19830426_SV_012

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:56
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1983-04-26
Erscheinungsdatum 1983-04-26
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 26. April 1983 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 12. Sitzung der STANDESVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 12.4.1983 nehmen an der auf heute auf 8.45 anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg als Vorsitzender Bürgermeister Georg Ammann, Silbertal Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton Bürgermeister Oskar Vonier, Vandans Vizebürgermeister Herbert Tschofen, St. Gallenkirch in Vertretung des gesundheitlich verhinderten Bürgermeisters Raimund Wachter Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn in Begleitung von Vizebürgermeister Manfred Mattle, Partenen; Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die Beschlußfähigkeit fest. TAGESORDNUNG 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift über die 11. Standessitzung vom 21.12.1982; 2. Stellungnahme zum geplanten Bau der ESU Versettla und der DS Schwarzköpfle durch die Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, St. Gallenkirch; 3. Vorlage der Jahresrechnung 1982; 4. Vorlage des Berichtes über die Revision der Gebarung des Standes Montafon durch die Kontrollabteilung der Landesregierung; 5. Beratung Müllabfuhr Montafon; 6. Personalangelegenheit Familienhelferin; Über Antrag des Vorsitzenden wird die Tagesordnung um folgende Punkte einstimmig erweitert: 7. Getränkesteuerprüfung; 8. Eröffnung Bezirksgericht nach den Sanierungsarbeiten; 9. Berichte - Allfälliges; Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt Bürgermeister Sandrell den Antrag, daß Vizebürgermeister Mattle aus Partenen an der Beratung zu TO. 2. teilnehmen darf. Diesem Antrag wird einstimmig stattgegeben, ein Stimmrecht steht Vizebürgermeister Mattle nicht zu. -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 11. Standessitzung vom 21.12.1982 wird in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt. Pkt. 2.) Mit Anträgen vom 1.4.83 haben die Geschäftsführung der Silvretta Nova Bergbahnen sowie die Gemeinde Gaschurn den Stand Montafon um Stellungnahme im Sinne des Konzeptes für den Ausbau der touristischen Aufstiegshilfen im Montafon für den geplanten Bau der Einseilumlaufbahn Versettla und der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli ersucht. Nachdem die seinerzeit fehlenden Voraussetzungen wie Verbauung der Ziggiam-Zerfall-Lawine, Sicherung der überfahrtsrechte, Wirtschaftsweg Mittelmaisäß u.a. zwischenzeitlich geschaffen bzw. die Arbeiten zu deren Inangriffnahme kurz bevorstehen, hat sich die Gemeinde Gaschurn bei der Geschäftsführung der Silvretta Nova Bergbahnen dafür eingesetzt, daß das Zubringerproblem für die Gäste von Gaschurn und Partenen einer befriedigenden Lösung zugeführt werden kann, nachdem der derzeit bestehende witterungsungeschützte Einsessellift Versettla dem Komfortverlangen der Gäste der Gemeinde Gaschurn nicht mehr entspricht. Die vergangene Wintersaison hat das Fehlen einer witterungsgeschützten Zubringermöglichkeit ins Schigebiet deutlich gezeigt, da besonders bei Schlechtwetter eine verstärkte Inanspruchnahme des Schibusverkehres zur Valiserabahn erfolgt ist. Ebenso bringen zahlreiche Beschwerden seitens der Gäste dies zum Ausdruck. Die Silvretta Nova Bergbahnen haben sich daher aufgrund anhaltender Bemühungen seitens der Gemeinde Gaschurn bereit erklärt, das Zubringerproblem für die Gäste aus Gaschurn und Partenen ins Schigebiet Nova durch den Bau einer Einseilumlaufbahn raschestmöglich zu lösen. Nachdem sich jedoch durch den Bau der Valiserabahn das Verhalten der Schifahrer sowohl im Zubringer- als auch im Sportbahnenbereich stark verändert hat und die Benutzer der Valisera- und Versettlabahn direkt ins Novatal abfahren, ergeben sich bei der Schleppliftanlage Schwarzköpfli unzumutbare Wartezeiten. Aus diesem Grunde beabsichtigen die Silvretta Nova Bergbahnen noch vor der Errichtung der 6-plätzigen Einseilumlaufbahn Versettla die Doppelsesselbahn Schwarzköpfli zu errichten, um diese negative Situation im Sportbahnenbereich zu beseitigen. Als Terminplan wäre vorgesehen, die DS Schwarzköpfli im Sommer 1983 zu errichten, die ESU Versettla würde im Sommer 1984 erstellt werden. Die Bemühungen der Gemeinde Gaschurn um Schaffung der entsprechenden Zubringermöglichkeit ins Schigebiet Nova werden auch vom dortigen Fremdenverkehrsgewerbe, wie auch von der Gemeinde St. Gallenkirch einhellig befürwortet, da die derzeitigen Beförderungsmöglichkeiten als nicht mehr weiterhin vertretbar bezeichnet werden müssen. -3- Die Dringlichkeit der Schaffung einer witterungsgeschützten Zubringermöglichkeit von Gaschurn ins Schigebiet Nova wird allgemein als gegeben erachtet. Nachdem jedoch durch die Erstellung der Zubringerbahn Versettla als Einseilumlaufbahn mit 6-er Kabinen und einer Beförderungskapazität von 1400 Personen / h neben dem noch bestehenden Einsessellift zusätzliche Transportkapazitäten geschaffen sowie mit der Erstellung der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli eine zusätzliche Sportbahn im Schigebiet Nova erstellt werden, bestehen vorwiegend in den Außermontafoner Gemeinden Befürchtungen, daß durch die Schaffung zusätzlicher Transportkapazitäten auch zusätzliche Schifahrer angezogen werden, wodurch zwangsläufig eine weitere Zunahme des Verkehrsaufkommens eintreten wird. Im Konzept, welches als eine Richtschnur für eine weitere Errichtung touristischer Aufstiegshilfen im Montafon erstellt wurde, ist wohl die Errichtung eines leistungsfähigen Zubringers von Gaschurn ins Schigebiet vorgesehen, nicht aber eine zusätzliche Sportbahn Schwarzköpfli, weshalb aus Sicht der Glaubwürdigkeit der politischen Mandatare der Außermontafoner Gemeinden eine Zustimmung zum vorgelegten Projekt im jetzigen Zeitpunkt als sehr kritisch und problematisch zu beurteilen ist. Für die Gemeinde Lorüns erklärt Bgm. Ladner, daß eine Zustimmung nicht erfolgt, ehe das Problem der B 188 einer Lösung zugeführt wird, da durch jede neue Bahn eine weitere Verkehrszunahme erwartet werden muß. Bgm. Sandrell wie auch Vbgm. Mattle erklären, daß die Gemeinde Gaschurn für das Problem der B 188 nicht verantwortlich gemacht werden kann. Eine Bauverzögerung der beiden Bahnen würde auf die weitere Entwicklung des Fremdenverkehres in der Gemeinde negative Auswirkungen zeigen. Der Bau dieser beiden Bahnen ist als reine Maßnahme zur Qualitätsverbesserung zu sehen und werde keine Auswirkungen in Form einer Kapazitätszunahme im Schigebiet Nova haben. Zu erwarten ist lediglich eine Verlagerung der Beförderung der Gäste von der Garfreschabahn bzw. Valiserabahn in St. Gallenkirch zur Versettlabahn in Gaschurn, wodurch der bereits bestehende Engpaß bei der Schleppliftanlage Schwarzköpfle noch zusätzlich erhöht wird. Durch diesen Umstand erscheint die Errichtung der Doppelsesselbahn Schwarzköpfle notwendig und auch gerechtfertigt. Nachdem lt. Aussage der Geschäftsführung der Silvretta Nova Bergbahnen die ESU Versettla nur dann errichtet wird, wenn auch gleichzeitig die DS Schwarzköpfle gebaut werden darf, erscheint die Beurteilung dieser Fragen sehr kritisch, da im Konzept eine Errichtung der Doppelsesselbahn Schwarzköpfle nicht vorgesehen ist. Im Verlaufe der ausführlich geführten Debatte wird klar ersichtlich, daß die Dringlichkeit zur Errichtung der ESU Versettla gegeben und die diesbezüglichen Wünsche der Gemeinde Gaschurn und des dort ansäßigen Fremdenverkehrsgewerbes berechtigt sind. Zufolge Verbindung dieser Bahn mit der Doppelsesselbahn Schwarzköpfle erscheint eine positive Stellungnahme hiezu zum jetzigen Zeitpunkt problematisch, da die Errichtung der DS Schwarzköpfle eine echte Erweiterung des Sportbahnenangebotes im Schigebiet Nova bedeuten würde. Zudem sind die im Konzept geforderten flankierenden Maßnahmen wie Landschaftspflegemaßnahmen, Straßenbau, Schibusverkehr und innerregionaler Ausgleich bis heute keiner Lösung zugeführt worden. -4- Der vom verstorbenen Bgm. Battlogg aus St. Anton ins Leben gerufene Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds, der innerhalb der Talschaft einen Ausgleich zwischen den Fremdenverkehrsgemeinden und jenen, welche aus dem Winterfremdenverkehr relativ wenig Nutzen ziehen bzw. zufolge ihrer natürlichen Gegebenheiten benachteiligt sind, einen gewissen Ausgleich schaffen soll, hat bisher nur seitens der Gemeinde Gaschurn noch keine endgültige Zustimmung erfahren. Die Zustimmung der Gemeindevertretung Gaschurn ist nur unter der Voraussetzung einer Zustimmung des Standes Montafon zum Versalprojekt in Partenen erfolgt. Nachdem in der Debatte keine neuerlichen Argumente vorgebracht werden, stellt Bgm. Wekerle den Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes, bis auch seitens der Gemeinde Gaschurn eine Beschlußfassung ohne Bedingungen zum Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds vorliegt. Bgm. Sandrell kann sich dem vorliegenden Antrag nicht anschliessen bzw. nur unter der Voraussetzung, daß eine Ausklammerung der ESU Versettla erfolgt, da diese Bahn auch im Konzept berück sieht ist. Die Sitzung wird vom 13.00 Uhr - 14.15 Uhr unterbrochen. Bei Aufnahme der weiteren Beratung ist Bgm. Sandrell nicht anwesend. Nach ausführlicher Debatte über die beiden vorliegenden Anträge wird durch den Vorsitzenden über den nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes als weiter reichend zu erachtenden Antrag der Vertagung die Abstimmung vorgenommen. Dem Antrag auf Vertagung bis die Gemeinde Gaschurn ebenfalls ihre grundsätzliche Zustimmung zum Beitritt zum Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds erteilt wird stimmenmehrheitlich stattgegeben. Der Vertreter der Gemeinde St. Gallenkirch, Vizebürgermeister Herbert Tschofen enthält sich der Stimme. Die Beratung über den vorliegenden Antrag der Silvretta NovaBergbahnen Gmbh und der Gemeinde Gaschurn wird nach Vorliegen des erwähnten Grundsatzbeschlusses fortgesetzt. Pkt. 3.) Mit der Einladung zur Sitzung wurde jedem Mitglied der Standesvertretung ein Exemplar des Rechnungsabschluss 1982 übermittelt, weshalb auf eine Verlesung sämtlicher Haushaltsstellen verzichtet werden kann. Der Sachbearbeiter bringt die einzelnen Unterabschnitte vor und erteilt die hiezu erforderlichen Erläuterungen. Die Jahresrechnung 1982 schließt mit folgenden Endsummen ab: Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung S 1.696.345, 98 S 3.284.030, 57 ______________ GESAMTAUSGABEN S 4.980.376, 55 ============== Einnahmen der Erfolgsgebarung Einnahmen der Vermögensgebarung S 4.880.376, 55 S 100.000, -______________ GESAMTEINNAHMEN S 4.980.376, 55 ============== -5- Der Rechnungsabschluß 1982 schließt somit bei Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben in Höhe von je S 4.980.376, 55 ausgeglichen ab, die für den Ausgleich erforderliche Standesumlage beträgt S 1.023.835, 54. In der Standesumlage ist das an die Montafonerbahn AG zu leistende Gesellschafterdarlehen, Rate 1982 in Höhe von S 564.933, 26 enthalten. Der Bericht des Prüfungsausschusses über die am 14. April vorgenommene Überprüfung der Jahresrechnung 1982 wird vom Vorsitzenden verlesen und der. darin enthaltene Antrag auf Genehmigung der Jahresrechnung 1982 und Erteilung der Entlastung für die Verwaltung zur Abstimmung gebracht. Diesem Antrag wir einstimmig stattgegeben und der Verwaltung die Entlastung erteilt. Pkt. 4.) Der Bericht über die Überprüfung der Gebarung des Standes Montafon durch die Kontrollabteilung der Vlbg. Landesregierung wurde den Mitgliedern der Standesvertretung zur Kenntnisnahme übermittelt. Eine Verlesung des Prüfungsberichtes kann daher entfallen. Am 24.2. und 1.3.1983 wurde durch OAR Burtscher von der Kontrollabteilung der Landesregierung eine unangemeldete Überprüfung der Gebarung des Standes Montafon, hauptsächlich bezogen auf das Jahr 1982, vorgenommen. Die im Prüfungsbericht festgestellten Bemerkungen werden grundsätzlich zur Kenntnis genommen und die Verwaltung angewiesen, den Feststellungen im Bericht Folge zu leisten. Im Besonderen wird im Zuge der Debatte des Prüfungsberichtes festgestellt: (die nachfolgende Nummerierung entspricht dem Prüfungsbericht) 0.00 Die Standesvertretung ist der einhelligen Auffassung, daß über die Rechtsverhältnisse des 8-gliedrigen Forstfonds keine Zweifel bestehen. Aufgrund des Kaufvertrages aus dem Jahre 1832 sind die Gemeinden eindeutig als Eigentümer der ehemaligen Staatswaldungen anzusehen. 1.01 Die Verfügungsberechtigung über Einlagen des Standes Montafon durch den Standesrepräsentanten wird gemäß § 75 Abs. 4 geändert. Dadurch ist der Standesrepräsentant nur mehr gemeinsam mit einer weiteren zeichnungsberechtigten Person verfügungsberechtigt. 3.1 Die nächste Vorrückung des Buchhalters Peter Vergud wird den Bestimmungen entsprechend mit 1.1.1985 festgesetzt. 3.2 Für die Verwaltungskostentrennung zwischen Stand Montafon, Forstfond und Abwasserverband sind entsprechende Aufzeichnungen zu führen, um eine Verrechnung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechend vorzunehmen. 4.03 und 4.04 Die angeführten buchhalterischen Feststellungen wurden in der Zwischenzeit bereits erfüllt und die entsprechenden Buchungen vorgenommen. -6- 4.21 Die Verwendungsnachweise von Subventionsempfängern werden, soweit nicht erfolgt, in Zukunft angefordert. 4.32 Für die an Schweizer Künstler entrichtete Einkommenssteuer wird ein Antrag auf Rückerstattung an das zuständige Finanzamt gestellt. 4.35 Der Antrag auf Anerkennung der Sommerkonzerte als kulturell wertvoll und damit eine Reduzierung der Kriegsopferabgabe auf 5% ist in Zukunft zu stellen. Die Kriegsopferabgabe 1982 wurde entrichtet. 5.03 Sofern eine Kostenverrechnung für die Familienhelferin nicht nach den vorliegenden Richtsätzen erfolgt ist, ist eine solche im Einvernehmen mit dem zuständigen Bürgermeister vorgenommen worden. 6.03 Im Zukunft werden bei größeren Katastrophenschäden beim Wirtschaftsweg Valisera Anträge auf Mittel aus dem Katastrophenfonds gestellt. 6.13 Die im Zuge der Eigentumsübertragung des Gerichtsgebäudes an den Bund auftretenden Fragen in Hinsicht auf die umsatzsteuerliche Behandlung der Sanierungskosten werden mit den zuständigen Stellen einer Klärung zugeführt. 6.14 Nach dem vorliegenden Mietvertrag mit der Justizverwaltung ist die Generalsanierung durch den Leiter des Hochbauamtes Feldkirch, Herrn Hofrat Berchtold zu überwachen. Sofern in den Leistungsausweisen zusätzliche Leistungen verrechnet wurden, sind diese auf Auftragserweiterungen im Verlaufe der Bauphase zurückzuführen. 6.20 Für sämtliche Verumlagungen auf die Standesgemeinden werden die aufgrund einer Korrektur des Volkszählungsergebnisses gültigen Einwohnerzahlen herangezogen. Nachdem zum vorliegenden Bericht keine weiteren Anfragen bzw. Stellungnahmen erfolgen, wird derselbe mit dem Bemerken, daß die Verwaltung die hierin angeregten Maßnahmen vorzunehmen hat, einstimmig zur Kenntnis genommen. Pkt. 5.) Um die künftige Durchführung der Müllabfuhr mit Abtransport des Mülls zur regionalen Deponie im Böschistobel in Nenzing kostengünstig durchführen zu können, sollen die an der Abfuhr interessierten Unternehmer zur Offertstellung für das gesamte Montafon eingeladen werden. -7- Im Verlaufe der Debatte wird für die geplante Ausschreibung eine Zoneneinteilung festgelegt und die Abfuhrbereiche wie folgt festgelegt: Zone 1: Gemeinden Schruns, Tschagguns und BartholomäbergOrtsteil Gantschier mit wöchentlicher Abfuhr und gewerbliche Betriebe zweimalige Abfuhr pro Woche in der Saison; Zone 2: Gemeinden St. Gallenkirch und Gaschurn mit wöchentlicher Abfuhr; Zone 3: Gemeinden Lorüns, St. Anton und Vandans mit wöchentlicher Abfuhr; Zone 4: Gemeinden Bartholomäberg ohne Ortsteil Gantschier und Silbertal mit vierzehntägiger Abfuhr; In der vorzunehmenden Ausschreibung sollen die Leistungen für das Einsammeln, die Abfuhr, die Deponiegebühr sowie bei der Sackabfuhr die Beistellung der erforderlichen Müllsäcke, ferner eine zweimalige Sperrmüllabfuhr jährlich enthalten sein. Die Behandlung der weiteren Tagesordnungspunkte wird auf die kommende Sitzung verschoben. Ende der Sitzung: 17.00 Uhr Schruns, 18.5.1983 Schriftführer: STANDESVERTRETUNG: