19920306_SV_010

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:56
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1992-03-06
Erscheinungsdatum 1992-03-06
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 6. März 1992 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 10. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 18. Februar nehmen an der auf 9.00 Uhr einberufenen Standes Sitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Vizebürgermeister Karl Battlogg, Lorüns; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.05 Uhr die 10. Sitzung der Standesvertretung und stellt nach der Begrüßung die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit folgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 9. Sitzung vom 6.12.1991; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Stellungnahme zur Zukunft der Wildbach- und Lawinenverbauung (Bestrebungen zur Umstrukturierung des Baubetriebes); 4. Koordinationsgespräch zur Erlassung einer neuen Getränkesteuer-Verordnung durch die Gemeindevertretungen; 5. Lösungsmöglichkeiten für die Durchführung von GästenächtigungsKontrollen; 6. Stellungnahme zum Antrag der Montafonerbahn AG um Konzessionsverlängerung (Schreiben des BMföWuV vom 7.2.1992); 7. Ansuchen der Volkshochschule Bludenz um Gewährung eines Förderungsbeitrages für die Außenstelle Montafon; 8. Ansuchen des Heimatschutzvereines um Förderung des Kunstbandes "Bertle"; 9. Beschäftigung eines Totengräbers für die Montafoner Gemeinden; 10. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 9. Sitzung vom 6. Dezember 1991, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Zu dem beim Verkehrsplanungsbüro Dipl .Ing. Besch in Auftrag gegebenen Gesamtverkehrskonzept Montafon wird den Anwesenden der Zwischenbericht in Form einer umfangreichen Auflistung von Problembereichen und möglichen Maßnahmen zur Behebung der Verkehrsprobleme mit den daraus resultierenden Folgen übergeben. Der Vorsitzende ersucht die Kollegen Bürgermeister, die Liste in den Gemeindegremien weiterzuberaten, da eine weitere Erörterung und Diskussion von Lösungsmöglichkeiten in Bälde in einem größeren Gremium stattfinden soll. b) Die Montafoner Seilbahngesellschaften haben sich bereit erklärt, allen Bürgern des Außermontafons den Kauf von Saisonkarten für ein bestimmtes Schigebiet zum ermäßigten Tarif zu ermöglichen. Die gleiche Regelung existiert auch für die Schigebiete in der Innerfratte. Von den SeilbahngesellSchäften finden über Ersuchen des Vorsitzenden weiters Überlegungen statt, den Einheimischen in der kommenden Wintersaison einen ermäßigten Tarif für die Saisonkarte anzubieten. Diskutiert wird derzeit ein Mittelpreis zwischen dem normalen Saisonkartentarif und dem Tarif für ein einzelnes Schigebiet, wobei vorerst ein Preis von ca. S 3.400, — ins Auge gefaßt ist. Eine Abschaffung der für ein einzelnes Schigebiet gültigen Saisonkarten ist dadurch nicht geplant. c) Vom ORF-Landesstudio Vorarlberg ist ein Dankes schreiben für die Unterstützung in Form einer Geldspende von S 10.000, — durch den Stand Montafon im Rahmen der Aktion "Licht ins Dunkel" eingegangen. In Vorarlberg wurden ca. S 2, 5 Millionen für unterstützungsbedürftige Menschen und soziale Projekte im Rahmen dieser Aktion gespendet. d) Von der Landesregierung wurde mit Schreiben vom 22.1.1992 mitgeteilt, daß gegen den Voranschlag 1992 gemäß § 74 Gemeindegesetz in Verbindung mit § 8 Gemeindeverbandsverordnung keine Einwendungen erhoben werden. -3- e) Für die Außenstelle des Montafoner Heimatmuseums in Gaschurn wurde zu den im Jahre 1991 aufgelaufenen Kosten in Höhe von ca. S 196.000, — für die Anschaffung von Einrichtungsgegenständen vom Land ein