20010313_SV_008

Dateigröße 108.46 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 10:43
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2001-03-13
Erscheinungsdatum 2001-03-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. März 2001 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 8. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 08. März nehmen an der auf 10.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin Bahl, Schruns; Bgm. Fritz Rudigier (Standesrepräsentant-Stellvertreter), St. Gallenkirch; Bgm. Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bgm. Gerhard Blaas, Gaschurn; Bgm. Lothar Ladner, Lorüns; Bgm. Bertram Luger, Stallehr; Bgm. Rudolf Lerch, St. Anton; Bgm. Willi Säly, Silbertal; Bgm. Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm. Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 10.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Aufnahme eines Tagesordnungspunktes zur AK-Bibliothek Montafon wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift der 7. Standessitzung am 13.02.2001; 2. Beratung der neuen Entwürfe der Vereinbarungen für die Gemeindeverbände Stand Montafon und Forstfonds des Standes Montafon sowie für das Holzstatut; 3. Präsentation der Entwürfe eines neuen Logos der Talschaftsverbände; 4. Illwerke-Wassermanagement GmbH - Beitritt als Gesellschafter oder Beiratslösung; 5. Verleihung der Ehrenbürgerschaften Anita Wachter; 6. AK-Bibliothek Montafon - Regelung bezüglich Entlehngebühren (Erweiterung Tagesordnung); 7. Berichte; 8. Allfälliges; 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung: Vor Einstieg in die Tagesordnung informiert der Vorsitzende, dass Gerichtsvorsteherin Frau Dr. Brigitte Ciresa und Richter Mag. Stefan Rosenberger zum gemeinsamen Mittagessen eingeladen sind, bei welchem die Vorstellung des neuen Richters Mag. Rosenberger erfolgen wird. Pkt. 1 Die allen Standesvertretern übermittelte Niederschrift der 7. Sitzung vom 13. Februar 2001 wird in der vorliegenden Fassung ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 Der Vorsitzende begrüßt Dr. Peter Bußjäger, der in den vergangenen Monaten bei der Erarbeitung der Entwürfe für die neuen Vereinbarungen für die Gemeindeverbände Stand Montafon und Forstfonds des Standes Montafon sowie für das Holzstatut in maßgeblicher Funktion beratend zur Seite gestanden ist. Der Vorsitzende informiert weiters über die ursprüngliche Idee beide Gemeindeverbände in einem einzigen Statut zusammen zu fassen, welche aber schlussendlich auf Grund rechtlicher Bedenken der Experten in der Landesregierung wieder fallen gelassen werden musste. Die vorliegenden Entwürfe für die Vereinbarungen sowie das Holzstatut wurden den Standesbürgermeistern bereits vor längerer Zeit zum Studium übermittelt, gleichfalls wurde das Gemeindegutsgesetz samt Kommentar zur Verfügung gestellt. Dr. Bußjäger geht in seinem Bericht auf die historische Entwicklung des Standes Montafon ein und weist insbesondere darauf hin, dass die Rechtslage teils recht verschachtelt ist und das Standesstatut aus dem Jahre 1865 für den zehngliedrigen Stand Montafon in der heutigen Zeit in vielen Punkten überholt ist und der Aufgabenumfang sich in den letzten Jahrzehnten wesentlich geändert hat. Hinsichtlich des Forstfonds des Standes Montafon ist mit der Inkrafttretung des Gesetzes über das Gemeindegut im Juni 1998 nach vorangegangenem langjährigen Rechtsstreit über die Rechtsnatur des Standes Montafon – Forstfonds nun eine klare gesetzliche Grundlage gegeben, auf Basis deren die Verabschiedung einer entsprechenden Vereinbarung für den Gemeindeverband und eines Holzstatutes binnen einer Übergangsfrist von 5 Jahren zwingend vorgesehen ist. Das jetzige Statut des Standes Montafon basiert auf der Gemeindeordnung 1865, welche in den Jahren 1904, 1935 und 1965 teils doch beträchtlicher Änderungen erfahren hat. Auf Basis des Gemeindegesetzes 1965 hätte eigentlich die Notwendigkeit bestanden, die bisherigen Gemeindeverbände an die neue Gesetzeslage anzupassen, was für den Stand Montafon bis zum heutigen Tage nicht erfolgt ist. Insgesamt ist festzustellen, das die rechtliche Situation des Standes Montafon auch nach jüngsten Aussagen von Fachleuten alles eher als rechtlich eindeutig klar ist. Dr. Bußjäger stellt fest, dass eine gesetzliche Verpflichtung zur Erlassung entsprechender Verordnungen nur für den Forstfonds auf Basis des Gemeindegutsgesetzes gegeben und eine Änderung der Satzungen für den Stand Montafon der 10 Gemeinden rechtlich nicht bindend vorgeschrieben ist. 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 2 - Es wird allerdings für zweckmäßig erachtet, aus diesem Anlass und vor allem auch im Hinblick auf die Tatsache des geänderten Aufgabenumfanges für die Zukunft eine rechtlich einwandfreie Grundlage zu schaffen. In der Folge werden die vorliegenden Entwürfe für die Vereinbarungen über den Gemeindeverband Stand Montafon – Forstfonds und den Gemeindeverband Stand Montafon sowie die Satzungen zur Regelung der Holzbezugsrechte aus den Wäldern des Standes Montafon im Detail vorgestellt und diskutiert. In der anschliessenden Diskussion finden die vorliegenden Entwürfe mit einigen Ergänzungen bzw. Anpassungen grundsätzliche Zustimmung seitens des Standesausschusses. Zur weiteren Vorgangsweise wird vereinbart, nach Vorliegen der überarbeiteten Entwürfe dieselben den Bürgermeistern zur weiteren Diskussion in den Gemeindegremien zur Verfügung zur stellen. Dabei wird eine durchaus kritische Durchleuchtung der vorliegenden Entwürfe für zweckmäßig erachtet, so dass in weiterer Folge allenfalls auftretende Fragen und Änderungswünsche in einer weiteren Diskussionsrunde im Standesausschuss unter Beiziehung von Dr. Bußjäger nochmals beraten werden können, bevor die definitive Beschlussfassung in den Gemeindevertretungen der Standesgemeinde vorgenommen wird. Falls erwünscht bzw. erforderlich ist auch die Bereitschaft gegeben, eine montafonweite Informationsveranstaltung mit den Gemeindevorständen zur dieser Thematik vorzunehmen. Zur der im Zuge der Diskussion der Satzungen für den Gemeindeverband Stand Montafon aufgeworfenen Frage der Möglichkeit der Verleihung eines Ehrenbürgerrechtes an verdiente Persönlichkeiten aus der Talschaft wird von Dr. Bußjäger nach amtsinterner Rücksprache die Empfehlung ausgesprochen, diese Angelegenheit nicht in den Satzungen selbst zu regeln sondern entsprechende Richtlinien für die Möglichkeit von Auszeichnungen zur erarbeiten. Es wird die einhellige Meinung vertreten, derartige Auszeichnungen in Form von Ehrenzeichen bzw. durch Verleihung eines Ehrenringes vorzunehmen, ohne dass die nach dem Gemeindegesetz rechtlich mögliche Verleihung eines Ehrenbürgerrechtes erfolgt, da dies in erster Linie als Aufgabe einer Gemeinde angesehen wird. Es wird auch durchaus für sinnvoll erachtet, Auszeichnungen im Bereich des Tourismus über entsprechenden Vorschlag z.B. vom Montafon Tourismus ebenfalls im Kreise des Standesausschusses vorzunehmen, zumal die Standesbürgermeister nach dem