19941108_SV_027

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 10:59
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1994-11-08
Erscheinungsdatum 1994-11-08
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 8. November 1994 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 27. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 31. Oktober nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Vzbgm. Adolf Bargehr, Silbertal; Vzbgm. Walter Rudigier, St. Gallenkirch; Entschuldigt: Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.05 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertretung und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Vom Vorsitzenden wird zur Kenntnis gebracht, daß im Anschluß an die Standessitzung um 17.00 Uhr eine Aussprache mit Kammeramtsdirektor Mag. Heinz Peter in Sachen Arbeiterkammer-Bibliothek in Schruns stattfindet, wozu er die Standesvertreter zur Teilnahme einlädt. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 26. Sitzung vom 11. Oktober 1994; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Daniel Mangeng - Antrag auf Erhöhung der Förderung für Schlachthaus 4. Verein „Montafon Tourismus" - Empfehlung der Arbeitsgruppe „Tourismusverband Montafon"; -2- 5. Gewährung eines Förderungsbeitrages für das Tourismusmuseum Montafon in Gaschurn; 6. Mütterberatung - ergänzendes Angebot; 7. Förderungsbeitrag für div. Sanierungsmaßnahmen an rätoromanischen Wandmalereien; 8. Antrag der Berg- und Schiliftbetrieb Grabs GmbH & CoKEG um Förderung; 9. Allfälliges; Vor Erledigung der Tagesordnung wird zum Themenkreis Weiterbestand der Arbeiterkammerbibliothek Montafon in Schruns eine Meinungsbildung innerhalb der Standesvertretung für die angekündigte Besprechung mit AK-Direktor Mag. Peter vorgenommen, wozu vom Vorsitzenden der im wesentlichen bekannte Sachverhalt nochmals kurz erläutert wird. Seitens der Arbeiterkammer bestehen bereits seit mehreren Jahren Bestrebungen, die jeweiligen Gemeinden zu einer Übernahme der Betriebskosten für die Bibliotheken anzuhalten, wobei nach bisherigen Informationen eine Kostenbeteiligung von 50% der Gesamtkosten für die jeweilige Bibliothek erwartet wird. Diesbezüglich wurden bereits von einzelnen Städten bzw. Marktgemeinden in Vorarlberg entsprechende Beschlüsse gefaßt. Aufgrund immer wieder auftauchenden Gerüchten über eine mögliche Schließung der Arbeiterkammerbibliothek in Schruns in der Öffentlichkeit wurden in der Vergangenheit wiederholt Unterschriftenaktionen innerhalb der Leserschaft organisiert. Derzeit liegen ca. über 800 Unterschriften für den Weiterbestand der Arbeiterkammerbibliothek vor, welche sowohl den Gemeinden wie auch dem Stand Montafon übergeben wurden. Weitere Unterstützungserklärungen sind in den vergangenen Tagen auch aus dem Bereich von Schulen eingelangt. In Anbetracht dieser Situation wurde von der Marktgemeinde Schruns im vergangenen Jahr ein Kostenbeitrag von S 40.000, - zur Verfügung gestellt, wovon S 20.000, -- durch den Stand Montafon übernommen wurden. Die Notwendigkeit zum Weiterbestand der Arbeiterkammerbibliothek und deren Bedeutung in bildungspolitischer Hinsicht für die Talschaft wurde bereits wiederholt bekräftigt, weshalb eine mögliche Schließung dieser Bibliothek unter keinen Umständen hingenommen werden könnte. Es wird die einhellige Meinung vertreten, daß die Arbeiterkammer eine öffentliche Verpflichtung gegenüber ihren Mitgliedern eingegangen ist, aus welcher sie sich nicht ohne weiteres zurückziehen kann. Neben der Führung der Bibliothek dient diese gleichzeitig auch als Servicestelle der Arbeiterkammer in der Talschaft. Nochmals festgestellt wird weiters, daß der Arbeiterkammerbibliothek mit ihrem reichhaltigen Sortiment an Fach- und Sachbüchern um so mehr Bedeutung zukommt, als in der Talschaft keine Buchhandlung vorhanden ist und auch die örtlichen Büchereien in den Gemeinden dieses Angebot bei weitem nicht abdecken können. Zur Erhärtung der Bedeutung der AK-Bibliothek werden vom Vorsitzenden einige interessante Daten wie folgt bekanntgegeben: Im Jahre 1994 wurden über 100 Sach- und Fachbücher neu angeschafft. Derzeit umfaßt die Bibliothek 2.409 aktuelle Kinderbücher sowie 4.428 Erwachsenenbücher. Die Gesamtzahl der Entlehnungen hat sich in den vergangenen Jahren wie folgt entwickelt: 1987 1992 1993 1994 -3- 13.234 16.915 15.750 1. Halbjahr 11.597 (Vergleich 1. Halbjahr 1993: - 9.049) Der Rückgang im Jahre 1993 dürfte durch die Eröffnung der neuen Pfarrbücherei in Schruns bedingt sein. Ein Überschneiden