Förderungsbeitrag von S 80.000, — gewährt. f) Unter Berücksichtigung der Programmerweiterung anläßlich des 15-jährigen Bestandes der Montafoner Sommerkonzerte wurde von der Landesregierung mit Schreiben vom 21. Jänner 1992 ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 100.000, — gewährt. g) Dr. Regner von der Abt. IIb teilt mit Schreiben vom 29. Jänner 1992 mit, daß für die Musikschulförderung verschiedene Modelle ausgearbeitet werden und im Einvernehmen mit den Schulerhaltern auch beabsichtigt ist, eine höhere Gesamtförderung zu erreichen. h) Der Olympiateilnehmerin Anita Wachter und Gewinnerin von zwei Silbermedaillen wurde beim Empfang am 20. Februar in Gantschier die Urkunde für eine Eckbank nach Maß im Wert von ca. S 50.000, — von einem heimischen Fachbetrieb übergeben. i) Der Vorsitzende berichtet über ein Gespräch mit Prim. Dr. Hugl über die Absichten zur Installierung eines Notarztrettungssystems für den Bezirk Bludenz. Nach Fertigstellung des Rettungsheimes in Bludenz soll ein Notarztwagen installiert werden, wobei für das Montafon eine Art "Rendezvoussystem" mit ausgebildeten Notärzten ins Auge gefaßt wird. Diesbezüglich finden jedoch noch weitere Gespräche mit der Ärzteschaft in der Talschaft über Realisierungsmöglichkeiten statt. j) Im Gerichtsgebäude wurden im Februar in zwei Kellerarchivräumen je ein Abzugsventilator zur Raumentlüftung und damit Reduzierung der Luftfeuchtigkeit zum Gesamtpreis von S 6.880, — eingebaut. k) Im ehemaligen Musikschulzimmer im 2. Obergeschoß des Altbaues des Montafoner Heimatmuseums soll ein neuer Bodenbelag verlegt und eine Ausmalung des Raumes erfolgen, da im Mai die Eröffnung der Bertle-Ausstellung geplant ist. Die diesbezüglichen Kosten werden auf ca. S 30.000, — geschätzt, entsprechende Angebote werden eingeholt. l) Der Vorsitzende bringt ein beim Stand Montafon am 4. März 1992 eingelangtes Schreiben zur Kenntnis, worin auf Gerüchte nach einer bevorstehenden Schließung der Arbeiterkammerbibliothek in Schruns hingewiesen wird. Dem Schreiben sind Unterschriftslisten mit ca. 210 Unterschriften angeschlossen. Von den Unterzeichnern wird ersucht, alles zu unternehmen, um eine Schließung dieser Einrichtung im Montafon zu verhindern. Es wird insbesondere darauf hingewiesen, daß im Tal keine Buchhandlung mehr vorhanden und somit für Schüler die Beschaffung weiterbildender Unterlagen nicht möglich ist. Durch eine Schließung würde auch eine der sinnvollsten Freizeitbeschäftigungen für die Bewohner des Tales stark reduziert werden. Der Stand Montafon wird ersucht, alles zu unternehmen, um diesen bildungsfeindlichen Notstand im Montafon zu vermeiden. -4- Vom Vorsitzenden wird weiters auf das im März 1990 an Bürgermeister Wekerle gerichtete Schreiben der Arbeiterkammer verwiesen, mit welchem Gespräche über eine Mitfinanzierung für die Bibliothek in Schruns angekündigt wurden. Bgm. Wekerle bringt dazu zur Kenntnis, daß seit diesem Schreiben mit ihm in der gegenständlichen Angelegenheit keine weiteren Kontakte erfolgt sind. Die AK-Bibliothek weist derzeit 1.014 Mitglieder auf, von welchen im vergangenen Jahre 14.313 Bücher ausgeliehen wurden. Weitere Ausleihungen von ca. 150 Stk. erfolgten durch Gäste. Die Leihgebühr beträgt je Buch für zwei Wochen S 3, —, für vier Wochen S 6, —. Nach den derzeit vorliegenden Informationen betragen die Betriebskosten ca. S 500.000, —, wovon ca. S 40.000, — durch Leihgebühren abgedeckt sind. Vom Vorstand der Arbeiterkammer wird die Meinung vertreten, daß die Führung einer Bibliothek eine starke kommunalpolitische Bedeutung hat und daher auch eine Mitfinanzierung der Gemeinden im Einzugsbereich gerechtfertigt erscheint. Es wird weiters darauf verwiesen, daß der Arbeiterkammer gleichfalls nur eingeschränkte Finanzmittel zur Verfügung stehen und andererseits weitere Ausgaben für zusätzliche Finanzierungen von Bildungseinrichtungen (z.B. BFI) anfallen. Von den Bürgermeistern wird die durch die Arbeiterkammer-Führung an den Tag gelegte Vorgangsweise kritisiert, zumal in weiten Bevölkerungskreisen bereits eine starke Verunsicherung dadurch hervorgerufen wurde. Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß von der Arbeiterkammer detaillierte Unterlagen über die Bibliothek in Schruns übermittelt werden, sodaß weitere Gespräche über eine Mitfinanzierung erfolgen können. Grundsätzlich wird aus Talschaftssicht einhellig festgestellt, daß die Führung dieser Bibliothek für die Talbevölkerung sehr wertvoll ist und einem Auflassen derselben nicht zugestimmt werden könnte. Es wird auch darauf hingewiesen, daß diese Außenstelle nicht nur als Bibliothek für die Talschaft von Bedeutung ist, sondern als Servicestelle für weitere Aktivitäten der Arbeiterkammer in der Talschaft wie z.B. Sprechtage, Rechtsauskünfte etc. Verwendung findet. Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen sollen die weiteren Gespräche mit den Gemeinden erfolgen. m) Der Vorsitzende berichtet über die mit den Schwestern von Ilanz geführten Gespräche, welche sich nicht mehr in der Lage sehen, dem Krankenhausbetrieb "Maria Rast" aus personellen und anderen Gründen aufrecht zu erhalten. Sofern keine Lösungen gefunden werden, wird der Betrieb des Krankenhauses "Maria Rast" im Frühjahr 1993 geschlossen. Vom Vorsitzenden wird festgestellt, daß insbesondere im Bereich der Altenpflege und die Betreuung von chronisch Kranken im Außermontafon in den kommenden Jahren ein steigender Bedarf gegeben sein wird. Aus Sicht der Marktgemeinde Schruns sind die Probleme gleichzeitig auch in Hinblick auf die Auslastung im Gemeindekrankenhaus und im Altersheim bzw. in Zusammenhang mit den erforderlichen Sanierungsmaßnahmen am Gebäude zu beurteilen. -5- Eine vom Landeshochbauamt über Auftrag von Landesrat Mayer durchgeführte Analyse des Krankenhauses "Maria Rast" hat aufgezeigt, daß für eine Adaptierung als Chronischkrankenstation mit 15 Betten ein Kostenaufwand von ca. S 35 Mio. erforderlich sein wird. Der restliche Gebäudekomplex könnte für die weitere Verwendung als Leichtkrankenhaus mit ca. 30 Betten Verwendung finden, wobei von Landesrat Mayer die grundsätzliche Bereitschaft zur pachtweisen Übernahme des Hauses durch das Land bekundet wurde. Die weiteren Bedingungen bedürfen noch eingehender Gespräche und Abklärungen zwischen der Marktgemeinde Schruns, den umliegenden Gemeinden des Außermontafons und dem Land Vorarlberg. Landesrat Mayer hat einen derartigen Vorschlag ebenfalls begrüßt. Für den Raum Innerfratte ist die Notwendigkeit zur Schaffung weiterer Chronischkrankenbetten derzeit nicht gegeben, da von den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn bereits eine eigene Station in den letzten Jahren mit insgesamt 12 Betten errichtet wurde. Bgm. Rudigier berichtet dazu, daß eine volle Auslastung der Station gegeben ist und bereits mehrere Interessenten auf der Warteliste für einen Platz verzeichnet sind. Der Vorsitzende bekundet die Absicht, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Vorarlberger Illwerke AG auch seitens der Talschaft bzw. der Talschaftsbürgermeister eine einstimmige Resolution zu verabschieden, zumal Grundlage dieses Unternehmens die Nutzung der Wasserkraft des Montafons bildet. Die VIW haben für die Talschaft sowohl auf dem Bereich des Arbeitsmarktes, als auch für die Bewältigung der den Gemeinden übertragenen Aufgaben einen enormen Stellenwert, weshalb die künftige Entwicklung des Unternehmens und die Entscheidungen darüber auch für das Montafon von enormer Bedeutung sind. Den Anwesenden wird der Entwurf einer Resolution ausgehändigt, welcher vom Vorsitzenden im Detail vorgetragen und erläutert wird. Die Bürgermeister begrüßen einhellig den vorliegenden Resolutionsentwurf, wobei weitere Punkte wie die Forderung nach Überlassung des Wasserzinses an die Gemeinden, die Einbindung der Talschaft in die künftigen Entscheidungsgremien des Unternehmens und die Suche nach weiteren Aufgabengebieten für das Unternehmen aufgenommen werden sollen. Die Bürgermeister würdigen ausdrücklich die sehr hohe Bedeutung der Vorarlberger Illwerke für die wirtschaftliche Entwicklung des Tales und fordern daher auch ein entsprechendes Mitspracherecht für die Zukunft. Bgm. Rudi gier stimmt dem vorliegenden Entwurf ebenfalls zu und würdigt die enorme Bedeutung des Unternehmens für die Talschaft. Als Mitglied des Aufsichtsrates der VIW kritisiert er die im Zusammenhang mit der Diskussion um die Aktienübertragung durch die Medien erfolgte Berichterstattung, welche von ihm als vielfach sehr unsachlich beurteilt wird. Bgm. Rudigier stellt fest, daß im Landtag der einstimmige Beschluß zur Feststellung des Heimfallsrechtes mittels Klage gefaßt wurde. Wenn ein Heimfallrecht gegeben ist, dann ist nach seiner Ansicht nicht einsichtig, daß vom Land dafür Milliardenbeträge -6- bezahlt werden. Wenn im Zuge dieser Klage jedoch festgestellt wird, daß ein Heimfallrecht nicht gegeben ist, dann müssen die notwendigen Verhandlungen mit dem Bund aufgenommen werden. Bgm. Rudigier bringt weiters zur Kenntnis, daß aufgrund eines von ihm mit Finanzminister Lacina geführten Gespräches die Zusicherung abgegeben wurde, daß im Falle der Verhandlungen mit dem Land auch das Montafon rechtzeitig eingebunden wird und die Möglichkeit zum Erwerb von Illwerkeanteilen erhält. Weiters wird wieder auf die ungerechte Regelung im Zusammenhang mit der Gewerbesteueraufteilung hingewiesen, wonach Bregenz eine Vorausquote von 5% des Gewerbesteueraufkommens zusteht. Die in der Vergangenheit ebenfalls wiederholt vorgebrachte Forderung nach Überlassung des Wasserzinses an die Montafoner Gemeinden (wie im Paznauntal gehandhabt) wird ebenfalls angesprochen. Zu der in den vergangenen Jahren erfolgten Beschlußfassung durch den Aufsichtsrat der VIW nach Ausschüttung einer Dividende von S 300.000.000, — jährlich stellt Bgm. Rudigier als Mitglied des Aufsichtsrates fest, daß durch diese Ausschüttung aufgrund des Gewinnverteilungsverhältnisses auch das Land entsprechend profitiert. Die diesbezügliche Beschlußfassung erfolgt unter dem Aspekt, daß derzeit für das Unternehmen keine baureifen Projekte gegeben und andererseits Rücklagen in Milliardenhöhe vorhanden sind. Sobald Projekte ausgeführt werden, werden vom Bund die diesbezüglichen Dividendenanteile zurückbezahlt. Aufgrund dieser Vorgangsweise erwachsen nach Auffassung von Bgm. Rudi gier den Montafoner Gemeinden keine gravierenden Nachteile durch mögliche Steuerausfälle, zumal seitens des Landes die Möglichkeit zur Weiterleitung von Gewinnanteilen an die Gemeinden an seiner Mitbeteiligung an der Gewinnausschüttung gegeben wäre. Vom Vorsitzenden wird zu den Ausführungen von Bgm. Rudigier ergänzend festgestellt, daß die Regelung über die Gewinnaufteilung mit dem Bund auch unter dem Aspekt zu beurteilen ist, daß vom Bund dafür andere Aufgaben nicht mitfinanziert wurden und daher eine Gewinnaufteilung von je zur Hälfte zwischen Bund und Land gerechtfertigt ist, wenngleich derzeit der Bund im Besitz der Aktienmehrheit des Unternehmens ist. Die im Aufsichtsrat beschlossene erhöhte Gewinnausschüttung habe aber sehr wohl den