19961217_SV_015

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1996-12-17
Erscheinungsdatum 1996-12-17
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 17. Dezember 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 15. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 10. Dezember 1996 nehmen an der auf 10.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Dr. Erwin BAHL, Schruns; Bürgermeister Guntram BITSCHNAU, Tschagguns; Bürgermeister Lothar LADNER, Lorüns; Bürgermeister Bertram LUGER, Stallehr; Bürgermeister Fritz RUDIGIER, St. Gallenkirch (ab 10.20 Uhr); Bürgermeister Heinrich SANDRELL, Gaschurn; Bürgermeister Willi SÄLY, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Mag. Siegmund STEMER, St. Anton; Bürgermeister Martin VALLASTER, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard WÄCHTER, Vandans (ab 10.25 Uhr); Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 10.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Weiters begrüßt er Herrn Mag. Eugen Hartmann vom Behindertenbereich der Caritas, welcher zur Berichterstattung zu TO Pkt. 2 an der Sitzung teilnimmt. Dem Antrag des Vorsitzenden um Behandlung von 2 weiteren Förderungsansuchen unter TO Pkt. 3 wird einstimmig stattgegeben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 14. Standessitzung vom 12.11.1996; 2. Vorstellung des geplanten Projektes der Caritas im Jäger-Einkaufszentrum durch Herrn Mag. Eugen Hartmann von der Caritas; 3. Diverse Förderungsansuchen; 4. Berichte des Vorsitzenden; 5. Vorlage und Beschlußfassung des Voranschlages 1997 samt Dienstpostenplan; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 14. Standessitzung vom 12. November 1996, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Herr Mag. Eugen Hartmann als Bereichsleiter des Behindertenbereiches der Caritas erläutert ausführlich das geplante Projekt zur Schaffung einer 2. Beschützenden Werkstätte für die Region Montafon, da derzeit neben den 19 geistig- u. mehrfach behinderten Menschen in der bestehenden Werkstätte in Schruns weitere 14 mit Behinderung täglich aus dem Montafon in die Beschützende Werkstätte nach Bludenz auspendeln. Gleichzeitig stehen bereits jetzt 3 weitere Neuaufnahmen für das kommende Jahr an, so daß mit Beginn 1997 insgesamt 36 Behinderte aus dem Montafon von der Caritas betreut werden, wovon max. 20 in der bestehenden Werkstätte in Schruns untergebracht werden können. Mag. Hartmann informiert über das Angebot der Fa. Jäger vom Oktober 1996, wonach im Zusammenhang mit der Errichtung des Einkaufszentrums im Jägerareal in Schruns der Caritas für die Errichtung einer 2 .Werkstätte entsprechende Räumlichkeiten sowie die Möglichkeit zur Übernahme der Kantine angeboten wurden. Mag. Hartmann informiert über die Grundgedanken der CaritasBehindertenarbeit, wonach grundsätzliches Ziel darin besteht, Werkstätten und Wohnmöglichkeiten möglichst nahe im Wohn- und Lebensbereich der Behinderten unterzubringen, da in gewohnter Umgebung durch den direkten und täglichen Kontakt zu bekannten Menschen und Familienangehörigen die beste Integrationsmöglichkeit der Behinderten gegeben ist. Das Angebot der Fa. Jäger ist mit dem großen Vorteil verbunden, daß zwei kleine, getrennte und trotzdem nahe aneinanderliegende Werkstätten mit einer Obergrenze von je 20 Personen geschaffen werden könnten, wobei durch die Übernahme der Kantine zusätzliche Synergieeffekte hinsichtlich Personal, Essen und Zusammenarbeit nutzbar wären. Hinsichtlich des geplanten Projektes wurden bereits gewerberechtliche Prüfungen vorgenommen, desgleichen sind Rentabilitätsberechnungen für die Kantine erfolgt sowie auch die nötigen Kontakte mit Land und dem Kuratorium der Caritas bereits hergestellt worden. Das gesamte Projekt weist eine Nutzfläche von ca. 470 m2 auf, weiters soll ein Speisesaal für ca. 80 Personen geschaffen werden, in welchem neben der Verpflegung der Behinderten auch eine öffentlich zugängliche Kantine betrieben wird und dieser Saal zusätzlich für Veranstaltungen im Rahmen der