20170404_SV_022

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2017-03-04
Erscheinungsdatum 2017-03-04
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.1/2016/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 4. April 2017 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 22. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 27. März nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stv. Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm Lothar Ladner, Lorüns Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing Matthias Luger, Stallehr Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Dr Monika Vonier PR Beauftragter Toni Meznar Mitarbeiter Ralf Engelmann zu TOP1 und TOP2 Frau Eva-Maria Hochhauser zu TOP2 Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13.35 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister. Er entschuldigt Bgm Jürgen Kuster und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Vor Eingang in die Tagesordnung ersucht er um Aufnahme eines zusätzlichen Beratungsgegenstandes „Beschluss des regionalen Teiles des Spiel- und Freiraumkonzeptes Außermontafon“, welches am Vormittag präsentiert wurde. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 22. Standessitzung: 4.04.2017 Seite 2 von 8 Tagesordnung 1.) Kleinkindbetreuung Montafon a. Einbindung neuer Standort Gaschurn in das „Kinderwerkstättli Montafon“ b. Kostentragung für den Ausbau der Ganztagesbetreuung c. Personalaufstockung im Kinderwerkstättli Montafon 2.) Integrationstätigkeit von Flüchtlingen für Land und Gemeinden im Vorarlberger Oberland – Beauftragung des Sozialsprengel Bludenz 3.) Stellungnahme zum Auflage- und Anhörungsverfahren, Einkaufszentrum Bürs (Bremschlstraße 8, XXXLutz) Landesraumplan 4.) Einheitliche Handhabung von Feuerwerken im Montafon – Empfehlung 5.) Stellungnahme zum Zweitwohnsitzabgabegesetz und Tourismusgesetz 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 21. Standessitzung am 14.03.2017 7.) Berichte 8.) Beschluss des regionalen Teiles des Spiel- und Freiraumkonzeptes Außermontafon (Erweiterung der Tagesordnung) 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) a) Der Vorsitzende ersucht Mitarbeiter Ralf Engelmann um Erläuterungen zum Thema Kleinkindbetreuung im Montafon. Ralf Engelmann berichtet über die schon länger geplante Eröffnung eines neuen Kleinkind-Betreuungs-Standortes in Gaschurn, welcher idealerweise auch vom Kinderwerkstättli betrieben werden soll. Bgm Netzer ergänzt, dass der Umbau der Räumlichkeiten im Ärztehaus bereits beauftragt wurde und die Einrichtung im Herbst eröffnet werden soll. Die Modalitäten der Abrechnung sind noch im Detail zu klären, aber jedenfalls soll der Standort Gaschurn in die Landschaft der Kleinkindbetreuung des Kinderwerkstättli mitaufgenommen werden. Es sollen so viele Betreuungs-Plätze wie möglich und die vorhandenen Plätze bestmöglich ausgenutzt werden. Aus Sicht von Bgm Netzer sollte auch die Software installiert werden und die Daten an zentraler Stelle eingepflegt werden. Die Investitions-Kosten für den Ausbau der Räumlichkeiten trägt die Standortgemeinde. Der laufende Betrieb des Standortes wird in die Abrechnung des Kinderwerkstättli Montafon miteingebunden. Die Einbindung des neuen Standortes Gaschurn in das „Kinderwerkstättli Montafon“ wird zustimmend zur Kenntnis genommen. b) Ralf Engelmann erläutert die Kosten-Aufstellungen für die erforderlichen Investitionen für die Adaptierung der Räumlichkeiten im Kinderwerkstättli und im EKIZ für die Ganztagesbetreuung. Dazu werden zwei Detail-Aufstellungen vorgestellt. Die Kosten Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 22. Standessitzung: 4.04.2017 Seite 3 von 8 belaufen sich beim Kinderwerkstättli (ohne Miete für den Bewegungsraum) auf € 30.905, -. Die Kosten beim EKIZ belaufen sich auf € 6.600, -. In der Diskussion wird von Bgm Vallaster darauf hingewiesen, dass Anschaffungen soweit möglich regional getätigt werden sollten. Auf Antrag des Vorsitzenden werden die vorgestellten Anschaffungen den beiden Vereinen im Sinne der Kostentragung durch die Gemeinden freigegeben. c) (Punkt c wurde vor Punkt b abgehandelt) Ralf Engelmann erläutert anhand einer Aufstellung die Personalkosten für den Ausbau der Ganztagesbetreuung beim Kinderwerkstättli im Außermontafon. Die Kosten für die drei zusätzlich erforderlichen Personen (1 Leiterin, 2 Betreuerinnen) belaufen sich nach Abzug der Landesförderung auf € 33.149, 28. Der Standessekretär informiert, dass sich auf Basis einer neuen Vereinbarung zwischen Land und Gemeindeverband die Einstufungen für das Betreuungspersonal ändern werden und damit die Personalkosten künftig noch steigen werden. Bgm Wachter erkundigt sich nach dem dritten regionalen Standort im Außermontafon. Nach seinen Worten besteht gerade in Vandans dringender Handlungsbedarf, es laufen bereits konkrete Planungen zu Erweiterungen des Kindergartens in Vandans. Bgm Vallaster informiert, dass in Kürze entschieden wird, ob die Liegenschaft beim Poly in Gantschier zur Verfügung steht. Es ist angedacht, dass die Fa. Mocoon die Entwicklung dieses Projektes begleitet und ein entsprechendes Raumprogramm erstellt. Bgm Vallaster wird die Kollegen über die weitere Entwicklung unterrichten. Pkt. 3.) (wird vorgezogen) Dieser Tagesordnungspunkt wird vorgezogen. Der Vorsitzende informiert, dass Mitarbeiterin Nikola Kern einen Entwurf erstellt hat, der nun noch ergänzt werden kann. Der Standessekretär erläutert die wichtigsten Argumente und Eckpunkte der Stellungnahme sowie auch die Tatsache, dass die Regio im Walgau eine positive Stellungnahme abgegeben hat. Bgm Netzer ergänzt, dass aus seiner Sicht ein Ausbau der Verkaufsflächen vor Fertigstellung der neuen Autobahn-Ausfahrt völlig kontraproduktiv wäre. Dieser Punkt wird noch in die Stellungnahme mitaufgenommen. Bgm Lechthaler erkundigt sich, ob seitens der WIGE Montafon eine Stellungnahme eingegangen ist. Der Standessekretär informiert, dass die Unterlagen an beide Obleute mit der Bitte um Rückmeldung übermittelt wurden. Sollte fristgerecht eine Antwort eingehen, kann diese noch in die Stellungnahme eingearbeitet werden. Pkt. 4.) (wird vorgezogen) Der Vorsitzende informiert über die ausgearbeitete Richtschnur oder Empfehlung für die talweit einheitliche Handhabung von Feuerwerken im Montafon. Sie ist auf Basis verschiedener Diskussionen im Kreise der Bürgermeister und in Anlehnung an die Regelung in Lech am Arlberg ausgearbeitet worden. Der Entwurf wird eingehend diskutiert, insbesondere die Frage, was unter Veranstaltungen mit traditionellem Feuerwerk zu verstehen ist. Die Ausnahme bei Veranstaltungen wird schließlich dahingehend abgeändert, dass solche Veranstaltungen von talweitem öffentlichem Interesse sein müssen. Der Vorsitzende fasst zusammen, dass es sich dabei um eine Empfehlung der zehn Montafoner Bürgermeister handelt, schließlich bleibt es jeder Gemeinde frei, wie sie im Detail die amtliche Mitteilung verfasst. Der abgeänderte Text wird einstimmig angenommen und verabschiedet. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 22. Standessitzung: 4.04.2017 Seite 4 von 8 Pkt. 5.) (wird vorgezogen) Der Vorsitzende informiert, dass bereits im März eine Stellungnahme seitens des Standes Montafon und Montafon Tourismus eingereicht wurde. Ein entsprechendes Antwortschreiben ist mit 30. März an den Stand Montafon ergangen. Der Standessekretär präsentiert kurz das Antwortschreiben und schlägt vor, die weitere Konkretisierung bzw. Abklärung der Forderungen im Rahmen der von Landesstatthalter Karlheinz Rüdisser in Aussicht gestellten Arbeitsgruppe vorzunehmen. Bgm Netzer führt die Kommunalsteuer als Beispiel an, wie so etwas einfach umgesetzt werden könnte. Er verlangt, dass das Schreiben nochmals im Rahmen des Auflageverfahrens eingebracht wird. Aus seiner Sicht ist das auch nicht juristisch abzuklären, sondern muss auf politischer Ebene diskutiert werden. Monika Vonier verweist nochmals darauf, dass Landesstatthalter Rüdisser seit Mitte Jänner für Gespräche zur Verfügung steht. Der Vorsitzende informiert, dass die Gemeinde Schruns noch einen Vorschlag eingebracht hat. Dieser sieht vor, im Gesetz eine Möglichkeit vorzusehen, dass die Gemeinde im Rahmen der Verordnung über Gästetaxe eine verpflichtende elektronische Gästemeldung vorschreiben kann. Dieser Punkt wird im Detail diskutiert und schließlich als vierter Punkt in den Forderungskatalog aufgenommen. Nach weiterer sachlicher Diskussion wird festgehalten, dass ein Schreiben verfasst werden soll, in welchem auf die bereits abgesandte Stellungnahme vollinhaltlich verwiesen wird und die Einberufung einer Arbeitsgruppe seitens des Landes gefordert sowie das oben erwähnte Gästemeldewesen eingearbeitet wird. Dieser Vorschlag wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig befürwortet und beschlossen. Pkt. 2.) Der Vorsitzende begrüßt Eva-Maria Hochhauser von der regionalen Koordinationsstelle für Integration in Bludenz und ersucht sie um Vorstellung des Leitfadens „Integrationstätigkeit von Flüchtlingen für Land und Gemeinden“ im Vorarlberger Oberland. Frau Eva-Maria Hochhauser stellt die mit der Sitzungseinladung an alle Mitglieder des Standesausschuss ergangene Beschlussvorlage kurz vor. Der Leitfaden wurde im Rahmen einer Arbeitsgruppe in zahlreichen Sitzungen erarbeitet und schließlich auch mit dem Vorarlberger Gemeindeverband abgestimmt. Es wurde darauf geachtet, die möglichen Arbeiten möglichst breit zu defineren, sodass wirklich viele verschiedene Vorhaben in diesem Rahmen Platz haben. Die Gemeinnützigkeit wird genau definiert. Für die praktische Umsetzung wurden Angebote eingeholt. Die Caritas Vorarlberg bietet diese Leistung ohne Zusatzkosten im Rahmen des bisherigen Auftrages ab und organisiert dazu jeweils eine eigene Ansprechperson in den einzelnen Regionen. Frau Vonier zeigt sich über diese neuen Möglichkeiten der Nachbarschaftshilfe sehr erfreut. Auf Anfrage wird mitgeteilt, dass beispielsweise das Projekt „Nähkaffee“ im JAM in Schruns ebenfalls in den Rahmen der Integrationstätigkeit von Flüchtlingen fällt. Grundsätzlich sollten die Flüchtlinge € 4, -/Arbeitsstunde erhalten und mit einem Verwaltungskostenanteil von € 2, pro Arbeitsstunde, also insgesamt € 6, -/Arbeitsstunde bezahlt werden. Asylwerber dürfen maximal € 110, - pro Monat dazuverdienen. Bgm Lechthaler fragt an, ob auch Betriebe solche Hilfeleistungen in Anspruch nehmen können. Frau Hochhauser hält fest, dass dies ist nur bei Vorliegen von Gemeinnützigkeit möglich ist, was bei Betrieben eher schwierig ist. Auf Anfrage des Vorsitzenden wird noch informiert, dass der Vertrag eine Laufzeit von fünf Jahren Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 22. Standessitzung: 4.04.2017 Seite 5 von 8 aufweist. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der vorgelegte Leitfaden und somit die Vereinbarung „Integrationstätigkeit von Flüchtlingen für Land und Gemeinden“ mit dem Sozialsprengel Bludenz einstimmig genehmigt und beschlossen. Pkt. 6.) Die Niederschrift der 21. Standessitzung vom 14.03.2017 wurde allen Standesvertretern per E-Mail übermittelt und über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 7.) – Berichte: a) Der Vorsitzende informiert über ein mit einigen anderen Regionen Vorarlbergs verfasstes Schreiben an Frau Bundesministerin Dr. Karmasin, in welchem die Verlängerung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über den Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebots gefordert wird. In diesem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass die angesprochene Vereinbarung mit 31.12.2017 ausläuft und die damit zusammenhängenden Zweckzuschüsse die Grundlage dafür bilden, dass in vielen Gemeinden dringend notwendige Projekte umgesetzt werden können. Mögliche Rückzahlungen von bereits erhaltenen Mitteln und gerade auch bauliche Verzögerungen führen bei bestehenden Projekten im Ausbau des institutionellen Kinderbetreuungsangebotes zu Planungs- und Finanzierungsunsicherheiten bzw. Finanzierungslücken. All dies gefährdet nicht nur das Kinderbetreuungsangebot in den Gemeinden, sondern die Gemeinden grundlegend. Im Schreiben wird gefordert, entweder die Vereinbarung zu verlängern oder entsprechende Ersatzmaßnahmen zu treffen. LAbg Dr Monika Vonier ergänzt, dass sie gemeinsam mit der LAbg Martina Rüscher hierzu eine Landtagsanfrage gestellt haben. b) Der Vorsitzende informiert, dass Anfang September 2016 die Schweizer Nachbarn aus dem Prättigau die Idee zum Naturpark Rätikon präsentiert haben. Zwischenzeitlich wurde die Idee der Umweltabteilung und Landesrat Rauch vorgestellt. Die Idee wird seitens des Landes eigentlich sehr positiv aufgenommen und grundsätzlich wird befürwortet, eine Machbarkeitsstudie zur Umsetzung eines solchen grenzüberschreitenden Parks in die Wege zu leiten. Mit Ende Februar wurde auf Schweizer Seite nun auch der Schlussbericht zum Vorprojekt vorgelegt und dieses somit abgeschlossen. Nun sollen die Weichen für die Beauftragung einer Machbarkeitsstudie gestellt werden. Dazu ist eine Informations-Veranstaltung für die Gemeindevertretungen der betroffenen Gemeinden am 10. Mai 2017 um 19:00 Uhr im Ramschwagsaal in Nenzing vorgesehen. Ein entsprechendes Terminaviso wurde bereits zugestellt. Ideal wäre sicherlich, wenn die betroffenen Bürgermeister ihre Gemeindevertretungen bereits im Vorfeld dieser Veranstaltung einmal über das Vorhaben informieren und orientieren könnten. Der Schlussbericht stellt den aktuellen Informationsstand sicherlich am umfassendsten dar und bietet den besten Überblick zum Vorhaben. Der Vorsitzende berichtet in diesem Zusammenhang, dass der geplante Naturpark auch Thema im grenzüberschreitenden Regierungstreffen zwischen Vorarlberg und Graubünden war, welches letzte Woche in Tschagguns stattgefunden hat. Monika Vonier möchte sich bereits jetzt für das Fernbleiben der Landtagsabgeordneten des Bezirkes Bludenz entschuldigen, da an diesem Tag eine Landtagssitzung stattfindet. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 22. Standessitzung: 4.04.2017 Seite 6 von 8 c) Der Vorsitzende berichtet über eine erfreuliche Information aus Wien. Die Österreichische UNESCO-Kommission hat mit Schreiben vom 16. März 2017 mitgeteilt, dass der Fachbeirat in seiner Sitzung am 15. März 2017 die Aufnahme des Antrages „Montafoner Dialekt“ in das österreichische Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes befürwortet hat. Er zitiert aus dem Schreiben: „Das Komitee würdigt den Vorschlag als kulturelle Praxis, die eine identitätsstiftende Funktion für die Gemeinschaft hat. Der Montafoner Dialekt stiftet sozialen Zusammenhalt, strukturiert Alltag und ist Wiedererkennungsmerkmal der Region. Auch die Anzahl der Praktizierenden dieser Kulturform, seien es Einheimische oder Zugezogene, die sich den Montafoner Dialekt angeeignet haben, ist beachtlich. Die sowohl innerfamiliär als auch im Rahmen des öffentlichen Lebens und in Vereinen erfolgende Weitergabe ist wichtiges Erfolgskriterium für die Erhaltung.“ Er weist darauf hin, dass die Eintragung als „immaterielles Kulturerbe“ und nicht als „Welt-Kulturerbe“ erfolgt. Die Begriffe „immaterielles Kulturerbe“ und „Welterbe“ basieren auf zwei unterschiedlichen völkerrechtlichen Übereinkommen der UNESCO und sollten nicht verwechselt werden. Dieses Verzeichnis stellt eine Bestandsaufnahme für Österreich dar und ist Teil der nationalen Umsetzung des Übereinkommens zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes. d) Der Vorsitzende berichtet, dass Architektur-Studierende der TU Graz letzte Woche auf Besuch im Montafon waren und sich dabei im Zuge eines Seminares mit der Neunutzung des Gerichtsgebäudes in Schruns beschäftigten. Sie haben dazu Erhebungen und auch Interviews im Tal durchgeführt und werden dies in ihre Konzepte und Entwürfe miteinfließen lassen. Die studentischen Arbeiten werden dem Stand Montafon nach Abschluss des Sommer-Semesters zur Verfügung gestellt. Diese Ideen sollen in den weiteren Entscheidungs- und Planungsprozess miteinfließen. Er dankt an dieser Stelle Mitarbeiterin Nikola Kern für die Organisation und Begleitung. e) Der Standessekretär berichtet über die bisherigen Überlegungen zur Förderung der Regionalentwicklungs-Strukturen in Vorarlberg, welche im Kreise der RegioGeschäftsführer ausgearbeitet wurden. Diese Überlegungen sollen in die von der Raumplanungsabteilung anberaumten Workshops miteinfließen. Die Idee der Regios ist es, eine Strukturfinanzierung für die Regios zu erreichen, wobei daran gedacht ist, jeder Regio eine Grundförderung zukommen zu lassen und für die einzelnen Themenbereiche wie bisher eine Projektförderung zu gewähren. Die Grund- oder Sockelförderung sollte aus Bedarfszuweisungsmitteln erfolgen, da im neuen Finanzausgleich hiefür eine Zweckwidmung vorgesehen ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Regio einen entsprechenden Strategieplan entwickelt, der über einen bestimmten Zeitraum (z.B. 5 Jahre) die zu erreichenden Ziele definiert und diese mit den Landesstrategien akkordiert sind. Das Land hat nun einen ähnlichen Vorschlag. Die Sockelförderung wäre demnach an verschiedene Bedingungen gebunden: Dazu zählen z.B. ein räumliches Entwicklungskonzept über die ganze Region sowie zumindest eine Zielvereinbarung mit einer Fachabteilung des Landes. Bgm Netzer meint, dass die Gemeinden überlegen sollten, welche Kooperationen gemeinsam organisiert werden sollten. Es soll nicht so sein, dass dies nur im Rahmen einer Vereinbarung mit dem Land organisiert werden kann. Weiters vertritt er die Meinung, dass bestehende Organisationen und bestehendes Personal in der neuen Förderung unbedingt berücksichtigt werden müssen. Der Vorsitzende appelliert, dass es auch in Zukunft möglich sein muss, regional definierte spezifische Ziele zu verfolgen. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 22. Standessitzung: 4.04.2017 Seite 7 von 8 Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet über den am Vormittag präsentierten Endbericht des Spiel- und Freiraumkonzeptes Außermontafon und fragt an, ob es dazu Fragen oder auch Änderungswünsche gibt. Dies ist nicht der Fall. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Regionalteil des Endberichtes des Spiel- und Freiraumkonzeptes Außermontafon einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende verweist darauf, dass die einzelnen Gemeindeteile in den jeweiligen Gemeindevertretungen beschlossen werden müssen. Pkt. 9.) – Allfälliges: a) Bgm Wachter fragt an, ob die einzelnen Gemeinden vom Judo-Club Montafon auch bzgl. eines Finanzierungsbeitrages für das 50 Jahr Jubiläum angesprochen wurden. Bgm Netzer informiert, dass er den Obmann an den Stand verwiesen hat. Nach kurzer Diskussion wird vereinbart, dass die Förderung über den Stand Montafon gewährt wird und der Standesrepräsentant dafür beauftragt wird. b) Bgm Netzer spricht das Antwortschreiben von LR Schwärzler an. Gemäß Presseaussendung des Lebensministeriums unterstützt LH Wallner den Masterplan von BM Rupprechter für den Ländlichen Raum. Er ortet hier einen Widerspruch zwischen der angedachten Zentralisierung z.B. im Forstbereich und dem Bekenntnis des Landeshauptmannes zum ländlichen Raum. Der Vorsitzende informiert, dass er den Landeshauptmann bereits darauf angesprochen hat. c) Bgm Netzer erkundigt sich nach dem aktuellen Stand bei der Zusammensetzung des Aufsichtsrates der Montafonerbahn AG. Der Vorsitzende berichtet über die aktuellen Gespräche und die angedachte Verkleinerung des Gremiums. Im Übrigen kritisiert Bgm Netzer, dass der Stand als Mehrheitseigentümer nicht über die außerordentliche Sitzung des Aufsichtsrates informiert wurde. d) Bgm Ladner spricht die Verrechnung der Müllgebühren über den Umweltverband an. Er kann die Abrechnung nicht nachvollziehen. Der anfallende Müll wird mobil gewogen, wobei die Genauigkeit bei 100 kg liegt, was bei Kleingemeinden Probleme aufwirft. e) Bgm Ladner informiert über das Schreiben des Gemeindeverbandes bzgl. Totenbeschau (Totenschein) und Leichenbeschau (Todesfeststellung). Es wird vom GV empfohlen, vom Betreuungs- und Poolsystem des Landes Gebrauch zu machen. Die Bürgermeister tauschen sich hierzu mit aktuellen Fällen aus. f) Bgm Vallaster regt ein Info-Treffen mit dem Vorstand der Montafonerbahn an. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 22. Standessitzung: 4.04.2017 Ende der Sitzung, 15.32 Uhr; Schruns, 29. April 2017 ; Schriftführer: Seite 8 von 8 Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659