der Angebote von Pfarrbücherei und Arbeiterkammerbibliothek ist jedoch nicht gegeben, da lt. Aussage von Bgm. Wekerle eine gemeinsame Abstimmung durch die beiden Rechtsträger erfolgt ist. Mit Stand August 1994 werden nachstehende Mitgliederzahlen ausgewiesen: Marktgemeinde Schruns 495 Gemeinde Tschagguns 204 Gemeinde Silbertal 59 Gemeinde Bartholomäberg 87 Gemeinde Vandans 82 Gemeinde St. Anton 15 Gemeinde St. Gallenkirch 51 Gemeinde Gaschurn 16 Auswärtige 5 zusätzlich pro Jahr ca 100 Gäste Aus den genannten Zahlen geht deutlich hervor, daß ca. 50% der Mitglieder auf die Marktgemeinde Schruns und ca. 20% auf die Gemeinde Tschagguns entfallen, womit die Aufbringung eines Sockelbeitrages durch dieses beiden Gemeinden im Rahmen der Gewährung eines Betriebskostenzuschusses an die Arbeiterkammer als gerechtfertigt beurteilt werden kann. Im Rahmen der sehr ausführlichen Diskussion wird die von der Arbeiterkammerführung an den Tag gelegte Vorgangsweise zur Erlangung eines Kostenbeitrages durch die Gemeinden, welche teils auch mit auch Drohungen zur Schließung der Bibliothek verbunden war, scharf kritisiert und zurückgewiesen. Von der Standesvertretung wird weiters die Meinung geäußert, daß ohne genaue Kenntnis der internen Kammerorganisation mit großer Wahrscheinlichkeit auch in anderen Sektoren Möglichkeiten zur Einsparung gegeben sind und diese nicht in erster Linie bei den Bibliotheken zu setzen wären, zumal von der vorigen Kammerführung (Dr. Haselwanter) zum Zeitpunkt der Eröffnung der Bücherei in Schruns vor ca. 12 Jahren dieses Angebot mit großen Worten der Bevölkerung vorgestellt und als hervorragende Leistung der Arbeiterkammer angepriesen wurde. Die Standesbürgermeister sind der einhelligen Meinung, daß in Anbetracht der gegebenen Situation eine Anhebung des Kostenbeitrages von derzeit S 40.000, -- zur Sicherung des weiteren Bestandes der AK-Bibliothek unumgänglich sein wird. Nach der von der Arbeiterkammer vorgelegten Aufstellung betragen die Betriebskosten für das Jahr 1993 wie folgt: Miete/kalkulatorische Miete S 113.095, -Betriebsaufwand S 84.748, -Büroaufwand S 28.203, -Bücheranschaffungen S 107.625, -Personalaufwand S 308.562, -Summe AUSGABEN S 642.233, -Leihgebühren ABGANG S 63.700, -S 578.533, -- Zur Kostendeckung wäre bei S 15.750 Entlehnungen p.a. eine Gebühr von ca S 34, — einzuheben. -4- Als Ergebnis der Beratungen wird der Vorsitzende ermächtigt, bei der Aussprache mit der Arbeiterkammer folgende Standpunkte der Standesvertretung vorzulegen: 1. Zur Hereinbringung von Unterstützungsbeiträgen sind Sponsoren zu suchen (z.B. VIW, VKW, Banken etc.) sowie die Mitgliederwerbung zu verstärken; 2. Eine Anhebung der Leihgebühr von S 6, -- auf S 10, — pro Buch für eine Zeitdauer von zwei Wochen wird für vertretbar beurteilt; 3. Die Standortgemeinden bzw. der Stand Montafon erklären sich zur Übernahme eines Kostenanteiles von einem Viertel bis max. ein Drittel des Abganges grundsätzlich bereit, wobei von den Standortgemeinden Schruns und Tschagguns die Übernahme eines Sockelbeitrages von 30 - 35% vorbehaltlich der definitiven Genehmigung durch die Gemeindeorgane in Aussicht gestellt wird. Eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50% des Abganges wird zum jetzigen Zeitpunkt für nicht möglich beurteilt. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 26. Standessitzung vom 11. Oktober 1994, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: 1. Zur Weiterführung des Radweges Montafon - Teilstück Landbrücke bis Mazeisbrücke (Raffanegweg) - wird unter Hinweis auf frühere Informationen berichtet, daß auf Grund neuerlicher Begutachtungen durch den Geologen entgegen früher wesentlich höheren Kosten nun mit Ausgaben von ca. S 1 Mio. für die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Waldbereich das Auslangen gefunden werden kann. Einer Einigung mit den betroffenen Privatgrundeigentümern werden gute Chancen eingeräumt, allerdings sind lt. Aussage von Bgm. Wekerle noch einige Unterschriften von im Ausland wohnenden Grundeigentümern ausständig. 