19961112_SV_014

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:00
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1996-11-12
Erscheinungsdatum 1996-11-12
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. November 1996 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 14. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. November 1996 nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Dr. Erwin Bahl, Schruns Bürgermeister LAbg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; (ab 15.10 Uhr) Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; (ab 14.30 Uhr) Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Entschuldigt: Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster Der Vorsitzende eröffnet um 14.10 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Dem Antrag des Vorsitzenden um Erweiterung der Tagesordnung um einen weiteren Tagesordnungspunkt wird einstimmig stattgegeben, zur Erledigung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift der 13. Standessitzung vom 15. Oktober 1996; 2. Grünmüllentsorgung im Montafon - Information durch Dr. Bauer vom Amt der Vorarlberger Landesregierung - Abt. Abfallwirtschaft; 3. Vorstellung der künftigen Vermarktungsorganisation „Grüne Börse Montafon" durch DI Siegbert Terzer; 4. Verabschiedung einer Resolution zur Zusammenarbeit zwischen Vlbg. Illwerke AG und Fa. Erne (Erweiterung der Tagesordnung); 5. Berichte des Vorsitzenden; 6. Allfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 13. Standessitzung vom 15. Oktober 1996, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) Der Vorsitzende begrüßt Herrn Dr. Walter Bauer vom Amt der Vlbg. Landesregierung, Abt. Abfallwirtschaft, und bedankt sich für seine Bereitschaft zur Information der Montafoner Bürgermeister zu diversen Themenbereichen der Abfallentsorgung. Nach Auskunft von Dr. Bauer sind im Jahr 1996 vom Bundesgesetzgeber eine Serie von Bundesvorschriften verabschiedet worden, welche im Bereich des Abfallsektors zu gravierende Änderungen führen werden. Im konkreten sind dies die Deponieverordnung vom 10. April 1996 (BGBl. 164/96), sowie die Novellen zum Abfallwirtschaftsgesetz, zum Altlastensanierungsgesetz und zum Wasserrechtsgesetz. Als Folge davon ist in mehreren Bereichen der Abfallentsorgung und beim Betrieb von Deponien eine völlige Neuordnung notwendig. Hinsichtlich der Entsorgung von Grünabfallen sind im Rahmen der Deponieverordnung strenge Grenzwerte zu beachten. Durch die Novelle zum Altlastensanierungsgesetz wurde eine neuer Gebührenkatalog für Altlasten in Kraft gesetzt, so daß künftig eine Ablagerung von Grünabfällen auf Deponien auch aus gebührenrechtlichen Überlegungen nicht mehr zweckmäßig ist. Weiters sind Diskussionen über eine Novelle zum Wasserrechtsgesetz im Gange, wobei aufgrund des derzeitigen Diskussionsstandes aufgrund den Einwendungen von LAbg. Mag. Stemer und Dr. Bauer bei den Bundesstellen in Wien eine Ausnahme der Anwendung der Deponieverordnung für alle Deponien unter einem Volumen von 100.000 m3 gefordert wird. Ob diese Forderung in der geforderten Größenordnung in die Wasserrechtsgesetznovelle aufgenommen wird, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch völlig offen. Nach Information von Dr. Bauer besteht die Möglichkeit, unter bestimmten Kriterien Aushubdeponien aus dem Wasserrechtsgesetz herauszunehmen und damit in weiterer Folge die Anwendung der Bestimmungen der Deponieverordnung auszuschließen. Voraussetzung dafür ist allerdings, daß keine Grünabfalle und Bauschuttreste auf den Deponien gelagert werden dürfen. Dazu ist die Einrichtung von Kompostplätzen für die Sammlung, Kompostierung und Verwertung von Grünabfällen mit Abgabe an den Letztverbraucher bzw. für Rekultivierungsmaßnahmen notwendig. Sofern dieser Nachweis auch gegenüber den Finanzbehörden erbracht werden kann, können die Bestimmungen über den Altlastensanierungsbeitrag umgangen werden. Erfolgt jedoch kein Herausnahme der Grünabfälle aus den Deponien, ist eine Abdichtung der Deponien zu schaffen und in weiterer Folge werden die mit 1997 in Kraft tretenden Gebührenkataloge wie folgt auch für Grünabfalle Anwendung finden: -3- pro Tonne Grünabfall S 150, — Altlastensanierungsbeitrag + ein Zuschlag von S 400, — bei Einlagerung auf einer nicht abgedichteten Deponie Der Altlastensanierungsbeitrag steigt in 2-jährigen Intervallen bis zu einem Gesamtbetrag von S 600, —/to, womit schlußendlich auf für die Einlagerung von Grünmüllabfällen neben den Deponiekosten zusätzlich Gebühren bis zu S 1.000/to anfallen könnten. Sofern jedoch eine Verwertung der Grünabfälle erfolgt, sind diese Bestimmungen nicht anzuwenden und kann die Kompostierung nach dem Vlbg. Abfallgesetz betrieben werden. Für den Betrieb einer Grünabfallkompostierung ist eine abgedichtete Fläche (entweder Asphalt oder mineralische Abdichtung) notwendig. Die Sickerwässer aus der Kompostierung sind in einen Schlammfang einzuleiten und von diesem aus in ein abgedichtetes Becken mit einer Sandfüllung. Diese Füllung ist mit Schilf oder Binsen zu bepflanzen und das Sickerwasser durch diesen Wurzelraum zu leiten. Sofern in den einzelnen Gemeinden eine entsprechende Fläche, meist im Bereich der Aushubdeponie, gefunden werden kann, ist eine Entsorgung und Verwertung der Grünabfalle durchaus mit vertretbaren Kosten möglich. Als zweite Möglichkeit wird von Dr. Bauer eine regionale Lösung mit einem Partner angesprochen, welche in Hinblick auf eine professionelle Grünabfallkompostierung sowie aus kostenmäßigen Überlegungen durchaus als sinnvoll eingestuft werden muß. Diesbezüglich sollten auch Überlegungen für eine Klärschlammkompostierung und die Rückführung in den Naturkreislauf angestellt werden. Vom Standessekretär wird über eine Rücksprache mit der Vlbg. Illwerke informiert, wonach seitens der Illwerke durchaus Interesse an der Grünmüllkompostierung als auch an der Klärschlammkompostierung sowohl für einen größeren Raum im Bereich des Oberlandes, allenfalls auch nur in Zusammenarbeit mit der ARA Montafon, besteht. Bgm. Sandrell nimmt ab 14.30 Uhr an der Sitzung teil. Lt. Aussage von Dr. Bauer beträgt nach allgemeinen Erfahrungsrichtlinien der Anteil von Bauschutt ca. 5%, während der Rest von ca. 95% auf Aushubmaterial, welches allerdings teils mit Grünabfallen belastet ist, entfallt. Für kleinere Mengen an Bauschutt ist die Entsorgung im Wege einer Containerlösung durchaus sinnvoll, wie dies in einzelnen Gemeinden bereits praktiziert wird. Im Zuge der ausführlichen Diskussion wird von mehreren Bürgermeistern die Vielzahl von sehr restriktiven und kostenintensiven bundesgesetzlichen Regelungen auf dem Abfallbereich kritisiert, welche vielfach eine vernünftige Umsetzung in der Praxis nicht mehr zulassen. Bgm. Mag. Stemer berichtet über seine Gespräche im Zuge der Diskussion zur Novellierung des Wasserrechtsgesetzes, bei welchen manchmal der Eindruck gewonnen wurde, daß Ziel auf der Beamtenebene in Wien die möglichst schnelle Einführung der Müllverbrennung in ganz Österreich darstellt. Nach der jetzigen Diskussionsvorlage wäre sogar für Aushubmaterial eine Übernahme auf Deponien nur dann möglich, wenn eine Waageeinrichtung, regelmäßige Personalbetreuung und Einzäunung der Aushubdeponie gegeben sind. Es bestehen daher intensive Bemühungen, eine Bewilligungspflicht für Aushubdeponien aus dem Wasserrechtsgesetz bis zu einer Größenordnung von 100.000 m3 herauszunehmen. -4- Bgm. Rudigier nimmt ab 15.10 Uhr an der Sitzung teil. Nach Auskunft von Bgm. Mag. Stemer wird im Bereich des Landesabfallgesetzes eine Verwaltungsvereinfachung beschlossen werden, wobei auch eine Zusammenführung von Bestimmungen nach dem Landschaftsschutzrecht und dem Abfallgesetz geplant ist. Zur Diskussion für die künftige Entsorgung von Bioabfällen (Speiseresten) wird von Dr. Bauer informiert, daß ab dem Jahre 1998 für den Bereich des Oberlandes die getrennte Sammlung von Bioabfallen geplant ist, welche in weiterer Folge in der in der Gemeinde Fußach installierten Bioabfallkompostieranlage weiterverarbeitet werden. Die Anregung zu einer gemeinsamen Kompostierung von Grünabfallen und Speiseresten wird von Dr. Bauer aus Gründen der unvermeidbaren Geruchsbelästigung abgelehnt. Im Zuge der Beratungen wird festgestellt, daß in einzelnen Gemeinden die Grünabfallsammlung dezentral organisiert werden kann, während andere Gemeinden eher zu einer gemeinsamen Zusammenarbeit mit den Vlbg. Illwerken tendieren. Die Standesverwaltung wird deshalb beauftragt, diese Anliegen der Vlbg. Illwerke AG vorzutragen, damit für weitere Beratungen die nötigen Entscheidungsunterlagen zur Verfügung gestellt werden können. Um 16.00 Uhr bedankt sich der Vorsitzende bei Herrn Dr. Bauer für die sehr umfangreiche Information und seine wertvollen Unterstützung für die Gemeinden bei der Umsetzung der abfallrechtlichen Bestimmungen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende begrüßt DI Siegbert Terzer, welcher zur Vorstellung des Konzeptes für die künftige Vermarktungsorganisation „Grüne Börse Montafon" an der Sitzung teilnimmt. DI Terzer informiert über die bisherigen Gespräche mit den Vertretern der Landwirtschaft und des Tourismusverbandes zur Installierung einer „Grünen Börse Montafon" zur Vermarktung der landwirtschaftlichen Produkte, vor allem auf dem Sektor der Fleischvermarktung, in der Talschaft. Im Zuge der Vorbereitungsarbeiten hat eine Besichtigung potentieller Schlachtbetriebe gemeinsam mit Dr. Zeiner und die Prüfung der vorhandenen Einrichtungen ergeben, daß eine regionale Verteilung von max. 5-6 Betrieben für das Montafon anzustreben ist, wobei die 2 gewerblichen Betriebe (Salzgeber und Knöferl) gehalten und in das Regionalprojekt miteingebunden werden sollen. Aus wirtschaftlichen Überlegungen müßte ein einheitlicher Schlachttag und Liefertag bei allen Schlachbetrieben eingeführt werden, dies vor allem auch in Hinblick auf die Klassifizierung des Schlachtviehs. -5- Nach Auskunft von DI Terzer bestehen derzeit noch Probleme bei der Klassifizierung, da sich in der Talschaft kein Fachmann zur Übernahme dieser Tätigkeit findet. Für die künftige Qualitätssicherung und eine gerechte Preisermittlung ist jedoch eine Klassifizierung unerläßlich. Die Entwicklung eines regionales Herkunftszeichens als „Wort-Bildmarke" wird als wichtige Grundvoraussetzung sowohl für die Gastronomie als auch den Tourismus angesehen. Die Organisation der „Grünen Börse Montafon" soll auf Vereinsbasis mit Sitz in Bartholomäberg (Ziel 5b-Gemeinden) erfolgen, wobei Mitgliedsbetrieb jeder werden kann, der die Grundprinzipien einer Montafoner Landwirtschaft anerkennt. Die Zielrichtung liegt in der biologischen Produktionsweise mit Freilaufhaltung, wobei keine gentechnisch veränderten Nahrungsmittel verwendet werden dürfen und die Milch aus der Talschaft stammen muß. Weiters soll ein Vertreter des Montafon Tourismus und ein politischer Repräsentant als Vertreter der Gemeinden dem geplanten Verein angehören. Mitglieder des Vereines „Grüne Börse Montafon" können Landwirtschaftsbetriebe, Tourismusbetriebe wie auch juristische Personen werden. Weiteres ist geplant, eine Kennzeichnung der Montafoner Produkte bzw. eine eigene Montafoner Marke zu kreieren, um die Vermarktung unter diesem Zeichen vornehmen zu können. Nach Aussage von DI Terzer ist die Sicherung von Qualitätskriterien ohne Kontrollmechanismen nicht möglich. Die Ziele des Vereines sind: • gemeinsame Interessenvertretung der Mitglieder bei der Verbesserung der Vermarktung von regionalen landwirtschaftlichen Produkten • Hilfestellung für Mitglieder bei der Beschaffung von Betriebsmitteln und Produktionshilfen • Beratung der Mitglieder • Pflege des Kontaktes zwischen den Produzenten und Konsumenten regionaler Produkte Der Mitgliedsbeitrag soll mit S 250, — pro Jahr festgelegt werden. Die Vermarktung soll über die neu gegründete Biogenossenschaft im großen Walsertal, welche ihren Sitz in Feldkirch hat, vorgenommen werden, womit durch diese Kooperation die zentralen Einrichtungen (Verwaltung, Marketing etc.) für beide Partner effizienter genutzt werden könnten. Durch die Biogenossenschaft könnte die Vermarktung in der Talschaft wie auch die Logistik (Zustellung mittels Kühlwagen) zu den Abnehmern erfolgen. Aufgrund den derzeitigen Verhandlungen ist ein Kilopreis von S 12, -- pro Kilo Fleisch für Verwaltungs- und Logistikaufgaben in Diskussion, allerdings sind auch Modelle in Vorschlag, nach welchen von der Biogenossenschaft lediglich die Verwaltungsaufgabe wahrgenommen wird, während die Zustellung durch die Mitgliedsbetriebe mittels Kühlboxen selbst erfolgen kann. Diesbezüglich sind jedoch noch weitere Abklärungen notwendig. -6- Zur Einrichtung eines Verkaufsladens im Bereich der Gemeinde Schruns wird informiert, daß die bisherigen Verhandlungen mit dem Silvretta Center ergebnislos verlaufen sind. Weiteres sind Überlegungen von Mangeng Daniel zur Einrichtung eines Verkaufsladens in Schruns in Diskussion. Gleichfalls sind noch Verhandlungen mit der Fa. Sutterlüty im neuen Geschäft in Schruns geplant. Die Kosten für die "Grüne Börse Montafon " werden von DI Terzer wie folgt beziffert: • Entwicklung einer regionalen Marke ca. S 60.000 • Anmeldung einer geschützten Wort- Bildmarke ca. S 20.000 • Kauf von 4 Anteilen an der Biogenossenschaft ca. S 10.000 • Logistik Biogenossenschaft bzw. Montafoner Organisation ca. S 150.000 • Geschäftsführung Grüne Börse, Kontrolle Betriebe Marktbetreuung überregionale ca. S 200.000 Mit dem Erwerb eines Anteiles an der Biogenossenschaft ist ein Vermarktungsvolumen von S 30.000, -- verbunden. Die Vereinsgründung soll noch im Dezember d.J. vorgenommen werden. Von der Standesvertretung werden die Bemühungen zum Aufbau einer eigenen Vermarktungsorganisation in der Talschaft ausdrücklich begrüßt und unterstützt. Die Vereinsgründung soll in der Gemeinde Bartholomäberg als Ziel-5b Gemeinde erfolgen, so daß auch Förderungsmittel aus diesem Titel in Anspruch genommen werden können. Nach derzeitigen Informationen wird eine Förderung im Ausmaß von 50% der Gründungskosten aus Ziel-5bMitteln angestrebt. Die Schaffung einer eigenen „Montafoner Marke" wird einstimmig zur Kenntnis genommen und DI Terzer ersucht, entsprechende Vorschläge zur definitiven Entscheidung und Beschlußfassung vorzulegen. Die dafür anfallenden Kosten werden mit ca. S 60.000, — genannt. Pkt. 4. (Erweiterung der TO): Der Vorsitzende weist nochmals auf die in den vergangenen Tagen z.T. kritischen Medienberichte über die geplante Zusammenarbeit der VIW AG mit der Fa. Erne-FittingsGesmbH& Co hin, in welchen von namhaften Repräsentanten der Vlbg. Industrie große Bedenken gegen diese Zusammenarbeit vorgebracht werden und u.a. auch von Verstaatlichung die Rede ist. Bgm. Mag. Siegmund Stemer informiert in seiner Funktion als Mitglied des Aufsichtsrates der VIW AG über die Beschlußfassung durch den Aufsichtsrat für diese Zusammenarbeit, womit in der Talschaft vorerst 60 - 70 Arbeitsplätze neu geschaffen werden können. -7- Von den Talschaftsbürgermeistern werden die kritischen Stimmen als unverständlich beurteilt und vor allem darauf hingewiesen, daß in den vergangenen 5 Jahren durch Rationalisierung ca. 100 Arbeitsplätze im Bereich der Illwerke verloren gegangen sind und durch diese neue Kooperation ein teilweiser Ersatz geschaffen werden kann. Aus Sicht des Montafoner Arbeitnehmers ist es egal, von wem die Arbeitsplätze geschaffen werden, wichtig ist, daß neue Arbeitsplätze in der Talschaft zur Verfügung gestellt werden. Im Zuge einer ausführlichen Diskussion und Beratung wird eine entsprechende Resolution beschlossen und einstimmig verabschiedet, welche dem Protokoll als Anlage beiliegt. Pkt. 5. - Berichte des Vorsitzenden: a) Am 28.10.1996 hat eine Begehung zur Sondierung der Möglichkeit zur Durchführung von Weltcuprennen auf der „Anita Wachter-Weltcupstrecke" am Golm stattgefunden, an welcher neben dem FIS-Delegierten Mag. Hoch die Bürgermeister der Gemeinden Vandans, Tschagguns und Schruns sowie Vertreter der Vlbg. Illwerke und Hauptschuldirektor Peter Both teilgenommen haben. Über das Ergebnis dieser Sondierung wird der Niederschrift der von Dir. Peter Both verfaßte Aktenvermerk zur weiteren Information beigelegt. b) Mit den Vertretern des Heimatschutzvereines hat am 5. November zu nachstehenden Themen eine Besprechung stattgefunden: 1. Schindeleindeckung von Maisäßobjekten: Die Vertreter des Heimatschutzvereines berichteten über eine Begehung mit Frau Dr. Madritsch vom Bundesdenkmalamt im Maisäßbereich Bartholomäberg-Kristberg, wobei die Erhaltung alter Maisäßobjekte und deren Eindeckung mit Schindeln Gegenstand der Besichtigung war. Von Frau Dr. Madritsch sowie auch von den Vertretern des Heimatschutzvereines wird aus Sicht des Denkmalschutzes eine Erhaltung dieser Siedlungen dringendst empfohlen. Von Frau Dr. Madritsch wurde dabei der Vorschlag unterbreitet, daß für die Schindeleindeckung von erhaltenswerten Maisäßobjekten ein Fonds gegründet wird, in welchen vom Denkmalamt ein jährlicher Beitrag von ca. S 100.000, -- eingebracht wird, sofern weitere Beiträge vom Land sowie auch vom Stand Montafon bzw. der jeweiligen Gemeinde eingebracht werden. Auf diesem Fonds könnte bei der Sanierung von Dächern zurückgegriffen werden, wobei zur Entlastung des Standeswaldes mit der Schindelholzbelastung auch ein Zukauf von Schindeln durchaus denkbar ist. Zur Beurteilung der Erhaltungswürdigkeit von Maisäßobjekten wird vorgeschlagen, ein Komitee zu gründen, welches aus Vertretern des Standes Montafon, des Denkmalamtes, des Heimatschutzvereines sowie des jeweiligen Bürgermeisters besteht, da nur solche Objekte gefördert werden sollen, die vom Ensemble oder von der Lage des Hauses unbedingt mit Schindeln eingedeckt werden sollen. Von den Vertretern des Heimatschutzvereines wurde im Zuge dieser Besprechung ausdrücklich darauf hingewiesen, daß Frau Dr. Madritsch die erste Landeskonservatorin ist, die sich intensiv für die Belange des Montafons einsetzt und auch Mittel dafür zur Verfügung stellt. -8- Im Zuge dieser Besprechung wurde auch eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit vorgeschlagen, um die Bevölkerung bzw. die jeweiligen Gebäudeeigentümer für die Erhaltungswürdigkeit von Maisäßensembles verstärkt zu sensibilisieren. 2. Gotischer Altar aus der Bergknappenkirche Kristberg: Lt. Mitteilung der Vertreter des Heimatschutzvereines wurde Ende des 19. Jhdts. ein wertvoller gotischer Altar aus dem 15. Jhdt. aus der Knappenkirche am Kristberg nach Deutschland verkauft. In den fünfziger Jahren wurde dieser im Wege einer Versteigerung in München weiter veräußert, wobei damals von Landesseite leider kein Interesse an einer Rückführung bestanden habe. Lt. Aussage von Dr. Madritsch soll sich der Altar in privater Hand im Ruhrgebiet befinden und eine neue Möglichkeit zu einer Rückführung in das Montafon bestehen. Von den Vertretern des Heimatschutzvereines wird die Rückführung befürwortet, wobei im Moment noch keine konkreten Angaben über den Preis bestehen. Angesprochen wird in diesem Zusammenhang die Möglichkeit der Aufbringung von Geldmitteln im Wege einer Medienkampagne, weiters müßten auch von Landesseite entsprechende Förderungsmittel zur Verfügung gestellt werden. 3. Heimatmuseum Schruns - Innenhof: Der Innenhof beim Heimatmuseum soll im kommenden Jahr mit einer Überdachung versehen werden, um diverse Gerätschaften aus dem landwirtschaftlichen Bereich für die Museumsbesucher ausstellen und den Innenraum insgesamt für das Museum einer besseren Nutzung zuführen zu können. Der Innenraum könnte dabei auch für Veranstaltungen im kleineren Rahmen nutzbar gemacht werden. Vom Heimatschutzverein werden die nötigen Vorarbeiten und Kostenschätzungen eingeholt, so daß eine Realisierung im kommenden Jahr angestrebt wird. c) Für die Special-Olympic-World-Winter-Games in Toronto vom 1.-8. Februar 1997 wurde eine Patenschaft mit S 2.000 übernommen, da an dieser Behindertenolympiade auch Behinderte der Beschützenden Werkstätte der Caritas aus dem Montafon teilnehmen. d) Die Montafoner Sommerkonzerte 1996 schließen mit Gesamtausgaben von S 316.891, 89 ab, so daß sich nach Abzug der Eintrittseinnahmen in Höhe von S 100.999, 93 ein Abgang von S 215.891, 96 ergibt. Von den Standesgemeinden wird Wege der Sockelbeiträge und der restlichen Abgangsfinanzierung ein Gesamtbetrag in Höhe von S 115.891, 96 aufgebracht. Die Abrechnung liegt als Anlage dem Protokoll bei. e) Die offizielle Eröffnung des Bergbaumuseums in Silbertal findet am 7. Dezember 1996 um 16.00 Uhr statt, zu welcher auch Frau Bundesministerin Elisabeth Gehrer ihre Teilnahme zugesichert hat. Dazu ergeht durch den Heimatschutzverein eine gesonderte Einladung. -9- f) Von den Gemeindevertretungen Stallehr und Bartholomäberg wurde zwischenzeitlich dem 4. Sonderinvestitionsprogramm der Montafonerbahn zugestimmt. Bereits früher wurde von den Gemeinden Lorüns, St. Anton, Schruns und Gaschurn die Zustimmung erteilt. g) Zwischen der Montafonerbahn und der Geschäftsleitung der ÖBBRegionalverkehr West finden demnächst Gespräche über Möglichkeiten eines durchgehenden Zugverkehrs in Richtung Walgau statt. h) Der Vorsitzende informiert über eine Vorsprache der Bezirksschulinspektorin Frau Riener Maria, anläßlich welcher die Vorlage der nötigen Entscheidungsunterlagen für die weiteren Entscheidungen im Zusammenhang mit dem Heilpädagogischen Zentrum in Vandans urgiert wurden. Pkt. 6 - Allfälliges Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgen keine Wortmeldungen. Um 17.30 Uhr schließt der Vorsitzende mit dem Dank für die Teilnahme die Standessitzung. Schruns, 13. November 1996 Schruns, 13. November 1996 Der Schriftführer: Standesvertretung