19950711_SV_002

Dateigröße 148.7 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 10:32
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1995-07-11
Erscheinungsdatum 1995-07-11
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 11. Juli 1995 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schorns anläßlich der 2. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 4. Juli nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Dr. Erwin Bahl, Schorns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; (ab 15.00 Uhr) Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Vzbgm. Franz Egele, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 1. Standessitzung vom 9. Mai 1995; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Ansuchen des Kulturvereines „illlitz" auf Gewährung einer Förderung; 4. Abstimmung der weiteren Vorgangsweise in Sachen Refundierung Sondernotstandshilfe; 5. Weitere Zukunft des heilpädagogischen Zentrums in Vandans (Antrag der Gemeinde Vandans); 6. Ansuchen der Pfarre Gaschurn um Gewährung eines Unterstützungsbeitrages für die Kirchenrenovierung; 7. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die konstituierende Standessitzung vom 9. Mai 1995, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Zur Anfrage nach der Anforderung einer Akontozahlung von den Gemeinden durch den Skiclub Montafon wird nach kurzer Umfrage die einhellige Meinung vertreten, daß die angeforderte Akontozahlung an den SC Montafon überwiesen werden sollte. Ab dem Jahre 1996 soll auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die Finanzierung des Tourismusverbandes Montafon eine neue Finanzierungsbasis für den Skiclub Montafon gefunden werden. b) Zur Behandlung der an die Gemeinden zusätzlich ergangenen Förderungsansuchen um Mitfinanzierung der Montafoner Pferdesporttage wird die Entscheidung der jeweiligen Gemeinde überlassen. Festgehalten wird nochmals, daß vom Stand Montafon aufgrund des Beschlusses im Zusammenhang mit der im laufenden Jahr erforderlichen Suche eines neuen Austragungsplatzes ein Förderungsbeitrag, abhängig von den nachgewiesenen Gesamtkosten, in Höhe von S 30.000, — bis max. S 40.000, -- bewilligt wurde. c) Der Vorsitzende informiert über die von der Landesstelle für Statistik und der Wirtschaftskammer Vorarlberg erstellte Kaufkraftuntersuchung für das Jahr 1994 und übergibt dazu die Tabellenübersicht über die wesentlichsten Zahlen für das Montafon. Auffallend ist dabei insbesondere, daß von der gesamten Kaufkraft des Montafons von 1, 527 Mrd. Schilling ca. 785 Mio. Schilling in andere Einkaufsregionen abwandern, während andererseits die Zuwanderung in die Talschaft lediglich 3, 9% beträgt. Zu diesen Zahlen entwickelt sich eine rege Diskussion insbesondere auch in Hinblick auf die Tatsache, daß seitens mehrerer Gemeinden Zahlungen zur Sicherung der örtlichen Nahversorgung getätigt werden müssen. Insgesamt soll diese Situation mit Dr. Fiel von der Wirtschaftskammer dahingehend noch weiter erörtert werden, welche Möglichkeiten zur Eindämmung der Kaufkraftabwanderung in der Talschaft gegeben sind. d) Mit Bescheid vom 6. Februar 1995 hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Angelegenheiten den Strompreisantrag der VKW mit einer Erhöhung von 3, 8% bewilligt. Davon entfallen 0, 6% auf den Strukturausgleich bei den Wiederverkäufern. Dies bedeutet, daß die VKW als Strukturnachlaß für Wiederverkäufer an die Stadtwerke Feldkirch somit einen Jahresbeitrag von S 2, 4 Mio. und an die Montafonerbahn in Höhe von S 8, 5 Mio. pro Jahr zu gewähren hat. Der Vorsitzende zeigt sich erfreut über dieses Ergebnis, welches nun nach jahrelangen Verhandlungen erzielt werden konnte. Damit ist auch die Selbstfinanzierungskraft des Unternehmens insbesondere auch in Hinblick auf die Finanzierung des Neubaues des Litzkraftwerkes wesentlich gestärkt. -3- Bgm. Sandrell berichtet dazu in seiner Funktion als Vorsitzender des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG, daß im Anschluß an die Generalversammlung am kommenden Donnerstag, die Vertragsunterzeichnung über die Strombezugsrechte mit den VKW und VIW erfolgen kann, womit auch die Finanzierung des Litzkraftwerkes gesichert ist. e) Der Vorsitzende informiert kurz über das Rundschreiben des Gemeindeverbandes an die Gemeinden hinsichtlich des Gemeindeanteiles am Mineralölsteuerzuschlag für das 1. Halbjahr 1995 für Aufwendungen im Jahr 1994 für Maßnahmen des Personennahverkehrs. Die Gemeinden sind aufgefordert, bis 15. August ihre Aufwendungen für das Jahr 1994 im Bereich des Personennahverkehrs dem Gemeindeverband zu übermitteln, wobei die über den Stand Montafon im Jahre 1994 angefallenen Zahlungen den Gemeinden zur Aufnahme in diese Erhebung mitgeteilt werden sollen. f) Zur Verkehrsentlastung der Gemeinde Lorüns berichtet über Ersuchen des Vorsitzenden Bgm. Ladner über das Ergebnis der nun vorliegenden Kosten-Nutzen-Analyse, im Zuge deren insgesamt 10 Varianten einer detaillierten Untersuchung mit Punktebewertung unterzogen wurden. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß die Tunnelvarianten die höchste Punkteanzahl erreicht haben und das Ergebnis nun dem Bundesministerium zur weiteren Prüfung vorgelegt wird. Es kann erwartet werden, daß bis zum Herbst d.J. das Prüfungsergebnis vorliegt, so daß in der Folge die weiteren Aufträge für die generelle Planung sowie im Anschluß daran das §-4-Verfahren in die Wege geleitet werden können. Hinsichtlich der Finanzierungsfrage können zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch keine konkreten Aussagen getroffen werden. (Bgm. Bitschnau nimmt ab 15.30 Uhr an der Sitzung teil). In diesem Zusammenhang wird die Frage der Behelfsbrücken in Lorüns nochmals erörtert, wobei aus Talschaftssicht eine Verbesserung als dringend notwendig beurteilt wird und dieses Provisorium nicht noch weitere Jahre betrieben werden kann. Bgm. Ladner ersucht seinerseits um Verständnis für die Haltung der Gemeinde Lorüns, da in der Vergangenheit wiederholt Zusagen für eine Verbesserung der Verkehrsbelastung von verschiedensten Stellen gemacht wurden, bis zum heutigen Tage allerdings noch keine konkreten Schritte gesetzt werden konnten. Solange jedoch konkrete Zusagen für eine Verbesserung im Bereich der Ortsdurchfahrt Lorüns nicht vorliegen, können Zusagen der Gemeinde Lorüns für etwaige Grundinanspruchnahmen für eine neue Brückenlösung nicht erwartet werden. g) Der Vorsitzende spricht einen Dank an die Gemeinde Lorüns für Ihre Bemühungen zur Verbesserung der Radunterführung im Bereich des Ortsendes Lorüns mit Unterquerung der Bundesstraße aus, da damit ein ganz wichtiger Lückenschluß im Bereich des überregionalen Montafoner Radwegenetzes erfolgt ist und ein äußerst gefährlicher Übergang der Bundesstraße B-188 entschärft werden konnte. Er richtet in diesem Zusammenhang den nochmaligen Appell an Bürgermeisterkollegen Dr. Bahl, die Bemühungen zur Weiterführung des Radweges auf Schrunser Gemeindegebiet zügig fortzusetzen. -4- h) Zur