20201215_SV_002

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:02
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2020-12-15
Erscheinungsdatum 2020-12-15
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.2/2020/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 15. Dezember 2020 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 2. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 7. Dezember nehmen an der auf 13:30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing. Matthias Luger, Stallehr Bgm Ing. Andreas Batlogg, Lorüns Bgm Ing. Helmut Pechhacker, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Florian Küng, Vandans Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Bgm Daniel Sandrell, Gaschurn Entschuldigt: LAbg Mag Nadine Kasper Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Dr Monika Vonier (ab 13:35 Uhr) DI Valentina Bolter PR-Beauftragter Toni Meznar TOP4 Mitarbeiter Severin Berthold TOP4 Mitarbeiter Christoph Vogt Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13:36 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und entschuldigt LAbg Mag Nadine Kasper. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 2 von 13 Tagesordnung 1.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon 2.) Landbus Montafon – Finanzierung 2021 3.) Musikschule Montafon – Empfehlungsbeschluss zu Voranschlag und Tarifen 4.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2021 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft 5.) Bestellung von Dr Monika Vonier und Mag Nadine Kasper als Auskunftspersonen gem. § 46 GG 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 1. Standessitzung am 17.11.2020 7.) Berichte 8.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Aufnahme eines Kassenkredits gem. § 50 GG für den Stand Montafon Der Vorsitzende ersucht den Standessekretär um Erläuterung. Er berichtet von der Erfordernis eines Kassenkredites für die Konten des Standes Montafon. Ein Kassenkredit im Sinne des GG ist ein Kredit mit einer Laufzeit von höchstens neun Monaten. Es handelt sich dabei um nicht haushaltswirksame und im Prinzip kurzfristige Liquiditätsaushilfen. Dadurch soll das zeitliche Auseinanderfallen von Einnahmen und Ausgaben überbrückt werden. Für die Aufnahme eines Kassenkredits wurden Angebote eingeholt. Von fünf angefragten Banken haben drei Banken ein Angebot gelegt. Der Angebotsspiegel wird näher erläutert. Der Zinssatz des Bestbieters liegt bei 0, 75%. Es kommt keine Rahmenprovision zur Geltung. Bgm Bitschnau fragt an, was es mit der Anmerkung „Haftungsbestätigung“ im Angebotsspiegel auf sich hat. Der Standessekretär informiert, dass ein Kreditinstitut zusätzliche Haftungsbestätigungen von Mitgliedsgemeinden einfordert. Gemäß § 50 GG Abs. 1 lit. b Z 3 iVm § 75 Abs. 1 GG wird einstimmig beschlossen, die Aufnahme von Kassenkrediten für das Jahr 2021 beim ÖPNV Konto (3746 8000 0043 2484) und dem Konto des Stand Montafon (3746 8000 0034 4499) mit max. 20% der Finanzkraft, das sind € 647.700, - festzulegen und an das bestbietende Kreditinstitut mit einem Zinssatz von 0, 75% zu vergeben. Pkt. 2.) Landbus Montafon – Finanzierung 2021 Der Vorsitzende bittet den Standessekretär um Erläuterung der Finanzierung des Landbusses Montafon. Der Standessekretär berichtet, dass dieser Bericht schon einen Monat früher geStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 3 von 13 plant gewesen war. Aufgrund der verspäteten Gemeindewahl und eines Krankheitsfalles erfolgt der Bericht erst jetzt. Die Ausgaben von 4, 3 Mio. Euro beim Landbus Montafon umfassen Großteils die Personentransportleistung. Es erfolgen aber auch sonstige Ausgaben, wie die Fahrplan-Erstellung und der Gestaltung, Druck und Versand des Fahrplanheftes, die Planung des Fahrplanes und die technische Fahrzeugausrüstung (Wartung). Bei den Einnahmen des Landbusses Montafon ergibt sich ein komplexeres Bild: 13, 08 % stammen von den touristischen Pauschalen, 9, 67 % von der Tarifbestellung des VVV (Zuschuss), 15, 03 % aus Jahreskarten-Verkäufen, 1, 15% aus sonstigen Einnahmen (z.B. Rückverrechnung von Verstärkerfahrten), 10, 58 % von Schülerfreifahrten, 6, 53% von FahrscheinVerkäufen aus den Fahrscheinautomaten, 22, 20 % Förderung von Bund, Möst