19841009_SV_018

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:40
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1984-10-09
Erscheinungsdatum 1984-10-09
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. Oktober 1984 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 18. Sitzung des STANDESAUSSCHUSSES in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 28.9.1984 nehmen an der auf heute 9.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Entschuldigt: Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Wilhelm Säly, Silbertal; Otto Ladner, Lorüns; Josef Schwärzler, Stallehr; Vizebürgermeister Josef Knall entschuldigt sich vor der Sitzung ebenfalls, da er an der Teilnahme aus beruflichen Gründen verhindert ist. Schriftführer: Sekr. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.15 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit gemäß den Bestimmungen des Gemeindegesetzes fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1.) Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 17. Sitzung vom 17. Juli 1984; 2.) Neuwahl des Aufsichtsrates der Montafoner Hochjochbahn GmbH - Vorschlag für Entsendung des Vertreters des Standes Montafon; 3.) Ansuchen der Gerichtsvorsteherin Frau Dr. Ciresa um Überlassung einer Garagenbox; 4.) Jungbürgerfeier; 5.) Festlegung der Tagessätze für Familienhelferin; 6.) Beratung der Satzungen für den Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds; 7.) Berichte - Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 17. Standessitzung vom 17. Juli 1984 wird in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende berichtet, daß bei der am 15. Oktober 1984 stattfindenden Generalversammlung der Montafoner Hochjochbahnen Gesellschaft mbH, Schruns unter anderem auch die Neuwahl des Aufsichtsrates stattfindet. Bisher ist der Stand Montafon durch den Standesrepräsentanten Bgm. Erwin Vallaster im Aufsichtsrat der Gesellschaft vertreten. Der Vorsitzende ersucht die Standesvertretung von einem neuerlichen Vorschlag zur Nominierung seiner Person Abstand zu nehmen, da er infolge vielfältigen anderweitigen Verpflichtungen diese Funktion nicht mehr auszuüben imstande ist. Nach längerer Beratung wird einhellig die Meinung vertreten, daß Bürgermeister Wilhelm Säly von Silbertal als Vertreter des Standes Montafon im Aufsichtsrat der Hochjochbahn nominiert werden soll, dies umso mehr als die Gemeinde Silbertal durch die Kapellbahn mit der Montafoner Hochjochbahn in engen wirtschaftlichen Beziehungen steht. Nach telefonischer Rücksprache mit Bürgermeister Säly erklärt derselbe sein Einverständnis zum Vorschlag, ihn als Vertreter des Standes Montafon im Aufsichtsrat der Hochjochbahn zu nominieren, welches über Antrag des Vorsitzenden auch einstimmig gutgeheißen wird. Die Montafoner Hochjochbahn Gesellschaft ist vom Vorschlag des Standes Montafon vor der Generalversammlung in Kenntnis zu setzen. Pkt. 3.) Dem mündlichen Ansuchen der Gerichtsvorsteherin des Bezirksgerichtes Montafon Frau Dr. Brigitte Ciresa um die mietweise Überlassung einer Garagenbox wird einstimmig stattgegeben. Der Gerichtsvorsteherin wird bis auf jederzeitigen Widerruf die östlichste der drei Garagen überlassen. Als Mietentgelt wird ein Betrag von S 100, — monatlich zuzüglich Umsatzsteuer verrechnet, das Mietentgelt ist gemäß dem Vorarlberger Lebenshaltungskostenindex 1976=100 wertgesichert. Pkt. 4.) Über die bereits für mehrere Jahrgänge fällige Jungbürgerfeier wird eingehend beraten. Die letzte gemeinsam veranstaltete Jungbürgerfeier hat bis einschließlich dem Jahrgang 1960 stattgefunden, sodaß nunmehr für insgesamt 5 bzw. 6 Jahrgänge eine Jungbürgerfeier fällig ist. Im Verlaufe der Diskussion sieht sich keine Gemeinde in der Lage, die rückwirkende Durchführung für sämtliche Jahrgänge zu übernehmen, da dies erhebliche organisatorische Probleme mit sich bringen würde. Nach eingehender Beratung wird übereinstimmend vorgeschlagen, daß in den einzelnen Gemeinden selbst für die Jahrgänge 1961, 1962, 1963 und 1964 eine kleine Jungbürgerfeier durchgeführt werden soll, anläßlich welcher die Überreichung eines Jungbürgerbuches erfolgen sollte. Die Durchführung obliegt ausschließlich der autonomen Entscheidung in den -3- einzelnen Gemeinden. Für die Jahrgänge 1964 und 1965 soll über die Durchführung der Jungbürgerfeier im kommenden Jahr neuerlich von der Standesvertretung beraten werden. Pkt. 5.) Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes erscheint die Familienhelferin des Standes Montafon, Frau Mangard Friederike aus St. Gallenkirch und erstattet dem Standesausschuß einen ausführlichen Bericht über ihre Eindrücke. Es kristallisiert sich vermehrt der Eindruck hervor, daß vielfach in der Bevölkerung eine gewisse Scheu zur Anforderung der Familienhelferin besteht, dies vor allem aus einer unbegründeten Furcht, daß durch die Familienhelferin persönliche und familiäre Verhältnisse nach außen getragen werden könnten. Aber auch die teils vorgebrachte Kritik, daß die Kostenersätze nicht tragbar wären, wird in der Öffentlichkeit fallweise als Grund' der Nichtanforderung der Familienhelferin vorgebracht. Hinsichtlich der Kostenersätze von den Familien wird ein von der Verwaltung in Anlehnung an andere Rechtsträger der Familienhilfe umgearbeiteter Tarif für die Kostenersätze vorgelegt. Nach eingehender Beratung wird einstimmig beschlossen, den vorgelegten Tarif, aufgebaut auf dem Familienbruttoeinkommen und den haushaltsangehörigen Personen, zur Verrechnung für die Einsätze der Familienhelferin heranzuziehen, wobei eine Verschiebung der Tabelle um vier Stufen nach oben zu erfolgen hat. Es wird einstimmig der Einstellung Ausdruck verliehen, daß die Familienhelferin in Notfällen angefordert werden soll, wobei nicht die finanzielle Seite, sondern vielmehr das Bemühen der Gemeinden um Hilfeleistung im Vordergrund zu stehen hat. Der vorgelegte Tarif soll daher auch nicht starre Anwendung finden, sondern es sollen in berücksichtigungswürdigen Notfällen die Kostenersätze von der Verwaltung im Einvernehmen mit dem zuständigen Bürgermeister festgelegt werden. Um die Familienhilfe der Bevölkerung mehr bewußt zu machen, soll eine verstärkte Information und Aufklärung der Bevölkerung erfolgen. Ebenso sind seitens der Gemeinden ältere und hilfsbedürftige Gemeindebürger bekanntzugeben, damit je nach Einsatzmöglichkeit eine fallweise Betreuung dieser Menschen erfolgen kann. Oft steht nicht nur das Bedürfnis nach Hilfe im materiellen Sinne im Vordergrund, sondern vielmehr das Bedürfnis nach menschlichen Kontakten. Es soll den älteren Menschen das Gefühl geschenkt werden, daß sich die Öffentlichkeit um sie kümmert und die nötige Hilfe ihnen anbietet. Pkt. 6.) Infolge der bereits forstgeschrittenen Zeit wird die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes auf die kommende Sitzung verschoben. Pkt. 7.) Bgm Wachter berichtet über die am Donnerstag, den 11. Oktober in Schruns und St. Gallenkirch vorgenommenen Viehprämierungen. Nachdem in St. Gallenkirch die vom Viehzuchtverein gestiftete Wanderglocke von Herrn Stocker Erich für dreimalige Prämierung seiner Jungkuh behalten werden darf, wird die Bitte vorgebracht. -4- daß auch in St. Gallenkirch drei Wanderglocken vom Stand Montafon bereitgestellt werden. Dieser Wunsch ist umsomehr gerechtfertigt, als die Viehauftriebe in St. Gallenkirch in den vergangenen Jahren über den Viehauftrieben in Schruns liegen. Sofern ein in etwa gleich hoher Besuch der Viehausstellung in St. Gallenkirch erhalten bleibt, wird einstimmig die Anschaffung einer dritten Wanderglocke für St. Gallenkirch beschlossen. Es soll dadurch eine kleine Anerkennung der Landwirtschaft durch den Stand Montafon dokumentiert werden. Über den weiter vorgebrachten Wunsch nach Verringerung des Zeitraumes von drei auf zwei Jahre zum Behalt der Wanderglocke wird keine Entscheidung getroffen, da diesbezüglich eine eingehende Beratung notwendig ist. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank an die Anwesenden um 11.30 Uhr die Sitzung. Schruns, 9.10.1984 Schriftführer: Standesausschuß: