19930406_SV_016

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1993-04-06
Erscheinungsdatum 1993-04-06
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. April 1993 anläßlich der 16. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Nachdem die ursprünglich auf 1. April einberufene Standessitzung infolge anderweitigen Verpflichtungen mehrerer Standesvertreter nicht beschlußfähig war, wurde die 16. Sitzung mit neuer Tagesordnung auf 6. April neuerlich einberufen. Es nehmen daher auf Grund der Einladung vom 1. April an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Vizebürgermeister Walter Rudigier, St. Gallenkirch Entschuldigt: Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Über Antrag des Vorsitzenden wird die Behandlung der TO Pkt. 2 und 3 vorgezogen, da zu TOP 1 Architekt Mag. Hans Purin auf 14.30 Uhr eingeladen ist. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Vorstellung der eingereichten Projekte für "Betriebs- und Verwaltungsgebäude" mit Bericht über die Sitzung der Jury und Festlegung der weiteren Vorgangsweise; 2. Genehmigung der Niederschrift über die 15. Sitzung vom 2. März 1993; 3. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1992; 4. "Montafoner und Talschafts- und Ausgleichsfonds" - weitere Beratung der Richtlinien mit Beschlußfassung; 5. Berichte des Vorsitzenden; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 2.) Die Niederschrift über die 15. Sitzung vom 2. März 1993, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 3.) Der Rechnungsabschluß 1992, welcher mit der Sitzungseinladung übermittelt wurde, wird vom Buchhalter Peter Vergud vorgetragen und erläutert. Die Überschreitung beim Unterabschnitt 01 - Standesverwaltung - bei der Haushaltsstelle "Verschiedene Ausgaben" ist durch die Übernahme eines Anteiles zur Abgangsfinanzierung für das Weltcuprennen vom Jänner 1992 in Höhe von S 250.000, — begründet (Beschluß der Standesvertretung vom 19.5.1992). Beim Radweg Montafon sind unter der Haushaltsstelle 0300-6110 Ausgaben in Höhe von S 379.195, 01 für die Sanierung der Litzbrücke und die Asphaltierung der Gleisanlagen bis zur Latschauerstraße enthalten. Für die Einrichtung des Tourismusmuseums in Gaschurn sind Ausgaben von S 305.671, 35 angefallen, die veranschlagten Landesbeiträge wurden erst im Jahr 1993 vereinnahmt. Von der Standesumlage in Höhe von S 5.683.064, 25 entfallen S 4.660.920 auf die 3. Rate des 3. Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG, sodaß die echte Standesumlage S 1.022.144, 25 beträgt. Nach Beantwortung verschiedener Anfragen wird von Bgm. Bitschnau der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 16. März 1993 stattgefunden Überprüfung der Jahresrechnung 1992 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht. Dabei wird die Anregung des Prüfungsausschusses über die Anwendung des gültigen Volkszählungsergebnisses für div. Vorschreibungen ausführlich beraten. Vom Vorsitzenden werden dazu die Abweichungen bei der Vorschreibung der 3. Rate des Sonderinvestitionsprogrammes bei Anwendung des geltenden Volkszählungsergebnisses gegenüber der bisherigen Vorschreibung für die jeweilige Gemeinde zur Kenntnis gebracht. Nach ausführlicher Beratung wird einstimmig beschlossen, auch bei der Verumlagung des Sonderinvestitionsprogrammes der Montafonerbahn AG das gültige Volkszählungsergebnis anzuwenden, zumal bei allen anderen Vorschreibungen des Standes Montafon wie auch von verschiedenen Verbänden, an welchen die Gemeinden beteiligt sind, die gültige Volkszählung angewendet wird. Dies wird allgemein umso mehr als richtig beurteilt, als auch die Verteilung der Ertragsanteile nach dem neuen Volkszählungsergebnis erfolgt. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird über Antrag des Vorsitzenden der Rechnungsabschluß 1992 mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: -3- Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung GESAMTEINNAHMEN Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN S 9.867.274, 95 S 80.000, -S 9.947.274, 95 S 4.906.966, 75 S 5.040.308, 20 S 9.947.274, 95 Abschließend bedankt sich der Vorsitzende bei der Verwaltung für die zeitgerechte Erstellung des Rechnungsabschlusses und die geleistete Arbeit im abgelaufenen Jahr. Pkt. 1.) Um 14.30 Uhr begrüßt der Vorsitzende Architekt Mag. Hans Purin aus Bregenz, welcher zur Vorstellung der Ergebnisse der Jurierung für die vorliegenden Entwürfe für das neue Betriebs- und Verwaltungsgebäude an der Sitzung teilnimmt. Dazu begibt sich die Standesvertretung in das Marktgemeindeamt Schruns, in welchem die Pläne samt Modellen ausgestellt sind. Mag. Purin erläutert sehr ausführlich die einzelnen Projekte und geht insbesondere auf die Entscheidungsfindung durch die Jury für die erfolgte Reihung ein. Der 1. Preis wurde dem Projekt von Frau Dipl. Ing. Ingrid Schwärzler-Ganahl und Mitarbeitern einstimmig zuerkannt, da die Gestaltung dieses Baukörpers durch Klarheit und Angemessenheit besticht und insgesamt das gestellte Raumprogramm sehr zweckmäßig erfüllt wird. Teils noch vorhandene Mängel können nach Ansicht der Fachjuroren ohne größere Probleme behoben werden. Die Jurymitglieder sind sich durchaus bewußt, daß das vorliegende Projekt hinsichtlich der Baugestaltung in der Talschaft Signalwirkung aufweist, am konkreten Standort jedoch eine optimale Lösung darstellt. Dies auch insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, daß taleinwärts in den kommenden Jahren weitere Betriebsansiedlungen erfolgen werden. Die eigenartige Dachkonstruktion ("Schmetterlingsdach") wird von den Standesvertretern teilweise eher skeptisch beurteilt, aus Sicht der Jurymitglieder überwiegen jedoch die positiven Aspekte einer etwas moderneren Architektur. Architekt Mag. Purin bedankt sich abschließend für die Möglichkeit zur Erläuterung der Entscheidungsfindung in der Jury und spricht den Wunsch aus, bei den weiteren Beratungen und der schlußendlichen Entscheidung die Reihung der Jury zu beachten und die Einreicherin des erstgereihten Entwurfes mit der weiteren Planung zu beauftragen. Architekt Purin vertritt die Meinung, daß hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung dem Planer zur Verwirklichung der spezifischen architektonischen Vorstellungen der entsprechende Spielraum eingeräumt werden sollte. Bei der anschließenden Diskussion werden die Vor- und Nachteile der einzelnen Projekte nochmals sehr eingehend erörtert und von den Bürgermeistern Sandrell und Wekerle wie vom Vorsitzenden als Mitglieder der Jury die Entscheidungsfindung am Tage der Jurysitzung erläutert. Bgm. Wachter kann sich zum jetzigen Zeitpunkt eine Zustimmung für das Projekt von Frau Dipl. Ing. Ingrid Schwärzler-Ganahl noch nicht vorstellen und schlägt daher vor, zur weiteren Entscheidungsfindung die Planunterlagen den Gemeinden zur Beratung in den örtlichen Gremien zur Verfügung zu stellen. -4- Von der Standesvertretung wird der Vorschlag allgemein nicht befürwortet, da dadurch eine zu starke Verzögerung befurchtet wird. Es wird daher einhellig vereinbart, Frau Dipl. Ing. Ingrid Schwärzler-Ganahl baldmöglichst zu einem Gespräch einzuladen, bei welchem die Idee und die näheren Überlegungen und Aspekte dieses Projektes erörtert werden sollen. Gleichzeitig werden zwischenzeitlich die Finanzierungs- bzw. Förderungsmöglichkeiten grundsätzlich abgeklärt, um nach Vorliegen der Kostenschätzung eine Grundsatzentscheidung in der Standesvertretung herbeizuführen. Dieses Ergebnis soll anschließend auch den Standesgemeinden zur Zustimmung vorgelegt werden. Bgm. Wachter erklärt sich mit dieser Vorgangsweise gleichfalls einverstanden, er bringt jedoch nochmals zum Ausdruck, daß er in gestalterischer Hinsicht gegen das erstgereihte Projekt gewisse Bedenken hegt. Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden werden die im Sinne der letzten Beratung der Standesvertretung geänderten Richtlinien und Satzungen des "Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds" erläutert, welche im Zuge der sehr ausführlichen Beratung durch die Standesvertretung teilweise ergänzt und umgearbeitet werden. Vom Vorsitzenden wird auf Anfrage mehrerer Standesvertreter bestätigt, daß die vom Land bereitgestellten Mittel in Höhe von S 3 Mio. aus Landesmitteln und nicht, wie vielfach verbreitet, aus besonderen Bedarfszuweisungen zur Verfügung gestellt werden. Dies wurde zwischenzeitlich auf Grund von weiteren Gesprächen vom Landesfinanzreferenten Dr. Lins bestätigt. Im Zuge der Diskussion wird auch klar festgestellt, daß die für den Forstfonds zur Verfügung stehenden Mittel der Vorarlberger Illwerke, der Seilbahngesellschaften und der Forstfondsgemeinden zur Waldsanierung zweckgewidmet ausschließlich dem Forstfonds zur Verfügung stehen, wobei diesbezügliche Bestimmungen auch in den Satzungsrichtlinien enthalten sind. Es wird die grundsätzliche Ansicht vertreten, die Satzungen nicht zu eng zu fassen, um der Standesvertretung für künftige Entscheidungen über die Mittelverwendung einen entsprechenden Spielraum einzuräumen. Der Vorsitzende bekräftigt nochmals ausdrücklich, daß die Verwendung eines Teiles der Landesmittel für Zwecke eines Finanzausgleichs innerhalb der weniger finanzstarken Gemeinden des Tales Verwendung finden muß, da dies eine wesentliche Grundsäule des geplanten Fonds darstellt. Mit Ausnahme von Bgm. Wachter bekennen sich die übrigen Standesvertreter grundsätzlich zu diesem Anliegen, wenngleich derzeit noch keine konkreten Entscheidungen über Höhe und Art der für einen Finanzausgleich verwendeten Mittel getroffen werden. Grundsätzlich wird die einhellige Meinung vertreten, daß von der Standesvertretung die Richtlinien für den "Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds" beschlossen werden sollten, um damit die Möglichkeit der Hereinnahme der zugesicherten Landesmittel von S 3 Mio. zu eröffnen. Ob in späterer Folge allenfalls im Sinne der von LAbg. Ignaz Battlogg geschaffenen Idee eines Talschaftsfonds von den Seilbahngesellschaften zusätzliche Mittel aufgebracht werden können, soll in einem zweiten Schritt in weiteren Verhandlungen abgeklärt werden. Bgm. Wachter kann insbesondere den Bestimmungen für einen Finanzausgleich nicht zustimmen, da nach seiner Aussage von finanzstärkeren Gemeinden auch dementsprechend weitergehende Aufgaben zu erfüllen sind, welche schließlich auch den weniger finanzkräftigen Gemeinden zu gute kommen. Er kann sich jedoch durchaus eine Abgeltung für div. Nachteile (z.B. aus dem Verkehr) für die betroffenen Gemeinden aus diesem Fonds vorstellen. -5- Bgm. Bitschnau bringt den Vorschlag ein, daß für bestimmte Talschaftsaufgaben wie z.B. die Abwasserreinigungsanlage, Musikschule etc. vorweg ein noch festzulegender Sockelbeitrag zur Verfügung gestellt wird, sodaß nur mehr der noch verbleibende Restbetrag für anderweitige Projekte bzw. einen Finanzausgleich verwendet wird. Diese Vorstellung findet allgemein keine Zustimmung, da auf Grund des vorliegenden Satzungsentwurfes für künftige Entscheidungen durch die Standesvertretung alle Möglichkeiten offen sind und eine bereits vorweggenommen Festlegung größerer Beträge aus dem Fonds nicht mit dessen Zielsetzungen zu vereinbaren ist. Die Bürgermeister Säly, Luger und Vallaster unterstützen die Idee eines Finanzaugleiches in einem noch festzulegenden Ausmaß und appellieren an alle Kollegen Bürgermeister, im Interesse der finanziell benachteiligten Gemeinden Solidarität in dieser Frage zu zeigen, wie dies in anderen Talschaftsbelangen auch durch diese Gemeinden geschieht. Der Vorsitzende bekräftigt nochmals, daß das berechtigte Anliegen zur Überlassung des Wasserzinses an die Talgemeinden von ihm weiterhin unterstützt wird. Er verwehrt sich jedoch ausdrücklich dagegen, daß dieses Anliegen von verschiedenen Seiten parteipolitischen Überlegungen zu Grunde gelegt wird, womit insgesamt die Durchsetzung dieses Forderung auch unter Berücksichtigung der bereits von anderen Gemeinden und Regionen ebenfalls erhobenen Ansprüche nur erschwert wird. Nach sehr eingehender Diskussion wird schließlich von Bgm. Wekerle der Antrag gestellt, die vorliegenden und im Zuge der Beratung teilweise geänderten Richtlinien und Satzungen des "Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds" zu beschließen, um damit die Hereinnahme der zugesicherten Landesmittel zu ermöglichen. Dem Antrag wird mit einer Gegenstimme (Bgm. Wachter) mehrheitlich zugestimmt. Bgm. Wachter führt als Begründung an, daß ihm zum jetzigen Zeitpunkt mit dem Hinweis auf noch ausstehende Entscheidungen hinsichtlich der VIW-Gewerbesteuerzerlegung und des Wasserzinses eine Zustimmung nicht möglich ist. Pkt. 5. - Berichte des Vorsitzenden: Der Vorsitzende bringt nachstehende Berichte zur Kenntnis: a) Von der Vorarlberger Illwerke ist eine Einladung an die Bürgermeister der Betriebsgemeinden auf den 17. April 1993 in das Silvrettahaus auf der Bielerhöhe eingelangt. Schwerpunkte der Beratung sollen die Erneuerung des Kraftabstieges Vermunt und VTW- Aktivitäten auf dem Gebiet des Energiesparens sein. b) Am 26. April 1993 wird im Landhaus in Bregenz das von der Landesregierung kürzlich beschlossene Konzept zur Verwertung flüssiger biogener Rückstände (Klärschlamm) vorgestellt. Da bei dieser Informationsveranstaltung auch Arbeitsgruppen für die weitere Koordination der Klärschlammentsorgung mit Standortsuche gebildet werden sollen, werden die Standesvertreter um möglichst zahlreiche Teilnahme ersucht. c) Am 29. April findet in der Zeit von 18.00 bis 20.00 Uhr im Pfarrsaal in Schruns in Anwesenheit von Frau Landesrätin Gehrer die Vorstellung des Projektes "Lebensraum Familie" mit anschließender Diskussion statt. -6- Bgm. Heinrich Sandrell und Vzbgm. Walter Rudigier entschuldigen sich um 17.05 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. d) Zu der vom Gemeindeverband ausgesandten Erhebung zur Finanzierung des Personennahverkehrs im Zuge einer Nebenabrede zum Finanzausgleich 1993 wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, daß die vorliegenden Fragen von jeder Gemeinde möglichst genau selbst beantwortet werden. Die vorliegenden Frageformulierungen sind leider nicht sehr aussagekräftig ausgefallen. e) Am 13. April 1993 findet um 14.00 Uhr im Montafonerhof in Tschagguns über Einladung des Montafon-Tourismus eine Sitzung zum Thema "Tourismus im Montafon" statt. f) Der Vorsitzende spricht Bgm. Vallaster ein Lob für die Organisation des Empfanges der Weltcupsiegerin Atiita Wachter aus, wobei insbesondere die Einbindung der Teilnehmer der Behinderten-Olympiade (Special Olympics) sehr positiv aufgenommen wurde. g) Bgm. Bitschnau informiert über die vorgesehene Exkursion zu den EVS in Wendlingen bzw. Heilbronn, welche nun auf 8. + 9. Oktober 1993 terminisiert ist. Die Standesbürgermeister werden über diese Exkursion noch mittels eigenem Rundschreiben informiert und gleichzeitig für die weitere Organisation um verläßliche Rückmeldung ersucht. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.25 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Standessitzung. Schruns, 7. April 1993 Schriftführer: Die Standesvertretung