19950207_SV_029

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:57
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1995-02-07
Erscheinungsdatum 1995-02-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 7. Februar 1995 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 29. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 31. Jänner nehmen an der auf 14.00 einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch, Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende Tagesordnung 1. Genehmigung der Niederschrift über die 28. Sitzung vom 6. Dezember 1994; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Ansuchen des Kapuzinerklosters Gauenstein um Förderung zur Restaurierung der Kapuzinerkirche; 4. Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds - Beratungen über Mittelverwendung; 5. Allfälliges; -2- Der Vorsitzende weist nochmals daraufhin, daß im Anschluß an die Standessitzung um 16.00 Uhr im Sitzungszimmer des Marktgemeindeamtes Schruns mit Herrn Herrn LR Ing. Erich Schwärzler und Herrn Dr. Wolfgang Burtscher vom Europareferat in der Landesregierung eine Information zur Einstufung der EU-Fördergebiete und zum Landwirtschaftsförderungskonzept des Landes stattfindet. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 28. Sitzung vom 6. Dezember 1994, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Einwände und Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende informiert über ein Schreiben des Montafon Tourismus und des Verkehrsamtes Schruns in Sachen Wanderwegekonzept in der Talschaft, nach welchem in verschiedenen Gemeinden eine einheitliche Beschilderung von Wanderwegen realisiert werden soll. Diesbezüglich werden über die Bereitstellung von Landesmitteln im Landesbudget Gespräche geführt. b) Von der Vlbg. Landesregierung wurde in der Sitzung am 17. Jänner 1995 gegen den Voranschlag 1995 des Standes Montafon kein Einwand erhoben. c) Vom Energiesparverein wird im Verlaufe des März (am 8.3. 1995 im Polytechnischen Lehrgang in Gantschier) eine Vortragsreihe zur Biomassenutzung für Heizzwecke veranstaltet, für welche die Bürgermeisterkollegen nach Vorliegen der entsprechenden Unterlagen um Information der Bevölkerung in den jeweiligen Gemeinden gebeten werden. d) Von der Dornbirner Messegesellschaft ist beabsichtigt, bei der diesjährigen Dornbirner Messe (vom 2. bis 19. September) eine Sonderschau unter dem Titel „Unsere Täler" zu veranstalten, wozu bereits eine Vorbesprechung mit den Vertretern der Messegesellschaft stattgefunden hat. Dazu wird informiert, daß seitens des Montafon Tourismus aufgrund Beratungen in der Verkehrsamtsleitersitzung die einstimmige Meinung bekanntgegeben wurde, daß diese Veranstaltung sowohl vom Zeitpunkt als auch von der Besucherstruktur für eine touristische Präsentation nicht geeignet ist. Dieselbe Meinung wird auch vom Marketingausschuß des Landesverbandes für Tourismus vertreten. Vom Standessekretär wird dazu weiters informiert, daß vom Klostertal sowie vom Bregenzerwald eine definitive Absage über eine Beteiligung vorliegt, gleichfalls wurde auch vom Großen Walsertal bisher eine eher zurückhaltend argumentiert. Aufgrund den vorgelegten Argumenten wird eine Mitbeteiligung des Standes Montafon bzw. der Talschaft gleichfalls für nicht zweckmäßig erachtet, zumal der Stand Montafon mit dem Forstbetrieb im Rahmen der diesjährigen Sonderschau zum Thema Wald in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftskammer bzw. dem Waldverein sehr wahrscheinlich ebenfalls beteiligt sein wird. -3- e) Der Vorsitzende informiert über Meldungen, wonach z.T. die mangelnde Erreichbarkeit des Straßenmeisters bemängelt wird, da dieser nur über den Bauhof Rauz erreicht werden kann. Diesbezüglich wird von den Kollegen Bürgermeistern grundsätzlich festgestellt, daß bei einer Anforderung des Straßenmeisters ein Rückruf durch den Bauhof Rauz erfolgt, wobei dies jedoch manchmal erst verzögert möglich ist. Bedauert wird vereinzelt auch, daß bei kritischen Situationen (z.B. Lawinensituationen) der Straßenmeister nicht mehr in die örtlichen Lawinenkommissionen eingebunden ist. Ansonsten werden keine besonderen Probleme bezüglich der Neuorganisation der Straßenmeisterei gesehen. f) Der Vorsitzende informiert kurz über das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 12. Dezember 1994, mit welchem die Satzungen der Agrargemeinschaften Bürs und Tisis im Punkt der Nichtzuerkennung des Bürgerrechtes an Frauen als verfassungswidrig aufgehoben wurden, da die Beschwerdeführerinnen durch die angefochtenen Bescheide der beiden Agrargemeinschaften im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht der Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden sind. Nach Ansicht des Verfassungsgerichtshofes kann eine Reduzierung oder Verhinderung des Ansteigens der Anzahl der Mitglieder einer Agrargemeinschaft nicht durch die Ausgrenzung allein von Frauen erreicht werden, da hierfür jede sachliche Rechtfertigung fehlt. Zu diesem Sachverhalt findet demnächst eine Besprechung im Landhaus statt. Festgehalten wird weiters, daß dieses Erkenntnis beträchtliche Folgewirkungen auf die Satzungen von Agrargemeinschaften wie auch von Gemeindegütern im Lande zeigen wird. g) Aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung ist am gestrigen Tage die Angebotseröffnung für die Aufzüge, Steinmetzarbeiten, Fliesenlegerarbeiten, Gipskartonarbeiten/Trockenbau, Maler- und Anstreicherarbeiten, Schlosserarbeiten und Estriche erfolgt. Die Arbeiten laufen lt. Terminplan, derzeit sind die Heizungs- und Sanitärinstallationen sowie die Elektroinstallationen im Gange. In diesem Zusammenhang wird vom Vorsitzenden nochmals auf die bereits grundsätzlich geäußerte Meinung der Standesvertretung zur Unterbringung des Tourismusverbandes und des Skipools im Erdgeschoss bzw. im ersten Obergeschoss hingewiesen, zumal bereits Vorgespräche über die Büroeinrichtung und Möblierung mit dem Architekturbüro und Fachleuten stattfinden. Gleichzeitig wird vom Vorsitzenden auf das Schreiben des SC Montafon, welches gleichfalls auch an alle Standesgemeinden ergangen ist, hingewiesen, worin um eine Erhöhung des jährlichen Beitrages auf 0, 25 Schilling pro Nächtigung mit gleichzeitiger Indexanpassung wie auch die Schaffung eines Sport- und Kultursekretariats im neuen Standesgebäude ersucht wird. Zum Anliegen der Erhöhung des Mitgliedsbeitrages wird auf Grund der angespannten finanziellen Budgetsituation in den Gemeinden zum jetzigen Zeitpunkt eine Diskussion für nicht zweckmäßig beurteilt. Zur Frage der Schaffung eines Büros im Standesgebäude sind nach Ansicht der Standesvertretung noch weitere Beratungen vor allem hinsichtlich der Kostentragung und Personalbeistellung erforderlich, zumal bisher gewisse Tätigkeiten vom Personal des Tourismusverbandes wahrgenommen wurden. Grundsätzlich ist zu überlegen, in welcher Form der SCM in Zukunft eingebunden werden kann, zumal eine Abwicklung von FIS-Rennen -4- bzw. Weltcup-Rennen im Rahmen des Tourismusverbandes auch für die Zukunft als durchaus realistisch eingestuft wird. Bürgermeister Sandrell weist zusätzlich auf das positive Image durch die Schihauptschule für die Talschaft hin und kann sich gewisse Tätigkeiten vor allem im Bereich der Organisation von FIS- und Weltcup-Rennen durch den Tourismusverband für den SCM auch künftig durchaus vorstellen. Zur Neustrukturierung des Tourismusverbandes vertritt Bgm. Wekerle die Auffassung, daß die finanzielle Frage noch nicht geklärt ist, vor allem hinsichtlich des Vorschlages der künftigen Mittelaufbringung und Änderung der Beitragsgrundlagen noch keine endgültige und abgeschlossene Meinungsbildung vorliegt. Zum jetzigen Vorschlag ist eine Zustimmung der Gemeindevertretung Schruns nicht vorstellbar, zumal im Bereich des Außermontafons bei der Mittelaufbringung eine starke Verschiebung zu Lasten der Marktgemeinde Schruns erfolgen würde. Zu diesem Themenbereich ergibt sich eine kurze, teils gegensätzliche Diskussion, wobei der Vorsitzende im Interesse des Talschaftsganzen neuerlich den dringenden Appell zu einer gemeinsamen Vorgangsweise an die Kollegen Bürgermeister richtet. Es ist beabsichtigt, zu diesem Themenbereich in Bälde eine eigene Besprechung einzuberufen. Hinsichtlich der räumlichen Unterbringung des Tourismusverbandes im neuen Standesgebäude wird die bereits grundsätzlich abgegebene Meinung bekräftigt und die Verwaltung beauftragt, im Zuge der Bauabwicklung die dazu nötigen weiteren Schritte zu setzen. h) Von Dir. Rebholz als Obmann der „Montafoner Familiengespräche" wurde ein Ansuchen um Gewährung eines Unterstützungsbeitrages sowie Anführung des Standes Montafon als Mitveranstalter bei den für das Jahr 1995 geplanten Vorträgen vorgelegt. Als Veranstalter sind das Bildungswerk, das Ehe- und Familienzentrum der Diözese, das Familienreferat der Vlbg. Landesregierung, der Vorarlberger Familienverband und der Montafoner Familienkreis eingebunden. Das Ziel liegt in der Durchführung von Veranstaltungen zum Thema Ehe-Partnerschaft-Familie und die Zusammenarbeit in der Talschaft. Bei den Vorträgen im vergangenen Jahr konnte ein sehr gutes Besucherinteresse verzeichnet werden, weshalb auch im Verlaufe des März weitere Vorträge zu den Themen „Familie hat Zukunft", „Sehnsucht nach Zärtlichkeit" und „Wie Partnerschaft und Ehe gelingen kann" veranstaltet werden. Die Werbung soll über den ORF, die Presse, Plakate, Handzettel und Postwurfsendungen erfolgen. Im Rahmen der kurzen Diskussion wird die Initiative der „Montafoner Familiengespräche" ausdrücklich begrüßt, zumal intakte Familien als Grundpfeiler der Gesellschaft einen hohen Stellenwert aufweisen. Bgm. Sandrell bemängelt in diesem Zusammenhang, daß teils zu aufwendige sowie zu umfangreiche Broschüren und Aussendungen versandt werden und vom Land dafür im vergangenen Jahr (Jahr der Familie) lt. Anfrage ca. S 2, 4 Mio. ausgegeben wurden. Die Gewährung eines Unterstützungsbeitrages für das Anliegen der „Montafoner Familiengespräche" wird von ihm jedoch ebenfalls befürwortet. In Würdigung der hohen Bedeutung der Familie für die Gesellschaft wird zur Abdeckung diverser Unkosten den „Montafoner Familiengesprächen" ein einmaliger Förderungsbeitrag in Höhe bis maximal S 10.000, -- aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds bewilligt. -5- i) Der Vorsitzende informiert über die geplante Verlagerung der Montafoner Pferdesporttage vom bisherigen Austragungsort in den Bereich des alten Fußballplatzes und Sägeplatzes, wozu auch bereits die Zusage der Vorarlberger Illwerke vorliegt. Die Bedeutung der Montafoner Pferdesporttage für die Talschaft und der internationale Bekanntheitsgrad wird von der Standesvertretung ausdrücklich bestätigt. Von der Marktgemeinde Schruns wurden bisher für die Durchführung der Pferdesporttage ca. S 150.000, -bis S 200.000, — aufgewendet, wobei die Kosten für Tätigkeiten durch das Verkehrsamt bzw. für den Verkehrsamtsleiter Fiel als Organisator der Pferdesporttage nicht eingerechnet sind. Durch den neuen Standort und die Verlagerung der Veranstaltung sind für den Veranstalter Mehrkosten verbunden, weshalb bereits beim Land ein Förderungsansuchen eingebracht wurde. Gleichfalls wird der Stand Montafon um die Gewährung eines Förderungsbeitrages gebeten. Aufgrund der Bedeutung der Montafoner Pferdesporttage für die Gesamttalschaft wird der Vorsitzende einstimmig ermächtigt, in Anbetracht der mit der Verlagerung verbundenen Mehrkosten einen einmaligen Beitrag in Höhe von ca. S 30.000, — S 40.000, — aus dem Montafoner Talschaftsfonds zu gewähren. Pkt. 3.) Von der Kapuzinergemeinschaft Gauenstein wurde ein Antrag auf Gewährung einer Subvention zur Restaurierung der Kapuzinerkirche Gauenstein vorgelegt. Nach der vorliegenden Kostenschätzung betragen die Sanierungskosten incl. Umsatzsteuer ca. S 6 Mio., wobei zur Erhaltung der Kapuzinerkirche eine Generalsanierung mit Trockenlegung der Außenmauer, Einbau einer neuen Heizungsanlage, Einbau neuer Holzböden, Sanierung der Decke, Restaurierung von Altären und Bänken, Neugestaltung des Altarraumes, Sanierung der Sakristei und Einbau einer neuen Beleuchtung unumgänglich geworden sind. Die Planung obliegt dem aus Schruns stammenden Architekten Dipl. Ing. Klaus Pfeifer in Feldkirch. Von der Kapuzinergemeinschaft wird auf die besondere Bedeutung der Kapuzinerkirche Gauenstein in der Gesamttalschaft sowohl im seelsorglichen Bereich als auch im kulturellen Bereich verwiesen. Die Sanierungskosten sollen durch Förderungen der öffentlichen Hand, der Diözese und privaten Spendern finanziert werden. Von der Marktgemeinde Schruns wird Förderungsbeitrag von Höhe von 12, 5% bis zu einer maximalen Kostenhöhe von S 6 Mio., somit entsprechend einem Betrag von S 750.000, — bereitgestellt. Von der Standesvertretung wird die besondere Bedeutung des Kapuzinerklosters Gauenstein für die Gesamttalschaft ausdrücklich gewürdigt. Für die Generalsanierung wird einstimmig ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 100.000 aus dem Montafoner Talschaftsund Ausgleichsfonds bewilligt, gleichfalls werden für den im Rahmen der Zimmermannsarbeiten nötigen Holzbedarf 30 fm Nutzholz zur Verfügung gestellt. -6- Pkt. 4.) Vom Vorsitzenden wird eingangs über den aktuellen Stand der Verhandlungen mit dem Bund im Zuge der Budgeterstellung und des Sparpaketes berichtet, wonach im Zusammenhang mit der Diskussion über die Finanzierung des EU-Beitrages eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage für die Kommunalsteuer um die Abschreibungen diskutiert wird. Österreichweit würde dies eine Bemessungsgrundlage in Höhe von S 120 Mrd. und somit eine Erhöhung der Kommunalsteuer um ca. S 3, 6 Mrd. bedeuten. Für Vorarlberg liegt der Betrag schätzungsweise bei S 140 bis S 160 Mio. und somit einer zusätzlichen Kommunalsteuer in Höhe von ca. S 45 Mio.. Allein im Bereich der Vlbg. Illwerke beträgt die AFA ca. S 380 Mio. (ohne Walgauwerk S 280 Mio.) womit ein zusätzliches Steueraufkommen für die Illwerkegemeinden in Höhe von S 8, 4 bis S 11, 4 Mio. verbunden wäre. Gleichzeitig konnte im Rahmen der Verhandlungen mit dem Bund Einigkeit über die Änderung des abgestuften Bevölkerungsschlüssels für Gemeinden bis 10.000 Einwohner dahingehend erreicht werden, daß eine Erhöhung des Sockelbeitrages von derzeit S 102/Einwohner auf S 272/Einwohner für die Berechnung der Ertragsanteile beschlossen wurde. Für die Montafoner Gemeinden bedeutet dies eine Brutto-Erhöhung der Ertragsanteile um ca. S 3 Mio. pro Jahr. Insgesamt würde das zusätzliche Steueraufkommen für das Montafon unter Berücksichtigung der Änderungen bei der Kommunalsteuer und der Anhebung des Sockelbeitrages für die Ertragsanteile bei ca. S 15 - 17 Mio. pro Jahr liegen Vom Vorsitzenden wird gleichfalls auf die Auswirkungen der Steuerreform auch unter Berücksichtigung des Härteausgleiches und die damit verbundenen Verluste für die Montafoner Gemeinden hingewiesen und eine dazu erstellte tabellarische Übersicht übergeben. Bgm. Wachter äußert aufgrund der bisherigen Erfahrungen sein großes Mißtrauen, zumal der im Zusammenhang mit der Steuerreform versprochene Ausgleich nicht eingetroffen ist. Es besteht die berechtigte Sorge, daß die Gemeindefinanzen in Zukunft noch stärker belastet werden und vom Bundesgesetzgeber durch Schaffung entsprechender gesetzlicher Möglichkeiten eine noch stärkere Belastung der Bürger geschaffen werden wird. Vom Vorsitzenden wird weiters informiert, daß der Härteausgleich für die Vorarlberger Gemeinden für 1994 mit S 70 Mio. dotiert ist, für das Jahr 1995 mit insgesamt S 90 Mio. festgesetzt ist. Konkrete Angaben über die ertragsmäßige Höhe der auf die jeweilige Gemeinde entfallenden Härteausgleichsanteile sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich, da sich insbesondere durch den Wegfall der Resteingänge aus Gewerbe- und Lohnsummensteuer Veränderungen beim Aufteilungsmodus ergeben werden. Der Vorsitzende weist auf die grundsätzliche Meinungsbildung im Zusammenhang mit den Budgetberatungen für das Jahr 1995 hin, wonach aus dem Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds ein Teilbetrag an die Montafoner Gemeinden zur Auszahlung gelangen soll. Nach den Satzungen sind derartige Zuwendungen zum Zwecke eines innerregionalen Finanzausgleiches möglich, hinsichtlich den von den Vorarlberger Illwerken bereitgestellten Mitteln ist jedoch der Nachweis zu erbringen, daß diese Mittel für infrastrukturelle Maßnahmen eingesetzt werden, welche auch Illwerkeanlagen zugute kommen. Dafür sind im Budget des Forstfonds für das laufende Jahr S 2 Mio. veranschlagt, welche im Bereich der Waldbewirtschaftungen projektbezogen eingesetzt werden. -7- Der Vorsitzende informiert über die in den vergangenen Wochen im Bereich der Verwaltung angestellten Überlegungen, wonach ein Betrag von S 1, 5 Mio. zu gleichen Teilen für den innerregionalen Finanzausgleich, die Gewässerreinhaltung und die Landwirtschaftsförderung an die Standesgemeinden zur Auszahlung gelangen soll. Hinsichtlich des Finanzausgleiches soll ein Aufteilungsmodus unter Berücksichtigung der Finanzkraft - Kopfquote und des aus der Steuerreform bedingten Entfalles ermittelt werden. Hinsichtlich des Anteiles der Gewässerreinhaltung ist eine Aufteilung im Verhältnis des Kostenverteilers des Abwasserverbandes unter Einbeziehung der Gemeinden Lorüns und Stallehr, welche dem Abwasserverband Bludenz angeschlossen sind, vorgesehen. Der für den landwirtschaftlichen Bereich vorgesehene Anteil soll auf Basis des den Gemeinden erwachsenden Nettoanteiles für die Flächenprämien verumlagt werden. Im Zuge der ausführlichen Diskussion werden die vorgeschlagenen Kriterien grundsätzlich als objektiver Maßstab für eine Auszahlung an die Gemeinden beurteilt, z.T. werden auch Überlegungen hinsichtlich einer Erweiterung des Aufteilungsschlüssels um die aktuellen Bevölkerungszahlen wie auch einer Einbeziehung von Flächenprämien durch die Gemeinden in die Bemessungsgrundlage für den Anteil der Landwirtschaftsförderung vorgeschlagen. Bgm. Rudigier informiert in seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der Illwerke nochmals kurz über die Vorgeschichte für die Gewährung einer Zuwendung an die Talschaft in Höhe von S 4 Mio., welche schließlich im Wege des Montafoner Talschaftsund Ausgleichsfonds an den Stand Montafon bewilligt wurde. Von der Standesvertretung wird die grundsätzliche Meinung vertreten, daß eine eiserne Reserve für künftige überregionale Aufgaben im Talschaftsfonds verbleiben soll, eine Aufstockung des Auszahlungsbetrages auf S 2 Mio. wird jedoch allgemein befürwortet und für durchführbar beurteilt.. Abschließend wird den vom Vorsitzenden vorgeschlagenen 3 Aufteilungskriterien die einhellige Zustimmung erteilt und die Verwaltung beauftragt, zur kommenden Sitzung den Aufteilungsvorschlag vorzulegen. Pkt. 5. - Allfälliges: Bgm. Wachter ersucht bei der kommenden Standessitzung eine Beratung zum Thema Sonderschule in Vandans unter Beiziehung des Leiters des Heilpädagogischen Schulzentrums vorzunehmen. Vom Vorsitzenden wird dazu die Ansicht geäußert, daß eine derartige Einladung zur gewünschten Aussprache von der Gemeinde Vandans als schulerhaltende Gemeinde erfolgen soll, gegen eine Behandlung im Rahmen des Standes Montafon wird jedoch gleichfalls kein Einwand erhoben. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 16.00 Uhr die Standessitzung und bedankt sich für die Teilnahme. Im Anschluß erfolgt die angekündigte Information durch LR Ing. Erich Schwärzler und Dr. Wolfgang Burtscher zum Thema Einstufung der EU-Fördergebiete und zum Landwirtschaftsförderungskonzept. Schruns, 8. Februar 1995 Schriftführer: Standesvertretung: