20181009_SV_038

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2018-10-09
Erscheinungsdatum 2018-10-09
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.1/2018/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 9. Oktober 2018 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 38. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 2. Oktober nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Lothar Ladner, Lorüns Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing Matthias Luger, Stallehr (bis 17:52 Uhr) Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Thomas Zudrell, Silbertal Entschuldigt: LAbg Dr Monika Vonier Bgm Burkhard Wachter, Vandans Weitere Sitzungsteilnehmer: PR-Beauftragter Toni Meznar Mitarbeiter Dr Michael Kasper TOP1 Markus Felbermeyer TOP2 Jutta Unger TOP3 Elmar Egg Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13.34 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister und entschuldigt Bgm Burkhard Wachter und Dr Monika Vonier. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Der Vorsitzende ersucht um Aufnahme des zusätzlichen Tagesordnungspunktes „Erteilung einer Abstandsnachsicht für das Bauvorhaben Alpgues Haus” auf Gst. 181/1, 179, .1181 und .1240 (Grundbuch Schruns)“. Gegen die geänderte Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 2 von 12 Tagesordnung 1.) Bericht zu den Montafoner Resonanzen 2018 und Ausblick 2019 2.) Finanzielle Unterstützung von „Essen auf Rädern“ durch die Gemeinden - Empfehlungsbeschluss 3.) Montafon Nordic GmbH - Silvretta 4.) Unterstützungsansuchen zum Sozialprojekt "Elijah" des Vorarlberger Jesuitenpater Georg Sporschill 5.) Montafoner Geschichte Band 3 – Auflagezahl und Vergaben 6.) Petition zum Ganzjahreszeit-Arbeitsmodell im Tourismus 7.) Weiterleitung von Mitteln gem. § 4 Pkt. 2 der Satzung des Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds 8.) Zielvereinbarung zur neuen Regio-Förderung des Landes Vorarlberg 2018 – 2020 9.) Genehmigung der Niederschrift von der 37. Standessitzung am 11.09.2018 10.) Berichte 11.) Erteilung einer Abstandsnachsicht für das Bauvorhaben “Alpgues Haus” auf Gst. 181/1, 179, .1181 und .1240 (Grundbuch Schruns) (Erweiterung der Tagesordnung) 12.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende begrüßt Herrn Markus Felbermayer als organisatorischen Leiter der Montafoner Resonanzen zur Reflektion des vergangen Festivals und zum Ausblick auf das nächste Jahr. Er entschuldigt an dieser Stelle GF Manuel Bitschnau von Montafon Tourimus. Markus Felbermayer hält eingangs fest, dass es dieses Jahr sehr gut gelaufen sei und man sich im Rahmen des Budgets bewege. Es sind noch einige Rechnungen ausständig, aber bis zur nächsten Standessitzung könne die Abrechnung vorgelegt werden. Herr Felbermayer reflektiert die Veranstaltungen anhand des Programmes im Detail. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass nur einmal Schlechtwetter zu einem Umzug in ein Gebäude gezwungen hat. Ziel war es, mehr Einheimische zu den Veranstaltungen zu bewegen. Die Besucherzahl steigt zwar, aber eher auf der Seite der Gäste. Die Besucherzahl bei den indoor-Veranstaltungen betrug heuer 2.300. Herrn Felbermayer interessieren vor allem auch die Rückmeldungen von den Bürgermeistern. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 3 von 12 Der Vorsitzende bedankt sich und äußert sich dahingehend, dass die Schwerpunktsetzung die richtige Entscheidung war. Das werde allein durch die Besucherzahlen bestätigt. Am Ziel, mehr Einheimische als Besucher zu gewinnen, könne ja noch gearbeitet werden. Er bedankt sich nochmals für das Engagement und auch bei Montafon Tourismus für die Unterstützung als Event-Partner. Bgm Kuster hat die Veranstaltungen, bei welchen er anwesend war, für sehr gut befunden. Die Veranstaltungen sind sehr unterschiedlich, sehr breit gefächert und über einen langen Zeitraum aufgeteilt. Bgm Netzer bedankt sich und findet, dass heuer ein sehr gutes und vielfältiges Programm geboten wurde. Die Idee der Kooperation mit der Sektion Tübingen und