geltenden Vereinsstatut von Montafon Tourismus auch die Hauptversammlung bilden. Bgm. Wachter entschuldigt sich um 11.20 Uhr wegen anderweitiger Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 3 Unter Hinweis auf die Notwendigkeit zur Neugründung der Gemeindeverbände informiert der Vorsitzende dahingehend, dass in diesem Zusammenhang auch das Erscheinungsbild des Standes Montafon und sein Auftreten in der Öffentlichkeit in Form eines entsprechenden Logos den heutigen Erfordernissen angepasst werden soll und dazu das Atelier Pius Pichler mit der Ausarbeitung von Entwürfen beauftragt wurde. Der Vorsitzende präsentiert die vorliegenden Entwürfe, welche sich in farblicher Abstimmung für die einzelnen Gemeindeverbände jeweils unterscheiden. 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 3 - In der anschließenden Diskussion finden die vorliegenden Entwürfe kein allzu großes Gefallen. Vielmehr wird mehrfach die Meinung vertreten, dass das Standeswappen in der gemäß Wappenurkunde beschriebenen Fassung verstärkt zum Ausdruck kommen und allenfalls im Bereich der Umrandung durch entsprechende Farbgestaltung auf die Talschaftverbände eingegangen werden soll. Die Verwaltung wird daher beauftragt, bis zur nächsten Sitzung dazu geänderte Entwürfe zur weiteren Beratung vorzulegen. Pkt. 4 Der Vorsitzende informiert nochmals über das sehr ausführliche Gespräch vom 22. Februar mit Illwerkedirektor Dr. Summer und den designierten Geschäftsführern der Illwerke WasserManagement GmbH. Dipl. Ing. Dr. Peter Hirschbichler und Dipl. Ing. Dr. Ernst Pürer. Besonders hervorgehoben wird vom Vorsitzenden, dass die in den letzten Wochen vorgenommene rechtliche Prüfung klar ergeben hat, dass eine künftige Wasservermarktung ohne Zustimmung und Einbindung der betroffenen Grundeigentümer nicht möglich ist und diese Aussage nicht nur für den Stand Montafon als Grundbesitzer, sondern auch für jeden weiteren privaten Grundbesitzer bzw. Alpgenossenschaften mit Quellvorkommen auf ihren Grundstücken Gültigkeit hat. Wichtig ist auch die Feststellung, dass die bisher für die Vorarlberger Illwerke AG bestehende wasserrechtliche Bewilligung lediglich die energiewirtschaftliche Nutzung des Wassers inkludiert und eine allfällige weitere Nutzung für Trinkwasserzwecke z.B. für einen Verkauf einer neuen wasserrechtlichen Bewilligung aber auch von Verhandlungen mit der Talschaft bedarf. Zur Frage der zu gründenden Illwerke-Wassermanagement GmbH wird unter Hinweis auf die angeführte Besprechung mit den Vertretern der Illwerke die einhellige Meinung geäußert, dass auf Grund des Ergebnisses dieser Besprechung die Lösung in Form eines Beirates aus Talschaftssicht einer Beteiligung als Gesellschafter klar vor zu ziehen ist. Besonders hervorgehoben wird die Tatsache, dass durch den Beirat die volle Informationsmöglichkeit ohne Aufbringung von Kosten gegeben ist und von Illwerkedirektor Dr. Summer die Zusage eines nachträglichen Eintrittes in die Gesellschaft ohne Beteiligung an den bis dahin angefallenen Kosten vorliegt. In der Diskussion wird auch nochmals auf die Tatsache verwiesen, dass die Erlangung einer Sperrminorität in der Gesellschaft aus Landesinteressen nicht möglich ist und damit eine Beteiligung als Gesellschafter neben den damit verbundenen hohen Kosten keine Möglichkeit einer echten Einflussnahme auf grundlegende Entscheidungen in der Gesellschaft bietet. Auch unter diesem Gesichtspunkt ist die Beiratslösung einer Beteiligung vor zu ziehen. Nach einer ausführlichen Diskussion wird schließlich einstimmig die Entscheidung gefällt, der künftigen Illwerke-Wassermanagement GmbH. als Beirat mit voller Informationsmöglichkeit anzugehören, ohne dass sich die Talschaft an den aus der Gesellschaft erwachsenden Betriebskosten zu beteiligen hat. Von der Vorarlberger Illwerke AG ist der Talschaft schriftlich die Möglichkeit zuzusichern, sich in späterer Folge an der Gesellschaft beteiligen zu können, ohne dass eine anteilige Refundierung der bis zum Beteiligungszeitpunkt angefallenen Betriebskosten der Gesellschaft zu erfolgen hat. Dies ist insbesondere für den Fall einer operativen Gesellschaft von Interesse. 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 4 - Neben der nochmaligen Betonung, dass eine Wasservermarktung ohne Einbindung des Grundeigentümers aus rechtlicher Sicht nicht möglich ist, wird besonderer Wert auf die Feststellung gelegt, dass Energiewasser für die Stromerzeugung durch die Illwerke von einer Trinkwassernutzung grundlegend zu unterscheiden ist und die vorliegenden wasserrechtlichen Bewilligungen ausschließlich die energiewirtschaftliche Nutzung abdecken, nicht jedoch eine künftig mögliche Nutzung für Trinkwasserzwecke. Ganz besonderer Wert wird auch darauf gelegt, künftig die Talbevölkerung über die laufenden Aktivitäten in der Gesellschaft wie auch die Entwicklungen auf dem Bereich möglicher Wasserverkäufe umfassend zu informieren. Pkt. 5 Der Vorsitzende informiert nochmals über die Überlegungen, der Schirennläuferin Anita Wachter aus Anlass der Beendigung ihrer aktiven Sportkarriere von der Talschaft eine entsprechende Ehrung zu kommen zu lassen. Der ursprünglich für 17. März geplante Termin konnte aus diversen Terminkollisionen nicht wahrgenommen werden. Zwischenzeitlich wurde nun gemeinsam mit der Tourismusinformation Gargellen die Möglichkeit einer gemeinsamen Veranstaltung aus Anlass des am 08. April terminisierten Parallelslaloms in Gargellen erörtert. Nach diversen internen Abklärungen ist die Entscheidung gefallen, diese Möglichkeit wahrzunehmen und Anita Wachter bei dieser Gelegenheit von der Talschaft nochmals einen offiziellen Dank für ihre Karriere als weit über die Grenzen des Tales bekannte Schirennläuferin auszusprechen. Als Zeichen des Dankes soll Anita Wachter ein Ehrenring mit dem Standeswappen zum Preis von ca. 15.000, -- übergeben werden. Diese Vorgangsweise wird vom Standesausschuss einstimmig zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende informiert dazu weiters, dass für den 8. April auch die Abgeordneten des Vorarlberger Landtages sowie die Mitglieder der Landesregierung zu einem Schitag in Gargellen eingeladen werden sollen, um die Möglichkeit des gegenseitigen Kennenlernens und eines zwanglosen Gedankenaustausches zu diversen Talschaftsanliegen zu nutzen. Die Bürgermeisterkollegen werden zu diesem Termin herzlich eingeladen. Pkt. 6 (Erweiterung der Tagesordnung) Der Vorsitzende informiert über inzwischen mit der Arbeiterkammer stattgefundene weitere Gespräche bezüglich der Arbeiterkammerbibliothek in Schruns und die in der Alltagspraxis aufgetretenen Reibungsflächen zwischen dem Bibliothekspersonal und der Arbeiterkammer in Feldkirch. Er informiert über das vor wenigen Tagen mit Andreas Lampert von der Arbeiterkammer geführte Gespräch, wonach die Arbeiterkammer nun - wie bereits früher gefordert – zur Überlassung der Entlehngebühren an die Talschaft bereit ist. Im Gegenzug sind von der Talschaft der Bücherankauf und die Abdeckung der variablen Kosten für Bürobetrieb, Dekoration u.a. vorzunehmen. Von der Arbeiterkammer werden die Fixkosten wie Miete, Beheizung, Reinigung, Telefon und Strom für das Bibliotheksgebäude weiterhin übernommen. Diese Regelung würde auch die Möglichkeit bieten, eine Anpassung bei den Entlehngebühren vorzunehmen. 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 5 - Vorgeschlagen werden nachstehende Anpassungen: • Jahreskarte Erwachsene von 210, -- auf 250, -- ATS • Jahreskarte Kinder von 110, -- auf 130, -- ATS • Einzelentlehnung 14 Tage von 10, -- auf 12, -- ATS • Einzelentlehnung 1 Monat von 20, -- auf 25, -- ATS Durch diese Anpassung könnten Mehreinnahmen von ca. 15.000, -- pro Jahr erzielt werden, so dass insgesamt aus den Entlehngebühren ein Betrag von ca. 110.000, -- ATS zur Verfügung steht. Nach Diskussion dieses Vorschlages wird einstimmig die Meinung vertreten, das von der Arbeiterkammer unterbreitete Angebot anzunehmen, um damit neben einer klaren Aufgabenverteilung auch eine bessere Möglichkeit zur Berücksichtigung von Interessen der Leserschaft in der Talschaft zu besitzen. Pkt. 7 – Berichte a) Der Vorsitzende informiert über ein Ansuchen des österreichischen Roten Kreuzes für die Übernahme eines Empfanges für ca. 50 Bewerter im Hotel Both in Schruns aus Anlass des Sanitätshilfe-Bundeswettbewerbes 2001 in Bludenz. Nach kurzer Diskussion wird dafür von der Talschaft ein Beitrag von 10.000, -- ATS bewilligt, welcher erforderlichenfalls von der Marktgemeinde Schruns aufgestockt wird. b) Der Vorsitzende informiert, dass für das 5. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG bis auf die Gemeinde St. Gallenkirch von den übrigen 9 Standesgemeinden positive Beschlussfassungen durch die Gemeindevertretungen über die Mitfinanzierung vorliegen. Der Vorsitzende ersucht Bgm. Rudigier nochmals, in der Gemeindevertretung St. Gallenkirch ebenfalls den noch ausstehenden Beschluss zu fassen. Bgm. Rudigier weist nochmals auf seine bereits bekannte Stellungnahme hin, wonach von ihm eine Beschlussfassung in der Gemeindevertretung ohne Überlassung der in Aussicht gestellten anteiligen Zinsrückvergütung aus den früheren Zahlungen als nicht möglich beurteilt wird. Einvernehmlich wird schließlich vereinbart, dass der künftige Vorsitzende des Aufsichtsrates Bgm. Luger mit dem Vorstand Dr. Wehinger in dieser Angelegenheit weitere Gespräche zur Herbeiführung einer für die Standesgemeinden befriedigenden Lösung führen wird. c) Zur Neuauflage des Fahrplanheftes Montafon wird vom Standessekretär über die in der Zwischenzeit geführten Gespräche informiert. Die ursprünglich von der Gemeinde Bludesch unterbreitete Möglichkeit der Mitbearbeitung des Fahrplanheftes Montafon musste zwischenzeitlich wegen anderer Verpflichtungen zurück gezogen werden, so dass nun vom Verkehrsverbund Vorarlberg ein Angebot zur Betreuung unterbreitet wurde. Vom Verkehrsverbund wird für die Datenerfassung und -pflege, die Organisation der Datenkontrolle mit den zuständigen Verkehrsunternehmen, die Konvertierung in druckfertige Printfiles (prn-Format oder Pdf-Format) und die Lieferung derselben an die Druckerei (Druckmanagement) zum Preis von 130.000, -- ATS netto angeboten. 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 6 - Nicht inkludiert darin sind die Kosten für den Druck und Auslieferung der Fahrplanhefte. Zu diesem Angebot entwickelt sich eine rege Diskussion, zumal von der Talschaft im vergangenen Jahr bei der Erstauflage des Fahrplanheftes für die damit verbundenen Datenerfassungen und -pflege an das Büro Butterweck & Elsensohn ein Betrag von 146.000, -- ATS bezahlt wurde. Es wird die Meinung vertreten, dass für die nun für eine Neuauflage erforderlichen geringfügigen Änderungen der vom Verkehrsverbund unterbreitete Preis von 130.000, -- ATS netto weit überhöht ist und dieses Angebot nicht angenommen werden kann. Zur Frage der Aufnahme des Nachtexpress in das künftige Fahrplanheft wird nach nochmaliger Diskussion über die Einhebung von Beiträgen von den Tourismusbetrieben in der Talschaft die Meinung vertreten, dass der Nachtexpress auch unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der einheimischen Bevölkerung für die kommende Fahrplanperiode somit für 2 Sommersaisonen und 1 Wintersaison im bisherigen Umfang weiter betrieben werden soll. Bezüglich der Ankündigung zur Gewinnung von Sponsorbeiträgen von den Gastronomiebetrieben werden teils unterschiedliche Meinungen geäußert. Schließlich wird doch eine konsequente Umsetzung der bisherigen Ankündigungen in dieser Angelegenheit für notwendig beurteilt, weshalb im Wege der Gemeinden die weiteren Schritte zur Hereinbringung von Finanzierungsbeiträgen von den Betrieben gesetzt werden sollen. Hinsichtlich des Angebotes des Verkehrsverbundes soll mit dem zuständigen Regierungsreferenten Landesrat Rein in Bälde ein klärendes Gespräch geführt werden. Bezüglich Nachtexpress wird die Anhebung des Tarifes für die Fahrten im Vorverkauf von 40, -- auf 45, -- ATS pro Teilstrecke für umsetzbar beurteilt. 8. - Allfälliges: a) Der Vorsitzende informiert, dass die Vorstellung des Vorarlberger Trinkwasservorsorgekonzeptes mit Schwerpunkt Teil 2 - Pilotprojekt Montafon - lt. Mitteilung durch Landesstatthalter Hubert Gorbach am 2. April um 18.00 Uhr im Sitzungssaal des Standes Montafon erfolgen wird. Eine gesonderte Einladung wird vom Landesstatthalter noch übermittelt werden. b) Bgm. Wachter informiert, dass als Folge des tödlichen Verkehrsunfalles bei der Einmündung der Vandanserstraße in die B-188 beim Bahnhof Vandans über neuerliches Ersuchen der Gemeinde Vandans durch die Straßenabteilung des Landes die Installierung einer Ampelanlage untersucht wird. Im Zuge dieser Prüfungen werden lt. Mitteilung von Bgm. Wachter nochmals auch Lösungsmöglichkeiten mittels Kreisverkehr geprüft. Bgm. Blaas äußert aus touristischen Überlegungen Bedenken bei der Installierung einer Ampelanlage, da damit die Flüssigkeit des Verkehrsflusses erfahrungsgemäß stark behindert wird. Bgm. Vallaster hat zusätzlich wegen der zu erwartenden Stauwirkungen aus Sicht der betroffenen Anrainer Bedenken und spricht sich gleichfalls klar für eine Kreisverkehrregelung aus. Dieses Anliegen soll mit Landesstatthalter Gorbach möglichst am 2. April an Ort und Stelle besprochen werden. 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Seite - 7 - c) Die Standesbürgermeister sprechen sich künftig für Sitzungstermine am Vormittag aus. Es soll damit die Möglichkeit genutzt werden, beim anschließenden gemeinsamen Mittagessen außerhalb von konkreten Tagesordnungspunkten gemeindeübergreifende Anliegen und Fragen zu besprechen. Auf die Auszahlung eines Sitzungsgeldes soll künftig verzichtet werden. Ende der Sitzung 12.20 Uhr; Im Anschluss treffen sich die Standesvertreter zum gemeinsamen Mittagessen im Hotel Krone in Schruns ein, bei welchem Gerichtsvorsteherin Dr. Brigitte Ciresa den neuen Richter des Bezirksgerichtes Montafon Dr. Stefan Rosenberger vorstellt. Schruns, 13. März 2001 Schriftführer 8. Standessitzung: 13. 03. 2001 Standesvertretung Seite - 8 -