehens und die möglichste Vermeidung von Verkehrstoten sowie auch aus volkswirtschaftlichen Überlegungen kann das derzeitige dezentrale Verkehrsüberwachungssystem in Vorarlberg als durchaus berechtigt beurteilt werden. -6- Bezirkshauptmann Dr. Walser berichtet, daß er im Einvernehmen mit seinen Kollegen bei den anderen Bezirkshauptmannschaften zur Vorlage bei den Landesstellen ein umfangreiches Papier über die Frage der Auflassung der Verkehrsposten ausgearbeitet hat, worin auf die rechtliche Problematik sowie auf die Sachthematik sehr eingehend eingegangen wurde. Die vom Land eingeschlagene Vorgangsweise zur Einholung eines Rechtsgutachtens des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes muß als nicht zielführend beurteilt werden. Der Bezirkshauptmann weist darauf hin, daß die Vollziehung der Straßenverkehrsordnung Landessache ist, und mit einer zentralen Verkehrsabtei lung eine effektive Verkehrsüberwachung mit den vielfältigen Aufgabenbereichen (Unfallaufnahme, Schulwegsicherung, Baustellenüberwachung, Verkehrslenkung usw.) nicht möglich ist. Im Verlaufe der sehr eingehenden Beratung wird von der Standesvertretung namens der Talschaft die einhellige Meinung ausgesprochen, daß aus den dargelegten Gründen einer effektiven Verkehrsüberwachung seitens des Landes auf keinen Fall einer Auflassung der Verkehrsposten zugestimmt werden darf. Die diesbezüglichen Bemühungen des Bezirkshauptmannes werden ausdrücklich begrüßt und seitens der Talschaft unterstützt. Der Vorsitzende wird einstimmig beauftragt, diese Wünsche auch bei den zuständigen Landespolitikern vorzutragen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende stellt eingangs fest, daß das Rettungswesen lt. den gesetzlichen Bestimmungen in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt. Er weist auf die Zunahme der Schiunfälle auf den Schipisten hin und verweist auch auf die den Anwesenden bekannte Kritik an einer teils uneffizienten Hilfeleistung in Notfällen. Insbesondere auch die Anforderung des Hubschraubers des Innenministeriums in Hohenems wird angesprochen, da aufgrund der Wetterlage oftmals ein Einsatz nicht möglich ist. Vom Bezirkshauptmann wird das System des Rettungsdienstes in der Arlbergregion sehr ausführlich erläutert, aufgrund welchem bei schweren Unfällen innerhalb kürzester Zeit der dort stationierte Hubschrauber der Fa. Wucher angefordert werden kann. Nach den bestehenden Vereinbarungen erwachsen den Gemeinden hieraus keinerlei Kosten. Seitens der Gemeinden werden die Kosten für 5 Rettungsleute übernommen, während von den Seilbahngesellschaften die Kosten für sämtliche Lawinensprengungen getragen werden. Bei der Talstation der Kriegerhornbahn ist eine ständig besetzte Funkzentrale installiert, bei welcher über fix montierte Rufstationen im Schigebiet sowie auch über tragbare Funkgeräte bei den Rettungsleuten im Notfall Hilfe angefordert werden kann. -7- Die Anforderung eines Hubschraubereinsatzes wird ausschließlich durch die Rettungsleute vorgenommen, nicht durch die Seilbahngesellschaft. Gleichfalls ist auch die Gendarmeriedienststelle mit der Anforderung des Hubschraubers nicht befaßt. Die Kosten für den von der Gemeinde zu tragenden Personalaufwand für die Rettungsleute betragen ca. S 600.000, --, während die Kosten eines Hubschraubereinsatzes von der Fa. Wucher direkt mit dem Unglücksopfer bzw. seiner Versicherung abgerechnet werden. Von den Hubschraubereinsätzen entfallen lediglich ca. 15% der Einsätze für Schiflüge, welche aus betriebswirtschaftlichen Überlegungen für die Aufrechterhaltung des Rettungssystemes mittels Hubschrauber notwendig sind. Vom Bezirkshauptmann wird berichtet, daß von der Fa. Wucher eine ständige Stationierung eines Hubschraubers im Silvrettagebiet angestrebt wird, welcher auch für Noteinsätze im Montafon Verwendung finden könnte. Weiters wird in der kommenden Wintersaison der Hubschrauber des Innenministeriums bei schlechten Witterungsbedingungen in der Walgaukaserne stationiert, sodaß eine größere Einsatzbereitschaft gegeben ist. Gleichfalls wurden weitere Überlegungen angestellt, im Falle von Schlechtwetter (Nebel) eine Stationierung im Montafon vorzunehmen, wobei diesbezüglich bereits Kontakte mit Vorstandsdirektor Dr. Reich von der Vlbg. Illwerke AG betreffend eine Stationierung auf dem Umschlagplatz in Vandans erfolgt sind. Lt. Bezirkshauptmann kann für die kommende Wintersaison davon ausgegangen werden, daß bei Schlechtwetter eine Stationierung des Hubschraubers des Innenministeriums in der Walgau-Kaserne stattfindet. Weiters ist zu erwarten, daß bei Bewilligung der von der Fa. Wucher beantragten Hubschrauberflüge für Schitourismuszwecke ebenfalls eine Stationierung im Silvrettagebiet erfolgt, womit einem langgehegten Wunsch der Gemeinden des Tales nachgekommen werden kann. Die Bezirkshauptmannschaft sichert ihre Unterstützung zu, daß die Genehmigung für Schitourismusflüge (2 Ziele) erteilt wird, da dies eine wesentliche Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Hubschraubers für Rettungsflüge darstellt. Unter Hinweis auf das vom Bezirkshauptmann dargestellte Modell des Rettungswesens im Arlberggebiet schlägt der Bezirkshauptmann vor, im Verlaufe der Wintersaison eine Besprechung unter Beiziehung der Betriebsleiter der größeren Schigebiete, der betroffenen Bürgermeister, des Piloten des Hubschraubers des Innenministeriums sowie der Bezirkshauptmannschaft und des Bezirksgendarmeriekommandos einzuberufen. Von der Standesvertretung werden die vom Bezirkshauptmann zur geplanten Regelung für die kommenden Wintersaison getroffenen Feststellungen mit Genugtuung zur Kenntnis genommen. -8- Im Verlaufe der Diskussion wird der einhellige Wunsch geäußert, die angeregten Gespräche vorzunehmen und die Thematik im angesprochenen Kreis zu beraten. Als Fernziel wird der Wunsch nach Stationierung eines Hubschraubers in der Talschaft geäußert. Die diesbezügliche Einladung wird durch den Stand Montafon zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet über die bisherigen Aktivitäten zur Verwendung der alten Holzbrücke in Lorüns im Zuge des Radwegenetzes Montafon, welche bei der Landbrücke im Zuge der B-188 in Schruns/Tschagguns Verwendung finden könnte. Über Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wurde im Zuge der vom Landeswasserbauamt vorgenommenen Überprüfung keine Bedenken gegen eine Wiederaufstellung am angegebenen Standort geäußert. Zur Frage der Finanzierung wird vom Bezirkshauptmann berichtet, daß in anderen Landesteilen vereinzelt auch Sonderfinanzierungen im Zuge der Errichtung des Radwegenetzes gefunden werden konnten. Vom Vorsitzenden wird dazu berichtet, daß seitens der Marktgemeinde Schruns die aufgezeigte Verwendung der Holzbrücke grundsätzlich befürwortet wird, sofern die hiefür anfallenden Kosten in einem vertretbaren Rahmen liegen. Der Vorsitzende schlägt daher vor, die Kostenfrage des Abbruches und der Wiederaufstellung von einem Fachmann prüfen zu lassen, damit auch die Frage der Finanzierung und die Förderung durch das Land abgeklärt werden kann. Da die Erhaltung und eine entsprechende Verwendung dieser Holzbrücke grundsätzlich begrüßt wird, wird der Vorsitzende zur Abklärung der Kostenfrage beauftragt. Vom Vorsitzenden wird betreffend die Asphaltierung von Radwegen darauf verweisen, daß dies aus Sicherheitsgründen unbedingt befürwortet werden sollte. Er teilt weiters mit, daß sich auch Landesrat Grabher klar für eine Asphaltierung von Radwegen ausspricht. Bgm. Wachter berichtet dazu, daß die Annahme des in Vandans erstellten Radweges infolge der fehlenden Asphaltierung nur sehr gering ist, weshalb sowohl aus Sicherheitsgründen wie auch aus Gründen der Instandhaltungskosten von ihm eine Asphaltierung ebenfalls als unbedingt erforderlich beurteilt wird. Nachdem im Zuge des Landschaftsschutzverfahrens von den Sachverständigen eine Asphaltierung des Radweges im Bereich des Auwaldes in Vandans abgelehnt wurde, ersucht der Vorsitzende den Bezirkshauptmann um Unterstützung in dieser Frage. Aus den erwähnten Gründen der Verkehrssicherheit und einer möglichst hohen Annahme des Radweges durch die Bevölkerung sichert der Bezirkshauptmann seine Unterstützung bei der Abklärung der Frage einer Asphaltierung des Radweges zu. -9- Pkt. 8. - Anfälliges: Auf Anfrage berichtet der Bezirkshauptmann, daß betreffend verschiedene Straßenbauprojekte von den Vertretern anderer Talschaften bereits mehrere Gesprächstermine mit den zuständigen Stellen fixiert wurden. Er berichtet, daß zur Frage der Verkehrproblematik bzw. dem Ausbau der B-188 von ihm über Ersuchen im kommenden Montafoner Anzeiger eine grundsätzliche Stellungnahme abgegeben wird. Er äußert sich sehr interessiert, daß die Lösung der Verkehrsproblematik effektiv angegangen wird, da ansonsten zu befürchten ist, daß das Montafon bei der Lösung dieser Probleme benachteiligt wird, zumal eine Zunahme des Verkehrsaufkommens außer Zweifel steht. Der Vorsitzende weist darauf hin, daß zur Beratung dieser Problematik auf den 17. November 1 989 mit den betroffenen Stellen eine erste Besprechung angesetzt wurde. Die Tatsache der ständigen Verkehrszunahme muß als gegeben hingenommen werden, weshalb nur eine umfassende Lösung unter Berücksichtigung aller aufgezeigten Lösungsmöglichkeiten angestrebt werden kann. Er zeigt sich überzeugt, daß in den kommenden Jahren seitens der Gemeinden verstärkt Gemeindeentwicklungspläne bzw. Verkehrsberuhigungskonzepte erarbeitet werden. Er spricht sich dafür aus, daß in den Teilbereichen, wo bereits Lösungen gefunden werden konnten, diese auch mit der Kraft der ganzen Talschaft bei den zuständigen Stellen zu vertreten sind und die Realisierung herbei zuführen ist. Auch der Bezirkshauptmann spricht sich klar dafür aus, daß wie auch in anderen Landesteilen, eine etappenweise Lösung dieses Problemes möglich sein muß, wozu eine einhellige Unterstützung der gesamten Talschaft notwendig ist. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.00 Uhr die Standessitzung. Er bedankt sich beim Herrn Bezirkshauptmann für seine wertvollen Beiträge und die Bereitschaft, im Rahmen des Standes Montafon bei der Bewältigung verschiedenster Probleme mitzuhelfen. Schruns, 17. November 1989 Der Schriftführer: DIE STANDESVERTRETUNG