19890927_SV_019

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:44
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1989-09-27
Erscheinungsdatum 1989-09-27
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 27. September 1989 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 19. Sitzung der StandesVertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 13. September 1989 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Vizebürgermeister Wolfgang Violand, Vandans; Vizebürgermeister Willi Burtscher, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Burkhard Wachter, Vandans; Josef Schwärzler, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die anwesenden StandesVertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Es steht somit zur Behandlung nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 18. Sitzung vom 30.05.1989; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Beratung zum Ersuchen der Bezirkshauptmannschaft Bludenz betreffend Aufstellung einheitlicher Abfall-Containerhäuschen; 4. Vorlage des Gebarungs-Überprüfungsberichtes der Landesregierung und Stellungnahme hiezu; 5. Ansuchen des VZV-Bartholomäberg auf Gewährung einer Wanderglocke für die Viehprämierungen; 6. Personalangelegenheiten; 7. Anfälliges; -2- Erledigung der TO: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 18. Sitzung vom 30. Mai 1989, welche allen Standesvertretern seit längerer Zeit zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: Der Vorsitzende geht nochmals auf die vergangenen Freitag stattgefundene Jungbürgerfeier für die Jahrgänge 1969 und 1970 ein, wobei er mit Ausnahme den bei der Rückfahrt vereinzelt aufgetretenen negativen Vorkommnissen die Jungbürgerfeier selbst grundsätzlich als sehr gelungen bezeichnet. Vom Standessekretär werden die Beschwerden der Postautodienststelle über Beschädigungen bzw. Verschmutzungen der Postomnibusse durch teils betrunkene Jungbürger zur Kenntnis gebracht. Für die nächste Jungbürgerfeier werden diesbezüglich entsprechende Überlegungen angestellt werden. Der Vorsitzende berichtet über die zum Umbau der Milchtrinkstube stattgefundene Bauverhandlung. Nach den bisher erfolgten Gesprächen soll der Umbau baldmöglichst vorgenommen werden, sodaß der Betrieb der neu eingerichteten Milchtrinkstube ab der bevorstehenden Wintersaison ermöglicht wird. Vom Vorsitzenden wird auf die allen Gemeinden zugegangene Schulordnung der Musikschule Montafon hingewiesen, mit welcher klare Regelungen über einen ordnungsgemäßen Schulbetrieb getroffen werden sollen. Die vorliegende neue Schulordnung wurde vom Leiter der Musikschule in Anlehnung an die MusterschulOrdnung erstellt, weshalb die Gemeinden ersucht wurden, allfällige Änderungswünsche bis 30. September 1989 bekanntzugeben. Nach Umfrage durch den Vorsitzenden wird von den anwesenden StandesVertretern die einhellige Feststellung getroffen, daß gegen den vorliegenden Entwurf der neuen Schulordnung grundsätzlich keine Einwendungen bestehen und dieser Entwurf für einen ordnungsgemäßen und geregelten Schulbetrieb für notwendig erachtet wird. Pkt. 3.) Der Vorsitzende weist nochmals auf das bereits auch allen Gemeindeämtern zugegangene Schreiben der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 30.08.1989 hin, worin eine gesamttalschaftlich koordinierte Vorgangsweise bei der Aufstellung von Buswarte- und Abfall-Containerhäuschen empfohlen und angeregt wird. -3- Von der StandesVertretung werden in diesem Zusammenhang insbesondere die für die Papierentsorgung gelieferten Container kritisch beurteilt, zumal bei diesen die Einwurföffnung oben liegt und dadurch der Containerinhalt Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Weiters ergibt sich das Problem, daß bei den in den Gemeinden teilweise gelieferten alten Glascontainern im Falle einer Überdachung die Entleerung nicht möglich ist bzw. erheblich erschwert wird. Im Zuge der Beratung wird gleichfalls wiederholt auch die vorgeschlagene Gestaltung der Abfall-Containerhäuschen als nicht optimal und zu wenig landschaftsangepaßt beurteilt. In einzelnen Gemeinden ist auch nicht an die Aufstellung derartiger Überdachungen gedacht, sondern es soll durch entsprechende Platzgestaltung und Einfriedung des Aufstellungsortes der Abfall-Container (soweit örtlich möglich) eine entsprechende Abschirmung gegenüber dem angrenzenden Ortsbereich erreicht werden. Zur Frage der Aufstellung von Buswartehäuschen werden gleichfalls in einzelnen Gemeinden diesbezügliche Untersuchungen angestellt, wobei bereits in der Talschaft installierte Unterstellplätze verschiedentlich nicht als Vorbild für derartige Objekte beurteilt werden. Schließlich wird festgestellt, daß die Gemeinden bemüht sind, entsprechend den Bestimmungen des Abfallgesetzes ordnungsgemäße Sammelstellen zu schaffen und soweit immer möglich eine landschaftsangepaßte Gestaltung derselben vorzunehmen. Kritik wird am späten Liefertermin der Abfallcontainer durch das Land geübt. Die ebenfalls unterschiedlich gelieferten Abfallcontainer (alte Glascontainer) werden gleichfalls als negativ für ein einheitliches Gesamtbild des Aufstellungsortes beurteilt. Pkt. 4.) Der Bericht der Überprüfung der Gebarung des Standes Montafon nach § 90 Gemeindegesetz, welcher mit der Sitzungseinladung allen Standesvertretern zeitgerecht übermittelt wurde, wird vom Vorsitzenden nochmals in kurzen Zügen vorgetragen und auf die wesentlichsten Feststellungen darin eingegangen. Die Empfehlung zur Neufassung des Standesstatutes ist den StandesVertretern bekannt, es wird jedoch auf das laufende Rechtsverfahren betreffend die Rechtsnatur der Forstfondsliegenschaften hingewiesen, sodaß derzeit keine rechtliche Möglichkeit zu einer Änderung und Anpassung des Statutes gegeben ist. -4- Zur Anregung zur Führung von Aufzeichnungen zur Ermittlung der Verwaltungskostentrennung zwischen Stand Montafon und Forstfonds wird vorgeschlagen, daß seitens der Verwaltung nach Möglichkeit versucht werden soll, entsprechende Aufzeichnungen über einen längeren Zeitraum zu führen. Über die einzelnen Verhandlungspunkte in den Standessitzungen soll nach Möglichkeit ein Index angelegt werden, soweit dies aufgrund den anderweitigen Verpflichtungen des Standessekretärs zeitlich überhaupt möglich ist. Die in Pkt. 1.01 angesprochene Verfügungsberechtigung über die Bankkonten des Standes Montafon wurde zwischenzeitlich entsprechend der Empfehlung des Überprüfungsberichtes neu geregelt, sodaß hinkünftig eine Verfügungsberechtigung des Standesrepräsentanten nur durch Kollektivzeichnungsberechtigung in Verbindung mit dem Standessekretär oder Buchhalter möglich ist. Zu den unter Pkt. 2.21 geforderten erforderlichen Beilagen zum Rechnungsabschluß wird festgestellt, daß diesbezüglich eine Änderung der Software im Gange ist und soweit dies EDV-mäßig nicht vorgesehen ist, eine händische Erstellung dieser Beilagen erfolgt. Zu der unter Pkt. 3.21 aufgeworfenen Frage der Besteuerung von Einkünften ausländischer Künstler im Rahmen der Montafoner Sommerkonzerte wird auf die Problematik der Feststellung des ordentlichen Wohnsitzes der Künstler hingewiesen, wonach vielfach eine genaue Zuordnung und damit die Besteuerung gemäß § 99 EStG nicht ohne weiteres möglich ist. In diesem Zusammenhang wird auch auf die im Jahre 1985 stattgefundene Prüfung des Finanzamtes verwiesen, anläßlich welcher wiederum eine Rückzahlung von bereits abgeführter Einkommenssteuer für ausländische Künstler erfolgt ist. Die Aktualisierung des Standesinventars wird vorgenommen, wobei allerdings darauf hingewiesen wird, daß in den vergangenen Jahren diesbezüglich keine größeren Änderungen erfolgt sind. Zu den über dienstrechtliche Angelegenheiten erfolgten Feststellungen wird vom Vorsitzenden die mit Schreiben vom 13. September 1989 eingelangte Stellungnahme der Abteilung PrsA des Amtes der Landesregierung vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Über die entsprechende Erledigung wird unter Pkt. 6 der TO entschieden. Die unter Pkt. 5.1 erfolgte Feststellung der Verrechnung eines nicht kostendeckenden Stundensatzes an die Gemeinde St. Anton i.M. wird dahingehend erledigt, daß der Gemeinde St. Anton i.M. die Lohnnebenkosten nachträglich für den Einsatzzeitraum zu verrechnen sind. -5- Im Zuge der ausführlichen Beratung des Überprüfungsberichtes wird einhellig und mit Genugtuung festgestellt, daß keinerlei gravierende Bemängelungen enthalten sind und der Bericht grundsätzlich zur Kenntnis genommen wird. Die Verwaltung wird angewiesen, die im Zuge der Beratung getroffenen Erledigungen zu vollziehen und die im Bericht enthaltenen Feststellungen zu beachten. Pkt. 5.) Vom Vorsitzenden wird ein Ansuchen des Obmannes des Viehzuchtvereines Bartholomäberg zur Kenntnis gebracht, worin dieser um die Bereitstellung einer Wanderglocke für die ab dieses Jahr geplante Viehprämierung in Bartholomäberg ersucht wird. Bekanntlich werden für derartige Viehprämierungen in Schruns und in St. Gallenkirch jeweils drei Wanderglocken zur Verfügung gestellt. Aufgrund von Vorsprachen und Verhandlungen des Viehzuchtvereines Bartholomäberg bei der Landwirtschaftskammer konnte erreicht werden, daß ab diesem Jahr für die Landwirte in Bartholomäberg ebenfalls eine eigene Viehprämierung stattfindet. Dieses Begehren wird vor allem mit der Tatsache begründet, daß aufgrund der vielfach langen Anmarschwege zur Viehprämierung in Schruns nur eine äußerst geringe Beteiligung der Landwirte aus Bartholomäberg zu verzeichnen war. Andererseits wird eine eigene Viehprämierung aufgrund des hohen Viehstandes in der Gemeinde Bartholomäberg für gerechtfertigt beurteilt. Im Zuge der Beratungen wird diese Aufsplitterung und die damit befürchtete Verwässerung der Viehprämierungen grundsätzlich als nicht sinnvoll und erstrebenswert beurteilt, zumal dies auch nicht im Sinne des Talschaftsgedankens liegen kann. Über Antrag des Vorsitzenden wird jedoch schlußendlich dem Ansuchen des Viehzuchtvereines Bartholomäberg nach Beistellung einer Wanderglocke in Würdigung seines Einsatzes für die Landwirtschaft für die Viehprämierungen einstimmig stattgegeben. Hinsichtlich der Verleihung gelten die bereits früher beschlossenen Richtlinien in gleicher Weise. Vom Vorsitzenden wird ein weiteres Ansuchen des Viehzuchtvereines Tschagguns zur Kenntnis gebracht, welcher aus Anlaß des im Herbst 1990 stattfindenden 60-jährigen Bestandsjubiläums ebenfalls um eine Spende in Form einer Glocke ersucht. Diesem Ansuchen wird unter Hinweis auf die auch aus Anlaß früherer Jubiläen in anderen Gemeinden erfolgten Spenden einstimmig stattgegeben und die Übernahme der Kosten für eine Glocke im Wert von S 5.400, -- beschlossen. -6- Pkt. 6.) Vom Sekretär wird berichtet, daß die Familienhelferin lt. ärztlichem Attest ab 18. November 1989 den Karenzurlaub in Anspruch nimmt. Von der Familienhelferin wurde bisher noch keine Äußerung getroffen, ob sie nach Ablauf des Karenzjahres ihren Dienst wieder aufnimmt. Aufgrund der im heurigen Jahr erfolgten Nachfrage nach der Familienhelferin wird im Zuge der ausführlichen Beratung die einhellige Auffassung vertreten, daß unbedingt eine Ersatzkraft gesucht werden muß. Dazu wird berichtet, daß Frl. Scherrer aus Tschagguns derzeit aushilfsweise im Klostertal als Familienhelferin beschäftigt ist und sie an einer Beschäftigung in der Talschaft grundsätzlich interessiert wäre. Die Verwaltung wird einstimmig beauftragt, mit Frl. Scherrer Kontakt aufzunehmen und die Frage einer Beschäftigung abzuklären. Sofern diesbezüglich kein positives Ergebnis erreicht werden kann, ist umgehend die Anstellung einer Familienhelferin auszuschreiben. Über die Weiterbeschäftigung der Familienhelferin, Frau Mangard, soll zum Zeitpunkt ihres Dienstantrittes nach Ablauf des Karenzjahres auch unter Berücksichtigung der bis dahin gemachten Erfahrungen neuerlich beraten werden. Die Anstellung und Entlohnung der neuen Familienhelferin erfolgt analog dem bestehenden Dienstvertrag. Zu den von der Abt. PrsA aufgrund des Revisionsberichtes der Gebarungsabteilung getroffenen Feststellungen wird wie folgt entschieden: Zur Auszahlung der Aufwandsentschädigungen auch bei den Sonderzahlungen wird vom Sekretär berichtet, daß diese Vorgangsweise vom Vorgänger übernommen wurde und bereits seit Jahrzehnten als solche praktiziert wird. Dazu wird einstimmig beschlossen, ab 1.1.1990 die Aufwandsentschädigung gemäß den Bestimmungen des Gemeindebedienstetengesetzes bei den Sonderzahlungen nicht mehr auszuzahlen. Um eine finanziellen Benachteiligung der Dienstnehmer zu vermeiden, wird über Antrag des Vorsitzenden gleichfalls einstimmig beschlossen, die derzeit mit 10% festgesetzte Aufwandsentschädigung ab 1.1.1990 auf 13% zu erhöhen, wobei diese Aufwandsentschädigung ab diesem Zeitpunkt auch der Schreibkraft Zudrell Karin zuerkannt wird. Zur Auszahlung nicht verbrauchter Urlaubstage an den Standessekretär wird vom Vorsitzenden festgestellt, daß aufgrund des Arbeitsumfanges eine Konsumierung des zustehenden Urlaubsanspruches nicht möglich war, weshalb eine entsprechende Urlaubsabfindung zur Auszahlung gelangte. -7- Unter Berücksichtigung des vorliegenden Sachverhaltes wird diese Entscheidung des Standesrepräsentanten einstimmig zur Kenntnis genommen. Die Einstufung des Getränkesteuerprüfers entsprechend der getroffenen Feststellung wurde bereits geändert, eine Nachverrechnung der entgangenen Bezüge wird vorgenommen. Die für Frl. Zudrell vorgenommene Einstufung wird von der Standesvertretung aufgrund der ausgezeichneten Arbeitsleistung von Frl. Zudrell nachträglich als außerordentliche Vorrückung einstimmig beschlossen. Pkt. 7. Allfälliges: Der Vorsitzende weist auf das auch allen Gemeinden zugegangene Schreiben des Wintersportvereines Schruns über den Jugend-Cup der Internationalen Wintersportcentren Madesimo, Courchevel, Saas Fee, Oberstdorf und Schruns hin. Bürgermeister Wekerle erteilt hiezu nähere Erläuterungen und weist auf die enorme Werbewirkung für die gesamte Talschaft dieser Wettbewerbe der Jugend im Alter von 10 bis 16 Jahren hin. Aus Anlaß der diesjährigen 25-igsten Jubiläumsveranstaltung tritt der Wintersportverein Schruns auch an die Gemeinden und den Stand Montafon um finanzielle Unterstützung heran, da für die Unterbringung der Kinder, für verschiedene Abzeichen und Siegerpreise, Übernahme der Kosten für Betreuer u.a. lt. vorliegendem Kostenvoranschlag ca. S 320.000, -- auflaufen, wovon ca. S 230.000, -- durch Spenden von Privaten, Firmen, Gemeinden und Land hereingebracht werden sollen. Grundsätzlich werden die