20210309_SV_004

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:52
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2021-03-09
Erscheinungsdatum 2021-03-09
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Inhalt des Dokuments

Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.2/2021/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. März 2021 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns bzw. via Videokonferenz anlässlich der 4. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. März nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Jürgen Kuster, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Matthias Luger, Stallehr Bgm Andreas Batlogg, Lorüns Bgm Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Monika Vonier LAbg Nadine Kasper TOP1 und 2 Michael Kasper Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar Valentina Bolter TOP11 Elke Martin Schriftführer: Standessekretär Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:35 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und entschuldigt LAbg Monika Vonier, LAbg Nadine Kasper und Mitarbeiter Michael Kasper. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Er bedankt sich bei den Bürgermeistern, die sich vor der Sitzung Zeit genommen haben, um den Standort für den Jugendplatz zu besichtigen. Die Tagesordnungspunkte 1 und 2 werden auf Position 10 und 11 verschoben. Der Tagesordnungspunkt 11 wird als erster Tagesordnungspunkt behandelt. Ge- 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 2 von 11 gen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Leader-Projektantrag „Kulturleitsystem Montafon“ – Aufbringung der Eigenmittel 2.) Fachbibliothek im Heimatmuseum – Vergabe von Tischlerarbeiten 3.) Dienstbarkeitsvertrag mit Posthotel Taube Betriebs GmbH und Montafonerbahn AG über die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes auf Gst.-Nr. 3169 und Gst.-Nr. .9 (GB Schruns) für eine elektrische Trafostation 4.) Übereinkommen zur Grundbenützung für die Verlegung eines 20-kVMittelspannungs-Erdkabels und Errichtung eines Kabelverteiler- und TV-KabelVerteilerkastens auf Gst.-Nr. 180 (GB Schruns) 5.) Montafon Tourismus – Bürgschaftsübernahme für den Kontokorrent-Kredit 6.) Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Verein bewusst.montafon 7.) Entsendung eines Vertreters des Standes Montafon in den Vorstand des Vereines bewusst.montafon 8.) Kooperationsvertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft für den Internationalen Naturpark Rätikon 9.) Festsetzung des Entscheidungspouvoir des Standesrepräsentanten in Anlehnung an § 50 Abs. 1 lit b Z 16 GG 10.) Festsetzung der Entschädigung des Standesrepräsentanten 11.) Beteiligung und Mitfinanzierung am Kooperationsprojekt MINT V-Süd 12.) Genehmigung der Niederschrift von der 3. Standessitzung am 19.01.2021 13.) Berichte 14.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 11.) Beteiligung und Mitfinanzierung am Kooperationsprojekt MINT V-Süd (vorgezogen) Der Vorsitzende begrüßt Mitarbeiterin Elke Martin zum Tagesordnungspunkt 11. Das geplante MINT Projekt wird gemeinsam mit der Stadt Bludenz geplant und wurde bei der StandesStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 3 von 11 beratung am 1. März bereits vorgestellt. Um die Projekte im Bereich MINT zu übernehmen, wird eine Person im Umfang von zehn Stellenprozent angestellt. Das restliche Budget wird für die Umsetzung der Projekte verwendet. Die Förderung des Landes beträgt bis zu 50 % der Gesamtprojektkosten, maximal € 25.000, pro Jahr für 3 Jahre. Der Eigenanteil der Projekte muss über die Projektpartner vorfinanziert werden. Das Projektteam schlägt vor, die Projektkosten von insgesamt € 50.000, - pro Jahr (wovon € 25.000, - durch das Land rückwirkend gefördert werden) anhand der Schüler*innenund Kindergartenkinder-Zahlen aufzuteilen. Rund 50 % aller Schüler*innen und Kindergartenkinder entfallen auf die Stadt Bludenz. Der Einfachheit halber übernimmt die Stadt Bludenz mit € 12.500, - genau 50 % des Budgets. Der Standessekretär ergänzt, dass die endgültige Förderzusage des Landes Vorarlberg noch nicht vorliegt. Dieser Projektantrag wird in den nächsten Tagen beim Land eingereicht. Der Vorsitzende berichtet von einem Gespräch mit dem WIGE-Geschäftsführer Christian Zver. Dieser informiert, dass sich die heimischen Unternehmen im Moment eher auf den eigenen Betrieb konzentrieren und das Projekt wahrscheinlich nicht mitfinanzieren. Bgm Florian Küng fragt an, wie es nach den ersten drei Jahren weitergeht. Dann läuft die Förderung aus und alle Kosten müssen vom Stand übernommen werden. Er sieht langfristig nicht nur die Gemeinden in der Verantwortung. Elke Martin sieht das Projekt und die Finanzierung über das Land Vorarlberg als Anschubförderung. Der Vorsitzende erklärt, dass dieser Beschluss sich nur auf die ersten drei Projekt-Jahre bezieht. Die Erarbeitung eines weiterführenden Betriebs kann in den Beschluss mit aufgenommen werden. Bgm Daniel Sandrell würde neben den WIGE-Betrieben auch Frau Heike Ladurner-Strolz ins Projekt einbeziehen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird das MINT-Projekt unter Vorbehalt der Gewährung einer Landesförderung einstimmig angenommen. Der Finanzierungsschlüssel nach Anzahl von Schüler*innen- und Kindergartenkinder-Zahlen je Gemeinde wird grundsätzlich befürwortet. Die vorgelegten Zahlen werden aber nochmals überprüft, die sich daraus ergebenden Anteile bleiben dann aber für alle drei Jahre gleich. Die Erarbeitung eines weiterführenden Betriebes soll ein Teil des Projektes darstellen. Der Vorsitzende bedankt sich bei Elke Martin für die Vorstellung des Projektes und für ihr Engagement. Pkt. 3.) Dienstbarkeitsvertrag mit Posthotel Taube Betriebs GmbH und Montafonerbahn AG über die Einräumung eines Geh- und Fahrrechtes auf Gst.-Nr. 3169 und Gst.Nr. .9 (GB Schruns) für eine elektrische Trafostation (vorgezogen) Der Standessekretär informiert zum Tagesordnungspunkt 2, dass die Montafonerbahn AG im Keller des Neubaus vom Hotel Taube eine Trafostation errichtet. Zur Wartung benötigen sie Zugang über die Grundstücke des Standes Montafon. In dem vorgelegten Vertrag ist zudem das Dienstbarkeitsverhältnis zwischen Montafonerbahn AG und Hotel Taube geregelt. Bgm Florian Küng betont, dass sehr viele Dienstbarkeiten auf dem Grundstück liegen. Er schlägt vor, dass die nicht mehr notwendigen Dienstbarkeiten gelöscht werden. Beim Punkt 2 und 3 im Vertrag handelt es sich um Grundstücknummer 181/1, nicht um 181. Er schlägt vor, dass die Straßenparzelle weiter Richtung Gerichtsgebäude ausgeweitet werden könnte. Somit würden sich die Dienstbarkeiten nur auf ein Grundstück beziehen. Der Standessekretär beStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 4 von 11 richtet dazu, dass die Anpassung bzw. Abtrennung der Grundstücke an die Dienstbarkeiten mit hohen Kosten verbunden ist. Er empfiehlt, die Planbeilage des Vertrages als Grundlage für den Dienstbarkeitsvertrag heranzunehmen. Bgm Florian Küng fragt an, ob die Kosten für die Anpassung der Grundstücke von der Montafonerbahn AG übernommen werden könnten. Der Vorsitzende stimmt diesem Vorschlag zu. Wenn die Kosten für die Anpassung jedoch nicht von der Montafonerbahn AG übernommen werden, spricht er sich gegen eine Neuparzellierung aus, da damit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist. Bgm Daniel Sandrell fragt an, ob die Montafonerbahn AG bereits über ein Fahrrecht verfügt. Der Standessekretär informiert, dass das Hotel Taube bereits über ein