20180313_SV_032

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Letzte Änderung 24.05.2021, 10:58
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2018-03-13
Erscheinungsdatum 2018-03-13
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.1/2017/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. März 2018 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 32. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 15. März nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Lothar Ladner, Lorüns Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing Matthias Luger, Stallehr Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Bgm Thomas Zudrell, Silbertal (ab 14:45 Uhr) Entschuldigt: Standesrepräsentant-Stv. Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Dr Monika Vonier PR-Beauftragter Toni Meznar Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13.35 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und die Zuhörer. Er entschuldigt Bgm Martin Netzer und auch seinen Ersatz VizeBgm. Ruth Tschofen. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 32. Standessitzung: 13.03.2018 Seite 2 von 6 Tagesordnung 1.) Laufzeitverlängerung der Bürgschaft für die Montafon Tourismus GmbH 2.) Neunutzung des Gerichtsgebäudes im Gerichtsweg Nr. 3 in Schruns 3.) Genehmigung der Niederschrift von der 31. Standessitzung am 20.02.2018 4.) Berichte 5.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende informiert, dass die Bürgschaft für einen Kontokorrentkredit der Montafon Tourismus GmbH in Höhe von € 300.000, - mit Ende Februar ausgelaufen ist. Er erläutert das Ansuchen der Montafon Tourismus GmbH um eine Verlängerung dieser Bürgschaft bis zum 28.02.2021 und verweist auf den mit der Sitzungseinladung zugestellten Kreditvertrag. Bgm Lechthaler erkundigt sich, ob es einen solchen Beschluss auch beim Schulerhalterverband für die Polytechnischen Schule gibt. Bgm Vallaster informiert daraufhin, dass er hierzu eine Lösung präsentieren wird. Bgm Ladner hält fest, dass Haftung aus dieser Bürgschaftsübernahme gem. der Vereinbarung vom 5. Februar 2015, welche im Zuge der Beteiligung des Standes an der Montafon Tourismus GmbH abgeschlossen wurde, nicht auf die Gemeinden Lorüns und Stallehr bezieht, da sich diese beiden Gemeinden auch nicht an den jährlichen Transferzahlungen an Montafon Tourismus beteiligen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Verlängerung der Bürgschaftsübernahme für einen Kontokorrentkredit zu Gunsten der Montafon Tourismus GmbH über € 300.000, - mit einer Laufzeit bis zum 28.02.2021 bei der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank AG einstimmig genehmigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende stellt gemeinsam mit dem Standessekretär den mit der Sitzungseinladung zugestellten Beschlussvorschlag zur Neunutzung des Gerichtsgebäudes Montafon vor. Dazu erläutern sie im Vorgang den gut einjährigen breit abgestützten Entscheidungsprozess mit gewissenhafter Prüfung und intensiver Diskussion möglicher neuer Nutzungen. Ausschlaggebend für die heutige Beschlussfassung war das Ergebnis der Standesberatungen vom 23. Jänner und vom 20. Februar 2018, in welchen die zwei übrig gebliebenen Varianten für die Letztentscheidung bewertet wurden: 1. Durchgreifende Sanierung und Umbau des Bestandsgebäudes, anschließende Nutzung als Verwaltungsgebäude durch den Stand Montafon inklusive ergänzender weiterer Funktionen 2. Verpachtung des Bestandsobjekts für eine touristische Nutzung Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 32. Standessitzung: 13.03.2018 Seite 3 von 6 Beide Varianten wurden sowohl nach Kosten und Nutzen bewertet als auch gemäß dem Kriterienkatalog ausgehend von den Zielsetzungen eingeschätzt. Der Vorsitzende fasst die Bewertungen wie folgt zusammen: Ad. 1 Mit der Einrichtung eines regionalen Verwaltungszentrums sendet der Stand Montafon ein klares Signal zur starken Identifikation mit dem historischen Bestandsgebäudes als Sitz der ehemaligen Landgemeinde Montafon. Durch die Eigennutzung des Standes und ergänzende Nutzungen z.B. Veranstaltungsraum, Standesamt, kleines Startup-Center könnte dem Gebäude auch eine zeitgemäße Wirkung gegeben werden. Die Montafoner Bevölkerung hätte konkrete Anlässe an diesen Ort zu kommen und diesen zu beleben, ein Zusammenspiel mit den umgebenden kommunalen Einrichtungen (Schule, Sternensaal etc.) ist denkbar. Eine architektonisch zeitgemäße Adaptierung der Räumlichkeiten könnte einen Landmark für den Stand darstellen. Die Investitionskosten sind relativ hoch, allerdings ergibt sich unter Einbeziehung möglicher Förderungen eine respektable Rendite, die eine Rückzahlung eines allfälligen Kredits möglich macht. Risiken bleiben das Baurisiko (höhere Baukosten) sowie das Verwertungsrisiko (möglicher Leerstand). Im Gegenzug könnten die Räumlichkeiten an der Montafonerstraße 21 vermietet werden und somit weitere Einnahmen für den Forstfonds als Gebäudeeigentümer erzielt werden. Ad .2: Eine Verpachtung birgt wenig Risiko, da das Objekt im momentanen Zustand weitergegeben werden kann. Da auf jeden Fall sichergestellt werden muss, dass das Objekt entsprechend den Intentionen des Standes genutzt wird, sollte eine entsprechend (hochwertige und öffentliche) Nutzung in einem Pachtvertrag eindeutig definiert werden. Darüber hinaus erscheint es sinnvoll, die Einnahmen durch die Verpachtung einem sinn- und identitätsstiftenden Zeck zuzuführen. Denkbar erscheint in diesem Zusammenhang z.B. eine Montafoner Zukunftsstiftung, die jährlich Unterstützungen für zukunftsweisende Projekte in der Talschaft ausschüttet. So könnte das Bezirksgericht über Umwege zu einer modernen Identität des Standes und des Montafon beitragen. Nach Abwägung der Vor- und Nachteile beider Varianten spricht sich der Standesausschuss für die Nutzung des ehemaligen Gerichtsgebäudes als regionales Montafoner Verwaltungszentrum aus, in welchem sowohl die gemeinschaftlichen Verwaltungseinheiten als auch bestehende und künftige Gemeindekooperationen unter einem Dach versammelt sind. In diesem Sinne sollen nach dem Leitsatz „Wo Montafon drauf steht, soll auch Montafon drin sein“ sämtliche gemeinschaftliche Montafoner Verwaltungseinheiten dort unterkommen. Den Kern dieser Verwaltungseinheiten bildet der Stand Montafon selbst mit seiner Standesverwaltung und Geschäftsstelle für den Forstfonds und den Abwasserverband. Für den Umzug oder die Zusammenführung von Verwaltungseinheiten in diesem Gebäude sind jeweils Kosten-Nutzen-Überlegungen anzustellen und eine zweckmäßige zeitliche Abfolge zu finden. Mit der neuen Nutzung dieses Hauses ergeben sich neue Möglichkeiten. Ein reflektierender Blick in die interne Organisation des Standes und die Aufgaben-Gliederung soll Entwicklungsmöglichkeiten und Synergien vorab aufzeigen. Dazu wird eine Organisationsanalyse mit externer Begleitung durchgeführt werden. Darüber hinaus sollen in diesem Haus des Tales Montafon auch die regionalen Besonderheiten und Werte erlebbar werden, sei es durch die Bespielung der Gang- und Erschließungsflächen oder Räumlichkeiten für talweit tätige Vereine. Dieses Haus soll zu einem lebendigen Ort im Tal werden, das die Montafoner kennen, nutzen und schätzen (z.B. Standesamt). Es Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 32. Standessitzung: 13.03.2018 Seite 4 von 6 wird klargestellt, dass der Stand Montafon als Gebäudeeigentümer über das gesamte Gebäude verfügen soll, wobei aber eine Mehrfach-Nutzung der einzelnen Räumlichkeiten wie z.B. dem Dachgeschoss als Veranstaltungs- und Sitzungsraum begrüßt wird. Die Bürgermeister des Tales Montafon sprechen sich für ein zweistufiges Vorgehen aus. Nach dem Grundsatzbeschluss im Standesausschuss soll dieser den Gemeindevertretungen der Mitgliedsgemeinden zur Beschlussfassung empfohlen werden. Mit dieser Beschlussfassung in den einzelnen Gemeinden wird der Auftrag verbunden, das Vorhaben „Regionales Verwaltungszentrum Montafon“ weiter zu konkretisieren, ein Raumprogramm mit Sanierungsplanung und Finanzierungskonzept zu erstellen. Erst wenn diese Grundlagen vorliegen, soll die Entscheidung zur Umsetzung erfolgen. Bgm Wachter äußert Bedenken, dass dieses zweistufige Vorgehen zu viel Zeit in Anspruch nehmen wird. Nach dem Abschluss-Workshop am 20. April 2018 soll die Beschlussfassung in den Gemeindevertretungen mit einem Fahrplan zur zeitlichen Abfolge zügig erfolgen. Die Gemeinden Schruns und St. Gallenkirch wünschen hierzu das Beisein der Standesvertreter und werden die nächsten Sitzungstermine frühzeitig bekanntgeben. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Variante 1 „Regionales Verwaltungszentrum“ und die oben genannten Vorstellungen sowie die vorgeschlagene Vorgehensweise gutgeheißen und einstimmig verabschiedet. Der Vorsitzende bedankt sich für diesen wegweisenden Beschluss und hält fest, dass die Vertreter der Gemeinde Gaschurn gemäß den Vorbesprechungen und der email-Nachricht vom 13.03.2018 zu dieser Sitzung den Beschlussvorschlag und somit die Nutzung als Regionales Verwaltungszentrum vollinhaltlich mittragen. Gemäß der vereinbarten Vorgehensweise empfehlen die Montafoner Bürgermeister den Gemeindevertretungen die Annahme dieses Grundsatzbeschlusses. Pkt. 3.) Die Niederschrift der 31. Standessitzung vom 20.02.2018 wurde allen Standesvertretern per E-Mail übermittelt und über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 4.) – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende berichtet, dass der Webauftritt des Standes Montafon auf Grund technischer Neuerungen nicht mehr die aktuellen Anforderungen erfüllt. In den vergangenen Wochen hat das Team mit Nikola Kern und Toni Meznar intensiv an der Überarbeitung und Aktualisierung der Website gearbeitet. Das Konzept und das Design für die Aktualisierung liegt nun vor – es sieht eine Weiterentwicklung der bestehenden Website vor, als Überbau wird eine übersichtliche „Landing Page“ eingeführt, welche sowohl auf die Institutionen als auch die Aufgaben des Standes verweist. Aufbauend auf die Montafon-Umfrage des Standes wurden ja gemeinsam mit dem Gestaltungsbüro kaleido bereits vor ein paar Jahren die vielseitigen Aufgaben des Standes in Kategorien („Bildung & Soziales“, „Kultur & Wissenschaft“, etc.) gebündelt und mit passenden Wortpaaren (vo stallehr bis partena, etc.) versehen. Passend zum technischen Update sollen diese Elemente künftig auch verstärkt auf der Website eingesetzt werden. Dadurch präsentiert sich das Online-Erscheinungsbild der Website deutlich Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 32. Standessitzung: 13.03.2018 Seite 5 von 6 moderner, kundenfreundlicher und klarer strukturiert – und vor allem wird die Website künftig auch mobil voll nutzbar. b) Der Vorsitzende informiert, dass im Rahmen des Projektes Maisäß Residenzen, welches im Zuge des Maisäß-Schwerpunktes in der Raumentwicklung Montafon in Kooperation mit ORF gestartet wurde, dieses Jahr zwei Künstler - die Brüder Mathias und Bernhard Garnitschnig – das Montafon besuchen. Sie werden im Maisäß-Gebiet Vergalda in Gargellen drei Wochen arbeiten. Unter dem Titel „Kultur und Ästhetik des Mangels“ werden die gesammelten Arbeiten sowohl im Tal als auch im Vorarlberg Museum gezeigt werden. c) Der Vorsitzende erinnert daran, dass in der letzten Standessitzung die Vergabe des Verkehrsdienstleistungsvertrages als Resultat der im Rahmen des europaweit bekannt gemachten zweistufigen Verhandlungsverfahrens an die MBS Bus GmbH beschlossen wurde. Er informiert nun, dass zwischenzeitlich die Stillhaltefrist abgelaufen ist und nun dem Vertragsabschluss nichts mehr im Wege steht. Das Vertragswerk besteht aus den Ausschreibungsunterlagen und dem Verkehrsdienstleistungsvertrag, welcher zwischen der MBS Bus GmbH und dem Stand Montafon abgeschlossen wird. Der vorliegende Vertrag ist mit dem Inkrafttreten des Herbstfahrplanes 2018 gültig und wird befristet auf acht Jahre abgeschlossen; diese Vertragsdauer verlängert sich zweimal jeweils um ein Jahr automatisch, sofern keine schriftliche Kündigung erfolgt. d) Der Vorsitzende fasst den in der Standesberatung abgestimmten Vorschlag der Unterstützung von „Essen auf Rädern“ im Montafon zusammen. Demgemäß soll künftig jede Montafoner Gemeinde das „Essen auf Räder“ pro Mahlzeit mit € 2, 4 unterstützen. Dieser Beitrag soll vom 01.01.2019 für drei Jahre bis zum 31.12.2021 fixiert werden. Die Liebenau Service gemeinnützige GmbH stellt den Gemeinden eine entsprechende Dokumentation der Leistungen zur Verfügung. Es wurde vereinbart, dass jede Gemeinde ihrerseits die erforderlichen Beschlüsse fasst und mit der Liebenau Service gemeinnützige GmbH eine Vereinbarung abschließt. Pkt. 4.) Allfälliges a) Bgm Lechthaler erinnert an die Weiterbildungsveranstaltung anlässlich der DSGVO, bei welcher unter anderem darüber informiert wurde, dass seitens des Gemeindeverbandes an den verschiedensten Vorlagen für die Gemeinden gearbeitet wird. Entgegen seinen bisherigen Informationen stellt der Gemeindeverband keinen Datenschutzbeauftragten zur Verfügung. Der Vorsitzende hält fest, dass es in jeder Gemeinde eine Ansprechperson zum Thema Datenschutz geben muss, darüber hinaus aber z.B. mehrere Gemeinden gemeinsam einen Datenschutzbeauftragten bestellen können. Er ersucht den Standessekretär um die Erläuterung der bisherigen Abklärungen. Dieser informiert, dass der Datenschutzbeauftragte für den organisatorischen Teil zuständig ist und den Gemeinden bei der Erstellung der erforderlichen Verzeichnisse und Unterlagen unterstützt bzw. auch die Schulungen für die MitarbeiterInnen in den Verwaltungen bestreitet. Diese Funktion könnte auch durch eine externe Person übernommen werden. Auf Basis verschiedener Vorgespräche zeigte sich, dass hierzu eine Person für die Montafoner Gemeinden nominiert werden. Bgm Ladner erläutert die drei verStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 32. Standessitzung: 13.03.2018 Seite 6 von 6 schiedenen Bereiche: technischer Datenschutz (Hardware), DatenschutzDokumentationen und Verzeichnisse anhand der Vorlagen des Gemeindeverbandes, Datenschutzbeauftragter als Unterstützer und Kontrollinstanz. Bgm Luger hält fest, dass sich die Gemeinde Stallehr in der IT Kooperation mit Bludenz befindet und im Rahmen dieser bereits ein externer Dienstleister als Datenschutzbeauftragter nominiert wurde. Nach eingehender Diskussion soll ein regionsweiter externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Die Standesverwaltung soll hierzu Angebote einholen. Ende der Sitzung, 14.14 Uhr Schruns, 4. April 2018; Schriftführer: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659