und Land und 21, 77 % aus Beiträgen der Gemeinden. Die Beiträge der Gemeinden decken die Kosten ab, die nicht bereits durch andere Einnahmen gedeckt werden (Abgangsdeckung). Aufgrund der Corona-Pandemie sind weniger Fahrkarten verkauft worden als in den Vorjahren. Es ist auch damit zu rechnen, dass aufgrund der fortdauernden Corona-Pandemie mit Jahresbeginn 2021 weniger Jahreskarten verkauft werden. Da das Angebot des Landbusses Montafon während des Frühjahrs und Herbst/Winter 2020 aufgrund der Ausgangsbeschränkungen reduziert wurde, wird die mbs Bus GmbH einen Beitrag rückerstatten. Die Verhandlungen dazu sind noch im Gange. Bgm Florian Küng hält fest, dass der ÖV Montafon sehr wichtig für die Region ist. Allerdings steigen die Kosten für die Gemeinden immer mehr. Hier braucht es mehr Unterstützung seitens des Landes. Er bittet LAbg Monika Vonier diese Bitte in den Landtag mitzunehmen. Der Vorsitzende stimmt Bgm Florian Küng zu. Es ist sehr ärgerlich, dass die Mehrkosten von den Gemeinden getragen werden müssen. Bgm Martin Vallaster sieht den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Montafon langfristig als nicht finanzierbar. Er schlägt vor, Teile des Angebots restlos zu streichen. Die Entwicklung des Landbusses Montafon ist ein Paradebeispiel, wie den Gemeinden die Kosten entgleiten. Der ausgedünnte Fahrplan, welcher auf Grund der Corona-Situation ab Mitte Dezember 2020 gefahren wird, soll auch für die restliche Wintersaison in dieser Form weitergeführt werden. Der Vorsitzende informiert, dass die Überarbeitung des Fahrplans bereits 2020 stattgefunden hat. Aufgrund der verspäteten Wahlen wurde dieser Prozess auf 2021 verschoben. Die Anregung von Bgm Martin Vallaster wird bei der weiteren Bearbeitung berücksichtigt. LAbg Monika Vonier berichtet, dass der mittelfristige Investitionsplan (MIP) bei der Montafonerbahn von Land und Bund getragen wird, obwohl er weit höher ist als die MIPs der Vorjahre. Bgm Herbert Bitschnau ergänzt, dass das MIP so hoch ist, da viele Kosten vom Land vorgegeben wurden. Als Beispiel nennt er die Anschaffung der Talent 3 Garnituren und die dafür erforderlichen Umbauten bei den Haltestellen. Der Standessekretär stellt klar, dass der Anteil der Gemeinden unter anderem höher ist, da die Finanzmittel der Möst Rückvergütung mit dem Wegfall der Gemeindebeiträge zum Wohnbauförderungsfonds abgetauscht wurden und nun bei den Einnahmen des ÖV Montafon wegfallen, der Gemeinde aber letztlich nicht fehlen. Dadurch ergibt sich ein verzerrtes Bild. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 4 von 13 Bgm Martin Vallaster fragt an, wie die Reduzierung des Fahrplanes bestimmt wird. Der Standessekretär informiert, dass der Fahrplan anlassbezogen überprüft und angepasst wird. Die mbs Bus GmbH braucht jeweils 10 Tage Vorlaufzeit für die Umstellung. Bgm Martin Vallaster bittet um flexible Handhabung und gegebenenfalls um Anpassung des Fahrplans an den reduzierten Bedarf. Die präsentierten Ausgaben und Einnahmen in Höhe von € 4.395.500, - mit einem Gemeindeanteil in Höhe von € 957.000, - sind in dieser Form im Voranschlag des Standes Montafon integriert. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Finanzierung des Landbusses Montafon einstimmig angenommen. Die Gemeinden Lorüns und Stallehr nehmen nicht an der Abstimmung teil, da sie nicht beim ÖV Montafon beteiligt sind. Pkt. 3.) Musikschule Montafon – Empfehlungsbeschluss zu Voranschlag und Tarifen Der Vorsitzende informiert zur Musikschule Montafon, dass bereits Vorgespräche mit Musikschuldirektor Dietmar Hartmann stattgefunden haben. Dieser sieht einen sehr guten Musikunterricht als die zentrale Aufgabe der Musikschule. Ein breites Fächerangebot und ein niederschwelliger Zugang zu Musik für alle sind ihm ein großen Anliegen. Als Ausbildungsstätte für den Blasmusiknachwuchs wie auch für den Volksmusikbereich ist die Musikschule Montafon eine wichtige Stütze für die Montafoner Vereine. Die Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Pflichtschulen des Tales stellt eine wichtige Herausforderung und Aufgabe auch für die Zukunft dar. Der Schülerstand beläuft sich mit dem Schuljahr 2020/21 auf 609 Schülerinnen und Schüler (238 davon sind dem Blasmusikbereich bzw. der