Reaktivierung des Bergknappenweges im Zusammenhang mit der Aufarbeitung der Geschichte über den Bergbau im Montafon in den Gemeinden Bartholomäberg und Silbertal soll in den nächsten Wochen eine weitere Begehung unter Beiziehung von Fachleuten erfolgen. i) Von der Vorarlberger Landesversicherung wurde auf Ersuchen des Standesrepräsentanten aus Anlaß des 75-jährigen Bestandjubiläums dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds eine einmalige Zuwendung in Höhe von S 50.000, -- gewährt. Diese Zuwendung ist auch unter dem Hinweis auf die in der Vergangenheit enge geschichtliche Zusammenarbeit zwischen der ehemalige, beim Stand Montafon angesiedelten, Montafoner Brandassekuranz und der Nachfolgegesellschaft der Vorarlberger Landesversicherung erfolgt. Von der Standesvertretung wird dieses Entgegenkommen mit dem Dank für die diesbezügliche Idee des Standessekretärs und an die Vorarlberger Landesversicherung für ihr Entgegenkommen zustimmend zur Kenntnis genommen. j) Der Vorsitzende berichtet ausführlich über die Initiative von Dekan Paul Burtscher zur Ausarbeitung einer Montafoner Jugendrahmenplanung, im Zuge deren unter aktiver Einbindung der Jugend in der Talschaft sowie den Standesgemeinden Möglichkeiten für das Angebot an die Jugend untersucht und im weiteren Gefolge umgesetzt werden sollen. Er bezeichnet diese Initiative auch im Sinne der Zielsetzungen für die neue Legislaturperiode als äußerst positiv und spricht seine persönliche Unterstützung für dieses Projekt aus. Dazu ist geplant, eine Projektgruppe unter Einbindung der Jugendlichen, den Gemeinden und des Standes Montafon sowie des Dekanates zu bilden, um in einer aktivierenden Befragung die Wünsche aus Sicht der Jugend zu erheben. Festgestellt wird, daß im Bereich des Vereinswesens in den Montafoner Gemeinden sicher wertvolle Arbeit für die Jugend geleistet wird, andererseits jedoch vielfach konkrete Ziele für die künftige Jugendarbeit in der Talschaft fehlen und eine Prioritätensetzung als wichtig beurteilt wird. Die geschätzten Gesamtkosten werden derzeit mit ca. S 350.000, -- bis S 450.000, beziffert, wobei grundsätzliche Zusagen für eine Rückvergütung durch die Stelle für Gemeindeentwicklung im Amt der Landesregierung vorliegen. Bgm. Rudigier äußert die Befürchtung, daß für hohe Kosten eine Studie erstellt wird, deren Umsetzung dann in der Praxis - wie dies aus Erfahrungen vielfach bestätigt wird leider nur wenig Möglichkeiten bietet. Bgm. Bitschnau vertritt die grundsätzliche Meinung, daß im Bereich des Jugendangebotes bereits sehr viel geleistet wird und die Gemeinden mit dem bereits bestehenden Angebot für Jugend und Freizeitgestaltung sich nicht verstecken müssen. Insgesamt wird jedoch im Zuge der Beratungen die Idee des Vorsitzenden grundsätzlich befürwortet, wobei nach Abklärung weiterer Details die endgültige Entscheidung bei der kommenden Standessitzung getroffen werden soll. Den Gemeinden wird das Konzept für eine Jugendrahmenplanung, welches von Jugendinitiative unter der Leitung von Frau Sabine Jochum-Müller ausgearbeitet wurde, zur weiteren Information übermittelt. k) Unter Hinweis auf die in den vergangenen Wochen erfolgten Pressemeldungen hinsichtlich des ärztlichen Notdienstes im Bereich des Innermontafons wird vom Vorsitzenden berichtet, daß über diesen Sachverhalt auch LR Dr. Bischof informiert wurde. Gleichfalls sind mit Dr. Michael Felbermayer bereits Kontakte erfolgt, welcher unter gewissen Umständen ebenfalls zu einer Mitarbeit