19881129_SV_017

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:56
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1988-11-29
Erscheinungsdatum 1988-11-29
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 29. November 1988 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 17. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 22. November 1988 nehmen an auf heute 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: der Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Vizebürgermeister Gerhard Rebholz, Schruns; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; BürgermeisterBürgermeister Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß § 8 des Standesstatutes die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben. Zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Niederschrift Sitzung vom 7. September 1988; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorlage und Genehmigung des Dienstpostenplanes für 1989; 4. Beratung zur Schaffung eines innerregionalen Finanzausgleiches; 5. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1 .) Die Niederschrift über die 16. Sitzung vom 7. September 1988, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird in der vorliegenden Fassung über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2 - Berichte des Vorsitzenden: Der Vorsitzende berichtet kurz über das Ergebnis der Besprechung am 4.11.1988 betreffend die Beseitigung der Verkehrsbehinderungen beim Ausbau der Anschlußstelle Montafon/Bludenz-Ost vor der kommenden Wintersaison. Der diesbezügliche Aktenvermerk ist den Gemeinden bereits zugegangen. Am 21. November 1988 hat eine weitere Besprechung bei der Bezirkshauptmannschaft betreffend den Beschilderungsplan Autobahn A-14 / Umfahrung Bludenz stattgefunden, an welcher auch der Obmann und der Geschäftsführer des Verkehrsverbandes Montafon teilgenommen haben. Es darf mit Genugtuung zur Kenntnis genommen werden, daß die bereits wiederholt vorgebrachten Wünsche des Montafons betreffend eine entsprechende Ankündigung und Beschilderung des Montafons im Verlaufe des Jahres 1989 realisiert werden. Der Vorsitzende übergibt den Anwesenden einen Überblick über die Verkehrszählung im Sommer 1988 bei der Brücke Lorüns. Aus dem vorliegenden Zahlenmaterial geht eindeutig hervor, daß entgegen immer wieder vorgebrachten Behauptungen nicht nur an wenigen Wochenenden während des Winters eine enorme Verkehrsbelastung gegeben ist, sondern während der Sommermonate vielfach die Frequenz des Winters überschritten wird. Es ist damit auch eindeutig bewiesen, daß ein hoher Anteil der Verkehrsbelastungen allein aus dem taleigenen Verkehr resultiert. Es ist geplant, die vorliegenden Ergebnisse noch im Dezember in Anwesenheit des Bezirkshauptmannes im Arbeitskreis B-188 zu beraten. Mit Bescheid vom 10. Oktober 1988 wurde von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Landschaftsschutzbewilligung und wasserrechtliche Bewilligung zum Einbau eines Hilfsjoches bei den Behelfsbrücken Lorüns erteilt. Damit kann einem von der Talschaft wiederholt vorgebrachten Wunsch nach Erhöhung der Belastbarkeit auf 38 t entsprochen werden. Die vorliegende Mitteilung wird von der Standesvertretung mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, obwohl dieses Anliegen bereits seit ca. 2 Jahren bei den zuständigen Stellen deponiert und vor allem vom Landeswasserbauamt immer wieder abgelehnt wurde. -3- Der Vorsitzende berichtet weiters über eine Besprechung bei Landesrat Vetter und Dipl. Ing. Zerlauth von der Straßenplanungsstelle mit einer Abordnung der Gemeindevertretung Lorüns, anläßlich welcher wiederum das Projekt der Umfahrung Lorüns erörtert und besprochen wurde. Von Seiten der Gemeinde Lorüns wird das vorliegende Umfahrungsprojekt (Tunnel 1ösung) als einzig richtige Verkehrsentlastung des Gemeindegebietes für die Zukunft angesehen. Laut Aussage von Landesrat Vetter ist allerdings in diesem Jahrtausend vom Bund kein Geld für die Realisierung zu erwarten, andererseits wird von Landesseite die Priorität für den Ausbau der S-18 und der B-200 gesehen, erst im Anschluß die Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich der B-200 im Bregenzerwald und die Montafoner Bundesstraße B-188. Obwohl das vorliegende Projekt vom Ministerium grundsätzlich nicht abgelehnt ist, liegt bekanntlich andererseits auch keine definitive Genehmigung bzw. Finanzierungszusage vor. Der Vorsitzende berichtet in diesem Zusammenhang weiters, daß im Jahre 1 989 mit dem Bau der Illbücke Lorüns-Ost (obere Brücke) begonnen werden wird. Ein bei dieser Aussprache in den Raum gestelltes Ansinnen, die neue Brücke am Standort der bereits abgebrochenen Brücke zu erstellen, wurde vom Vorsitzenden namens der Talschaft aufs schärfste zurückgewiesen. Mit Zustimmung der Gemeinde Lorüns erfolgt die Situierung der neuen Brücke im Einklang mit dem bestehenden Umfahrungsprojekt, da die Brücke nach Realisierung dieses Projektes lediglich für Zwecke des innerörtlichen Verkehrs erforderlich wäre. Vorerst ist jedoch eine Ausbaubreite von ca. 6, 5 m mit den Erfordernissen, wie sie an eine Bundesstraßenbrücke gestellt werden, geplant. Bürgermeister Ladner berichtet hiezu weiters, daß vorliegende Pläne zur Anbringung von Lärmschutzwänden und einer teilweisen Verbreiterung der bestehenden Straße im Gemeindegebiet Lorüns strikt abgelehnt werden, da in diesem Falle die spätere Realisierung des geforderten Umfahrungsprojektes noch schwerer erreicht werden könnte. Bürgermeister Rudigier stellt die von Landesrat Vetter gesetzten Prioritäten in Frage, zumal bezüglich der Verbesserung der Verkehrssituation auf der B-188 schon lange vor der Diskussion über die Verwirklichung der S-18 entsprechende Gespräche geführt wurden. Auf Anfrage von Bürgermeister Wachter berichtet der Vorsitzende weiters, daß bezüglich der Erstellung der Bahnbrücken für die Brücke beim Zementwerk im September die kommissionelle Verhandlung stattgefunden hat. Diesbezüglich sind lediglich noch weitere Detailabklärungen im Zusammenhang mit einer teil weisen Verlegung der Gemeindestraße erforderlich, sodaß ebenfalls im kommenden Jahr mit dem Bau begonnen werden kann. -4- Bezüglich der Illbrücke-Ost wurden ebenfalls Angebote für eine Verstärkung und die erforderliche Instandsetzung eingeholt, da hier aus eisenbahntechnischen Gründen keine Veränderung des bestehenden Radius erforderlich ist. Für die Realisierung des Radwegenetzes Montafon ist bereits ein Teilstück im Gemeindegebiet Vandans in Bau. Der Vorsitzende berichtet weiters über eine Besprechung mit Landesrat Grabher in St. Gallenkirch zur Abklärung verschiedener Fragen in Hinblick auf den Bau des Teilstückes Innermontafon des Radwegenetzes. Laut Aussage von Bürgermeister Rudigier ist mit den betroffenen Grundeigentümern die grundsätzliche Zustimmung hergestellt, weshalb er wiederum eine Förderungszusage auch für Teilabschnitte des Radwegenetzes fordert. Bürgermeister Säly nimmt ab 14.40 an der Sitzung teil. Der Vorsitzende erteilt einen kurzen Rückblick auf die Montafoner Sommerkonzerte 1988, welche erfreulicherweise auch mit einem finanziell guten Ergebnis abgeschlossen werden konnten. Die Konzertreihe 1989 wurde im bisherigen Umfang ebenfalls bereits grundsätzlich fixiert, wobei über Wunsch zusätzlich ein Konzert in Gargellen aufgeführt wird. Der Vorsitzende bringt den Dank der Caritas über die finanzielle Unterstützung der Beschützenden Werkstätte in Schruns zur Kenntnis und ersucht die anwesenden Kollegen gleichzeitig um eine baldige Überweisung ihres Gemeindeanteiles. Laut Schreiben der Landesregierung werden den Gemeinden nach Mitteilung über die Leistung des Beitrages durch den Stand Montafon besondere Bedarfszuweisungen direkt überwiesen. Bürgermeister Sandrell berichtet über eine Vorsprache der Hebamme, anläßlich welcher sie ihre Sorge über die geringe Auslastung der Geburtenstation im Gemeindekrankenhaus in Schruns zum Ausdruck gebracht hat. In diesem Zusammenhang wird die wirklich ausgezeichnete und medizinisch hervorragende Ausstattung hervorgehoben, weshalb auch seitens der Gemeinden aus kostenmäßigen Überlegungen eine bessere Auslastung sehr wünschenswert wäre. Im Zuge der kurzen Beratung wird diesbezüglich grundsätzlich festgestellt, daß die Niederlassung eines zweiten Facharztes für Geburtshilfe und Frauenheilkunde in der Talschaft unbedingt erforderliche wäre und sicherlich zu einer wesentlichen Verbesserung der Auslastung der Geburtshilfestation beitragen würde. Der Vorsitzende wird diesbezüglich einhellig beauftragt, das Anliegen der Talschaft bei den zuständigen Stellen vorzutragen. Vizebürgermeister Rebholz berichtet in diesem Zusammenhang weiters über Bemühungen zur Zuweisung von Betten im Gemeindekrankenhaus an Dr. Schenk, welcher als Sportarzt über die Grenzen des Landes hinaus bekannt ist. -5- Diese Bestrebungen werden von der Standesvertretung sehr begrüßt und unterstützt, da eine Niederlassung von Dr. Schenk in Schruns für die gesamte Talschaft eine wesentliche Bereicherung darstellen würde. Der Vorsitzende berichtet über die leider ergebnislos verlaufenden Verhandlungen im Zusammenhang mit der Anstellung eines Meldekontrollors und bringt diesbezüglich die wiederholten Vorbringen des Verkehrs Verbandes in dieser Angelegenheit vor. Wie bereits in anderen Fremdenverkehrsregionen Österreichs ersichtlich ist, kann durch die Anstellung eines Meldekontrollors die Meldemoral beträchtlich gehoben werden. Bürgermeister Wachter berichtet hiezu, daß die Gemeinde Vandans eventuell in Zusammenarbeit mit St. Anton im kommenden Jahr die Anstellung eines eigenen Kontrollors beabsichtige, zumal bei Anstellung über den Stand Montafon für die gesamte Talschaft eine zufriedenstellende Kontrolle für alle Gemeinden eher bezweifelt werden muß. Nachdem die Bemühungen des Standes Montafon bisher ergebnislos geblieben sind, wird vom Vorsitzenden die vorgeschlagene Lösung befürwortet, wonach einzelne Gemeinden gemeinsam für ihren Bereich eine Kontrolle durchführen. Pkt. 3) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Voranschlag 1989, welcher allen mit der Sitzungseinladung zugestellt wurde, in groben Zügen vorgetragen und zu den einzelnen Voranschlagsstellen die nötigen Erläuterungen erteilt. Der Voranschlag 1989 weist nachstehende Gesamtsummen aus: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung Gesamtausgaben Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung Gesamteinnahmen S 2.195.000 S 3.395.000 ___________ S 5.590.000 =========== S 4.640.000 S 950.000 ___________ S 5.590.000 =========== Die zum Ausgleich der Gebarung erforderliche Standesumlage beträgt S 3.016.000 und ist auf der Einnahmenseite enthalten. In der Gruppe 0 sind neben geringfügigen Erhöhungen gegenüber dem Vorjahr keine Ausweitungen enthalten. Für die Errichtung des Museumsgebäudes sind insgesamt S 1, 4 Mio. ausgewiesen, wovon S 900.000, -- auf den Ausbau der Milchtrinkstube und S 500.000, -- auf den Ausbau des Dachgeschosses im Altbau entfallen. -6- Bezüglich Milchtrinkstube teilt der Vorsitzende mit, daß der bereits seit längerer Zeit vorgesehene Ausbau mit der Konsumgenossenschaft Montafon grundsätzlich abgesprochen ist, die nötigen Umbauarbeiten sollen nun definitiv nach Ende der Wintersaison 1988/89 vorgenommen werden. In diesem Zusammenhang wird wiederum festgehalten, daß der Charakter einer Milchtrinkstube erhalten bleiben muß. Für die Finanzierung der Ausbaumaßnahmen ist neben einem Verkauf von Gebäudeteilen im Umfang von S 200.000, -- die Aufnahme eines Darlehens in Höhe von S 500.000, -- vorgesehen. Die restlichen Ausbaukosten werden über die Standesumlage finanziert. Im Unterabschnitt Heimatpflege sind für Förderungsbeiträge insgesamt S 140.000, -- vorgesehen, wovon auf den Heimatschutzverein S 106.000, -- entfallen. Die Montafoner Sommerkonzerte sind in etwa mit dem bisherigen Rahmen ausgewiesen. Die Fixbeiträge der Gemeinden sind mit S 42.000, -- (je Gemeinde S 7.000, --) auf der Einnahmenseite enthalten. Der Aufwand für die Familienhelferin beträgt S 381.000, --, wovon durch Landesbeiträge S 105.000, -- finanziert werden. Der Sockel bei trag der Gemeinden wird mit S 4, 60 pro Einwohner festgesetzt. Der Lohnaufwand für den Gemeindearzt beträgt S 177.000, -und ist auf der Einnahmenseite von den betroffenen Gemeinden als Rückersätze enthalten. Unter den Maßnahmen der Wirtschaftsförderung ist das Gesellschafterdarlehen an die Montafonerbahn AG wiederum die im Jahre 1 988 bereits veranschlagte Rate in Höhe von S 1.942.000, -- ausgewiesen, da im laufenden Rechnungsjahr die Vorschreibung nicht erfolgt. Diesbezüglich berichtet der Vorsitzende über ein erst kürzlich stattgefundenes Gespräch mit Dir. Schapler und dem Aufsichtsratsvorsitzenden Bürgermeister Wekerle, da insbesondere aufgrund der vorliegenden Angebote für die Anschaffung der neuen Trieb- und Steuerwagen im Rahmen des 2. Sonderinvestitionsprogrammes für das Unternehmen und die Gemeinden als Hauptaktionäre nicht finanzierbare Kosten in Höhe von ca. S 114.000 Mio. vorliegen. Diesbezüglich finden jedoch durch die Geschäftsführung der Montafonerbahn weitere Abklärungen statt, sodaß eine definitive Entscheidung über die Anschaffung dieser Fahrzeuge noch nicht getroffen werden kann. In diesem Zusammenhang ersucht der Vorsitzende die Anwesenden, die bereits vorliegenden Beschlußfassungen aller Gemeinden zur Mitfinanzierung des 2. Sonderinvestitionsprogrammes nicht in Frage zu stellen, zumal ja bekanntlich ein hoher Anteil dieses Programmes durch Bundes- bzw. Landesmittel finanziert werden kann. Sobald die nötigen Entscheidungen vorliegen, werden die Standesgemeinden über das Ergebnis informiert. -7- Desgleichen konnten bekanntlich nicht sämtliche Mittel aus dem 1. Sonderinvestitionsprogramm bisher investiert werden, da bei der Abklärung der Streckenbegradigung im Bereich Lorüns auch im Zusammenhang mit der Diskussion des Ausbaues der B-188 Verzögerungen eingetreten sind. Der mehrfache Wunsch, daß im Standesausschuß über die diesbezüglichen Entscheidungen der Montafonerbahn AG berichtet wird, wird vom Vorsitzenden zur Kenntnis genommen, zumal in der heutigen Sitzung ein umfassender Bericht durch Bürgermeister Wekerle als Aufsichtsratsvorsitzender geplant war. Für die Alpe und den Maisäß Valisera sind keine größeren Ausgaben veranschlagt, auf der Einnahmenseite ist der Jagdpacht ausgewiesen, welcher aufgrund der anstehenden NeuVerpachtung nur in einer geschätzten Höhe festgesetzt ist. Bezüglich der Alphütte auf dem Maisäß sollen nähere Untersuchungen für einen Ausbau und die anschließende Vermietung während der Wintermonate vorgenommen werden. Für die Instandhaltung Gerichtsgebäude sind S 35.000, -- für die Herstellung des Kanalanschlusses und die damit zusammenhängenden Anschlußgebühren in Höhe von S 80.000, -ausgewiesen, welche auf der Einnahmenseite als Rückersätze seitens der Justizverwaltung veranschlagt sind. Die Beilage über die aus dem Voranschlag 1989 resultierenden Verumlagungen an die Standesgemeinden wird vom Buchhalter ebenfalls im Detail erörtert, desgleichen wird der Nachweis über Leistungen für Personal und Dienstpostenplan erläutert. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen zum Voranschlag vorgebracht werden, werden über Antrag des Vorsitzenden jeweils einstimmig nachstehende Beschlüsse gefaßt: a) Der Voranschlag 1989 mit Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben von S 5.590.000 (wie eingangs ausgewiesen) wird genehmigt; b) Dem Dienstpostenplan für das Jahr 1989 wird laut Vorlage die Zustimmung erteilt; Die Finanzkraft wird mit S 2.870.500 (50% der Einnahmen des Voranschlages 1988) festgestellt. Pkt. 4.) Unter Hinweis auf die früher erfolgten Beratungen im Zusammenhang mit dem Konzept über den Ausbau der touristischen Aufstiegshilfen im Montafon, sowie der im Zusammenhang mit der Errichtung des Schwarzköpfle-Liftes erstellten Studie des Österreichischen Institutes für Raumplanung stellt der Vorsitzende wiederum fest, daß damals die Idee zur Bildung eines Wirtschaftsentwicklungs- und -8- Ausgleichsfonds zur Schaffung eines Ausgleiches unter den vom Fremdenverkehr in unterschiedlicher Weise teilhabenden Gemeinden geschaffen wurde. Gegenüber der seinerzeitigen Idee hat sich bis heute grundsätzlich nichts geändert, vielmehr haben die Gegensätze innerhalb der Gemeinden zugenommen, wobei in erster Linie die Belastungen aus den zusätzlichen Verkehrsaufkommen anzuführen sind. Weiters weist der Vorsitzende darauf hin, daß für die VIW-Gemeinden verschiedene Umstände wie z. B. die Einschiebung eines Rumpfgeschäftsjahres im Jahre 1987, den Abschluß der Verhandlungen mit den deutschen Vertragspartnern, die aus der Steuerreform resultierenden Maßnahmen u.a. dazu führen, daß das Gewerbesteuer aufkommen der Vorarlberger Illwerke für die Betriebsgemeinden im Jahre 1988 und 1989 auf ca. das 4-fache des bisherigen Aufkommens steigen, um dann ab den Jahren 1991 bzw. 992 ca. beim doppelten des bisherigen Aufkommens einzupendeln. Diese beiden Gesichtspunkte wären nach Ansicht des Vorsitzenden Veranlassung, Beratungen über einen innerregionalen Finanzausgleich zu führen und als ersten Schritt die nach wie vor aktuelle Idee der Gründung eines Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds zu realisieren, zumal sich, wie bereits erwähnt, an der seinerzeitigen Grundidee keine Änderung ergeben hat. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, daß diese Idee eines innerregionalen Finanzausgleiches immer wieder in Fachzeitschriften als beispielgebend hingestellt wird. Bürgermeister Sandrell schließt sich den Ausführungen des Vorsitzenden vollinhaltlich an und stellt weiters fest, daß zum jetzigen Zeitpunkt die Chance wahrgenommen werden sollte, um den seinerzeitigen Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds zu installieren, zumal alle Seilbahngesellschaften des Tales ohne weiteres in der Lage wären, ihren grundsätzlich zugesicherten Beitrag zu leisten. Bürgermeister Sandrell bedauert grundsätzlich, daß die aus den seinerzeitigen Zusagen der Seilbahngesellschaffen resultierenden Einnahmen in Folge der bisherigen Nichteinigung den Gemeinden nicht zufließen. Dankenswerterweise wird von den SeilbahngesellSchaften zur Umsetzung des Maßnahmenkonzeptes des Forstfonds als kleines Äquvivalent für den Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds ein Beitrag von 1 Mio. geleistet, welches Bürgermeister Sandrell jedoch nicht als Ersatz für die seinerzeitigen Finanzierungszusagen in den Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds betrachtet wissen will. Bürgermeister Sandrell würde vorschlagen, einen Teil des zukünftigen Fonds für Gesamtmontafoner-Investitionen zu reservieren, ein Teil hievon sollte weiters für regionalspezifische Aufgaben in der Inner- und Außerfratte zur Verfügung gestellt werden. -9- Inwieweit ein Teil der zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen der Illwerkebetriebsgemeinden ebenfalls in diesen Fonds eingebracht werden könnte ist sicherlich davon abhängig, in welchem Umfang diese Leistungen bei der Finanzkraftberechnung durch das Land außer Acht gelassen werden und somit die Gemeinden nicht zusätzlich durch Sozialhilfeumlage und Landesumlage in den Folgejahren belastet werden. Wie vorliegende Berechnungen aufzeigen, würden insbesondere bei der Gemeinde Bartholomäberg und der Gemeinde Tschagguns infolge des Wegfalles der schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen trotz des erhöhten Gewerbesteueraufkommens in den Folgejahren Mehrzahlungen an Sozialhilfe und Landesumlage anfallen, welche über dem Aufkommen der Gewerbesteuer liegen. Der Vorsitzende teilt dazu mit, daß eine Änderung bei den schlüsselmäßigen Bedarfszuweisungen von Landesseite ohne Gesetzesänderung möglich wäre, wobei hingegen eine Änderung bei der Sozialhilfeumlage bzw. Landesumlage ohne Gesetzesänderung und damit ohne Zustimmung des Gemeindeverbandes nicht realisierbar erscheint. Bürgermeister Rudigier begrüßt die Bemühungen zur Aktivierung des seinerzeitigen Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds, er beurteilt jedoch eine Realisierung für nicht durchführbar, solange keine konkreten Vorstellungen über die Aufteilung der eingehenden Mittel vorliegen. Es ist unbestritten, daß aus dem Bau der Liftanlagen in den vergangenen Jahren für einzelne Gemeinden große Wertschöpfungen erwachsen, während andererseits andere Gemeinden zusätzliche Belastungen und Nachteile in Kauf nehmen müssen. Bezüglich der Gewerbesteueraufteilung stellt Bürgermeister Rudigier fest, daß der vorliegende Zerlegungsschlüssel bereits seit vielen Jahren einvernehmlich angewendet wird. Für den Umstand, daß ein wesentlicher Teil des Gewerbesteuermehraufkommens im Wege der Sozialhilfeumlage und Landesumlage wieder an das Land zurückfließt, ist insbesondere in Hinblick auf die Landesumlage, welche Bürgermeister Rudi gier als überholt beurteilt, keine sachliche Begründung für die Einnahmen des Landes zu finden. In diesem Zusammenhang weist er auch auf die wiederholt vorgebrachte Diskussion mit der Forderung zur Überlassung des Wasserzinses an die Gemeinden hin. Im Verlaufe der ausführlichen Beratung wird einhellig die Auffassung vertreten, daß als erster Schritt eines innerregionalen Ausgleiches die Realisierung bzw. Aktivierung des Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds erfolgen sollte, zumal die diesbezüglichen Grundsatzbeschlüsse sowohl seitens der Seilbahngesellschaften als auch der Gemeinden gefaßt wurden. Die Aufteilung der Mittel wird sicherlich als schwierig beurteilt, weshalb zuerst eine Abklärung erfolgen sollte, welche Anliegen für alle Gemeinden von Vorteil sind. -10- Die Einbringung eines Teiles des Mehraufkommens der Illwerkegewerbesteuer wird davon abhängen, inwieweit eine Landesregelung gefunden werden kann, welche eine Berücksichtigung bei der Sozialhilfeumlage und Landesumlage ermöglicht. Bürgermeister Sandrell weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß durch den seit vielen Jahren geltenden Zerlegungsschlüssel für die Illwerkegewerbesteuer bereits ein gewisser Ausgleich innerhalb der Illwerkebetriebsgemeinden gegeben ist. Als unverständlich und nicht mehr zeitgemäß beurteilt er die von der Stadt Bregenz aus der Illwerkegewerbesteuer vereinnahmte Kopfquote in Höhe von 5% des gesamten Gewerbesteueraufkommens. Vom Vorsitzenden werden beispielhaft einige Möglichkeiten aufgezeigt, für welche Finanzierungshilfen aus dem Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds in den Nichtschigemeinden geleistet werden könnten (z.B. Radwegenetz, Sommertourismus, Sehlechtwetterprogramm u.a.). Als erster Schritt müßte die Realisierung des Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds mit den erwarteten Einnahmen von ca. 3 Mio. pro Jahr erfolgen, um anschließend in einer zweiten Phase über die Zweckwidmung und Aufteilung dieser Mittel zwischen Inner- und Außerfratte zu beraten. Daß die eher belasteten Gemeinden aus diesem Fonds finanziell unterstützt werden sollen, wird von allen Anwesenden als gegeben beurteilt. Bürgermeister Vallaster weist ebenfalls auf die seinerzeitigen Beratungen im Zusammenhang mit der Zustimmung des Standes Montafon für anstehende Liftprojekte hin, wobei als einzige Folge für die Gemeinde Bartholomäberg aus ihrer Zustimmung zu den Liftanlagen eine enorme zusätzliche Belastung in Form des gestiegenen Verkehrsaufkommens auf der B-188 eingetreten ist. Im Rahmen der sehr ausführlichen Beratung wird die Realisierung des Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds von allen Standesvertretern als durchaus positiv beurteilt, weshalb der Vorsitzende beauftragt wird, in dieser Angelegenheit weitere Schritte zu unternehmen und Lösungsvorschläge zur weiteren Beratung auszuarbeiten bzw. mit den Seilbahngesellschaften in Verbindung zu treten. Nachdem unter Pkt. 5 - Allfälliges keine Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.00 mit dem Dank für die Teilnahme und Mitarbeit die Standessitzung. Schruns, am 30.11.1988 Die Standesvertretung: Schriftführer: