19830524_SV_013

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:04
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1983-05-24
Erscheinungsdatum 1983-05-24
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Inhalt des Dokuments

-1- NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 24. Mai 1983 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 13. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 17. Mai 198 3 nehmen an der auf heute 9.00 Uhr anberaumten Sitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Erwin Vallaster, Bartholomäberg als Vorsitzender; Bürgermeister Georg Amann, Silbertal; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Raimund Wachter, St. Gallenkirch; Vizebürgermeister Georg Brugger, Schruns in Vertretung des verhinderten Bürgermeisters Harald Wekerle; Vizebürgermeister Hermann Lorünser, Vandans in Vertretung des verhinderten Bürgermeisters Oskar Vonier; Entschuldigt: Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Schriftführer: Sekr. Mag. Johann Vallaster; Beginn der Sitzung: 9.00 Uhr TAGESORDNUNG 1. Fortsetzung der Beratung über die Anträge der Silvretta-Nova Bergbahnen und der Gemeinde Gaschurn um Stellungnahme zur geplanten Errichtung der Einseilumlaufbahn Versettla und der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli; 2. Personalangelegenheit Familienhelferin; 3. Eröffnung Bezirksgericht Montafon nach den Sanierungsarbeiten; 4. Anfälliges; Erledigung der Tagesordnung: Der Vorsitzende eröffnet um 9.00 Uhr die Sitzung, begrüßt die Erschienen und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Pkt. 1.) Die Fortsetzung der Beratung über die Anträge der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, St. Gallenkirch und der Gemeinde Gaschurn um positive Stellungnahme zu dem geplanten Bau der Einseilumlaufbahn Versettla und der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli kann aufgrund der Tatsache, daß nun auch seitens der Gemeindevertretung Gaschurn eine Beschlußfassung über ihren Beitritt zu dem im Entwicklungsstadium befindlichen Wirtschaftsentwicklungs- -2- und Ausgleichsfonds für die Talschaft Montafon erfolgt ist. Mit Schreiben vom 24.5.1983 hat das Gemeindeamt Gaschurn bekanntgegeben, daß die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 13.5.1983 einstimmig den grundsätzlichen Beitritt, vorbehaltlich der Genehmigung der noch zu erstellenden Fondsstatuten beschlossen hat. Damit wurde der am 26.11. 1980 gefaßte Beschluß mit der Auflage einer Zustimmung des Standes Montafon zum Versalprojekt aufgehoben. Im Sinne des Schreibens der Gemeinde Gaschurn vom 1.4.1983 erwartet sich die Gemeindevertretung Gaschurn, daß die Standesvertretung dem Ansuchen um Realisierung der Einseilumlaufbahn Versettla und der Doppelsesselbahn SchwarzköpfIi die Zustimmung erteilt. Bgm. Sandrell bringt seine Bemühungen, die schließlich doch zu einer einstimmigen Beschlußfassung für einen Beitritt zum Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds geführt haben, zur Kenntnis. Er übt in diesem Zusammenhang Kritik an der Berichterstattung in den Tageszeitungen, welche keine objektive Darstellung des Sitzungsverlaufes veröffentlicht haben. Durch die in den vergangenen Tagen verschiedentlich veröffentlichten Stellungnahmen ist der Gemeinde. Gaschurn und dem dort ansäßigen Fremdenverkehrsgewerbe kein guter Dienst erwiesen worden. Bgm. Sandrell untermauert die Dringlichkeit der geplanten Baumaßnahmen mit den Bergfahrten der Versettlabahn im vergangenen Winter, wonach ein Rückgang gegenüber dem Vorjahr um beinahe 30% von ca 300.000 auf ca 211.000 Bergfahrten hingenommen werden mußte. Durch diese Tatsachen ist eine Rechtfertigung der Ausbaumaßnahmen, welche als reine Qualitätsverbesserung zu sehen sind, gegeben. Das Fremdenverkehrsgewerbe in der Gemeinde Gaschurn könnte nicht begreifen, mit welcher Begründung einem Bau der beiden Anlagen nicht stattgegeben werden sollte und sie in ihrer Entwicklung dadurch wesentlich benachteiligt würden. Bgm. Wachter, St. Gallenkirch weist darauf hin, daß die Notwendigkeit der Errichtung einer entsprechenden Zubringermöglichkeit ins Schigebiet in der Studie als auch im Konzept klar erkannt wurde. Die Errichtung der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli ist als reine Maßnahme zur Qualitätsverbesserung im Schigebiet zu betrachten. Nachdem seitens der Gemeinde Gaschurn die erforderlichen Voraussetzungen früher geschaffen wurden, müßte aus den erwähnten Gründen eine Zustimmung zu beiden Anlagen vertretbar und verantwortbar sein. Ebenso erklärt Vbgm. Lorünser für die Gemeinde Vandans, daß die Errichtung der ESU Versettla allgemein außer Zweifel steht. Somit muß als logische Konsequenz bei Schaffung einer entsprechenden Zubringerkapazität auch die Beseitigung der bestehenden Engpaßsituation im Schigebiet folgen. Infolge Verknüpfung dieser beiden Anlagen müssen sie als ein Projekt betrachtet werden, womit eine Zustimmung nur zum Bau der ESU Versettla einer vernünftigen Entscheidung widersprechen würde. Eine Zunahme des Verkehrsaufkommens im Verhältnis der neu geschaffenen Beförderungskapazität ist nicht zu erwarten. Vbgm. Brugger bemängelt, daß er bisher Kenntnis über die geplanten Baumaßnahmen nur aus Zeitungsberichten erhalten hat. Eine offizielle Verständigung der Marktgemeinde Schruns ist bisher -3- nicht erfolgt, weshalb eine Befassung der Gemeindevertretung in dieser Angelegenheit nicht erfolgen konnte. Durch den Bau der ESU Versettla erfolgt eine Zunahme der Beförderungskapazität von derzeit ca 800 Personen /h auf ca 2.200 Personen/h. Als Folge davon werden zwangsläufig noch mehr Schifahrer im Schigebiet Nova sein. Eine weitere Zunahme des Verkehrsaufkommens wird unvermeidlich sein. Angesichts des bereits vorhandenen und den Anrainern der B 188 nicht mehr zumutbaren Verkehrsaufkommens könnte er als Anrainer einem Bau der beiden Anlagen keinesfalls zustimmen. Als Vertreter der Marktgemeinde Schruns sieht sich Vbgm. Brugger außerstande eine positive Stellungnahme abzugeben, bevor nicht die Gemeindevertretung damit befaßt wurde. Die Anfrage von Vbgm. Brugger, weshalb eine Errichtung der ESU Versettla mit 6-er Kabinen geplant ist und der bestehende Einsessellift nicht abgetragen werden soll, wird von Bgm. Sandrell beantwortet. Für die Entscheidung von 6-er Kabinen anstelle von 4-er Kabinen sind Überlegungen in kostenmäßiger Hinsicht anzustellen, da die Investitionskosten für 6-er Kabinen nicht wesentlich höher sind als für 4-er Kabinen, andererseits aber den Gästen ein besserer Komfort geboten wird, da erfahrungsgemäß zum großteil auch in 6-er Kabinen nur 4 Personen befördert werden. Die Belassung des bestehenden Einsesselliftes ist für den Sommerbetrieb geplant, da allein aus Sicht der Betriebskosten (Stromverbrauch) der bestehende Sessellift wesentlich günstiger zu beurteilen ist. Bgm. Mag. Stemer von St. Anton zeigt gleichfalls Verständnis für die Probleme der Gemeinde Gaschurn. Als Bürgermeister der der Gemeinde St. Anton, welche von der gesamten Fremdenverkehrsentwicklung in den vergangenen Jahren nur Nachteile in Kauf nehmen mußte, kann er eine positive Beurteilung der geplanten Baumaßnahmen nicht befürworten, da durch diese Bahnen eine zusätzliche Steigerung des Verkehrsaufkommens erwartet werden muß. Eine auch nur ansatzweise Lösung des Straßenproblems ist bisher nicht erfolgt, das Verkehrsaufkommen hat bereits jetzt Ausmaße angenommen, welche für die Anrainer unzumutbar sind. Durch die Schaffung des von seinem Vorgänger Bgm. Battlogg ins Leben gerufenen Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds sollen vorwiegend in jenen Gemeinden fremdenverkehrswirksame Projekte gefördert werden, welche bisher aus der ganzen Entwicklung nur Nachteile hinnehmen mußten. In gewissen Teilbereichen könnte dadurch ein Ausgleich geschaffen werden. Aus diesem Grunde sollen die Arbeiten zur endgültigen Schaffung dieses Fonds zügig vorangetrieben werden. Bgm. Ladner von Lorüns schließt sich der Argumentation der Gemeinde St. Anton an und fordert vor jeder weiteren Ausbaumaßnahme eine Lösung des Straßenproblems. Unter den im Konzept aufgezählten flankierenden Maßnahmen beim weiteren Ausbau der touristischen Aufstiegshilfen im Montafon ist u.a. auch das Problem der Zufahrt ins Montafon angeführt, daö einer Lösung zugeführt werden muß. Für Bgm. Bitschnau ist aus wirtschaftlicher Sicht bei einer positiven Entscheidung für die ESU Versettla zwangsläufig auch die Realisierung der DS Schwarzköpfli mitverbunden, da wie schon mehrfach angeführt, der bereits vorhandene Engpaß -4- bei der Schleppliftanlage Schwarzköpfli zusätzlich verstärkt würde. Grundsätzliche Voraussetzung für eine positive Stellungnahme zum gesamten Projekt ist jedoch eine vorbehaltslose Zustimmung der Gemeindevertretung Gaschurn zum Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds. Die im Verlaufe der Debatte teilweise vorgebrachten Bedenken eins Überlaufens des Schigebietes Nova entkräftet Bgm. Sandrell mit den aus dem vergangenen Winter vorliegenden Zahlen. So sind beispielsweise bei ca 120 Betriebstagen lediglich 6 bis 7 Tage zu verzeichnen, an denen mehr als 10.000 Schifahrer ins Schigebiet befördert wurden. Der Durchschnitt während der Saison liegt bei ca. 6.000 Personen. Dieser Rückgang wurde u.a. auch durch eine Anhebung der Preise für Tageskarten bzw. einer Reduktion der Werbemaßnahmen für Tagesschifahrer bewirkt. Der Vorsitzende faßt die bisher vorgebrachten Argumente und Stellungnahmen nochmals zusammen. Bei vollem Verständnis für die Probleme der Gemeinde Gaschurn dürfen jedoch auch die Anliegen der Anrainer der B 188 nicht übersehen werden. Daß der Bau der ESU Versettla einem berechtigten Verlangen der Fremdenverkehrswirtschaft der Gemeinde Gaschurn entspricht, wurde im Verlaufe der Debatte klar dargelegt. Die dadurch bedingte Beseitigung des Engpaßes im Schigebiet durch den geplanten Bau der DS Schwarzköpfli muß als eine Maßnahme der Qualitätsverbesserung angesehen werden. Die Studie und darauf beruhend das Konzept wurde als Richtschnur für die weitere Entwicklung in der Talschaft Montafon erstellt, das Konzept darf jedoch nicht für alle Zeiten als unabänderlich betrachtet werden. Sofern die Entwicklung eine berechtigte Änderung in Teilbereichen fordert, muß diese unter Berücksichtigung der darin angeführten flankierenden Maßnahmen vorgenommen werden. Durch das nunmehrige Vorliegen der erforderlichen Grundsatzbeschlüsse aller Standesgemeinden für ihren Beitritt zum Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds ist ein maßgeblicher Schritt zur Beseitigung wenigstens eines Teiles jener Nachteile, welche von den zufolge ihrer natürlichen Voraussetzungen in der Fremdenverkehrsentwicklung benachteiligten Gemeinden in Kauf genommen werden müssen, geschaffen worden. Über Antrag des Vorsitzenden wird über die vorliegenden Ansuchen der Gemeinde Gaschurn und der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, St. Gallenkirch um Zustimmung zum geplanten Bau der Einseilumlaufbahn Versettla und der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli die Abstimmung durchgeführt und hiezu folgender Beschluß gefaßt: "Nachdem für die Bildung des Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds nun auch die Gemeindevertretung Gaschurn ihren grundsätzlichen Beitritt erklärt und beschlossen hat, wird den vorliegenden Ansuchen der Gemeinde Gaschurn und der Silvretta Nova Bergbahnen GmbH, St. Gallenkirch um Erteilung der Zustimmung zum Bau der Einseilumlaufbahn Versettla und der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli die Zustimmung erteilt. Die Errichtung einer neuen, Witterungsschutz bietenden Zubringerbahn von Gaschurn ist zur Behebung des derzeitigen Zubringerengpaßes für das in der Gemeinde Gaschurn vorhandene qualitativ hochwertige Beherbungsangebot [Beherbergungsangebot] auch entsprechend dem Konzept als berechtigte Maßnahme zu beurteilen. Die Errichtung der Doppelsesselbahn Schwarzköpfli -5- stellt eine Maßnahme der Qualitätsverbesserung im Schigebiet dar und dient der Beseitigung des Engpaßes bei der vorhandenen Schleppliftanlage. Eine eventuelle Verhinderung der geplanten Errichtung der beiden Anlagen von anderer Seite hat keine Auswirkung auf den Beschluß der Gemeindevertretung Gaschurn für ihren Beitritt zum Wirtschaftsentwicklungs- und Ausgleichsfonds. Die Mittel aus diesem Fonds sind in erster Linie für jene Gemeinden gedacht, die zufolge ihrer natürlichen Voraussetzungen und geographischen Lage an der Fremdenverkehrsentwicklung nicht im selben Ausmaß teilhaben und sollen einen teilweisen Ausgleich für die aus der Fremdenverkehrsentwicklung erwachsenden Nachteile schaffen." Der Beschluß wird mit 6 : 3 Stimmen mehrheitlich gefaßt. Die Vertreter der Gemeinden Lorüns und St. Anton enthalten sich der Stimme, da das Problem der Verkehrsbelastung keiner Lösung zugeführt ist. Der Vertreter der Marktgemeinde Schruns enthält sich der Stimme, da die Gemeindevertretung bisher mit diesem Problem nicht befaßt wurde bzw. für die Anrainer der B 188 bisher keine Lösung in Aussicht steht. Für die Gemeinde Stallehr hat Bgm. Schwärzler telefonisch seine ausdrückliche Zustimmung und Befürwortung zum vorliegenden Beschluß mitgeteilt. Pkt. 2.) Aufgrund des vorliegenden ärztlichen Attestes hat die Familienhelferin die Inanspruchnahme des Mutterschutzurlaubes ab 15.7.1983 bekanntgegeben. Ob eine Aufnahme ihrer Tätigkeit nach der Geburt nach Ablauf der gesetzlichen Mutterschutzfrist vorgesehen ist, kann derzeit noch nicht beurteilt werden. Es wird vorläufig die Anstellung einer zusätzlichen Familienhelferin nicht in Erwägung gezogen. Zu gegebener Zeit ist in dieser Angelegenheit neuerlich zu beraten. Bei dringenden Notfällen ist die Beiziehung einer Familienhelferin von anderen Institutionen zu versuchen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 3.) Anläßlich der mit den Vertretern der Justizbehörde im März vorgenommenen Besichtigung der Sanierungsarbeiten beim Bezirksgericht wurde die feierliche Eröffnung des Amtsgebäudes für Samstag, den 17. September festgelegt. Der Landeshauptmann Dr. Keßler hat seine Teilnahme für diesen Termin bereits zugesagt. Für die Eröffnung am erwähnten Termin sind rechtzeitig die erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, (einstimmiger Beschluß) Pkt. 4. - Berichte: Der Vorsitzende berichtet: a) Die Montafoner Kapellbahn GmbH, Silbertal hat den Jahresabschluß 1982 mit dem Bericht über die durchgeführte Prüfung vorgelegt. -6- Der nach Verlustzuweisungen an den stillen Gesellschafter und Verlustabdeckung aufgrund übernommener Haftungen durch die Montafoner Hochjochbahnen Ges.m.b.H., die Montafoner Zamang-Bahnen Ges.m.b.H. und die Gemeinde Silbertal verbleibende Jahresverlust 1982 in Höhe von S 3.389.427, 46 (einschließlich Verlustvortrag aus 1981 von S 255.111, 40) wird auf neue Rechnung vorgetragen. Ende der Sitzung: 14.00 Uhr Schruns, 25. Mai 1983 Schriftführer: Standesvertretung: