20130810_SV_036

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:38
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2013-08-10
Erscheinungsdatum 2013-08-10
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 8. Oktober 2013 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 36. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 30. September nehmen an der auf 14.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Karl Hueber, Schruns Bgm Lothar Ladner, Lorüns Bgm Bertram Luger, Stallehr Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans, Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Weitere Sitzungsteilnehmer: Toni Meznar, Beauftragter Öffentlichkeitsarbeit DI Wolfram Hanefeld und Oswald Hepperger zu TO1, Leo Dr Walser zu TO3, Mitarbeiterin Mag Monika Valentin zu TO4, Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 14.40 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Information zur Abwasserbeseitigung in Streusiedlungen 2.) Vorstellung VKW Energiecockpit -Energiemanagementsystem 3.) Kulturlandschaftsfonds Montafon a. Erhöhung des Finanzbeitrages des Standes b. Änderung der Förderrichtlinien 4.) Taxibonlösung neu 5.) Genehmigung der Niederschrift der 35. Standessitzung vom 10.09.2013 6.) Berichte 7.) Allfälliges __________________________________________________________________________________ 36. Standessitzung: 08.10.2013 Seite 1 von 6 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende begrüßt DI Wolfram Hanefeld vom Amt der Vorarlberger Landesregierung Abt. Wasserwirtschaft und dankt für sein Kommen. Ausgangspunkt für die Einladung zur Standessitzung war ein Gespräch mit Bgm. Zudrell. Herr Hanefeld bedankt sich für das Interesse und verweist darauf, dass immer wieder Handlungsbedarf bei wasserrechtlichen Bewilligungen besteht. Anhand von Präsentationsfolien stellt er die aktuelle rechtliche Situation dar. Außerhalb von geschlossenen Siedlungsgebieten können Abwassereinleitungen in Gewässer oder in den Untergrund durch Verordnung des Landeshauptmannes bis längstens 22. Dezember 2021 bewilligungsfrei gestellt werden. Die Voraussetzungen dafür sind: • Die Abwasserreinigungsanlage hat vor dem 1. Juli 1990 bestanden (zumeist eine mechanische 3-Kammer-Kläranlage) • Maximale tägliche Schmutzfracht nicht größer als 10 EW • Kein Anschluss an eine Kanalisation zu erwarten Bisher war diese Frist auf 2015 begrenzt und wurde nun verlängert. Nach Ablauf dieser Frist sind von den Eigentümern Anträge zur wasserrechtlichen Bewilligung für ihre Anlagen zu stellen. Dies erfordert eine Anpassung an den Stand der Technik. Dabei auftretende Probleme sind oft die mangelnde Koordination mit Nachbarobjekten (Gemeinschaftslösungen) oder fehlendes fachliches Verständnis des Eigentümers. Eine Förderung gibt es nur für die volkswirtschaftlich beste und ökologisch vertretbare Variante. Das Problem mit biologischen Kleinkläranlagen besteht insbesondere bei unregelmäßigem Abwasseranfall. Bei einer Wochenendnutzung funktioniert das nicht mehr zufriedenstellend. Neben einer Kleinkläranlage bieten sich noch die Ableitung und der Anschluss an eine zentrale Abwasserreinigungsanlage (Gemeinde-, Verbands- oder Genossenschaftsanlage) oder eine Senkgrubenentsorgung mit Transport in eine zentrale Kläranlage an. In absoluten Ausnahmefällen ist bei extensiver Nutzung, geringem unregelmäßigem Abwasseranfall und fehlender Erreichbarkeit mit einem Entsorgungsfahrzeug auch eine mechanische Reinigung und Verrieselung denkbar. Analog dem Beispiel des Bundeslandes Niederösterreich schlägt er die Erstellung eines Abwasserplanes durch die Gemeinde vor, um wirtschaftlich und ökologisch sinnvolle Lösungen zu finden. Dabei werden alle Objekte außerhalb von Kanaleinzugsgebieten planlich dargestellt und die EW erhoben. Aufgrund der Nutzung und Siedlungsstruktur werden nach standardisierten Vorgaben mögliche Varianten der künftigen Abwasserentsorgung geprüft und kostenmäßig bewertet. Dieser Abwasserplan ist die Grundlage für die Förderung durch Bund und Land. Auf Anfrage des Standessekretärs wie diese Planung abläuft und wer aktiv wird, informiert Hanefeld, dass der Abwasserplan ein Gemeindeprojekt darstellt und die Umsetzung der Planvorgaben letztlich durch die Eigentümer zu erfolgen hat. Bgm. Bitschnau freut sich über die Bewegung bei dieser Frage und findet den Lösungsansatz gut, auch in seltenen Ausnahmefällen sogar ein Dreikammerkläranlage zu ermöglichen. Er spricht sich für eine rasche Umsetzung aus. Hanefeld unterstreicht das und macht klar, dass wir nicht bis zum Fristablauf zuwarten können, sondern bereits jetzt mit der Umsetzung beginnen müssen. Auf Anfrage des Zuhörers Andreas Pfeifer (Bauamtsleiter-Schruns) ist die vorgeschlagene Vorgehensweise baurechtlich in Ordnung, bei einem Neubau bedarf es aber einer __________________________________________________________________________________ 36. Standessitzung: 08.10.2013 Seite 2 von 6 Ausnahmeregelung nach der Bautechnik-Verordnung. Informationsschreiben an die Gemeinden versandt werden. Es soll hierzu ein Bgm. Wachter ist der Meinung, dass wir diese Diskussion unehrlich führen, da die meisten Maisäße Ferienhäuser darstellen. Sobald eine andere Nutzung im Spiel ist, gelten die Vorschriften für die Bestandsregelung nach dem RPG nicht mehr. Nach seiner Meinung benötigen wir eine Lösung, welche auch Ferienhäuser inkludiert. Der Vorsitzende bedankt sich bei Herrn Hanefeld für die Ausführungen und die vorgeschlagene Vorgehensweise. Er hofft, dass bald für ein Maisäß-Pilotgebiet ein Abwasserplan erstellt wird. Pkt. 2.) Der Vorsitzende begrüßt Roland Amann und Dietmar Amtmann von der vkw Bereich Energieeffizienz und ersucht sie, das Energiecockpit-Energiemanagementsystem vorzustellen. Die beiden Herren erläutern das neue Angebot der vkw anhand von Präsentationsfolien und einem Filmbeitrag. Sie stellen die Funktionalität mit Hilfe des online-tools vor. Diese Informationen sind im Internet unter http://www.vkw.at/inhalt/at/vkw-effizienzenergiecockpit.htm abrufbar. Auf die Anfrage vom Standessekretär inwieweit sich die Funktionalität mit dem SOC System von Max Hartmann überschneidet, erläutern die beiden Herren, dass das SOC für die Überwachung der Tarife gedacht ist und direkt eine Schnittstelle zum Buchhaltungssystem der Gemeinden hat. Das energiecockpit-system hat eine andere Ausrichtung und wird stetig weiterentwickelt. Bgm. Netzer fragt an, warum dieses System im Gegensatz zum Vorgänger Velix so teuer ist. Herr Amann informiert, dass die Entwicklung dieses Systemes sehr aufwändig war und auch individuelle Angebote erstellt werden können. Es sind auch Gruppenrabatte für Gemeinden möglich. Der Vorsitzende bedankt sich für die Information zum energiecockpit-System. Pkt. 3.) Der Vorsitzende begrüßt Alt-Bezirkshauptmann Dr Leo Walser und ersucht ihn um die Vorstellung der neuen Förderrichtlinien für den Kulturlandschaftsfonds (KLF). Dieser erläutert zuerst in Kurzform die Entwicklung des Schindelholz- bzw. Kulturlandschaftsfonds. Er hat sich darum bemüht, die verschiedenen Förderungen auf diesem Gebiet abzustimmen und zu harmonisieren, was mehr als eineinhalb Jahre gedauert hat. Im Idealfall gibt es nur mehr eine zuständige Förderstelle beim Land Vorarlberg. Bei Gebäuden in Schutzgebieten ist die Umweltabteilung, bei landwirtschaftlichen Gebäuden die Agrarbezirksbehörde (ABB) und bei denkmalgeschützten Gebäuden das Denkmalamt zuständig, ansonsten kommt der KLF zum Tragen. Bei landwirtschaftlichen Gebäuden in Schutzgebieten (Landschaftsschutz- und Naturschutzgebieten) wird die Landwirtschaftsförderung der ABB von 50% mit einer Förderung aus dem KLF von 20% aufgestockt, was einer Förderung von 70% der Bemessungsgrundlage entspricht. Die Bemessungsgrundlage liegt bei Fichtenschindeln bei € 60, - pro m² und bei Lärche bei € 80, - pro m² für die Förderung. __________________________________________________________________________________ 36. Standessitzung: 08.10.2013 Seite 3 von 6 Dr Walser stellt die Neuerungen in den Richtlinien vor, welche allen Bürgermeistern bereits vorab zugestellt wurden. Bgm. Netzer verweist auf das Handbuch für Maisäße, welches Vorgaben enthält, wie Sanierungen und Adaptierungen qualitative hochwertig ausgeführt werden können. Dort wo es möglich ist, sollten die Fördersätze möglichst fixiert werden. Dr Walser informiert, dass im Schnitt rund 25 Anträge pro Jahr eingehen und nun mit der geplanten Aufstockung und der Ausweitung der Förderinhalte gem. § 2 mit deutlich mehr Anträgen zu rechnen sein wird. Bgm. Netzer schlägt vor, einen Einreichungsstichtag beispielsweise im November einzurichten. Dr Walser vertritt die Meinung, dass auch € 50.000, - nicht ausreichend sein werden und gegebenenfalls eine weitere Erhöhung vonnöten ist. Nunmehr sollte aber der Förderbeitrag des Standes Montafon von derzeit € 10.000, - auf € 15.000, - jährlich aufgestockt werden. Der Vorsitzende dankt Dr Walser für das große Engagement in dieser Sache und bringt die Änderung der KLF-Richtlinien (a) und die Erhöhung (b) des jährlichen Standes-Beitrages aus dem Talschaftsfonds von derzeit € 10.000, - auf € 15.000, - zur Abstimmung, welche beide einstimmig angenommen wurde. Bgm. Bitschnau ersucht darum, das neue Formular für den Förderantrag der Niederschrift beizulegen. Dr. Walser regt abschließend an, die Neuerungen im Standpunkt und an die Gemeinden und Bauämter zu kommunizieren. Weiters erinnert er an die noch ausstehende Umsetzung zur Kennzeichnung des baukulturellen Erbes. Pkt. 4.) Der Vorsitzende begrüßt die Mitarbeiterin Monika Valentin und erteilt ihr das Wort. Sie informiert über die im Rahmen des Jugendbeteiligungstages ins Leben gerufene Arbeitsgruppe zum Thema Mobilität. Verschiedene Besprechungen und Recherchen haben ergeben, dass der bestehende Taxibon für den Zubringer-Verkehr zum Nachtexpress sowohl bei Jugendlichen als auch bei den Taxilenkern zu wenig bekannt ist und schlecht akzeptiert wird. Als Alternative bietet sich der Taxibon der Stadt Bludenz an, welcher auch in den Nachbargemeinden im Umkreis von der Stadt etabliert ist. Dieser Taxibon wird im ganzen Bezirk genutzt und auch von den TaxifahrerInnen angenommen. Sie schlägt vor, dieses Angebot auch für das Montafon zu übernehmen. Bgm. Ladner lässt die Kollegen wissen, dass die Gemeinde Lorüns dieses Angebot bereits nutzt. Die Stadt Bludenz verrechnet € 3, - pro Taxibon und die Jugendlichen zahlen € 1, 75 pro Bon. Dieser ist nur außerhalb der ÖPNV Zeiten gültig. In Lorüns nutzen ca. 10 Jugendliche dieses Angebot, was jährliche Kosten von € 300, - verursacht. Der Vorsitzende macht auf den ursprünglichen Zweck des Montafoner Taxibons aufmerksam und gibt zu bedenken, dass mit dieser Umstellung das Ausgehen nicht nur im Montafon, sondern vor allem im Raum Bludenz/Bürs gefördert wird. Da es leider nicht gelungen ist ein Montafoner Taxiunternehmen für die Zubringerfahrten zu gewinnen schlägt er vor, dieses Angebot für ein Jahr befristet im Montafon anzubieten. Bgm. Vallaster berichtet vom Feuerwehrfest in Bartholomäberg, bei welchem schließlich die Feuerwehr Taxidienste übernommen hat, da kein Taxi zu bekommen war. Nach seiner Überzeugung lösen wir mit der vorgeschlagenen Taxibon-Umstellung aber das Grundproblem nicht, dass es im Montafon keine Taxi-Unternehmen mehr gibt. Der Vorsitzende regt an, nach einem Jahr dieses Angebot zu evaluieren. Bgm. Vallaster vertritt die Ansicht, dass wir parallel danach trachten sollten, wieder ein Taxi-Unternehmer in das Tal zu holen. __________________________________________________________________________________ 36. Standessitzung: 08.10.2013 Seite 4 von 6 Auf Anfrage des Vorsitzenden schließen sich alle 10 Standesgemeinden einstimmig für ein Jahr befristet dem Taxibon Bludenz unter folgenden Bedingungen an: • Deckelung mit max. 15 Taxibons pro Monat • Abgabe des Taxibons an Jugendliche mit einer 360card zwischen 14 und 20 Jahren im Gemeindeamt • Die Kosten für einen Taxibon betragen € 3, 50 • Der Taxibon wird zum Preis von € 1, 75 an die Jugendlichen weitergegeben • Der Restbetrag wird von der Gemeinde als Jugendförderung übernommen • Die Abwicklung erfolgt direkt über die Gemeinden, nicht über den Stand Montafon Die Taxibons können bei der Stadt Bludenz (Meldeamt) abgeholt oder direkt beim Jugendkoordinator Mössinger Oliver (oliver.moessinger@bludenz.at, Tel.: 05552 /63621247) erworben werden. Pkt. 5.) Die allen Standesvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 35. Standessitzung vom 10.09.2013 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Bei der Niederschrift zur nicht-öffentlichen Beratung der 35. Standessitzung wurden auf Wunsch von Bgm. Netzer zwei Ergänzungen vorgenommen und die Abwesenheit von Bgm. Ladner festgehalten. Die Änderungen wurden verlesen und über Antrag des Vorsitzenden ebenso einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 6 – Berichte: a) b) Der Vorsitzende berichtet über den am 28. September auf dem Maisäß Manuaf stattgefundenen Aktionstag im Rahmen des Projektes Raumentwicklung Montafon. Im Anschluss daran richtete der Stand Montafon ein Schreiben an die Landesrätin Bernadette Mennel und Landesrat Karl Heinz Rüdisser, in welchem auf von der Arbeitsgruppe „Zukunft Maisäß Montafon“ ausgearbeiteten Vorschläge verwiesen und die Befürchtung zum Ausdruck gebracht wurde, dass sich die legistische Bearbeitung in die Länge ziehen wird. Es wurde der Wunsch deponiert, uns über den aktuellen Stand der Bearbeitung zu informieren und einen Austausch der Vertreter der Arbeitsgruppe mit den legistischen Bearbeitern zu ermöglichen. LR Dr Bernadette Mennel hat sich bereits telefonisch beim Vorsitzenden gemeldet, wonach sie den Eingang des Schreiben hinsichtlich der Maisäß-Lösung bestätigt und ein Gespräch mit LR Rüdisser und Vertretern der Landesabteilungen anberaumt hat. Der Vorsitzende hat nochmals auf die Wünsche der Arbeitsgruppe Zukunft Maisäße Montafon hingewiesen. Der Vorsitzende berichtet, dass am Donnerstag, den 3. Oktober 2013 ein weiteres Gespräch bzgl. Pflegeheim Bartholomäberg mit Vertretern der Pfarre, des Pfarrkirchenrates und unter Beisein der Bürgermeister Wachter, Hueber und Vallaster sowie dem Vorsitzenden stattgefunden hat. Dabei wurde der Wunsch an die Vertreter der Pfarre und des Pfarrkirchenrates herangetragen, dass das Grundstück für das Pflegeheim nicht im Baurecht, sondern über einen Grunderwerb zur Verfügung gestellt werden sollte. Die Pfarre wird das intern nochmals beraten und auf die Gemeinde zukommen. Zwischenzeitlich konnten - wie in der Aussprache vom 26. September 2013 __________________________________________________________________________________ 36. Standessitzung: 08.10.2013 Seite 5 von 6 c) d) festgehalten – die Zahlen zu den Zuweisungen der Gemeinden an die Kirchen und Pfarren gesammelt werden. Demgemäß kommen die Gemeinden doch für beträchtliche Jahresbeträge auf, welche sich bis zu € 13.900, - pro Jahr im Schnitt der letzten 10 Jahre belaufen. Der Standessekretär informiert über die geplanten, neuen Fahrplan-Halterungen. Auf Grund der neuen Liniennetzgraphik sind größere Halterungen (A3) erforderlich und müssen sämtliche Haltestellen neu bestückt werden. Der Kostenaufwand für 300 Stk. a € 35, - wird mit ca. € 10.000, - veranschlagt. Es werden Vergleichsangebote eingeholt. Der Vorsitzende bringt folgende Termine zur Kenntnis: 16. Oktober Lesecafe von 9-12 Uhr mit Vorstellung eines neuen Literaturformates „Poetry Slam“; 17. Oktober 9:00 Uhr Lesung mit Edith Hessenberger – Vorstellung des neuen Kinderbuches; 18:00 Uhr Sommerlesen - Preisverleihung. Pkt. 10. – Allfälliges: a) Bgm Hueber informiert die Kollegen über Interessenten, welche einen Standort für ein in einer Felswand versenktes Hotel (Projekt Malachit) suchen. b) Bgm Hueber berichtet über das Schlussgespräch beim Landesrechnungshof. Nach Vorliegen des Berichtes hat er zwei Wochen Zeit für eine Stellungnahme. Etliche Punkte betreffen auch den Stand Montafon. c) Bgm. Netzer thematisiert den Landesstraßenerhalt. Die Gemeinden wurden vom Land angeschrieben und aufgefordert, sich in den nächsten zwei Jahren dazu zu entscheiden. Auf seine Anfrage wer bisher dem Abgabenprüfungsverbund beigetreten ist, melden sich die Gemeinden Vandans, Schruns, Gaschurn und Bartholomäberg. d) Bgm. Luger sieht die Prüfung von Schruns durch den Landesrechnungshof als Probegalopp und ist bereits auf den Bericht gespannt. Auf Anfrage informiert Bgm. Hueber, dass die Jahre 2008-2012 geprüft wurden. e) Bgm. Vallaster erkundigt sich nach dem letzten Stand für die Kostenschätzung zum Aktivpark. Diese ist bei € 4, 4 Mio angelangt. Bgm. Hueber macht klar, dass die Ausgaben mit € 2, 2 Mio gedeckelt sind und alle darüberhinausgehenden Wünsche nicht verwirklicht werden können. Ende der Sitzung 17:28 Uhr Schruns, am 4. November 2013 Schriftführer: Standesvertretung: __________________________________________________________________________________ 36. Standessitzung: 08.10.2013 Seite 6 von 6