im Rahmen des Notdienstes bereit ist. -5- Es werden die Bemühungen zur Installierung eines ärztlichen Notdienstes auch für die Sommermonate sowohl für das Außermontafon als auch für das Innermontafon weiter unternommen. Bgm. Rudigier bezeichnet die derzeitige Situation als tragisch, da insbesondere die Ärzte im Außermontafon vielfach an einer konstruktiven Zusammenarbeit nicht interessiert sind. Unter Hinweis auf konkrete Anlaßfälle wurde von ihm daher ein Bericht an die Ärztekammer übermittelt, wobei von dort bis zum heutigen Tage keinerlei Reaktion eingegangen ist. Als Tatsache wird festgehalten, daß Ärzte im Außermontafon zu einem Notfallpatienten nicht kommen, auch wenn dies aus Gründen des Arbeitsanfalles durchaus möglich wäre. Insgesamt wird sowohl von Bgm. Rudigier als auch von Bgm. Sandrell die derzeitige Situation für das Innermontafon in keiner Weise zufriedenstellend beurteilt, weshalb auch aus Talschaftssicht weitere Bemühungen zur Herbeiführung einer vertretbaren Lösung gefordert werden. Pkt. 3.) Dem Ansuchen des Kulturverein „illlitz" auf Gewährung einer Förderung für das laufende Jahr wird nach Beratung dahingehend stattgegeben, daß für das Jahr 1995 ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 15.000, — einstimmig bewilligt wird. Vom Kulturverein „illlitz" ist beabsichtigt, daß im Rahmen einer Auftragsarbeit eine visuelle Bestandsaufnahme des Tourismus dahingehend vorgenommen werden soll, daß das Tal in seiner Funktion als Tourismusregion mit den Menschen und ihren Rollen als Touristen einerseits und als Talbewohner andererseits zur Diskussion gestellt werden sollen. Das konkrete Veranstaltungsprogramm und die näheren Ausführungen des Kulturvereines „illlitz" über die Veranstaltungen 1995 bzw. das Projekt „Tourismus im Montafon" wird mit der Sitzungsniederschrift allen Standesgemeinden weitergeleitet. Pkt. 4.) Zum Sachverhalt der Refundierung der Sondernotstandshilfe in Höhe von 1/3 der an die Sondernotstandshilfebezieher ausbezahlten Leistungen durch die Gemeinden wird informiert, daß für das 1. Quartal 1995 montafonweit für insgesamt 29 Bezieherinnen eine Kostenrefundierung in Höhe von ca. S 149.000, — an die Arbeitsmarktverwaltung vorgeschrieben wurde. Der Vorsitzende führt dazu ergänzend aus, daß im Zuge der Beratungen zur Finanzierung des EU-Beitrittes durch die Gemeinden von ursprünglich S 216 Mio. für die Vorarlberger Gemeinden schließlich S 67 Mio. aufgebracht werden mußten, da der gesamte Landwirtschaftsbereich entgegen früheren Annahmen im Verhältnis von 60 : 40 ausschließlich von Bund und Ländern getragen wird. Vom Standessekretär wird weiters über die mit Herrn Schedler vom Verein Tagesbetreuung im Juni erfolgte Besprechung berichtet, wobei ein diesbezüglicher Aktenvermerk übergeben wird. Für künftige Anträge auf Gewährung der Sondernotstandshilfe im Anschluß an das 2. Karenzjahr ist von der Antragstellerin bei der jeweiligen Wohnsitzgemeinde eine Bestätigung einzuholen, ob eine geeignete Unterbringungsmöglichkeit für das Kind gegeben ist. -6- Sofern dies nicht der Fall ist, verpflichtet sich die Gemeinde gleichzeitig zur Refundierung eines Drittels der Kosten an die Arbeitsmarktverwaltung. Insgesamt wird das Modell Tagesmütterbetreuung als ein mögliches Modell für die Unterbringung von Kindern im 3. Lebensjahr beurteilt, wenngleich auch andere Unterbringungsmöglichkeiten denkbar sind. Von der betreffenden Familie ist im Durchschnitt ein Betrag von S 4.300 pro Monat für die Betreuung des Kindes durch eine Tagesmutter aufzubringen, wobei je ein Drittel dieses Betrages vom Land und vom Arbeitsmarktservice refundiert werden. Vom Verein Tagesbetreuung werden die organisatorischen Abklärungen wie auch die Antragstellungen im Falle der Inanspruchnahme abgewickelt. Die im Wege des Bundesgesetzgebers beschlossene zusätzliche Belastung der Gemeinden in Form der Refundierung der Sondernotstandshilfe wird in Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeindehaushalte kritisch beurteilt, wobei mit der gewählten Vorgangsweise zudem nicht von allen Bevölkerungskreisen akzeptierte gesellschaftspolitische Zielsetzungen verfolgt werden. Jedenfalls sind sich die Gemeinden bewußt, daß derartige künftige Anträge auch unter dem Aspekt der anonymen Ausnützung des Sozialsystems einer sehr genauen Überprüfung unterzogen werden müssen. Pkt. 5.) Zur Behandlung des Tagesordnungspunktes über das Heilpädagogische Zentrum in Vandans (HPZ) wird von Dir. Wilfried Muther unter Übergabe einer Übersicht der Entwicklung der Schülerzahlen in den vergangenen Jahren ein ausführlicher Bericht erstattet. Von Dir. Muther wird als grundsätzliches Problem der vorhandene Platzmangel angesehen, was nach seiner Meinung u.a. auch damit begründet werden kann, daß das HPZ bzw. die frühere allgemeine Sonderschule vielfach als „ungeliebtes Kind" eingestuft werden. Die Zielsetzung des HPZ liegt vor allem darin, daß neben der schulischen Betreuung auch durch spezielle Therapien die Entwicklung des Kindes gefördert und für das spätere Leben eine optimale Vorbereitung und Grundlage geschaffen werden kann. Die in früheren Jahren auf diesem Sektor gegebenen Zustände werden von Dir. Muther teils als unzumutbar eingestuft. Im Schuljahr 1995/96 werden insgesamt 8 Klassen benötigt, wovon 2 Vorschulklassen, 2 Sonderklassen (mit sonderpädagogischem Förderbedarf) und 4 ASO-Klassen sind. Für Sonderklassen sind durchaus kleinere Räume (allenfalls mit Spielecke) möglich, da meist nur 4-5 Schüler betreut werden können. Vzbgm. Franz Egele äußert die Sorge vor allem im räumlichen Bereich, da aufgrund den steigenden Schülerzahlen im Volksschulbereich zusätzliche Klassenräume benötigt werden. Das von Dir. Muther angesprochene „ungeliebte Kind" der Sonderschule ist nach seiner Meinung nicht so sehr im Bereich der Gemeinden gelegen, sondern wird nach seiner Kenntnis vielfach aus dem Bereich der Lehrerschaft in diese Richtung beurteilt. Im Jahre 1992 wurden im Dachgeschoß der Volksschule als Notlösung vorübergehend Räume für die Sonderschule ausgebaut, für welche allerdings die schulrechtliche Bewilligung mit dem Schuljahr 1996/97 befristet ist. Die Gemeinde Vandans verlangt daher eine frühzeitige Diskussion über dieses Problem, zumal für den Volksschulbereich zusätzliche Räume benötigt werden, so daß bis zum Ende des Schuljahres 1996/97 entsprechende Überlegungen für die Problemlösung anzustellen sind. -7- Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird von Dir. Muther auch die unterschiedliche Einstellung von Volksschulleitern hinsichtlich deren Schwerpunkt im schulischen Bereich bezüglich der Leistung bzw. der sozialen Integration angesprochen. Grundsätzlich ist festzuhalten, daß die Entscheidung zur Aufnahme eines Kindes in die Vorschule bzw. Sonderschule in erster Linie in der Hand des Leiters der Volksschule liegt. Im Verlaufe der Diskussion stellt sich heraus, daß für das kommende Schuljahr 1995/96 die Übergangslösung noch möglich ist. Vzbgm. Egele bestätigt, daß