der Veranstaltung auf der gleichnamigen Hütte sei als besonders lobenswert hervorzuheben. Bgm Schuler schließt sich diesem Dank an und ist der Auffassung, dass Herr Felbermayer ein gutes Gespür dafür habe, was gut zur Pfarrkirche St. Anton passt. Herr Felbermayer gibt einen Ausblick auf das Jahr 2019. Den Auftakt macht das BarockWochenende, da nächstes Jahr wieder die Veranstaltungsreihe Septimo stattfindet und damit die Orgel-Konzerte im September aufgeführt werden. Der Volksmusikteil wird am Berg in Gargellen und in einem Gasthaus in Schruns stattfinden. Im Bereich Jazz wird es wieder ein Picknick und die bereits traditionelle Veranstaltung „Jazz am Stausee“ geben. Er stellt die weiteren bereits fixierten Veranstaltungen vor. Sämtliche Konzerte und Termine für 2019 sind bereits unter https://www.montafon.at/montafoner-resonanzen/de einsehbar. Der Vorsitzende bedankt sich nochmals für die Ausführungen und die lobenswerte Arbeit und Vorbereitungen für 2019. Pkt. 4.) (vorgezogen) Der Vorsitzende informiert kurz über das Unterstützungsansuchen für das Sozialprojekt "Elijah" des Vorarlberger Jesuitenpater Georg Sporschill. Der Unterstützungsbeiträge würde sich auf jährlich 10 cent pro Einwohner über einen Zeitraum von fünf Jahren belaufen. Der Vorsitzende schildert zwei mögliche Wege, wonach das direkt über die einzelnen Gemeinden bezahlt oder über den Stand Montafon für alle Mitgliedsgemeinden abgehandelt werden könnte. Nach kurzer Diskussion wird von den Bürgermeistern die Meinung vertreten, dass dieses Förderansuchen direkt von jeder Gemeinde einzeln behandelt werden soll. Pkt. 7.) (vorgezogen) Der Standesrepräsentant informiert, dass gemäß den Satzungen des Montafoner Tal-schaftsund Ausgleichsfonds die Hälfte der Finanzmittel das Kapitalstocks an Mitgliedsge-meinden und deren Verbände temporär weitergeleitet werden können. Zur befristeten Weiterleitung gem. § 77 Abs. 3 GG wurden auf Anfrage der Standesverwaltung folgende Beträge angemeldet: Gemeinde Tschagguns Forstfonds des Standes Montafon ÖPNV (Landbus Montafon) € 680.000, € 150.000, € 300.000, - Das sind in Summe 1, 13 Mio, welche im Rahmen der 50% des Kapitalstocks liegt. Auf Anfrage von Bgm Netzer erläutert der Standessekretär, dass der aktuelle Zinssatz gemäß der verStand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 4 von 12 einbarten Berechnungsmethode bei 0, 875 % liegt. Bisher lag er bei 0, 97%. Auf Antrag des Vorsitzenden wird die auf maximal 9 Monate beschränkte Weiterleitung der angefragten Finanzmittel einstimmig genehmigt und beschlossen. Pkt. 2.) Der Vorsitzende begrüßt Frau Jutta Unger von der Stiftung Liebenau (Sozialzentrum Schruns), welche das Angebot „Essen auf Rädern“ im Montafon organisiert und zur Verfügung stellt. Er erinnert daran, dass die Frage der Unterstützungszahlung durch die Gemeinde bereits in der letzten Sitzung behandelt wurde, aber vertagt wurde, um noch Modellrechnungen anzustellen. Nun liegt ein Vorschlag von Bgm Lechthaler vor, der vorsieht, die Förderung von Essen auf Rädern von der Einkommenshöhe abhängig zu machen. Bgm Lechthaler erläutert, dass jene Bürgerinnen und Bürger die Förderung beantragen können, wenn - ihr Gesamteinkommen im Haushalt nicht mehr als 10 % über der Mindestpension liegt (Mindestpension 2018: Alleinstehend: 909, 42 EUR; Ehepaar 1.363, 52 EUR) das Gesamteinkommen im Haushalt nicht mehr als 10 % über dem Richtsatz der Mindestsicherung Vorarlberg liegt (Alleinstehende und Alleinerziehende € 645, 32 - volljährige Personen, die mit anderen volljährigen Personen in einer gemeinsamen Wohnung leben (z. B. Paare oder Wohngemeinschaften) pro Person € 482, 10 Bgm Lechthaler bekräftigt, dass mit Gesamteinkommen wirklich alle Gehälter oder Pensionen und Zuschüsse (auch Heizkostenzuschuss usw.) gemeint sind. Er stellt auch klar, dass dies der aufwändigere aber gerechtere Weg darstellt. Auf die Anfrage von Jutta Unger wie denn die genaue Abwicklung geplant sei, hält Herr Lechthaler fest, dass die Förderansuchen an die Gemeinde samt den Unterlagen zu stellen sind. Die Gemeinde stellt die Förderberechtigung fest und teilt dies der Stiftung Liebenau mit. Bgm Netzer informiert, dass dieser Sachverhalt im Gemeindevorstand besprochen und festgehalten wurde, die Preiserhöhung über € 2, 4 für alle Bezieher durch die Gemeinde zu übernehmen. Bgm Kuster hingegen informiert, dass die Gemeinde Schruns das nicht vollumfänglich mittragen kann, d.h. es wird eine Staffelung nach sozialer Bedürftigkeit gewünscht. Laut Bgm Zudrell wird die Gemeinde Silbertal sich dem Vorschlag von St. Gallenkirch anschließen. Bgm Schuler informiert, dass diese Frage noch im Vorstand behandelt werden muss. Bgm Ladner hält fest, dass Lorüns bislang nicht dabei war und er dieses Angebot Essen auf Rädern auf für die BürgerInnen von Lorüns anbieten möchte. Die Gemeinde würde den Erhöhungsbetrag von € 2, 4 pro Essen übernehmen. Der Standessekretär weist darauf hin, dass ursprünglich vorgesehen war, eine einheitliche Regelung für das Montafon zu definieren. Die gegenwärtige Situation ergibt folgendes Bild: - Vorschlag Bgm Lechthaler (St. Gallenkirch, Schruns, Silbertal, Tschagguns, Bartholomäberg) - Pauschale Kostenübernahme der Erhöhung (Gaschurn, Lorüns) - Entscheidung noch offen bzw. nicht eingeholt (Vandans, St. Anton) Der Vorsitzende fasst zusammen, dass die entsprechenden Beschlüsse nun in den Gemeinden direkt zu fassen werden und an Frau Unger zu kommunizieren sind. Er bedankt sich bei Frau Unger für die Initiative und die Geduld in dieser Frage. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 5 von 12 Pkt. 3.) Der Vorsitzende begrüßt Herr GF Elmar Egg von der Nordic Sportzentrum GmbH und ersucht Bgm Netzer um Vorstellung des Vorhabens auf der Silvretta. Bgm Netzer informiert anhand von Präsentationsfolien, welche dieser Niederschrift beigefügt werden. Eingangs hält er fest, dass anhand des Unternehmenszweckes auch Langlauf und Biathlon-Strecken samt Trainingsanlagen zum Aufgabenbereich der Nordic Sportzentrum GmbH zählen. Die Ziele der GmbH sind: Nordische Kombination, Skispringen und Langlaufen Als Zukunftsperspektiven werden Langlauf Gaschurn (Trantrauas) ehemalige EYOF-Strecke und das Basecamp Silvretta auf der Bielerhöhe genannt. Das Projekt Basecamp Silvretta umfasst Staumauerklettern, Skirollern, Langlaufen, Biathlon, wobei die Silvretta für das Höhentraining eine ideale Umgebung bietet. Die Nordic Sportzentrum GmbH müsste sich somit um die Planungen auf der Bielerhöhe kümmern. Es gibt bislang österreichweit noch keine Homologierungs-Vorgaben für eine solche Seehöhe. Um das Staumauerklettern kümmern sich die Montafoner Bergführer. Auf Basis des sportwissenschaftlichen Konzeptes konnten die Vorteile des Höhentrainings herausgearbeitet werden. Bgm Netzer zeigt sich überzeugt, dass für das Höhentraining in Kombination mit dem Alpinarium und allenfalls Kraftwerksführungen als Rahmenprogramm ein interessantes Angebot geschaffen werden kann. Für den Langlauf in Gaschurn wurde bereits bei der EYOF 2015 gezeigt, was im Montafon möglich ist. Teile der Strecke sind bereits homologiert und im Bereich des Rifa-Beckens besteht bereits eine beleuchtete Loipe. Hier sind noch eine Streckenoptimierung und die Verlegung eines Straßenstückes erforderlich. Eine Beschneiung wäre mit geringem Aufwand möglich. Insgesamt lassen sich in Gaschurn mit wenig Aufwand gute Voraussetzungen für Langlauf-Bewerbe schaffen. Bgm Netzer informiert, dass mit den Illwerken eine Reihe von Umsetzungsmaßnahmen ausverhandelt werden konnten. Nun geht es darum, die Vorhaben auf der Silvretta fachgerecht zu planen, was – wie bereits früher ausgeführt - als Aufgabe der Nordic Sportzentrum GmbH zu sehen ist. Elmar Egg bedankt sich bei Bgm Netzer für die Initiative und auch dafür, dass eine Reihe von Umsetzungen in die Vereinbarung mit den Illwerken aufgenommen werden konnte. In der nächsten Beiratssitzung der Nordic Sportzentrum GmbH wird über die Kostenübernahme für die Planung beraten. Es würde sehr begrüßt werden, wenn der Stand Montafon hierzu in Vorleistung gehen könnte und ca. 10% der Planungskosten als Region übernehmen könnte. Sollte die Nordic Sportzentrum GmbH nicht alle Planungskosten übernehmen können, so Bgm Netzer, wäre auch die Gemeinde Gaschurn bereit, einen Kostenbeitrag zu leisten. Auf Anfrage von Bgm Ladner in wessen Rolle die Planung fallen würde, wird festgehalten, dass dies Aufgabe der Nordic Sportzentrum GmbH sei. Elmar Egg konkretisiert, dass sich die erwartete Förderung des Standes auf 10% der Planungskosten von € 9.340, - beträgt. Der Vorsitzende ergänzt, dass sich die Pläne auf der Bielerhöhe mit den Vorhaben von GSL Tourismus optimal ergänzen. Er würde es begrüßen, wenn sich der Stand dazu bereit erklärt, der Nordic Sportzentrum GmbH einen zweckgewidmeten Zuschuss in Höhe von 10% der vorliegenden Angebotssumme zur Verfügung stellen würde. Auf Anfrage von Bgm Vallaster Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 6 von 12 auf welchen Grundflächen die allfälligen Maßnahmen umgesetzt werden würden, informiert Bgm Netzer, dass es sich hauptsächlich um Grundstücke der Illwerke und der Gemeinde Galtür handelt. Die Grundeigentümer wurden vorinformiert. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der Gewährung eines zweckgewidmeten Zuschusses in Höhe von 10% der angebotenen Planungskosten (netto) an die Nordic Sportzentrum GmbH einstimmig beschlossen. Pkt. 5.) Der Vorsitzende begrüßt Mitarbeiter Michael Kasper und Graphiker Christoph Ganahl, welche anhand von Präsentationsfolien über die finale Publikation des Bandes 3 der Montafoner Talschaftsgeschichte informieren. Das Buch umfasst drei Beiträge: - Geschichte des Montafons vom ausgehenden 16. bis um die Mitte des 18. Jahrhunderts (Manfred Tschaikner) - Aufstände, Kriege, Krisen. Das Montafon an der Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert (Michael Kasper) - Ein Streifzug durch die Kunstgeschichte des 17. und 18. Jahrhunderts (Andreas Rudigier) Mit insgesamt 232 Abbildungen, 360 Seiten und 2269 Fußnoten. Herr Ganahl schildert beispielhaft anhand der vom Stand Montafon im 19. Jahrhundert während der Wintermonate eingerichteten Bauhandwerker-Zeichenschule oder auch der hervorragenden Deckengemälde in der Pfarrkirsche St. Gallenkirch, wie Geschichten dieser Art im Buch aufbereitet wurden und die Leser fesseln können. Beide betonen, dass es sich bei dieser Publikation nicht um ein Lesebuch, sondern um ein Nachschlagwerk handelt. Herr Kasper informiert weiters über die veranschlagten Kosten in Höhe von € 89.400, - belaufen. Weiters erläutert er, dass anhand der Druck-Angebote die Fa. Buchdruckerei Lustenau mit einem Preis von € 33.800, - als Bestbieter hervorgegangen ist. Hervorgehoben wird auch die exzellente Arbeit für die photographische Bebilderung durch Manfred Schlatter. Es wurde geprüft, einen Schuber für alle drei Bände produzieren zu lassen. Auf Grund der hohen Kosten wird aber davon Abstand genommen. Herr Ganahl schlägt als Alternative vor, einen einfachen weißen Karton zum Preis von ca. € 2, 5 pro Stück zu nutzen. Bgm Netzer hinterfragt, ob die in der Kostenaufstellung angeführten Marketing-Kosten für ein VN Inserat richtig eingesetzt sind. Durch zeitgerechte Information in den Gemeindemedien könnte eine ausreichende Wirkung erreicht werden. Verschiedene Wortmeldungen regen an, das Marketing zu optimieren. Verkauf in den Banken, Gemeinden, Bewerbung im Standpunkt und auch die aktive Verkaufsarbeit über eine WerkvertragsnehmerIn wurden als Vorschläge genannt. In der Arbeitsgruppe zur Herausgabe des Bandes 3 wurde auch Vorschläge für die Preisgestaltung erarbeiten, welche nun in der Sitzung zur Diskussion gestellt wurden. Nach einer regen Diskussion zur Preisgestaltung verweist Bgm Lechthaler darauf, dass dieses Thema in der Arbeitsgruppe ebenfalls bereits intensiv diskutiert und die Vor- und Nachteile abgewogen wurden. Er spricht sich dafür aus, diesem Vorschlag zu folgen. Nach weiterer Diskussion einigt man sich auf einen Einzelpreis pro Band von € 29, - und € 98, - für das Gesamtpaket von allen vier Bänden. Auf Antrag des Vorsitzenden werden diese Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 7 von 12 Verkaufspreise, die Gesamtkosten in Höhe von € 89.400, - netto sowie die Vergabe des Druckes mit einer Auflage von 2000 Stk. an die Druckerei BuLu für € 33.800, - netto einstimmig genehmigt und beschlossen. Pkt. 6.) Der Vorsitzende ersucht Bgm Netzer um Erläuterung der vorgelegten Petition zum Ganzjahreszeit-Arbeitsmodell im Tourismus. Bgm Netzer informiert, dass er dieses Ansinnen bereits im Tourismus-Beirat vorgestellt und angeregt habe. Es habe dazu bereits zahlreiche positive Kommentare erhalten und er würde es begrüßen, wenn der Stand Montafon diese Petition unterstützen würde. Der Vorsitzende regt an, diese Petition auch an die Wirtschaftskammer zu übermitteln. Weiter macht er einen stilistischen Änderungsvorschlag. Bgm Kuster würde nach seinen Worten manches anders formulieren, aber ist der Meinung, dass die Sache gut erklärt ist und würde das so verabschieden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, wird die Unterstützung dieser Petition auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig befürwortet. Pkt. 8.) Der Vorsitzende erinnert eingangs, dass die neue Regio-Förderung im vergangenen Jahr bereits mehrfach im Standesausschuss behandelt wurde und nun ein Entwurf einer Zielvereinbarung mit dem Land Vorarlberg vorliegt. Der Standessekretär erläutert auf Ersuchen des Vorsitzenden, dass seit der Festlegung in der Standesberatung am 2. Juli 2018 auf die Erarbeitung eines regionalen Räumlichen Entwicklungskonzeptes für das Montafon die Vorarbeiten für einen Vereinbarungsentwurf geleistet wurden. In einer Arbeitsgruppe bestehend aus dem Vorsitzendem, dessen Stellvertreter sowie Herrn Kopf von der Raumplanungsabteilung und dem Standessekretär, wurde dieser Entwurf nochmals überarbeitet und abgeändert. Die nunmehr vorliegende Zielvereinbarung sieht vor, das Vorhaben in zwei Phasen zu gliedern. Bis zum Ende der ersten Laufzeit (2018-2020) dieser Zielvereinbarung sind die Analyse des Istzustandes und die Erstellung eines Zielbildes vorgesehen. Die bestehenden Konzepte und räumlichen Entwicklungspläne werden analysiert und der sich daraus ergebende Veränderungs- und Entwicklungsbedarf für die gesamte Talschaft abgeleitet. Bereits in der Analyse wird differenziert, welche Fragestellungen primär regional und welche auf der Ebene der Gemeinden behandelt werden. Aufbauend auf der Analyse des Istzustandes wird ein Zielbild formuliert. Die Themen orientieren sich dabei an den inhaltlichen Anforderungen an regionalen Räumlichen Entwicklungsplanungen. Das Zielbild definiert insbesondere die räumlichen Entwicklungsvorstellungen in einem Gesamtblick auf die Talschaft unter Berücksichtigung der regionaltypischen Eigenheiten des Montafons und wird unter Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt. Es stellt den Orientierungssrahmen für die künftige Räumliche Entwicklung dar und knüpft an landesplanerischen Entwicklungsvorstellungen (vgl. Raumbild 2030) an. Alle weiteren Arbeitsschritte zur Fertigstellung des regionalen räumlichen Entwicklungskonzeptes (z.B. Strategien/Lösungsansätze, Maßnahmen, funktionale Räume, Verortung in Karten) sind Gegenstand einer neuen Zielvereinbarung für eine weitere Förderperiode im Anschluss an diese Zielvereinbarung. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 8 von 12 Bgm Netzer ergänzt, dass ein solches regREK breit getragen werden muss. Er möchte das REK in der Gemeinde Gaschurn nächstes Jahr evaluieren. Dabei ist ihm die Synchronisation der örtlichen REKs in den Gemeinden und der Abläufe besonders wichtig. Bgm Ladner verweist darauf, dass die Zielvereinbarung auch in den Gemeindevertretungen beschlossen werden muss. In der vorliegenden Fassung ist die Mobilitätsachse stark bahnlastig dargestellt. Ihm wäre es wichtig, dies breiter zu fassen und auch die Straße miteinzubeziehen. Für Bgm Kuster ist der zentrale Punkt, dass die Gründe für ein regionales REK gut erklärt werden können. Dies ist die Voraussetzung für die breite Akzeptanz in den Gemeinden. Bgm Netzer weist in diesem Zusammenhang noch auf die hohe Bedeutung der Beteiligung der Gemeindevertretungen und der ganzen Bevölkerung hin. Nach weiterer kurzer Diskussion wird die vorliegende Zielvereinbarung mit der von Bgm Ladner gewünschten Ergänzung unter Pkt. II auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig angenommen und beschlossen. Pkt. 9.) Die Niederschrift der 37. Standessitzung am 11.09.2018 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt. Der Standessekretär informiert, dass auf Wunsch von Bgm Netzer unter TOP1 Ergänzungen zum Thema „Erhalt der zwei Bataillone in Vorarlberg“ und der „Zusage zur Installation eines Handy-Ortungssystems in Innsbruck“ eingefügt werden und präsentiert das geänderte Dokument per Beamer. Die geänderte Niederschrift wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 10.) – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende berichtet, dass der Stand Montafon im Rahmend der KONTIV Mobilitätserhebung für Vorarlberg eine Verdichtung für das Montafon beauftragt wurde. Die Ergebnisse der KONTIV-Erhebung liegen nun vor und wurden allen Bürgermeistern zugestellt. Weiters wurde auch ein Regionenvergleich zur Verfügung gestellt. Demgemäß beträgt der Modal Split für das Montafon: Fußweg 18% (Vorarlberg 18, 4) Rad 8% (Vorarlberg 15, 9) MIV 50% (Vorarlberg 42, 9) ÖV 12% (vorarlberg 13, 6) b) Der Vorsitzende bringt einen kurzen Zwischenbericht zur Umetzung der DSVGO in den Montafoner Gemeindeverwaltungen zur Kenntnis. Nach Beauftragung der Fa. Don´t panic IT-services und Christian Wally als Datenschutzbeauftragten hat am 3. Juli eine erste Info-Veranstaltung für Bürgermeister und am 10. Juli das erste Treffen mit den Datenschutz-Koordinatoren aus den einzelnen Gemeinden stattgefunden. Am 29. August wurden dann für die Koordinatoren die Zugänge zur DokumentationsSoftware erstellt und der Import der Verarbeitungstätigkeiten durchgeführt. Die Gemeinde-verantwortlichen hatten die Aufgabe, die angelegten Kontaktdaten mit der Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 9 von 12 Verarbeitungstätigkeit zu verknüpfen und in der Gemeinde nicht benötigte Tätigkeiten zu eliminieren. Beginnend mit dem 22. Oktober bis Ende November sind Schulungstermine für die einzelnen Gemeinden anberaumt. Der Schulungstermin für den Stand Montafon findet ganz zum Schluss statt (Sammeltermin). Falls in den Gemeinden noch einzelne Mitarbeiter keine Schulung absolviert haben, können diese die Schulung im Zuge des Termines beim Stand Montafon nachholen. Jeder Mitarbeiter muss seine Teilnahme mit seiner Unterschrift bestätigen. Am 10. Oktober findet der letzte Arbeits-Termin mit den Koordinatoren statt, bei welchem noch die Vervollständigung der Verarbeitungstätigkeiten und die Klärung der noch offenen Fragen im Vordergrund stehen. c) Der Vorsitzende informiert, dass für die beiden ausgeschriebenen Stellen in der Standesverwaltung zahlreiche Bewerbungen eingegangen (17 Bewerbungen – Koordindination Regionalentwicklung u. Projektmanagement, 12 Jugendkoordination) sind. Zwischenzeitlich hat die Vorauswahl stattgefunden und wurde bereits der Großteil der Gespräche durchgeführt. d) Am 23. Oktober findet ein Workshop zur Grundlage für die nähere Definition der Ziele, der Schwerpunkte und den Umfang des regREK Montafon statt. e) Die Evaluierung der Pilotphase des Taxi-Betriebs während der Wintermonate hat gezeigt, dass das Montafon für einen klassischen Taxi-Betrieb ein schwieriges Umfeld darstellt. Zum einen haben sich in den letzten Jahren verschiedene Gästewagen Dienste und alternative Heimbring-Services herausgebildet, zum anderen gibt es eine scharfe Konkurrenz gegenüber einem neuen Anbieter. Hinzu kommt, dass die Pilotphase unter kritischen Rahmenbedingungen gestartet wurde. So wurden die bestehenden Unternehmer mehrmals zur Mitarbeit eingeladen, aber letztlich haben alle abgelehnt. Insgesamt wurden an 89 Betriebstagen 1.760 Taxi-Fahrten mit 1, 5 Fahrzeugen durchgeführt. Die meisten Fahrten (48%) erfolgten innerhalb von Schruns, gefolgt von 22% nach Tschagguns und weiter Vandans, Bartholomäberg und Silbertal. Immerhin 28% der Fahrten gingen in die Innerfratte. Es ist nunmehr vorgesehen, Angebote für ein Anrufsammeltaxi einzuholen. Die Fahrten des AST ergeben sich nach Anforderung der Fahrgäste und werden nur nach telefonischer Bestellung täglich zur Betriebszeit des Nachtexpresses durchgeführt. Die Fahrgäste werden zu den vereinbarten Zeiten von den gewünschten Abholstellen bis direkt vor die Haustüre gebracht. Zur Verringerung der Deckungslücke ist zu überlegen, die Fahrzeuge nur an den Tagen mit verlängerter NEX Fahrzeiten anzubieten und z.B. während der Nebensaison nur ein Fahrzeug anzubieten. f) Am 20. September fand im Bergrestaurant Frööd im Brandnertal der 3. Infoabend im Rahmen der Machbarkeitsstudie des grenzüberschreitenden Projekts „Internationaler Naturpark Rätikon“ statt. Nach einem spannenden Vortrag von Geschäftsführer Franz Handler der Österreichischen Naturparke entwickelte sich unter den 60 Teilnehmern eine offene Diskussion über Chancen und Herausforderungen eines grenzüberschreitenden Naturparks. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 10 von 12 g) Am 4. Oktober fand ebenfalls im Rahmen dieser Machbarkeitsstudie ein Treffen aller Bürgermeister der teilnehmenden Gemeinden aus der Schweiz, Liechtenstein und Vorarlberg in Malbun statt. Berichte des Vertreters im Vorstand des Gemeindeverbandes Bgm Netzer: h) Bgm Netzer informiert, dass der Gemeindeverband Vorarlberg auf seinen Vorschlag hin auch eine Stellungnahme zum Raumbild 2030 einbringen wird. i) Die Zusammenführung der drei Verbände des Gemeindehauses Umwelt-, Gemeindeverband und Gemeindeinformatik soll organisatorisch durchgeführt werden, wobei alle Verbände in den Verein Vorarlberger Gemeindeverband integriert werden. Der Umweltverband soll aber mit jenem Aufgabenbereich beibehalten werden, für dessen Wahrnehmung die Trägerschaft eines Gemeindeverband im Sinne des Gemeindegesetzes erforderlich ist. j) Landesrätin Wiesflecker hat in der letzten Vorstandssitzung ein Konzept zur Gewaltfreiheit in der Familie vorgestellt. Dabei wurde von ihr darauf hingewiesen, dass das Gewaltverbot bereits 30 Jahre gesetzlich normiert ist, aber in der Bevölkerung nur wenig bekannt ist. Aus seiner Sicht würde die Umsetzung bedeuten, dass beispielsweise in Gaschurn eine Tafel mit absoluten Zahlen von Vorfällen in der Gemeinde angebracht werden würde. Das Vorhaben möchte „betroffen machen“. Er findet den Ansatz gut, da viele Kinder von Gewalt betroffen sind. k) Herr Netzer weist darauf hin, dass die Stellplatzverordnung im Rauplanungsgesetz angepasst wird. Es soll nun auch eine höhere Anzahl von Stellplätzen möglich sein. Generell wird dadurch der Gestaltungsspielraum der Gemeinde erhöht. l) Die Förderungsmöglichkeiten des Bundes für den Ausbau von Kinderbetreuungseinrichtungen bleiben erhalten. m) Im Hinblick auf die Abschaffung des Pflegeregresses ist seitens des Landes auch für den ambulanten Bereich eine Förderung der 24-Stunden-Betreuung angedacht. n) Die Novelle des Gemeindegesetzes sieht vor, die Beschlussfassung über die Rechnungsabschlüsse vom 31.5. auf den 30.4 vorzuverlegen. Als Kompromiss soll nun bis zum 30.4. ein vorläufiger Rechnungsabschluss vorgelegt werden – die Frist für den endgültigen Rechnungsabschluss würde bestehen bleiben. o) Zum aktuellen Stand des Raumplanungsgesetzes berichtet Bgm Netzer, dass die Räumlichen Entwicklungskonzepte (REK) Verordnungs-Charakter haben werden. Es könnte auch sein, dass diese einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Da die Begrifflichkeit in den Bundesländern unterschiedlich ausgelegt wird, soll dieses Instrument künftig einheitlich Räumlicher Entwicklungsplan benannt werden. Pkt. 11.) Der Vorsitzende informiert über die am 3. Oktober stattgefundene Präsentation der aktualisierten Planunterlagen zum Projekt Alpgues Haus. Da nicht alle Bürgermeister dabei sein konnten, wurden die Pläne und auch das Modell am 8.10. nochmals in der BürgermeisterRunde besprochen. Ein Entwurf zur Vereinbarung einer Bauabstandsnachsicht wurde allen Bürgermeistern noch vor der Sitzung zugestellt. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 11 von 12 Bgm Kuster weist darauf hin, dass der Bauwerber klar kommuniziert hat, einem öffentlichen Durchgangsrecht nicht zuzustimmen. Er zeigt sich verwundert, dass dies nun in dieser Art formuliert ist. Bgm Ladner gibt zu verstehen, dass er selbst bei der Präsentation nicht anwesend war, er aber der Meinung ist, dass die Durchwegung sehr wichtig ist und die gerade die offene Sichtachse auf das Gerichtsgebäude gesichert sein müsste. Dies sei sicherlich auch im Sinne der Gemeinde. Für Bgm Kuster gestaltet sich die Situation ähnlich wie beim Projekt Alpina, wonach es letztlich eine Abwägungsfrage für die Gemeinde darstellt. Es handelt sich dabei aber um eine starke Einschränkung für den Bauwerber. Bgm Netzer hinterfragt nun den Nutzen für eine Abstandsnachsicht aus Sicht des Standes. Er war ein Verfechter einer gemeinsamen Lösung, von welcher nun aber nicht mehr viel übrig ist. Wenn von Seiten der Bauwerber und des Architekts argumentiert wird, dass man durchgehen können muss, ist auch eine entsprechende Dienstbarkeit zu akzeptieren. Weiters fordert er zumindest eine Absichtserklärung was mit dem Gerichtsgebäude in einer gemeinsamen Nutzung geschehen soll. Bgm Kuster spricht sich für die Positionierung des Gebäudes in der vorgeschlagenen Form aus und ist der Meinung, dass dies auch dem Gerichtsgebäude zu Gute kommt. Bgm Zudrell sieht die vorgeschlagene Lage des Gebäudes als richtig an, das Gerichtsgebäude sollte aber fußläufig erreichbar sein. Bgm Ladner und Bgm Schuler meinen, dass die Durchwegung die Intention der Gemeinde Schruns war und auch immer von einer Gassenwirkung gesprochen wurde. Bgm Vallaster spricht sich dafür aus, dieses Ansuchen nicht nochmals zu verschieben. Auch wenn das Verhandlungsergebnis nicht optimal ist, sollte das Projekt und auch die Abstandsnachsicht befürwortet werden. In weiterer Folge werden noch verschiedene Vorschläge diskutiert. Grundsätzlich wird Einigkeit erzielt, dass einer Erteilung der Abstandsnachsicht zugestimmt wird. Die Abstandsnachsicht ist auf Gegenseitigkeit zu erteilen und auf den Flächen der Gst. 179, 1240 und .1181 muss auf die Errichtung von Einfriedungen, Absperrungen und Hindernissen jeglicher Art zu verzichten, um die fußläufige Durchgängigkeit zu ermöglichen. Der Standessekretär erläutert den Punkt 3 der Vereinbarung zur Einschränkung des Geh- und Fahrrechtes sowie der Übernahme der Kostenteilung. Dieser Punkt wird befürwortet. Der Standesausschuss beauftragt den Vorsitzenden und dessen Stellvertreter und erteilt ihnen das ausdrückliche Pouvoir, mit den Verhandlungspartnern der Posthotel Taube AG den finalen Vereinbarungstext in diesem Sinne zu formulieren und finalisieren. Bgm Ladner weist darauf hin, dass die Bauabstandsmaße auf den Planunterlagen nicht zusammenstimmen. Das ist von Bauamt Schruns nochmals zu prüfen. Auf Antrag des Vorsitzenden wird der nun vorliegenden Vereinbarung zur Erteilung einer gegenseitigen Bauabstandsnachsicht unter den angeführten Bedingungen zugestimmt und es wird darauf vertraut, dass für die Nachnutzung des Gerichtsgebäudes gemeinsam mit der Posthotel Taube AG ein attraktives Konzept erstellt wird. Die Beschlussfassung erfolgt einstimmig. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 38. Standessitzung: 9.10.2018 Seite 12 von 12 Pkt. 12.) Allfälliges a) Bgm Lechthaler schlägt vor, die Gemeinde-Homepages auf den neusten Stand des RIS-Systems zu bringen und ersucht dazu um Rückmeldung, für welche Gemeinden das von Interesse ist. b) Bgm Lechthaler spricht die Eröffnung des EKIZ in Gortipohl an und alle herzlich dazu ein. c) Bgm Lechthaler bemängelt, dass die DSVGO Veranstaltung seitens unseres Auftragnehmers schlecht vorbereitet war. d) Bgm Kuster informiert, dass die Stelle der gemeinsamen Kindergarten-Springerin ausgeschrieben wurde Ende der Sitzung, 18:06 Uhr Schruns, 22. Oktober 2018; Schriftführer: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659