2. Vom Wintersportverein Schruns wurde ein Ansuchen um Mitfinanzierung des „30. Jugendcup der Internationalen Wintersportzentren Madesimo-Curchevel-Sas Fee-Oberstdorf-Schruns" im April 1995 vorgelegt, für welchen lt. Kostenschätzung Ausgaben in Höhe von ca. S 320.000 anfallen. Nach dem erhofften Erlös aus Kleberverkauf und Verlosungen in Höhe von S 90.000, — ist ein Abgang von ca. S 230.000, — abzudecken. Während für den vor 5 Jahren veranstalteten Jugendcup ein Hauptsponsor aus dem Sportartikelhandel gewonnen werden konnte, war dies für die kommende Veranstaltung trotz intensiven Bemühungen leider nicht möglich, sodaß die Gemeinden um eine entsprechende finanzielle Unterstützung gebeten werden. Unter Berücksichtigung der bereits im Jahre 1990 gewährten Förderung von S 50.000, — für den damaligen Jugendcup und unter Würdigung der sportlichen Kontakte auf internationaler Ebene wie auch der Werbewirksamkeit für die Talschaft wird wiederum ein -5- Kostenbeitrag in Höhe von S 50.000, - einstimmig bewilligt, welcher im Budget für das Jahr 1995 vorzusehen ist. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine kurze Diskussion zur Aufbringung des Sockelbeitrages für die FIS-Rennen im Jänner 1995 durch die Gemeinde Vandans. Im Sinne der damaligen Beratungen wird festgestellt, daß bei einer Durchführung der Rennen am Hochjoch die Gemeinde Vandans nicht als Standortgemeinde gewertet werden kann und daher von ihr kein gesonderter Sockelbeitrag aufzubringen ist. Eine Beschlußfassung über den Beitrag des Standes Montafon ist bereits in der vergangenen Sitzung in einer Höhe von max. S 120.000, — erfolgt. 3. Von der Direktion des Technischen Museums in Wien wurde der Montafonerbahn mit Schreiben vom 27. Oktober mitgeteilt, daß die Dampflokomotive 178.84, deren weitere Verwendung infolge des Kesselablaufes nicht möglich ist, zurückgenommen und in der im Aufbau begriffenen Schausammlung ausgestellt werden soll. Die entsprechenden umfangreichen Maßnahmen für den Rücktransport sind bereits in die Wege geleitet. Direktor Schapler wird in der Angelegenheit der Sanierung und weiteren Bereitstellung der Lokomotive direkt mit Dir. Dr. Werner vom Technischen Museum Kontakt aufnehmen bzw. allenfalls noch weitere Persönlichkeiten in dieser Angelegenheit einschalten. 4. Unter Hinweis auf das von der Landesregierung am 6. Oktober den Gemeinden übermittelte Schreiben mit dem Ersuchen um Aufbringung eines Finanzierungsbeitrages für die Drogenberatungsstelle „do it yourself“ in Bludenz berichtet der Vorsitzende über das Ersuchen des Bezirkshauptmannes, in dieser Angelegenheit eine Koordination im Rahmen des Standes Montafon vorzunehmen, da gerade in Hinblick auf die nicht zu unterschätzenden Probleme auf diesem Sektor der Tätigkeit der Drogenberatungsstelle große Bedeutung beigemessen werden muß. Um dem Verein die Möglichkeit zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Beratungsstelle weiterhin zu gewähren, wäre die Zuerkennung von weiteren Gemeindebeiträgen für die Jahre 1993 und 1994 in Höhe von S 468.688, -erforderlich, was für die 28 Gemeinden des Bezirkes einen Betrag von S 10, 76 pro Einwohner ausmacht. Der von der Stadt Bludenz dafür bereitgestellte Betrag liegt dagegen bei S 56, — pro Einwohner. Die Standesvertreter sind sich der Problematik durchaus bewußt und stellen fest, daß auch in der Talschaft das Drogenproblem nicht verharmlost werden darf, wenngleich es nach außen hin nicht so augenscheinlich zutage tritt. Hinsichtlich der gewählten Vorgangsweise einer nachträglichen Verumlagung von Abgängen auf die Gemeinden, werden teils kritische Stimmen geäußert, zumal damit auch weitere Belastungen der Gemeindebudgets in der Zukunft zu befürchten sind. Es werden auch Bedenken hinsichtlich der Entwicklung einer gewissen Eigendynamik derartiger Beratungsstellen geäußert, wobei Doppelgeleisigkeiten wie auch mangelnde Koordinationen innerhalb den einzelnen Beratungsstellen nicht ausgeschlossen werden können. Der Vorsitzende berichtet dazu, daß im Zusammenhang mit der Erstellung des Landesbudgets und den damit vorzunehmenden Einsparungen u.a. auch eine Arbeitsgruppe auf Landesebene zur Durchforstung dieses Bereiches gebildet wurde, wie auch eine Arbeitsgruppe im Gemeindeverband für den Bereich des Sozial- und Gesundheitswesens bereits installiert ist. Im Rahmen der Diskussion wird festgestellt, daß von einzelnen Gemeinden bereits Beschlüsse über die Übernahme des anteiligen Abgangsbetrages (z.B. Gaschurn) gefaßt sind bzw. eine Beschlußfassung in Aussicht gestellt ist (St. Gallenkirch), während von anderen Gemeinden (Vandans) unter Hinweis auf die angeführten Gründe eine Kostenübernahme abgelehnt wurde. Zum Teil sind bisher noch keine Beschlüsse in den zuständigen Gemeindeorganen zustandegekommen. -6- Bgm. Wekerle weist zusätzlich auf die Problematik hin, daß die Drogenberatungsstelle „do it yourself" keine Voranschläge und Rechnungsabschlüsse zu erstellen hat und auch unter diesem Aspekt kritische Stimmen erhoben werden müssen. Auf Grund den vorliegenden Meinungsäußerungen muß festgestellt werden, daß eine talschaftsweit einheitliche Vorgangsweise eher unwahrscheinlich erscheint. 5. Frau Monika Vorder aus Schruns ist dem Ersuchen um Gewährung einer Starthilfe zur Gründung des Vereins „Aktion Dritte Welt Montafon", welche in Schruns einen Dritte-Welt-Laden errichten will, an mehrere Gemeinden herangetreten. Im Dritte-Welt-Laden sollen Produkte von Entwicklungsländern angeboten werden, welche über die EZA (Entwicklungszusammenarbeit) in Entwicklungsländern produziert werden. Von der Standesvertretung wird den Zielen des Vereins grundsätzlich zugestimmt und daher namens der Talschaft eine einmalige Starthilfe in Höhe von S 15.000, — bewilligt. Pkt. 3.) Von Mangeng Daniel wurde informiert, daß aufgrund von diversen Vorschreibungen der Sachverständigen im Hygienebereich (z.B. geänderte Raumhöhe, zusätzliche Kühleinrichtungen, Vorschreibungen des Landwirtschaftsministeriums etc.) die für die Errichtung eines Schlachthauses veranschlagten Kosten von seinerzeit S 1, 12 Mio. auf nun S 2, 04 Mio (inkl. Ust.) angestiegen sind, weshalb er um eine Aufstockung des mit Beschluß am 14. September 1993 bewilligten einmaligen Zuschusses in Höhe von S 50.000, — ersucht. Die Bemühungen von Mangeng Daniel zur Errichtung dieses Schlachthauses, für welches auch Bundes- und Landesmittel (Innovationsförderung) bereits bewilligt wurden, wird von der Standesvertretung vor allem in Hinblick auf die damit gegebenen verbesserten Vermarktungsmöglichkeiten für Fleisch durch die heimische Landwirtschaft neuerlich begrüßt. In Würdigung der nun vorliegenden aktuellen Zahlen wird über Antrag des Vorsitzenden der einmalige nicht rückzahlbare Zuschuß aus dem Montafoner „Talschafts- und Ausgleichsfonds" um S 100.000, - auf S 150.000, - aufgestockt. Das bereits mit Beschluß vom 14.9. 1993 zusätzlich bewilligte zinslose und binnen 5 Jahren rückzahlbare Darlehen (+ 1 Jahr tilgungsfrei) in Höhe von S 150.000, — wird gleichfalls zur Verfügung gestellt. Pkt. 4.) Unter Hinweis auf die in den vergangenen Monaten erhobene Forderung einer Reorganisation des Tourismusverbandes Montafon berichtet der Vorsitzende über die in den vergangenen Monaten stattgefundenen Beratungen in den Arbeitsgruppen, welche grundsätzlich die Möglichkeit eines für alle gangbaren Weges aufgezeigt haben. Nach intensiven Überlegungen und Überprüfungen kommt man zum Ergebnis, daß steuerliche Vorteile in Form einer Vereinsbasis mit Gemeinnützigkeit erzielt werden können, wobei die steuerlichen Vorteile im Bereich einiger Hundert Tausend Schilling liegen. Nach den bisherigen steuerrechtlichen Prüfungen ist ein Vorsteuerabzug im Rahmen eines Vereines mit Gemeinnützigkeit auch nach einem EU-Beitritt möglich. Gegenüber der bisherigen Konstruktionsform ergeben sich im wesentlichen nachstehende Änderungen: -7- Das erste Gremium bildet der Vorstand, welcher für die Tagesgeschäfte zuständig ist und aus den Vertretern der Verkehrsamtsleiter besteht. Die Frage eines künftigen Geschäftsführers wird derzeit bewußt nicht entschieden, da mit Jahresende 1996 die Pensionierung des derzeitigen Geschäftsleiters Perathoner bevorsteht. Als weiteres Entscheidungsgremium ist ein Beirat aus 24 Personen vorgesehen, welcher sich nach einem festen Schlüssel aus Vertretern der Gastronomie, den Vereinsmitgliedern (Gemeinden des Montafons und Verkehrsverein Gargellen) und Vertretern der Bergbahnen zusammensetzt. Das Oberste Entscheidungsgremium besteht in der Hauptversammlung, in welcher alle wichtigen Angelegenheiten wie Änderungen des Gesellschaftsvertrages, Übertragung von Gesellschaftsanteilen, Aufnahme neuer Gesellschafter und damit verbundenen Änderungen des Finanzierungsschlüssels, Festlegung der generellen Marketingziele und Marketingstrategie, Genehmigung von Voranschlag und Jahresrechnung etc. vorgenommen werden. Der Vorsitzende weist weiters darauf hin, daß auf Grund der Tatsache des Auslaufens des Mietvertrages im jetzigen Gebäude eine endgültige Entscheidung über die Unterbringung im neuen Standesgebäude ansteht. Unter Hinweis auf die früheren Beratungen wird dazu festgestellt, daß im Neubau in reduziertem Ausmaß auch Räumlichkeiten für den Montafon Tourismus vorgesehen sind. Als wesentlicher Kernpunkt einer Klärung wird die Frage der Finanzierung des künftigen Vereines erachtet, welche in Abänderung des bisherigen Modells der Mittelaufbringung über die Nächtigungen in Zukunft auf Basis der Bemessungsgrundlagen für den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag erfolgen soll. Nach dem vorliegenden Berechnungsmodell würden sich bei der Mittelaufbringung Verschiebungen zu Lasten der Marktgemeinde Schruns ergeben. Die Mittelaufbringung auf Basis der Fremdenverkehrsförderungsbeitrags-Bemessungsgrundlagen wird insbesondere unter dem Aspekt der Berücksichtigung des Nutzens aus dem Tourismus für die Gesamttalschaft bzw. auch für nicht direkt dem Tourismus zuzuordnende Wirtschaftszweige als gerechter eingestuft. Im Verlaufe der ausführlichen Diskussion ergeben sich Zweifel darüber, ob allein durch die Änderung der Mittelaufbringung und eine neue Rechtsform die vor allem von den Vertretern des „Hochmontafons" vorgebrachten Kritikpunkte eine zufriedenstellende und zukunftsorientierte Lösung im Interesse der Gesamttalschaft sichergestellt werden kann. Hinsichtlich einer alleinigen Aufbringung der Mittel auf Basis der Bemessungsgrundlagen für den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag werden mehrfach Bedenken geäußert, da dadurch eine objektive Gleichbehandlung aller Gemeinden nicht gewährleistet zu sein scheint. Die Anwendung eines kombinierten Schlüssels aus Nächtigungen und Fremdenverkehrsförderungsbeiträgen wird in der Diskussion für möglich beurteilt. Hinsichtlich der Zusammensetzung des Vorstandes mit zwölf Personen werden im Zuge der Beratungen ebenfalls Bedenken bezüglich dessen Handlungsfähigkeit geäußert. Ein von Dkfm. Jürgen Piske an den Standesrepräsentanten adressiertes Schreiben, welches offensichtlich auch an andere Stellen ergangen ist, erregt im Zuge der Diskussion die Gemüter vor allem hinsichtlich der darin ausgesprochenen Meinungsänderung der „Hochmontafoner Vertreter" wie auch der Einschätzung der gemeindepolitischen Aspekte hinsichtlich einer möglichen Beschlußfassung in der Gemeindevertretung Schruns. Der Vorsitzende bekräftigt abschließend nochmals, daß in den bisherigen Beratungen in den diversen Gremien ein möglichst hoher Konsens erzielt werden konnte, sodaß eine Neuorganisation mit geänderter Aufgabenzuteilung des geplanten Vereins durchaus realistisch erscheint. -8- Bedenken werden jedoch hinsichtlich einer geforderten Beschlußfassung über die neuen Statuten durch die Gemeindevertretungen noch vor den Gemeindewahlen im April 1995 gesehen. Nachdem aufgrund des für 17.00 Uhr anberaumten Termines zur Aussprache mit der Arbeiterkammer eine weitere Erledigung der Tagesordnung nicht mehr möglich ist, werden die Punkte 5-9 auf einen späteren Termin vertagt. Der Vorsitzende bringt abschließend zur Kenntnis, daß vom Aufsichtsrat bei seiner heutigen Sitzung in Zürich der Talschaft eine Zuwendung in Höhe von S 4 Mio. zur Auszahlung an den Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds bewilligt wurde. Diese Bewilligung geht auf einen Antrag des Standesrepräsentanten im Frühjahr 1994 zurück, wurde bereits in der Aufsichtsratssitzung vom Juni 1994 behandelt und vertagt. In der genannten Aufsichtsratssitzung wurde es abgelehnt, einen Zusammenhang mit dem 70jährigen Bestehen des Unternehmens herzustellen, gleichzeitig abgelehnt, einen direkten Zusammenhang mit dem vom Bund zu verantwortenden Gewerbesteuerausfall herzustellen und gleichfalls eine Mittelzuwendung an einzelne Gemeinden für nicht tauglich erachtet. Der Vorstand wurde ersucht, in der nächsten Aufsichtsratssitzung einen Vorschlag einzubringen, welcher eine Zuwendung an den Talschaftsfonds vorsieht, bei welcher Infrastrukturmaßnahmen der Region unter gleichzeitiger Berücksichtigung eines Zusammenhanges mit den Unternehmenszielen in der Talschaft erreicht werden. Aus diesem Grunde kam es nunmehr zur Genehmigung der erwähnten Zuwendung in Höhe von 4 Mio. Schilling für den Talschaftsfonds. Diese Nachricht wird von der Standesvertretung mit Dank zur Kenntnis genommen. Neben der Verwendung eines Teilbetrages für den Forstbetrieb soll eine Akontozahlung an die Standesgemeinden als Ausgleich für die Verluste aus der Steuerreform erfolgen, worüber später ein entsprechender Aufteilungsvorschlag zur Diskussion vorgelegt wird. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 17.10 Uhr mit dem Dank für Mitarbeit und Teilnahme die Sitzung. Schruns, 9. November 1994 Fortsetzung der Niederschrift der 27. Sitzung der Standesvertretung auf Grund der neuerlichen Einladung vom 9. November 1994: Vom Vorsitzenden wird am Dienstag, den 15. November die auf 10.00 Uhr neuerlich eingeladene Standessitzung zur Erledigung der aus der Sitzung vom 8. November noch offenen Tagesordnung nach Begrüßung der Standesvertreter um 10.00 Uhr eröffnet. An der Sitzung nehmen teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Sterner, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Vizebürgermeister Franz Egele, Vandans; Vizebürgermeister Adolf Bargehr, Silbertal; -9- Entschuldigt: Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Fortsetzung der Tagesordnung: Der Vorsitzende berichtet eingangs über die mit AK-Präsident Mag. Heinz Peter im Anschluß an die vergangene Sitzung stattgefundene Aussprache in Sachen Arbeiterkammerbibliothek in Schruns, an welcher neben dem Vorsitzenden die Bürgermeisterkollegen Bitschnau und Wekerle teilgenommen haben. In einem sachlichen Gespräch, bei welchem auch die Standpunkte des Standes Montafon aus Sicht der Talschaft klar dargelegt wurden, konnte einvernehmlich folgende Vorgangsweise festgelegt werden: a) Von der Arbeiterkammer wird der bisherige Preis für die Entlehnung von Büchern von S 6, — auf S 10, — für eine Dauer von zwei Wochen angehoben. b) Gemeinsam mit dem Stand Montafon wird von der Arbeiterkammer versucht, für die Aufbringung von finanziellen Beiträgen Sponsoren zu gewinnen (z.B. VTW, VKW, Banken etc.). Dazu bringt der Vorsitzende weiters zur Kenntnis, daß bereits vor Jahren von der Vorarlberger Illwerke AG mit Zustimmung des Betriebsrates die firmeninterne Bibliothek mit der Begründung aufgelassen wurde, daß durch die Installierung einer Arbeiterkammerbibliothek in Schruns mit wesentlich erweitertem Angebot an Sach- und Fachbüchern die Voraussetzung zur Führung einer eigenen Bibliothek nicht mehr gegeben sind. c) Vom Stand Montafon wird der bisherige Jahresbeitrag von S 40.000, — auf S 100.000, - erhöht. Von der Marktgemeinde Schruns wird dazu ein Sockelbeitrag von S 20.000, — und von der Gemeinde Tschagguns in Höhe von S 10.000, — aufgebracht. Die Aufbringung des Restbetrages erfolgt im Rahmen der Standesumlage des Standes Montafon. Von der Standesvertretung wird das vorliegende Verhandlungsergebnis einstimmig zur Kenntnis genommen und der Beitragsleistung in Höhe von S 100.000, — pro Jahr die Zustimmung erteilt. Pkt. 4.) In Fortsetzung der Beratungen zur Thematik Montafoner Tourismusverband werden vom Vorsitzenden nochmals die wesentlichsten Punkte in kurzer Zusammenfassung vorgestellt, die gegenüber der bisherigen Konstruktion folgende Änderungen herbeiführen sollen: a) Gründung eines Vereines „Tourismusverband Montafon" mit Gemeinnützigkeit unter Ausnützung der damit gegebenen steuerlichen Vorteile (Vorsteuerabzug); -10- b) Schaffung entsprechender Entscheidungsgremien in Form von Vorstand mit Obmann (bestehend aus den Verkehrsamtsleitern) zur Führung der Tagesgeschäfte, eines Beirates mit Vertretern aus den Gemeinden, der Bergbahnen und der Tourismusbetriebe und als oberstes Entscheidungsorgan die Hauptversammlung; c) Die Beschlußerfordernisse werden im Statut geändert, wobei gewisse Sperrminoritäten vorgesehen sind. Zur Frage des jetzigen Geschäftsführers Karl Perathoner sind bis zu dessen Pensionierung Ende 1996 keine Änderungen vorgesehen. Nach diesem Zeitpunkt bleibt die Frage der künftigen Geschäftsführung in den Statuten offen und soll in einer künftigen Geschäftsordnung geregelt werden. Hinsichtlich der künftigen Unterbringung des Tourismusverbandes ist vorgesehen, denselben mit Fertigstellung des neuen Standesgebäudes an der Umfahrungsstraße in Schruns in diesem unterzubringen, wofür in reduziertem Umfang bereits entsprechende Räumlichkeiten vorgesehen sind. Lt. Mitteilung des Sprechers der Bergbahnen Dipl. Ing. Kurt Bitschnau besteht an einer Unterbringung des Skipools der Bergbahnen im Neubau ebenfalls Interesse. Hinsichtlich der Finanzierung des künftigen Verbandes wurde eine Änderung dahingehend vorgeschlagen, daß von der derzeit über die Nächtigung aufgebrachten Finanzierung auf ein Finanzierungssystem auf Basis der Beitragsgrundlagen für den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag umgestellt werden soll, da damit nach Meinung der Arbeitsgruppen eine wesentlich objektivere und bessere Berücksichtigung des Nutzens der einzelnen Wirtschaftszweige aus dem Fremdenverkehr ermöglicht werden kann. Der Vorsitzende spricht in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit an, Überlegungen in Richtung eines Mischschlüssels aus Nächtigungen und Beitragsgrundlagen bzw. allenfalls auch noch weiterer Faktoren zu überlegen. Nach Meinung der großen Arbeitsgruppe soll zur Ausnützung der steuerlichen Vorteile eine Umgründung mit Bildung des Vereines bereits ab dem Jahre 1995 vorgenommen werden, wobei die Umstellung des Finanzierungssystems ab dem Jahre 1996 vorgeschlagen wird. Bgm. Sandrell stellt dazu fest, daß die eigentliche Inititative zur jetzigen Diskussion wie auch zu den in den Arbeitsgruppen erarbeiteten Vorschlägen von der Gemeinde Gaschurn ausgegangen ist, da von verschiedenen Seiten gegenüber dem jetzigen Zustand auch unter Berücksichtigung der touristischen Werbeaktivitäten Änderungen gefordert werden. Der jetzige Geschäftsführer Perathoner wird auch von der Gemeinde Gaschurn nicht in Frage gestellt und soll bis zu dessen Pensionierung Ende 1996 darüber keine weitere Diskussion erfolgen. Eine Unterbringung im Neubau des Standesgebäudes an der Umfahrungsstraße wird für äußerst positiv und vorteilhaft eingestuft, da neben der günstigen Lage auch eine gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten ermöglicht wird. Die Frage der Unterbringung einer allfälligen Reservierungszentrale im Neubau kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht definitiv entschieden werden, da diesbezüglich noch weitere Diskussionen innerhalb den Fachkreisen erforderlich sind. Als Kernfrage wird auf Basis der Beitragsgrundlagen wobei dies aus Sicht der Gemeinde den geänderten Statuten angesehen die Mittelaufbringung nach dem vorgeschlagenen Modus für den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag angesehen, Gaschurn auch als Voraussetzung für eine Zustimmung zu wird. Bei positiver Entwicklung der Nächtigungen bzw. im Fremdenverkehr insgesamt wirkt sich dies direkt auch im finanziellen Beitrag an den künftigen Verein im Falle einer Koppelung an die Beitragsgrundlagen aus. -11- Bgm. Heinrich Sandrell befürwortet ein gemeinsames Vorgehen in der Talschaft und beurteilt die Unterbringung im Neubau des Standesgebäudes positiv. Bgm. Wekerle berichtet, daß der Statutenentwurf zur Stellungnahme an den Tourismusausschuß zugewiesen wurde, Gemeindevertretung und Gemeindevorstand sind grundsätzlich informiert. Es wird die grundsätzliche Meinung zu notwendigen Änderungen ausgesprochen, die vorgesehene Mittelaufbringung würde jedoch ausschließlich zu Lasten der Marktgemeinde Schruns erfolgen und Mehrbelastungen in Höhe von 10% nach sich ziehen. Andererseits ist im Vorstand nur ein Mitspracherecht entsprechend einem Anteil von ca. 9% enthalten, während bei der Finanzierung ca. 30% zu übernehmen wären. Widersprüche werden auch hinsichtlich den Beschlußmehrheiten mit einfacher Mehrheit in der Hauptversammlung, dagegen jedoch qualifizierte Mehrheit im Vorstand gesehen, wodurch ohne Zustimmung der Innerfratte keine Beschlüsse herbeigeführt werden könnten. Diesbezüglich wird die erforderliche Ausgewogenheit in den Statuten verneint. Nachteilig wird auch beurteilt, daß künftig eine Mitbestimmung durch die Gemeindevertretungen auch in wesentlichen Fragen (mit Ausnahme Beitritt oder Austritt) nicht mehr vorgesehen ist. Weiters wird die Frage der tatsächlichen Geschäftsführung als nicht geklärt beurteilt. Der jetzige Geschäftsführer Perathoner wird bis zu dessen Pensionierung Ende 1996 außer Frage gestellt. Unklar ist jedoch, wie die Geschäftsführung ab dem Jahre 1997 aussieht, wobei dies auch im Zusammenhang mit der Diskussion über die künftigen Statuten zu klären ist. Andernfalls ist bereits jetzt ein klares Bekenntnis dazu abzugeben, daß eine Geschäftsführung in der bestehenden Form nicht mehr erforderlich ist, sondern leitende Positionen durch Verkehrsamtsleiter abgedeckt werden können. Bei Beibehaltung einer künftigen Geschäftsführung wird sich die ungünstige Relation zwischen Personal- und Sachaufwand einerseits und Spielraum für Marketingmaßnahmen andererseits nicht verändern, sondern kann allenfalls nur durch zusätzliche Beiträge verbessert werden. Dies wäre jedoch auch in der jetzigen Form bereits möglich. Hinsichtlich der verstärkten Einbindung der Gemeinden Gaschurn und St. Gallenkirch mit ihren Ortsteilen Partenen bzw. Gortipohl und Gargellen werden grundsätzlich keine Bedenken gesehen. Die Frage der Unterbringung im Standesgebäude muß auch aus Sicht der Marktgemeinde Schruns außer Zweifel gestellt werden. Bezüglich der Gesamtbeurteilung von Dkfin. Piske schließt sich Bgm. Wekerle dahingehend an, daß versucht wird, die unangenehme Grundsatzdiskussion der Marktgemeinde Schruns zuzuschieben. Bgm. Sandrell beurteilt die Fragen der Mittelaufbringung und der vorgesehenen Beschlußerfordnisse als Eckpfeiler, die in der künftigen Diskussion keine Änderung erfahren dürfen. Eine Zustimmung zu den vorliegenden Satzungen bis zum 1.1.1995 wird auch von ihm nur als schwer möglich beurteilt. Er spricht sich jedoch dafür aus, daß bei Grundsatzfragen im Interesse des Gesamtverbandes das Bemühen zur Suche nach Kompromissen im Vordergrund stehen soll. Bgm. Rudigier berichtet, daß der vorliegende Statutenentwurf im kleinen Kreis diskutiert wurde, nicht jedoch im Fremdenverkehrsausschuß bzw. in der Gemeindevertretung einer intensiven Diskussion unterzogen werden konnte. Die Zielvorgabe liegt in einer Strukturänderung bzw. Anpassung an die bestehende Marktsituation, der vorliegende Statutenentwurf wird im großen und ganzen als positiv beurteilt. Die Beschlußfassung im Vorstand mit qualifizierter Mehrheit wird als Eckpfeiler beurteilt (in ähnlichen Gremien ist vielfach auch Einstimmigkeit erforderlich). Hinsichtlich der Finanzierung sind weitere Diskussionen durchaus möglich, eine alleinige Finanzierung auf Basis Nächtigungen (wie bisher) wird für nicht möglich eingestuft. -12- Auf Basis Nächtigungszahlen wurden von der Gemeinde St. Gallenkirch bisher die höchsten Finanzierungsbeiträge dem Verband zur Verfügung gestellt, wobei dies jedoch nie im Zweifel gezogen wurde. Die Diskussion über die Anwendung eines Mischsatzes wird als durchaus denkbar eingestuft. Die Inkraftsetzung der neuen Statuten ab 1.1.1995 muß bei realistischer Betrachtung auch in Hinblick auf die bevorstehenden Gemeindevertretungswahlen als nicht möglich eingestuft werden, ein Termin 1.1.96 wird für denkbar erachtet. Zur Frage der Geschäftsführung schließt sich Bgm. Rudigier den Vorrednern an. Die künftige Geschäftsführung ist im Zuge der Statutendiskussion zu klären, da bei Fortschreibung des jetzigen Zustandes keine Kosteneinsparung möglich ist, andererseits wesentlich höhere finanzielle Mittel für Werbeaktivitäten zur Verfügung stehen sollen. Die völlige Herausnahme der Entscheidungskompetenz über die Mittelaufbringung aus den Gemeindevertretungen wird für nicht denkbar beurteilt. Diesbezüglich kann ein Grundbudget für den Verein zur Verfügung gestellt werden, während zusätzliche Finanzierungsbeiträge z.B. für außertourliche Werbemaßnahmen etc. der Zustimmung der Gemeindegremien (Gemeindevertretung) bedarf. Eine Unterbringung im künftigen Neubau wird ebenfalls aus gesamttalschaftlichen Überlegungen für positiv beurteilt. Der Vorsitzende stellt nochmals unmißverständlich fest, daß trotz Meinungsverschiedenheiten in Grundsatzfragen die Standesvertretung aufgerufen ist, einen für alle gangbaren Weg zu suchen, damit der weitere Bestand eines gesamttalschaftlichen Tourismusverbandes gesichert werden kann. Als schlimmstes Szenario müßte ein Zerfallen in zwei getrennte Verbände in Inner- und Außerfratte eingestuft werden, welche sich zusätzlich noch gegenseitig bekämpfen. Bei einem einseitigen Beharren auf den jeweiligen Standpunkten wäre die Auflösung des jetzigen Talschaftsverbandes die logische Konsequenz, weshalb der Vorsitzende eindringlich an die Standesvertretung zur Suche nach einem ehrlichen Kompromiß appelliert. Eine Umstellung bereits ab Beginn des Jahres 1995 muß bei realistischer Betrachtung als unmöglich beurteilt werden. Vzbgm. Egele berichtet, daß der Statutenentwurf in den Gemeindegremien Vandans bisher ebenfalls noch nicht beraten wurde. Zur Unterbringung im neuen Standesgebäude äußert er sich gleichfalls positiv. Die Mittelaufbringung ausschließlich auf Basis der Beitragsgrundlagen für den Fremdenverkehrsförderungsbeitrag wird als nicht objektiv beurteilt, wobei in Anbetracht der nur geringfügigen Unterschiede gegenüber der bisherigen Mittelaufbringung die Frage der Sinnhaftigkeit nach einer Änderung zu klären ist. Die vorgeschlagene Änderung würde zu einer zusätzlichen Belastung der Gewerbebetriebe führen, da bereits jetzt z.T. Gewerbebetriebe höhere Fremdenverkehrsförderungsbeiträge aufzubringen haben als hundertprozentig vom Tourismus profitierende Betriebe. Die Anwendung eines kombinierten Schlüssels aus Nächtigungen und Beitragsgrundlagen wird für durchaus denkbar beurteilt. Bei weiterer Anwendung der Nächtigung als Grundlage für die Mittelaufbringung wäre jedoch der Vorteil aus dem Fremdenverkehr für den einzelnen Betrieb am größtmöglichsten berücksichtigt. Bgm. Sandrell weist dazu daraufhin, daß der Vorteil aus dem Tourismus für diverse Gewerbebetriebe durch die Einstufung in die jeweilige Abgabengruppe gemäß der geltenden Verordnung berücksichtigt ist. Die Unterbringung im neuen Standesgebäude in Schruns wird aus Talschaftssicht nochmals positiv beurteilt. Seitens der Gemeinde Gaschurn könnte er sich im Falle