19901106_SV_004

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:53
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1990-11-06
Erscheinungsdatum 1990-11-06
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. November 1990 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 4. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 29. Oktober 1990 nehmen an der auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Weiters nehmen an der Standessitzung teil: Bezirkshauptmann Dr. Leo Walser in Begleitung von Ing. Peter Fitz, verkehrstechnischer Amtssachverständiger der Landesregierung; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter sowie Herrn Bezirkshauptmann Dr. Walser und Herrn Ing. Fitz und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 3. Standessitzung vom 11.09.1990; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Geschwindigkeitsbeschränkungen auf der B 188 und verschiedenen Landesstraßen; -2- 4. Verkehrsüberwachung in der Talschaft; 5. Abgangsfinanzierung für geplante Weltcuprennen; 6. Möglichkeiten zur Verwertung landwirtschaftlicher Produkte; 7. Verkehrsplanung Vorarlberg der Landesregierung Stellungnahme; 8. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Vor Eingang in die Tagesordnung heißt der Vorsitzende den neugewählten Bürgermeister von Tschagguns Guntram Bitschnau im Standesforum herzlich willkommen, gratuliert ihm zu seiner Wahl zum Bürgermeister und verleiht der Hoffnung auf eine gute und sachliche Zusammenarbeit Ausdruck. Der Vorsitzende bringt weiters ein Schreiben des ehemaligen Bürgermeisters Elmar Galehr vollinhaltlich zur Kenntnis, mit welchem dieser sich für die während seiner kurzen Amtszeit erwiesene Loyalität bedankt. Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 3. Standessitzung vom 11. September 1990, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. Berichte des Vorsitzenden: a) Für die Verlegung der Holzbrücke in Lorüns im Zuge des Montafoner Radwegenetzes liegt von Landesrat Grabher die mündliche Zusage zur Gewährung eines Förderungsbeitrages von 80% vor. Nach Auffassung des Vorsitzenden sind die restlichen Kosten vorerst je zur Hälfte von den betroffenen Gemeinden Schruns und Tschagguns zu übernehmen, wobei jedoch im Zuge der Aufteilung des von der Vorarlberger Illwerke AG bereitgestellten Unterstützungsbeitrages für das Montafoner Radwegenetz für diese Sonderaufwendungen ebenfalls den beiden Gemeinden ein entsprechender Sonderbeitrag rückvergütet werden soll. Von Bürgermeister Rudigier wird dazu gleichfalls festgestellt, daß von der Gemeinde St. Gallenkirch für die Sanierung von zwei Brücken im Zuge der Erstellung des Radweges ebenfalls Kosten in Höhe von ca. S 300.000, -- angefallen sind, weshalb er gleichfalls um deren Berücksichtigung bei der endgültigen Festlegung des Aufteilungsschlüssels für das Illwerkegeld ersucht. Vom Vorsitzenden wird dieses -3- Ansinnen grundsätzlich auch als gerechtfertigt beurteilt. Die definitive Aufteilung soll nach Realisierung eines durchgehenden Montafoner Radwegnetzes und Eingang des Gesamtbeitrages der Vorarlberger Illwerke AG vorgenommen werden. Vom Standessekretär wird zur geplanten Brückenverlegung berichtet, daß aufgrund eines weiteren Lokalaugenscheines die Notwendigkeit festgestellt wurde, daß für den Abbau der Brücke und deren Aufbau am neuen Standort bei der Landbrücke sowohl aus arbeitstechnischen als auch aus sicherheitstechnischen Überlegungen die