20111213_SV_017

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2011-12-13
Erscheinungsdatum 2011-12-13
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Dezember 2011 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 17. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 05. Dezember nehmen an der auf 13.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm Rudolf Lerch, St. Anton; Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm Ewald Tschanhenz, St. Gallenkirch; Vize-Bgm Elmar Egg, Tschagguns (in Stellvertretung für Bgm Herbert Bitschnau); Bgm Karl Hueber, Schruns; Bgm Lothar Ladner, Lorüns; Bgm Bertram Luger, Stallehr (ab 14:11); Bgm Martin Netzer MSc, Gaschurn; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Thomas Zudrell, Silbertal; Weitere Sitzungsteilnehmer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Mitarbeiter MMag. Michael Kasper, Beauftragter PR Toni Meznar; Schriftführer: Mag. Bernhard Maier; Der Vorsitzende eröffnet um 13.30 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Kollegen Bürgermeister sowie die Zuhörer und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit Tagesordnung 1.) Abschluss eines Ergebnisabführungsvertrages für die Montafon Nordic Sportzentrum GmbH; 2.) Kostenverumlagung für das Unterrichtsfach „Tanz“ bei der Musikschule Montafon; 3.) Grundverkauf an Land Vorarlberg für Ausbau L 192 Teil 2 (Gargellener Straße); 4.) Vorlage und Beschlussfassung des Voranschlages 2012 samt Beschäftigungsrahmenplan und Feststellung der Finanzkraft; 5.) Genehmigung der Niederschrift der 16. Standessitzung vom 08.11. 2011; 6.) Berichte; 7.) Allfälliges; __________________________________________________________________________________ 17. Standessitzung: 13.12. 2011 Seite 1 von 4 Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende erläutert, dass die Montafon Nordic Sportzentrum GmbH auf Grund der Aufgabenstruktur nicht in der Lage sein wird, die Ausgaben mit eigenen Einnahmen zu decken. Deshalb schließen die Vertragspartner einen Ergebnisabführungsvertrag ab, in welchem sich die Gesellschafter verpflichten, den gesamten Gewinn an das Land Vorarlberg abzuführen. Im Gegenzug übernimmt das Land den gesamten Verlust der Gesellschaft, welcher allerdings mit dem im genehmigten Budget ausgewiesenen Verlust begrenzt ist. Eine Kündigung des Vertrages ist während einer Dauer von drei Jahren nicht möglich, danach kann er unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten gekündigt werden. Vize-Bgm Elmar Egg ergänzt in seiner Funktion als Geschäftsführer der Montafon Nordic Sportzentrum GmbH, dass dieser Vertrag aus steuertechnischer Sicht erforderlich ist. Wenn die Verluste wie vereinbart nur von einem Gesellschafter (Land Vorarlberg) übernommen werden, hat dieser auch das Anrecht auf allfällige Gewinne. Ansonsten ist die Verlustübernahme als steuerwirksamer Zuschuss zu behandeln und somit der Gesellschaftssteuer zu unterwerfen. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Abschluss des Ergebnisabführungsvertrages für die Montafon Nordic Sportzentrum GmbH mit einer Stimmenthaltung (Vize-Bgm Egg wegen Befangenheit als Geschaftsführer der Gesellschaft) zugestimmt (Bgm Luger noch nicht anwesend). Pkt. 2.) Auf Wunsch der Gemeinde Schruns soll für das Unterrichtsfach „Tanz“ bei der Musikschule Montafon die Kostenverumlagung neu gewichtet werden. Bgm Karl Hueber stellt dar, dass beim Unterrichtsfach „Tanz“ Gesamteinnahmen von 11, 5% einem Personalaufwand von nur 3, 75% gegenüberstehen. Dieses Verhältnis ergibt sich aus der Tatsache, dass „Tanz“ nicht im Einzelunterricht, sondern in Gruppen mit bis zu zehn Schülern durchgeführt wird und sich deshalb kostengünstiger als die anderen Musikschulfächer darstellt. Um das bei der Kostenverumlagung nach Schülerzahlen zu berücksichtigen, schlägt die Gemeinde Schruns vor, die Tanzschüler in der Verumlagung mit 25% zu gewichten. Bgm Wachter erinnert daran, dass das Unterrichtsfach „Tanz“ erst nach einer langen Grundsatzdiskussion in das Unterrichtsangebot der Musikschule Montafon aufgenommen wurde. Er vertritt die Meinung, dass auch die damals beschlossene Verumlagung beibehalten werden sollte. Bgm Vallaster schlägt vor, dass vor allem die jungen Musikschüler öffentlich unterstützt werden sollten. Er spricht sich gegen eine anlassbezogene Änderung des Verumlagungsschlüssels aus. Bgm Zudrell schließt sich der Meinung von Bgm Vallaster an. Nach eingehender Diskussion wird beschlossen, den TO 2 auf die nächste Standessitzung zur weiteren Beratung zu vertagen. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert über den vom Land Vorarlberg (Abt. VIIb) vorliegenden Antrag auf Grundverkauf für die Erneuerung der Bogenbrücke über den Suggadinbach an der L192. Demgemäß sind für die im Jahr 2012 geplante Brückenerneuerung 13 m² aus Gst 4417/1 und __________________________________________________________________________________ 17. Standessitzung: 13.12. 2011 Seite 2 von 4 40 m² aus Gst. 4417/6 zur Grundablöse erforderlich. Dafür wird vom Land Vorarlberg ein einmaliger Betrag von € 3, 00 pro m² geboten. Zusätzlich zu dieser Grundablöse werden 368 m² aus Gst 4417/1 und 186 m² aus Gst. 4417/6 vorübergehend beansprucht, was einer befristeten Rodung bedarf. Auf Antrag des Vorsitzenden wird dem Grundverkauf und der zeitlich befristeten Grundinanspruchnahme einstimmig zugestimmt. Pkt. 4.) Der Vorsitzende erläutert gemeinsam mit dem Standessekretär den mit Einnahmen und Ausgaben von je € 5.153.400, - ausgeglichenen Voranschlag 2012. Der Standessekretär weist auf die ausgewiesene Standesumlage von € 872.700, - hin, welche € 264.900, - für die 2. Rate des 7. MIP der MBS AG beinhaltet und gemäß den Einwohnern (ZMR 31.10.2010) zur Verumlagung gelangt. Der Voranschlag wurde fristgerecht in gedruckter Form den Standesbürgermeistern übermittelt. Bgm Wachter verweist in seiner Wortmeldung auf den enormen Spardruck in seiner Gemeinde und schlägt vor, die einzelnen Haushaltsstellen in einer gesonderten Finanzklausur zu besprechen. Bgm Netzer wünscht dazu auch die Präsentation des Beschäftigungsrahmenplanes und der Aufgabenverteilung innerhalb des Standespersonals. Bgm Vallaster betont, dass vor allem das kulturelle Engagement überprüft werden sollte. Er möchte die Mitfinanzierung des Kulturfestivals Montafoner Sommer und den mangelnden Absatz der Buchbände aus dem Projekt Talschaftsgeschichte diskutiert wissen. Auf Nachfrage werden vom Standessekretär einzelne Positionen des Voranschlages näher erläutert. Vize-Bgm Elmar Egg berichtet über die Erfahrungen in der Gemeinde Tschagguns, wonach über 95% des Voranschlages durch bereits beschlossene fixe Aufwände vorgegeben sind. Dennoch wird nach weiterer Diskussion beschlossen, den Voranschlag 2012 in einer Klausur am 17. Jänner 2012 zu beraten und im Hinblick auf die Leitsätze Montafon zu beleuchten. Fragen bzw. Einsparungsvorschläge werden hiezu von den Bürgermeistern bis spätestens 31.12. 2011 an die Standesverwaltung gerichtet. Pkt. 5.) Die allen Standesvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 16. Standessitzung vom 8. 11. 2011 wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt 6 – Berichte: a) Der WSV Tschagguns hat informiert, dass bei der 89. Jahreshauptversammlung der bisherige Obmann Andreas Walter aus gesundheitlichen Gründen sein Amt als Obmann zurückgelegt hat. Zum neuen Obmann wurde Ing. Peter Türtscher gewählt. b) Der Vorsitzende spricht die ÖPNV-Zufahrtsmöglichkeit zur Valiserabahn an und erteilt dem Standortbürgermeister das Wort. Bgm Tschanhenz berichtet, dass die Zufahrt nunmehr über eine neu erstellte 10 m breite Rampe mit max. 2% Steigung erstellt und um den Parkplatz herum geführt wird. Der Vorsitzende erläutert den Hintergrund dieser Angelegenheit: Von der Silvretta Montafon (SiMo) wurde im Zusammenhang mit der Neubewirtschaftung im Bereich der Talstation der Valiserabahn (Zugang neue Talstation und neues Kinderland) eine Vereinbarung zur Unterzeichnung vorgelegt, gemäß welcher die Zufahrt zur Valiserabahn für den ÖV Montafon bis Dezember 2012 noch __________________________________________________________________________________ 17. Standessitzung: 13.12. 2011 Seite 3 von 4 gestattet wird. Vertragsgemäß trifft die SiMo zudem keine Verkehrsicherungspflichten. Bei Veranstaltungen in diesem Bereich wird die Zufahrt gesperrt, so dass der Linienverkehr auf der L 85 über die Landesstraße L 192 durch St. Gallenkirch zu erfolgen hat. Eine Ersitzung von Rechten an den Verkehrsflächen der SiMo ist gemäß Vereinbarung ausgeschlossen, die MBS verzichtet auf alle aus der bisherigen Nutzung resultierenden Rechte. Vom Stand Montafon wurde diese Vereinbarung nicht unterzeichnet. Nach Einholung von Rechtsauskünften u.a. auch von der Abt Verkehrsrecht der Landesregierung wurde der SiMo mit Schreiben vom 1. Dezember mitgeteilt, dass auf Grund einer durch mehr als 20 Jahre unbeeinspruchten Nutzung dieser Zufahrt bzw Durchfahrt für den ÖV Montafon Gemeingebrauch gem § 20 StrG für diese öffentliche Privatstraße vorliegt und damit die Frage von Ersitzung nicht mehr relevant ist. Gemäß Vorarlberger StrG kann der Gemeingebrauch auch durch eine privatrechtliche Vereinbarung nicht außer Kraft gesetzt werden. Zudem wird darauf hingewiesen, dass bereits seit 1983 in den Konzessionsurkunden die Benützung dieser Privatstraße als Bestandteil der Linienkonzession auf der Strecke Schruns – Partenen – Bielerhöhe ohne Unterbrechung erteilt wurde, zuletzt im Zusammenhang mit der Wiedererteilung der Konzession zum Betrieb der Kraftfahrlinie „Montafon“ für sämtliche Linien an die MBS Bus GmbH. c) Der Vorsitzendende berichtet weiters, dass für Überlegungen zur Neutrassierung der L188/L192 im Bereich Valatscha auf Ladung der Abt VIIb der Landesregierung mit allen beteiligten Partnern wie Gemeinde, SiMo, Montafonerbahn , MBS Bus, Stand Montafon und Kairos eine Startbesprechung am 14. Dezember stattfindet. Pkt. 7. – Allfälliges: a) Vize-Bgm Egg fragt an, auf welcher Grundlage die Gemeinde Tschagguns einen Unterstützungsbeitrag für die Bücherei des Standes Montafon in Schruns zahlt. Der Standessekretär informiert, dass bei der Übernahme der AK-Bibliothek neben der Finanzierung durch den Stand Montafon ein finanzieller Unterstützungsbeitrag der Standort- und Nachbargemeinde Schruns und Tschagguns vereinbart wurde. b) Vize-Bgm Egg regt an, dass in Fragen der Ferienwohnungs-Widmung auf MontafonEbene eine einheitliche Auslegung und Regelung gefunden wird. Der Vorsitzende informiert hierzu über eine stattgefundene Begehung mit Vertretern der Raumplanungsabteilung auf dem Maisäß Manuaf. Ende der Sitzung 15.10 Uhr; Schruns, am 14. Dezember 2011 Schriftführer: Standesvertretung: __________________________________________________________________________________ 17. Standessitzung: 13.12. 2011 Seite 4 von 4