20170913_SV_026

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:06
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2017-09-13
Erscheinungsdatum 2017-09-13
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Stand Montafon A-6780 Schruns - Vorarlberg Montafonerstraße 21 T +43 (0)5556 72132, F 72132-9 info@stand-montafon.at www.stand-montafon.at DVR: 0433659 Zl./Bearb.: SM004.1/2017/bm NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 12. September 2017 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 26. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 4. September nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns Standesrepräsentant-Stv. Bgm Martin Netzer, MSc, Gaschurn Bgm DI (FH) Jürgen Kuster, MBA, Schruns Bgm Lothar Ladner, Lorüns Bgm Josef Lechthaler, St. Gallenkirch Bgm Ing Matthias Luger, Stallehr (ab 15:25 Uhr) Bgm Raimund Schuler, St. Anton Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg Bgm Burkhard Wachter, Vandans Vize-Bgm Anita Dönz, Silbertal Bgm Thomas Zudrell, Silbertal (ab 16:48 Uhr) Entschuldigt: Weitere Sitzungsteilnehmer: LAbg Dr Monika Vonier PR Beauftragter Toni Meznar Nicolas Zuderell zu TOP 1 Mitarbeiter Ralf Engelmann zu TOP 2 Gebhard Schoder zu TOP 5 Markus Rudigier zu TOP 6 Schriftführer: Standessekretär Mag Bernhard Maier Der Vorsitzende eröffnet um 13.30 Uhr die Standessitzung und begrüßt die Kollegen Bürgermeister, die Vize-Bgm Anita Dönz als Ersatz für den entschuldigten Bgm Thomas Zudrell und die Zuhörerinnen. Gemäß Standesstatut stellt er die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 2 von 9 vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Bericht des Jugendforum Montafon 2.) Kleinkindbetreuung Montafon a. Ausbau der Kinderspielplätze bei regionalen Standorten b. Kostentragung der Aufwände für die Ganztagesbetreuung c. Zugangskriterien 3.) Mitfinanzierung KONTIV-Erhebung zum Mobilitätsverhalten im Montafon 4.) Vermietung von Räumlichkeiten im Gerichtsgebäude für die Volksschule Schruns 5.) Landbus Montafon: Änderungen im Fahrplan 2017/2018 6.) Projekt zur Einführung und Umsetzung der Finanzverwaltung Montafon 7.) Genehmigung der Niederschrift von der 25. Standessitzung am 04.07.2017 8.) Berichte 9.) Allfälliges Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende begrüßt unseren neuen Zivildiener Nicolas Zuderell, welcher heute als Vertreter des Jugendforums Montafon geladen ist und ersucht ihn um seinen Bericht. Herr Zuderell erläutert die Aktivitäten des Jugendforums seit dessen Gründung im August 2016 anhand von Präsentationsfolien. Diese Folien werden mit der Niederschrift versandt. Der Vorsitzende bedankt sich für diese eindrucksvolle Leistungsschau und freut sich auf den anstehenden 2. Montafoner Jugendhock am 7. Oktober 2017. Frau Vonier erkundigt sich danach, ob die Neuwahlen heuer in ähnlicher Weise durchgeführt werden. Herr Zuderell bejaht, dass die Wahlen wieder in „lockerer“ Art abgehalten werden, aber allfällige Einsprüche entsprechend berücksichtigt werden. Die Werbung für die Wahlen startet nächste Woche in den Schulen. Bgm Netzer regt an, auch die 10-14 jährigen Schüler, welche das Gymnasium oder berufsbildende höhere Schulen außerhalb des Tales besuchen, einzuladen. Auf Nachfrage von Bgm Ladner informiert Herr Zuderell, dass die Einladung vor allem an den Schulen mit Präsenz des neuen Jugendbusses der mobilen Jugendarbeit erfolgt. Bgm Ladner bietet an, die Zustellung der Einladungen in Lorüns zu übernehmen. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 3 von 9 Der Vorsitzende bedankt sich bei Nicolas Zuderell und ersucht ihn, diesen Dank auch an die anderen Forums-Mitglieder weiterzuleiten. Er zeigt sich zuversichtlich, dass zahlreiche Besucher zum 2. Montafoner Jugendhock kommen werden. Pkt. 2.) a Der Vorsitzende ersucht Mitarbeiter Ralf Engelmann um die Vorstellung der Unterlagen zur Kleinkindbetreuung im Montafon. Herr Engelmann erläutert die eingegangenen drei Angebote für die zwei geplanten Kinderspielplätze einmal beim EKIZ und einmal beim Kinderwerkstättli jeweils in Schruns. Der Angebotsspiegel weist die Fa. Fritz Friedrich GesmbH mit € 16.677, 21 für den Spielplatz beim Kinderwerkstättli und mit € 16.490, 40 für den Spielplatz beim EKIZ als Bestbieter aus. Herr Engelmann verweist darauf, dass noch keine Endverhandlung im Hinblick auf Nachlass und Zahlungsbedingungen erfolgt ist. Beim Kinderwerkstättli in Schruns ist zudem noch eine Drainage des bestehenden Spielplatzes erforderlich. Die Aushubflächen, das Einbringen von Fallschutzmaterial und die Entsorgung des Aushubmaterials sowie das Wiederherstellen der Rasennabe sind in den Kosten nicht enthalten und müssen bauseits erbracht werden. Grundstäzlich wird die Erstellung bzw. der Ausbau der bestehenden Kinderspielplätze bei den Kleinkindbetreuungseinrichtungen begrüßt. Die Frage ist, wie diese finanziert werden. Pkt. 2.) b Zur Frage der Kostentragung erläutert der Standessekretär eingangs die grundlegenden Festsetzungen zur Abrechnung gem. Beschluss Standessitzung im Jänner 2015 für das Kinderwerkstättli Montafon: • • • • Gleich hohe Elternbeiträge für alle Einrichtungen des Kinderwerkstättli Montafon Kinder aus allen Montafoner Gemeinden können die Einrichtungen des Kinderwerkstättli nutzen Die zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten für die Einrichtungen des Kinderwerkstättli sind im Hinblick auf Miet- und Betriebskosten gleichwertig. Räumlichkeiten des Standortes Schruns sind auf 18 Jahre im Voraus gemietet und durch alle Montafoner Gemeinden finanziert worden. Nach Ablauf dieser Vorauszahlungsdauer werden die Mietkosten in die Gesamtabrechnung mitaufgenommen. Weiters werden von ihm folgende Aufteilungsvarianten für die gemeinsame Kostentragung des Investitionsaufwandes zur Diskussion gestellt: Variante 1: Aufteilung des Investitionsaufwandes nach Einwohner je Gemeinden (8 Gemeinden) Variante 2: Aufteilung des Investitionsaufwandes nach Einwohner je Gemeinden (8 Gemeinden), jedoch mit einem Sockelbeitrag für die Standortgemeinde (z.B. Sockelbeitrag 50%, der Rest gem. Einwohner verteilen) Variante 3: Sämtliche Investitionen trägt die Standortgemeinde (z.B. auch in Gantschier und St. Gallenkirch der Fall) und verrechnet dafür eine „Miete“ welche dann in den Betriebsaufwand gem. Betreuungsstunden je Gemeinde aufgeteilt wird. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 4 von 9 Bgm Vallaster informiert, dass am Standort Gantschier seitens der Gemeinden etliche Adaptierungen (Lärmschutz, Flächen-Zumietung etc.) zu finanzieren sind. Als Größenordnungen werden von ihm € 10.000, - angegeben. Die Kinder im Kinderwerkstättli Gantschier kommen aus unterschiedlichen Gemeinden. Generell steigen die Anforderungen und somit auch die Kosten. Er spricht sich für einen Sockelbeitrag aus. Bgm Kuster sieht einen Sockelbeitrag eher kritisch und verweist auf die Probleme mit dem Standesamtsverband. Aus seiner Sicht muss das in den Gemeindegremien beraten werden. Grundsätzlich ist er aber bereit, einen gewissen Anteil als Standortgemeinde zu tragen. Für Bgm Netzer