Fahrrecht verfügt. Die Montafonerbahn AG noch nicht. Bgm Daniel Sandrell hinterfragt, warum die Trafostation so weit hinten am Grundstück errichtet wird. Der Standessekretär berichtet, dass mehrere Standorte der Trafostation diskutiert wurden. Nach langen Verhandlungen wurde der aktuelle Standort gewählt. Bgm Florian Küng fragt, ob es sich um außerbücherliches Recht handelt. Der Standessekretär berichtet, dass das Geh- und Fahrrecht über einen Kaufvertrag geregelt wurde. Es kann sein, dass diese Rechte damals nicht im Grundbuch direkt eingetragen wurden. Der Standessekretär spricht sich für die Löschung alter, nicht mehr gebrauchter Dienstbarkeiten aus. Der Vorsitzende befürwortet diesen Vorschlag ebenfalls. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Dienstbarkeitsvertrag einstimmig angenommen. Über die alten, nicht mehr gebrauchten Dienstbarkeiten wird mit den betroffenen Dienstbarkeitsgebern über eine Löschung gesprochen. Pkt. 4.) Übereinkommen zur Grundbenützung für die Verlegung eines 20-kVMittelspannungs-Erdkabels und Errichtung eines Kabelverteiler- und TV-KabelVerteilerkastens auf Gst.-Nr. 180 (GB Schruns) (vorgezogen) Der Vorsitzende informiert zum Tagesordnungspunkt 4 über die geplante Verlegung eines 20kV-Mittelspannungs-Erdkabels und Errichtung eines Kabelverteiler- und TV-KabelVerteilerkastens auf Gst.-Nr. 180. Der Standessekretär berichtet, dass die Grundstücksnummern nochmals überprüft werden. Die Kabel werden so grenznah wie möglich verlegt. Die Lage des Verteilerkastens wird vor Ort besprochen. Der Verteilerkasten wird auf dem Grundstück des Standes Montafon errichtet, direkt an der Grundstücksgrenze. Auch andere Kabel werden entlang der Grundstücksgrenze verlegt, um allfällige Bauführungen nicht zu beeinträchtigen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird das vorgelegte Übereinkommen mit der Montafonerbahn AG zur Grundbenützung einstimmig angenommen. Alle weiteren Kabel sind ebenfalls an den Grundstücksrand zu legen. Pkt. 5.) Montafon Tourismus – Bürgschaftsübernahme für den Kontokorrent-Kredit (vorgezogen) Der Standessekretär erläutert das Ansuchen der Montafon Tourismus GmbH zur Garantiebzw. Bürgschaftsübernahme für die Verlängerung des bestehenden KontokorrentkreditVertrages der Montafon Tourismus GmbH in Höhe von € 300.000, -mit einer Laufzeit von 60 Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 5 von 11 Monaten. Bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG. Der bestehende Kontokorrentkredit wurde 2015 abgeschlossen und bereits 2018 wiederum für drei Jahre verlängert. Bgm Josef Lechthaler ergänzt, dass der Kontokorrent-Kredit als Sicherheit dient. Er wird im laufenden Betrieb nicht benötigt. Bgm Helmut Pechhacker empfiehlt, dass die Laufzeitverlängerung auf fünf Jahre beschlossen wird, anstatt wie bisher auf drei Jahre. Dieser Vorschlag wird Montafon Tourismus nahegelegt. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit zu Gunsten der Montafon Tourismus GmbH über € 300.000, - mit einer gemäß Schreiben vom 3.2.2021 Laufzeit von 60 Monaten bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG einstimmig genehmigt, wobei der Genehmigungsbeschluss für die Dauer von fünf Jahren Gültigkeit hat. Pkt. 6.) Abschluss einer Leistungsvereinbarung mit dem Verein bewusst.montafon (vorgezogen) Der Vorsitzende informiert, dass die vorliegende Leistungsvereinbarung mit dem Vorstand des Vereines bewusst.montafon und mit dem Standesausschuss bereits abgestimmt wurde. Der Standessekretär ergänzt, dass mit dieser Leistungsvereinbarung eine Unterstützung für den Verein in Höhe von 10.000 € pro Jahr auf eine Laufzeit von drei Jahren beschlossen wird. Der Verein wird jährlich bei einer Standessitzung über die Aktivitäten des Vereins informieren. Es erfolgt keine zusätzliche Förderung für die Arbeitsgruppe Steinschafe. Ihre Förderung ist Teil der Gesamtunterstützung des Vereines bewusst.montafon. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Leistungsvereinbarung zwischen Stand Montafon und dem Verein bewusst.montafon einstimmig angenommen. Pkt. 7.) Entsendung eines Vertreters des Standes Montafon in den Vorstand des Vereines bewusst.montafon (vorgezogen) Der Vorsitzende empfiehlt Bgm Florian Küng als Vertreter des Standes Montafon in den Vorstand des Vereines bewusst.montafon. Dieser nimmt den Vorschlag an. Auf Antrag des Vorsitzenden wird Bgm Florian Küng als Vertreter des Standes Montafon einstimmig angenommen. Bgm Florian Küng nimmt an der Abstimmung nicht teil. Pkt. 8.) Kooperationsvertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft für den Internationalen Naturpark Rätikon (vorgezogen) Der Vorsitzende berichtet über den Kooperationsvertrag für die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft zur gemeinsamen Durchführung und Kostentragung des Managementplanes „Internationaler Naturpark Rätikon“. Der Standessekretär informiert, dass über den Naturpark Rätikon in der Schweiz eine Abstimmung stattgefunden hat. Bei dieser Volksabstimmung wurde der Naturpark Rätikon überraschend abgelehnt. Es hat viele Bedenken seitens der Prät- Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 6 von 11 tigauer Bevölkerung gegeben, dass sie durch den Naturpark Rätikon an Eigenständigkeit verlieren und Finanzmittel Richtung Liechtenstein und Vorarlberg zu zahlen sind. Die betreffenden Bürgermeister des Montafons haben daher entschieden, dieses Projekt nicht weiter zu verfolgen. Ohne die Kooperationspartner in der Schweiz ist die Umsetzung dieses Naturparks nicht zweckmäßig, zumal auch die Initiative aus dem Prättigau stammt. Damit dieses Projekt aus finanzieller Sicht gut abgeschlossen werden kann, muss trotzdem ein Kooperationsvertrag erstellt werden. Die Kosten werden wesentlich geringer ausfallen, als geplant. Es werden jene Leistungen abgerechnet, welche bisher angefallen sind. Der Stand Montafon ist in finanzieller Sicht nicht betroffen, sondern nur die Projektgemeinden. Bgm Josef Lechthaler als Standesrepräsentant-Stellvertreter und als Vertreter einer Rätikon-Gemeinde soll im Zuge dieses Beschlusses dazu ermächtigt werden, den Kooperationsvertrag im Namen des Standes Montafon zu unterschreiben. Auf Antrag des Vorsitzenden sprechen sich die Mitglieder des Standesausschusses einstimmig für den Abschluss des vorgelegten Kooperations-Vertrages zwischen den Vorarlberger Rätikon-Gemeinden aus und ermächtigen Bgm Josef Lechthaler, den Kooperationsvertrag im Namen des Standes Montafon zu fertigen. Der Vorsitzende bedankt sich beim Standessekretär für sein Engagement und seine Arbeit in diesem Projekt. Er bedauert den Ausgang der Schweizer Volksabstimmung. Pkt. 9.) Festsetzung des Entscheidungspouvoirs des Standesrepräsentanten in Anlehnung an § 50 Abs. 1 lit b Z 16 GG (vorgezogen) Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 9. Im Sinne der Weiterführung einer serviceorientierten und effizienten Verwaltung auf Standesebene sollen die Befugnisse für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen aktualisiert werden. Im Forstfonds des Standes Montafon ist das in § 2 der Verordnung über den Forstfonds des Landes Vorarlberg klar geregelt. Beim Stand Montafon finden sich in den Satzungen dazu keine näheren Festlegungen. Unter § 10 wird jedoch betreffend der Verwaltung des Standesvermögens und der Standes-Anstalten auf die Haushaltsbestimmungen in der Gemeinde-Ordnung verwiesen. Dem Standesausschuss als höchstem Organ des Gemeindeverbandes Stand Montafon obliegt es, die Befugnisse im Rahmen der laufenden Verwaltung des Gemeindeverbandes als Träger von Privatrechten sowie die Vergabe von Lieferungen und Leistungen festzulegen. In Anlehnung an die beim Obmann des Abwasserverbandes erfolgte Festlegung der Befugnis soll auch beim Standesrepräsentanten des Standes Montafon die Befugnis mit einer Wertgrenze von maximal 6.000 € festgelegt werden. Auf Antrag des Standesrepräsentant-Stellvertreters Bgm Josef Lechthaler beschließt der Standesausschuss, dem Standesrepräsentanten die Befugnis für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen mit höchstens 6.000 € bis zum Ende dieser Funktionsperiode zu übertragen. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Der Standesrepräsentant nimmt an der Abstimmung nicht teil. Pkt. 10.) Festsetzung der Entschädigung des Standesrepräsentanten (vorgezogen) Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 7 von 11 Vom Standessekretär wird informiert, dass gemäß § 5 der Verordnung über den Forstfonds des Standes Montafon der Standesrepräsentant Anspruch auf eine angemessene, von der Forstfondsvertretung festzusetzende, Entschädigung hat. Er erläutert kurz die bisherige Handhabung. Da der Standesrepräsentant das Amt seit jeher in Personalunion sowohl für den Stand Montafon als auch für den Forstfonds des Standes Montafon bekleidet, erfolgt die Auszahlung der Funktionsentschädigung durch den Stand Montafon und wird intern anteilig an den Forstfonds verrechnet. Bis 2019 wurde der Bezug des Standesrepräsentanten von beiden Talschaftsverbänden zu gleichen Teilen getragen. Seit 2020 erfolgt auf Grund des graduell geänderten Arbeitsanfalles die Kostentragung zu 80% durch den Stand Montafon und zu 20% durch den Forstfonds des Standes Montafon. Was die Höhe der Funktionsentschädigung anbelangt, wird festgehalten, dass sich diese gemäß eines Grundsatzbeschlusses der Standesvertretung aus dem Jahre 1970 an der Höhe des Bezuges eines Beamten der Dienstklasse A V/3 orientiert. Dem Standesrepräsentanten wurden 50 % des Tabellenwertes dieser Dienstklasse als Funktionsentschädigung gewährt. Nachdem in einer Finanzamtsprüfung von 2013 festgestellt wurde, dass die Einkünfte des Standesrepräsentanten gem. § 25 (1) 4 b EStG abzurechnen sind, wurde im Jahre 2015 die Funktionsentschädigung auf 75 % des Bezuges dieser Dienstklasse angepasst. Es wird vorgeschlagen die bisherige Herleitung und Festsetzung der Funktionsentschädigung beizubehalten. Über Antrag von Bgm Josef Lechthaler wird die Funktionsentschädigung für das Amt des Standesrepräsentanten in Höhe von 75 % des Bezuges eines Beamten der Dienstklasse A V/3 gemäß aktueller Gehaltstabelle der Landesregierung einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende nimmt nicht an der Abstimmung teil. Weiters wird die Kostentragung zu 80% durch den Stand Montafon und zu 20% durch den Forstfonds des Standes Montafon bestätigt und ebenso einstimmig beschlossen. Der Vorsitzende bedankt sich bei seinen Bürgermeisterkollegen für das Vertrauen und die Unterstützung. Pkt. 1.) Leader-Projektantrag „Kulturleitsystem Montafon“ – Aufbringung der Eigenmittel Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 1. Das Projekt wurde bereits bei der Standesberatung vorgestellt. Der Projektantrag wird am 25. März 2021 beim LEADER-Projektauswahlgremium behandelt. Gesamtkosten des Projekts 98.042 €, davon 55.542 € Personalkosten und 42.500 € Sachkosten. Förderung durch LEADER 60 %, d.h. 58.825 €, Sachkosten abzüglich der Förderung 17.000 €. Bgm Florian Küng fragt an, welche Kosten auf die Gemeinde Vandans zukommen werden. Der Standessekretär informiert, dass die Projektkosten über die Standesumlage auf die Gemeinden aufgeteilt werden. Die Förderung der Personalkosten wird die Standesumlage senken. Ein Abstimmungsgespräch mit Montafon Tourismus ist erfolgt. Es wird noch Folgegespräche mit der WIGE Montafon und den Bergbahnen geben. Mitarbeiter Michael Kasper wird bei der nächsten Standesberatung weitere Details aus diesen Abstimmungsgesprächen präsentieren. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 8 von 11 Bgm Martin Vallaster spricht sich grundsätzlich für diese Idee aus. Er sieht die Abstimmung mit den Bergbahnen und der WIGE Montafon als sehr wichtig an. Auch müssen die verschiedenen Vorgaben, wie Straßenschilder auszusehen haben, berücksichtigt werden. Die Förderung der Personalkosten ist in seinen Augen ein großer Vorteil des Projektes. Der Standessekretär informiert, dass alle Projekt-Mitarbeiter ihre Stunden im Zeiterfassungssystem aufzeichnen. Alle Stunden, die für dieses Projekt gearbeitet werden, sind im Zeiterfassungssystem genau erfasst. Die Personalkosten entsprechen dem tatsächlichen Arbeitsaufwand und werden so mit der Förderstelle abgerechnet. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Umsetzung des vorgestellten Projektes mit der Aufbringung der erforderlichen Eigenmitteln mehrheitlich mit einer Gegenstimme (Bgm Helmut Pechhacker) angenommen. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich einer EU-LEADERFörderung. Pkt. 2.) Fachbibliothek im Heimatmuseum – Vergabe von Tischlerarbeiten Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung des Tagesordnungspunktes 2. Es geht um die Erweiterung der Fachbibliothek der Montafoner Museen mit Bücherschränken / Regalen im OG2 des Heimatmuseums. Dafür wurden zwei Angebote eingeholt: • • Angebot Gebr. Brugger, Schruns vom 17.07.2020 in Höhe von 8.210 € Angebot Tischlerei Netzer, St. Gallenkirch vom 23.06.2020 in Höhe von 11.600 € Die Förderung des Landes Vorarlberg, Abteilung Wissenschaft und Weiterbildung, liegt in Höhe von bis zu 20.000 €. Diese Förderung umfasst die Personalkosten von Mitarbeitern des Heimatschutzvereines Montafon. Die Sachkosten für die Tischlerarbeiten würde der Stand Montafon übernehmen. Bgm Florian Küng fragt an, ob die Regale von einem Tischler angefertigt werden müssen. Bgm Josef Lechthaler spricht die heimische Wertschöpfung an, die durch diesen Auftrag gestärkt werden würde. Die Kosten für dieses Regal sind im Budget bereits vorgesehen. Da in der weiterführenden Diskussion noch einige Fragen offen waren und Mitarbeiter Michael Kasper auf Grund einer Beerdigung nicht anwesend sein kann, wird dieser Tagesordnungspunkt auf die nächste Standessitzung verschoben. Pkt. 12.) Genehmigung der Niederschrift von der 3. Standessitzung am 19.01.2021 Die Niederschrift der 3. Standessitzung am 19.01.2021 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt. Die vorliegende Niederschrift wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und bei der nächsten physischen Sitzung unterfertigt. Pkt. 13.) – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 9 von 11 a) Social Media Stand Montafon: Der Stand Montafon steigt in die Sozialen Medien ein. Ab Mitte März wird der Facebook- und Instagram-Auftritt des Standes regelmäßig mit Informationen und Berichten aus dem Gemeindeverband bespielt. Ziel des Social Media Auftritts ist, dass die Montafoner*innen aus erster Hand über Neuigkeiten rund um den Stand Montafon informiert werden und dass die vielfältigen Aufgabenbereiche des Standes sichtbarer werden. b) Neue Buchungs-App für Anruf-Sammeltaxi „go&ko“: Ab April 2021 können Fahrten mit dem Anruf-Sammeltaxi über die App „ISTmobil“ gebucht werden. Die App „ISTmobil“ kann kostenlos im App-Store heruntergeladen werden. Die App wird bereits jetzt schon in anderen Regionen verwendet (z.B. Graz, Korneuburg, Marchfeld). Fahrgäste können ihre Fahrwünsche in der App eingeben und so die Fahrt automatisch buchen. Bezahlt wird wie gewohnt im Fahrzeug mit Bargeld, WIGE-Gutscheinen oder „go&ko“ Jugend-Gutscheinen. Das „go&ko“ ist auch weiterhin unter Telefon +43 5556 77500 erreichbar. c) Einschulung für die neuen ÖPNV Ticketautomaten der Montafonerbahn: Seit Herbst 2020 können die Fahrscheine für die Montafonerbahn bei den neuen Ticketautomaten gelöst werden. Der Stand Montafon bietet in Zusammenarbeit mit der Montafonerbahn und dem Verkehrsverbund Vorarlberg für alle Interessierten eine Einschulung dieser Automaten an. Zudem werden weitere Fragen zu FAIRTIQ, Tarifsystem, Busund Zug-Fahrplan, Anruf-Sammeltaxi „go&ko“, etc. beantwortet. Es werden zwei Termine angeboten: Freitag, 12. März 2021, vormittags in Schruns am Bahnhof und Dienstag, 16. März 2021, nachmittags in Vandans am Bahnhof. Aufgrund der aktuellen Corona-Situation erfolgen die Einschulungen jeweils einzeln mit den interessierten Personen. d) WIGE Montafon.App: Die WIGE Montafon hat im Herbst das Projekt „WIGE Montafon.App“ gestartet. Die App fördert die Kaufkraft in der Region und schafft Bewusstseinsbildung zum Thema E-Commerce. Die App des Software-Entwicklers „helloagain“ wird bereits in anderen Regionen erfolgreich verwendet, z.B. Fuschlsee/Mondsee, Brixental und Mittersill. Die Adaptierung der App auf die Bedürfnisse der WIGE Montafon wurde im Dezember 2020 in Auftrag gegeben. Das Herzstück der App ist der Bonus-Club zum Sammeln von Treuepunkte. Zudem findet man in der App eine Übersicht aller Betriebe, einen Eventkalender, tägliche Mittagsmenüs, einen (Lehr-)Stellenmarkt und noch viele weitere wichtige Infos aus der Region. Die App wird Mitte/Ende März live gehen und kann kostenlos im App-Store (Apple & Android) heruntergeladen werden. e) Projekt Tracht und Montafoner Steinschaf: Der Heimatschutzverein Montafon arbeitet am LEADER-Projekt „Textilwerk Montafon“. Das Montafon wurde nun im Zuge des Projektes in den Lehrplan der Universität der angewandten Kunst aufgenommen. Zudem wurde ein Investor gefunden und es kann in Kürze ein Wollstoff mit dem Montafoner Steinschaf maschinell hergestellt werden (siehe auch https://base.uniak.ac.at/courses/2020W/S01594/) Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Josef Lechthaler: f) Bereits seit längerem wird an einem neuen Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz gearbeitet. Es hat bereits einen Entwurf des Landes gegeben. Der Entwurf dieses Gesetzes muss noch weiterbearbeitet werden. Ziel ist es, die KinderbetreuungseinrichStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 10 von 11 tungen (Spielgruppen, Kindergärten, Schüler*innen-Betreuung etc.) miteinander zu verbinden. Durch die Verschränkung der Einrichtungen könnten die Kinder bei Bedarf auch von anderen Institutionen betreut werden (z.B. Schüler*innen im Kindergarten). g) Dienstnehmerschutz: Es soll Konzepte geben, die die Gemeinden anwenden können. Die vorgefertigten Konzepte sind auf die einzelnen Arbeitsplätze abgestimmt, damit die Themen Arbeitnehmerschutz sowie Haftung eingehalten werden. Dazu wird ein Entwurf erstellt, der in Pilotgemeinden getestet wird. h) Zur VRV 2015 haben Schulungen stattgefunden. Die Gemeinden haben zur Unterstützung bei der Umstellung eine sehr gute Rückmeldung gegeben. i) Schulerhaltungsbeiträge für schulautonome Schwerpunkt-Klassen: Es wird eine Empfehlung für die Schwerpunkt-Schulen (z.B. Schimittelschule, Musikmittelschule) gemacht, wie hoch die Schulerhalter-Beiträge für Sprengelfremde Schüler*innen sein sollen. Derzeit liegt dieser Beitrag bei 370 €. Die Empfehlung für das Schuljahr 2021 ist, den Beitrag auf 390 € anzuheben. j) Seit der vergangenen Vorstandssitzung ist Günter Meusburger der neue Geschäftsführer des Vorarlberger Gemeindeverbandes. Sein Vorgänger Otmar Müller hat seine Aufgaben an ihn übergeben. Weitere Berichte: k) Bgm Lechthaler informiert, dass die GMF-Studie bezüglich der Bäder-Landschaft im Montafon gestartet wurde. . Für die weiteren Arbeitsschritte wird es eine Kerngruppe geben, welche im Kontakt mit der Firma GMF steht. Eine weitere Feedback-Gruppe soll mit Vertretern der Standort-Gemeinden die Studie begleiten. Die weiteren Vorbereitungen finden in den kommenden Wochen statt. l) Das Thema Sicherheitsteams (Covid-Guides) muss nochmals behandelt werden. Manuel Bitschnau hat eine Aufstellung über die vergangene Wintersaison gemacht. Die Sicherheitsteams sollen auch im Sommer 2021 weitergeführt werden. Der Kostenbeitrag vom Stand Montafon muss noch geklärt werden. Pkt. 14.) Allfälliges a) Der Vorsitzende fragt an, ob, wenn die Gastronomie öffnet, die Bürgermeister oder der Stand Montafon einen Appell an die Eigenverantwortung der Bürger*innen richten sollen. Der Appell könnte lauten: „Genießt die Öffnungen, aber schaut auf die Abstandsregeln.“ Bgm Florian Küng spricht an, dass sich die meisten Personen zu Hause infizieren. Die Botschaft soll daher sein: „Wir freuen uns, dass die Gastronomie wieder offen ist. Bitte haltet euch weiterhin an die Corona-Regeln.“ Der Vorsitzende bittet um eine Rückmeldung der Bürgermeister diesbezüglich an den Standessekretär. Toni Meznar schlägt vor, diesen Hinweis über den Social-Media-Kanal des Standes zu bringen. b) Bgm Josef Lechthaler hinterfragt, ob der Social Media Auftritt des Standes Montafon wirklich täglich bespielt werden muss. Er bittet die Bürgermeister den Social-MediaKanal des Vorarlberger Gemeindeverbandes zu abonnieren. c) Bgm Josef Lechthaler fragt an, ob die Website des Standes Montafon auf RIS Shell umgestellt wird. Der Standessekretär berichtet, dass die Abklärungen dazu im Laufen Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 4. Standessitzung: 09.03.2021 Seite 11 von 11 sind. Ziel ist es, dass 2021 das Konzept für die Website erstellt wird. Im Jänner 2022 soll dann die Umsetzung erfolgen. Die Kosten dafür werden im Herbst 2021 im Voranschlag berücksichtigt. d) Bgm Herbert Bitschnau fragt an, wie es im Projekt Rätikon weitergeht. Der Standessekretär informiert, dass durch die Vorarbeiten im Projekt das Netzwerk der Kooperierenden über die Grenze hinweg gestärkt wurde. Es soll nun angedacht werden, welche Projekte außerhalb des Naturpark Rätikons verwirklicht werden können. Das bereits beschlossene Budget wird nicht in voller Höhe ausgegeben werden. Bgm Herbert Bitschnau fände es sehr schade, wenn das Projekt ohne weitere Folgen abgeschlossen werden würde. Bgm Florian Küng schlägt vor, dass die Montafoner Gemeinden mit Montafon Tourismus über die bereits erarbeiteten Unterlagen sprechen. Möglicherweise würde sich ein anderes Format als der Naturpark Rätikon anbieten. Bgm Martin Vallaster sieht es ebenfalls als möglich, dass die Montafoner Gemeinden diesbezüglich weiterarbeiten. Der Standessekretär informiert, dass die Weiterarbeit im Projekt Naturpark Rätikon nur auf Liechtensteiner und Vorarlberger Seite schwer möglich ist. Denkbar sind aber losgelöst vom Naturpark Rätikon weitere Projekte (z.B. über Interreg) zur Zusammenarbeit mit der Schweiz und Liechtenstein. e) Valentina Bolter bittet die Bürgermeister, gegebenenfalls eine Person bekannt zu geben, die in der Gemeinde für Presse zuständig ist. Dann werden alle ÖPNVNeuigkeiten direkt an diese Person gesendet. f) Bgm Martin Vallaster spricht seinen Brief an die Bürgermeister an, den er bereits vor drei Monaten versendet hat. Der Vorsitzende informiert, dass die Antwort an Bgm Martin Vallaster bereits vorbereitet ist und demnächst zugesendet wird. Ende der Sitzung, 16:11 Uhr Schruns, 9. März 2021 Schriftführer: Standesrepräsentant: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659