Volksmusik zuzurechnen). Die finanzielle Unterstützung des Landes Vorarlberg wie auch aller Montafoner Gemeinden macht dieses breite musikalische Angebot erst möglich. Diesen Dank möchte er im Namen aller Lehrkräfte und der vielen Schüler*innen und deren Eltern gerne an die Verantwortlichen in den Gemeinden weitergeben. Die Budgetmittel für das Jahr 2021 wurden auf das Notwendigste beschränkt, damit ein entsprechender Unterricht gewährleistet werden kann. Am 1. Februar feierte die Musikschule Montafon in der neuen Rätikonhalle in Vandans ihr 50-Jahr-Jubiläum mit einem Festkonzert, sozusagen als Eröffnungsveranstaltung im Jubiläumsjahr. Leider fiel in weiterer Folge das Jahresprogramm fast zur Gänze den Covid-19Beschränkungen zum Opfer. Einige Veranstaltungen sollen jedoch auf dieses Schuljahr verschoben werden. Von 16. März bis 17. Mai konnte kein Präsenzunterricht durchgeführt werden. Wo dies möglich und sinnvoll war, wurde auf Online-Unterricht umgestellt. Ab 2. Juli erhielten wieder alle Schüler*innen Unterricht an der Musikschule. Durch den besonderen Einsatz der Lehrerschaft konnte diese Situation zum überwiegenden Teil sehr zur Zufriedenheit der Schüler*innen und deren Eltern gemeistert werden. Dank der Unterstützung der Gemeinden und des Landes Vorarlberg wurde nur das Schulgeld für den Präsenzunterricht vorgeschrieben. Aufgrund der zu erwartenden Einschränkungen im Musikunterricht wurden in Absprache mit den Pflichtschulen für den Herbst 2020 fast sämtliche Kooperationen bis auf weiteres ausgesetzt. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 5 von 13 Derzeit kann unter Berücksichtigung der Corona-Regelungen der Großteil des Unterrichtsangebotes vor Ort stattfinden. Von den Einschränkungen sind hauptsächlich die Angebote für Schülerinnen ab der Oberstufe (ab 15 Jahre) betroffen: Tanz, Orchester, teils Ensembleunterricht, Musikkunde etc. Schulgebühren für das Schuljahr 2021/22: Für die Diskussion der Schulgebühren 2021/22 erfolgt zuerst erfolgt ein Überblick zu den Schülerzahlen: Schülerstand SS 2019/20 WS 2020/21 Gesamtschülerzahl 702 609 Instrumentalschüler 426 409 Der Rückgang der Gesamtschüler*innenzahl ist vor allem auf die fast gänzliche Reduktion der Kooperationen zurückzuführen. Jedoch ist auch ein nicht unbeträchtlicher Rückgang der Instrumentalschüler*innen zu verzeichnen. Dieser Rückgang der Instrumentalschüler*innenzahl ist bis zu einem bestimmten Grad auch der momentanen Covid-19 Pandemie zuzuschreiben. Die Musikschule Montafon gehört immer noch zu jenen Musikschulen mit den höchsten Musikschulgebühren Vorarlbergs. Die Musikschule ist bestrebt, die finanzielle Unterstützung der Gemeinden und des Landes transparent an die Eltern zu kommunizieren. Eine Beibehaltung der aktuell geltenden Gebühren auch für das Schuljahr 2021/22 wäre aus Sicht der Musikschule ein richtiger und wichtiger Schritt, um den Zugang zu einer musikalischen Ausbildung für alle zu gewährleisten. Der Voranschlag 2021 sieht folgende Ausgaben vor: Anschaffung von Instrumenten, Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen Geringwertige Gegenstände, Materialien und Ersatzteile Schreib-, Zeichen- und sonstige Büromittel Druckwerke, Unterrichtsliteratur inkl. Kopien Instandhaltung des Gebäudes Instandhaltung der Einrichtung Transporte Mieten und Pachte, einschließlich Betriebskosten, Leasing Entgelte für sonstige Leistungen Sonstige Ausgaben € 18.000, € 6.300, € 1.200, € 2.500, € 8.000, € 4.200, € 500, € 26.250, € 4.500, € 6.500, - Der Voranschlag wurde bei der Finanzklausur grundsätzlich akzeptiert. Folgende Festlegungen sind im Rahmen der Finanzklausur erfolgt: Für die Adaptierung eines Unterrichtsraumes im KG (Ausstattung und Einrichtung eines neuen Unterrichtszimmers im KG - akustische Dämmung ca. € 8.000, allenfalls Tausch mit Bibliotheksraum im KG denkbar / prüfen) sind jedoch zuerst eine Planung zu erstellen und realistische Vergleichsangebote einzuholen. Die Musikschul-Tarife sollen laut Grundsatzbeschluss zur jährlichen Erhöhung auch für das kommende Jahr gem. der Teuerungsrate für die Gehälter der Landes- und Gemeindebediensteten (Lohnindex) valorisiert werden. Für Lehrkräfte, welche Musikerziehung im Pflichtschulbereich unterrichten (betrifft ca. 1-5 Lehrer), sollen die regulären Tarife für den Unterricht in der Musikschule gelten. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 6 von 13 LAbg Monika Vonier fragt an, ob die Gehaltsanpassung der Musikschullehrer für die Gemeinden relevant ist. Christoph Vogt informiert, dass die Mehrkosten vom Land Vorarlberg übernommen werden. Vonier informiert, dass im Rahmen des Gemeindeunterstützungspakets des Landes die von Gemeindeseite lange geforderte Erhöhung der Musikschulgehälter kommen und die Mehrkosten vom Land übernommen werden. Bgm Martin Vallaster gibt zu überlegen, ob durch mehr Gruppenunterrichte und weniger Einzelunterrichte Kosten eingespart werden könnten. Der Anteil, der von den Eltern übernommen werden muss, ist nicht sehr hoch – verglichen mit anderen Hobbys der Kinder. Bgm Florian Küng widerspricht, dass die Kosten für die Eltern gering sind. Besonders für ärmere Familien sind die Kosten für die Musikschule hoch. Bgm Josef Lechthaler spricht an, dass die Musikschule momentan keine Miete zahlen muss. In ein paar Jahren wird sich das allerdings ändern und dann müssen die Mietkosten mitberücksichtigt werden. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Valorisierung der Musikschul-Tarife einstimmig angenommen. Die Montafoner Bürgermeister sprechen hiermit an die Gemeindevertretung der Marktgemeinde Schruns die Empfehlung aus, gemäß „Vereinbarung über die Festsetzung des Budgets und der Musikschultarife der Musikschule Montafon“ Pkt. 2 diesem Beschluss zu folgen. Pkt. 4.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2021 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft Der Vorsitzende bittet die Mitarbeiter Christoph Vogt und Severin Berthold um Erläuterung des Voranschlags. Severin Berthold stellt fest, dass die Eckpunkte des Voranschlages 2021 bereits in der Finanzklausur im November beraten wurden und die vorliegende Fassung zeitgerecht zugestellt wurde. Er erläutert den Voranschlagsentwurf 2021, der sich seit Umsetzung der VRV2015 in einen Ergebnis- und einen Finanzierungshaushalt gliedert. Der Ergebnishaushalt resultiert bei Erträgen in Höhe von € 6.533.900, - und Aufwendungen in Höhe von € 6.525.600, - mit einem Nettoergebnis von € 8.300, -. Abgesehen von einigen ausgeglichenen Ansätzen wird die eigentliche Differenz zwischen den Ausgaben und den realen Einnahmen über die Standesumlage bedeckt wird. Diese ist für 2021 mit € 863.400, - veranschlagt und liegt im Bereich des Vorjahreswertes. Die Standesumlage setzt sich wie folgt aus den einzelnen Budgetgruppen zusammen, welche nachfolgend kurz erläutert werden: Die Ausgaben im Ansatz der Standesverwaltung konnten reduziert werden. Bei den Einnahmen schlagen sich aber nicht mehr gewährte Förderbeitrage und Personalkostenersätze zu Buche. Insgesamt konnte der Anteil des Abganges (Standesumlage) in diesem Ansatz um ca. 9, 6% reduziert werden. Die Konten bei den Projekten wurden zusammengelegt (regREK, Maisäßsanierungsberatung, Überarbeitung Handbuch Werkzeugkoffer Maisäßsanierung). Bei den Jugendprojekten wurde die Jungbürgerfeier ebenfalls bei den Projekten hinzugerechnet. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 7 von 13 Im Ansatz für das Montafoner Heimatmuseum sind die Aufwände für das Museumsgebäude, sowie die Personalkosten für den kulturwissenschaftlichen Bereichsleiter veranschlagt. Der Anteil an der Standesumlage in diesem Ansatz bewegt sich im gleichen Rahmen wie im Vorjahr. Im Bereich Heimatpflege sind die Projekte Migration und Skigeschichte angeführt. Beide Projekte laufen 2021 aus. Das Projekt Historische ArchitekTouren ist bereits abgeschlossen. Bei den Personalkosten des Heimatpflegevereines wurden die Personalkosten etwas reduziert. Bei den familienpolitischen Maßnahmen ist das Projekt für die Fusionierung der Kleinkindbetreuungseinrichtungen inbegriffen. Die Kosten für den ÖV Montafon wurden bereits zuvor vom Standessekretär erläutert. Die Kosten für das MIP sind niedrig kalkuliert. Der Kostenbeitrag steht noch nicht fest und muss erst verhandelt werden. Beim Bezirksgericht Montafon sind Kosten für die Instandhaltung des Gebäudes eingeplant. Es ist geplant, dass das Caritas Lerncafé im Gebäude eingerichtet wird. Dafür sind einige Anpassungen