für das kommende Schuljahr die erforderlichen Räumlichkeiten sichergestellt sind, von ihm wird jedoch aus Sicht der Gemeinde Vandans bemängelt, daß sich die Schulbehörde mit der Entwicklung bisher nicht oder nur äußerst unzureichend befaßt hat. Vzbgm. Egele stellt klar fest, daß die Abdeckung des Raumbedarfes für die Volksschule Vandans Priorität genießt und auch in der Bevölkerung kein Verständnis dafür aufgebracht würde, daß durch den ausweitenden Raumbedarf für das HPZ Nachteile für die Volksschulkinder in Kauf genommen werden müssen. Er regt daher an, in den nächsten Monaten unter Einbindung der Schulbehörde Überlegungen für Lösungsmöglichkeiten zu untersuchen, wobei die Raumsituation im Polytechnischen Lehrgang in Gantschier mitzuberücksichtigen ist, da aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen nach derzeitigen Informationen in den kommenden Jahren freie Raumkapazitäten vorhanden sein müßten. Von den Standesbürgermeistern wird im Zuge der Diskussion auch klar ausgesprochen, daß in Anbetracht der finanziellen Situation der Gemeindehaushalte neue Investitionen in den kommenden Jahren nicht denkbar sind und daher mit allen Mitteln vorhandene Raumkapazitäten auch bei anderen Schulen auszuschöpfen sind, wenngleich vielleicht nicht immer eine für alle Beteiligten ideale Lösung erreicht werden kann. Zur weiteren Vorgangsweise wird vereinbart, daß nach Erhebung der Schülerzahlentwicklung im Polytechnischen Lehrgang das Anliegen der zuständigen Schulbehörde vorgetragen und von der Gemeinde Vandans daran anschließend eine weitere Besprechung unter Einbeziehung der Schulbehörde und der schulbeschickenden Gemeinden einberufen wird. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt das Ansuchen des kath. Pfarramtes Gaschurn zur Kenntnis, mit welchem um eine Unterstützung für die Innenrenovierung der Pfarrkirche Gaschurn mit geschätzten Gesamtkosten von ca. S 18 Mio. ersucht wird Von Bgm. Sandrell wird dazu ergänzt, daß die Renovierung der Außenfassade mit S 3, 5 Mio. bereits abgeschlossen ist. Über Antrag des Vorsitzenden wird ein einmaliger Förderungsbeitrag von S 50.000, -- aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds zugesichert, gleichzeitig wird vom Forstfonds das erforderliche Nutzholz für die Erneuerung des Kirchenbodens im Ausmaß von 25 fm unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Unter Hinweis auf die von Bgm. Luger telefonisch vorgebrachte Anregung sollen in einer der nächsten Standessitzungen grundsätzliche Regelungen über die Behandlung derartiger Ansuchen für die Zukunft beraten und festgelegt werden. -8- Pkt. 7. - Anllälliges: a) Vzbgm. Egele berichtet zur Diskussion über das HPZ nochmals, daß für das kommende Schuljahr die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen für eine Schulklasse im Ausmaß von S 45.000, -- erforderlich ist. Dieser Bericht wird von den Bürgermeisterkollegen zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Vom Standessekretär wird informiert, daß gem. Beschluß der Standesvertretung 150 Exemplare der Festschrift „Montafon" aus Anlaß des 75. Geburtstages von Frau Eleonore Schönborn angeschafft wurden. Es wird dazu vereinbart, daß 120 Exemplare im Verhältnis der Einwohnerzahlen den Standesgemeinden zur weiteren Verwendung überlassen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldung erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Mitarbeit um 17.30 Uhr die Standessitzung. Schruns, 12. Juli 1995 Schriftführer: Standesvertretung: