20071218_SV_028

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:34
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2007-12-18
Erscheinungsdatum 2007-12-18
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 18. Dezember 2007 im Sitzungssaal des Standes Monafon anlässlich der 28. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 11. Dezember nehmen an der auf 9.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Arno Salzmann – Standesrepräsentant-Stellvertreter, St. Gallenkirch; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Lothar Ladner, Lorüns; Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Entschuldigt: Bgm Bertram Luger, Stallehr; Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiter Dr Andreas Rudigier Mitarbeiter Mag Bernhard Maier; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet nach Begrüßung um 9.00 Uhr die Standessitzung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Zur vorliegenden Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Überarbeitung des Standesstatutes – weitere Vorgangsweise; 2.) Einrichtung einer Ganztagesschule – Diskussion zur weiteren Vorgansweise; 3.) Umsetzung Projekt Thermalwasserbohrung Schruns/Tschagguns – Beschlussfassung der weiteren Vorgangsweise; 4.) Übernahme einer Bürgschaft für Kontokorrentkredit der Regionalentwicklung Vorarlberg in Höhe von 500.000 EUR bei der Raiffeisenbank Alberschwende; 5.) Vorlage und Genehmigung des Voranschlages 2008 mit Beschäftigungs-rahmenplan; 6.) Vergabe Kreditmanagement für Fremdwährungsdarlehen; 7.) Genehmigung der Niederschrift der 27. Standessitzung vom 13.11. 2007; 8.) Berichte; 9.) Allfälliges; 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Der Vorsitzende begrüßt die eintreffenden Zuhörer bei der Sitzung. Pkt. 1.) Im Zusammenhang mit den Vergaben für die Silvretta-Arena haben die beiden GV Dr Alexander Wittwer und Mag Christian Wittwer aus Gaschurn bei der Aufsichtsbehörde (sowie zusätzlich bei der Kontrollabteilung des Landes) Beschwerde eingebracht, dass die Standesbürgermeister in der Sitzung am 25. Juli gegen des Gemeindegesetz verstoßen haben, indem sie einen Beschluss fassten, der über ihre gemeinderechtlich verankerten Kompetenzen hinausgegangen sei. Die Vergabe von Leistungen mit einem Umfang von ca 1, 30 Mio seien ohne Befassung der Gemeindevertretungen vorgenommen worden. Damit sei zudem – unter der Annahme dass der Stand Montafon überhaupt zur Beschlussfassung zuständig war – gegen § 10 des Standesstatuts verstoßen worden. Die Aufsichtsbehörde hat mit Erledigung vom 24. November an die Beschwerdeführer mitgeteilt, dass vom Standesausschuss in der 26. Standessitzung vom 16. Oktober beschlossen wurde, die Realisierung des Projektes Silvretta-Arena nicht mehr weiter zu verfolgen, womit die eingebrachte Beschwerde betreffend allfälliger Kompetenzüberschreitungen durch die Bürgermeister im Zusammenhang mit diesem Projekt als hinfällig anzusehen sein dürfte. Aufsichtsbehördlich liegt aus Sicht der Aufsichtsbehörde somit keine Veranlassung mehr für ein Einschreiten in dieser Sache vor. In der Beschwerdeerledigung wurde nach Rücksprache mit dem Stand Montafon den Beschwerdeführern auch mitgeteilt, dass sich der Standesausschuss mit den rechtspolitischen Ausführungen in dem von der Abt Ia der Landesregierung bei einem renommierten Verfassungsjuristen in Auftrag gegeben Rechtsgutachten demnächst befassen werde und eine Anpassung und Überarbeitung des Standesstatutes beabsichtigt sei. Im genannten Gutachten über den „Rechtsstatus Quo und die Zukunftsperspektiven“ kommt der Gutachter zum Ergebnis, dass der Politische Stand Montafon „an sich, da das Statut nicht dem geltenden Gemeinderecht angepasst wurde, einen Zusammenschluss eigener Art mit eigenen öffentlichen Aufgaben, also einen Gemeindezusammenschluss sui generis – nämlich durch die §§ 84 und 86 der Gemeindeordnung 1864 in Verbindung mit dem Statut konstituiert – darstellt.“ Er kommt dabei aus dem Blickwinkel des geltenden Gemeinderechts „am ehesten einem Gemeindeverband im Sinne des § 93 des Vorarlberger Gemeindegesetzes nahe.“ Lt Gutachter ist auch unbestritten, „dass der Stand Montafon eine öffentlich-rechtliche Körperschaft ist und dass die Verwaltung des Standesvermögens gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung vor sich zu gehen hat. Die inneren Verhältnisse und die aus der Mitgliedschaft und aus der Organstellung entspringenden Rechtsverhältnisse sind durch das öffentliche Recht geregelt und über Streitigkeiten aus diesen Verhältnissen haben die Verwaltungsbehörden zu entscheiden.“ So ist es auch in einem VwGHErkenntnis aus dem Jahre 1932 festgehalten. Tatsache ist, dass das bestehende Standesstatut inhaltlich nicht mehr voll dem derzeitigen Aufgabengebiet entspricht und sich in den letzten Jahren und Jahrzehnten ein nicht unbeträchtlicher Aufgabenwandel vollzogen hat. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 2 - Der Gutachter geht davon aus, dass das Standesstatut nicht gesetzwidrig ist, weil „ein zwingendes Nachziehverfahren in umfassender Weise nicht nachgewiesen werden konnte.“ Es kann auch nicht von einer erfolgten Auflösung oder Nicht-Existens des Politischen Standes Montafon ausgegangen werden. Vom Standessekretär wird zum Sachverhalt zusätzlich informiert, dass bereits um das Jahr 1970 von der Landesregierung in Zusammenarbeit mit der Agrarbezirksbehörde die Frage einer Neufassung des Standesstatutes angesprochen wurde; dies damals in erster Linie im Zusammenhang mit der Auslegung des § 3 des Statutes (Standesbürgerrecht) und der damals angedachten Vorgangsweise der Bildung einer Agrargemeinschaft Montafon für den Forstfonds und der Neufassung eines Statutes für den Politischen Stand Montafon. Dazu wurden damals auch konkrete Entwürfe für eine Verordnung der Landesregierung über die Bildung des Gemeindeverbandes „Stand Montafon“ (Standesstatut Montafon) auf Basis des Gemeindegesetzes ausgearbeitet. Eine Umsetzung ist allerdings nicht zustande gekommen. Die Frage Agrargemeinschaft Montafon für den Forstfonds hat seit der Aufhebung des Gemeindegutes im Flurverfassungsrecht durch den VfGH im Jahre 1982 eine völlig andere Wendung genommen und der Forstfonds ist bekanntlich seit dem Gesetz über das Gemeindegut aus dem Jahre 1998 kraft Gesetzes als Gemeindeverband konstituiert. Der im Zuge der Bildung des Gemeindeverbandes für den Forstfonds auch für den Politischen Stand Montafon bereits ausgearbeitete Entwurf einer Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbandes Stand Montafon konnte damals mangels Zustimmung aller Gemeindevertretungen nicht umgesetzt werden. In der umfassenden Diskussion wird von den Standesbürgermeistern einhellig die Notwendigkeit der Anpassung und Überarbeitung des Standesstatutes bestätigt, wobei in diesem Zusammenhang die Kommunikation nach außen als wesentlicher Bestandteil beurteilt wird. Für die fachliche Unterstützung dieses Vorhabens wird vom Vorsitzenden die Beiziehung von Herrn Univ-Prof Dr Siegbert Morscher als besten Kenner der Rechtsmaterie des Standes Montafon auch im Zusammenhang mit der Gemeindegutregelung sowie als Verfassungsexperte vorgeschlagen. Mitarbeiter Dr Rudigier informiert, dass im kommenden Jahr als Anlass „200 Jahre Gemeindeorganisation in Vorarlberg“ (bayrisches Edikt vom 28. Juli 1808 über die Bildung der Gemeinden) fünf Veranstaltungen in den Gemeinden Gaschurn, Schruns, Stallehr, Tschagguns und Vandans geplant sind, wobei am 8. Mai mit Uni-Doz Dr Peter Bußjäger eine Veranstaltung zum Thema Stand Montafon – Wissenswertes zur Vergangenheit und Zukunft eines eigentümlichen Gebildes - geplant ist. Für die weiteren Arbeiten zur Anpassung und Überarbeitung des Standesstatutes und die mit Herrn Univ-Prof Dr Morscher nötigen Gespräche wird eine Arbeitsgruppe bestehend aus dem Standesrepräsentanten, dessen Stellvertreter Bgm Arno Salzmann und den Bürgermeistern Martin Netzer und Burkhard Wachter bestellt. Die weitere Vorgangsweise zur Anpassung und Überarbeitung des Standesstatutes unter Beiziehung des Verfassungsrechtsexperten Univ-Prof Dr Siegbert Morscher wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 3 - Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert, dass die einklassig geführte Volksschule Gamprätz im kommenden Jahr nur mehr 8 Kinder besuchen werden und in den kommenden Jahren ein weiterer Rückgang eintritt. Im Zusammenhang mit der Frage der Stilllegung wurde in den Gemeindegremien auch in Zusammenarbeit mit der Bezirkschulinspektorin Frau Karin Engstler eine Diskussion zur möglichen Einrichtung einer Ganztagesschule als neuer Schultyp in Richtung Montessori–Schule geführt und der Vorsitzende ersucht, diesbezüglich weitere Abklärungen bezüglich eines möglichen Interesses der umliegenden Gemeinden vorzunehmen, zumal die Schaffung dieses Ganztagesangebotes nur als gemeinsame Lösung Sinn machen kann. Zusätzlich wird informiert, dass der Sommerkindergarten mit ca 12 bis 13 Kindern recht gut angenommen wird. Weitere Diskussionen über die Möglichkeit der Schaffung dieses Schultyps sollen mit den Eltern und Schulbehörden sowie in weiterer Folge auch in Richtung Land bezüglich Abklärung von Fördermodellen geführt werden. In der umfassenden Diskussion dazu wird grundsätzlich die Meinung vertreten, dass mittelfristig an der Schaffung eines Ganztagesschulangebotes mit Betreuung kein Weg vorbei führen wird, wenngleich von einzelnen Gemeinden derzeit (noch) kein Bedarf besteht. Insbesondere Bgm Netzer spricht die Frage an, ob dieses Angebot nicht sinnvollerweise bereits an jenen Schulen geschaffen werden sollte, wo bereits eine Mittagsbetreuung gegeben ist und nicht bei einer Schule, deren Auflösung in den kommenden Jahren bevorstehen wird. Bei Schaffung dieses Angebotes bei bestehenden Einrichtungen zB Hauptschule Gortipohl oder auch den Hauptschulen Schruns-Dorf bzw Grüt bzw allenfalls auch beim HPSZ in Vandans oder dem Poly in Gantschier könnten durchaus Synergien und Einsparungspotentiale genutzt werden. Bgm Netzer weist auch darauf hin, dass die Schultypen Montessori bzw auch Waldorfschulen ein starkes Einbinden der Eltern erfordern. Vom Vorsitzenden wird nochmals betont, dass die Schaffung dieses Schultyps durchaus unabhängig vom Standort gesehen werden soll und in Anbetracht des sich abzeichnenden Bedarfes bereits jetzt weitere Abklärungen und Überlegungen mit den Schulbehörden und dem Land in Richtung Fördermodellen notwendig sind. Momentan ist bei den Hauptschuler Grüt und Dorf in Schruns aber auch beim HPSZ in Vandans keine Platzreserve zur Unterbringung dieses Schultyps gegeben. Zum Angebot einer Montessori-Schule wird von Bgm Ladner informiert, dass dieser Schultyp in Bludesch bereits angeboten wird und dort Elternbeiträge in der Größenordnung von etwa 200 EUR pro Monat und Kind aufzubringen sind. Zusammenfassend wird künftig durchaus ein Bedarf für dieses Angebot gesehen, weshalb weitere Überlegungen bezüglich Standortsuche gemeinsam mit der Bezirksschulinspektorin und dem Landesschulrat geführt sowie auch mit dem Land in Richtung Schaffung eines Fördermodells angestellt werden sollen, welches durchaus im Montafon auch als eine Art Modellregion im ländlichen Raum gesehen werden kann. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 4 - Pkt. 3.) In kurzen Wortzügen geht der Vorsitzende auf das Ergebnis der von der Firma Geothek Dönz + Mähr GmbH im Jahre 2004 erstellten Projektstudie über das geologisch–hydrogeologische Potential einer Thermalwassernutzung im äußeren Montafon ein, wonach auf Grundlage der bisher verfügbaren Daten das mögliche Auftreten von Reservoirgesteinen unter den kristallinen Gesteinen im Bereich des Einganges in das Gampadelstal realistische Chancen in einer wirtschaftlichen Tiefe Thermalwasser zu erschroten gesehen werden. Als sinnvolle Bohrtiefe wird eine Tiefe von ca 1.600 bis 2.500 Meter angegeben. Zur Eingrenzung der Erfolgswahrscheinlichkeit einer Bohrung wird von den Projektanten eine geophysikalische Detailuntersuchung mit einer hochauflösenden Seismik empfohlen, wozu von der Firma EDI ein Angebot mit einer Größenordnung von ca 300.000 EUR vorliegt. Im Februar 2007 wurde vom Stand Montafon bei der Landesregierung im Rahmen des Ziel 2-Programmes bzw Phasing Out-Programmes Vorarlberg ein Förderungsantrag eingebracht, welcher laut telefonischer Auskunft der zuständigen Abteilung von der Landesregierung mit einem Förderungssatz von 30 % bzw einer Maximalförderung von 90.000 EUR bereits beschlossen ist. Zur Aufbringung der Restkosten sind laut Information des Vorsitzenden noch weitere Kontakte mit möglichen Interessenten und Projektbetreibern zu führen, wobei auch insgesamt bei positivem Ergebnis der Phase 2 bereits zum jetzigem Zeitpunkt die grundsätzlichen Überlegungen des nächsten Schrittes mit einer Bohrung mit Größenordnungen von etwa 2 Mio EUR anzustellen sind. Bgm Lerch informiert in diesem Zusammenhang in kurzen Zügen über das äußerst interessante Geothermieprojekt der Gemeinde Unterhaching (bei München), bei welchem aus einer Tiefe von ca 3.350 bis 3.600 m bis zu 150 l/sec heißes Thermalwasser mit einer Temperatur von ca 122 - 135° C gefördert wird, aus welchem ganzjährig ca 38 MW thermische Energie zur Verfügung stehen, welche je nach Witterung entweder zur Produktion von Fernwärme oder von Strom mit bis zu 3, 4 MW genutzt wird. Bgm Lerch schlägt vor, dieses interessante Projekt möglichst bald zu besichtigen, wozu er bereits erste Kontakte geknüpft hat. Eine Besichtigung dieses Projektes vor Ort und insbesondere die Vornahme eines Informationsaustausches wird von den Standesbürgermeistern begrüßt und sehr positiv gesehen. Bgm Lerch informiert zusätzlich, dass bei der genannten Bohrung in der Gemeinde Unterhaching auch eine Versicherung auf den Erfolg der Bohrung abgeschlossen wurde, ohne dass ihm derzeit konkrete Informationen dazu vorliegen. In der umfassenden Diskussion wird von den Standesbürgermeistern das Geothermieprojekt insbesondere auch unter dem Aspekt der Nutzungsmöglichkeiten in Unterhaching für die Wärmeversorgung und Stromerzeugung als sehr interessant beurteilt und die einhellige Meinung vertreten, diese Überlegungen konkret weiter zur verfolgen. Zu der in der Diskussion angesprochenen Frage einer möglichen Mitbeteiligung des Standes Montafon an einem künftigen Projekt bzw einer zu gründenden Gesellschaft zur Realisierung eines solchen Projektes sind unterschiedliche Meinungen vorhanden. Zum Teil wird insbesondere in der Anfangsphase bzw der Umsetzung der Phase 2 eine Verpflichtung des Standes Montafon im Sinne einer Starthilfe der öffentlichen Hand gesehen, vor allem auch dann, wenn sich ein solches Projekt wirtschaftlich darstellen lässt. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 5 - Bgm Netzer vertritt dazu die Ansicht, dass die Zuständigkeit eher im Bereich jener Gemeinden zu sehen ist, welche bei einer möglichen Realisierung des Projektes auch davon profitieren. Der Vorsitzende weist nochmals darauf hin, dass zum Projekt Thermalwasserbohrung auch bereits Grundsatzzusagen heimischer Firmen und Gastronomen vorliegen, deren Fixierung vor Inangriffnahme konkreter Umsetzungsschritte notwendig ist. In der zusammenfassenden Meinungsbildung wird das grundsätzliche Interesse zur Vornahme von konkreten Abklärungen insbesondere in Richtung Bildung von Entwicklungsgesellschaften, Fragen weiterer Betriebsführung, Investorensuche, Fragen der Prüfung von Wirtschaftlichkeit etc bekundet, wobei auch eine Einbindung der Vorarlberger Illwerke als auch der Montafonerbahn zu sondieren und anzustreben ist. Aus Zuhörerseite wird von Franz Bitschnau kurz informiert, dass auch die OMV wieder einen eigenen Geschäftszweig für Geothermie betreibt, in dessen Rahmen frühere Bohrungen nach Erdöl jetzt im Bereich der Geothermie weiter untersucht und genutzt werden sollen. Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird informiert, dass die Regionalentwicklung Vorarlberg bei der Raiffeisenbank Alberschwende für die Vor- und Zwischenfinanzierung diverser Projekte im Rahmen des Leader Programms 2007 - 2013 wiederum einen Kontokorrentkredit in Höhe von 500.000 in Anspruch nimmt, für welchen auf Grund einer Sponsorvereinbarung mit der Raiffeisenlandesbank eine Zinsstützung im Betrag von jährlich ca 9.000 zugesichert ist. Als Sicherstellung ist wie in der bereits vorangegangenen Programmperiode wiederum die Übernahme einer Bürgschaft durch den Stand Montafon erforderlich, wobei dem Stand Montafon aus dem Kontokorrentkredit für die Vor- und Zwischenfinanzierung eigener Projekte ein entsprechender Betrag zinslos zur Verfügung gestellt wird. Der Zinsvorteil in der abgelaufenen Periode beträgt ca 54.000 EUR. Nach kurzer Diskussion wird über Antrag des Vorsitzenden der Übernahme der Bürgschaft im Betrag von 500.000 einstimmig zugestimmt. Pkt. 5.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den Voranschlagsentwurf 2008, welcher unter Berücksichtigung des aus dem ÖV Montafon 2006 vorzutragenden Gebarungsabganges von 595.000 EUR einen Einnahmen- und Ausgabenumfang von 5.191.600 EUR aufweist. Zur Bedeckung des Vortrages des Gebarungsabganges wird informiert, dass einnahmenseitig aus der in Aussicht gestellten Akontierung der Landesbeiträge für den ÖV eine Erhöhung des Landesbeitrages um 200.000 EUR eingesetzt ist, während der Rest von 395.000 EUR im Wege der Verumlagung an die acht Gemeinden erfolgen soll. Falls aus dem laufenden Ergebnis 2007 des ÖV ein Überschuss ausgewiesen werden kann, wird dieser bei der Verumlagung auf die Gemeinden ebenfalls berücksichtigt. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 6 - Vom Standessekretär wird dazu nochmals informiert, dass der Gebarungsabgang 2006 in erster Linie durch die verzögerte Bereitstellung von Förderungsmitteln im ersten Betriebsjahr wie Landesmittel, FAG–Mittel und der Mineralölsteuerrückvergütung resultiert. Zu den unter Haushaltsstelle 0100-72940 (diverse EU Projekte) im Umfang von 318.000 budgetierten Ausgaben informieren die Mitarbeiter Mag Maier und Dr Rudigier im Detail zu den geplanten Projekten wie Montafon.bewusst-er-leben, Via Valtellina, Wegbereitung Verwall (Natura 2000 – Gebiet), Neuorientierung Montafoner Museen und Kulturlandschaftserhebung Montafon. Im Unterabschnitt 38010 – Festival Zyklus Montafon sind keine Ausgaben mehr angesetzt. Es wird dazu informiert, dass die für diverse Planungen angefallenen Kosten zwischenzeitlich von der Kontrollabteilung des Landes geprüft sind und der anteilige Landesbeitrag in den nächsten Tagen frei gegeben wird und die Verumlagung der Gemeindeanteile gemäß dem 1. Nachtragsvoranschlag noch im laufenden Jahr erfolgen soll. Als weitere Investitionsmaßnahme ist bei der Alpe Valisera die Neueindeckung des Alpgebäudes mit Kosten von 20.000 veranschlagt. Beim Projekt Montafoner Talschaftsgeschichte ist die Herausgabe des Bandes 2 geplant, wozu die weiteren Detailabklärungen im Rahmen des Unterausschusses erfolgen sollen. Zum Beschäftigungsrahmenplan wird vom Vorsitzenden informiert, dass für die beiden Mitarbeiter Dr Andreas Rudigier und Standessekretär Mag Johann Vallaster auf Grund des Einsatzes und der Arbeitsleistung eine außerordentliche Vorrückung sowie eine Anhebung der Verwendungszulage bzw Mehrleistungszulage um 5 % vorgeschlagen wird. Im Rahmen des 6. mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG ist die 1. Rate in Höhe von 284.200 als weiteres Gesellschafterdarlehen an die Montafonerbahn AG veranschlagt, wozu vom Land den Gemeinden die Besonderen Bedarfzuweisungen je nach Finanzkraft wieder direkt zur Verfügung gestellt werden. Nach Beantwortung diverser Anfragen wird der Voranschlag 2008 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Ausgaben der Haushaltgebarung Vortrag Gebarungsabgang 2006 Gesamtausgaben 4.035.400, 00 561.200, 00 4.596.600, 00 595.000, 00 5.191.600, 00 Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 4.946.600, 00 245.000, 00 5.191.600, 00 Die zum Ausgleich des Voranschlages erforderliche Standesumlage beträgt 895.200. Der Beschäftigungsrahmenplan 2008 wird mit den außerordentlichen Vorrückungen für die Mitarbeiter Dr Andreas Rudigier und Standessekretär Mag Johann Vallaster samt Anhebung der Verwendungszulage bzw der Mehrleistungszulage um 5 % über Antrag des Vorsitzenden ebenfalls einstimmig genehmigt. Die Finanzkraft wird entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages 2007 mit 2.462.200 festgestellt. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 7 - Pkt. 6.) Vom Standessekretär wird über die von den Vertretern der Fa GERIN am 23. Oktober in Dornbirn über Einladung des Vorarlberger Gemeindeverbandes sowie die beim Stand Montafon am 10. Dezember stattgefundene Informationsveranstaltung über das Kreditmanagement für Fremdwährungsdarlehen im Detail informiert. Laut vorliegenden Ergebnisberichten liegt die Obligoreduktion im Durchschnitt der letzten 7 ½ Jahre bei ca 8, 9% jährlich, worin die für die Beauftragung von GERIN anfallenden Spesen bereits in Abzug gebracht sind. Im Durchschnitt werden jährlich 3 bis 4 Währungswechsel je nach Kursrelationen zwischen den Währungen US-Dollar, Schweizer Franken und Yen bzw EUR vollzogen und die damit verbundenen Konvertierungsgewinne realisiert. Zusätzlich informiert wird, dass das Kreditmanagement sowohl vom Gemeindeverband als auch von den Vertretern der Kontrollabteilung der Landesregierung positiv gesehen wird. Weiteres wird zur Kenntnis gebracht, dass auf Basis von Verhandlungen des Vorarlberger Gemeindeverbandes auf die für eine Beauftragung von GERIN anfallenden Gebühren ein Rabatt von 15 % gewährt wird und zudem bei einer Beauftragung eine erstmalige Gebührenverrechnung erst bei Vorliegen von positiven Währungstransaktionen erfolgt. Zum derzeitigen Stand der aushaftenden Darlehen beim Stand Montafon wird informiert, dass ca 231.000 aushaftend sind, wovon etwa 83.000 auf CHF-Darlehen entfallen. In der ausführlichen Diskussion werden zu einer möglichen Beauftragung von GERIN unterschiedliche Meinungen geäußert. Insbesondere wird auch die Ansicht vertreten, dass eine Währungstransaktion bei passender Kursrelation auch ohne Kreditmanagement durchaus möglich ist und damit keine Gebühren verbunden sind. Schließlich wird über Antrag des Vorsitzenden eine Auftragserteilung für das Kreditmanagement mit 4 JA-Stimmen und 5 NEIN-Stimmen mehrheitlich abgelehnt. Die Verwaltung wird beauftragt, bei den vorliegenden CHF-Darlehen unter Berücksichtung des Aufnahmekurses und der Restlaufzeit eine mögliche Konvertierung in den Euro zu prüfen. Pkt. 7.) Die Niederschriften der 27. Standessitzung vom 13. November 2007 sowie jene über die vertrauliche Behandlung des Punktes 3.) in der 26. Standessitzung am 16. Oktober 2007 werden über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 8 - Pkt. 8 – Berichte: Vom Vorsitzenden wird die Frage der Anschaffung eines Geschwindigkeitsmessgerätes mit Möglichkeit der Frequenzerfassung zur Diskussion gestellt. In der Diskussion dazu wird festgestellt, dass von den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn bereits ein solches Gerät angeschafft wurde, welches bei Bedarf auch anderen Gemeinden des Tales leihweise zur Verfügung gestellt werden kann. Pkt. 9 – Allfälliges: a) Bgm Ladner informiert, dass am 7. Dezember eine Informationsveranstaltung für ein angedachtes Golfplatzprojekt auf der Prazalanzwiese in Lorüns statt gefunden hat, für welches neben der vorhandenen ca 30 ha großen landwirtschaftlichen Fläche auch eine angrenzende Fläche des Standesswaldes von ebenfalls ca 30 ha benötigt würde. Initiator dieser Idee ist der Golfclub Montafon. Bgm Ladner informiert, dass bei der genannten Informationsveranstaltung die Frage aufgeworfen wurde, wie sich der Forstfonds zu diesem Projekt grundsätzlich stellen würde. In der kurzen Diskussion dazu wird von Seiten der Forstfondsbürgermeister eine eher positive Haltung signalisiert, wobei vorab die Sichtweise der Naturschutzbehörde wie der Wildbach- und Lawinenverbauung zu sondieren und abzuklären ist. Definitive Beschlüsse können erst nach Vorliegen des Ergebnisses der Vorabklärungen und weiteren Detailinformationen gefasst werden. b) Bgm Bitschnau informiert über den bei der Jahreshauptversammlung des Viehzuchtvereines vorgebrachten Wunsch nach einer Übergabe der Gutscheine bei der Prämierung selbst. In der kurzen Diskussion dazu wird informiert, dass sowohl in Bartholomäberg als auch beim Viehzuchtverein St. Gallenkirch die vom Stand Montafon für die 1a prämierten Tiere gewährte Prämie bei den Jahreshauptversammlungen an die Viehzüchter übergeben wird. Sofern vom Obmann des Viehzuchtvereines eine Übergabe des IG-Gutscheines direkt bei der Prämierung erfolgt, wird dagegen auch kein Einwand erhoben. c) Bgm Vallaster informiert über die jüngsten Gespräche in der Arbeitsgruppe Jugend, wobei insbesondere zur Frage einer Mitfinanzierung zur Anstellung eines weiteren Mitarbeiters für das JAM in Schruns bislang von Seiten der Gemeinden nur wenige Rückmeldungen eingetroffen sind. Bgm Wachter informiert dazu, dass vom Gemeindevorstand eine Mitfinanzierung abgelehnt wurde, in der Gemeinde Gaschurn ist die Entscheidung noch offen. Bgm Lerch informiert über die grundsätzliche Bereitschaft der Gemeinde St. Anton zur Mitfinanzierung, dies allerdings unter der Voraussetzung, dass vom JAM in Schruns auch in gewissen Abständen eine Mitbetreuung des Jugendraumes in St. Anton erfolgt. Vom Bgm Salzmann wird auf die abnehmenden Schülerzahlen und damit auch die Folgewirkung im Bereich der Jugendarbeit verwiesen und von ihm im Sinne eines talschaftsweiten Zusammenrückens auch im Jugendbereich eine Mitfinanzierung positiv gesehen wird. 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Seite - 9 - Zu weiteren konkreten Gesprächen mit den umliegenden Gemeinden zur Finanzierung der Jugendarbeit wird von Bgm Vallaster zu Beginn des kommenden Jahres eingeladen. d) Bgm Netzer spricht zur Frage der Abrechnung der Schneeräumung über GPS eine Abwicklung im Rahmen eines Pilotprojektes über die GIS–Servicestelle des Standes Montafon mit dem Mitarbeiter Werner Jung an. Zusätzlich wird Gaschurn in Zusammenarbeit mit dem Umweltverband die Schneeräumung neu ausschreiben und eine Abrechnung über GPS vornehmen. Gegen eine digitale Datenaufbereitung im Wege des Standes Montafon wird bei Verrechnung des damit verbundenen Personalaufwandes nach Aufwand an die beteiligten Gemeinden kein Einwand erhoben. Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen für ihren Einsatz sowie bei den Bürgermeisterkollegen für das aktive und kooperative Miteinander im abgelaufenen Jahr und wünscht allen sowie deren Familien ein gesegnetes Weihnachtsfest sowie Gesundheit und alles Gute im neuen Jahr. Ende der Sitzung: 12.00 Uhr; Schruns, 19.12. 2007 Schriftführer: 28. Standessitzung: 18.12. 2007 Standesvertretung: Seite - 10 -