Erstellung eines Hilfsgerüstes mit Unterfangung der Brückenkonstruktion durch Gerüsttürme erforderlich ist. Diesbezüglich wurde ein Angebot eingeholt. Gleichfalls wird berichtet, daß vom Bundesheer mit den ersten Abbaumaßnahmen am 12. November 1990 begonnen werden soll, weshalb auch am neuen Standort die Voraussetzungen zur Lagerung des Brückenholzes geschaffen werden müssen. Gleichfalls ist auf Tschaggunser Gemeindegebiet die Erstellung einer Behelfszufahrt notwendig, um die Betonierungsarbeiten beim Widerlager vornehmen zu können. Bürgermeister Bitschnau wird daher gebeten, mit dem betroffenen Grundeigentümer diesbezüglich das Einvernehmen herzustellen. Im Zuge der Diskussion wird weiters die Überlegung angestellt, ob für den geplanten Verwendungszweck der Brücke als Radwegverbindung eine Reduzierung der Breite der Brücke von 5, 92 m (Außenmaß) bzw. allenfalls auch der Höhe aus verschiedenen Überlegungen nicht als zweckmäßig beurteilt werden muß. Dadurch wäre einerseits eine Vergrößerung der bestehenden Widerlager in der Breite (jeweils zusätzlich 1 m) nicht erforderlich, gleichzeitig könnte aber auch den Wünschen der Anrainer entgegengekommen werden. Vom Bezirkshauptmann werden gegen eine Reduzierung der Brückenbreite in Anlehnung an die bestehenden Widerlager, allenfalls auch der Höhe der Brücke grundsätzlich keine Einwände erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, diesbezüglich mit Herrn Mjr. Hagspiel in Verbindung zu treten. b) Wie bereits durch Pressemitteilungen bekannt, wird von den Montafoner Seilbahngesellschaften für die kommende Wintersaison auf die Tageskarten eine 20%-ige Ermäßigung gewährt, wenn die Anreise mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Gleichzeitig sind auch die Inhaber von Saisonkarten zur kostenlosen Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel berechtigt. Durch diese Maßnahme soll ein Schritt zur Reduzierung des Verkehrsaufkommens gesetzt werden, was vom Standesausschuß zustimmend zur Kenntnis genommen wird. Vom Vorsitzenden wird dazu weiters berichtet, daß die Verhandlungen über die Einführung von Schizügen aus dem süddeutschen bzw. ostschweizerischen Raum bisher sehr schwierig waren und in der kommenden Woche weitere -4- Gespräche im Landhaus stattfinden werden. Derzeit liegt von der ÖBB der Vorschlag zur Führung von Schizügen ab Lochau, allerdings nur bis Bludenz vor. Nach derzeitigem Verhandlungsstand soll die Tageskarte einschließlich Hin- und Rückfahrt mit dem Zug ab Bludenz ca. S 300, — kosten, bei Anfahrt ab Lochau ca. S 400, --. Dazu wird vom Standesausschuß die einhellige Auffassung vertreten, daß diese Schizüge unbedingt bis nach Schruns geführt werden müssen, da durch ein Umsteigen auf dem Bahnhof Bludenz die Akzeptanz zur Annahme dieses Angebotes sicherlich wesentlich geringer ist. Als weitere organisatorische Voraussetzung ist der zweigleisige Ausbau der Bahnstrecke bis nach Bludenz notwendig, welcher nach derzeitien Informationen bis Ende 1992 abgeschlossen sein dürfte. d) Für die Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn wurde über nochmalige Urgenz des Vorsitzenden von der Landesregierung eine Förderungszusage in Höhe von 40% zugesichert. Gleichfalls liegt die schriftliche Zusage der Vorarlberger Illwerke zur Gewährung eines Unterstützungsbeitrages in Höhe von S 275.000, — vor. e) Der Vorsitzende richtet nochmals die Bitte an die Kollegen Bürgermeister, die von Peter Rudi gier aus Schruns ausgesandten Fragebögen zur Erarbeitung eines Montafoner Behindertenführers raschestmöglich bearbeiten zu lassen und an Peter Rudigier zurückzusenden. Pkt. 3.) Vom Vorsitzenden wird auf das mit Schreiben vom 17.09.1990 vorgebrachte Ersuchen des Bezirkshauptmannes Dr. Walser hingewiesen, die Thematik von Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Bundes- und Landesstraßen in der Talschaft im Rahmen einer Standessitzung zu erörtern. Gleichfalls wird auf die bereits im vergangenen Jahr stattgefundene Beratung über Probleme der Verkehrsüberwachung sowie die Auflassung des Verkehrspostens Bludenz verwiesen. Bezirkshauptmann Dr. Walser bedankt sich eingangs für die Möglichkeit zur Diskussion im Standesausschuß und stellt weiters fest, daß individuelle Entscheidungen, bezogen auf einzelne Örtlichkeiten, allmählich zu einem für die Kraftfahrer kaum zumutbaren Schilderwald mit nicht mehr offenkundigen und ohne weiteres nachvollziehbaren Begründungen für häufig wechselnde Tempolimits führen. Er führt weiters an, daß in der Verwaltungspraxis oft der Bezug zur Realität fehlt, andererseits aber auch eine schnelle Umsetzung von Richtlinien zur Geschwindigkeitsbeschränkung unter Berücksichtigung der Wünsche von Gemeinden, Anrainern, Straßenverwaltung, Kraftfahrern, Gendarmerie etc. oft nur sehr schwer möglich sind. -5- Aus diesen Überlegungen besteht die Absicht, eine grundsätzliche Debatte in den Talschaften zu initiieren. In Hinblick auf den vorhandenen Schilderwald konnten in den vergangenen Monaten bereits positive Ergebnisse erzielt und eine beträchtliche Reduzierung verschiedener Hinweis- und Ankündigungstafeln erreicht werden. Als weitere Maßnahme sollen die Geschwindigkeitsbeschränkungen, in erster Linie auf der B-188, überprüft werden, wobei diesbezüglich verschiedene Anträge der Gemeinden (teils über Initiative von Anrainern) auf Reduzierung der bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorliegen. Laut Aussage des Bezirkshauptmannes sind allein auf der B-188 zwischen Bludenz und Partenen insgesamt 21 Wechsel an Geschwindigkeitsbeschränkungen im Bereich zwischen 20 und 100 km/h zu beachten, was für den Kraftfahrer zweifelslos eine enorme Belastung bedeutet. Vielfach wurden die Geschwindigkeitsbeschränkungen aus einem konkreten Anlaßfall erlassen, wodurch die Übersichtlichkeit und auch Verständlichkeit dieser Maßnahmen für den Kraftfahrer verloren geht. Eine Systematisierung, der alle betroffenen Partner zustimmen können, wird andererseits sicherlich auch nicht möglich sein. Der Bezirkshauptmann zitiert weiters verschiedene Aufstellungen aus der Unfallstatistik 1989 sowie auch aus dem Verkehrssicherheitsprogramm für die 90-er Jahre des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KfV). So werden beispielsweise die Übertretungen der Geschwindigkeitsbeschränkungen in der Unfallstatistik 1989 wie folgt ausgewiesen: a) Im Ortsgebiet: 30 50 70 80 km/h km/h km/h km/h Zone Zone Zone Zone / / / / Übertretung Übertretung Übertretung Übertretung 95, 0% 68, 0% 67, 0% 72, 5% / / / / Übertretung Übertretung Übertretung Übertretung 66, 5% 60, 0% 44, 0% 26, 7% b) Außerorts: 50 60 70 100 km/h km/h km/h km/h Zone Zone Zone Zone Zur Übersichtlichkeit der Verkehrsregelungen wird vom Bezirkshauptmann als möglicher Vorschlag eine Reduktion auf insgesamt 9 Wechsel an Zonen (unterteilt in Ortsgebiet und außerorts) unterbreitet, wobei sicherlich die Aspekte der Überwachung, der Akzeptanz des Einheimischen, der Bestrafung etc. bei der Beurteilung zu berücksichtigen sind. Damit verbunden werden muß andererseits eine strenge Überwachung und Bestrafung. Generell bezeichnet der Bezirkshauptmann die Verkehrsdisziplin als katastrophal, wobei allein für das Jahr 1990 bisher eine Zunahme von Anzeigen im Ausmaß von ca. 30% erwähnt wird. -6- Ausgehend vom derzeitigen Istzustand wird vom Bezirkshauptmann als Diskussionsvorschlag als Extremvariante eine Reduktion der Geschwindigkeitswechsel auf 9 Bereiche unterbreitet, wobei im Ortsgebiet mit begleitenden Maßnahmen die Höchstgeschwindigkeit mit 60 km/h, außerorts mit 80 km/h festgelegt werden könnte. Als weitere Variante wird die Reduktion innerorts auf 50 km/h, außerorts auf 70 km/h vorgeschlagen. Gegen eine auf Teilbereichen der B-188 von Gemeinden und Anrainern geforderte Reduktion auf 40 km/h spricht sich der Bezirkshauptmann aus, da dies unter Berücksichtigung anderer Aspekte, wie Akzeptanz durch den Kraftfahrer, Sicherung eines zügigen Verkehrsflusses etc. als sinnlos eingestuft werden muß. Bgm. Vallaster bringt die Forderungen der Gemeinde und der Anrainer im Ortsteil Gantschier nach Reduktion der Höchstgeschwindigkeit auf 40 km/h, Installierung einer durch den Fußgänger schaltbaren Ampel sowie nach verstärkter Verkehrsüberwachungen zur Kenntnis. Diesbezüglich wird auch durch die Gemeindevertretung in der kommenden Sitzung aufgrund eines eingebrachten Antrages beraten. Bgm. Vallaster bringt klar zum Ausdruck, daß in erster Linie bei den Überlegungen die Interessen und Sicherheitsbedürfnisse der Anrainer im Vordergrund zu stehen haben. Vom Bezirkshauptmann werden gegen eine Reduktion auf 50 bzw. 70 km/h Vorbehalte geäußert, er würde eher den Vorschlag mit 60 bzw. 80 km/h mit begleitenden Maßnahmen vorerst als probeweisen Versuch für 1 Jahr begrüßen. Er würde diese Regelung unter der Voraussetzung gleichzeitiger scharfer Kontrollen und bei Übertretungen auch entsprechender Bestrafungen persönlich begrüßen und verantworten. Bezüglich des Schadstoffausstoßes wird von Ing. Fitz berichtet, daß aufgrund neuester wissenschaftlich gesicherter Erkenntnisse bei Kraftfahrzeugen mit geregeltem Dreiwegkatalysator im Geschwindigkeitsbereich unterhalb 50 km/h der Schadstoffausstoß nicht entsprechend der Geschwindigkeit verringert wird, sondern aufgrund ungünstiger Motordrehzahlen gegenüber höheren Geschwindigkeiten größer ist. Zur Forderung zur Installierung von schaltbaren Fußgängerampeln in Gantschier wird von Ing. Fitz festgestellt, daß diesfalls weitere Überprüfungen notwendig sind. Grundsätzlich stellt die Betätigung des Ampelknopfes durch den Fußgänger lediglich eine Anmeldung an das bestehende Computerprogramm zur Ampelregelung dar. Im Zuge der sehr ausführlichen Beratung wird der von Bezirkshauptmann Dr. Walser unterbreitete Vorschlag eines einjährigen Versuches mit Zonen von 60 km/h innerorts und von 80 km/h außerorts mit einer gleichzeitigen Reduzierung der Geschwindigkeitszonen gegenüber dem Istzustand um ca. 50% grundsätzlich von der Standesvertretung gutgeheißen. Selbstverständlich könnte ein solcher Versuch nur unter den vom Bezirkshauptmann angekündigten begleitenden Maßnahmen einer rigorosen Überwachung und Bestrafung von Übertretungen stattfinden. -7- Bgm. Vallaster weist nochmals auf die von der Gemeinde und Anrainern im Ortsteil Gantschier erhobene Forderung einer Reduktion auf 40 m/h und Erlassung eines Überholverbotes hin. Abschließend wird einvernehmlich vereinbart, die Gemeindevertretungen informativ mit der vorgeschlagenen Vorgangsweise zu befassen und eine Meinungsbildung herbeizuführen. Pkt. 4.) Bezirkshauptmann Dr. Walser stellt mit Bedauern fest, daß seine Bemühungen um Beibehaltung der dezentralen Verkehrsposten und eine bessere Ausstattung derselben trotz intensiven Verhandlungen in den vergangenen Monaten leider als gescheitert beurteilt werden müssen. Lt. Weisung des Innenministeriums wurden die Bereichsverkehrsposten vorerst befristet auf ein Jahr aufgelöst. Nach einer halbjährigen Erfahrung kann eindeutig bewiesen werden, daß die Situation in der Verkehrsüberwachung im Bezirk Bludenz nicht verbessert wurde, der Umfang von Anzeigen allerdings gegenüber bisher um 30% zugenommen hat. Nach Überzeugung des Bezirkshauptmannes hat die Gendarmerie in erster Linie dort anwesend zu sein, wo es aus Verkehrs technischen Überlegungen notwendig und zweckmäßig ist, ohne daß die Eintreibung von Strafgeldern im Vordergrund zu stehen hat. Trotz Einholung eines Rechtsgutachtens durch die Landesregierung und eines Erlaßes des Landesstatthalters wird vom Landesgendarmeriekommando (LGK) die Erteilung von Aufträgen durch die Bezirkshauptmannschaften nicht beachtet. Lt. Aussage des Bezirkshauptmannes ist ein Gesprächsklima zwischen LGK und Bezirkshauptmannschaft nicht gegeben, vom Bezirkshauptmann werden die herrschenden Zustände als skandalös bezeichnet. Dies führt soweit, daß der Bezirkshauptmann keine Informationen über die Ausstattung der Verkehrsposten (Kraftfahrzeuge, Überwachungsgeräte etc.) besitzt und schwerpunktmäßige Anordnungen der Bezirkshauptmannschaft einfach nicht befolgt werden. Aufgrund den gegebenen Umständen ist eine gezielte Verkehrsüberwachung im Zuständigkeitsbereich der Bezirkshauptmannschaft Bludenz, zu welcher der Bezirkshauptmann gesetzlich verpflichtet ist, nicht möglich. Der Bezirkshauptmann kritisiert dabei auch die fehlende Unterstützung von Landesseite. Als Ziel fordert der Bezirkshauptmann wieder eine Installierung einer Bereichsstelle im Bezirk, welche für Verkehrsüberwachungsaufgaben herangezogen werden kann. Aufgrund den gegebenen Umständen wird die Verkehrsdisziplin auf den Straßen sicher nicht verbessert werden, andererseits ist jedoch mit einer Zunahme von Anzeigen zu rechnen. In diesem Zusammenhang wird vom Vorsitzenden auch, die Verlegung der Radarbox von Gantschier nach Gortipohl bemängelt und als Schildbürgerstreich bezeichnet, da die gesamte Einrichtung verlegt wurde, womit sich schlagartig die Verkehrsdisziplin eindeutig negativ entwickelt hat. Wenigstens das Gehäuse der Radarbox sollte schon auf Grund der psychologischen Wirkung stationär bleiben. -8- Trotz des Angebotes, daß Mittel der Straßenverwaltung zur Finanzierung von Überwachungseinrichtungen bereitgestellt werden, wurde dies vom LGK abgelehnt, da von ihm grundsätzlich nur vom Innenministerium bewilligte Anschaffungen im Rahmen des Bundesbudgets angenommen werden. Die bisher stattgefundenen regelmäßigen Besprechungen zwischen Bezirkshauptmannschaft und Verkehrsabteilung zur Erörterung und Festlegung von Schwerpunktmaßnahmen sind nicht mehr möglich, da der Bezirkshauptmann bereits seit 4 Monaten keinen kompetenten Vertreter der Verkehrsabteilung gesehen hat. Die Verkehrsabteilung der Autobahngendarmerie in Bürs ist ebenfalls ausschließlich für die Überwachung der Walgauautobahn und der S-16 zuständig und kann für andere Aufgaben der Verkehrsüberwachung nicht herangezogen werden. Die vom Bezirkshauptmann aufgezeigten Mißstände werden von der Standesvertretung mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, dies insbesondere auch in Hinblick auf die unter Pkt. 3 der Tagesordnung geführte Diskussion und der daraus notwendigen konsequenten Überwachung von Geschwindigkeitsbeschränkungen. Die Standesvertretung unterstützt das Anliegen des Bezirkshauptmannes nach Wiederherstellung des früheren Zustandes mit Installierung einer Verkehrsabteilung, welche der Bezirkshauptmannschaft unterstellt ist, einhellig. Der Vorsitzende wird beauftragt, dieses Talschaftsanliegen mit Nachdruck bei den zuständigen Regierungsstellen in Bregenz zu deponieren und auf die aufgezeigten Mißstände hinzuweisen. Insbesondere auch in Anbetracht der bevorstehenden Wintersaison und die damit verbundenen vermehrten Aufgaben der Verkehrsüberwachung und Verkehrslenkung lassen aufgrund den vom Bezirkshauptmann geschilderten Umständen ernsthafte Probleme bei der Verkehrsabwicklung befürchten. Pkt. 5.) Zur Finanzierung des Abganges künftiger Weltcuprennen bringt der Vorsitzende die in den Gemeindevertretungen gefaßten Beschlüsse wie folgt zur Kenntnis: In Gaschürn und Bartholomäberg wurde der anteiligen Haftungsübernahme ohne Einschränkungen zugestimmt. Abgelehnt wurde die Haftungsübernahme durch die Gemeinden St. Anton i.M. , Lorüns und Stallehr, wobei insbesondere seitens der Gemeinden St. Anton und Lorüns eine Ablehnung mit der Begründung erfolgte, daß durch zusätzliche Werbemaßnahmen und die Veranstaltung von Weltcuprennen ein weiteres Verkehrsaufkommen herbeigeführt wird. In Anbetracht der bereits gegebenen Belastungen der Anrainer ist daher eine weitere Bewerbung des Schitourismus nicht vertretbar. Seitens der Gemeinde Silbertal wurde in Anlehnung an ursprüngliche Berechnungen der Übernahme eines anteiligen Haftungsbetrages von max. S 26.000, — zugestimmt. -9- Von der Gemeinde Tschagguns wurde die Mitfinanzierung unter der Annahme beschlossen, daß der Sockelbeitrag für die Gemeinden Schruns und Tschagguns zusammen nicht mehr als 30% beträgt. Die Gemeindevertretung St. Gallenkirch hat ihren Anteil ebenfalls mit dem ursprünglichen Maximalbetrag von S 60.000, — limitiert. Seitens der Marktgemeinde Schruns wurde der Übernahme eines Sockelbeitrages von 15% zugestimmt, wobei bei einer Gesamtbelastung für die Gemeinde Schruns von über S 200.000, — zusätzlich der Voranschlag des Weltcuprennens zur Genehmigung vorzulegen ist. Von der Gemeinde Vandans wurde die Mitfinanzierung unter der Auflage beschlossen, daß von den Gemeinden Schruns und Tschagguns ein Sockelbeitrag von mindestens je 20% geleistet und der Restabgang nach einem kombinierten Schlüssel aus Einwohnern und Nächtigungszahlen verumlagt wird. Der Vorsitzende stellt dazu grundsätzlich fest, daß in Anbetracht der von der Vorarlberger Illwerke AG zwischenzeitlich vorliegenden Zusage zur Mitbeteiligung, insbesondere auch zur Übernahme eines zusätzlichen Finanzierungsanteiles in Höhe von 15% bzw. max. S 200.000, —, aber auch der Bereitschaft zur Mitarbeit seitens des Schiclubes Montafon, des Tourismusverbandes Montafon und des Wintersportvereines Tschagguns auch von den Standesgemeinden eine Beteiligung erwartet wird und notwendig ist. Im Verlaufe der Diskussion werden die ablehnenden Beschlußfassungen durch die Gemeinden Lorüns und Stallehr als verständlich beurteilt, zumal beide Gemeinden aus dem Fremdenverkehr der Talschaft keinen direkten Nutzen erzielen. Die Entscheidung der Gemeinde St. Anton i.M. wird teils als unverständlich beurteilt, da sicherlich auch die Gemeinde St. Anton i.M. in einem gewissen Ausmaß aus dem Fremdenverkehr Vorteile erzielt. Die Entscheidung der Gemeindevertretung Vandans wird insgesamt als unverständlich beurteilt, zumal gerade Vandans direkt an das Schigebiet Golm angeschlossen ist und dadurch sehr wesentlich auch vom Winterfremdenverkehr Vorteile erzielt. Es wird eher die Auffassung vertreten, daß seitens der Gemeinde Vandans gleichfalls ein bestimmter Sockelbeitrag geleistet werden sollte. Die Auflage der Verumlagung des Restabganges nach einem kombinierten Schlüssel von Einwohnern und Nächtigungszahlen wird insbesondere von den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn einhellig abgelehnt, zumal die Vorteile aus der Veranstaltung von Damen-Weltcuprennen in erster Linie für die Gemeinden des Außermontafons gesehen werden. -10- Vom Vorsitzenden wird abschließend festgestellt, daß aufgrund der vorliegenden Beschlüsse von mehreren Gemeinden die Übernahme eines Sockelbeitrages durch Schruns und Tschagguns von jeweils mind. 20% erwartet wird. Er ersucht daher die Kollegen Bgm. Wekerle und Bgm. Bitschnau nochmals um eine gemeinsame Abklärung, wobei eine positive Entscheidung erwartet wird. Bezüglich der Beschlußfassung der Gemeinde Vandans werden Bgm. Wekerle und Bgm. Bitschnau nochmals gemeinsam mit Bgm. Wachter in Verhandlung treten, um eine für alle Gemeinden annehmbare Entscheidung herbeizuführen. Pkt. 6.) In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit wird die Behandlung auf die kommende Sitzung verschoben. Pkt. 7.) Vom Vorsitzenden wird den Anwesenden zum Entwurf der Landesregierung zur "Verkehrsplanung Vorarlberg" die Ausarbeitung einer Stellungnahme mit der Bitte übergeben, diese Stellungnahme durchzusehen und allfällige Änderungswünsche bzw. Ergänzungen binnen einer Woche der Standesverwaltung bekanntzugeben, damit die Stellungnahme der Talschaft bis zum 16. November 1990 an die Landesregierung weitergeleitet werden kann. Selbstverständlich steht es jeder Gemeinde offen, zusätzliche Stellungnahmen zu dieser Studie abzugeben. In Anbetracht der Verkehrsprobleme in der Talschaft und den hiezu bereits seit Jahrzehnten geführten Diskussionen erachtet es der Vorsitzende als dringend geboten, daß auch aus Talschaftssicht eine Stellungnahme hiezu abgegeben wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.45 Uhr mit dem Dank für die Teilnahme und rege Mitarbeit die Standessitzung. [Anhang] [-11-] An die Herren Bürgermeister des STANDES MONTAFON Betrifft: Standessitzung vom 6. November 1990; Bezugnehmend auf die 4. Standessitzung wird höflich um nachstehende Erledigungen gebeten: a) Die von Peter Rudigier ausgesandten Fragebögen zur Erstellung eines Montafoner Behindertenführers unverzüglich zu bearbeiten und an Herren Rudigier zurückzusenden, damit er die weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der Drucklegung veranlassen kann. b) Allfällige Änderungswünsche bzw. Ergänzungen des übergebenen Entwurfes einer Stellungnahme zur Verkehrsplanung Vorarlberg bis spätestens 13. November der Standesverwaltung mi tzuteilen. Mit der Bitte um verläßliche Erledigung verbleibt mit freundlichen Grüßen Der Standesrepräsentant i.A. J. Vallaster