ist die Gemeinde für die baulichen Maßnahmen zuständig. Er moniert, dass die Angebote nicht vorab zugestellt wurden. Grundsätzlich sollte so bezahlt werden wie es auch genutzt wird. Ein Sockelbeitrag ist notwendig. Der Standessekretär erinnert nochmals an den gemeinsamen Beschluss im Frühjahr, die Ganztagesbetreuung auszubauen. Frau Dönz meint, dass es im Herbst wahrscheinlich nicht mehr umgesetzt werden kann. Bgm Wachter vertritt die Meinung, dass regionale Standorte auch regional finanziert werden müssen. Frau Vonier verweist auf die unterschiedliche Nutzung anhand des Beispiels Ganztageskindergarten, wo dzt. neben Schrunser Kindern nur noch Kinder aus Tschagguns betreut werden. Die regionale Nutzung wird immer dynamisch sein. Auch Bgm Kuster hält fest, dass es für die Standortgemeinden ein Aufwand darstellt, regionale „Plätze“ zur Verfügung zu stellen. Bgm Vallaster regt an, bis zur nächsten Sitzung sämtliche Fördermöglichkeiten abzuklären. Frau Ogris ergänzt, dass es bisher schon regionale Standorte gegeben hat. Die regionalen Standorte sind auf Grund der Ganztagesbetreuung einfach stärker beansprucht. Aus der weiteren Diskussion ergibt sich der Vorschlag, dass die Standortgemeinde den Verein besichert und dieser den Investitionsaufwand über ein Darlehen finanziert. Die Annuitäten fließen dann in den Betriebsaufwand ein. Folgende Varianten sollen noch weiter verfeinert aufbereitet und beispielhaft berechnet werden: 1) Die Standortgemeinde zahlt einen Sockelbeitrag, der Restbetrag soll über Betriebsaufwand und Fördergelder abgedeckt werden. 2) Der Stand Montafon stellt den Vereinen temporär die Investitionsmittel als Darlehen zur Verfügung. Im Rahmen des Check-up Familienfreundlichen Montafon wird das Thema regionale Finanzierung nochmals behandelt. Pkt. 2.) c Ralf Engelmann erläutert die von ihm durchgeführte Recherche zu den einheitlichen Zugangskriterien in Vorarlberg. Dabei wurden von ihm Einrichtungen in Bregenz, Lauterach, Hard, Hohenems, Götzis, Rankweil, Nenzing und Bludenz befragt. Es gibt hier keine Vorgaben des Landes Vorarlberg und deshalb auch entsprechend große Unterschiede der Leistungsanbieter. Weiters gab es eine gemeinsame Abstimmung und Definition dieses Vorschlages mit den Leistungsanbietern Kinderwerkstättli und EKIZ. Folgende Kriterien werden für das Montafon vorgeschlagen: • • • Wohnsitz der Eltern/Erziehungsberechtigten im Montafon. Berufstätigkeit beider Elternteile/Erziehungsberechtigten, oder Nachweis über Aus-, Weiterbildung, geplanten beruflichen Wiedereinstieg, oder Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 • • Seite 5 von 9 Empfehlung zur Erziehungshilfe und Entlastung durch eine Fachinstitution, oder Sonstige Umstände (z.B. Pflege eines Angehörigen, längere Krankheit, etc.) Um Missverständnissen vorzubeugen, sollten diese „Zugangskriterien“ auf Anregung von Frau Vonier eher „Reihungskriterien“ als benannt werden. Der Zugang ist bei verfügbaren Kapazitäten grundsätzlich natürlich auf für Kinder offen, bei welchen diese Kriterien nicht zutreffen. Bgm Netzer schlägt vor, die Berufstätigkeit und nicht den Wohnsitz in den Vordergrund zu stellen. Im Sinne des Wirtschaftsstandortes sollten wir hier flexibel sein. Wenn aber jemand sein Kind für ein paar Stunden primär zum Spielen in der Gruppe schicken möchte, kann das auch an einem lokalen Standort und nicht einem regionalen Standort mit GanztagesBetreuungs-Möglichkeiten geschehen. Auch die Kindergarten-Kinder sollten in die gemeinsame HR360 Datenbank eingepflegt werden. Frau Natalie Zuderell regt an, bei den Kriterien den Wohnsitz oder auch Arbeitsplatz im Montafon als gleichwertig aufzunehmen. Der Standessekretär verweist auf einen bereits bestehenden Beschluss, wonach in einem solchen Fall das Einvernehmen bzgl. der Zahlung des Gemeindebeitrages mit der Standortgemeinde außerhalb des Tales oder dem Arbeitnehmer zu suchen ist. Auf Anfrage von Bgm Lechthaler informiert Herr Engelmann, dass es künftig einen klaren Anmeldezeitraum gibt und danach die Anmeldungen gem. Kriterien gereiht werden. Es wird noch die Frage aufgeworfen, wie mit der Situation umgegangen werden soll, wenn sich Kriterien-relevante Umstände (z.B. Beschäftung) während des Betreuungsjahres ändern. Hier besteht Einigkeit, dass der Betreuungsplatz im laufenden Jahr erhalten bleibt. Bei den Kriterien ist noch zu ergänzen, dass die Eltern allfällige Änderungen, welche die Kriterien betreffen umgehend mitgeteilt werden müssen. Die Frage wer bei der Platzzuteilung die Letzt-Entscheidung innehat, soll schließlich im Check-up Familienfreundliches Montafon getroffen werden. Pkt. 5.) (vorgezogen) Der Vorsitzende begrüßt Betriebsleiter Gebi Schoder von der MBS Bus GmbH und ersucht den Standessekretär mit der Vorstellung der angedachten Änderungen für das Fahrplanjahr 2017/18. Der Standessekretär erläutert den bisherigen Prozess der Fahrplanplanung. Sämtliche Anregungen und Änderungswünsche wurden gesammelt und gemeinsam mit dem Betreiber analysiert und diskutiert, weiters auf deren technische Realisierbarkeit untersucht und schließlich mit zu veranschlagenden Kosten versehen. Diese Informationen liegen nun vor: Änderungsvorschläge: • L82a Bus 6:00 ab Schruns auf 5:50 vorverlegen - dadurch Zuganschluss möglich • L82b Verschiebung der Kursfahrten 10:15 und 14:15 Uhr auf 10:20 und 14:20 Uhr – dadurch Zuganschluss möglich • L82c Leerfahrt Wachter frühmorgens in Kursfahrt wandeln (Abfahrt 7:15 ab Bahnhof Vandans, Ankunft in Schruns 7:29 – weiter L87) Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 6 von 9 • L85 Zusätzlicher Kurs 18:05 ab Schruns auch im Sommerfahrplan anbieten, wäre für Pendler wichtig • L88 Neuer Kurs um 10:35 ab Schruns (Ankunft Kristbergbahn 10:47 – ret. 10:48 und Ankunft in Schruns 11:00 • L88 • N6 NEX Verlängerung bis Bludenz (1 Kurs) mit Ankunft und Abnahme in Bludenz um 1:30 Uhr Neue Kursfahrt ab Schruns Bhf. Um 08.05 Uhr / retour um 08:18 Uhr Der Kostenanteil für die Region, der sich auf Grund dieser Änderungen ergeben würde, beträgt ca. € 16.000, - wobei davon ca. € 3.800, - für die Änderungen beim Nachtexpress entfallen. Herr Schoder erläutert den Entwurf des neuen NEX Fahrplanes im Detail. Der Standessekretär weist darauf hin, dass eine Ausweitung des Verkehrs auf der Schiene vom Land Vorarlberg bestellt werden müsste und auf Basis der aktuellen Personal- und Fahrzeugausstattung nach Mitternacht derzeit nicht möglich ist. In der Diskussion werden die Änderungen im Tagesverkehr befürwortet. Beim Nachtexpress hingegen, wird die Anbindung nach Bludenz abgelehnt. Diese soll mittelfristig durch zusätzliche Kurse auf der Schiene abgedeckt werden und gleichzeitig soll primär die Lücke zwischen 23:00 Uhr und 0:45 Uhr von Partenen talauswärts geschlossen werden. Bgm Vallaster kritisiert, dass sich beim Thema Taxi keine Lösung abzeichnet. Frau Vonier informiert, dass es zahlreiche Gespräche mit wertvollen Vorschlägen und Empfehlungen gegeben hat, sich daraus aber keine konkreten Interessenten ergeben haben. Bgm Vallaster schlägt vor, den Nachtexpress mit dem Taxi zu koppeln und für beides einen gemeinsamen Anbieter zu suchen. Nach einer weiteren Diskussion fasst der Vorsitzende zusammen, dass die Änderungen im Tagesverkehr befürwortet und der vorgeschlagene NEX-Fahrplan so umgestaltet werden sollte, dass die Angebotslücke zwischen 23:00 und 0:45 Uhr geschlossen, aber keine Verbindung nach Bludenz angeboten wird. Dieser Vorschlag wird auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig angenommen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert über die vom Land Vorarlberg 2017 wieder beauftragte KONTIVErhebung. In dieser Befragung wird alle 5 Jahre das Mobilitätsverhalten der VorarlbergerInnen umfassend erhoben. Für die Gemeinden und Regionen besteht die Möglichkeit, diese Befragung in ihrem Bereich zu verdichten, damit die Ergebnisse nicht nur auf Landesebene, sondern auch auf Ebene der Gemeinden aussagekräftig sind. Diese Daten sind wertvolle Grundlagen für regionale Radverkehrsplanungen, die Fahrplangestaltung im ÖV, aber auch für die Vergleichbarkeit verschiedenerer Regionen und Städte. Er zeigt sich überzeugt, dass eine solche Erhebung Montafon sehr sinnvoll wäre. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 7 von 9 Die Kosten für die verdichtete Erhebung im Montafon belaufen sich lt. Angebot auf € 6.760, netto exkl. Druckkosten, wobei seitens des Landes noch eine Förderung in Höhe von 70% gewährt wird. Nachdem keinen Fragen gestellt werden, wird die Vergabe dieser Studie auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. Pkt. 4.) Der Vorsitzende informiert, dass die Marktgemeinde Schruns einen Ausweichraum für zwei Schulklassen der Volksschule Schruns für die Werkerziehung im Erdgeschoss des Gerichtsgebäudes für das Schuljahr 2017/18 einrichten möchte. Bgm Kuster erläutert die Hintergründe des Vorhabens im Detail und verweist darauf, dass sämtliche Behörden-Auflagen seitens der Gemeinde umgesetzt und bezahlt werden. Als Mietzins wird in Anlehnung an die öffentlich genutzten Räumlichkeiten im Haus Montafon € 7, - pro Quadratmeter und pauschal € 2, - für die Betriebskosten pro m² vorgeschlagen. Nach kurzer Diskussion wird der vorliegende bis zum 30. Juni 2018 befristete Mietvertrag auf Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt. Pkt. 7.) (wird vorgezogen) Die Niederschrift der 25. Standessitzung vom 4.07.2017 wurde allen Standesvertretern per EMail übermittelt und über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 8.) – Berichte: Berichte des Vorsitzenden: a) Der Vorsitzende berichtet, dass seit Montag, den 04.09.2017 unser neuer Zivildiener Nicolas Zuderell, der eben erst bei TOP1 anwesend war, beim Stand und im Museum tätig ist. Nicolas wohnt in Schruns, hat gerade seine Lehre bei der Firma Gantner Electronics erfolgreich abgeschlossen und ist neben seiner Tätigkeit als Zivildiener auch als Vorstands-Mitglied des Jugendforum Montafon aktiv. b) Der Vorsitzende berichtet, dass das Taxi-Konzept nun mit zahlreichen Interessenten besprochen wurde. Nach zahlreichen Gesprächsrunden hat sich kein ernsthafter Interessent für die Übernahme der gewünschten Taxi-Dienstleistung ergeben. Folgende weitere Schritte sind nun im Gange: 1) Vorarlbergweite Bekanntmachung über Wirtschaftskammer Vorarlberg 2) Gespräch mit MBS über mögliche Kooperation mit AST. c) Zur Ausschreibung des Landbus Montafon informiert der Vorsitzende, dass die öffentliche Ausschreibung am 18. Juli erfolgt ist und damit auch europaweit bekanntgemacht worden ist. Am 1. September ist die Frist für die Abgabe der Teilnahmeanträge abgelaufen und Mitte September erfolgt die Phase zwei mit der Aufforderung zur Angebotslegung. d) Der Vorsitzende berichtet, dass letzte Woche am 7. September die Ausschreibung zum im Juli in der Steuerungsgruppe beschlossenen Betreiber- und Investorenwettbewerb zur touristischen Nutzung des Gerichtsgebäudes Montafon veröffentlicht wurde. Es Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 8 von 9 handelt sich um ein zweistufiges Verfahren. Die Abgabefrist für die Konzepte ist der 6. Oktober, die Beratung findet am 13. Oktober und die Präsentation im Dezember 2017 statt. Pkt. 9.) Allfälliges a) Bgm Netzer bedankt sich bei Markus Felbermayer für sein Engagement beim Festival Montafoner Resonanzen. Er regt an, die Sitzungsunterlagen mit der Einladung zu versenden. b) Bgm Lechthaler informiert, dass die Gemeindevertretung der Machbarkeitsstudie für den internationalen Naturpark Rätikon und die damit verbundene Kostenübernahme des Gemeindeanteiles zugestimmt hat. c) Bgm Lechthaler informiert über das geplante Projekt eines Ganztages-Kindergarten, welches schließlich auf Grund der wenigen Anmeldungen von 1-2 Kindern kurzfristig nicht mehr umgesetzt werden konnte. Es soll für das nächste Kindergartenjahr vorbereitet werden. d) Bgm Lechthaler verweist darauf, dass die jüngsten Verkehrsbehinderungen auf der L188 in Lorüns infolge der Baustelle wieder einmal gezeigt haben, wie dringend eine Verkehrslösung für das Montafon wäre. Es sollte ein gemeinsamer Vorstoß zur Lösung des Verkehrsproblems in Lorüns unternommen werden. Dies wird von Bgm Ladner bekräftigt und unterstützt. Für Bgm Netzer ist es nicht zu verantworten, dass es für das ganze Tal nur eine einzige straßenmäßige Zufahrt gibt. e) Bgm Vallaster informiert, dass seine Gemeinde seitens des Landes um die Nennung sämtlicher privater Wassergenossenschaften und Wasserverbände angefragt wurde. Pkt. 6.) Der Vorsitzende begrüßt Markus Rudigier von der Projektgruppe „Einführung der Finanzverwaltung Montafon“ und ersucht ihn um Vorstellung des Projektes. Herr Rudigier erläutert den allen Teilnehmern ausgeteilten Projektantrag. Dieser wird im Detail Punkt für Punkt durchbesprochen. Bgm Netzer regt an, unter Pkt 1 Ausgangslage zu erwähnen, dass bereits eine Finanzverwaltung der Gemeinden Gaschurn, Tschagguns mit dem Stand Montafon besteht. Auf die Frage, wie die Kontrolle der Kosten und Zeiten kontrolliert und dokumentiert werden, wird festgehalten, dass diese über das einheitliche Zeiterfassungssystem gewährleistet ist. Die für jede Gemeinde anzulegenden Projekte und Tätigkeiten sind unter Pkt. 5 im Projektantrag angeführt. Frau Mag Hug von der Gemeindeinformatik wird unser Projekt systemisch und Projektmanagement-bezogen unterstützen. Auf Anfrage von Bgm Ladner nach dem Kostenschlüssel wird festgehalten, dass für die Verrechnung der angeführten Kosten der Einwohnerschlüssel wie er für die Standesumlage gültig ist, zur Anwendung kommt. Die geschätzten Gesamtkosten belaufen sich auf € 61.200, -. Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659 26. Standessitzung: 12.09.2017 Seite 9 von 9 Nachdem keine weiteren Fragen gestellt werden, wird auf Antrag des Vorsitzenden der vorliegende Projektantrag mit der gemeinsamen Kostentragung nach dem Einwohnerschlüssel gem. der Standesumlage einstimmig beschlossen. Ende der Sitzung, 17.50 Uhr; Schruns, 2. Oktober 2017; Schriftführer: Standesausschuss: Stand Montafon Montafonerstraße 21 A-6780 Schruns www.stand-montafon.at Tel: +43(0)5556/72132-0 Fax: +43(0)5556/72132-9 E-Mail:info@stand-montafon.at DVR 0433659