Jugendwettkämpfe von den Anwesenden aus talschaftlichen Überlegungen befürwortet und die Notwendigkeit zur Unterstützung anerkannt, aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung ist jedoch sowohl für die Gemeinden als auch für den Stand Montafon eine Entscheidung über die Höhe der finanziellen Zuwendung nicht möglich. Bürgermeister Wekerle wird daher ersucht, mit den Veranstaltern Kontakt aufzunehmen, um die Vorstellungen über die Höhe einer Förderung der Gemeinden bzw. des Standes Montafon zu konkretisieren. Grundsätzlich ist eine gesamttalschaftliche Förderung über den Stand Montafon im Rahmen der Standesumlage vorstellbar. Vom Vorsitzenden wird weiters ein Schreiben des Schiclubes Montafon zur Kenntnis gebracht, mit welchem dieser auf die prekäre finanzielle Situation hinweist. Die statutengemäße Erfüllung der Aufgaben zur Durchführung großer internationaler Schiveranstaltungen und die Heranführung der Talschaftsjugend an die Weltspitze ist mit dem derzeitigen Budget nur sehr eingeschränkt möglich. -8- Es wird darauf verwiesen, daß die Betriebskosten für die VW-Busse, die Kosten für die Beschickung von Rennen, Versicherung, Postgebühren usw. in den vergangenen fünf Jahren erheblich gestiegen sind, während bei den Förderungsbeiträgen keine Angleichung erfolgt ist. Vom Schiclub Montafon wird daher vorgeschlagen und ersucht, die Beiträge der Gemeinden von nunmehr 10 Groschen je Winternächtigung auf 14 Groschen anzuheben, womit für das Budget des Schiclubes ca. S 60.000, -- zusätzliche Einnahmen erzielt werden könnten. Im Verlaufe der Beratung wird vom Standesausschuß die Aufgabe des Schiclubes Montafon im Interesse unserer Jugend und des Fremdenverkehrs sehr positiv beurteilt und die Notwendigkeit zur Anpassung des Beitrages der Gemeinden als grundsätzlich berechtigt beurteilt. Es wird daher die einstimmige Empfehlung an die Standesgemeinden beschlossen, ab der kommenden Wintersaison den Förderungsbeitrag von bisher 10 Groschen auf 14 Groschen je Winternächtigung anzuheben, wobei der daraus resultierende Mehraufwand für die Gemeinden als durchaus zumutbar beurteilt werden darf. Schließlich weist der Vorsitzende auf die kürzlich abgehaltene Sitzung des VerkehrsVerbandes Montafon mit Bestellung eines neuen Geschäftsführers in der Person von Herrn Perathoner hin und begrüßt aus gesamttalschaftlicher Sicht diese Bestellung des neuen Geschäftsführers ausdrücklich. Aufgrund den stattgefundenen Diskussionen im Verbandsausschuß schlägt der Vorsitzende im Einvernehmen mit den anwesenden StandesVertretern vor, die Frage der Verkehrs Verbandsförderung ausführlich in einer der kommenden Standessitzungen zu erörtern und dabei zu versuchen, im gemeinsamen Gespräch vorhandene Differenzen und Meinungsverschiedenheiten sachlich zu diskutieren. Vom Vorsitzenden wird das derzeitige Modell des Verkehrsverbandes Montafon aus talschaftlichen Überlegungen und im Interesse des Fremdenverkehrs der Gesamttalschaft als das einzig richtige Modell beurteilt. Die zur Diskussion gestellte Variante einer abwechselnden Wahrnehmung der Verbandsagenden durch die örtlichen Verkehrsämter der Gemeinden wird als nicht zielführend beurteilt, zumal verschiedene Verkehrsämter sowohl aus personellen wie auch aus organisatorischen Überlegungen zur Bewältigung dieser zusätzlichen Aufgaben nicht in der Lage wären. Eine Beratung im Standesausschuß der anstehenden Probleme wird von allen StandesVertretern für notwendig erachtet. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.15 Uhr die Sitzung und dankt allen für Ihre Teil nähme. Schruns, 28. September 1989 Schriftführer: DIE STANDESVERTRETUNG