Behindertenbetreuung genutzt werden kann. Die Kantine selbst würde vom bisherigen Pächter weitergeführt, wobei auch eine Integration von Behinderten zur Mitarbeit nach Maßgabe deren Möglichkeiten geplant ist. -3- Die Kosten für die komplett installierte Werkstätte werden mit ca. S 13 bis 15 Mio. beziffert, wobei nach den bisherigen Finanzierungskonzepten bei ähnlichen Vorhaben je 1/3 durch die Region, das Land und die Caritas aufgebracht wurden. Mag. Hartmann stellt auf Anfrage fest, daß die Aufbringung eines Betrages von einem Drittel, somit ein Betrag von ca. 5 Mio. Schilling, von der Region in Anbetracht der finanziellen Engpässe in den Gemeindehaushalten auch aus Sicht der Caritas nicht realistisch erscheint, andererseits jedoch ein Mitfinanzierungsbeitrag von ca. S 3 Mio. erhofft wird. Auf Grund der bisherigen Rentabilitätsberechnungen kann davon ausgegangen werden, daß die Kantine mit einem kleinen Gewinn und der Behindertenbereich kostenneutral geführt werden können. Allfällige Abgänge wurden bereits bisher aus dem Caritas Bereich abgedeckt, so daß diesbezüglich keine Abgangsbeiträge von der Region aufzubringen sind. Mag. Hartmann ersucht die Standesbürgermeister um eine positive Stellungnahme zum geplanten Projekt, zumal von der Fa. Jäger bis spätestens Ende Jänner 1997 eine definitive Entscheidung von der Caritas verlangt wird. Mag. Hartmann informiert in diesem Zusammenhang weiters darüber, daß von der Caritas auch andere Varianten in der Form eines Zubaues zur bestehenden Werkstätte, Ankauf von anderen Objekten bzw. Unterbringung in einem Illwerkeobjekt in Partenen untersucht wurden und aus Sicht des Gesamtprojektes und die einmalige Chance der Integration im Zusammenhang mit der geplanten Übernahme der Kantine die sich nun bietende Chance wahrgenommen werden sollte. Mag. Hartmann stellt weiters fest, daß die zunehmende Integration der Behinderten im schulischen Bereich auch eine Öffnung der Werkstätten verlangt. Die verstärkte Regionalisierung der Beschützenden Werkstätten soll mit dem Montafoner Projekt im Jahr 1997 begonnen werden, da andernfalls nur eine große Lösung in Bludenz mit einer Werkstätte für 70 bis 80 Behinderte die Alternative ist, welche den genannten Zielsetzungen einer verstärkten Regionalisierung und Integration in keiner Weise entspricht. Im Zuge der anschließenden sehr ausführlichen Diskussion wird von den Standesbürgermeistern auf die sehr angespannte finanzielle Situation in den Gemeindehaushalten verwiesen, andererseits jedoch auch ein klares Bekenntnis zur Verpflichtung der Integration der Behinderten abgegeben. In diesem Zusammenhang wird vor allem auch die engagierte Leitung der Beschützenden Werkstätte Montafon durch Frau Irmgard Müller sehr lobend erwähnt und hervorgehoben. Mehrfach wird darauf hingewiesen, daß die Budgets für das kommende Jahre bereits erstellt sind und für zusätzliche Ausgaben ein finanzieller Spielraum nicht mehr vorhanden ist. Mag. Hartmann könnte sich auch eine Vorfinanzierung durch die Caritas vorstellen, so daß der Anteil von der Region in mehreren Etappen zur Verfügung gestellt werden könnte. In der abschließenden Stellungnahme der Standesbürgermeister wird festgehalten, daß ein Neubau sicher eine kostenintensive Lösung darstellt, andererseits die Verantwortung der Gemeinden für die behinderten Mitbürger wahrgenommen werden muß. Das vorgestellte Projekt wird mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen und ein grundsätzliches „Ja" seitens der Talschaft dazu abgegeben sowie die Bereitschaft zur erwarteten Mitfinanzierung erklärt. Zur weiteren Beratung, insbesondere auch für die Entscheidung über die Höhe des Investitionsbeitrages der Talschaft sind nach Abklärung der noch offenen Fragen die nötigen Entscheidungsunterlagen dem Stand Montafon vorzulegen. -4- Ein entsprechender Ansatz für eine erste Rate im kommenden Jahr wird als Entnahme aus dem Talschaftsfonds im Zuge der Beratungen des Voranschlages 1997 festgelegt. Pkt. 3.) a) Dem Montafoner Schwimmclub wird für die aus Anlaß des 50-jährigen Bestandes geplante Ausstellung im Haus des Gastes im Juli 1997 mit dem Titel „50 Jahre Schwimmsport im Montafon" und die zu diesem Anlaß stattfindenden Schwimmwettkämpfe ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 8.000, -- bewilligt (einstimmiger Beschluß). b) Der Volkshochschule Bludenz wird für die Außenstelle im Montafon wie in den Vorjahren ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 25.000, -- einstimmig bewilligt, da durch diese Kurse die berufliche und allgem. Erwachsenenbildung wie auch Weiterbildung und sinnvolle Freizeitgestaltung in der Talschaft gefördert wird. Lt. Bericht der Volkshochschule Bludenz haben im vergangen Frühlings- und Herbstsemester ca. 2.100 Personen an verschiedenen Kursen in den Talschaften des Bezirkes Bludenz teilgenommen. c) Für die Vortragsreihe der Montafoner Familiengespräche im Frühjahr 1997, welche vom Ehe- u. Familienzentrum der Diözese Feldkirch, vom Familienreferat der Vlbg. Landesregierung, dem kath. Bildungswerk, dem Montafoner Familienkreis, dem Vlbg. Familienverband und dem Stand Montafon unterstützt werden, wird ein Förderungsbeitrag zur Abdeckung der Unkosten in Höhe von S 5.000, -- einstimmig bewilligt. Pkt. 4. - Berichte des Vorsitzenden: a) Den Standesbürgermeistern wird eine Übersicht über die Abrechnung der Baukosten für den Neubau des Standesgebäudes übergeben. Die bisher abgerechneten Gesamtkosten betragen S 28.932.441, --, wobei darin diverse Zusatzleistungen im Zusammenhang mit der Durchführung des Wettbewerbes, der Umplanung des Projektes sowie diverse nicht in den Ausschreibungen enthaltene Einrichtungen in Höhe von S 1.533.108, -- includiert sind. Somit betragen die gegenüber der Kostenschätzung vergleichbaren Herstellungskosten S 27.399.333, -- und liegen mit S 1.651.149, -- oder 6, 03% über der für das verkleinerte Projekt adaptierten Kostenschätzung des Architekturbüros. b) Den Standesbürgermeistern wird ein Vorschlag für die Sitzungstermine im Jahr 1997 mit der Bitte übergeben, diese Termine nach Möglichkeit bei der Terminplanung zu berücksichtigen. Eine entsprechende Mitteilung ergeht auch an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz. c) Der Vorsitzende informiert, daß vom Nationalrat in der vergangenen Woche das Budgetüberschreitungsgesetz beschlossen wurde und damit die Voraussetzung für die Bereitstellung von S 25 Mio. für die Unterstützung von fremdenverkehrsfördernden Maßnahmen gemäß den im vergangenen Jahr erfolgten Verhandlungen mit dem Finanzministerium gegeben sind. -5- Es ist zu erwarten, daß die 1. Rate des Bundes in Höhe von 25 Mio. Schilling bis spätestens Ende Jänner 1997 und die 2 Rate in gleicher Höhe bis Jahresmitte 1997 zur Anweisung gelangen. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang an die Bürgermeisterkollegen Mag. Stemer und Bgm. Rudigier einen herzlichen Dank für deren intensive Bemühungen und Verhandlungen zur Erlangung eines Härteausgleiches für die Illwerkegemeinden aus. Nur durch das beharrliche und konsequente Verfolgung dieses Ziels konnte schließlich durch die schriftliche Zusage von Finanzminister Dr. Andreas Staribacher vom 13. Dezember 1995 erreicht werden, daß diese Härteausgleichszahlung überhaupt ermöglicht wurde. Bgm. Mag. Stemer spricht ebenfalls einen Dank an Bürgermeisterkollegen Rudigier für seine intensive Unterstützung dieses Anliegens bei den Finanzministern Dr. Lacina, Dr. Staribacher und dem nunmehrigen Finanzminister Mag. Klima aus. Zur weiteren Abwicklung wird berichtet, daß nun durch Wirtschaftsminister Dr. Farnleitner und Landesstatthalter Dr. Sausgruber das diesbezügliche Übereinkommen in den nächsten Tagen unterfertigt werden soll, so daß in der Folge vom Wirtschaftsministerium (Frau Mag. Einicher) diese Geldmittel vom Finanzministerium angefordert und in weiterer Folge an das Land zur Anweisung gelangen können. Von Landesseite werden vereinbarungsgemäß die zugesicherten Landesmittel zugeschlagen und in der Folge der Gesamtbetrag für die erste Tranche in Höhe von S 26.666.667, — dem