20200609_SV_057

Dateigröße 122.8 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 10:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2020-06-09
Erscheinungsdatum 2020-06-09
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.1/2020/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. Juni 2020 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 57. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. Juni nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Lothar Ladner, Lorüns Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing Matthias Luger, Stallehr Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: Bgm Raimund Schuler, St. Anton Weitere Sitzungsteilnehmer: Mitarbeiterin DI Valentina Bolter Medienbeauftragter Toni Meznar Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13.35 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und entschuldigt Bgm Schuler. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Die Sitzung ist gemäß § 1 der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz über Maßnahmen gegen das zusammenströmen größerer Menschenmengen nach § 15 Epidemiegesetz 1950 nicht öffentlich. Auf Hinweis von Bgm Netzer ersucht der Vorsitzende um Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Finanzverwaltung Montafon - Beschwerde gegen den Aufhebungs-Bescheid der BH Bludenz”. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 2 von 9 Tagesordnung 1.) Beitragsleistung zur Verlängerung des 8. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG 2.) Reduktion der Entgelt-Leistung der Montafoner Bergbahn-Gesellschaften auf Grund der Covid19-Zwangsmaßnahmen für den Landbus Montafon 3.) Einrichtung eines Nasslagers auf Gst.-Nr. 4417/1 und 4419 für den Forstfonds des Standes Montafon 4.) Wahl einer Nachbesetzung eines ausgeschiedenen Mitgliedes des Prüfungsausschusses gem. § 6 Gemeindeverbandsverordnung in Verbindung mit § 56 Abs. 2 GG 5.) Weiterleitung von zurückzuzahlenden Mitteln an den Forstfonds des Standes Montafon aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 56. Standessitzung am 12.05.2020 7.) Berichte 8.) Finanzverwaltung Montafon - Beschwerde gegen den Aufhebungs-Bescheid der BH Bludenz (Erweiterung der Tagesordnung) 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende berichtet zum Tagesordnungspunkt „Beitragsleistung zur Verlängerung des 8. Mittelfristigen Investitionsprogrammes der Montafonerbahn AG“, dass das 8. Mittelfristige Investitionsprogramm (8. MIP) der Montafonerbahn AG (2015-2019) um ein Jahr für 2020 verlängert und von € 1, 2 Mio. auf € 5, 425 Mio. erhöht wird. Erfreulicherweise übernimmt der Bund anstatt wie bisher 50 % nunmehr 80% der Investitionssumme. Gemäß dem Aufteilungsvorschlag des Landes würden auf die Region Montafon € 382.983, - entfallen. In den Verhandlungen mit Vertretern des Landes Vorarlberg wurde eine Kosten-Übernahme durch das Land Vorarlberg kategorisch ausgeschlossen. Seitens der Landesräte Johannes Rauch und Marco Tittler wurde aber eine Finanzierung dieses Kostenanteiles aus Bedarfszuweisungen (= BZ-Mittel) zugesagt und unterstützt. Gemäß Aussage von Landesrat Rauch wird auch die illwerke vkw ihren Kostenanteil übernehmen. Die Entscheidungen über den Einsatz von BZ-Mitteln obliegen zuständigkeitshalber der Vorarlberger Landesregierung. In üblicher Praxis wird aber der Vorarlberger Gemeindeverband bei Förderungen außerhalb der geltenden Richtlinien um Zustimmung ersucht. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 3 von 9 Bezugnehmend auf dem seinerzeitigen Übereinkommen zur Finanzierung des 8. MIP vom 25.01.2016 und dem dazugehörigen Sideletter vom 13.01.2016, nach welchem dem Stand Montafon der bisherige Kostenanteil zur Gänze aus Landes- und BZ-Mittel ersetzt wird, hat der Stand Montafon den Gemeindeverband ersucht, den für die Region Montafon ausgewiesenen Finanzierungsanteil aus besonderen Bedarfszuweisungen zu unterstützen. Vom Gemeindeverband wurde mit Schreiben vom 4. Juni 2020 hingewiesen, dass der BZMittel-Topf insbesondere durch eine hohe Investitionstätigkeit stark unter Druck geraten ist. Bereits im Jänner 2020 mussten erste Konsolidierungsmaßnahmen ergriffen werden. Eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe wird zudem über weitere Schritte beraten. Auch die Corona-Krise wird sich in erheblichem Umfang auf die verfügbaren Mittel auswirken. Nach der Gemeinderatswahl wird ein neues Gremium eingerichtet werden, das über zukünftige Förderungen beraten wird. Trotz der schwierigen Situation bei den BZ-Mitteln hält der Vorarlberger Gemeindeverband eine Förderung im Ausmaß der Förderpraxis bis zum 7. MIP (50-60% der Gemeindeanteile in Abhängigkeit der Finanzkraft) für vertretbar und spricht sich für eine Förderung mit der Maßgabe aus, dass die neuen Fördermöglichkeiten des Bundes (kommunales Investitionsprogramm 2020 und Förderung für den öffentlichen Nahverkehr) nach Möglichkeit vollumfänglich ausgenutzt und die BZ-Mittel nur im erforderlichen Ausmaß beansprucht werden. Vom Standessekretär wird auf Basis der laut ZMR per 31.10.2018 veröffentlichten Einwohnerzahlen der Finanzierungsschlüssel präsentiert, gemäß welchem sich die jährlichen Gemeindebeiträge nach Abzug der Bedarfszuweisungen des Landes in der Größenordnung von ca. € 2.690, - für die Gemeinde Lorüns bis € 39.285, - für die Marktgemeinde Schruns bewegen. Daraus ergibt sich für die Montafoner Gemeinden nach Rückerstattung der BZ-Mittel ein Gesamtbeitrag in Höhe von € 166.196, -. Der Standessekretär erklärt, dass sowohl beim Land als auch beim Gemeindeverband um die Kostenübernahme des gesamten Beitrages angesucht wurde. Die Förderung durch die BZMittel wird aber gemäß der Förderpraxis bis zum 7. MIP erfolgen. Die restlichen Mittel sollen über andere Förderungen angesucht werden (kommunales Investitionsprogramm 2020). Der Stand schreibt die Gesamtsumme den Gemeinden vor und bezahlt so die Montafonerbahn. Die Gemeinden suchen in weiterer Folge beim Gemeindeverband um die BZ-Mittel an. Bgm Netzer interpretiert das Schreiben des Gemeindeverbandes so, dass keine BZ-Mittel fließen werden. Die Gemeinde Gaschurn hat den Finanzierungsplan bereits beschlossen, unter der Bedingung, dass die Bahnverlängerung der Montafonerbahn weiterverfolgt wird. Er bittet darum, dass ein Projektteam zur Bahnverlängerung gebildet wird. Dieses Team soll die Varianten weiter konkretisieren und vertiefen. Zudem weist Bgm Netzer darauf hin, dass bezogen auf die Verwendung der BZ-Mittel genaue Richtlinien festgelegt werden müssen. Der Standessekretär stellt klar, dass in der Standessitzung eine Empfehlung an die Gemeinden getroffen wird. Der Finanzierungsplan und die Kostenübernahme sind in den Gemeinden zu beschließen. Der Stand übermittelt die Beschlüsse an das Amt der Vorarlberger Landesregierung. Auf Basis des vorliegenden Sachverhalts wird schließlich über Antrag des Vorsitzenden unter Zugrundelegung des vom Standessekretär präsentierten Finanzierungsschlüssels einstimmig die Empfehlung an die Standesgemeinden zur Beschlussfassung der Mitfinanzierung des Verlängerungsjahres 2020 im Rahmen des 8. Mittelfristigen Investitionsprogramms beschlossen. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 4 von 9 Voraussetzung ist die tatsächliche Gewährung der von Bund, Land und den anderen Aktionären in Aussicht gestellten Finanzierungsbeiträge sowie die Abfederung der Gemeindebeiträge durch BZ-Mittel gem. des vorgelegten Finanzierungsschlüssels. Die Standesgemeinden werden gleichzeitig ersucht, möglichst rasch die Beschlussfassungen in den Gemeindevertretungen herbei zu führen, damit die Finanzierungsvereinbarungen mit Bund und Land umgehend unterzeichnet werden können. Pkt. 2.) Der Vorsitzende informiert über den Tagesordnungspunkt „Reduktion der Entgelt-Leistung der Montafoner Bergbahn-Gesellschaften auf Grund der Covid19-Zwangsmaßnahmen für den Landbus Montafon“. Der Abgeltungsvertrag sieht eine Pauschal-Abgeltung vor, welche valorisiert ist. Seitens der Bergbahnen wurde der Wunsch geäußert eine Reduktion in der Größenordnung zwischen 10 -20 % auf Grund des früheren Betriebsschlusses infolge Covid19 auf die wertgesicherte Pauschalsumme zu erhalten. In einem Vorgespräch wurde seitens des Standes auf die natürliche Schwankungsbreite der Saisontage (im Maximum +/- 15 Tage), die nicht verrechneten saisonalen Zusatzleistungen und die angespannte Finanzsituation bei den Gemeinden infolge Co-vid19 hingewiesen. Bis Anfang August werden seitens der MBS Bus GmbH die Zahlen über die Kostenreduktion auf Basis der reduzierten Fahrleistung (ab dem 17. März 2020) vorliegen. Danach wird über eine allfällige aliquote Refundierung für die Bergbahnen beraten. Es ist vorgesehen, dass die Bergbahnen ein Akonto in Höhe von 70 % auf die vom VVV vorgeschriebene Pauschalsumme bezahlen. Der exakte Betrag der Restzahlung wird nach Abschluss dieser Beratungen festgesetzt und vorgeschrieben. Der Standessekretär informiert, dass dies die Liquidität nicht beeinträchtigt, da die Zahlungen über den VVV abgewickelt werden. Dem Stand Montafon werden die zu Jahresbeginn gem. Voranschlag festgelegten monatlich Beiträge aus der Tarifbestellung gutgeschrieben. Auch in anderen Regionen werden Nachlässe gewährt, aber es muss jedenfalls vorab geklärt werden, in welcher Höhe die Reduktion der Transportdienstleistungs-Kosten der MBS Bus GmbH ausfallen. Bgm Netzer empfiehlt, dass mit der Reduktion auf die Jahresabrechnung gewartet wird. Bis zur Jahresabrechnung sollen alle Zahlungen weiter wie bisher erfolgen. Bgm Lechthaler möchte gegenüber den Bergbahnen prinzipiell die Bereitschaft zur Kostenreduktion signalisieren. Bis die genauen Kosten vorliegen, sollen alle Bergbahnen weiterhin ihre Anteile zahlen. Bgm Vallaster spricht sich ebenfalls für eine Kostenaufrollung bis zu dem Zeitpunkt aus, zu welchem die konkreten Auswertungen vorliegen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Prüfung einer Reduktion der Entgelt-Leistung der Montafoner Bergbahn-Gesellschaften auf Grund der Covid19-Zwangsmaßnahmen für den Landbus Montafon einstimmig beschlossen, wobei die Zahlungen in voller Höhe zu erfolgen haben und nach Aushandlung der Prüfergebnisse gutgeschrieben werden. Pkt. 3.) Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung des Tagesordnungspunktes „Einrichtung eines Nasslagers auf Gst.-Nr. 4417/1 und 4419 für den Forstfonds des Standes Montafon“. Grundeigentümer des Grundstückes ist der politische Stand Montafon. Durch die Einrichtung eines Nasslagers kann das Holz vor dem Befall des Borkenkäfers geschützt werden. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 5 von 9 Das Holz kann hier eingelagert werden und zu einem späteren Zeitpunkt ohne Qualitätsverlust wieder verkauft werden. Das Maisäß Valisera, vor welchem das Nasslager errichtet werden soll, ist an die Familie Netzer verpachtet. Betriebsleiter Hubert Malin hat mit den Pächtern bereits Gespräche über die Errichtung des Nasslagers geführt. Bgm Lechthaler berichtet, dass am 17. Juni 2020 eine Besprechung mit der BH Bludenz geplant ist. Das Wasser für die Bewässerung des Nasslagers kommt von der Fidelisquelle. Bgm Netzer spricht an, dass die Lage des Nasslagers nicht optimal ist. Das Nasslager wirkt sich an dieser Stelle negativ auf das Ortsbildes aus. Zudem wird das Maisäßhaus Valisera durch das Nasslager verdeckt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Forstfonds des Standes Montafon das Recht eingeräumt, auf Gst.-Nr. 4417/1 und 4419 ein temporäres Nasslager einzurichten und zu betreiben, sofern dafür alle behördlichen Genehmigungen vorliegen. Dieser Beschluss erfolgt einstimmig. Pkt. 4.) Der Vorsitzende berichtet zum Tagesordnungspunkt „Wahl einer Nachbesetzung eines ausgeschiedenen Mitgliedes des Prüfungsausschusses gem. § 6 Gemeindeverbandsverordnung in Verbindung mit § 56 Abs. 2 GG“, dass mit dem Ausscheiden von Burkhard Wachter als Bürgermeister der Gemeinde Vandans auch seine Stelle im Prüfungsausschuss vakant ist. Bgm Schuler ist in der heutigen Sitzung entschuldigt, hat sich aber bereit erklärt, diese Aufgabe bis zur nächsten Gemeindewahl zu übernehmen. Als Termin für die Rechnungsprüfung des Rechnungsabschlusses 2019 wird der 29. Juni 2020 festgelegt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Wahl von Bgm Schuler als neues Mitglied des Prüfungsausschusses einstimmig angenommen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung zum Tagesordnungspunkt „Weiterleitung von zurückzuzahlenden Mitteln an den Forstfonds des Standes Montafon aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds“. Die Weiterleitung der Mittel aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds für den Forstfonds des Standes Montafon teilen sich auf zwei Teilbeträge auf: a) 131.000, - € für die Behebung von Elementarschäden in den Revieren Schruns und Silbertal und die Anschaffung eines KFZ (Haushaltsjahr 2019) b) 130.000, - € für die Anschaffung eines KFZ und Abgangsdeckung (Haushaltsjahr 2020) Die Laufzeit für die Rückzahlung ist für beide Beträge mit je acht Jahren angesetzt (angelehnt an die KFZ-Abschreibungsdauer). Es handelt sich dabei um eine zurückzuzahlende Weiterleitung gem. § 6 und § 7 der Satzungen (Liquiditätsteil). Der Zinssatz beim Talschaftsfonds kann vom Standesausschuss festgelegt werden und könnte sich gem. den temporären Weiterleitungen gem. § 4 der Satzungen (Kapitalstock) aus dem Mittelwert des Einlagenzinssatzes und des Kreditzinssatzes berechnen, wie er aus den Veröffentlichungen der ÖENB für nichtfinanzielle Unternehmen publiziert wird. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 6 von 9 Bgm Küng schlägt als Alternative vor, dass der politische Stand im Falle eines dringenden Finanzbedarfes den Forstfonds auffordern könnte, das Geld zurückzuzahlen und entsprechend umzuschulden. Bgm Netzer fragt an, wie mit den Fördergeldern für die Elementarschäden umgegangen wird und ob diese Gelder gleich zur Tilgung der ausgeliehenen Mittel verwendet werden. Gegen Ende 2021 soll seiner Ansicht nach die neue Forstfonds-Vertretung erneut darüber entscheiden, ob die Rückzahlung der Mittel früher erfolgen soll. Als Alternative werden seitens der Verwaltung auch zwei Angebote zur Darlehensaufnahme am freien Markt aufgezeigt. In der nachfolgenden Diskussion werden verschiedene Varianten diskutiert: • Verkürzung der Laufzeit der Rückzahlung der Mittel von 8 auf 5 Jahren • vorzeitige anteilige Zurückzahlung nach Einlangen der Fördermittel aus dem Katastrophenfonds • Darlehensaufnahme auf dem freien Markt • Jährliche Anpassung des Zinssatzes • Bei vorzeitigem Finanzbedarf des Standes Montafon kann der Forstfonds zu vorzeitiger Rückzahlung gezwungen werden Bgm Lechthaler sieht diesen Finanzbedarf – gleich wie Bgm Netzer – als Abgangsdeckung für den Forstfonds. Da die Forstfonds-Vertretung einer Darlehensaufnahme ohne seine Stimme mehrheitlich zustimmen wird, befürwortet er eine Entnahme aus dem Talschaftsfonds. Die Laufzeit ist für ihn weniger von Bedeutung. Die Fördergelder für die Elementarschäden sollen aber gleich nach dem Einlangen wieder dem Talschaftsfonds zurückgeführt werden. Bgm Kuster und Bgm Vallaster sehen die Dauer des Darlehens nicht an die Funktionsperiode der Bürgermeister geknüpft und sprechen sich für die temporäre Entnahme aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds vor. Auf Antrag des Vorsitzenden wird beschlossen, dass die zwei Teilbeträge 131.000, - € (Haushaltsjahr 2019) und 130.00, - € (Haushaltsjahr 2020) in Summe 261.000 € aus dem Talschaftsfonds als zurückzuzahlende Mittel dem Forstfonds des Standes Montafon zur Verfügung gestellt werden, wobei die Rückzahlung der Mittel binnen 8 Jahren (bis 2028) zu erfolgen hat und die Fördermittel aus dem Katastrophenfonds für die Elementarschäden nach deren Einlagen als Soforttilgung dem Talschaftsfonds refundiert werden. Pkt. 6.) Die Niederschriften der 56. Standessitzung am 12.05.2020 wurden allen Standesvertretern per E-Mail übermittelt. Bgm Netzer bemängelt, dass seine Wortmeldungen inhaltlich nicht vollständig wiedergegeben werden. Es wird vereinbart, dass zwei Ergänzungen nachgetragen werden und bei der nächsten Sitzung zu genehmigen und fertigen sind. Pkt. 7.) – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 7 von 9 a) Aufgrund der Corona-Krise wurde der Fahrplan des ÖPNV im Montafon stark reduziert. Der Betrieb des Anrufsammeltaxis go&ko wurde an die veränderten Gegebenheiten angepasst. Am 13. März 2020 wurde der Fahrplan vorzeitig auf den Nebensaisons-Fahrplan umgestellt (Dienstag – Sonntag von 19:30 – 02:00 Uhr). Am 11. April 2020 erfolgte eine weitere Reduktion des Busangebots. Darum wurden die Fahrzeiten des Anrufsammeltaxis von einem Nacht- zu einem Tagangebot umgestellt. Am 11.-13. April 2020 war das Anrufsammeltaxi von 10-18 Uhr unterwegs. Im Zeitraum vom 14. April bis zum 10. Mai 2020 war das Anrufsammeltaxi täglich von 5 – 10 Uhr und von 17 – 22 Uhr im Einsatz. Somit hatten insbesondere Pendler*innen die Möglichkeit, weiterhin mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit zu gelangen. Seit dem 11. Mai 2020 ist das Anrufsammeltaxi wieder im Normalbetrieb unterwegs. Das heißt Dienstag – Sonntag, 19:30 bis 02:00 Uhr. Aufgrund der geringen Nachfrage ist bis auf weiteres nur ein Fahrzeug im Einsatz. Sobald die Nachfrage wieder gestiegen ist, werden zwei Fahrzeuge eingesetzt. Die Regelungen der Bundesregierung (Schutzmaskenpflicht, Abstand zwischen einzelnen Personen etc.) werden weiterhin eingehalten. b) Der Standessekretär berichtet, dass der Nachtexpress (NEX) auf Wunsch des Standesgremiums bis auf weiteres nicht fährt. Die MBS Bus GmbH teilt dazu mit, dass sie die Kurzarbeit deswegen verlängern werden. Bgm Vallaster sieht den Einsatz des NEX als noch nicht notwendig. Er spricht sich dafür aus, dass das Anrufsammeltaxi go&ko die Fahranfragen in den Abend- und Nachtstunden übernimmt. Bgm Netzer ist dafür, dass der Nachtexpress wieder in Betrieb genommen wird. Am 15. Juni werden die Gastronomie-Betriebe auch wieder längere Öffnungszeiten haben. Zudem können die Abstandsregeln im Bus besser eingehalten werden. Bgm Küng fragt an, ob Bludenz mit dem Nachtexpress angebunden werden kann. Der Einsatz von Bussen wäre im Gegensatz zur Bahn kurzfristig umsetzbar. Er sieht den Einsatz des NEX kombiniert mit den längeren Öffnungszeiten der Gastronomie. Der Standessekretär empfiehlt, dass der Nachtexpress mit Start der Sommerferien wiedereingesetzt wird. Bezüglich zukünftigem Nachtverkehr und Fahrplanumstellung Dezember 2020 wird mit dem Standesgremium ein zusätzlicher Termin ausgemacht. Alle Punkte bezüglich Mitarbeiter der MBS Bus GmbH sollen am besten bei einem separaten Termin mit der MBS Bus GmbH besprochen werden. c) Am 8. Juli findet im Sternensaal in Schruns die 105. Hauptversammlung der Montafonerbahn AG statt. Gemäß dem Beschluss vom letzten Jahr wurde Bgm Burkhard Wachter als Vertreter des Standes Montafon während der laufenden Funktionsperiode in die Hauptversammlungen der Montafonerbahn AG entsendet. Als Ersatz im Verhinderungsfalle von Bgm Wachter wurde mit gleicher Beschlussfassung Bgm Martin Netzer, MSc als Delegierter bestimmt. Die anderen Bürgermeister sind ebenfalls zur Hauptversammlung eingeladen. d) Das aktuelle Programm der Montafoner Resonanzen ist diese Woche in Druck gegangen. An dieser Stelle bedankt sich der Vorsitzende bei Markus Felbermayer für die Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 8 von 9 Organisation der Montafoner Resonanzen. Die Veranstaltungen werden entsprechend der Corona-Regelungen durchgeführt. Sobald die Druckwerke vorliegen, werden sie an die Bürgermeister verteilt. Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Netzer: e) Es hat in der Zwischenzeit keine Sitzung des Gemeindeverbandes stattgefunden. f) Bezüglich des Wahltermines hat eine Abstimmung stattgefunden. Die Gemeindewahlen werden am 13. September 2020, am Ende der Sommerferien, stattfinden. g) Wichtig für die nächste Periode ist, dass die Anliegen der ländlichen Gemeinden im Gemeindeverband stark vertreten sind. Pkt. 8.) Der Vorsitzende berichtet zum Tagesordnungspunkt 8 „Finanzverwaltung Montafon - Beschwerde gegen den Aufhebungs-Bescheid der BH Bludenz“. Mit Bescheid vom 28.05.2020 hat nun die BH Bludenz den Beschluss der Standesvertretung des Standes Montafon über den Beitritt zur Verwaltungsgemeinschaft Finanzverwaltung Montafon aufgehoben. Dieser Schritt war nach all den Vorgesprächen und auch der Stellungnahme des Standes Montafon zu erwarten. Der Stand wird mit Unterstützung des Vorarlberger Gemeindeverbandes nun Beschwerde gegen diesen Bescheid einreichen. Bgm Netzer spricht sich dazu aus, dass die Gesetzeslage angepasst wird. Die Gemeindeverbände sollen Teil von Verbänden wie der Finanzverwaltung Montafon sein können. Er empfiehlt, dass für die Beschwerde ein Anwalt sowie der Österreichische Gemeindeverband hinzugezogen werden. Der Standessekretär nennt als Beispiel die Kanzlei Brändle. Auf Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, den Bescheid der BH Bludenz vom 28.05.2020 über die Aufhebung des Beschlusses des Standesausschusses vom 12.12.2017 über den Beitritt zur Finanzverwaltung Montafon das Rechtsmittel der Beschwerde zu erheben. Pkt. 9.) Allfälliges a) Bgm Vallaster spricht die Entwicklung im Bereich Kinderbetreuung an. Es gibt sehr lange Wartelisten bei den Betreuungsplätzen. Die Gemeinde Bartholomäberg arbeitet an der Ausweitung des Standortes Poly in Gantschier. Dieser Standort würde sich für die Erweiterung der Kinderbetreuung eignen. Er schlägt vor, dass die Bürgermeister des Außermontafons sich zu diesem Thema treffen. Der Standessekretär berichtet, dass diesbezüglich in der kommenden Woche bereits ein Termin mit den betroffenen Bürgermeistern vereinbart wurde. b) Bgm Vallaster fragt er an, ob die Corona-Pandemie Auswirkungen auf die HotelGroßprojekte hat und wie das Personal der großen Hotelbetriebe untergebracht wird. Er wünscht sich von den zuständigen Planern eine Auskunft an die Gemeinden über Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 57. Standessitzung: 09.06.2020 Seite 9 von 9 die Mitarbeiterunterkünfte. Zudem wünscht Bgm Vallaster sich eine Aussprache mit dem Vorstand der illwerke vkw. Der Vorsitzende berichtet vom Hotelprojekt Falkensteiner in Latschau. Die Bauverhandlung des Projekts Falkensteiner wird 2020 erfolgen. Bei den Plänen des Hotels sollen Mitarbeiterunterkünfte (oder Teile davon) eingeplant werden. Bgm Kuster berichtet, dass die großen Hotels in Schruns Großteils eigene Mitarbeiterunterkünfte gekauft oder gebaut haben. Bgm Lechthaler informiert, dass bei der Talstation Valiserabahn ebenfalls Mitarbeiterunterkünfte eingeplant sind. c) Bgm Lechthaler spricht wie schon in der letzten Sitzung an, dass im Landbus Montafon und im Anrufsammeltaxi go&ko sogenannte Mystery-Shopper eingesetzt werden sollen. d) Bgm Zudrell berichtet, dass dieses Jahr wieder ein Summer Grand Prix zur „Nordische Kombination“ im September 2020 stattfinden wird. e) Bgm Netzer informiert, dass auf der Bielerhöhe Trainingsmöglichkeiten für „Nordische Kombination“ eingerichtet werden. Die Infrastruktur wird auch von der illwerke vkw zur Verfügung gestellt. Über die Nutzung wird ein Vertrag mit der Nordic GmbH erstellt. f) Bgm Netzer bittet darum, dass im Bereich Kinderbetreuung die Arbeit von Mitarbeiterin Bettina Ganahl klar abgetrennt wird. Wenn nur Themen bearbeitet werden, die einzelne Gemeinden betreffen, sollen diese Stunden den betroffenen Gemeinden zugeschrieben werden. Ende der Sitzung, 15:47 Uhr Schruns, 09. Juni 2020 Schriftführer: Standesrepräsentant: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659