notwendig. Für den Kulturlandschaftsfonds haben sich die Beträge erhöht, da ein Teil der Förderung des Landes (Förderung aus Kulturbudget bleibt) weggefallen ist. LAbg Monika Vonier berichtet, dass Abg. Kasper und sie mit LR Rauch bereits in Gesprächen dazu ist. Die Förderung für 2021 ist gestrichen. Die finanzielle Unterstützung für 2020 wurde noch während des Jahres gestoppt. Es wurde mit diesem finanziellen Beitrag gerechnet. LAbg Monika Vonier hat LR Rauch gebeten, sich die Förderung diesbezüglich nochmals anzusehen. Die Finanzkraft des Standes Montafon liegt bei € 3.258.350, -. Bgm Martin Vallaster wiederholt seine Bitte, einen Schulterschluss zwischen den Gemeinden zu schaffen. Jede Gemeinde muss auf Förderungen verzichten. Daher müssen die Kosten des Standes Montafon reduziert werden. Die Gemeinde Bartholomäberg wird im April 2021 nochmals den Voranschlag überarbeiten und gegebenenfalls Kostenpunkte streichen. Er empfiehlt, die einmaligen und außertourlichen Förderungen zu streichen und den Voranschlag des Standes nochmals zu überarbeiten. Zudem soll ein Hilfsapell an das Land Vorarlberg gerichtet werden. LAbg Monika Vonier versteht die Emotionen von Bgm Martin Vallaster. Sie bittet die Bürgermeister ihre Wünsche und Anliegen an sie weiterzuleiten. Sie leitet diese Bitten an die Landesregierung weiter. Sie gibt aber zu bedenken, dass die finanzielle Situation des Landes ebenfalls unter der Corona-Pandemie leidet. Der Personalstand wird nicht mehr erweitert, ebenso die Büroräumlichkeiten. Der Voranschlag des Landes wurde nach bestem Wissen und Gewissen erstellt und einstimmig beschlossen. Bgm Florian Küng gibt zu bedenken, dass nicht alles auf die Corona-Pandemie geschoben werden kann. Die Kosten und Abgaben der Gemeinden sind in den letzten Jahren immer mehr gestiegen. Es sollen neue Ansätze entwickelt werden, wie auch kleinere Gemeinden unterstützt werden können. LAbg Monika Vonier berichtet, dass dieses Thema im Landtag schon öfters behandelt wurde. Ein interkommunaler Ausgleich wurde jedoch nie umgesetzt. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 8 von 13 Bgm Josef Lechthaler informiert, dass das Projekt Naturpark Rätikon nur ein DurchläuferPosten ist und die Kosten direkt auf die beteiligten Gemeinden übertragen werden. Bgm Thomas Zudrell stimmt den Meldungen von LAbg Monika Vonier und Bgm Martin Vallaster zu. Er stimmt dem Voranschlag des Standes zu, bittet aber alle Ausgaben während des Jahres nochmals zu prüfen. Bgm Florian Küng stimmt Bgm Thomas Zudrell zu. Nur weil Kosten im Voranschlag angeführt werden, müssen sie nicht ausgegeben werden. Die Entscheidungen über Vergabe von Lieferungen und Leistungen sind laufend zu evaluieren und anlassbezogen zu treffen. Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird der Voranschlag 2021 über Antrag des Vorsitzenden mit nachstehenden Gesamtsummen einstimmig genehmigt: Ergebnishaushalt Erträge / Einzahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Aufwendungen / Auszahlungen (Summe operative und investive Gebarung) Nettoergebnis / Nettofinanzierungssaldo Entnahme von Haushaltsrücklagen / Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Zuweisung von Haushaltsrücklagen / Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit Nettoergebnis nach Haushaltsrücklagen / Geldfluss aus der voranschlagswirksamen Gebarung Finanzierungshaushalt 6.731.500, 00 6.698.600, 00 6.599.500, 00 6.933.500, 00 132.000, 00 -234.900, 00 322.700, 00 -87.800, 00 454.700, 00 -322.700, 00 Dem vorgelegten Beschäftigungsrahmenplan wird ebenfalls auf Antrag des Vorsitzenden die einstimmige Zustimmung erteilt. Die Finanzkraft wird gemäß § 73 Abs. 3 GG entsprechend 50 % der Einnahmen des Voranschlages 2020 mit € 3.258.350, - festgestellt. Der Vorsitzende bedankt sich für die Erarbeitung des Voranschlags bei Mitarbeiter Severin Berthold und Christoph Vogt. Er nimmt die Anregungen der Bürgermeisterkollegen mit. Pkt. 5.) Bestellung von Dr Monika Vonier und Mag Nadine Kasper als Auskunftspersonen gem. § 46 GG Der Vorsitzende begrüßt die Abgeordnete des Vorarlberger Landtags LAbg Monika Vonier. Er freut sich, dass das Montafon in der Landesregierung seit den letzten Landtagswahlen so gut vertreten ist. Der Vorsitzende berichtet über die Überlegungen, die Landtagsabgeordneten Dr Monika Vonier und Mag Nadine Kasper in die Beratungen des Standesausschusses miteinzubinden. Als wichtige Auskunfts- und Verbindungspersonen in die Landesebene können sie kraft ihrer Funktion und ihrem Mandat als ständige Auskunftspersonen gem. § 46 GG in den Standessit- Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 9 von 13 zungen mit beratender Stimme beigezogen werden. Diese Form der formellen Einbindung ist jeweils an ihre Person gebunden und ohne Präjudiz. Gemäß einer Vorbesprechung mit Monika Vonier und Nadine Kasper würden sie bei Bedarf auch unter dem Tagesordnungspunkt „Berichte“ über aktuelle Entwicklungen auf Landesebene berichten. Damit können beide Abgeordnete die bedeutende Verbindungs- und Informationsfunktion von der Talschaft in den Landtag und zur Landesregierung wahrnehmen. Der Standessekretär informiert, dass Dr. Monika Vonier und Mag Nadine Kasper laut § 46 GG als ständige Auskunftsperson zu den Sitzungen eingeladen sind. Bgm Josef Lechthaler sieht den Beschluss als Signal für die gute Zusammenarbeit zwischen den Landtagsabgeordneten und dem Stand Montafon. Die Landtagsabgeordneten werden immer eingeladen und sind in der Sitzung willkommen. LAbg Monika Vonier bedankt sich für die Möglichkeit, an der Standessitzung teilzunehmen. Sie steht auch außerhalb der Standessitzungen für Gespräche zur Verfügung und sieht die gute Zusammenarbeit zwischen Stand Montafon und Land Vorarlberg als sehr wichtig an. Sie bittet um Nachsicht, wenn sie nicht bei allen Standessitzungen dabei sein kann. Sie hat auch vielseitige Aufgaben in der Funktion als Landtagsabgeordnete. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die Beiziehung von Dr. Monika Vonier und Mag Nadine Kasper als ständige Auskunftspersonen gem. § 46 GG in den Standessitzungen mit beratender Stimme einstimmig beschlossen. Pkt. 6.) Genehmigung der Niederschrift von der 1. Standessitzung am 17.11.2020 Die Niederschrift der 1. Standessitzung am 17.12.2020 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt. Der Standessekretär informiert, dass auf Wunsch von Bgm Josef Lechthaler eine Formulierung geändert wurde. Die geänderte Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 7.) Berichte Berichte des Vorsitzenden: a) Einen kurzen Zwischenbericht zum Einsatz des go&ko während des Lockdowns: Seit 7. November 2020 ist das Anruf-Sammeltaxi als Backup für den Nachtexpress (N6) unterwegs, der aufgrund der coronabedingten Ausgangsbeschränkungen bis auf weiteres eingestellt wurde. Das Anruf-Sammeltaxi verkehrt täglich von 19:30 bis 1:00 Uhr und ist für Besitzer*innen einer ÖPNV-Zeitkarte (z.B. maximo) auf den Strecken des Nachtexpresses kostenlos. Im Zeitraum 7.-30. November 2020 brachte das „go&ko“ 123 Fahrgäste nach Hause oder zum nächsten Treffpunkt. Das entspricht zirka 35 % des Vorjahreswertes (350 Fahrten im selben Zeitraum 2019). Bei mehr als der Hälfte der Fahrten wurden die Fahrgäste vom Schrunser Bahnhof nach Hause gebracht (56 %). Allerdings lagen die Abfahrtszeiten nur bei 37 % kurz nach Ankunft des Zuges. Einige Fahrgäste nutzten das Anruf-Sammeltaxi auch für Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 10 von 13 Fahrten zum Schrunser Bahnhof (7 %). Bei 2 % lag die Ankunftszeit am Schrunser Bahnhof kurz vor Abfahrt des Zuges. Die „go&ko“ Fahrer berichten, dass es seitens der Fahrgäste keine negativen Rückmeldungen zum Corona-Betrieb des AnrufSammeltaxis gegeben hat. Mit dem Start ins dritte Betriebsjahr wird die Buchungs-App „ISTmobil“ eingeführt. Fahrten mit dem Anruf-Sammeltaxi können somit voraussichtlich ab dem Jahreswechsel 2020/2021 über die App „ISTmobil“ gebucht werden. Die App kann kostenlos im App-Store heruntergeladen werden. Die App wird bereits jetzt schon in anderen Regionen verwendet (z.B. Graz, Korneuburg, Marchfeld). Ab Dezember können dann auch Fahrten im Montafon gebucht werden. Fahrgäste können ihre Fahrwünsche in der App eingeben und so die Fahrt automatisch buchen. Bezahlt wird wie gewohnt im Fahrzeug mit Bargeld, WIGE-Gutscheinen oder go&ko Jugend-Gutscheinen. Das „go&ko“ ist auch weiterhin unter Telefon +43 5556 77500 erreichbar. b) Kurzer Bericht zur Mitfahr-App: Bei der 55. Standessitzung am 10.03.2020 stellte das Jugendforum Montafon die Ergebnisse ihres Mobilitäts-Abends vor, bei dem zirka 15 Jugendliche teilgenommen haben. Unter anderem wurde dabei der Wunsch nach einer Mitfahr-App geäußert. Das Jugendforum wünschte sich ein klares Bekenntnis des Standesgremiums, dass ihre Forderungen behandelt und geprüft werden. Bei der anschließenden Diskussion wurde angemerkt, dass es vor ein paar Jahren zum Thema Mitfahr-Apps bereits Versuche im Montafon gegeben hat. Leider sind diese nicht ausreichend in Anspruch genommen worden. Gemeinsam mit den Jugendlichen kann hier aber geprüft werden, ob und welche App für die Mitfahrgelegenheiten in Frage kommt. Zusammen mit dem Verkehrsverbund Vorarlberg wurden daraufhin Gespräche mit anderen Regionen geführt, da das Thema Mitfahr-App auch z.B. im Großen Walsertal und im Walgau aktuell ist. Es wurde überlegt, in einem vmobil-Lab ein Pilotprojekt zu entwickeln. Die Mitfahr-App wird im Montafon 1-2 Jahre lang getestet, bevor das System auf ganz Vorarlberg ausgeweitet wird. Dabei sollen Abstimmungen der Software und Schnittstellen zu anderen Apps geprüft werden. Die Vermittlung zwischen den Regionen, die begleitende Kommunikation und Bewerbung sowie die Abklärung einer möglichen Förderung würde der VVV übernehmen. Die Aufgaben des Standes Montafon wären die Kommunikation mit Betrieben und Tourismus im Montafon sowie die montafonweite Bewerbung. In Hinblick auf die Corona-Pandemie wird das Projekt auf Frühling 2021 verschoben. Die Bewerbung der App ist mit großem Aufwand verbunden. Momentan wäre es aber aus Sicht der Abstandsregeln ein falsches Signal, Fahrgemeinschaften zu bewerben. Das Jugendforum Montafon wird im Anschluss an die Standessitzung über das weitere Vorgehen informiert. c) Kurzinfo zum Organisationsentwicklungsprozess im Bereich Kleinkindbetreuung: In der letzten Sitzung wurde die Begleitung für den Organisationsentwicklungsprozess zur Fusion der Kleinkindbetreuungsvereine vergeben. Die Auftakt-Sitzung hat bereits stattgefunden, im Jänner wird ein Workshop mit den Mitarbeitenden stattfinden, um Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 11 von 13 diese in den Prozess einzubinden und ein gemeinsames tragfähiges Zielbild zur künftigen Arbeit in diesem Bereich zu erarbeiten. LAbg Monika Vonier berichtet, dass sie beim nächsten Gespräch mit dabei ist. Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Lechthaler: a) Bgm Lechthaler informiert, dass am 19. November 2020 die erste Vorstandssitzung stattgefunden hat. Die Sitzung hat virtuell stattgefunden. b) Beim Thema Feuerbeschau zeichnet sich eine Gesetzesänderung ab. Eine Feuerbeschau muss künftig nur noch bei Objekten mit mehr als 75 Personen gemacht werden (z.B. Bildungseinrichtungen, Pflegeheime). Die Feuerbeschau wird künftig durch die Brandverhütungsstelle abgewickelt und nicht mehr über die Gemeinden. Die Gemeinden sind nach der Gesetzesänderung nicht mehr zuständig. Wann diese Gesetzesänderung erfolgt, ist jedoch noch nicht klar. c) Die Novelle des Raumplanungsgesetzes wird seitens der Gemeinden sehr kritisch gesehen, da sich für die Verwaltung ein Mehraufwand ergibt. Landesrat Tittler hat zugesagt, dass die Überarbeitung nach der Gemeindewahl angegangen wird. Manfred Walser wurde von der Landesregierung für die Evaluierung der Gesetzesnovelle bestellt. Er wird die Gemeinden abfragen, welche Punkte sie zur Gesetzesnovelle anbringen wollen. d) Zum Thema digitale Schule: Seitens des Landes wurde informiert, dass es sehr hohe Förderung für die Infrastruktur und den Breitbandausbau gibt. Es ist angedacht, Endgeräte (Laptops, Tablets) für die 5. und 6. Schulstufe anzuschaffen. Das Land wird die Gemeinden bei der Ausstattung unterstützen. Zuerst werden die Mittelschulen bedient, danach die anderen Schulen. LAbg Monika Vonier weist darauf hin, dass das Thema Breitbandausbau in Zukunft sehr wichtig werden wird. Welche Förderungen in Zukunft anstehen, kann sie nicht sagen. Begonnen wird mit den 5. und 6. Klassen, ähnlich wie Schulbuchaktion. Dann jedes Jahr wieder diese Schulstufen. e) Der Mitgliedsbeitrag wurde von € 2, 60 auf € 2, 80 pro Einwohner*in erhöht. f) Otmar Müller wird die Geschäftsführung des Gemeindeverbandes ab 1.1.2021 an Günter Meusburger abgeben. g) Auf Vorschlag des Gemeindeverbandes wird in einer der nächsten Sitzungen ein Austausch zwischen Standesausschuss und Gemeindeverband stattfinden. Dabei wird sich auch der Gemeindeverband vorstellen. Die Zusammenarbeit zwischen Regios und Gemeindeverband soll intensiviert werden. Bgm Josef Lechthaler wird bezüglich eines Termins informieren. h) Das Schreiben zum Corona-Finanzpaket wurde bereits an die Bürgermeister ausgesandt. Die Soforthilfe in Höhe von 10 Mio. Euro wird noch im Dezember 2020 ausbezahlt. i) Der Österreichische und der Vorarlberger Gemeindeverband werden weiterhin Verhandlungen mit dem Bund führen und zusätzliche finanzielle Unterstützung fordern. Berichte der Landtagsabgeordneten Dr Monika Vonier: a) LAbg Monika Vonier informiert, dass das Land Vorarlberg mit dem Bund bezüglich einer Unterstützung für die Gemeinden in Verhandlung ist. b) Die Sozialversicherungsbeiträge werden voraussichtlich stark einbrechen. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 12 von 13 c) Die Covid-Sammelnovelle wird am 16.12.2020 im Landtag beschlossen und die Regelungen vom Frühling 2020 verlängert. d) Die Wege sollen auf Wunsch des Alpenvereins ins Straßengesetz aufgenommen werden. Dies würde allerdings im Bereich Haftung viele Änderungen ergeben. Die Beschilderung, Erhaltung und Umlegung der Wanderwege können nun ohne Einwilligung der Grundeigentümer erfolgen. e) Das Tourismusgesetz wird novelliert. Grund dafür ist das TUI Blue Hotel in SchrunsTschagguns, da die Gemeindegrenze durch das Hotel verläuft. Die Gästetaxe soll nun anteilsmäßig verrechnet werden. f) Die Online-Plattformen wie airbnb werden mehr in die Pflicht genommen. Sie müssen ihre Umsätze melden und ihre Daten digital den Finanzbehörden zur Verfügung stellen. g) Beim Camping-Gesetz wird es Anfang 2021 eine Änderung bezüglich der Überdachungen geben. Zurzeit sind Überdachungen bis 35 m² legal. Die Campingplatzbetreiber haben sich eine Erweiterung gewünscht, da viele Überdachungen größer sind. Mit der Gesetzesänderung sind ab Anfang 2021 somit 45 m² legal. Alle Überdachungen, die größer sind, müssen abgerissen werden. Bgm Thomas Zudrell wünscht sich zu diesem Thema noch mehr Informationen. LAbg Monika Vonier schickt ihm die Informationen zu. Der Vorsitzende stimmt LAbg Monika Vonier zu, dass dieses Thema sehr kontrovers diskutiert wird. Die Gefahr ist, dass ein Campingplatz zur ZweitwohnsitzSiedlung umfunktioniert wird. Er begrüßt jedoch, dass es eine Lösung gibt. h) Der Sozialbericht (SBAEG) wurde neu erstellt und enthält sehr viele wichtige Informationen über das Montafon. Es würde Sinn machen, sich mit diesem Thema auseinanderzusetzen, z.B. Thema Pflege. Pkt. 8.) Allfälliges a) Bgm Martin Vallaster berichtet, dass die Schrankenanlage bei der Alma-Kreuzung im MIP angeführt ist. Bei einem Gespräch mit LR Rauch wurde darum gebeten, diese Forderung der Schrankenanlage zu überdenken. LAbg Monika Vonier wird bei LR Rauch nochmals nachfragen, ob die Schrankenanlage im MIP angeführt ist. b) Bgm Martin Vallaster informiert, dass immer mehr Traktoren auf der L188 unterwegs sind. Er gibt zu überlegen, bei der Alma-Kreuzung eine Kriechspur einzurichten. Somit könnten diese Fahrzeuge sicher überholt werden. Der Vorsitzende wird mit Bgm Martin Vallaster und Markus Luger einen Termin ausmachen. c) Bgm Martin Vallaster fragt an, ob die nächsten Standesberatungen in den neu errichteten Hotels im Montafon abgehalten werden können. d) Bgm Martin Vallaster spricht die Investorenmodelle im Montafon an. Der Vorsitzende ist ebenfalls nicht glücklich über diese Entwicklungen. Aufgrund des Raumplanungsgesetzes sind diese Investorenmodelle jedoch rechtskonform. Im Rahmen der Novellierung des Raumplanungsgesetzes muss die Regelung zu den Investorenmodellen im Hinblick auf die Widmung überarbeitet werden. LAbg Monika Vonier stimmt dem Vorsitzenden zu. Ihr bereitet der langfristige Ausblick im Bereich Investorenmodelle große Sorge. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 2. Standessitzung: 15.12.2020 Seite 13 von 13 Ende der Sitzung, 15:40 Uhr Schruns, 15. Dezember 2020 Schriftführer: Standesrepräsentant: Standesvertretung: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659