Stand Montafon zur Weiterleitung an die Illwerkegemeinden übergeben. Bgm. Mag. Stemer bringt in diesem Zusammenhang nochmals die bereits wiederholt vorgebrachte Bitte zur Diskussion, von dem den Gemeinden zustehenden Anteil einen Vorabzug für den Talschaftsfonds einzubehalten, um damit die Möglichkeit zur Mitfinanzierung talschaftsweiter Projekte im Sinne der Richtlinien zu ermöglichen. Dieser Wunsch wird um so mehr damit als gerechtfertigt begründet, als die Gemeinden Lorüns, Stallehr und Silbertal als „Nicht-Illwerkegemeinden" nicht in den Genuß dieser Härteausgleichszahlungen kommen können. Bgm. Mag. Stemer bringt nochmals seinen Vorschlag zur Diskussion, einen Anteil von 5%, somit einen Betrag von etwas über S 1 Mio. Schilling, dem Talschaftsfonds zur Verfügung zu stellen. Im Zuge der Wortmeldungen wird von Bgm. Wachter die Frage aufgeworfen, ob die Zuweisung an den Talschaftsfonds als einmalige Zahlung bzw. auch für die kommenden Tranchen vorgesehen ist. Er weist in diesem Zusammenhang nochmals darauf hin, daß von ihm zu dieser Frage in der Vergangenheit ein sehr ablehnende Haltung eingenommen wurde, im Sinne der talschaftsweiten Solidarität er jedoch bereit ist, einen Anteil für den Talschaftsfonds für Verfügung zu stellen, wobei ihm der Vorschlag von 3% zur Diskussion gestellt wird. Bgm. Fritz Rudigier zeigt sich für eine Zuweisung an den Talschaftsfonds nicht begeistert, kann sich aber im Sinne der Solidarität die Bereitstellung eines geringen Anteiles für den Talschaftsfonds grundsätzlich vorstellen. -6- Im Zuge der sehr ausführlichen Beratungen dazu ergibt sich schließlich eine einhellige Meinungsbildung, so daß im Sinne der Solidarität der Talschaftsgemeinden von den Bürgermeistern der 7 „Illwerkemeinden" zur Mitfinanzierung überörtlicher Talschaftsprojekte einem Vorabzug in Höhe von 3% von dem auf die Montafoner Illwerkegemeinden entfallenden Anteil an den Härteausgleichszahlungen von Bund und Land einstimmige Zustimmung erteilt wird. Es wird einhellig festgehalten, daß dieser Anteil auch bei den kommenden Raten des Härteausgleiches für den Talschaftsfonds einbehalten werden kann. Der Vorsitzende zeigt sich sehr erfreut über diese einhellige Meinungsbildung und spricht allen einen herzlichen Dank für diesen Solidaritätsakt im Sinne des Talschaftsganzen aus. d) Hinsichtlich der Bildung eines Fonds zur Eindeckung von erhaltenswerten Maisäßobjekten mit Schindeln wird informiert, daß diesbezüglich vom Stand Montafon ein konkretes Ansuchen an das Bundesdenkmalamt gerichtet wird, da von ihm die grundsätzliche Bereitschaft zur Mitfinanzierung eines derartigen Fonds in Aussicht gestellt wurde. Weitere Förderungsbeiträge werden vom Land erwartet, wie auch aus dem Talschaftsfonds Mittel zur Verfügung gestellt werden sollen. e) Prof. Dr. Tschaikner hat auf die Anfrage zur Mitarbeit zur Herausgabe eines Werkes über die Talschaftsgeschichte mitgeteilt, daß aufgrund anderweitiger Aufträge ihm derzeit eine Zusage zur Mitarbeit nicht möglich ist. Er erklärt sich allerdings zu einem späteren Zeitpunkt zu einer Mitarbeit bereit, wobei dieses geplanten Buchprojekt möglichst frühzeitig geplant und vorbereitet werden sollte, wofür er seine Mitarbeit grundsätzlich zusichert. Aus Erfahrung bei anderen Projekten bestehen lt. Aussage von Prof. Tschaikner vor allem bei der Aufarbeitung der Geschichte der Neuzeit (ca. ab dem 1. Weltkrieg) enorme Schwierigkeiten, Geschichtsforscher für ein umfassendes Projekt für diesen Zeitabschnitt zur Mitarbeit zu gewinnen. Zur Abklärung der weiteren Vorgangsweise soll zu Jahresbeginn 1997 eine Besprechung mit Dr. Tschaikner erfolgen. Pkt. 5.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Voranschlagsentwurf 1997, welcher mit der Sitzungseinladung allen Standesvertretern übermittelt wurde, vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den einzelnen Haushaltsstellen erteilt. Zur vorgesehenen Auszahlung der weiteren Radwegförderung an die Gemeinden von S 650.000, -- wird informiert, daß diese Auszahlung nur im Falle der Fertigstellung des durchgehenden Radwegenetzes im kommenden Jahre möglich ist, da die letzte Rate in Höhe von S 500.000, -- des von der Illwerke zugesicherte Beitrages erst nach Schaffung dieser Voraussetzung freigegeben wird. Beim Museumsgebäude sind für die Überdachung des Innenhofes zur Ausstellung landwirtschaftlicher Gerätschaften wie auch zur Verwendung des Innenhofes für Veranstaltungen S 200.000, - vorgesehen. -7- Von den Förderungsbeiträgen Heimatpflege in Höhe von S 300.000, — entfallen S 140.000, auf den Heimatschutzverein, S 25.000, - auf die Volkshochschule Bludenz, S 20.000, — für das Jungbläserseminar sowie S 113.000, - für sonstige Förderungen. Bei den Familienhelferinnen sind einnahmenseitig beim Sockelbeitrag wie auch bei den Kostenersätzen der Familien eine Indexanpassung von 1, 8% berücksichtigt. Die 1. Rate im Rahmen des 4. Sonderinvestitionsprogrammes für die Montafonerbahn AG ist mit S 5.155.000, — veranschlagt. Die dazu vom Land gewährten besonderen Bedarfszuweisungen werden den Gemeinden direkt ausbezahlt. Dazu ergibt sich eine grundsätzliche Diskussion über die Forderung zur Einbindung der Montafonerbahn im Bereich der Koordinationen des öffentlichen Verkehrs in der Talschaft. Auch im Zusammenhang mit dem Jugendprojekt wurde von den Jugendlichen die Schaffung eines Anrufsammeltaxis wiederholt urgiert, da diesbezüglich mit Ausnahme des von der Fa. Stocker zwischen den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn-Partenen bestehenden privaten Taxis kein Angebot gegeben ist. Grundsätzlich wird dazu die Meinung vertreten, daß eine Lösung auf privatwirtschaftlicher Basis zu suchen ist, ohne daß von der öffentlichen Hand enorme Kostenzuschüsse bereitgestellt werden müssen. Hinsichtlich der Installierung eines „Montafoner Verkehrsmanagements" bei der Montafonerbahn wird klargestellt, daß nicht die Installierung von zusätzlichen Dienstposten damit verbunden sein soll, sondern in erster Linie von der Montafonerbahn die nötigen Koordinationen mit den anderen Verkehrsträgern in der Talschaft herzustellen und die verschiedenen Wünsche abzustimmen sind. Ein optimaler öffentlicher Verkehr in der Talschaft muß schließlich auch im ureigensten Interesse des Unternehmens liegen, da damit auch positive Impulse auf das eigene Betriebsergebnis des Unternehmens zu erwarten sind. Aus dem Talschaftsfonds sind Förderungsbeiträge in Höhe von S 700.000, —, wovon S 150.000, — für das FIS-Rennen im Jänner, S 150.000, — für die Jugendrahmenplanung, S 150.000 für die Grüne Börse Montafon, S 50.000, — für den öffentlichen Personen-Nahverkehr sowie S 200.000, — für diverse sonstige Förderungen wie zB. die Schaffung eines „Fonds für die Eindeckung von Maisäßgebäuden" veranschlagt sind. In Berücksichtigung der vorangegangenen Beratungen wird einstimmig beschlossen, dem Talschaftsfonds einen Anteil in Höhe von 3% der Härteausgleichszahlung 1997, somit einen Betrag von ca. S 700.000, — zuzuführen und gleichzeitig die Förderungsbeiträge für eine mögliche erste Akontozahlung für die 2. Behindertenwerkstätte der Caritas um S 1 Mio. aufzustocken. Nachdem zum Voranschlagsentwurf 1997 keine weiteren Anfragen gestellt werden, wird der Voranschlag für das Jahr 1997 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben 8.098.000 S 5.285.000 S 13.383.000 S -8- Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen 13.353.000 S 5.285.000 S 13.383.000 S Einnahmenseitig ist zur Herbeiführung des Ausgleiches des Voranschlages die Standesumlage mit einem Betrag von S 6.598.000, -- enthalten, wovon ein Betrag von S 5.155.000, -- auf das Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn AG entfällt. Der vorliegende Dienstpostenplan, in welchem keine außertourlichen Gehaltserhöhungen enthalten sind, wird ebenfalls einstimmig genehmigt. Um 12.30 Uhr schließt der Vorsitzende die Standessitzung und lädt die Kollegen Bürgermeister aus Anlaß des zu Ende gehenden Arbeitsjahres zum gemeinsamen Mittagessen ein. Schruns, am 17. Dezember 1996 Schriftführer: Standesvertretung