Montafoner Gemeinden einige Millionen Schilling weniger "Steuerausschüttung" gebracht. Von Seiten des Montafons dürfe es nicht den geringsten Zweifel geben, daß sowohl "Heimfallrecht" als auch "Rückkaufrecht" vollinhaltlich gültig sind. Wahrscheinlich werde man - so wie die Dinge aussehen - um eine Klage nicht herumkommen. Die Einbindung der Montafoner Gemeinden, sowohl im Zuge einer Aktienübertragung als auch in den Entscheidungsgremien der VIW sei auch von Landeshauptmann Dr. Purtscher grundsätzlich zugesagt worden. Der Vorsitzende bringt abschließend zum Ausdruck, daß er die einhellige Haltung befriedigt zur Kenntnis nehme und damit seitens der Talschaft ein wichtiges und zukunftsweisendes Bekenntnis deponiert werden könne. -7- Die vorliegende Resolution wird mit den zitierten Ergänzungen ausdrücklich begrüßt und einstimmig befürwortet, wobei der Vorsitzende beauftragt wird, diese Resolution dem Bundesminister für Finanzen, dem Bundesminister für Wirtschaft und öffentliche Verkehr, dem Landeshauptmann, dem Vorstand der Vorarlberger Illwerke AG, dem Aufsichtsrat und dem Betriebsrat der VIW zuzuleiten. Die Resolution liegt als Anlage dem Protokoll bei. Pkt. 3.) Zur Diskussion um Umstrukturierungsmaßnahmen in der Wildbach- und Lawinenverbauung wird vom Vorsitzenden vorgeschlagen, daß dazu auch aus Talschaftssicht eine Stellungnahme abgegeben werden soll, zumal gerade für das Montafon eine gut funktionierende Wildbach- und Lawinenverbauung von enormer Bedeutung ist. Diesbezüglich sind bereits verschiedene Eingaben an die Bürgermeister und weitere Behörden seitens der Gebietsbauleitung wie auch des Betriebsrates der Wildbach - und Lawinenverbauung erfolgt. Vom Vorsitzenden wird berichtet, daß in einer Arbeitsgruppe beim Ministerium die Konzipierung eines optimalen "Dezentralen (Aufbau) OrganisationsModell es" für die WLV ausgearbeitet wird. Nachdem die Untersuchungen durch diese Arbeitsgruppe unter Leitung des Sektionsleiters der Sektion Salzburg erfolgt, bestehen berechtigte Bedenken, daß die speziellen Verhältnisse im Bezirk Bludenz zuwenig Berücksichtigung finden könnten. Im Zuge der Beratungen wird von den Bürgermeistern einhellig festgestellt, daß gegen eine mögliche Privatisierung des Baubetriebes aus Sicht der Gemeinden größte Bedenken angemeldet werden müßten, zumal damit für die Gemeinden und die weitere Zusammenarbeit mit Sicherheit negative Auswirkungen verbunden wären. Es wird insbesondere auf die oft jahrzehntelang erforderliche Betreuung von Projekten auf den Höhenbaustellen unter schwierigsten Arbeitsbedingungen verwiesen. Bgm. Wekerle stellt dazu fest, daß nach seiner Erfahrung die Erfüllung örtlicher Anliegen oft am Widerstand der Gebietsbauleitung gescheitert ist, während beim Ministerium dafür mehr Gehör und Verständnis gefunden wurde. Eine Privatisierung der hoheitsrechtlich aufgebauten WLV ist sicherlich nicht vorstellbar, andererseits sollten jedoch gewisse Aufbau- und AblaufOrganisationen untersucht und nach betriebswirtschaftlichen Kriterien beurteilt werden. Eine Stärkung der Entscheidungsbefugnisse in den Gebietsbauleitungen wird von Bgm. Wekerle als nicht vordringlich beurteilt. Der vorgelegte Entwurf wird über Antrag des Vorsitzenden einhellig befürwortet und soll an den zuständigen Bundesminister sowie die damit befaßten Landesdienststellen und die Sektionsleitung in Vorarlberg übermittelt werden. Die effiziente und ausgezeichnete Tätigkeit der eigenen Arbeiterpartien wird ausdrücklich hervorgehoben, andererseits wird eine wirtschaftliche Führung und effiziente Steuerung der betrieblichen Abläufe nach betriebswirtschaftlichen Prinzipien innerhalb der WLV ebenfalls begrüßt. Die Stellungnahme liegt als Anlage dem Protokoll bei. -8- Pkt. 4.) Aufgrund der Finanzausgleichsgesetznovelle 1991 hat die Einhebung der Getränkesteuer wesentliche Änderungen erfahren, weshalb von den Gemeinden rückwirkend ab Jahresbeginn 1992 neue Getränkesteuerverordnungen zu beschließen sind. Gegenstand der heutigen Diskussion soll eine möglichst talschaftsweit einheitliche Vorgangsweise sein, wobei selbstverständlich keine Eingriffe in die örtliche Gemeindeautonomie erfolgen können. Im Zuge der Umfrage kann festgestellt werden, daß in den Gemeinden St. Gallenkirch und Tschagguns eine Besteuerung von Speiseeis (wie bisher) nicht erfolgt, während in der Gemeinde Silbertal Milchmixgetränke von der Besteuerung ausgenommen werden. Die von der Handelskammer über die Medien vorgenommene Inseratenaktion (Bürgermeister als "Eisdiebe" !) wird einhellig als unsachlich und nicht den Tatsachen entsprechend beurteilt. Die künftig nicht mehr gegebene Möglichkeit einer Besteuerung von Sirup sowie von hochprozentigen alkoholischen Getränken (z.B. Rum 80%) wird von einzelnen Bürgermeistern als unverständlich beurteilt, aufgrund den gesetzlichen Bestimmungen sind allerdings für die Gemeinden keine anderen Möglichkeiten gegeben. Pkt. 5.) Unter Hinweis auf das vom Land in Zusammenarbeit mit der Sicherheitsdirektion verfaßte Rechtsgutachten wird vom Vorsitzenden festgestellt, daß die Kontrolle von Parkplatzbewirtschaftungen und Verkehrsüberwachungen wie auch die Durchführung von Gästenächtigungskontrollen durch private Unternehmen gesetzlich nicht möglich ist. Im Gutachten wird festgestellt, daß derartige Tätigkeiten nur durch Bedienstete der Gebietskörperschaften möglich sind und dafür die volle Verantwortlichkeit des Bürgermeisters bis hin zu strafrechtlichen Konsequenzen im Falle von Verstößen gegeben ist. Im Bereich der Verkehrsüberwachung und Parkplatzbewirtschaftung soll in Bälde eine Novelle zum Parkabgabegesetz durch den Landtag beschlossen werden, sodaß für diesen Bereich künftig die Übertragung derartiger Aufgaben an Private unter bestimmten Voraussetzungen möglich wird. Im Bereich der Gästenächtigungskontrollen werden über Auftrag von Bezirkshauptmann Dr. Walser in Zusammenarbeit mit dem Land Möglichkeiten für eine praktikable Handhabung durch die Gemeinden untersucht, die diesbezüglichen Ergebnisse sollen den Bürgermeistern in den nächsten Wochen (allenfalls bei der Bürgermeistertagung) aufgezeigt werden. Von den Bürgermeistern wird wiederum das grundsätzliche Interesse bekundet, auf dem Sektor der Nächtigungskontrollen möglichst talschaftsweit eine einheitliche und für die Gemeinden praktikable Vorgangsweise zu finden. Die Dringlichkeit zur Durchführung von Meldekontrollen hat sich in den vergangenen Monaten auf Grund der in den Gemeinden vorliegenden Ergebnisse sehr anschaulich bestätigt. -9- Von den Bürgermeistern wird eine Lösung gefordert, bei welcher eine Durchführung dieser Kontrollen ohne Begründung eines Dienstverhältnisses mit dem künftigen Kontrollor möglich sein sollte. Bgm. Rudigier entschuldigt sich um 11.30 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Pkt. 6.) Zur Aufforderung des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr zur Abgabe einer Stellungnahme zum Ansuchen der Montafonerbahn auf Verlängerung der Konzession bis zum 31.12.1999 wird einhellig festgestellt, daß diesbezüglich öffentliche Interessen nicht entgegenstehen. Insbesondere auch in Hinblick auf die für das 3. Sonderinvestitionsprogramm vorliegenden Finanzierungszusagen von Bund und Land muß eine Konzessionsverlängerung bis Ende 1999 als zweckmäßig beurteilt werden. Der Vorsitzende wird beauftragt, eine entsprechende Stellungnahme abzugeben, wobei insbesondere auch auf die Frage der Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen im Bereich der Infrastrukturkosten des Bahnbetriebes hingewiesen werden soll. Die grundsätzliche Zusage des Bundesministers, nach Abschluß der Bundesbahnreform auch für die Montafonerbahn geeignete Lösungen zur Abgeltung der gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu suchen, liegt bekanntlich bereits vor. In diesem Zusammenhang wird die von Dipl. Ing. Ulli Dietrich aus Vandans an das Bundesministerium gemachte Eingabe im Zusammenhang mit dem Heimfallrecht als unverständlich und völlig den Interessen des Unternehmens widersprechend beurteilt. Pkt. 7.) Aufgrund des Ansuchens der Volkshochschule Bludenz wird für das laufende Veranstaltungsjahr ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 25.000, — bewilligt. Es wird darauf verwiesen, daß sowohl seitens des Standes Montafon wie auch der Marktgemeinde Schruns eine kostenlose Beistellung der erforderlichen Räumlichkeiten erfolgt, andererseits auch im Rechnungsabschluß für das Jahr 1991 ein Überschuß in Höhe von ca. S 150.000, — ausgewiesen ist. Pkt. 8.) Dem Ansuchen des Heimatschutzvereines im Tale Montafon nach Übernahme von 30 Bänden des Kunstbandes "Bertle", welcher im laufenden Frühjahr herausgebracht wird, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig stattgegeben. Vom Stand Montafon werden somit 30 Bände zum Subskriptionspreis von S 690, — (späterer Buchhandelspreis: S 850, —; angekauft. Diesem Ansuchen wird auch aus der Überlegung stattgegeben, als dies der erste Kunstband ist, der aus dem Montafon stammt und ausführlich eine interessante Geschichte des Aufstiegs einer Künstlerfamilie des Tales schildert und dieser Kunstband ein qualitativ hochwertiges Werk darstellt. -10- Pkt. 9.) Die Behandlung dieses TO Punktes wird vertagt, da Bgm. Wachter hierzu weitere Informationen erteilen wird. Pkt. 10. - Allfälliges: a) Bgm. Wekerle bringt zur Kenntnis, daß ab dem 21. April d.J. eine Prüfung des Hauptschulverbandes Außermontafon durch den Rechnungshof angekündigt ist. b) Bgm. Bitschnau erkundigt sich nach der Durchführung der Jungbürgerfeier. Trotz teils negativer Erfahrungen anläßlich der vergangenen Jungbürgerfeier wird die allgemeine Ansicht vertreten, einen nochmaligen Versuch in ähnlicher Form zur Durchführung der Jungbürgerfeier zu unternehmen. c) Bgm. Sandrell ersucht nochmals, bezüglich der von der Stadt Bregenz vereinnahmten 5%igen Vorausquote an der Gewerbesteuer der Vorarlberger Illwerke AG einen neuerlichen Vorstoß zu unternehmen, da diese Regelung aus Talschaftssicht nicht begründbar ist und der Unternehmensgegenstand überwiegend in der Talschaft liegt. Es wird weiters darauf hingewiesen, daß die Stadt Bregenz bereits aus der Lohnsummensteuer durch die Verwaltung in Bregenz beträchtliche Vorteile erzielt. Nachdem keine weiteren Anfragen und Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die sachliche und konstruktive Mitarbeit um 12.15 Uhr die Standessitzung. Schruns, am 6. März 1992 Schriftführer: DIE STANDESVERTRETUNG [Beilage] [-11-] STAND MONTAFON 6780 SCHRUNS Schruns, am 13. März 1992 Tel: 05556/2132 Fax: 05556/2132-9 DVR: 0433659 An alle STANDESBÜRGERMEISTER Betrifft: Niederschrift der 10. Standes Sitzung vom 6. März 1992 KORREKTUR; Unter Punkt 4.) der Niederschrift wurde irrtümlich angeführt, daß in den Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn eine Besteuerung von Speiseeis nicht erfolgt. Im Sinne der Beratung ist jedoch anstatt Gaschurn die Gemeinde TSCHAGGUNS anzuführen. Ich bitte, die Niederschrift in diesem Sinne zu korrigieren und den Fehler zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen J. Vallaster (Sekretär)